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2026/0238

Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 24.08.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 18

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2026/0238

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
VI 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0238 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
281 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und 
Industriestraße -  
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und 
Industriestraße - wird beschlossen.  
 
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“  
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 1) wird 
zugestimmt.

- 3 - 
Anlagen: Anlage 1 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 26.08.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 24.08.2026  
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans E 58 – Zwischen Marienburgstraße und 
Industriestraße – soll u.a. ein Vorhaben zur Bereitstellung digitaler Infrastruktur in Form eines 
Rechenzentrums sowie weiterer gewerblicher Nutzungen ermöglicht werden. Der 
aufzustellende Bebauungsplan E 58 leistet somit einen Beitrag bzgl. der zunehmenden 
Bedeutung leistungsfähiger Rechenzentren für die Digitalisierung, der öffentlichen 
Daseinsvorsorge sowie einer zukunftsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der Region.  
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans E 58 befindet sich in einem bereits 
heute überwiegend gewerblich geprägten Bereich im Westen des Stadtteils Eberstadt. In der 
näheren Umgebung des Plangebietes befinden sich neben Gewerbeflächen auch 
Wohnnutzungen, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahntrasse, die Bundesautobahn 
A 5 sowie Waldflächen. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans E 58 überlagert den 
seit dem 30.06.1982 rechtskräftigen Bebauungsplan E 18.1 „Marienburgstraße / 
Industriestraße Nord“. Der E 18.1 setzt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet als Art der 
baulichen Nutzung fest. Darüber hinaus sichert er die zum angrenzenden Wohngebiet hin 
vorgesehenen Schutzpflanzungen, die nördlich und östlich des Gewerbegebiets gelegenen 
Waldflächen sowie die Erschließung über die Marienburgstraße und die Industriestraße.  
 
Der neu aufzustellende Bebauungsplan E 58 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Errichtung und den Betrieb eines Campus für digitale Infrastruktur und AI nebst der 
zugehörigen technischen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen sowie weiteren 
gewerblichen Nutzungen, Grünstrukturen und Erschließungsflächen herstellen. Der 
rechtskräftige Bebauungsplan E 18.1 lässt das geplante Vorhaben aufgrund der aktuellen 
Dichtewerte bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht zu. Ebenso sind 
die Baufelder des E 18.1 nicht ausreichend dimensioniert, um das angestrebte Vorhaben zu 
verwirklichen. Darüber hinaus wird im südöstlichen Bereich des aufzustellenden 
Bebauungsplans E 58 ein Grundstück mit in dessen Geltungsbereich aufgenommen, welches 
im bisherigen Bebauungsplan E 18.1 nicht vollständig erfasst wurde. Aufgrund dieser 
Gegebenheiten ist die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 erforderlich, damit die 
städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert und das geplante Vorhaben umgesetzt 
werden kann.  
 
Der für das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 geltende 
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP) stellt den überwiegenden Teil 
des Gebiets als gewerbliche Baufläche, mit einer teilweisen Überlagerung von Flächen zur 
Gewinnung von Bodenschätzen dar. Im südlichen Bereich des Plangebiets sind im FNP 
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie eine Trasse für eine 
Hauptgasleitung dargestellt. Der nördliche, bewaldete Teil des Plangebiets wird im FNP als 
Waldfläche dargestellt, die größtenteils im Landschaftsschutzgebiet der Zone II liegt. Im 
östlichen Bereich des Plangebiets stellt der FNP einen von der Bebauung freizuhaltenden 
Korridor für mögliche Varianten einer ICE-Trasse dar, die jedoch planerisch von der Deutschen 
Bahn aktuell nicht mehr weiterverfolgt wird. 
In den an den Geltungsbereich des aufzustellenden E 58 angrenzenden Bereichen we rden im 
FNP Sonderbauflächen für eine Haftanstalt sowie Wohnbauflächen dargestellt.  
Ziel der angestrebten Planung ist es ebenfalls, die im südlichen Bereich des aufzustellenden 
Bebauungsplans E 58 liegenden und im FNP als Grünflächen mit der Zweckbestimmung

- 5 - 
„Parkanlage“ dargestellten Flächen im Bebauungsplan E 58 als Grünflächen festzuset zen. Dies 
gilt auch für die bewaldeten nördlichen Teile des Plangebiets.

