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V/0409/2015

Bebauungsplan Nr. 280, vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung

Vorlagen 13.05.2015

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V-0409-2015-Anlage-3-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0409-2015-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0409-2015-Anlage-1-Begruendung

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Ansehen

V-0409-2015-Anlage-3-Planverkleinerung

881 Zeichen

II 
I
II 
I
23 
23 
1
141 
I8
2755 
2807 2808 
1001 
1003 
1004 
1237 
2106 
43 
51 
52 
53 
856 
858 
859 
860 
3331 
3395 
93 
2622 
2740 
3055 
3389 
3392 
3330 
3038 
3039 
3040 
2511 
2512 
2620 
1560 
2619 
2621 
2623 
2739 
II 
11a 
I
7a 
I
9a 
I
11b 
I
II 
34 
I
5
I 7
13a 
I 9
II 
11 
II 13 
36 
II 
75c 
II 
75 
II 
46 
I
20 
I
22 
I
26 
I
24 
II 
75d 
I
71 
II 
II 
73 
II 
75e 
II 44 
I
67 
I
40 
I46a 
I
II 36 
I
38 
Münsterstraße 
K 36 
Münsterstraße 
Grenkuhlenweg 
Grenkuhlenweg 
I
SO 
Lebensmitteldiscountmarkt 
0,8    1,6 
         0° - 25° 
VF max 1.400 m² 
II 
St 
geplante Erweiterung 
(1. Bauabschnitt)    
2,0 m 
Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0409/2015 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: 
Wolbeck - Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
Planverkleinerung - Maßstab 1:1000

V-0409-2015-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen

2882 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0409/2015  
  
Textliche Festsetzungen   
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: 
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
1.  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1  Sonstiges Sondergebiet (SO)  gemäß § 9 Abs.  1 Nr.  1 BauGB i.  V. m.§ 11 Abs.  3 Nr.  2 
BauNVO  
Innerhalb des Sondergebiets ist ein Lebensmitteldiscountmarkt mit maximal 1.400 m² 
Verkaufsfläche zulässig. 
1.2  Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 
Nr. 25 a BauGB  
a)  Die mit Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standgerechten Gehölzen in einem 
Pflanzverband  von 1 x 1 m zu bepflanzen.  
b)  Je angefangene 6 Stellplätze ist auf der Stellplatzfläche entsprechend der 
Planzeichnung ein einheimischer, standortgerechter klein- bis mittelkroniger Baum 
zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen.  
1.3  Die Errichtung von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist nur 
innerhalb der mit „S t“ festgesetzten Flächen in Form von off enen, ebener digen 
Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO).  
2.  Hinweise  
2.1  Zur S icherung des Immissionsschutzes  sind folgende Auflagen im Rahmen der 
Baugenehmigung zu berücksichtigen:  
• Warenanlieferung und Verladetätigkeit ausschließlich im Tageszeitraum  
(6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) (nächtliche Anlieferung mit manueller Entladung zulässig)  
• Nutzung der Stellplätze nur im Tageszeitraum (eingeschränkte Fahrbewegungen in 
einer Nachtstunde zulässig)  
• Beschränkung der maximalen Schallleistungspegel der außenliegenden Aggregate  
(maximaler Schallleistungspegel für außenliegende Kühlaggregate: 80 dB(A),  
maximaler Schalleistungspegel für Schneckenverdichter: 92 dB(A))  
• Verwendung lärmarmer Einkaufswagen gemäß dem Stand der 
Lärmminderungstechnik  
2.2  Vorhaben- und Erschließungsplan / Durchführungsvertrag  
Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gilt gleichzeitig als 
Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB, da die notwendigen Angaben zur 
Objektplanung hierin abgebildet werden (siehe neben der Planzeichnung  abgebildete 
Ansichten).  
Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Münster 
und dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für 
den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB.  
2.3  Gesetzliche Grundlagen und sonstigen Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im 
Kundenzentrum Planen–Bauen–Umwelt  im Erdgeschoss des Stadthauses  3, Albersloher 
Weg 33, eingesehen werden.  
Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 1

Beschlussvorlage

4154 Zeichen

V/0409/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck - Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg ist gemäß §§  2 (1) 
und 1  (8) i.  V. m. §§  12 und 13  a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des bestehenden 
Lebensmitteldiscountmarkts (Aldi) dahingehend zu ändern, dass u.  a. das dort bisher 
festgesetzte Gewerbegebiet in ein Sondergebiet „Lebensmitteldiscountmarkt“ u mgewandelt 
wird.  
 
