V/0580/2017
"Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit- Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses"
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Microsoft Word - Kooperationsvereinbarung_Stand 06.07.2017_Anlage II_ SSA.docx
21670 Zeichen
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Stand 06.07.17
Kooperationsvereinbarung
zur Umsetzung der Schulsozialarbeit
für das Schuljahr
2017/2018
Anlage II
zwischen der Stadt Münster
Amt für Schule und Weiterbildung / Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
vertreten durch Amtsleitung
dem freien Träger
vertreten durch
(Name)
und der Schule
(Name)
vertreten durch Schulleitung
1. Präambel
Ziel einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ist die strukturelle Veran-
kerung und Absicherung einer ganzheitlichen und zielgerichteten Förderung aller Kinder und
Jugendlichen in Münster.
Der Rat der Stadt Münster hat im Dezember 2016 als erstes Teilprojekt einer integrierten
Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit be-
schlossen. Zukünftig – erstmalig zum Schuljahr 2017/2018 – wird das kommunal steuerbare
Personal der Schulsozialarbeit indikatorengestützt und bedarfsorientiert verteilt. Schulsozial-
arbeit kooperiert als eigenständiges Handlungsfeld in formalisierter und institutionalisierter
Form mit der Schule.
Schulsozialarbeit ergänzt und unterstützt den Erziehungs- und Bildungsauftrag von Eltern-
haus und Schule durch sozialpädagogische Ansätze, Methoden und Leistungen (Einzelfall-
hilfe, Gruppenarbeit sowie Stadtteilarbeit). Dabei orientiert sie sich in ihrer täglichen Arbeit an
der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen und deren Eltern/Erziehungsberechtigen, an
der Schulsituation und am Schulumfeld/Sozialraum.
Schulsozialarbeit verbindet die individuelle Unterstützung mit den allgemeinen, gesellschaft-
lichen Zielen nach Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftlicher Teilhabe aller jungen Men-
schen und ist dem Prinzip verpflichtet, Zugänge zu Bildung unabhängig von Geschlecht, so-
zialem und nationalem Hintergrund zu eröffnen. Sie leistet damit nicht nur ihren ganz spezifi-
schen Beitrag zur Schulentwicklung, sondern gibt mit ihrer sozialräumlichen Vernetzung
wertvolle Impulse für die Sozialraumentwicklung und ist somit auch Teil der Stadtentwick-
lung.
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Stand 06.07.17
2. Gesetzliche Grundlagen und Ratsbeschlüsse
Im Schulgesetz NRW finden sich die Grundlagen für die Schulsozialarbeit an vielen Stellen,
insbesondere in § 1 (Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung), § 2 (Bil-
dungs- und Erziehungsauftrag der Schule), § 3 (Schulische Selbstständigkeit, Eigenverant-
wortung, Qualitätsentwicklung und –sicherung), § 5 (Öffnung von Schule, Zusammenarbeit
mit außerschulischen Partnern), § 9 (Ganztagsschule, Ergänzende Angebote), §§ 37, 38 und
41 zur Schulpflicht, § 42.6 (Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis), § 74
(Schülervertretung) und § 80 (Abstimmung der Schulentwicklungsplanung mit der Jugendhil-
feplanung).
Aus der Jugendhilfe wird die Schulsozialarbeit aus dem SGB VIII hergeleitet: § 13 (Jugend-
sozialarbeit), § 11 (schulbezogene Jugendarbeit), § 81 (Strukturelle Zusammenarbeit mit
anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen). Darüber hinaus sind folgende Paragrafen
handlungsleitend: § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe; § 8 Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen; § 8a Schutzauftrag von Kindern und Jugendlichen; § 16 All-
gemeine Förderung der Erziehung in der Familie. Entsprechungen finden sich in den §§ 3 –
14 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW.
Der Rat der Stadt Münster hat in einer Reihe von Ratsbeschlüssen
- V/0388/2013 „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bild ungs- und Teilhabepakets (BUT)“
- V/0723/2014 (1. Erg., 2. Erg.) „Neuausrichtung Sc hulsozialarbeit“
- V/0283/2015 „Verfahren ‚Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung‘ -
Entsperrung der Mittel für Schulsozialarbeit unter Einbeziehung von Landesmitteln“
- V/0741/2016 (1. Erg.) „Integrierte Jugendhilfe- u nd Schulentwicklungsplanung - Teil-
projekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“
über Handlungsfelder und Ressourcenverteilung von Schulsozialarbeit entschieden.
3. Zielgruppen
- alle Schülerinnen und Schüler, als Einzelne und i n Gruppen
- Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstüt zungsbedarf
- Eltern und Erziehungsberechtigte
- Lehrkräfte, Schulleitungen und Erzieher/-innen
4. Ziele
- Persönlichkeitsentwicklung unterstützen
- Bildungschancen eröffnen
- Ausgleich sozialer und emotionaler Defizite
- Sozialer Benachteiligung entgegenwirken
- Stärkung sozialer Kompetenz
- Sicherung des Schulbesuchs
- Stärkung der Elternkompetenz/-verantwortung
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5. Arbeitsprinzipien
Schulsozialarbeit als Teil eines multiprofessionellen Teams agiert auf der Basis folgender
Arbeitsprinzipien:
- Verschwiegenheit
- Freiwilligkeit
- Niedrigschwelligkeit
- Ressourcen- und Lösungsorientierung
- Lebenswelt- und Bedürfnisorientierung
- Allparteilichkeit
- Partizipation
- Inklusion
- Migrationssensibilität
- Geschlechterorientierung
6. Rahmenbedingungen
6.1 Leistungen der Kooperationspartner
Schule und Schulsozialarbeit sind mit den ihnen eigenen Kompetenzen zwei eigenständige
Säulen des Bildungs- und Erziehungsauftrags zum Wohl der Kinder und jungen Menschen
am Lern- und Lebensort Schule. Die Zusammenführung und Vernetzung ihrer jeweiligen
Leistungen in eine multiprofessionelle partnerschaftliche Kooperation dient dem gemeinsa-
men Ziel, Schülerinnen und Schüler auf der individuellen und kollektiven Ebene auf ihrem
Weg zu gelingenden Bildungsbiographien und einer individuellen Persönlichkeitsentwicklung
zu unterstützen.
Basis für diese gemeinsame Arbeit ist ein schulbezogenes gemeinsam entwickeltes und fort-
zuschreibendes Konzept der Schulsozialarbeit unter Einbeziehung aller Beteiligten sowie
des Schulumfeldes und der sozialräumlichen Bildungs- und Erziehungsakteure.
6.1.1 Leistungen der Stadt Münster / des freien Trägers der Jugendhilfe
Die Stadt Münster stellt schulspezifisch die auf Basis einer indikatorengestützten Bedarfsbe-
rechnung ermittelten personellen Ressourcen bereit. Dabei wird Schulsozialarbeit durch das
Amt für Schule und Weiterbildung und das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bereit-
gestellt. Wird Schulsozialarbeit in die Verantwortung freier Träger der Jugendhilfe gegeben,
schließt die Stadt Münster mit dem freien Träger Leistungsvereinbarungen ab und stellt die
erforderlichen Finanzmittel für die berechnete Personalressource zur Verfügung.
Die im Rahmen dieser Kooperationsvereinbarung eingesetzten Fachkräfte verfügen über
eine an einer Hochschule erworbene sozialpädagogische Qualifikation.
Die Stadt Münster bzw. der freie Träger ermöglicht und organisiert die erforderlichen Struktu-
ren, Maßnahmen und Angebote zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für die von
ihm gestellten Fachkräfte.
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Den Fachkräften der Schulsozialarbeit werden die notwendigen Arbeitsmöglichkeiten (Raum
und Ausstattung) am Schulstandort im Rahmen des Gebäudebestandes in Abstimmung mit
der Schulleitung zur Verfügung gestellt.