- 6 - 
Die mit dem aufzustellenden Bebauungsplan E 58 hiermit verfolgten Ziele entsprechen somit 
den Darstellungen des FNP, womit eine parallele Änderung des FNP nicht erforderlich wird.  
Es ist beabsichtigt, das Rechenzentrum nach dem zum Zeitpunkt der Bauantragstellung 
aktuellen Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Dabei sollen die Belange eines 
ressourcenschonenden und energieeffizienten Betriebs angemessen berücksichtigt werden.  
Die im Betrieb eines Rechenzentrums entstehende Abwärme stellt eine wertvolle Ressource 
dar, welche einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen 
Wärmeversorgung im Umfeld des Vorhabens leisten soll. 
Der Vorhabenträger unterstützt das Ziel der Stadt, dieses Potenzial bestmöglich zu 
erschließen. Im Laufe des Planaufstellungsverfahrens müssen geeignete Wege für eine 
sinnvolle Nutzung der anfallenden Abwärme, wie etwa durch eine Einbindung in bestehende 
oder künftige Wärmenetze in Darmstadt - Eberstadt und Umgebung entwickelt werden. Das mit 
dem aufzustellenden Bebauungsplan E 58 geplante Rechenzentrum wird darüber hinaus im 
derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Ansiedlungskonzept für Rechenzentren 
berücksichtigt (siehe auch Antrag SV-2025/0022 vom 24.06.2025). 
 
Zu 1.) 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans E 58 wird das Planungsrecht geschaffen, um ein 
Vorhaben zur Bereitstellung digitaler Infrastruktur in Form eines Rechenzentrums sowie 
weiterer gewerblicher Nutzungen realisieren zu können. 
Abb. 1: Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 – Zwischen

Marienburgstraße und Industriestraße – (ohne Maßstab) 
 
Der Geltungsbereich (s. Abb.1) des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 – Zwischen 
Marienburgstraße und Industriestraße – umfasst die Flurstücke Gemarkung Eberstadt Flur 3, 
Nr. 105/93, 105/132, 105/90, 105/95, 105/89, 105/99, 105/96, 105/127 teilweise, 105/25 
teilweise, 240/7 teilweise, Flur 34, Nr. 5/2, 5/3, 3/5, 3/9, 6/7, 6/8, 131/6, 131/8, 131/10, 
131/11, 131/13, 131/14, 122/1, 131/4, 131/7, 131/12, 131/9, 123, 124, 125/1, 125/5, 
125/6, 126/1, 126/2, 127/1, 127/2, 127/3, 128, 129/4, 129/6, 129/7, 130/2, 130/3, 
1/30, 1/33, 1/34, 1/39 und 1/3 teilweise, 1/32 teilweise. 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan E 58 – Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht. 
 
Zu 2: 
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB  
aufgestellt (Anlage 1), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde. 
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung 
der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den 
Klimaschutz sowie der  Klimaanpassung  und der Zusammenarbeit mit den von der 
Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen.  Nach dem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er 
Rechtswirksamkeit erlangt.  
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey 
Stadtrat

2026/0238

8893 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0238 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-001-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße - 
(Aufstellungsbeschluss)  
 
Vorlage vom: 24.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 58 - Zwischen Marienburgstraße und 
Industriestraße  -  
Der Aufstellungsb eschluss zum Bebauungsplan E 58  - Zwischen Marie nburgstraße und 
Industriestraße - wird beschlossen . 
 
2. Städtebaulicher Vertrag „Grundzustimmung“  
Der mit der Vorhabenträgerin vereinbarten Grundzustimmung ( Anlage 1) wird 
zugestimmt. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Grundzustimmung (Städtebaulicher Vertrag)

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  24.08.2026 
 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans E 58 – Zwischen Marienburgstraße und 
Industriestraße – soll u.a. ein Vorhaben zur Bereitstellung digitaler Infrastruktur in Form eines 
Rechenzentrums sowie weiterer gewerblicher Nutzungen ermöglicht werden. Der 
aufzustellende Bebauungsplan E 58 leistet somit einen Beitrag bzgl. der zunehmenden 
Bedeutung leistungsfähiger Rechenzentren für die Digitalisierung, der öffentlichen 
Daseinsvorsorge sowie einer zukunftsfähigen und wettbewerbsfähigen Wirtschaft in der Region.  
 