Innerhalb dieses Bereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 1001, Teile der Flurstücke 52, 53, 2106.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die V erwaltung den Entwurf der vorhabenbezogenen 
2. Änderung des Bebauungsplans Nr.  280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 
öffentlich auslegen wird.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorha benbedingten Kosten 
und Folgekosten wird vom Vorhabenträger, der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, getragen. 
Einzelheiten werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der 
Stadt Münster entstehen somit keine Kosten.  
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0409/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 30 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0409/2015 
Begründung: 
 
Planungsanlass sind konkrete  Erweiterungsabsichten des an diesem Standort seit 2009 
vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts, die darauf abzielen, eine zeitgemäße und marktgängige 
Größenordnung an einem bestehenden, verkehrsgünstigen Standort zu erreic hen, um eine 
zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen.  
 
Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt soll in einer ersten Ausbauphase in nordwestlicher 
Richtung durch einen profilgleichen Anbau um etwa 20  m von derzeit ca. 800  m² au f 1.200  m² 
Verkaufsfläche erweitert werden. In einer zweiten Ausbauphase ist zu einem späteren Zeitpunkt 
geplant, die Verkaufsfläche auf 1.400 m² zu erweitern.  
 
Der Standort des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs liegt innerhalb des zentralen 
Versorgungsbereichs von Wolbeck und geht konform mit den Zielen des städtischen 
Einzelhandelskonzepts. 
 
Da die geplante Nutzung auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr.  280 nicht zulässig ist, 
soll der Bebauungsplan für einen Teilbereich geändert werden.  
 
Die Bebauungsplanänderung erfolgt vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB. Hierzu wird zwischen 
der Stadt Münster und dem Vorhabenträger, der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, ein 
Durchführungsvertrag geschlossen.  
 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit er folgte vom 17.02. bis zum 03.03.2015 durch 
Aushang des Planentwurf s im Kundenzentrum des Stadthauses  3. Zu dieser Beteiligung sind 
keine Stellungnahmen eingegangen.  
 
Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß §  13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als 
Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §  2 (4) 
BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor.  
 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung 
zurzeit als Gewerbeg ebiet (GE) dargestellt. Nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung wird 
die Anpassung des Flächennutzungsplans (Umwandlung in Sondergebiet [SO]) im Wege der 
Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB erfolgen.  
 
Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich.  
 
 
I. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
1. Begründung  
2. Textliche Festsetzungen  
3. Planverkleinerung

