V/0301/2018
Weiterführung der Wärmedämmstandards der Stadt Münster
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Anlage 3_PM_Klimabeirat_Waermedaemmstandards_2018-02-13
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Pressemitteilung des Beirats für Klimaschutz der Stadt Münster zur Weiterentwicklung des Münsteraner Wärmedämmstandards 2018‐02‐08 Klimabeirat der Stadt Münster nimmt Stellung zum Münsteraner Wärmedämmstandard Der Klimabeirat hat sich in seiner letzten Sitzung mit der Weiterentwicklung des Münsteraner Wärmedämmstandards beschäftigt. Es wird begrüßt, dass sich Verwaltung und der Bund Deutscher Architekten auf eine gemeinsame Linie verständigen wollen. Allerdings reicht nach Ansicht des Klimabeirats die zurzeit angestrebte Novelle bei weitem nicht aus, um die Klimaschutzziele 2050 der Stadt zu erreichen. Der Wärmedämmstandard legt Anforderungen für von der Stadt Münster veräußerte Grundstücke bzw. für die darauf errichteten Gebäude kaufvertraglich fest. Die bisherige Regelung sah eine Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben um 35 % vor. Im Rahmen einer nun notwendig gewordenen Anpassung an die veränderte Energieeinsparverordnung (EnEV) haben Stadtverwaltung und der Bund Deutscher Architekten Münster – Münsterland (BDA) einen Vorschlag unterbreitet. Demnach soll in Zukunft für die Vergabe städtischer Grundstücke der energetische Standard „KfW 55“ gelten. Der Klimabeirat begrüßt, dass man sich darauf geeinigt hat, einen allgemein gültigen und anerkannten Standard zu wählen Dies vereinfacht die Planung und Umsetzung neuer Gebäude in erheblichem Maße. Allerdings benötigt es nur einen Blick in den kürzlich vom Rat verabschiedeten Masterplan 100 % Klimaschutz 2050, um festzustellen, dass der Anspruch KfW55 nicht ausreichen kann, um die Klimaschutzziele Münsters erreichen zu können. Alle neuen Gebäude werden weit über das Jahr 2050 hinaus bestehen und ihre Bewohner gegebenenfalls mit vermeidbaren Heizkosten belasten. Deshalb müssen bereits heute die Standards der Zukunft umgesetzt werden. Der Klimabeirat empfiehlt dringend, mindestens den energetischen Standard KfW40 umzusetzen. Dieser liegt nahe dem Passivhausstandard, dessen baldige verbindliche Einführung auch im bereits erwähnten Masterplan Klimaschutz gefordert wird. Die Mitglieder des Klimabeirats machten auch deutlich, dass die Stadt Münster eine Vorreiterfunktion übernehmen und bei ihren eigenen Neubauvorhaben den Passivhausstandard sofort umsetzen solle. Es gibt bereits eine Reihe erfolgreicher Beispiele – auch in Münster. Auch sollten Pilotprojekte zur Realisierung von Plusenergiehäusern umgesetzt werden. Anspruchsvolle Standards sind mit verhältnismäßig geringer Mehrinvestition im einstelligen Prozentbereich zu erreichen und zahlen sich über die Einsparungen im Betrieb aus. Die entscheidenden Preistreiber im Neubaubereich liegen in anderen Bereichen wie z.B. den Grundstückskosten, den vorgeschriebenen Stellplatzzahlen und der Ausstattung. Weitere Entscheidungen im Gebäudebereich sollten dem Leitbild Energieeffizienz konsequent folgen und somit die Realisierung eines zukunftssicheren Energiesystems ermöglichen. Dies ist nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch notwendig. Durch einen energetisch effizienten Gebäudebestand wird langfristig bezahlbares Wohnen, Standortsicherung, Mittelstandsförderung, inländische Wertschöpfung, Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen erreicht. „Dies steht auch nicht im Widerspruch oder in Konkurrenz zu anderen wichtigen Zielen Münsters wie Bildung, Integration von Geflüchteten und Weiterentwicklung einer hohen Wohnqualität in Münster“, ergänzt Prof. Otto Klemm, Vorsitzender des Klimabeirats. Weitere Regulierungen der Anforderungen an Wohnneubauten sollten keinesfalls aus