6.1.1.1 Handlungsfelder und Leistungen der Schulsozialarbeit
Schulsozialarbeit in öffentlicher Trägerschaft bzw. mit öffentlichen Mitteln finanziert, bietet die
unter Punkt 7 genannten Allgemeinen Leistungen an sowie in Absprache mit der Schule
spezialisierte Leistungen in den Handlungsfeldern Bildung und Teilhabe, Jugendhilfe und
Übergang Schule-Beruf. Schulspezifische Details der Gewichtung der Leistungen sind Be-
standteil dieser Kooperationsvereinbarung.
6.1.1.2 Gewichtungen der Arbeitsanteile
80 % des Arbeitseinsatzes der Schulsozialarbeit kommen unmittelbar den unter Punkt 3 ge-
nannten Zielgruppen zugute, z.B. in Einzel- oder Gruppenarbeit oder fallbezogenen Konfe-
renzen. Die restlichen 20 % verwenden die Schulsozialarbeiter*innen für Dokumentation,
Fortbildungen, Verwaltungsarbeiten oder Gremienarbeit, vor Ort in der Schule und an einem
Arbeitsplatz im Amt für Schule und Weiterbildung bzw. im Amt für Kinder, Jugendliche und
Familien bzw. bei dem freien Träger.
6.2 Leistungen der Schule
Die Schule erkennt die in der Kooperationsvereinbarung niedergelegten Prinzipien und
Grundsätze der Schulsozialarbeit an.
Sie erklärt ihre Bereitschaft, in partnerschaftlicher Kooperation auf Augenhöhe mit den Fach-
kräften der Schulsozialarbeit ein schulspezifisches Konzept der Schulsozialarbeit zu erarbei-
ten und den schulischen, sozialräumlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen entspre-
chend laufend fortzuschreiben und in ihr Schulprogramm zu integrieren.
Die Schule unterstützt aktiv die Einbindung der Fachkräfte der Schulsozialarbeit bei schul-
entwicklungsrelevanten Themen und Fragestellungen und ermöglicht die Teilnahme und
Mitwirkung in gesamtschulischen und klassenbezogenen Gremien durch dafür geeignete
Informationen.
6.3 Vernetzung und Einbindung, Aufsicht und Weisung
Schule und die Stadt Münster verständigen sich einvernehmlich in dieser Kooperationsver-
einbarung über die Handlungsfelder und die Schwerpunkte der Schulsozialarbeit. Dabei
werden die Tätigkeitsfelder sozialpädagogischer Fachkräfte des Landes oder anderer Dritter
einbezogen und berücksichtigt. Alle in der Schulsozialarbeit tätigen Kräfte an einem Schul-
standort wirken in kollegialer Kooperation zusammen und tauschen sich mit diesem Ziel und
zur gegenseitigen Information regelmäßig aus.
Die Dienst- und Fachaufsicht für die kommunalen Fachkräfte der Schulsozialarbeit obliegt
der Stadt Münster, für die Fachkräfte der freien Träger der jeweiligen Trägergesellschaft.
Davon unberührt bleibt das Weisungsrecht der Schulleitung nach §59 Abs. 2 Schulgesetz
NRW im Rahmen der Prinzipien und Grundsätze, die mit dieser Kooperationsvereinbarung
getroffen werden.
Fachaufsichtliche Belange werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen in Abstim-
mung zwischen Schulleitung und Schulträger bzw. freiem Träger beraten.
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Stand 06.07.17
Die Kooperationspartner verpflichten sich nach dieser Maßgabe für den Fall unterschiedli-
cher Auslegungen dieser Vereinbarung zwischen Schulleitung und Fachkraft zu gemeinsa-
men einvernehmlichen Klärungen.
6.4 Austausch, Information, Dokumentation
Schulleitung und Fachkräfte der Schulsozialarbeit tauschen sich in regelmäßigen Abständen
zu Belangen der Schulsozialarbeit aus. Sie informieren sich darüber hinaus auch kurzfristig
gegenseitig über Ereignisse und Entwicklungen, die für schulische und / oder schulsozialar-
beiterische Belange relevant sind.
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen zu Schweigepflicht und zum perso-
nenbezogenen Daten- und Informationsaustausch können mit Einverständnis der Adressa-
ten auch individuelle Situationen und Entwicklungen einzelner Schülerinnen und Schüler
angesprochen werden, um eine gemeinsame Unterstützungsleistung entwickeln und ab-
stimmen zu können.
7. Leistungen der Schulsozialarbeit
(allgemeine und spezialisierte Leistungen)
Das Aufgabenfeld von Schulsozialarbeit beinhaltet ein breitgefächertes Leistungsspektrum.
Das Leistungsangebot umfasst sogenannte allgemeine Leistungen:
• Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und S chülern (Einzelne und Gruppen)
• Beratung von Eltern
• Beratung und Unterstützung / Kooperation von / mi t Lehrkräften und Schulleitungen
und pädagogischen Fachkräften
• Informations- und Kooperationsleistungen
Ergänzt werden die allgemeinen Leistungen durch spezialisierte Leistungen in den Schwer-
punktbereichen
• BuT- Schulsozialarbeit
• Jugendhilfe an Schule
1
• Übergang Schule- Beruf
Die Ausprägung des Leistungsangebotes (Allgemeine und spezialisierte Leistungen) orien-
tiert sich an dem fachlich konkretisierten Bedarf der jeweiligen Schule und wird in einem
Fachgespräch zwischen den Kooperationspartner/-innen ausgehandelt und verschriftlicht.
Die gemeinsame Verständigung über die prozentuale Ausgestaltung erfolgt konsensual mit
allen an der Kooperation Beteiligten und wird als Anlage beigefügt.
1 Fachaufsicht obliegt dem öffentlichen und den freien Trägern der Jugendhilfe
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Stand 06.07.17
8. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung
Um die Qualitätsentwicklung und –sicherung zu gewährleisten, werden die folgenden Stan-
dards zugrunde gelegt:
• Ausgestaltung und Überprüfung der sozialpädagogisc hen Arbeitsfelder
• Dokumentation und Evaluation der Arbeit nach fachl ichen und administrativen Kri-
terien (Aktenführung, Fall- und Projektdokumentation)
• Beratungsteams mit einem konkreten Turnus
• Kollegiale Beratungseinheiten bzw. Einzelfallberat ungen
• Supervisionen, Fachtage, Fortbildungen
• Dienstbesprechungen
• Qualitätszirkel Schulsozialarbeit
• Aufbau/Umsetzung des Controllingverfahrens
9. Schulspezifische Vereinbarungen (Anhang / Formbl att)
Das schulspezifische Formblatt enthält Aussagen zu
- Besonderheiten der Schule
- Personaleinsatz mit Stellenanteil / Wochenstunden
- Präsenzzeiten der Schulsozialarbeit in der Schule
- Leistungen der Schulsozialarbeit
- Teilnahme an Gremien / Teams
- Räumliche und sächliche Ausstattung
- Gültigkeitsdauer der Kooperationsvereinbarung
- Unterschriften
Diese Kooperationsvereinbarung hat Gültigkeit im Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 –
31.07.2018).
