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V/0977/2015/1

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 (nach Beanstandung des Oberbürgermeisters)

Vorlagen 08.12.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 34

977_E1_Anl_Stellgnahme_zu_Einwendg

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Beschlussvorlage

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977_E1_Anl_Stellgnahme_zu_Einwendg

3721 Zeichen

Stadt Münster 
II/20       
         08.12.2015 
 
 
Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gegen den Entwurf der 1. 
Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015   
Stellungnahme der Verwaltung zu den Einwendungen vom 04.12.2015, Eingang am 
07.12.2015 
 
 
 Stellungnahme der Verwaltung zur  1. Einwendung vom 04.12.2015  
 
„Die finanziellen Erfordernisse zur Bewältigung des starken Zuzugs von Asylbewerbern 
sowie weitere notwendige Veränderungen am beschlossenen Haushalt 2015 machen die 
Aufstellung einer Nachtragssatzung bzw. eines Nachtragshaushaltsplans für das 
Haushaltsjahr 2015 erforderlich (§ 81 GO NRW).“ 
 
Diese Aussage steht sowohl in der Ratsvorlage zur 1. Nachtragssatzung für das 
Haushaltsjahr 2015 als auch im Vorbericht. Damit wird deutlich, dass verschiedene Aspekte 
zur Aufstellung des Nachtragshaushaltsplans beigetragen haben. Insbesondere ist hieraus 
nicht ableitbar, dass die zusätzlichen  Aufwendungen im Flüchtlingsbereich die Ursache für 
das generell vorhandene Haushaltsproblem darstellen. 
 
Hinsichtlich der Flüchtlingssituation werden über den Nachtragshaushaltsplan  insbesondere 
die Investitionen in Unterkünfte für Flüchtlinge haushaltsrechtlich abgesichert. 
     
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einwendung wird nicht gefolgt. 
 
 
 Stellungnahme der Verwaltung zur  2. Einwendung vom 04.12.2015  
 
Die Vorabausschüttung der Stadtwerke Münster GmbH in 2015 in Höhe von 6,06 Mio. € wird 
auf der Grundlage des bestehenden Managementkontraktes aus dem Ergebnis geleistet, 
das nach den vorliegenden Prognosedaten hierfür auskömmlich ist. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einwendung wird nicht gefolgt. 
 
 
 Stellungnahme der Verwaltung zur  3. Einwendung vom 04.12.2015  
 
Belastungen des städtischen Haushalts, die sich aus der Bewertung der Kredite in 
Schweizer Franken zum 31.12.2015 sowie des mit ihnen verbundenen (Wechselkurs-) 
Risikos ergeben, sind nicht Gegenstand des Nachtragshaushaltsplans. Vielmehr sind 
derartige Belastungen im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses 2015 zu ermitteln. 
 
Auf das grundsätzliche Risiko für den Jahresabschluss 2015 hat die Verwaltung 
verschiedentlich hingewiesen, zuletzt im Finanzbericht (Berichtsvorlage V/0659/2015 für den 
Haupt- und Finanzausschuss am 09.09.2015) und im Lagebericht zum Entwurf des 
Jahresabschlusses 2014 (Beschlussvorlage V/0835/2015 für den Rat am 11.11.2015, 
Anlage, Band 1, Seite 116 - 117). 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einwendung wird nicht gefolgt.

2 
 
 Stellungnahme der Verwaltung zur  4. Einwendung vom 04.12.2015  
 
Die Einwendung richtet sich gegen den Ausweis eines Ansatzes von 0 Euro im Ergebnisplan 
des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 bei den Aufwendungen aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen (Zeile 30). Nach Auffassung des Einwenders führen die diesjährigen 
Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster zu einer Verringerung 
des Wertes der Finanzanlage „Stadtwerke Münster GmbH“ in der Bilanz der Stadt Münster 
zum 31.12.2015.  
 
Der Wert der Finanzanlage „Stadtwerke Münster GmbH“ wird in Abständen von max. 5 
Jahren durch ein externes Gutachten ermittelt. Hierbei steht insbesondere der Ertragswert 
der Gesellschaft im Vordergrund. Zuletzt erfolgte die Bewertung zum 31.12.2013. Die 
diesjährigen Ausschüttungen der Stadtwerke Münster GmbH an die Stadt Münster wirken 
sich nicht auf den Wert der Finanzanlage „Stadtwerke Münster GmbH“ in der Bilanz der 
Stadt Münster zum 31.12.2015 aus. Im Ergebnisplan des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015 
sind folglich auch keine Aufwendungen aus Wertveränderungen von Finanzanlagen 
nachrichtlich  auszuweisen. 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Einwendung wird nicht gefolgt.