kurzsichtigen politischen Erwägungen heraus abgelehnt werden. Der Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster begleitet die Klimaschutzaktivitäten der Stadt, bringt Anregungen und Einschätzungen in die kommunale Klimaschutzdiskussion ein. Die insgesamt 14 Mitglieder sind ausgewiesene Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, Handwerk, Unternehmen, Umwelt, Verbraucherschutz und Landwirtschaft. Prof. Dr. Otto Klemm Vorsitzender des Klimabeirat Münster www.klimabeirat‐muenster.de Rückfragen bitte an: Prof. Dr. Otto Klemm Universität Münster Klimatologie E‐Mail: otto.klemm@uni‐muenster.de Tel. 0251 83 33921 (Rückruf bei Nummernübermittlung)
Anlage 2 _Energieberaternetzwerk Anlage zum Thesenpapier
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Wie nachhaltig ist Wärmedämmung, was hat das mit Klimaschutz zu tun? Die kontroverse Diskussion in den Medien über Sinn und Unsinn des Dämmens verunsichert die Bürger. Wie soll energetisch saniert werden, wie soll der Neubaustandard sein? Das Energieberaternetzwerk Münster ist der Meinung: ausreichende Dämmstoffdicken sind die wichtigsten Faktoren beim energieeffizienten Bauen und Sanieren für den Klimaschutz. Die Aussage, dass Dämmstoffe brennen und Sondermüll sind schürt in erste Linie Ängste und kann so vereinfacht nicht stehengelassen werden. Kontroverse Diskussion In den letzten Jahren verbreiten viele Medien Schlagzeilen wie „Wahnsinn Wärmedämmung“ (NDR 2012), - „Fassadendämmung - das Märchen vom Energiesparen“ (WDR 2014), „Der Dämmstoff, aus dem die Albträume sind“ (managermagazin 2017)“, oder „Wann lohnt sich Dämmen“ aus Quarks § Co (WDR Dez. 2017). Ein Großteil der Presse und Teile der Politik kritisieren dabei die energetische Sanierung von Häusern und vor allem hohe Dämmstandards. Energieberater hingegen raten dringend zur energetischen Sanierung. Es gibt wohl kaum ein Gebiet, auf dem die Bürger so viele kontroverse Informationen bekommen und eher verwirrt als aufgeklärt werden. Fakt ist, dass sich der CO 2 -Ausstoß weltweit kaum reduziert hat und 2017 laut Forschern des „Global Carbon Projects“ global wieder leicht zunimmt 1. Auch Münster schafft nur gut die Hälfte der Energieeinsparung, die zwischen 1990 bis 2020 erreicht werden sollten. Knapp 40% des gesamten CO 2-Ausstoßes wird durch den Gebäudesektor verursacht. Noch im Wahlkampf hatte Bundeskanzlerin Merkel versprochen, an dem 40%-Ziel bis 2020 festzuhalten. In der Sondierungsvereinbarung steht davon nichts mehr. Auch einige Vertreter der Politik in Münster wollen von diesen Zielen abrücken und die energetischen Standards für Münster zurückschrauben. Der „Masterplan 100% Klimaschutz“ für das Jahr 2050, der durch die Stadt mit Bürgerbeteiligung 2017 erstellt wurde, zeigt, dass Münster die Klimawende will. Wie passt dies mit den aktuellen Absetzbewegungen der Politik zusammen? Die wichtige Leistung der Dämmstoffe Die Behauptung, viel zu dämmen, bringt nichts, soll hier widerlegt werden. Das Effizienzhaus 40 oder 55 und das Passivhaus haben bereits heute Dämmstandards, damit später mit technischen Nachrüstungen ein Nullenergiehaus erreicht werden kann. Bei Neubauten nach dem Mindeststandard (nach Energieeinsparverordnung) liegen die Mehrkosten für Dämmmaßnahmen, um ein Effizienzhaus 40 zu erreichen, bei 35 Euro pro m² 2. Bei durchschnittlichen Baukosten von 1600 bis 1700 Euro pro m² Neubau sind diese Zusatzkosten marginal. Werden Neubauten nicht zukunftsweisend gebaut, sind in Zukunft die Neubauten Altbauten mit samt den Altlasten aus dieser Zeit. Billige Bauweise mit schlechter Dämmung führt unweigerlich zu teureren Nebenkosten der Mietwohnungen und langfristig zu hohen Sanierungskosten. Wärmedämmung ist im Gebäudesektor der wichtigste Baustein zum Klimaschutz. Indirekt schont eine überlegte