Münster, den (Datum)
Schulleitung Träger der Jugendhilfe Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
Amt für Schule und Weiter-
bildung
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Stand 06.07.17
Anlage
zur Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung von Schulsozialarbeit
zwischen der Stadt Münster
- Amt für Schule und Weiterbildung / Amt für Kinder, Jugendliche und Familien-
freiem Träger der Jugendhilfe
(Name)
und der Schule
(Name)
1. Aktuelle Situation in der Schule
(Schüler/-innen, besondere schulische Merkmale, Einsatz der Schulsozialarbeit des Landes)
2. Einsatz der Schulsozialarbeiter/-in
Name / Vorname
Stellenanteil / Vollzeit-
äquivalente
Wochenstunden
Präsenzzeiten (Wo-
chentage/Zeiten)
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Stand 06.07.17
3. Leistungen der Schulsozialarbeit
I. Pädagogische Aufgaben
Anteil: 80
%
I.I. Allgemeine Leistungen
a) Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (Einzelne und
Gruppen)
- Angebote zur Förderung der instrumentellen, sozia len und personellen
Kompetenzen des Schülers/ der Schülerin
- Begleitung von Schüler/-innen, Perspektivenentwic klung in schwierigen Si-
tuationen
- Unterstützung bei der Überwindung persönlicher un d sozialer Probleme
- Begleitung von Integrationsprozessen
- Förderung sozialen Lernens
- Initiierung weitergehender Unterstützungsangebote in Schule und über
Schule hinaus
- Vermitteln von additiven Bildungs- und Förderprog rammen
- Beratung von Schülerinnen und Schülern bei unrege lmäßigem Schulbesuch
- Mitwirkung und Beteiligung an Förderplänen
- Beteiligung im AOSF-Verfahren
- Einzelfallbezogene Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von
Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Ermittlung von Bedarfen und Planung und Durchführ ung präventiver Ange-
bote gegen Bildungsarmut und zur Förderung der Inklusion
- Heranführen an / Vermittlung in Institutionen und Angebote des Wohnquar-
tiers
- Einschätzung des Hilfebedarfs durch Unterrichts- und Pausenbeobachtung
- Unterstützung beim Übergangsmanagement zur weiter führenden Schule
b) Beratung von Eltern / Erziehungsberechtigen
- Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen
- Informationen für Eltern über Rechte von Menschen mit Behinderung, Stö-
rungsbilder, Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten
- Regelmäßige Präsenz und Sprechstunden vor Ort .u. a. an Elternsprechta-
gen
- Initiierung von festen und/ oder offenen Angebote n für Eltern (Elterntraining/
Elternkurse, Elterncafe…)
- Einzelfallbezogene Vermittlung und Anregung und B egleitung zur Inan-
spruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket
- Kenntnisse über Beantragung und Relevanz eines Sc hwerbehindertenaus-
weises
- Informationen zu außerschulische Hilfe- und Unter stützungsmöglichkeiten
für Eltern von Kindern mit Behinderung bzw., die von Behinderung bedroht
sind z.B. Eingliederungshilfe, Pflegegeld und Beratungsstellen
c) Beratung und Unterstützung / Kooperation von /mi t Lehrkräften, Schulleitung
und pädagogischen Fachkräften
- Koordination von Beratungsangeboten in Zusammenar beit mit Schulleitun-
gen, Beratungslehrer/-innen und weiteren pädagogischen Fachkräften
- Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Sc hüler/-innen, Eltern,
Lehrkräfte, Kooperationspartner/Multiplikatoren
- Sozialpädagogische Leistung bei der Entwicklung u nd Umsetzung von son-
derpädagogischen Förderplänen
- Mitarbeit bei der Entwicklung zieldifferenzierter Unterrichtsmethoden
- Mitarbeit bei der Entwicklung eines inklusiven Ko nzepts zur Berufswahlori-
entierung ab Kl. 5
Anteil:
%
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- Informationen für Lehrkräfte über Rechte von Menschen mit Behinderung,
Störungsbilder, Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten
- Zusammenarbeit mit Lehrkräften gem. § 42.6 SchulG NRW
I.II. Spezialisierte Leistungen der BuT-Schulsozial arbeit Anteil:
%
- Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für BuT berechtigte
Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Lehrern
- Vermittlung und Anregung von Leistungen aus dem B ildungs- und Teilhabe-
paket
- Individuelle Unterstützung bei der Beantragung vo n Leistungen aus dem Bil-
dungs- und Teilhabepaket (u.a. durch aufsuchende Elternarbeit)
- weitergehende Beratungsleistungen für Eltern und Jugendliche (u.a. bei Er-
ziehungsthemen, persönlichen Problemstellungen etc.)
- Dokumentation der Fälle
- Vermittlung von ergänzenden finanziellen Hilfen, Stiftungsmitteln oder weite-
ren Unterstützungsangeboten (u.a. Mitmachkinder, Mitmachpaten etc.)
- Enge Kooperation mit leistungsgewährenden Stellen wie Jobcenter und So-
zialamt
- Planung und Durchführung präventiver Angebote gegen Bildungsarmut und
zur Förderung der sozialen Integration
I.III. Spezialisierte Leistungen der Jugendhilfe in der Schulsozialarbeit Anteil:
%
- Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefäh rdung, § 8a SGB VIII:
standardisiertes Kinderschutzverfahren
- Unterstützung und Beratung von sozial benachteili gten oder individuell be-
einträchtigten Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenslagen
- Stärkung der Erziehungskompetenz durch individuel le Beratung und Unter-
stützung in Konfliktsituationen
- Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenze n von Kindern und Ju-
gendlichen (mittels Entwicklungsplanes) durch gezieltes Sozialtraining
- Identifizierung von Jugendhilfebedarfen und Vermi ttlung in weiterführende
Hilfen; insbesondere enge Kooperation mit dem KSD
- Enge Zusammenarbeit mit dem KSD, u.a. Beteiligung an Hilfeplangesprä-
chen gemäß § 36 SGB VIII
- Beratungs- und Unterstützungsleistung bei Schulab sentismus; Begleitung
bei drohenden / eingeleiteten Bußgeldverfahren
- Falldokumentation
- Durchführung von trainingsfördernden Maßnahmen im Rahmen des ord-
nungsrechtlichen Verfahrens zur Schulverweigerung
I.IV. Spezialisierte Leistungen im Übergang Schule-Beruf Anteil:
%
- Übergangsmanagement / Berufsvorbereitung / Berufs orientierung
- Aufbau eines Netzwerks mit regionalen Arbeitsgebe rn
- Einführung und Arbeit mit dem Berufswahlpass
- Koordination und Betreuung von Programmen der Han dwerkskammer
- Beantragung von Mitteln zur Durchführung individu eller Projekte zur Berufs-
orientierung
- Initiierung der Praxistage an der Schule in Koope ration mit den Betrieben
- Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch Betriebsbesichtigungen,
Betriebspraktika, Bewerbungshilfen und Bewerbungstrainings
- Beratung von Schülern, Eltern und Schule rund um das Thema Beruf
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II. Vernetzungs- und Kooperationsleistungen Anteil: 20
%
- Initiierung von Kooperationen zwischen freien Tr ägern, Vereine und Schule
- Teilnahme an den Stadtteilarbeitskreisen
- Vernetzung/ projekt-/anlassbezogene Zusammenarbei t mit Fachkräften aus
dem Schulumfeld (u. a. mit Schulpsychologie, KSD, sozialpsychiatrischem
Dienst, Polizei, Gesundheitsamt, Beratungsdiensten, Jobcenter, Integrati-
onsfachdienst)
- Kooperation mit weiteren, an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fach-
kräften zur Weiterentwicklung und Abstimmung des sozialpädagogischen
Angebots
III. Qualitätssicherung / Controlling / Konzept
- Bedarfsermittlungen
- Konzeptfortschreibung
- Planung neuer Angebote
- Teilnahme an Qualitätszirkeln / Teilnahme an Fort bildungen
- Führung der Datenbanken
- Erstellung von Berichten und Dokumentationen
- Teilnahme an Kollegialer Fallberatung
IV. Verwaltung/Sonstiges
- Mittelakquise /-beantragung
- Etatverwaltung im Rahmen der für die Schulen zur Verfügung stehenden
Projektmittel
- Verwaltungsaufgaben
- Öffentlichkeitsarbeit
4. Gremienarbeit
(Teilnahme Schulsozialarbeit an Gremien /Teams )
Intern Extern
1. ________________________________
2. ________________________________
3. ________________________________
4. ________________________________
1. ________________________________
2. ________________________________
3. ________________________________
4. ________________________________
5. Räumliche und sächliche Ausstattung
(Arbeitsplatz, PC-Ausstattung, Nutzung von Räumen und Logistik)
Diese Anlage zur Kooperationsvereinbarung hat Gültigkeit für das Schuljahr 2017/2018 (01.08.2017 –
31.07.2018).