977_E1_Anl_Einwendg

12860 Zeichen

Amt für Finanzen und Beteiligungen

Stadt Münster

Zimmer 362

4. Dezember 2015

[Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom] [Meine Nachricht vom]

ge 8 80 GO NRW
Einwendungen aufgrund der Bekanntmachung des Entwurfs der1. Nachtragssatzung
der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015

Mein Hinweis an die Bezirksregierung, die Vorschrift des $ 80 Abs. 3 GO NRW sei missach-
tet worden, hat durch die Beanstandung des Oberbürgermeisters seine Erledigung gefun-
den.

Allerdings gibt es doch folgende Fragen:
Der Stadtkämmerer hat im Amtsblatt vom 16.10.2015 veröffentlicht:

Bekanntmachung des Entwurfes der

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster

für das Haushaltsjahr 2015

Aufgrund des $ 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. 7. 1994 (GV NRW
S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom

3. 7. 2015 (GV NRW 2015 S. 496), wird bekannt
gemacht, dass der Entwurf der 1. Nachtragssat-
zung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr
2015 mit Anlagen ab dem 26. 10. 2015 während
der Dienststunden im Amt für Finanzen und Be-
teiligungen, Klemensstr. 10, Zimmer 362, öffent-
lich ausliegt.

----Einwendungen können bis zum 2. 11. 2015 der
vorgenannten Stelle schriftlich zugeleitet oder
mündlich zu Protokoll gegeben werden.

Münster, den 6. Oktober 2015 t
Der Oberbürgermeister

.V.

Alfons Reinkemeier

Stadtkämmerer

oe Warum hat der Stadtkämmerer den Entwurf der Nachtragssatzung nicht dem Rat zu-
geleitet?

SEITE-2-

e Warum erfolgte durch den Stadtkämmerer die Bekanntgabe einer „Zuleitung“ mit der
Festlegung einer gesetzwidrigen Einwendungsfrist?

„Wenn also die Auslegung des Entwurfs am 26.10.2015 erfolgte und Einwen-
dungen bis zum 02.11.2015 zuzuleiten sind, ist die Frist kürzer als die gesetz-
lich vorgeschriebene. Dazu kommt, dass das Presse- und Informationsamt
über die Zuleitung an den Rat und Auslegung des Entwurfs der 1. Nachtrags-
satzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015keinerlei
Informationen herausgegeben hat. Dementsprechend schwieg auch die Orts-
presse. Diesen Rechtsmangel teile ich der Kommunalaufsicht ausdrücklich
mit.“

e Warum wurde die Nicht-Zuleitung an den Rat in der Vorlage V/0842/2015/1 ver-
schwiegen?

e Warum wird in der Ratsvorlage V/0977/2015 nicht auch eindeutig auf die mangelnde
Zuleitung an den Rat hingewiesen? Die Nachtragssatzung 2015 ändert doch die
Haushaltssatzung 2015, beide sind also gleichwertig. Eine sorgfältige Beachtung der
Gesetzesvorgaben kann von der Öffentlichkeit erwartet werden.

° Die Öffentlichkeit wurde allerdings falsch informiert:

In den Westfälischen Nachrichten vom 21.11.2015 wurde in dem Artikel „Etat-
Entscheidung wird wiederholt“ geschrieben:

„Bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2015 in der jüngsten Rats-

sitzung ist ein Fehler unterlaufen. Die Frist für Einwendungen wurde auf acht

Tage festgelegt, die gesetzliche Frist liegt bei 14 Tagen. [...]“

Nicht in der Ratssitzung wurde die Frist für Einwendung auf acht Tage festgelegt,
sondern in der Bekanntmachung des Stadtkämmerers im Amtsblatt!

Die öffentliche Bekanntgabe der Nachtragssatzung hat der Gesetzgeber ja schon 1952 vor-
gesehen und auch die Möglichkeit der Einwendung. Die Öffentlichkeit soll sich von der
Haushaltslage ein zutreffendes Bild machen können, selbstverständlich beim Betrachten
eben der vorgelegten Haushaltssatzung. Deshalb muss doch daraus erkennbar sein, was
auf die Öffentlichkeit zukommen wird.