und zur Bauaufgabe passende Wahl der Dämmstoffe Ressourcen. Häufig kritisieren Gegner des geltenden Neubaustandards, dass hoch gedämmte Häuser die Kosten in die Höhe treiben würden. Das Nullenergie Gebäude 2226 von Baumschläger Eberle 3. widerlegt dies. Es ist ein Haus ohne Heizung und Lüftungsanlagen. Hauptsächlich die Dämmung führt zur Einsparung, der Rest des Wärmebedarfs wird durch die internen Wärmegewinne (z.B. Wärmeabstrahlung der Menschen und Geräte) gedeckt. Kritik an Dämmstoffen Kritische Artikel zu Dämmmaterialien beschäftigen sich meist mit Polystyrol. Dieser Dämmstoff wird seit Jahren in der Presse massiv kritisiert, weil er brennt und weil er später zu Sondermüll wird. Was ist dran an dieser Kritik? Auch andere Dämmstoffe brennen, vor allem Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen, so dass sie meist chemisch gegen Brandgefahren ausgerüstet werden müssen. Unsere Brandschutzverordnungen sind streng. Wenn brennbare Dämmstoffe nach den Regeln der Technik und der jeweiligen Bauordnungen eingebaut werden, sollte es kein Problem geben. Was ist dann eigentlich das Problem des Polystyrols? Nicht der Grundstoff an sich ist problematisch, sondern der Energie-Input, also die Förderung von Erdöl und die chemischen Zusätze des Dämmmaterials. Es dauert ca. zwei Jahre, bis man den CO 2 -Ausstoß für die Produktion der Polystyrolplatten, die man zum Dämmen eines Hauses braucht, durch die Dämmwirkung an der Fassade wieder kompensiert hat. Das ist besser als gar kein CO 2 zu sparen. Aus Klimaschutzgründen sollte man jedoch, solange der Klimawandel bedrohlich ist, soweit wie möglich auf die Förderung von Erdöl verzichten, da die Gewinnung von Öl und dessen Verarbeitung ebenfalls CO 2-intensiv ist. Die Bilanz für Polystyrol ist nicht überwältigend, aber die Altlasten sind kein Sondermüll, sondern die Rohstoffbank der Zukunft. Sie sollten also nicht für thermische Zwecke verbrannt werden, denn bei der Verbrennung wird auch wieder viel CO 2 frei. Für das Recyceln dieser alten Dämmplatten gibt es schon die ersten Versuchsanlagen im CreaSolv-Verfahren 4. Hier wird aus den Polystyrolplatten nicht nur das Öl zurückgewonnen, sondern auch das Flammenschutzmittel unschädlich gemacht und das enthaltende Brom als wichtiger Rohstoff zurückgewonnen. Beides ist heute von wirtschaftlichem Interesse 5. Vorteil von Recycling bei erdölbasierten Stoffen ist, dass kein Erdöl mehr gefördert werden muss, weil es über die Kreislaufwirtschaft erhalten bleibt. Somit wird sich auch die politische Abhängigkeit vom Öl entspannen. Besonders gut eignen sich Mineralfaser und Mineralschaumplatten sowie Blähperliteplatten für WDVS. Sie sind vor allem nicht brennbar. Mineralfaser hat einen geringen Energie Input bei der Produktion und kann aus Altglas hergestellt werden. Das Recycling ist aber noch nicht optimal gelöst. In Zukunft wird sich der Markt für Dämmstoffe komplett verändern. Der Mensch ist erfinderisch, und bald wird es noch viele neuartige Dämmstoffe geben. Ein Beispiel: Das Dortmunder Labor „Fablab“ experimentiert mit Pilzen. Hier wird ein natürlicher Dämmstoff aus Austernpilzen ohne Zusätze entwickelt, der optisch aussieht, wie ein natürlicher Styroporersatz. Das könnte schon ein Dämmstoff der Zukunft sein. Aber es gibt noch einige weitere neue Erfindungen. So lässt sich bspw. aus alten Jeans ein Faserdämmstoff produzieren, der in seinen Dämmeigenschaften der Zellulose nicht nachsteht. Wichtig wird es in Zukunft sein, keinen Müll mit Dämmstoffen und sonstigen Baumaterialien zu produzieren, sondern die Stoffe nach der Nutzungsphase als neuen Rohstoff für neue Produkte zu verwenden. Die Bewegung hat im Übrigen schon einen Namen:“Cradle to Cradle“ – übersetzt: von der Wiege bis zur Wiege. Das heißt, durch das Recyceln wird der Kreislauf