Berichtsvorlage
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V/0580/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
"Umsetzung der Neuausrichtung Schulsozialarbeit - Ergebnisse des
Qualitätsentwicklungsprozesses"
Beratungsfolge
04.10.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht
17.10.2017 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht
18.10.2017 Rat Bericht
Bericht:
1. Ausgangslage
Bezug neh mend auf die Vorlage „Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung -
Teilprojekt Neuausrichtung Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018“ (V/ 0741/2016)
werden im Folgenden die Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses im Rahmen dieser
Berichtsvorlage zur integrierten Schulsozialarbeit dargestellt. Die Neuausrichtung der
Schulsozialarbeit war und ist in der Komplexität des Themas, aufgrund der vielen Beteiligten, der
hohen Sensibilität in der Verteilung von Personalressourcen und Personalverant wortung ein
vielschichtiger und arbeitsintensiver Prozess, der nun weitere Arbeitsergebnisse vorlegen kann.
Um zum Schuljahr 2017/2018 die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit an den einzelnen
Schulstandorten umzusetzen, wurde in unterschiedlichen Arbeits gruppen und Steuerungs -
gremien arbeitsteilig zu folgenden Qualitätsbausteinen gearbeitet:
Umsetzung des Personaleinsatzes und Personalentwicklungen
Aufgabenprofil „integrierte Schulsozialarbeit“
Entwicklung und Abschluss von Kooperationsvereinbarungen
Entwicklung und Abschluss von Leistungsvereinbarungen und Leistungsbeschreibungen
Einführung des Fachlichen Controllings für die Neuausrichtung Schulssozialarbeit
Vorlagen-Nr.:
V/0580/2017
Auskunft erteilt:
Frau Pohl
Herr Ehling
Ruf:
492-5100
492-4000
E-Mail:
PohlA@stadt-muenster.de
Ehling@stadt-muenster.de
Datum:
19.09.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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V/0580/2017
2. Indikatorengestützter Personaleinsatz
Mit der Vorlage „Prozess und Aufbau einer integriert en Jugendhilfe- und Schulentwicklungspla-
nung“ (V/0734/2015) hat der Rat der Stadt Münster den Aufbau eines datenbasierten kommun a-
len Bildungsmonitorings und damit verbunden als erstes Handlungsfeld die „Neuausrichtung
Schulsozialarbeit“ beschlossen.
Das f ür die bedarfsorientierte Ressourcenverteilung des kommunalen steuerbaren Personals
beschlossene Indikatorentableau bildet somit einen wesentlichen Baustein zum Aufbau eines
bereichsübergreifenden Bildungsmonitorings.
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbe it ist ein aufeinander abgestimmtes kommunales G e-
samtkonzept von Jugendhilfe, Schulverwaltung und Schule mit dem Ziel, in einem ersten Schritt
einen bedarfsorientierten, aufeinander abgestimmten und transparenten Ressourcen einsatz der
Schulsozialarbeiter/-innen herbeizuführen.
Gewichtete Kennzahlen bzw. Indikatoren wurden in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten
(Runder Tisch) zur Ermittlung schulscharfer Bedarfe definiert bzw. erhoben und in einem Indik a-
torentableau zusammengeführt. Dieses bild et die Grundlage für die rechnerische Neuverte ilung
der städtisch steuerbaren Personalressourcen.
Das Indikatorentableau Primarstufe umfasst folgende Indikatoren:
Anzahl der Schüler/-innen
KidS– Indikator
Anteil der Kinder im Alter von 6 -10 Jahren in Haus halten SGB II Empfänger (nicht schul-
scharf)
Resultat:
Auf der Grundlage der indikatorengestützen Bedarfsbemessung wurde bei 21 Grundschulen ein
zusätzlicher Stellenbedarf von insgesamt 9,28 VZÄ festgestellt, während 11 Grundschulen insge-
samt einen Überhang von 9,10 VZÄ aufzeigten. Die Differenz von 0,18 VZÄ wurde budgetneutral
durch die Fachämter ausgeglichen.
Das Indikatorentableau „weiterführende Schulen“ umfasst folgende Indikatoren:
Anzahl der Schüler/-innen
Schüler/-innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Sekundarstufe I
Anteil der Schüler/-innen mit Anspruch auf SGB II je Schule
Resultat:
Bei den weiterführenden Schulen hatten im Ergebnis 14 Schulen insgesamt einen zusätzlichen
Stellenbedarf von insgesamt 6,66 VZÄ und 15 weiterführende Sc hulen insgesamt einen Übe r-
hang von 6,00 VZÄ. Zum Ausgleich der Differenz von 0,66 VZÄ wurde 0,5 VZÄ aus den mobilen
Teams der Fachämter in den steuerbaren Personalpool der weiterführenden Schulen verlagert.
Die verbleibende Differenz von 0,16 VZÄ wurde bud getneutral durch die Fachämter ausgegl i-
chen.
2.1.Umsetzung des Personaleinsatzes und Personalentwicklungen
Nach der indikatorengestützten Verteilung standen zum Schuljahr 2017/18 für die Primarstufe
30,25 pädagogische Vollzeitäquivalente und für die weit erführenden Schulen 24,50 pädagog i-
sche Vollzeitäquivalente zur Verteilung.
Die Verteilung war für Schulen und Mitarbeiter/ -innen mit Veränderungen verbunden. Dazu wu r-
de ein Verfahrensvorschlag durch die entsprechenden Fachabteilungen erarbeitet und Krite rien
zur Personalumsetzung abgestimmt.
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V/0580/2017
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist in einem transp arenten, dialogi schen Verfahren mit
Mitarbeiter/-innen und Schulen im Konsens die Personalverteilung, umgesetzt worden.
Zentrale Kriterien waren:
Die Personalkontinuität bleibt weitgehend erhalten
Die bestehenden Verträge der Mitarbeiter/-innen inklusive des Stundenkontingentes wer-
den berücksichtigt
Mitarbeiter/-innen werden maximal an zwei Schulstandorten eingesetzt
Stundenkontingente der Mitarbeiter/-innen umfassen mindestens 0,5 Stelle
Dieser Ressourceneinsatz von Fachkräften wurde zum Schuljahr 2017/18 erstmals umgesetzt.
Auf der Berechnungsgrundlage des indikatorengestützten Personaleinsatzes und der Weite r-
entwicklung der Förderangebote für Grundsch ulkinder im offenen Ganztag wurden ergänzend
zur Schulsozialarbeit auch die Förderinseln neu verteilt. I m Schuljahr 2017/2018 bestehen ins-
gesamt 25 Förderinseln an Grundschulen im Umfang jeweils einer 0,5 Stelle. Dies entspricht
einem Gesamtstellenanteil von 12,5 VZÄ (V/0758/2016).
Die Schulsozialarbeit an den Berufskollegs erfolgte nicht indikatorengestützt und umfasst aktuell
3,0 VZÄ für alle städtischen Berufskollegs in Münster.
Ergänzende E rzieher/-innenstellen wurden an den beiden Ganztagsgrundschule n Kinde rhaus-
West und PRIMUS -Schule Standort Berg Fidel eingerichtet. Beide Grundschulen arbe iten im
gebundenen Ganztag, für den von Seiten des Schulträgers je Klasse eine 0,5 Stelle Erzi eher/-in
zur Verfügung gestellt wird. Diese Stellen waren bisher an d en beiden Schulen teilweise von s o-
zialpädagogischen Kräften besetzt, die im Zuge der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit dem
zur kriterienbasierten Verteilung gebildeten Personalpool zugerechnet wurden. Um die grun d-
sätzlich geregelte Ausstattung von 0,5 Stelle je Klasse für Grundschulen im gebundenen Gan z-
tag wieder herzustellen, mussten daher an der Grundschule Kinderhaus-West 1,0 Stelle und an
der PRIMUS-Schule Standort Berg Fidel 1,5 Stellen Erzieher/-innen neu eingerichtet und besetzt
werden.
