V/0315/2018
Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2018 im Westfalentarif
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Anlage 1_Vorlage_10_2018_Tarifmaßnahme_08-2018
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1 Münster, 28. März 2018 Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 10/2018 Betreff Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2018 im Westfalentarif Berichterstatter Herr Dr. Müller-Tengelmann Anlage Die geplanten Fahrpreise im Stadtgebiet Münster (Preisstufe 0) zum 1. August 2018 im Einzel- nen. Antrag Der Gesellschafterversammlung wird folgender Beschluss zur Annahme empfohlen: Der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalenta- rifs zum 1. August 2018 wird entsprechend der beigefügten Anlage zugestimmt. Im Rahmen die- ser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 2,25 Prozent. Begründung Die für den 1. August 2018 geplante Tarifmaßnahme der Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr- Lippe für das Stadtgebiet Münster ist hinsichtlich der preislichen und strukturellen Änderungen zwischen den lokal verantwortlichen Partnern abgestimmt worden. Wirtschaftliche Situation des Verkehrsbetriebs Im Rahmen der seit dem 01.01.2018 geltenden Direktvergabe durch die Stadt Münster wurden den Stadtwerken wirtschaftliche Rahmenbedingungen auferlegt: Auf der Einnahmen- und Kos- tenseite ist dies unter anderem ein definierter Zielkorridor für das Gesamtdefizit der Verkehrs- sparte. Es wurde der Stadt mitgeteilt, dass laut der aktuellen Wirtschaftsplanung der Stadtwerke die Erreichung dieser Defizitobergrenze für den Verkehrsbetrieb nicht sichergestellt ist. Aus betrieblicher Sicht machen die anhaltenden Verkehrsstaus die effiziente Ausgestaltung des Stadtbussystems weiterhin jährlich anspruchsvoller. Besonders im Winterhalbjahr verschlechtert sich regelmäßig die Pünktlichkeit der Busse erheblich. Das mittlerweile feststellbare verlangsamte Wachstum des Gesamtmarktes ist ein Indikator für die wirtschaftlichen Auswirkungen dieser ge- samt-verkehrlich schwierigen Situation. Auch im Rahmen des zum 16.10.2016 umgesetzten 3. Nahverkehrsplanes der Stadt Münster waren im Jahr 2017 zusätzliche Aufwände im Betrieb notwendig, um die Nachfrage weiterhin mit akzeptabler Pünktlichkeit bedienen zu können. 2 Auch die aus rechtlichen Gründen erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang der zukünftigen Struktur der VSM werden das Defizit – auch gegenüber dem Wirtschaftsplan – erhöhen. Aus diesen Gründen und um die städtischen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit im Rahmen der Di- rektvergabe einzuhalten, ist es daher notwendig, zum 01.08.2018 Preisanpassungen vorzuneh- men. Mit den bisherigen Fahrgelderlösen können die städtischen Zielstellungen nicht erreicht wer- den. Zusätzlich ist bei den aktuell laufenden Verhandlungen der Tarifvertragsparteien zum Neuab- schluss des Tarifvertrages Nahverkehr (TV-N) ein überdurchschnittlicher Lohnabschluss zu er- warten, der innerhalb dieser Tarifmaßnahme noch nicht berücksichtigt werden kann. Die Kostensteigerungen im Einzelnen: Zusätzliche Fahrstunden im Rahmen des NVP (inkl. Kompensation durch Subunterneh- mer) und wegen durch Verkehrsstaus gesunkene Produktivität: 452.000 EUR Nachbesserungen zum 1.4.2018: 226.000 EUR o Zusätzliche Fahrten Linie 19 o Zusätzliche Fahrten Schülerverkehr o Verstärker Linie 6 o Kleinbuseinsatz auf stark nachgefragter TaxiBus-Linie 1 Höhere Kosten bei der Anmietung von TaxiBussen: 53.000 EUR Steigerung der allgemeinen Betriebskosten: 133.000 EUR Kosten für die Umstrukturierung der VSM in Höhe von rund 400.000 EUR Die Gesamtkosten von 1,281 Mio. EUR können im Rahmen der Tarifmaßnahme und nach Ab- stimmung mit den Partnern der Tarifgemeinschaft nur anteilig kompensiert werden. Die realisier- bare durchschnittliche Preisanpassung von 2,25 Prozent, die eine Erlössteigerung von 570.000 EUR bedeutet, erfolgt