Der Gesetzgeber sieht diese Berechtigung für sehr wichtig an, denn er hat ausdrücklich nur
den Rat für die Beschlussfassung über Einwendungen bestimmt. Die Ausübung dieses Teils
der demokratischen Verfassung der Stadt darf daher nicht als eine unbotmäßige Belästigung
aufgenommen werden.

Ich habe jedoch den Eindruck gewinnen müssen, dass Einwendungen so aufgefasst werden.

SEITE-3-

Die Einwendungen werden von dem Amt bearbeitet, das auch den Haushaltsplan erstellt. In
welcher Weise das Amt die Beantwortung vornimmt, bleibt ihm überlassen, ob es auf die
Begründung der Einwendungen eingeht oder nicht. Dem Amt wird auch die Darstellung der
Einwendungen überlassen. So werden Begründungen nicht beachtet.

Würde nicht das Amt für Finanzen und Beteiligungen sondern das Amt für Wirtschaftlich-
keitsprüfung und Revision die Einwendungen bearbeiten, so hätte ich die Zuversicht, dass
die Einwendungen sachgerecht geprüft würden: .

1. Einwendung

Die große Gefahr ist, dass der Flüchtlingszustrom als Hauptgrund für die desolate Haus-
haltssituation herhalten soll. Damit werden dann die „nausgemachten“ Haushaltsprobleme
begründet.

Erfährt die Öffentlichkeit, dass das Haushaltsdefizit zum größten Teil vom Flüchtlingsproblem
bestimmt wurde und wird, ist mit unerwünschten weil ungerechtfertigten Reaktionen zu rech-
nen. Dies muss auf jeden Fall vermieden werden:

Der Kämmerer führt die Bewältigung des starken Zuzugs von Asylbewerbern als Hauptgrund
des Nachtragshaushalts an:

Der Ergebnisplan wird durch die von der Stadt zu bewältigende Flüchtlingsankunft „lediglich“
in folgenden Produktgruppen beeinflusst, bei denen die Erläuterungen eindeutig sind:

0111 | | m
Unterbringung von Flüchtlingen | | - 400.000,00 €

n }

Erhöhung der Abschreibungen per 31.12.2015 | - 345.000,00 €
0502 | |

Dolmetscher und Integrationshilfen | . | - 181.970,00 €
0503 . | | .

Kostenerstattung des Landes | 890.000,00 €
Betreuung von Flüchtlingen | - 203.590,00 €

Wohnungsmieten und Ausstattung der
Übergangseinrichtungen

1301 \ on
Pflege der Außenanlagen - 96.000,00 €
| -2.499.750,00 €

- 2.163.190,00 €

$

Bei den folgenden Produktgruppen betreffen die Erläuterungen nicht nur Flüchtlinge sondern
auch andere Bevölkerungskreise oder andere Aufwendungsgründe:

SEITE-4-

unvorhergesehene Kosten bei der Feuerwehr
bei der Flüchtlingsunterbringung
Reparaturen von Einsatzfahrzeugen
0502 _
Kostenerstattung Bund für

Grundsicherung im Alter und bei

Erwerbsminderung ., 4.118.000,00 €
Kostenerstattung Land für
Zuweisung nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz
Höhere Fallzahlen bei den
Sozialhilfeleistungen außerhalb von
Einrichtungen sowie bei Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
Ansatzsteigerung im Bereich der Obdachlosen
und Flüchtlinge

- 100.000,00 €

-3.712.000,00 €

-1.644.050,00 €

-1.338.050,00 €

Selbst wenn alle Erträge/Aufwendungen Flüchtlinge betreffen, kann nicht davon gesprochen
werden, dass hier der Hauptgrund liegen soll. Ich wende ein, dass Haushaltsprobleme den
Flüchtlingen angelastet werden. Dies führt zu gefährlichem Unmut innerhalb der Stadtgesell-
schaft.

Es wäre sehr sinnvoll, wenn der Stadtkämmerer für den Flüchtlingszuzug eine Produktgrup-
pe bilden würde. Damit wäre für die Öffentlichkeit klar, wie hoch die Aufwendungen sind.

Die von der Stadt gezahlten Wohnungsmieten sollten veröffentlicht werden, um den An-
schein einer ungerechtfertigten Miethöhe zu vermeiden.