Das Plangebiet des neu aufzustellenden Bebauungsplans E 58 befindet sich in einem bereits 
heute überwiegend gewerblich geprägten Bereich im Westen des Stadtteils Eberstadt. In der 
näheren Umgebung des Plangebietes befinden sich neben Gewerbeflächen auch 
Wohnnutzungen, die Justizvollzugsanstalt Darmstadt, eine Bahntrasse, die Bundesautobahn 
A 5 sowie Waldflächen. 
 
Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans E 58 überlagert den 
seit dem 30.06.1982 rechtskräftigen Bebauungsplan E 18.1 „Marienburgstraße / 
Industriestraße Nord“. Der E 18.1 setzt für das Plangebiet ein Gewerbegebiet als Art der 
baulichen Nutzung fest. Darüber hinaus sichert er die zum angrenzenden Wohngebiet hin 
vorgesehenen Schutzpflanzungen, die nördlich und östlich des Gewerbegebiets gelegenen 
Waldflächen sowie die Erschließung über die Marienburgstraße und die Industriestraße.  
 
Der neu aufzustellende Bebauungsplan E 58 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die Errichtung und den Betrieb eines Campus für digitale Infrastruktur und AI nebst der 
zugehörigen technischen Nebenanlagen und Infrastruktureinrichtungen sowie weiteren 
gewerblichen Nutzungen, Grünstrukturen und Erschließungsflächen herstellen. Der 
rechtskräftige Bebauungsplan E 18.1 lässt das geplante Vorhaben aufgrund der aktuellen 
Dichtewerte bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung sowie der Bauweise nicht zu. Ebenso sind 
die Baufelder des E 18.1 nicht ausreichend dimensioniert, um das angestrebte Vorhaben zu 
verwirklichen. Darüber hinaus wird im südöstlichen Bereich des aufzustellenden 
Bebauungsplans E 58 ein Grundstück mit in dessen Geltungsbereich aufgenommen, welches 
im bisherigen Bebauungsplan E 18.1 nicht vollständig erfasst wurde. Aufgrund dieser 
Gegebenheiten ist die Aufstellung des Bebauungsplans E 58 erforderlich, damit die 
städtebauliche Entwicklung und Ordnung gesichert und das geplante Vorhaben umgesetzt 
werden kann.  
 
Der für das Plangebiet des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 geltende 
Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt (FNP) stellt den überwiegenden Teil 
des Gebiets als gewerbliche Baufläche, mit einer teilweisen Überlagerung von Flächen zur 
Gewinnung von Bodenschätzen dar. Im südlichen Bereich des Plangebiets sind im FNP 
Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie eine Trasse für eine 
Hauptgasleitung dargestellt. Der nördliche, bewaldete Teil des Plangebiets wird im FNP als 
Waldfläche dargestellt, die größtenteils im Landschaftsschutzgebiet der Zone II liegt. Im 
östlichen Bereich des Plangebiets stellt der FNP einen von der Bebauung freizuhaltenden 
Korridor für mögliche Varianten einer ICE-Trasse dar, die jedoch planerisch von der Deutschen 
Bahn aktuell nicht mehr weiterverfolgt wird. 
In den an den Geltungsbereich des aufzustellenden E 58 angrenzenden Bereichen we rden im 
FNP Sonderbauflächen für eine Haftanstalt sowie Wohnbauflächen dargestellt.  
Ziel der angestrebten Planung ist es ebenfalls, die im südlichen Bereich des aufzustellenden 
Bebauungsplans E 58 liegenden und im FNP als Grünflächen mit der Zweckbestimmung 
„Parkanlage“ dargestellten Flächen im Bebauungsplan E 58 als Grünflächen festzuset zen. Dies 
gilt auch für die bewaldeten nördlichen Teile des Plangebiets.