geschlossen und es gibt keinen zu deponierenden Müll mehr. Dies ist auch für Polystyrole in der Entwicklung (CreaSolV- Verfahren). Wenn dieser Kreislauf mit regenerativem Energieeinsatz aufrechterhalten wird, ist das ganze klimaneutral. Das ist keine Zukunftsmusik. Das Rathaus in Venlo (City Hall) ist in dieser Bauweise gebaut und zwar wirtschaftlich. Fazit: Es ist nicht verantwortbar, Häuser unzureichend zu dämmen. Den nachhaltigen Dämmstoffen, die wieder in die Stoffkreisläufe zurückfließen, gehört die Zukunft. Es ist wichtig, sich frei zu machen von Vorurteilen und umzudenken. Es müssen Konzepte gefunden werden, die nicht kurzfristige wirtschaftliche Vorteile einigen Unternehmen schaffen, sondern langfristig von Vorteil für alle ist, d. h. für die gesamte Gesellschaft inklusiv dem Umweltschutz und dem Klimaschutz. Bleibt der Wärmebedarf für den Gebäudesektor hoch, wird die Menge an regenerativer Energie mittelfristig nicht reichen, um schlecht gedämmte Häuser zu heizen. Der Kohleausstieg wird sich noch weiter verzögern und die Klimaschutzziele nicht erreicht werden. Anträge seitens einiger politischer Parteien, Energiestandards zu senken, bedeuten eine geringe Wertschätzung bestehender Klimaschutzziele. Der Einsatz ressourcenschonender Dämmstoffe unterstützt hierzu zusätzlich den Klimaschutz. Bezahlbar wohnen können lässt sich in Zukunft nur mit effizienter und nachhaltiger Bauplanung. Text von Silke Puteanus Verwendete Literatur 1. www.globalcarbonproject.org/ zitiert nach Spiegel Heft 46/2017 vom 13.11.2017, Titel: CO2- Ausstoß legt 2017 wieder zu, von Christoph Seidler. 2. Werner Eicke-Hennig: Was darf die Zukunft kosten? Der Gebäude-Energieberater Januar 2018 S. 14-18. 3. Matthias Hüttmann: Die Kaaba von Lustenau. Ein Bürohaus fast ohne Dämmung Der Gebäude-Energieberater April 2016 S.32 -37 4. Claus Siegele: Müllberg wo bist du. Recycling von Dämmstoffen „Gebäude-Energieberater“ Mai 2016 S.20-23 5. BBSR-Analysen KOMPAKT 11/2017 S.15 Negativberichterstattung in den Medien über Jahre hinweg (aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbare Inhalte) - „Wahnsinn Wärmedämmung (NDR 2012) https://www.youtube.com/watch?v=AWD0HeZLufM - „Fassadendämmung - Das Märchen vom Energiesparen (WDR 2014) https://www.youtube.com/watch?v=upuql7b0UjY - „Der Dämmstoff, aus dem die Albträume sind“ (managermagazin 2017) http://www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/styropor-zur-waermedaemmung-versicherer-monieren- brandgefahr-a-1127783.html - „Wann lohnt sich Dämmen“ aus Quarks § Co (WDR Dez.2017). http://www.ardmediathek.de/tv/Quarks/Die-Kostenbilanz-Wann-sich-die-D%C3%A4mmung-/WDR- Fernsehen/Video?bcastId=7450356&documentId=48341186
Anlage 1_BDA Energievorschlag final30.01.2018
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Vorschlag zur Weiterentwicklung des Münsteraner Wärmeschutzes Problemstellung Die derzeitige Konzeption zur Minderung der CO2 Emissionen für die Ge-bäudebeheizung ist auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 11.12.1996 eingeführt worden und wurde zuletzt 2011 an die gesetzliche Regelung an-gepasst. Es steht eine erneute Anpassung an die aktuelle Regelung aus. Zum Inhalt der bestehenden Vorgaben in Münster: Zielwert ist eine Unter-schreitung des spezifischen Transmissionswärmeverlustes des Referenz-gebäudes um 35%. Unbestritten ist der bisherige Erfolg der Münsterstandards, jetzt geht es um die Anpassung bzw. Weiterentwicklung. Lösungsansatz/Vorschlag Im Sinne einer Technologieoffenheit soll der Zielwert die CO2 Reduzierung sein, unter Berücksichtigung kombinierter Maßnahmen an der Gebäudehülle aus Bauteilen, Wärmebrücken, Luftdichtheit, sowie der Haustechnik und Energiebereitstellung. Damit wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt mit dem Ziel nicht nur die ge-samte Gebäudehülle zu verbessern, sondern das Gebäude ganzheitlich zu betrachten. In diesem Sinne soll das „Energiehaus Münster“ durch den KfW 55 Effizienzhausstandard ersetzt werden. Münster • Münsterland Vorstand Peter Bastian Andreas Heupel Roland Bondzio Martin Behet Schatzmeister Wilhelm Walterscheid Geschäftsführung Klaus Burhoff Mauritzstraße 23 48143 Münster Tel. 0251. 