sehr gezielt und produktspezifisch. Eckpunkte der Tarifmaßnahme zum 01.08.2018 Abo-Produkte Alle Abo-Produkte des Jedermann-Bereichs und das JobTicket bleiben preisstabil und werden nicht erhöht. Hiermit soll die Bindung der treuesten Kunden weiter gefestigt werden. Gelegenheitsprodukte Das EinzelTicket auf Papier ist im Verkauf zwar weiter rückläufig, dennoch sind 800.000 Trans- aktionen/Jahr weiterhin zu hoch. Aus diesem Grund ist es notwendig, die Preisdifferenz zum deut- lich attraktiveren 90 MinutenTicket zu erhöhen. Erhöhung des EinzelTickets im Bus von 3,10 auf 3,30 EUR sowie der Kurzstrecke von 1,70 auf 1,80 EUR zur weiteren Verringerung des Bordverkaufs (Reduzierung von Verlust- zeiten, Entlastung Fahrpersonal). Preisanpassung der Vorverkaufsprodukte EinzelTicket (2,70 auf 2,80 EUR), 4erTicket (10,80 auf 11,20 EUR) Abschaffung des 10erTickets zur Bereinigung und Vereinfachung des Sortiments. Die Um- sätze und Stückzahlen sind seit der Einführung des 90 MinutenTickets um über 80 Prozent zurückgegangen. Das elektronische 90 MinutenTicket ist der „intelligente“ und für den Kunden günstigere Nachfolger des 10erTickets Das 90 MinutenTicket wird erstmals seit drei Jahren moderat von 2,00 EUR auf 2,10 EUR angepasst. 3 Schüler-Produkte Seit dem 01.02.2011 gibt es das erfolgreiche SchülerTicket goCard als unverzichtbare Karte für Schule und Freizeit bei den Münsteraner Schülern. In den vergangenen vier Jahren konnten die monatlichen Eigenbeteiligungen bei den anspruchsberechtigen Schülern stabil gehalten werden. Zum 01.08.2018 werden diese von 10,90 EUR um 1,10 EUR auf 12,00 EUR sowie für das 1. Geschwisterkind von 5,50 EUR auf 6,00 EUR moderat erhöht. Damit sind die maximalen Beträge für Eigenbeteiligungen nach Schülerfahrtkostenverordnung NRW (§ 2 Abs. 3) erreicht. Auch hier- mit bleibt die goCard weiterhin ein günstiges Angebot mit attraktiver Gültigkeit (ganztägig in Müns- ter, ab 14 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen Netz-weit). Mit dem Beschluss des Rates für die städtischen Schulen werden auch die Konditionen für die Schulen in privater Trägerschaft analog anpasst. Die goCard im freien Verkauf sowie alle weiteren Schüler- und Auszubildendenprodukte werden nicht erhöht. gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Wernicke
Anlage A
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Anlage A zur V/0315/2018 Kurzüberblick Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Münster GmbH unterliegt der Gesell- schafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befinden. Zur Ermächtigung des Vertreters der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadt- werke Münster GmbH ist ein Ratsbeschluss notwendig. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die „Stadtwerke Münster GmbH“ ist eine 100 %-ige Beteiligung der Stadt Münster. Ihr obliegt gemäß Gesellschaftsvertrag die Versorgung der Bevölkerung – vornehmlich der Stadt Münster – mit Energie und Wasser, der öffentliche Personennahverkehr, der Hafenbetrieb, die Betriebsführung der Straßenbeleuchtung, der Bau und Betrieb von Bädern, die Beteiligung an Unternehmen der Versorgungs- und Verkehrswirtschaft sowie die Beteiligung an sonstigen Un- ternehmen, insbesondere soweit, als diese geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern, sowie die Telekommunikation und damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen sowie Geschäfte jeder Art, die der Erreichung des Gesellschaftszwecks mittelbar oder unmittelbar die- nen. Die Ziele - sowie die Unterziele zum hier relevanten Verkehrsbereich - sind in dem mit der „Stadtwerke Münster GmbH“ geschlossenen Managementkontrakt festgehalten. Finanzierung Produktgruppe: 1501 Produkt 150101 Stadtwerke Münster GmbH Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Stadtwerke Münster GmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig k. A. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) k. A.