2. Einwendung

In der Produktgruppe 1501 wird unter Finanzerträge die Ausschüttung der Stadtwerke Müns-
ter GmbH ausgewiesen. Die im Haushaltsansatz vorgenommene Ausschüttung wird um
3.000.000,00 € reduziert. Sie beträgt jetzt noch 3.000.000,00 €.

Aber auch diese „Ausschüttung“ von 3.000.000,00 € ist nur dadurch möglich, dass die
Stadtwerke Münster zum 31.12.2014 Gewinnrücklagen in Höhe von 5.712.000,00 € aufge-
löst haben.

Diese Auflösung von Gewinnrücklagen schmälern das Eigenkapital der Stadtwerke.
Dies bedeutet, dass der Stadtkämmerer die Haushaltsprobleme mit der Vermögenssubstanz
der Stadtwerke finanziert. Die Stadtwerke benötigen jedoch eine Stärkung des Eigenkapitals.

SEITE-5 -

Deshalb darf überhaupt keine Abführung in 2015 erfolgen.
Der Stadtkämmerer selbst hat in seiner Haushaltsrede 2015 ausgeführt:

„Die Stadtwerke stehen [...] vor besonderen Herausforderungen, da sie sich in einem
hochdynamischen Markt mit grundlegenden Veränderungen bewegen.“

Die Auflösung und Abführung der Gewinnrücklagen hat allerdings noch den Effekt, dass sich
das Eigenkapital der Stadt gleichfalls um diesen Betrag reduziert. Münster wird also um die-
sen Betrag ärmer.

Dazu kommt auch noch die „Gewinn“-Ausschüttung 2015, die für den Haushaltsplan 2016
relevant ist. Der Ausschüttungsbetrag musste am 25.09.2015 aufgrund der Entwicklung der
Stadtwerke Münster auf 4,0 Mio € reduziert werden. 2 Monate später hat sich die Situation
wieder gewandelt und der vorherige Ausschüttungsbetrag von 6,06 Mio € wird wieder aktuell.
Da über die voraussichtliche Höhe des Jahresüberschusses keine Angaben gemacht wer-
den, ist diese Ausschüttung an die Stadt Münster nicht zu verstehen.

3. Einwendung

Zur Zeit besteht noch eine Kreditverbindlichkeit über 15.000.000,00 Schweizer Franken
(CHF), die mit am 31.12.2014 mit 1,2024 CHF/€ bewertet wurde.

Die Stadt Münster verfügt seit Jahren über hohe Liquide Mittel. Diese schließen von Geset-
zes wegen die Aufnahme von „Liquiditätskrediten“ aus, weil dies nicht notwendig ist.

2010 wurden Kredite in Schweizer Franken aufgenommen, obwohl It. WN vom 06.11.2015

die Lehman-Pleite seinerzeit gewaltige Turbulenzen an den Finanzmärkten aus-
löste.

Konkret hatte die Stadt zum Zeitpunkt der Pleite — das war der 15. September 2008 —
bei Lehman Brothers 15 Millionen Euro angelegt.

Nach der ersten Panik im Rathaus stellte sich heraus, dass in diesem Fall der so-
genannte „Einlagenfonds des Bundesverbands Deutscher Banken“ griff. Sprich: Am
8. Februar des Jahres 2009 waren die 15 Millionen Euro zurück bei der Stadt Müns-
ter, zuzüglich 67 600 Euro Zinsen.

Damit war der Fall seinerzeit aber nicht beendet. Da die Stadt Münster fünf Monate
lang auf die Rückzahlung warten musste, machte sie beim Insolvenzverwalter der
Bank 180 000 Euro Verzugszinsen geltend. ;

Der Streit zog sich über sechs Jahre hin, konnte für die Stadt aber positiv beendet
werden. Der Insolvenzverwalter hat die Ansprüche jetzt anerkannt und 180 000 Euro
überwiesen. Kommentar von Reinkemeier: „Hartnäckigkeit zahlt sich aus.“

und genügend liquide Mittel (rund 60.000.000,00 €) vorhanden waren.