625 625 10 Fax 0251. 625 625 33 e-mail: bda-muenster@burhoff.com Bankverbindung DE 9540 0501 5000 0006 7801 Sparkasse Westmünsterland Herrn Norbert Winkelhues Münsterstrasse 5 Mit Umsatteln auf den KfW 55 Effizienzhausstandards ergeben sich folgende Vor-teile: • Weiterentwicklung des Münster-Standards im Hinblick auf CO2 Einsparung • In der Fachwelt anerkannter/ bekannter Standard • Festgeschriebene Anforderungen an Bauteilausführungen in Kombination mit Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf können unmittelbar mit CO2-Ausstoss in Verbindung gebracht werden • Luftdichtheitskonzept mit abschließender Luftdichtheitsmessung ist automa-tisch erforderlich • Nachweis des Wärmebrückenkorrekturwertes DUwB £ 0,05 W/m2K und opti-mierte Ausführung von Wärmebrücken ist automatisch erforderlich • Nutzung eines marktgängigen Zertifikates • Die Käufer/Bauherrn können mit einer Nachweisführung staatliche Förderung für das Bauvorhaben erhalten • Durch die ganzheitliche Betrachtung können extreme Dämmschichtanforde-rungen vermieden werden • Der BDA Münster-Münsterland wiederholt in diesem Zusammenhang die Idee einer Ächtung von EPS Dämmmaterial und regt an, gesunde nachhaltige Bau-stoffe (in ihrem gesamten Lebenszyklus betrachtet) vorrangig einzusetzen • Eine möglich Befreiung wie nach §25 EnEV möglich sollte in diesem Zusam-menhang nicht ausgeschlossen sein Gemeinsam werden BDA und Stadt Münster die ökologischen Standards in Müns-ter voranbringen. Dies wird unter anderem auch durch gemeinsame öffentlich-keitswirksame Aktionen als auch durch die städtische Energie- und Umweltbera-tung erfolgen. Münster, den 30.01.2018 BDA Münster-Münsterland der Vorstand vertreten durch Peter Bastian und Roland Bondzio Matthias Peck Dezernent für Wohnungswirtschaft, Immobilien und Nachhaltigkeit
Beschlussvorlage
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V/0301/2018 V/0301/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Weiterführung der Wärmedämmstandards der Stadt Münster Beratungsfolge 19.06.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 20.06.2018 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Wärm e- dämmstandards beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Vertr ä- gen ein erfolgreiches Instrument des kommunalen Klimaschutzes ist und für die Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele dringend erforderlich ist. 2. Zukünftig werden die Anforderungen nach dem KfW-Effizienzhaus 55 angesetzt, welche die Basis für die städtischen Klimaschutzauflagen in den Grundstückskaufverträgen bilden. An a- log werden die Regelungen bei den städtebaulichen Verträgen und Durchführungsverträgen und bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft angewandt. 3. Die Anforderungen lauten ab dem 01.07.2018 wie folgt: Für Wohngebäude und Nichtwohngebäude (mit wohnähnlicher Nutzung) wird der KfW - Effizienzhausstandard 55 bezogen auf die Anforderungen der jeweilig gültigen Energieein- sparverordnung (EnEV) verpflichtend festgeschrieben. 4. Der Antrag der FDP–Fraktion Nr. A-R/0041/2017 vom 22.06.2017 ist damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: keine Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 04.