- 4 - 
Die mit dem aufzustellenden Bebauungsplan E 58 hiermit verfolgten Ziele entsprechen somit 
den Darstellungen des FNP, womit eine parallele Änderung des FNP nicht erforderlich wird.  
Es ist beabsichtigt, das Rechenzentrum nach dem zum Zeitpunkt der Bauantragstellung 
aktuellen Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Dabei sollen die Belange eines 
ressourcenschonenden und energieeffizienten Betriebs angemessen berücksichtigt werden.  
Die im Betrieb eines Rechenzentrums entstehende Abwärme stellt eine wertvolle Ressource 
dar, welche einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren, kostengünstigen und nachhaltigen 
Wärmeversorgung im Umfeld des Vorhabens leisten soll. 
Der Vorhabenträger unterstützt das Ziel der Stadt, dieses Potenzial bestmöglich zu 
erschließen. Im Laufe des Planaufstellungsverfahrens müssen geeignete Wege für eine 
sinnvolle Nutzung der anfallenden Abwärme, wie etwa durch eine Einbindung in bestehende 
oder künftige Wärmenetze in Darmstadt - Eberstadt und Umgebung entwickelt werden. Das mit 
dem aufzustellenden Bebauungsplan E 58 geplante Rechenzentrum wird darüber hinaus im 
derzeit in Erarbeitung befindlichen städtebaulichen Ansiedlungskonzept für Rechenzentren 
berücksichtigt (siehe auch Antrag SV-2025/0022 vom 24.06.2025). 
 
Zu 1.) 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans E 58 wird das Planungsrecht geschaffen, um ein 
Vorhaben zur Bereitstellung digitaler Infrastruktur in Form eines Rechenzentrums sowie 
weiterer gewerblicher Nutzungen realisieren zu können. 
Abb. 1: Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 – Zwischen 
Marienburgstraße und Industriestraße – (ohne Maßstab)

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Der Geltungsbereich (s. Abb.1) des aufzustellenden Bebauungsplans E 58 – Zwischen 
Marienburgstraße und Industriestraße – umfasst die Flurstücke Gemarkung Eberstadt Flur 3, 
Nr. 105/93, 105/132, 105/90, 105/95, 105/89, 105/99, 105/96, 105/127 teilweise, 105/25 
teilweise, 240/7 teilweise, Flur 34, Nr. 5/2, 5/3, 3/5, 3/9, 6/7, 6/8, 131/6, 131/8, 131/10, 
131/11, 131/13, 131/14, 122/1, 131/4, 131/7, 131/12, 131/9, 123, 124, 125/1, 125/5, 
125/6, 126/1, 126/2, 127/1, 127/2, 127/3, 128, 129/4, 129/6, 129/7, 130/2, 130/3, 
1/30, 1/33, 1/34, 1/39 und 1/3 teilweise, 1/32 teilweise. 
 
Nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung wird der Aufstellungsbeschluss zum 
Bebauungsplan E 58 – Zwischen Marienburgstraße und Industriestraße – im Darmstädter Echo 
öffentlich bekannt gemacht. 
 
Zu 2: 
Die Stadt hat einen städtebaulichen Vertrag „Grundzustimmung“ gem. § 11 BauGB  
aufgestellt (Anlage 1), der bisher einseitig von der Vorhabenträgerin unterzeichnet wurde. 
Dieser städtebauliche Vertrag wird zwischen Stadt und der Vorhabenträgerin zur Regelung 
der mit dem Vorhaben verbundenen Kosten und Maßnahmen, der Anforderungen an den 
Klimaschutz sowie der  Klimaanpassung  und der Zusammenarbeit mit den von der 
Vorhabenträgerin beauftragten Büros geschlossen. Nach dem Beschluss der 
Stadtverordnetenversammlung wird die Stadt den Vertrag gegenzeichnen womit er 
Rechtswirksamkeit erlangt.  
 
 
Dezernat VI 
 
 
 
Paul Georg Wandrey 
Stadtrat

Beratungsverlauf (15)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 14
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 14
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 14
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 14
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 18
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 18
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 18
Zur Sitzung
TOP 11
TOP 281
TOP 281
TOP 11
TOP 281
TOP 11
TOP 11
TOP 281

Orte (2)

  • Industriestraße
  • Marienburgstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2026/0238
Typ
Magistratsvorlage
Datum
24.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00