Diese Aufnahme erwies sich als desaströs:

SEITE-6-

„Die Stadt Münster hat im Jahr 2010 zudem Kredite zur Liquiditätssicherung in CHF
aufgenommen. Der Einstandskurs lag erheblich über dem Kurs am Schlussbilanz-
stichtag. Die Zuschreibung [=Droh-Verluste] bei den Krediten zur Liquiditätssicherung
betrug in 2010 knapp fünf Mio. Euro.“ — so das GPA

Bereits nach 9 Monaten hatte diese Kreditaufnahme knapp 5.000.000,00 € Verlust für die
Stadt Münster gebracht. Inzwischen wurden Kredite zurückgezahlt, die Verluste sind reali-
siert, der Vermögensverlust für die Stadt Münster, den die Kreditaufnahme auslöste, beträgt
5.000.000,00 €.

Nun blieb noch ein Kredit im Bestand.

Hätte der Stadtkämmerer den noch bestehenden CHF-Kredit zum 31.12.2014 aufgrund der
Unrechtssituation zurückgezahlt, hätte dies der Stadt Münster einen drohenden Verlust zum
31.12.2015 in Höhe von rund 1,2 Millionen € erspart.

So kommen zu diesem Drohverlust auch noch die im Finanzbericht 2. Quartal 2015
genannten Belastungen durch „die Bewertung der Kredite in Schweizer Franken -12,0
bis - 18,0 Mio €“

Am 16.12.2015 wird der Rat den Nachtragshaushalt 2015 beschließen, 15 Tage später wird
der CHF-Kurs festgestellt und jeder kann sich dann ausrechnen, wie hoch das Defizit für
2015 steigt, allerdings nur für die Kreditverbindlichkeiten, nicht für die Rückstellungen — das
liegt noch im Dunkeln.

oo. Erhöhung
Verbindlichkeiten Rückstellung

CHF Kurs CHF/€

102.465.423,65CHF| 1,2024 31.12.2014| 85.217.418,21 € In |
102.465.423,65CHF| 1,0946 25.09.2015; 93.609.924,77€ | 8.392.506,56€ _??7?
102.465.423,65CHF| _1,0884|04.12.2014 94.143.167,63€ | 8.925.749,43€

102.465.423,65 CHF| 31.12.2014

227?

Meine Einwendung geht dahin, dass die „Prognose des Jahresergebnisses 2015“ im Finanz-
bericht 2. Quartal 2015 nicht Eingang findet im Nachtragshaushaltsplan 2015.

4. Einwendung

Die Ergebnisrechnung besteht aus 2 Teilen, aus dem Aufwand und Ertrag, der zunächst
über die Ausgleichsrücklage verrechnet wird (Teil 1) und aus dem Aufwand und Ertrag, die
direkt mit der Allgemeinen Rücklage (Teil 2) verrechnet werden. Beide zusammen verändern
das Eigenkapital der Stadt Münster.

Durch die hohe Gewinnrücklagenentnahme von den Stadtwerken, endete zwar der 1. Teil
der Ergebnisrechnung 2013 mit einem Überschuss von 28,9 Mio €, der 2. Teil der Ergebnis-
rechnung allerdings mit einem Minus von -27,1 Mio €, worunter die Stadtwerke fielen. Das
Eigenkapital hat sich 2013 also lediglich um 1,8 Mio € verbessert.

SEITE-7-

2015 wiederholt sich die Gewinnrücklagenentnahme von den Stadtwerken, deshalb ist der
Ansatz im Ergebnisplan von „O“ unrealistisch, die Stadtwerke mussten 5,7 Mio den Gewinn-
rücklagen entnehmen, die Wertveränderung der Finanzanlage „Stadtwerke“ belastet die Er-
gebnisrechnung (Teil 2) mit eben diesem Betrag.

Meine Einwendung gilt insoweit dieser unvollständigen Nachtragssatzung.

Beschlussvorlage

8074 Zeichen

V/0977/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 
 (nach Beanstandung des Oberbürgermeisters) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Den vorliegenden sieben Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW zum Entwurf des 
1. Nachtragshaushaltsplans 2015 wird nicht gefolgt (Anlage 1und Anlage 1a).  
 
2. Die 1.  Nachtragssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2015 wird beschlo ssen 
(Anlage 2 und Anlage zur Vorlage V/0842/2015). 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
 
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung mit den Anlagen zum Haushaltsjahr 2015 ist vom Rat der 
Stadt Münster auf Grundlage der Ratsvorlage V/0842/2015/1 am 11.11.2015 beschlossen worden. 
Dieser Beschluss des Rates ist durch den Oberbürgermeister der Stadt Münster gem. § 54 Abs. 2 
GO NRW beanstandet worden.  
 