Mit der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit ist eine Festlegung auf die berufliche Qualifikation
der Fachkräfte – ein abgeschlossenes Hochschulstudium der sozialen Arbeit – verbunden. Ent-
sprechend werden auch die Erzieher/ -innenstellen künftig als Stellen für S chulsozialarbeiter/-
innen ausgewiesen und eingruppiert. Es handelt sich hierbei ausschließlich um die Erzi eher/-
innenstellen des ehemaligen „Gemeinsamen Unterrichts“. Für die Erzieherinnen im Gemeins a-
men Unterricht an den Grundschulen wurden ihrer Professi on entsprechende Aufgabenbereiche
innerhalb der Stadtverwaltung gefunden.
3. Ergebnisse des Qualitätsentwicklungsprozesses
Die Umsetzung der Neuausrichtung erfolgte in unterschiedlichen Qualitätsdimensionen.
Im Rahmen der Dimension „Strukturqualität“ werden die organisatorischen Rahmenbedingungen
beschrieben, unter denen zukünftig die Schulsozialarbeit stattfindet bzw. geleistet wird. Die Struk-
turqualität wird durch die personelle und sächliche Ausstatt ung sowie entscheidend durch die
Entwicklung pädagogischer Konzepte bestimmt.
Die Dimension „Prozessqualität“ beschreibt konkret die prozessorientierte Umsetzung des/der
pädagogischen Konzepte(s), die Art und Weise der Ausführung und Umsetzung sowie die Fo r-
men der Kommunikation und Kooperation der am P rozess Beteiligten. Die Prozessqualität wird
also entscheidend von den pädagogischen Zielsetzungen, Leistungen und dem Selbstverstän d-
4
V/0580/2017
nis geprägt. Die pädagogischen Zielsetzungen korrespondieren mit den Anforderungen aus den
unterschiedlichen Handlungsfeldern und Schulstandorten.
Die Dimension “Ergebnisqualität“ beschreibt allgemein die mit Handlungen erzielten Resultate.
Als Kriterien der Beurteilung können der Grad der Zielerreichung, die Zufriedenheit der Sch üler/-
innen und Eltern und Schulen (Adressaten zufriedenheit) und die Zufriedenheit der Mitarbe iter/-
innen dienen.
Um die differenzierten Qualitätsdimensionen zu bearbeiten, wurde ein struktureller Rahmen ge-
schaffen. In unterschiedlichen Steuerungsgremien und Arbeitsgruppen wurde umfassend zu den
Dimensionen Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität gearbeitet.
Das folgende Schaubild gibt eine Übersicht der bereits entwickelten Qualitätsbausteine, die als
Anlagen der Berichtsvorlage beigefügt sind.
3.1 Das Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit:
In einem ersten Schritt wurde das neue, gemeinsame Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit en t-
wickelt. Im Fachdiskurs erfolgten Abwägungen hinsichtlich der Ausrichtung der Tätigkeitsb e-
schreibung zwischen den Polen gene ralisierter und spezialisierter Schulsozialarbeit. Die En t-
wicklung eines gemeinsamen, einheitlichen A ufgabenprofils erfolgte auf der Basis der best e-
henden Stellenbeschreibungen und unter Einbeziehung eines sich wandelnden Verständni sses
vom Bildungssystem.
Das zukünftige Aufgabenprofil vereint allgemeine Leistungen und enthält spezialisierte Aufgaben.
Die pädagogischen Aufgaben werden in allgemeine Leistungen und spezialisierte Leistu ngen
unterteilt. Zu den allgemeinen Leistungen gehören die Beratung und U nterstützung von Schüle-
rinnen und Schülern (Einzelne und Gruppen), die Beratung von Eltern/ Erziehungsberec htigten
und die Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und der Schulleitung. Ergänzend d azu gibt
es drei spezialisierte Leistungen: Bildung und T eilhabe, Jugendhilfe in der Schulsoziala rbeit und
Angebote im Übergang Schule und Beruf.
Das zukünftige Aufgabenprofil erfordert in der fachlichen Umsetzung einen erhöhten Qualifizi e-
rungs- und Fortbildungsbedarf für Mitarbeiter/ -innen, der im Rahmen von S trukturqualität aktuell
bearbeitet wird. Das vollständige gemeinsame Aufgabenprofil ist als Anlage I beigefügt.
3.2 Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Münster, Schulen und freien Trägern
Zur Sicherung der Prozessqualität wurde eine Kooperations vereinbarung entwickelt, die mit B e-
ginn des Schuljahres 2017/18 eine einheitliche Grundlage für den Einsatz von Schulsozia larbeit
bietet. In einem transparenten, fachlichen und partizipativen Verfahren wurde die Einbeziehu ng
Qualitätsbausteine
„Schulsozialarbeit“
„ Aufgabenprofil der Schulsozialarbeit“
Strukturqualität
Anlage I
„Kooperationsvereinbarungen“
Prozessqualität
Anlage II
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der Sozialarbeiter/-innen, der freien Träger, der Schulformsprecher/-innen und der Schulleitungen
realisiert.
Die Kooperationsvereinbarungen werden zwischen der Stadt Münster (Amt für Schule und We i-
terbildung; Amt für Kinder, Jugendliche und Familien), dem jeweiligen freien Trägern der Jugend-
hilfe und der Schule geschlossen.
Die Vereinbarung enthält eine Beschreibung der Schulsozial arbeit in Form einer Präambel, die
den fachpolitischen Rahmen der Neuausrichtung der kommunalen Schulsozialarbeit steckt. Ne-
ben den gesetzlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit beinhaltet die Vereinbarung konkrete
Ausführungen zu den Zielgruppen und Zielen. Darüber hinaus umfasst die Kooperationsvereinba-
rung auch Leistungen, die durch die Schulen im Rahmen i hrer Mitwirkung erbracht werden. Dies
ist in der Kooperationsvereinbarung definiert und umfasst u.a. die aktive Einbindung in das Schul-
leben und die Schulentwicklung sowie der regelmäßige Austausch mit der Schulleitung.
Eine besondere, pädagogische R elevanz für die alltägliche Ausgestaltung der Schu lsozialarbeit
haben die Arbeitsprinzipien der Schulsozialarbeit, die gemeinsam mit den Rahmenbedingungen
Eckpfeiler der Kooperationsvereinbarung bilden. Die Leistungen sind in der Kooperationsverei n-
barung ausführlich dargestellt und prozentual hinterlegt. 80 % entfallen auf pädagogische Lei s-
tungen und 20 % auf weitere Aufgaben der Schulsozialarbeit wie unter anderem die Qualität s-
entwicklung und Qualitätssicherung.
Ein wesentliches, fachliches Merkmal der Vereinbarung ergibt sich aus dem adressatenorientie r-
ten, schulbezogenen Bedarf, der in einem Kooperationsgespräch zwischen den Partnern darg e-
legt, ausgehandelt und verschriftlicht wird. Hier werden individuelle Vereinbarungen mit der jewei-
ligen Schule getroffen. Die Kooperationsvereinbarung ist als Anlage II beigefügt.
Durch den vorliegenden Qualitätsbaustein „ Aufgabenprofil“ wurde eine Strukturqualität beschri e-
ben. Darüber hinaus bildet die „ Kooperationsvereinbarung“ Teilaspekte der Prozessqualität ab.
Die Prozess qualität ist also entscheidend von den weiter entwickelten pädagogischen Zielse t-
zungen, Leistungen und dem integrierten Selbstverständnis geprägt.
3.3 Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe
In einem nächsten Schritt werden Leistungsvereinbarungen mit den frei en Trägern der Jugend-
hilfe auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung geschlossen. Der Abschluss von Lei s-
tungsvereinbarungen ist für freie Träger der Jugendhilfe in Münster ein bekanntes Qualitätss i-
cherungsverfahren.
Die Leistungsvereinbarungen verein en den Finanzteil, bestehend aus der finanziellen Förd e-
rung einhergehend mit der Formulierung der Mindeststandards, dem Leistungsbeschreibung s-
teil und den Formulieru ngen zur Qualitätssicherung. Dies impliziert für die freien Träger der
Jugendhilfe bei der Ausführung der Schulsozialarbeit inhaltliche und finanzielle Planungssicher-
heit.