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Wildt / Frau Somberg Telefon: 492-67 03 / 67 25 WildtB@stadt-muenster.de somberg@stadt-muenster.de - 2 - V/0301/2018 Begründung: Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat am 11.12.1996 (Ratsvorlage 1093/96) erstmals die Festsetzung von Wärmedämmstandards in den städtischen Grundstückskaufverträgen mit Wirkung zum 01.01.1997 beschlossen. Seither wurden die Festsetzungen im Laufe der Jahre mehrfach an die geltenden Ve r- ordnungen und die damit verbundenen geänderten Berechnungsgrundlagen angepasst. In den letzten 21 Jahren (1997 bis 2018) wurden die Festsetzungen bei mehr als 5.500 Gebäuden über private Grundstückskaufverträge und städtebauliche Verträge sowie bei ca. 150 gewerblichen Nichtwohngebäuden mit wohnähnlicher Nutzung (z.B. Praxen, Büro- oder Dienstleistungsgebäude mit einer Raumtemperatur > 19°C) angewandt. In fast allen Fällen waren die Anforderungen problemlos umsetzbar (auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit) und die Bauherren bewerteten die Vorgaben positiv, d.h. als Schutz, um auch wirklich ein gut gedämmtes Wohngebäude zu errichten. Zu 1. Im Rahmen der aktiven Klimaschutzarbeit der Stadt Münster leistet die Reduzierung des Energieve r- brauches einen wichtigen Beitrag. Alle Fachleute sind sich einig, dass die Klimaschutzziele nicht nur durch energieeffiziente Anlagentechnik und Erneuerbare Energien erreicht werden können, sondern vor allem durch eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauches. Mit Ratsbeschluss V/0313/2015 vom 17.06.2015 hat Münster sich - im Sinne der Fortschreibung der kommunalen Klimaschutzziele bis 2020 – als Masterplan Kommune 100% Klimaschutz verpflichtet, bis 2050 eine CO 2-Reduzierung von 95% und eine Halbierung des Energieverbrauches anzustreben. Die Gebäudesubstanz spielt dabei nicht nur im Rahmen der Altbausanierung eine wichtige Rolle, sondern i nsbesondere in einer wachsenden Stadt mit intensiver Bautätigkeit auch der Neubaub e- reich. Gebäude haben in Deutschland eine Lebensdauer von mehr als 50 Jahren, d.h. bauliche Dämmmaßnahmen, die heute nicht umgesetzt werden, wirken die kommenden Jahrzehnte n egativ und verhindern eine deutliche Reduzierung des Energieverbrauches und der CO 2-Emissionen. Eine energieeffiziente Anlagentechnik bestenfalls unter Verwendung regenerativer Energien oder Fer n- wärme ergänzt das Konzept und führt zu einer nachhaltigen CO2-Reduzierung. Zu 2. In den vergangenen zwei Jahren wurde ein intensiver Dialogprozess zur Weiterentwicklung der Wär- medämmstandards für Neubauten in Münster mit verschiedenen Akteuren, wie Architekten, Ingenieu- ren, Energieberatern, Politik, Verwaltung etc. durchgeführt. In einem Dialoggespräch am 29.04.2016 hat es trotz kontroverser Diskussion einen breiten Konsens für den Klimaschutz in Münster und die Festsetzung von Wärmedämmstandards für Neubauten bei den fast 70 Teilnehmern gegeben. Ein Großteil der Teilnehmer standen dem Energiesparhaus Müns- ter positiv gegenüber und sahen es als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz in Münster an (84% der Teilnehmer). Zudem waren 70% der Teilnehmer der Meinung, dass bewährte Materialien zur ba u- technischen Umsetzung bereitstehen und 48% bewerteten das Kosten -Nutzen-Verhältnis für die Um- setzung des Energiesparhauses Münster positiv. Ein zweites Dialoggespräch fand am 28.11.2017 unter dem Motto statt, wie man gemeinsam zu L ö- sungen kommen kann, um die zukünftigen Klimaschut zziele zu erreichen. Die fachliche Diskussion für die Fortführung der kommunalen Anforderungen ging dabei deutlich in Richtung des KfW - Effizienzhauses 55, weil bei den Mindestanforderungen an die Gebäudehülle diese fast identisch mit dem bestehenden Münsteraner Standard ist, durch die primärenergetischen Zusatzanforderungen eine Erweiterung der Betrachtung auf die Umweltfreundlichkeit des Heizsystems erfolgt, - 3 - V/0301/2018 zusätzlich wahrscheinlich der (begrüßenswerte) Effekt entsteht, dass es zu