Für die Nachtragssatzung gelten die Vorschriften der Haushaltssatzung entsprechend (§ 81 Abs. 1 
Satz 2 GO NRW). 
 
Für die Haushaltssatzung ist u. a. folgende Vorschrift des § 80 Abs. 3 GO NRW zu beachten: 
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser u n-
verzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Ei n-
sichtnahme verfügbar zu halt en. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mi ndestens 
vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwe n-
dungen erheben können….“ 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0977/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.12.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0977/2015/1 
 
Einwendungen gegen den Entwurf der Nachtragssatzung konnten ausweislich d er öffentlichen 
Bekanntgabe in weniger als vierzehn Tagen abgegeben werden, vom 26.10.2015 bis 02.11.2015. 
Das ist ein Verstoß gegen § 80 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 81 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, da die geset z-
lich vorgeschriebene Mindestfrist für die Erhebung von Einwendungen (14 Tage) nicht eingehalten 
wurde. 
Da damit ein Verfahrensfehler vorliegt, der die Nichtigkeit der Haushaltssatzung zur Folge hat, 
musste der Oberbürgermeister den entsprechenden Ratsbeschluss vom 11.11.2015 beanstanden. 
 
Um die sich aus dem V erfahrensfehler ergebenden Rechtsfolgen zu beheben, wird die Stadt 
Münster das formale Verfahren zum Erlass der Nachtragssatzung wiederholen. 
 
Entsprechend der Regelung in § 54 Abs. 2 GO NRW wird dem Rat zu seiner Sitzung am 
16.12.2015 mit dieser Vorlage d ie Entscheidung über den Erlass der 1. Nachtragssatzung der 
Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2015 erneut zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
Zu 1. Einwendungen gemäß § 80 Abs. 3 GO NRW 
 
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2015 mit den Anlagen liegt nach v orheriger öffentlicher Be-
kanntmachung für die Dauer des Beratungsverfahrens im Rat vorau ssichtlich bis zum 16.12.2015 
aus. Darüber hinaus ist er im Internet verfügbar. Mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 
20.11.2015 wird darauf hingewiesen, dass Einwend ungen gegen die Haushaltssatzung bis zum 
07.12.2015 erhoben werden können. 
 
Bereits im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Nachtragssatzung vom 26.10. bis zum 
11.11.2015 sind drei Einwendungen gegen den Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2015 eingega n-
gen. Obwohl das Verfahren der öffentlichen Auslegung und damit der Festsetzung des Zeitraumes 
für Einwendungen (mindestens vierzehn Tage) neu aufgelegt werden musste, werden diese Ei n-
wendungen sowie die Stellungnahme der Verwaltung dieser Vorlage beigefügt. D ie Verwaltung 
empfiehlt, den Einwendungen nicht zu folgen. 
 
Zu den bereits vorliegenden drei Einwendungen sind am 07.12.2015 weitere vier Einwen-
dungen zum Entwurf der 1. Nachtragssatzung 2015 eingegangen. Daher ist eine Ergänzung 
der Ursprungsvorlage erforderlich. Die Einwendungen sowie die Stellungnahme der Verwal-
tung sind dieser Vorlage (E1) beigefügt. Die Verwaltung empfiehlt, den Einwendungen nicht 
zu folgen. 
 
 
Zu. 2. 
 
1.   Allgemeine Hinweise 
 
Die finanziellen Erfordernisse zur Bewältigung des starken Zuzugs von Asylbewerbern sowie we i-
tere notwendige Veränderungen am beschlossenen Haushalt 2015 machen die Aufste llung einer 
Nachtragssatzung bzw. eines Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 erforderlich (§ 
81 GO NRW).  
 
Die über diesen 1. Nach tragshaushaltsplan 2015 vorzunehmenden Veränderungen betreffen s o-
wohl den Ergebnisplan als auch den Finanzplan für das Jahr 2015.

- 3 - 
V/0977/2015/1 
2.   Ergebnisplan 
 
Der bisherige Haushaltsplan 2015 sah ein Defizit von -27,2 Mio. € vor . Die Veränderungen am 
Ergebnisplan führen insgesamt zu einer Verbesserung um 3,4 Mio. €, so dass das neue geplante 
Jahresergebnis bei -23,8 Mio. € liegt. Das Defizit im Ergebnisplan kann  haushaltsrechtlich durch 
die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen werden. 
 