Die Leistungsvereinbarungen sind bedarfsorientiert sowie schulbezogen ausgerich tet. Sie we r-
den im bilateralen Dialog zwischen dem freien Träger und dem städtischen Träger i n einem g e-
meinsamen Prozess abgeschlossen. Sie sind ein wichtiger Teil einer bedarfsorientierten Ausrich-
tung und Steuerung der kommunalen Schulsozialarbeit in Münster. Selbstverständlich wird der
öffentliche Träger mit dem städtischen Personal der Schulsoz ialarbeit ebenso eine Leistungsb e-
schreibung und Ausführungen zur Qualitätsentwicklung vorlegen.
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Die folgende Abbildung gibt eine Übersicht zum Qualitätsbaustein Leistungsvereinbarung
Nach Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit den freien Trägern und Erstellung der Leis-
tungsbeschreibung durch den öffentlichen Träger kann im Rahmen von Qualitätsentwicklung
und Qualitätssicherung das Fachliche Controlling für die Leistungen der Schulsozialarbeit
flächendeckend installiert werden.
3.4 Fachliches Controlling
Das Fachliche Controlling unterstützt unter anderem die Dimension „Ergebnisqualität“. Die E r-
gebnisqualität ergibt sich aus einem Abgleich der zuvor definierten Ziele und dem tatsächlich
Erreichten. Geboten ist die Era rbeitung unterschiedlicher Zielkennzahlen je Handlungsfeld, um
die u nterschiedlichen Wirkungen der unterschiedlichen Angebote und Schulstandorte bezogen
auf die Schüler*innen prägnant dazustellen.
Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien verfügt unte r anderem für die Leistungen der „Ju-
gendhilfe an Schule “ seit Jahren über ein Fachliches Controlling, welches jeweils prozesshaft
entwickelt wurde. Im Rahmen dieses Verfahrens sind systematische, zielorientierte Beschreibun-
gen erarbeitet worden.
Durch das Verfahren sind
wesentlichen Ziele des Angebotes benannt,
Arbeitsschritte und Methoden festgelegt, mit denen das Ziel erreicht wird,
Indikatoren erarbeitet, an denen die Zielerreichung gemessen wird,
Zielkennzahlen für die vereinbarten Ziele bestimmt und
die Art und Weise der Arbeits- und Zieldokumentation dokumentiert.
Durch die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit wird das bestehende Controlling schrittweise
angepasst werden. Im Sinne einer integrierten Jugendhilfe - und Schulentwicklungsplanung wird
angestrebt, ein abgestimmtes Controlling für die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit aller Tr ä-
ger vorzulegen.
4. Kompensationsangebot „Kindbezogene Förderung“
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit, die im Rahmen des Teilprojektes integrierte Jugendhil-
fe- und Schulentwicklungsplanung vorzunehmen ist, wird grundsätzlich im B estand durchgeführt.
Allerdings hatte dies zur Folge, dass einige Schulen, an denen bisher Fördermöglichkeiten ange-
boten wurden, ab dem Schuljahr 2017/18 keinen Anspruch mehr auf zusätzliche, personelle Aus-
stattung für Förderangebote haben.
Qualitätsbaustein
„Leistungsvereinbarung“
„Leistungsvereinbarungen“
mit freien Trägern der Jugendhilfe
Leistungsbeschreibung
Qualitätsentwicklung
Finanzierung über Zuwendung
„Leistungsbeschreibung“
öffentlicher Träger
Leistungsbeschreibung
Qualitätsentwicklung
Finanzierung/Stellenplan der Stadt Münster
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Im Rahmen der politischen Beratungen der Vorlage (V/0741/2016) wurde deutlich, dass bis zu
einer Schärfung des Indikators SG B-II-Bezug für die Grundschulen an einigen Schulen die No t-
wendigkeit besteht, für diesen Zeitraum den bestehenden Bedarf von Kindern mit einem beso n-
deren Förderungsbedarf zusätzlich fachgerecht abzud ecken. Das Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien führte mit folgenden Schulen: PRIMUS-Schule Standort Berg Fidel, Ludgerusschule
Hiltrup, Matthias – Claudius- Schule Gut Insel, Nikolaischule Wolbeck, Norbertschule, Wartburg-
schule, Bodelschwinghschule, Gottfried- von Cappenbergschule, Johannisschule, Ludgerusschu-
le Albachten, Overbergschule, Peter-Wust-Schule und der Grundschule Kinderhaus- West Fach-
gespräche um Lösungen im Rahmen der Jugendhilfe zu erarbeiten. Ziel war es, begonnene För-
derungen z.B. durch Förderinseln als Einzelfallhilfe, weiterführen zu können.
Dem städtischen Auftrag jedem Kind gute Erziehungs -, Bildungs - und Lebensperspektiven zu
ermöglichen, indem die Institutionen ihr Handeln auf gelingende Bildungsbiographien ausric hten,
wurde durch das zusätzliche Angebot einer ergänzenden kindbezogene Förderung Rechnung
getragen. Für die ehemaligen GU Schulen bezieht sich dieses Angebot auf die Kinder, die im
Rahmen des gemeinsamen Unterrichtes besonders gefördert werden , und für die Förderinse l-
schulen auf die Kinder, die voraussichtlich im Schuljahr 2017/2018 weiterhin an dem Förderinsel-
angebot teilnehmen würden bzw. im R ahmen der Anmeldung für das laufende Schuljahr als po-
tentielle Teilnehmer/-innen benannt wurden.
Dieses zusätzliche Förderangebot ist zunächst auf das Schuljahr 201 7/18 beschränkt und soll
den Schulen ermöglichen, bereits begonnene individuelle Fördermaßnahmen abzuschließen und
sich gleichzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen als System einzustellen. Die Schärfung des
Indikators „SGB -II-Bezug“, der im kommenden Schuljahr schulscharf durch die abgeschottete
Statistikstelle der Stadt Münster ausgewertet werden kann, wird voraussichtlich zu einer verä n-
derten Personalsituation an den Grundschulen führen. Hierzu wird die Förderung der Kinder e r-
neut für einige Schulstandorte genauer analysiert werden müssen. Der parteiübergreifende E r-
gänzungsantrag (Anlage III) ist somit abschließend bearbeitet (V/0741/2016/Erg.).
5. Weitere Leistungen und Schnittstellen im Kontext der Schulsozialarbeit
Neben den beschriebenen Leistungen der Schulsozialarbeit gibt es vielfältige, ergänzende Leis-
tungen und Angebote für Schülerin nen und Schüler sowie Eltern/ Erziehungsberechtigte und
Lehrkräfte, die hier nachrichtlich aufgeführt sind. Sie beziehen sich auf spezifische Zielgruppen,
Bedarfe und definierte Kernaufgaben. Diese weiteren Leistungen beziehungsweise Schnittstel-
len sind ebenfalls im systemischen Qualitätsentwicklungsprozess eingebunden.
Mobile BuT-Schulsozialarbeit/ „Flying BuTler/-in“
Mobiles Team Münster (MTM)
Flexibles Jugendhilfeangebot an Grundschulen
Fallscouts
Fachberatung Schulverweigerung
Villa Interim
Pro B
Sozial- und werkpädagogische Förderung im Übergang Schule -Beruf an der Schule an
der Beckstraße
Mobile Beratung von Schüler/-innen im Übergang Schule-Beruf
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Schulpsychologische Beratungsstelle
Schulsozialarbeit der Internationalen Förderklassen an den Berufskollegs
Diese Aufzählung umfasst nicht die die vom Land finanzierten Landesstellen der Schulsozia l-
arbeit. Insgesamt hält die Stadt Münster, neben der städtischen Schulsozialarbeit, ein umfan g-
reiches und differenziertes Leistungsspektrum im Kontext schulischer Angebote vor.
6. Weiteres Verfahren und Ausblick
6.1 Bedarfsbemessung und Umverteilung der Schulsozialarbeit
Die indikatorengestützte Bedarfsbemessung und Umverteilung des kommunal steuerbaren Pe r-
sonals der Schulsozialarbeit erfolgte erstmalig und zunächst für die Dauer eines Schuljahres zum
Schuljahr 2017/2018.