einer höheren Verbreitung von Lüftungsanlagen im Wohnungsbau kommt, es ein in der Baupraxis mittlerweile immer verbreiteter Standard ist und das Nachweisverfah- ren geübt ist, zusätzlich ein Anreiz für die Bauherren durch das Förderangebot der KfW–Bank entsteht. Darauf aufbauend haben folgende verschiedene Institutionen und Gruppen eine positive Bewertung für sehr gute und hohe Wärmedämmstandards geäußert: - der Bund Deutscher Architekten (BDA) beispielsweise im gemeinsamen Schreiben mit der Stadt Münster (Anlage 1) zur Ausrichtung der Festsetzung auf das KfW-Effizienzhaus 55, - das Münsteraner Energieberaternetzwerk (Anlage 2) unterstreicht in seinem Schreiben die Wichtigkeit einer sehr gut gedämmten Gebäudehülle, - der Klimabeirat der Stadt Münster (Anlage 3) stellt in seiner Pressemitteilung klar, dass der KfW-Effizienzhausstandard 55 zwar gut ist, empfiehlt aber, mindestens das KfW-Effizienzhaus 40 umzusetzen, um die Ziele des Masterplanes 100% Klimaschutz zu erreichen., - im Rahmen einer Bürgeranregung (Anlage 4) wird ebenfalls gefordert den Standard des KfW - Effizienzhauses 40 plus festzulegen. Der BDA hat in seinem „Vorschlag zur Weiterentwicklung des Münsteraner Wärmeschutzes“ den bis- herigen Erfolg der Münsterstandards betont und bestä rkt ein Ersetzen des gültigen Standards des „Energiesparhauses Münster“ durch d as KfW-Effizienzhaus 55. Hierbei handelt es sich um einen in der Fachwelt anerkannten und bekannten Standard für dessen Umsetzung zusätzlich entsprechende staatliche Förderungen durch die KfW -Bank in Anspruch genommen werden können. Die KfW -Bank fördert bei einem effizienten Neubau den energetischen Gesamtstandard , der durch die Kombination von bau- und anlagentechnischen Maßnahmen erreicht wird. Aufgrund der hohen Bekanntheit un d Akzeptanz des KfW-Effizienzhaus 55 Standards auf Bundesebene sind den Architekten, Energiebera- tern, etc. die entsprechenden Anforderungen und Nachweisverfahren vertraut und können entspr e- chend gut umgesetzt werden. Durch das Förderangebot der KfW -Bank wird den Bauherren eine wichtige Unterstützung zur Erric h- tung eines energieeffizienten und kostengünstigen Gebäudes gegeben, insbesondere auch im Mie t- wohnungsbau zur Sicherung niedriger Heizenergiekosten, da Folgekosten durch einen hohen He i- zenergieverbrauch minimiert werden. Insbesondere die Reduzierung der Heizenergie, und damit auch die Einsparung der Heizkosten für den jeweiligen Mieter /Bewohner, tragen langfristig zur CO 2- Reduzierung in Münster bei. In anderen Städten, wie beispielsweise Bonn, hat sich die Einführung des KfW -55 Standards als An- forderung für energieeffiziente Neubauten seit 2011 bewährt und wurde im Jahr 2015 weitergeführt. Auch in Freiburg gilt seit 2012 der sogenannte Freiburger Effizienzhausstandard 55 in allen städt e- baulichen Verträgen sowie Kaufverträgen für städtische Wohnbaugrundstücke und Kaufverträgen für bestimmte gewerbliche Nutzungen.. Zu 3. Wohngebäude Nichtwohngebäude (T > 19°C) KfW-Effizienzhausstandard 55 55 Jahresprimärenergiebedarf (Qp) (in Bezug zum Referenzgebäude nach EnEV) -45% -45% Transmissionswärmeverlust (HT) (in Bezug zum Referenzgebäude nach EnEV) -30% Einhaltung der max. mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile (U-Werte) - 4 - V/0301/2018 Die KfW-Bank fördert den Neubau von energieeffizienten Wohngebäuden sowie von energieeffizie n- ten gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden (T >19°C). Dem KfW-Effizienzhaus 55 Standard liegen unter anderen festgeschriebenen Anforderungen an Bauteilausführungen in Kombination mit entspre- chenden Anforderungen an den zulässigen Primärenergiebedarf zu Grunde. Hierbei bleibt der Bezug zum Referenzgebäude nach Energieeinsparverordnung (EnEV), der auch bisher Grundlage für die Einhaltung