Anlage 2_Übersicht-Tarifmaßnahme-01 08 2018
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Tarifmaßnahme 01.08.2018 Stand: 22.03.2018 Preise 01.08.2017 90 MinutenTicket 90 MinutenTicket mit Vertrag 2,00 2,10 5,0% Tagespreis (nur Vertragsvariante) 4,50 4,70 4,4% 90 MinutenTicket prepaid 2,00 2,10 5,0% Einzel- und MehrfahrtenTickets EinzelTicket 3,10 3,30 6,5% EinzelTicket VVK 2,70 2,80 3,7% EinzelTicket Kurzstrecke 1,70 1,80 5,9% EinzelTicket Kurzstrecke VVK 1,70 1,80 5,9% KinderTicket 1,40 1,50 7,1% KinderTicket VVK 1,20 1,20 0,0% KinderTicket Kurzstrecke 0,80 0,80 0,0% KinderTicket Kurzstrecke VVK 0,80 0,80 0,0% 4erTicket Erw. VVK 10,80 11,20 3,7% 4er KinderTicket VVK 4,80 4,80 0,0% TagesTickets 9 UhrTagesTicket 6,20 6,30 1,6% 9 UhrTagesTicket VVK 5,20 5,30 1,9% TagesTicket 1 Person VVK 7,90 8,00 1,3% 9 UhrTagesTicket 5 Personen 11,50 12,00 4,3% 9 UhrTagesTicket 5 Personen VVK 9,50 9,80 3,2% TagesTicket 5 Personen 14,00 14,50 3,6% TagesTicket 5 Personen VVK 13,00 13,30 2,3% Zeittickets 7 TageTicket 27,00 27,50 1,9% 9 Uhr MonatsTicket 57,50 58,50 1,7% MonatsTicket 75,00 76,00 1,3% Abo Erwachsene FlexAbo 31,00 31,00 0,0% FlexAbo Aufpreis vor 8 Uhr 1,00 1,00 0,0% FlexAbo Maximalpreis 46,00 46,00 0,0% 9 UhrAbo 35,90 35,90 0,0% MünsterAbo 47,50 47,50 0,0% 60plusAbo 31,00 31,00 0,0% 60plusAboPartner 15,50 15,50 0,0% JobTicket 43,00 43,00 0,0% Schüler & Azubis SchülerMonatsTicket 49,00 49,00 0,0% AzubiAbo 34,00 34,00 0,0% FunTicket Münsterland 18,40 18,40 0,0% FunAbo Münsterland 14,70 14,70 0,0% FunTicket Westfalen 36,30 36,30 0,0% FunAbo Westfalen 29,00 29,00 0,0% goCard freifahrtber. 1.Kind 10,90 12,00 10,1% goCard freifahrtber. 2.Kind 5,50 6,00 9,1% goCard freifahrtber. 3.Kind 0,00 0,00 goCard privat 22,00 22,00 0,0% Fahrrad FahrradTagesTicket (gültig incl. PS3) 1,70 1,70 0,0% Preisstufe 0 Stadtgebiet Münster Preise 01.08.2018
Beschlussvorlage
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V/0315/2018 V/0315/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anpassung der Fahrpreise zum 1. August 2018 im Westfalentarif Beratungsfolge 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.05.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Neufestsetzung der Fahrpreise für das Gebiet der Stadt Münster innerhalb des Westfalentarifs zum 1. August 2018 entsprechend der Anlage 2 zu. Im Rahmen dieser Tarifanpassung erhöhen sich die Fahrpreise im Durchschnitt um 2,25 %. 2. Der Vertreter der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Münster GmbH wird ermächtigt, einen entsprechenden Beschluss zu fassen. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Die Stadtwerke Münster GmbH ist eine 100 % -ige Tochter der Stadt Münster. Gemäß § 12 (e) des Gesellschaftsvertrages unterliegt der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung über die Festsetzung und Änderung der allgemeinen Tarifpreise, soweit sie sich nicht im Wettbewerb befi n- den. Die Neufestsetzung der Preise für das Stadtgebiet Münster innerhalb des Westfalentarifs erfolgt mit einer durchschnittlichen Anhebung von 2,25 % zum 01.08.2018. Das günstige 90-MinutenTicket er- höht sich erstmals seit drei Jahren um 10 ct auf 2,10 €. Die höchsten Einzelpreissteigerungen gibt es bei den Schülertickets goCard. Der Preis des Monatstickets (Eigenanteil) steigt um 10,1 % für ‚go- Card freifahrtber.1.Kind‘ und um 9,1 % für ‚goCard freifahrtber.2.Kind‘. Bei allen sonstigen Abota rifen bleiben die Preise unverändert. Amt für Finanzen und Beteiligungen 27.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rothermundt Telefon: 492-2006 Rothermundt@stadt- muenster.de - 2 - V/0315/2018 Der Eigenanteil für das Schülerticket goCard wird gemäß § 97 Abs. 3 Schulgesetz durch den Schul- träger nach Maßgabe der Rechtsverordnung festgesetzt und ist ein von den Eltern zu tragende r Ei- genanteil. Die Festsetzung ist durch die gesonderte Beschlussvorla ge V/0260/2018 „Schülerfahrkos- ten; hier: Anpassung der goCard-Eigenbeteiligung ab dem 01.08.2018“ im Rat am 16.05.2018 vorge- sehen. Weitere Einzelheiten zur Tarifmaßnahme können der Vorlage an den Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH (Anlage 1) sowie der detaillierten Aufstellung in Anlage 2 entnommen werden. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH hat der Beschlussvorlage 10/2018 in seiner Sitzung am 18.04.2018 zugestimmt. i.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlagen Anlage 1: Aufsichtsratsvorlage Nr. 10/2018 Anlage 2: Tarifmaßnahme 01.08.2018 als Anlage zur Aufsichtsratsvorlage Nr. 10/2018
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0315/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37