V-0409-2015-Anlage-1-Begruendung

24243 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0409/2015  
  
Begründun g  
zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: 
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
Inhalt Seite  
1.  Planungsanlass ................................................................................................................... 2 
2.  Geltungsbereich .................................................................................................................. 2 
3.  Planverfahren ...................................................................................................................... 2 
4.  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................................................ 2 
5.  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ..................................... 2 
5.1.  Einzelhandels- und Zentrenkonzept ........................................................................... 3 
5.2.  Einzelhandelsverträglichkeit ....................................................................................... 3 
6.  Räumliche und strukturelle Situation.................................................................................... 4 
6.1.  Nutzungsstruktur ........................................................................................................ 4 
7.  Planungsziele ...................................................................................................................... 5 
8.  Planungsinhalte ................................................................................................................... 6 
8.1.  Art und Maß der baulichen Nutzung ........................................................................... 6 
8.2  Überbaubare Flächen / Dachform ............................................................................... 6 
8.3  Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................. 6 
8.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .......................................................... 6 
8.5  Grünflächen / Begrünung............................................................................................ 6 
8.6  Altlasten / Altstandorte ................................................................................................ 6 
8.7  Immissionsschutz ....................................................................................................... 6 
9.  Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................. 7 
9.1.  Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) .................................................... 7 
9.2.  Artenschutz ................................................................................................................ 7 
9.3.  Klimaschutz ................................................................................................................ 8 
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ....................................................... 8 
 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
1.  Planungsanlass  
Planungsanlass sind konkrete Erweiterungsabsichten des an diesem Standort seit dem 
Jahr 2009 vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts, die darauf abzielen, eine zeitgemäße und 
marktgängige Größenordnung an einem bestehenden, verkehrsgünstigen Standort  zu 
erreichen, um eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen.  
Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt soll in einer ersten Ausbauphase in n ordwestlicher 
Richtung durch einen profilgleichen Anbau um etwa 20 m von derzeit ca. 800 m² auf 1.20 0 m² 
Verkaufsfläche erweitert werden. In einer zweiten Ausbauphase ist zu einem späteren Zeitpunkt 
geplant, die Verkaufsfläche auf 1.400 m² zu erweitern.  
Der Standort des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs liegt innerhalb des zentralen 
Versorgungsbereichs von Wolbeck  und geht konform mit den Zielen des städtischen 
Einzelhandelskonzepts.  
Das geltende Planungsrecht (Bebauungsplan Nr . 280) lässt die vorgesehene Entwicklung nicht 
zu.  
Zur Verwirklichung der  bestehenden Bau-  und Investitionsabsichten ist daher eine 
entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 280 erforderlich.  
2.  Geltungsbereich  
Innerhalb des Geltungsbereiches der vorhabenbezogenen 2.  Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg befinden sich die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1,Flurstück 1001, Teile der Flurstücke 52, 53 und 2106.  
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen 
bezeichnet.  
Im Geltungsbereich der 2. Änderung befindet sich ein Al di-Markt mit Stell platzanlage sowie im 
Norden ein ehemaliges Wohngebäudegrundstück, das der avisierten Markterweiterung dienen 
soll. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,76 ha.  
3.  Planverfahren  
Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / 
Grenkuhlenweg wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ( BauGB) 
aufgestellt. Die geplante Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts dient dem 
Ziel, die Nahversorgung des Stadtteils Wolbeck in städtebaulich integrierter Lage zu optimieren 
und langfristig zu sichern.  
Der Bebauungsplan ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 
Satz 1 BauGB zu qualifizieren.  
4.  Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet ein Gewerbegebiet 
(GE) dargestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr.  2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im W ege 
der Berichtigung angepasst.  
5.  Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen  
Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt ist auf der Grundlage des rechtsverbindlichen 
Bebauungsplans Nr.  280 genehmigt worden. Da der Lebensmitteldiscountmarkt mit einer 
Verkaufsfläche von unter 800 m² unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 
Satz 1 Nr.  2 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) liegt, war der Markt im festgesetzten 
Gewerbegebiet genehmigungsfähig.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
5.1.  Einzelhandels- und Zentrenkonzept  
Die Stadt Münster hat zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben unter 
Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auf Bundes - und Landesebene ein kommunales 
Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. In diesem Konzept werden „Zentrale 
Versorgungsbereiche“ ausgewiesen und anhand der Typen „City  / Innenstadt“, 
„Stadtbereichszentrum“, „Grundver sorgungszentrum“ und „Nahversorgungszentrum sowie 
„Sonderstandort / Fachmarktzentrum“ differenziert.  
Das Einzelhandels - und Zentrenkonzept wurde im Jahr  2004 vom Rat der Stadt Münster 
beschlossen und im Februar  2009 fortgeschrieben. Es ist als städtebauliches 
Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beachten.  
Im Einzelhandels - und Zentrenk onzept ist das Plangebiet  Bestandteil des Zentralen 
Versorgungsbereichs der Kategorie „C – Grundversorgungszentren (Nahversorgungszentren)“. 
Die Funktion dieser Raumkategorie wird beschrieben als Sicherung der Grundversorgung für 
die Bewohner des Stadtteils. Eingeordnet als Grundversorgungszentrum C 5, Wolbeck -Mitte ist 
ein in seiner Nord -Süd-Ausrichtung historisch gewachsener und in seiner Bipolarität planerisch 
beabsichtigter, lang gestreckter Bereich festgelegt.  
Bezüglich großflächigen Einzelhandels in Grundversorgungszentren legt das Einzelhandels - 
und Zentrenkonzept folgendes fest:  
„Zulässig ist vom Grundsatz her jeglicher Einzelhandel unterhalb der Schwelle zur 
Großflächigkeit (bis 800 qm Verkaufsfläche). Im Einzelfall ist auch großflächiger 
Lebensmitteleinzelhandel zulässig, wenn dieser der Nahversorgung dient und sich in Bezug auf 
seine Dimensionierung am Einwohner -/Kaufkraftpotential des  jeweiligen 
Grundversorgungsraumes orientiert“.  
5.2.  Einzelhandelsverträglichkeit  
Zur Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarkts ist die Einzelhandelsverträglichkeit durch das 
Büro BBE Standort - und Kommunalberatung, Münster untersucht worden (vgl.  Auswirkungs- 
und Verträglichkeitsuntersuchung für die Erweiterung eines Discountmarktes in MS -Wolbeck, 
Juni 2014).  
Das Gutachten kommt bezüglich des Vorhabens zu den folgenden Ergebnissen:  
• Für die schützenswerten Bereiche sowie sonstigen Lag en können aus den 
absatzwirtschaftlichen Betrachtungen [durch das Vorhaben]  keine städtebaulichen 
Folgewirkungen im Sinne von Funktionsverlusten oder sonstige versorgungsstrukturelle 
Fehlentwicklungen abgeleitet werden.  
• Die Verträglichkeit gegenüber den E inzelhandelsbeständen ist gegeben.  Die ermittelten 
Umsatzverlagerungen bewegen sich zwischen ca. 5 % und 10 % (Wolbeck-Mitte).  
• Aus dem Bestand des Planvorhabens lassen sich keine Vorschädigungen ableiten.  
• Der Planstandort nimmt als wesentlicher Magnetbet rieb vielmehr eine Standortlage 
innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wolbeck -Mitte“ 
ein und damit auch eine wesentliche Versorgungsfunktion wahr.  
• Durch das Erweiterungsvorhaben lassen sich keine Beeinträchtigungen der 
Entwicklungsmöglichkeiten an anderen Stellen erkennen.  
• Das Erweiterungsvorhaben entspricht den Zielvorstellungen des kommunalen 
Einzelhandelskonzepts.  
• Das Vorhaben geht konform mit den landesplanerischen Vorgaben.  
Vor diesem Hintergrund kommt das G utachten zu dem zusammenfassenden Ergebnis , dass 
durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen oder landesplanerischen Auswirkun gen 
zu erwarten sind.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
6.  Räumliche und strukturelle Situation  
Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Münsteraner Stadtgebiets im Stadtteil Wolbeck 
(Stadtbezirk Südost) an der Kreisstraße K 36 – Münsterstraße.  
 