des Energiesparhauses Münster war, erhalten. Die Anforderungen an d en sog. Transmis- sionswärmeverlust (H t) liegen beim KfW -Effizienzhaus 55 für Wohngebäude mit -30% lediglich 5% unter den bisherigen Werten (-35%). Beim Nichtwohngebäude müssen definierte Wärmedurchgangs- koeffizienten für unterschiedliche Bauteile eingehalten werden. Der Jahresprimärenergiebedarf (Q p) muss den Wert des Referenzgebäudes um 45% unterschreiten. Stichtag der neuen Regelungen ist der 1.8.2018. Hiervon ausgenommen sind noch im Verfahren b e- findliche B-Planverfahren mit privaten Investoren, in denen in öffentlich-rechtlichen Verträgen bereits verbindliche Regelungen nach den vorher geltenden Maßgaben abgeschlossen worden sind. Zusammenfassung Die Weiterführung der Münsteraner Wärmedämmstandards in Form des KfW -Effizienzhauses 55 als Auflage bei den Grundstückskaufverträgen der Stadt Münster ist ein wesentliches Instrument zur E r- reichung der Klimaschutzziele der Stadt Münster. Der breite Konsens für den vorgeschlagenen A n- satz stärkt die kommunale Klimaschutzarbeit und die Akzeptanz der Notwendigkeit dieser seit Jahren erfolgreichen Klimaschutzmaßnahme deutlich. Eine zielgerichtete Weiterentwicklung dieses Gebäudestandards ist der konsequente und logische Weg zur Erreichung der EU-Richtlinie 201/31/E und der Bundesregierung ab 2020 das sogenannte Niedrigstenergiegebäude als gesetzlichen Standard einzuführen. Die Stadt Münster wird daher den intensiven Dialog mit Architekten, Ingenieuren, Energieberatern und weiteren Institutionen fortführen, um die Möglichkeiten einer weiteren Entwicklung der Münstera ner Dämmstandards zu diskutieren und gemeinsam zu gestalten. i.V. gez. Matthias Peck Stadtrat Anlagen: Anlage 1: Vorschlag des Bundes Deutscher Architekten (BDA) zur Weiterentwicklung des Münstera- ner Wärmeschutzes vom 30.01.2018 Anlage 2: Stellungnahme der Münsteraner Energieberater zum Dämmen vom 09.02.2018 Anlage 3: Pressemitteilung des Beirates für Klimaschutz zur Weiterentwicklung des Münsteraner Wärmedämmstandards vom 08.02.2018 Anlage 4: Bürgeranregung Nr. 2018-00018 zur Wärmedämmung von Neubauten vom 07.02.2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0301/2018 Kurzüberblick Weiterführung der Wärmedämmstandards der Stadt Münster Die Verpflichtung zur Einhaltung von städtischen Wärmedämmstandards beim Abschluss von Grundstückskaufverträgen und städtebaulichen Verträgen soll als erfolgreiches Instrument zur Umsetzung der Klimaschutzbemühungen der Stadt Münster fortgeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Er- lebnisqualität und hoher Umwelt- und Naturqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Weiterentwicklung der Wärmedämmstandards der Stadt Münster“ gemäß Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 (V/0592/2010 inkl. V/0592/2010/E1). Zielerreichung: Weiterführung der Wärmedämmstandards der Stadt Münster Finanzierung Produktgruppe: 1401 Übergreifender Umweltschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein Keine finanziellen Auswirkungen Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Gemäß dem Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes 2020 (V/0592/2010 inkl. V/0592/2010/E1) soll die Festsetzung von Wärmedämmstandards in Münster in Richtung Pas- sivhausstandard bis 2020 weiterentwickelt werden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden die Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster positiv unterstützt.
Anlage 4_Anregung-2018-00018_018-2018_geschwaerzt
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Anregung Nr. 2018-00018
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 23
- Münsterstraße 5
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Details
- Aktenzeichen
- V/0301/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37