Die Ausführungen über die Zielsetzung der Neuausrichtung der Schulsozialarbeit, die Vorg e-
hensweise sowie die Daten- und Bemessungsgrundlagen sind in der Vorlage V/0741/2016 „Int e-
grierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung – Teilprojekt Neuausrichtung Schulsoziala r-
beit zum Schuljahr 2017/2018“ hinterlegt.
Die nächste Ressourcenverteilung des kommunalen steuerbaren Personals der Schulsozialarbeit
ist für das Schuljahr 2018/2019 vorgesehen und erfolgt ab diesem Zeitpunkt regelmäßig in einem
zweijährigen Turnus, da dies zu einer besseren Planungssicherheit der Schulen führt.
Die Verwaltung schreibt zum Frühjahr 2018 die zukünftige Bedarfsbemessung und Verteilung der
kommunalen Schulsozialarbeiterstellen fort. Hierfür werden zunächst die separierten Daten und
Informationen erhoben, um daraus das aktuelle Indikatore ntableau für das Schuljahr 2018/2019
ermitteln zu können.
Zu diesem Zweck sollen neben den aktuellen Schüle rzahlen auch die s chulscharfen SGB -II-
Daten, sowohl für die weiterführenden Schulen als auch erstmalig für die Grundschulen erhoben
werden. Das Anschreiben an die Schulen erfolgt durch d ie Verwaltung Ende September 2017.
Anschließend werden die Daten von der abgeschotteten Statistikdienststelle der Stadt Münster
aufbereitet und mit den Daten des Jobcenters und dem Melderegister des Einwohnermeldeamtes
abgeglichen.
Für den Personaleinsatz der Schulsozialarbeit ab dem Schuljahr 2018/2019 werden voraussich t-
lich im Januar 2018 alle erforderlichen Datensätze vorliegen, so dass auf dieser Grundlage die
Auswertung und Neuberechnung für den Ressourceneinsatz der Schulsozialarbeit erfolgen kann.
Die Ergebnisse über den zukünftigen Einsatz des Personals der Schulsozialarbeit zum Schuljahr
2018/2019 liegen voraussichtlich im März/April 2018 vor und werden frühzeitig mit den Schu l-
formsprecher/-innen und freien Träge rn der Jugendhilfe kommuniziert und in den politischen
Gremien entsprechend beraten und beschlossen.
6.2 Sicherstellungen von Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
Einen bedeutenden Teil der Personalressource im Bereich der Schulsozialarbeit in kommunaler
Verantwortung bildet die BuT -Schulsozialarbeit. Diese hat einen Stellenumfang von 14,50 Stel-
len. Finanziert werden diese Stellen aus 70 % Landesmitteln und aus 30 % kommunalen Mitteln.
Der entsprechende Bewilligungsbescheid des Landes läuft am 31.12.2017 aus.
Am 05.01.2017 gab der Landkreistag NRW bekannt, dass die Weiterführung der sozialen Ar beit
an Schulen im Zusammenhang mit dem Bildungs - und Teilhabepaket auf Landesebene für ein
weiteres Jahr - bis zum 31.12.2018 befristet - finanziell abgesichert ist. Es ist daher auch im Jahr
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2018, nach entsprechender Antragsstellung, mit einer Zuwendung seitens des Ministeriums für
Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW in Höhe von 590.797,24 € zu rechnen.
Der kommunale Eigenanteil beträgt wie in den Jahren zuvor voraussichtlich 253.198,82 €, dies
entspricht 30% der Gesamtkosten, die der Stadt Münster für die Sicherstellung der Schulsozia l-
arbeit im Rahmen des Bildungs - und Teilhabepakets entstehen. Somit besteht zunächst bis zum
31.12.2018 eine Finanzierungsgrundlage für die entsprechenden Stellen im Bereich BuT -
Schulsozialarbeit.
Eine Aussage über die Weiterfinanzierung in den Folgejahren kann noch nicht getroffen werden.
Verbindliche Aussagen des Landes fehlen noch, wenngleich in der Koalitionsvereinbarung der
neuen Landesregierung „eine Stärkung und verlässliche Fortführung der Schulsozialarbeit“ fes t-
gehalten ist.
6.3 Ausblick
Die Neuausrichtung der Schulsozialarbeit unterstützt grundsät zlich das Bestreben, allen Kindern
und Jugendlichen gute Bedingungen des Aufwachsens zu bieten, sie frühzeitig und gezielt zu
fördern, Ungleichheiten abzumildern und Rahmenbedingungen zu schaffen, die es jedem Kind
ermöglichen seine individuellen Entwicklungs- und Bildungspotentiale auszuschöpfen.
Die B erichtsvorlage legt dar, dass grundständige Themen des Qualitätsentwicklungsprozesses
zur Neuausrichtung bearbeitet sind. Das integrierte Aufgabenprofil und die gemeinsame Koop e-
rationsvereinbarung liegen vor. Die nächsten Qualitätsbausteine sind die Leistungsbeschreibu n-
gen und die dazu gehörigen Leistungsvereinbarungen mit freien Trägern der Jugendhilfe, welche
aktuell, prozessorientiert erstellt werden. Wenn alle Qualitätsbausteine im Ergebnis vorhanden
sind, werden diese in einem Rahmenkonzept zusammengefasst und sichern damit fachliche
Standards, sowie gültige Verfahrensabläufe. Dadurch wird ein verlässlicher Rahmen für eine i n-
tegrierte Schulsozialarbeit in Münster geschaffen.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
I. Neuausrichtung Schulsozialarbeit-Aufgabenprofil
II. Kooperationsvereinbarung zur Umsetzung der Schulsozialarbeit für das Schuljahr
2017/2018
III. Ergänzungsantrag zur Vorlage 0741/2016, „Integrierte Jugendhilfe - und Schulentwic k-
lungsplanung, Teilprojekt Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr
2017/2018“
Microsoft Word - Anlage I _Aufgabenprofil der SSA.docx
7008 Zeichen
„Neuausrichtung Schulsozialarbeit- Aufgabenprofil“ 1 Stand 06.07.17 Anlage I Neuausrichtung Schulsozialarbeit- Aufgabenprofil* I. Pädagogische Aufgaben I.I. Allgemeine Leistungen a) Beratung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern (Einzelne und Gruppen) - Angebote zur Förderung der instrumentellen, sozia len und personellen Kompetenzen des Schülers/ der Schülerin - Begleitung von Schüler/-innen, Perspektivenentwic klung in schwierigen Situationen - Unterstützung bei der Überwindung persönlicher un d sozialer Probleme - Begleitung von Integrationsprozessen - Förderung sozialen Lernens - Initiierung weitergehender Unterstützungsangebote in Schule und über Schule hinaus - Vermitteln von additiven Bildungs- und Förderprog rammen - Beratung von Schülerinnen und Schülern bei unrege lmäßigem Schulbesuch - Mitwirkung und Beteiligung an Förderplänen - Beteiligung im AOSF-Verfahren - Einzelfallbezogene Motivation und Begleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - Ermittlung von Bedarfen und Planung und Durchführ ung präventiver Angebote gegen Bildungsarmut und zur Förderung der Inklusion - Heranführen an / Vermittlung in Institutionen und Angebote des Wohnquartiers - Einschätzung des Hilfebedarfs durch Unterrichts- und Pausenbeobachtung - Unterstützung beim Übergangsmanagement zur weiter führenden Schule b) Beratung von Eltern / Erziehungsberechtigen - Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen - Informationen für Eltern über Rechte von Menschen mit Behinderung, Störungsbilder, Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten - Regelmäßige Präsenz und Sprechstunden vor Ort .u. a. an Elternsprechtagen - Initiierung von festen und/ oder offenen Angebote n für Eltern (Elterntraining/ Elternkurse, Elterncafe…) - Einzelfallbezogene Vermittlung und Anregung und B egleitung zur Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket - Kenntnisse über Beantragung und