Die wesentlichen Veränderungen im Ergebnisplan betreffen die nachfolgenden Bereiche.  
  
 Steuern und ähnliche Erträge (Mehrerträge von 5,1 Mio. €, Anpassung de r Haushaltsansätze 
an vorliegende Bescheide bzw. an die erwartete Entwicklung)         
Einkommensteuererträge: +4,0 Mio. €                                                           
      Erträge bei der Grundsteuer B:  +1,1 Mio. €        
 
 Immobilienmanagement (Defiziterhöhung um 3,4 Mio. €) 
Mindererträge bei den Grundstücksverkäufen:  -2,6 Mio. € 
Aufwandserhöhung, insb. im Flüchtlingsbereich:  +0,8 Mio. €   
 
 Jobcenter (Reduzierung des Defizits um 1,3 Mio. €)  
Mehrerträge von 3,3 Mio. € und im Saldo Mehraufw endungen von 2,0 Mio. € reduzieren das 
Defizit. 
 
 Sozialamt (Defizitsteigerung um 4,6 Mio. € im Bereich „Sicherung besonderer sozialer Bedarfe“ 
Produktgruppe 0503) 
Saldierten Mehrerträgen von 1,1 Mio. € stehen um 5,7 Mio. € höhere Aufwendungen gege n-
über. Diese sind zu einem großen Teil durch den starken Flüchtlingszuzug verursacht.  
 
 Kinder- Jugendliche und Familien (insgesamt Defizitreduzierung um 7,4 Mio. €) 
Im Bereich Kindertagesbetreuung zeigen sich höhere Landeszuweisungen von 6,0  Mio. €. Bei 
den Aufwendungen ergibt sich grundsätzlich ein Mehrbedarf von 4,4  Mio. €. Dieser wird alle r-
dings dadurch aufgefangen, dass Aufwendungen für Januar- Zahlungen in Höhe von 5,5 Mio. € 
in das Jahr 2016 abgegrenzt werden (Einmaleffekt).  
      
 Ausschüttung von Unternehmen/Eigenbetrieben (Ertragssteigerung um 1,4 Mio. €) 
Mehrerträge ergeben sich bei den Ausschüttungen der citeq (+1,0 Mio. €), der AWM (+0,9 Mio. 
€) und der Sparkasse Münsterland Ost (+2,5 Mio. €). Die Ausschüttung der Stadtwerke Mü ns-
ter GmbH muss um 3,0 Mio. € reduziert werden. 
    
3.   Finanzplan 
 
Die im Finanzplan ausgewiesenen Veränderungen zu den Einzahlungen und Auszahlungen aus 
laufender Verwaltungstätigkeit sind grundsätzlich die Folge aus den Veränderungen im Ergebni s-
plan, soweit diese zahlungswirksam sind.  
 
Die laufenden Einzahlungen in Höhe von 934,7 Mio. € liegen um 12,8 Mio. € unter den la ufenden 
Auszahlungen von 947,5 Mio. €.  
 
Der notwendige Kreditbedarf für Investitionen wird gegenüber dem bisherigen Haushaltsplan um 
13,0 Mio. € auf 45,1Mio. € steigen. Die mit den Krediten zu finanzierenden zusätzlichen Investit i-
onsmaßnahmen betreffen folgende Bereiche.

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V/0977/2015/1 
 Sozialamt, Flüchtlingsunterkünfte: 12,5 Mio. € 
Zur Errichtung (Umbau, Erstellung, Ankauf) und Einrichtung der k ommunalen Unterkünfte sind 
verschiedene Maßnahmen zunächst außerplanmäßig angestoßen worden. Die endgültige F i-
nanzierung soll über diesen Nachtragshaushalt erfolgen. Die einzelnen Maßnahmen sind im 
Teilfinanzplan 0503 aufgeführt.   
 
 Weitere Investitionen von insgesamt rd. 560 T€ sind in verschiedenen anderen Haushaltsbe-
reichen vorgesehen.    
 
I.V. 
 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer 
 
Anlage 1a: 
Weitere 4 Einwendungen gegen den Entwurf des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2015

Beratungsverlauf (2)

09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Klemensstraße 10

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Details

Aktenzeichen
V/0977/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.12.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37