Relevanz eines Sc hwerbehindertenausweises - Informationen zu außerschulische Hilfe- und Unter stützungsmöglichkeiten für Eltern von Kindern mit Behinderung bzw., die von Behinderung bedroht sind z.B. Eingliederungshilfe, Pflegegeld und Beratungsstellen c) Beratung und Unterstützung / Kooperation von /mi t Lehrkräften, Schulleitung und pädagogischen Fachkräften - Koordination von Beratungsangeboten in Zusammenar beit mit Schulleitungen, Beratungslehrer/-innen und weiteren pädagogischen Fachkräften - Themenbezogene Informationsveranstaltungen für Sc hüler/-innen, Eltern, Lehrkräfte, Kooperationspartner/Multiplikatoren - Sozialpädagogische Leistung bei der Entwicklung u nd Umsetzung von sonderpädagogischen Förderplänen - Mitarbeit bei der Entwicklung zieldifferenzierter Unterrichtsmethoden - Mitarbeit bei der Entwicklung eines inklusiven Ko nzepts zur Berufswahlorientierung ab Kl. 5 - Informationen für Lehrkräfte über Rechte von Menschen mit Behinderung, Störungsbilder, Behinderungsarten und Fördermöglichkeiten - Zusammenarbeit mit Lehrkräften gem. § 42.6 SchulG NRW „Neuausrichtung Schulsozialarbeit- Aufgabenprofil“ 2 Stand 06.07.17 I.II. Spezialisierte Leistungen der BuT-Schulsozial arbeit - Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangeb ote für BuT berechtigte Kinder, Jugendliche und Eltern sowie Lehrern - Vermittlung und Anregung von Leistungen aus dem B ildungs- und Teilhabepaket - Individuelle Unterstützung bei der Beantragung vo n Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (u.a. durch aufsuchende Elternarbeit) - weitergehende Beratungsleistungen für Eltern und Jugendliche (u.a. bei Erziehungsthemen, persönlichen Problemstellungen etc.) - Dokumentation der Fälle - Vermittlung von ergänzenden finanziellen Hilfen, Stiftungsmitteln oder weiteren Unterstützungsangeboten (u.a. Mitmachkinder, Mitmachpaten etc.) - Enge Kooperation mit leistungsgewährenden Stellen wie Jobcenter und Sozialamt - Planung und Durchführung präventiver Angebote gegen Bildungsarmut und zur Förderung der sozialen Integration I.III. Spezialisierte Leistungen der Jugendhilfe in der Schulsozialarbeit - Sicherung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefäh rdung, § 8a SGB VIII: standardisiertes Kinderschutzverfahren - Unterstützung und Beratung von sozial benachteili gten oder individuell beeinträchtigten Kindern und Jugendlichen in prekären Lebenslagen - Stärkung der Erziehungskompetenz durch individuel le Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen - Förderung der emotionalen und sozialen Kompetenze n von Kindern und Jugendlichen (mittels Entwicklungsplanes) durch gezieltes Sozialtraining - Identifizierung von Jugendhilfebedarfen und Vermi ttlung in weiterführende Hilfen; insbesondere enge Kooperation mit dem KSD - Enge Zusammenarbeit mit dem KSD, u.a. Beteiligung an Hilfeplangesprächen gemäß § 36 SGB VIII - Beratungs- und Unterstützungsleistung bei Schulab sentismus; Begleitung bei drohenden / eingeleiteten Bußgeldverfahren - Falldokumentation - Durchführung von trainingsfördernden Maßnahmen im Rahmen des ordnungsrechtlichen Verfahrens zur Schulverweigerung I.IV. Spezialisierte Leistungen im Übergang Schule-Beruf - Übergangsmanagement / Berufsvorbereitung / Berufs orientierung - Aufbau eines Netzwerks mit regionalen Arbeitsgebe rn - Einführung und Arbeit mit dem Berufswahlpass - Koordination und Betreuung von Programmen der Han dwerkskammer - Beantragung von Mitteln zur Durchführung individu eller Projekte zur Berufsorientierung - Initiierung der Praxistage an der Schule in Koope ration mit den Betrieben - Unterstützung der Schülerinnen und Schüler durch Betriebsbesichtigungen, Betriebspraktika, Bewerbungshilfen und Bewerbungstrainings - Beratung von Schülern, Eltern und Schule rund um das Thema Beruf „Neuausrichtung Schulsozialarbeit- Aufgabenprofil“ 3 Stand 06.07.17 II. Vernetzungs- und Kooperationsleistungen - Initiierung von Kooperationen zwischen freien Tr ägern, Vereine und Schule - Teilnahme an den Stadtteilarbeitskreisen - Vernetzung/ projekt-/anlassbezogene Zusammenarbei t mit Fachkräften aus dem Schulumfeld (u. a. mit Schulpsychologie, KSD, sozialpsychiatrischem Dienst, Polizei, Gesundheitsamt, Beratungsdiensten, Jobcenter, Integrationsfachdienst) - Kooperation mit weiteren, an der Schule tätigen sozialpädagogischen Fachkräften zur Weiterentwicklung und Abstimmung des sozialpädagogischen Angebots III. Qualitätssicherung / Controlling / Konzept - Bedarfsermittlungen - Konzeptfortschreibung - Planung neuer Angebote - Teilnahme an Qualitätszirkeln / Teilnahme an Fort bildungen - Führung der Datenbanken - Erstellung von Berichten und Dokumentationen - Teilnahme an Kollegialer Fallberatung IV. Verwaltung/Sonstiges - Mittelakquise /-beantragung - Etatverwaltung im Rahmen der für die Schulen zur Verfügung stehenden Projektmittel - Verwaltungsaufgaben - Öffentlichkeitsarbeit *Auszug aus der aktualisierten Stellenbeschreibung
Anlage III_V 0741_2016 Integrierte JuHi und SEP ErgA_EndF
1933 Zeichen
Ergänzungsantrag zur Vorlage 0741/2016 „Integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung Teilprojekt Neuausrichtung der Schulsozialarbeit zum Schuljahr 2017/2018 Die Verwaltung wird beauftragt, mit den 6 GU-Schulen (namentlich: Grundschule Berg Fidel, Ludgerusschule Hiltrup, Matthias- Claudius-Schule, Nikolaischule Wolbeck, Norbertschule , Wartburgschule) und den sechs Grundschulen, die zukünftig über kein Förderinselangebo t verfügen (namentlich: Bodelschwinghschule, Gottfried-von-Cappenbergschule, Johannisschule, Ludgerusschule Albachten, Overbergschule und Peter-Wust-Schule), zei tnah Gespräche zu führen und Lösungen im Rahmen der Jugendhilfe zu erarbeiten, mit dem Ziel die Kinder ihrem besonderem Unterstützungsbedarf entsprechend zu fördern. Begründung: Die sogenannten „alten“ GU-Schulen, die bereits sei t Mitte der 90er-Jahre inklusive Bildung umsetzen, haben für diese Aufgabe damals seitens de r Stadt Münster insgesamt 8 ErzieherInnenstellen und 2 SozialarbeiterInnenstellen erhalten. Diese Stellen sind mit der Vorlage 0741/2016 in die zu verteilende Ressource gefl ossen. Die indikatorengestützte Verteilung hat eine Reduzierung der Stellenanteile bei den „alten“ GU-Schulen ergeben. An dieser Berechnung wird festgehalten. Um auch zukünfti ge Bedarfe von Kindern mit einem besonderen Förderungsbedarf, fachgerecht abdecken zu kön nen, wird die Verwaltung beauftragt im Rahmen der Jugendhilfe gemeinsam mit de n betreffenden Schulen Lösungen zu entwickeln. Dies gilt gleichermaßen für die Schule n, die aufgrund der indikatoren- gestützten Neuverteilung zukünftig über kein Förderinselangebot mehr verfügen. Jutta Möllers, Christoph Kattentidt und Fraktion Angela Stähler, Jens Heinemann und Fraktion Anne Schulze Wintzler, Robert von Olberg und Fraktion Dietmar Uhlenbrock, Jörg Berens und Fraktion Fatma Kirgil, Gerhard Schepper und Fraktion Johannes Schmanck
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße
- Kinderhaus
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0580/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37