Abbildung 1: Räumliche und strukturelle Situation  
An das Plangebiet grenzen die folgenden Flächennutzungen an:  
• im Norden: ein ehemaliges Autohaus und zweigeschossige Wohnbebauung, erschlossen 
über die Münsterstraße  
• im Osten: überwiegend zweigeschossige Wohnbebauung, erschlossen über den 
Grenkuhlenweg  
• im Süden: eine Tankstelle sowie eine Grünfläche  
• im Westen: Gewerbeflächen an der Münsterstraße, vornehmlich bebaut mit Tankstellen, 
Autohäusern und -werkstätten  
6.1.  Nutzungsstruktur  
Das Plangebiet  (Änderungsbereich) umfasst den bestehenden, eingeschossigen 
Lebensmitteldiscountmarkt mit Stellplatzflächen sowie ein weiteres Grundstück nördlich davon, 
das mit einem zweigeschossigen, leerstehenden Gebäude bebaut ist.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt ist eingeschossig mit Satteldach und ortsüblicher 
roter Verklinkerung errichtet. Die Firstrichtung verläuft parallel zur angrenzenden 
Münsterstraße.  
Der Markt weist für den Kundenverkehr zwei Zufahrten auf: Die Hauptzufahrt befindet sich an 
der K  36 – Münsterstraße, nördlich der Tankstelle. Eine weitere Zufahrt liegt a m 
Grenkuhlenweg und somit östlich der Tankstelle. Diese Erschließung bleibt unverändert 
bestehen.  
Der Kundeneingang befindet sich an der überdachten Südseite des Gebäudes an der 
Hauptzufahrt. Die Einkaufswagen sind ebenfalls an der südlichen, überdachten Gebäudeseite 
positioniert.  
Die Warenanlieferung für den Markt erfolgt von der Münsterstraße aus. Dort befinden sich 
zusätzlich ein sogenannter „Schneckenverdichter“ zur Kompression der Kartonagen und eine 
massive, ebenfalls aus rotem Klinker errichtete Lärm- und Sichtschutzwand.  
Im Norden des Plangebiets existiert (noch) ein leerstehendes, zweigeschossiges Wohngebäude 
aus den 1930er Jahren. Das v.  g. Grundstück wird in die  Erweiterung des 
Lebensmitteldiscountmarkts einbezogen. Ein Abbruch des Gebäudes ist vorgesehen.  
Die nähere Umgebung nördlich und östlich des Plangebiets wird geprägt durch größtenteils ein- 
bis zweigeschossige Wohngebäude mit überwiegend ausgebauten Satteldächern.  
Südlich grenzt unmittelbar eine Tankstelle an das Plangebiet. Westlich des Plangebiet s finden 
sich entlang der Münsterstraße ein-  bis zweigeschossige Gewerbebauten. Hier sind 
vornehmlich Gewerbebetriebe aus der Automobilbranche sowie eine weitere Tankstelle 
angesiedelt.  
7.  Planungsziele  
Ein wesentliches Planungsziel besteht darin, den zentralen Versorgungsbereich „Wolbeck-Mitte 
(Grundversorgungszentrum)“ und dabei insbesondere die Nahversorgung für den Stadtteil 
Wolbeck zu stärken und langfristig zu sichern.  
Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt  soll erweitert werden, um eine zeitgemäße, den 
Kundenwünschen entsprechende Warenpräsentation mit größeren Bewegungs räumen 
umsetzen zu können. Diese Expansion ist  auch aus betrieblicher Sicht sinnvoll, um in 
Konkurrenz zu anderen Anbietern zukünftig am Markt bestehen zu können.  
Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt soll bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 
maximal 1. 400 m² Verkaufsfläche erweitert werden. Da die Schwelle zur Großflächigkeit, die 
nach der geltenden Rechtsprechung bei 800 m² Verkaufsfläche liegt, überschritten wird, ist die 
Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscountmarkt“  
erforderlich.  
Die Planungen des Vorhabenträgers sehen zwei Ausbauphasen vor:  
In einer ersten Ausbauphase erfolgt eine Erweiterung des bestehenden 
Lebensmitteldiscountmarkts in  nordwestlicher Richtung um etwa 20 m von derzeit ca.  800 m² 
auf 1.200  m² Ve rkaufsfläche. Die  Erweiterung erfolgt unter Einbeziehung des Grundstücks 
Münsterstraße Nr. 44.  
In einer zweiten Ausbauphase soll zu einem späteren Zeitpunkt die Verkaufsfläche auf 1.400 m² 
erweitert werden. Die jeweiligen Realisierungszeiträume der Bauphasen werden im 
Durchführungsvertrag konkretisiert.  
Weder an den vorhandenen Pkw -Zufahrten noch der Anlieferungssituation für Lkw sind 
Veränderungen vor gesehen. Auch die Stellplatzanordnung auf dem  Grundstück bleibt 
weitgehend unverändert.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 8

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des  
Bebauungsplans Nr. 280:  
Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg  
8.  Planungsinhalte  
8.1.  Art und Maß der baulichen Nutzung  
Das Plangebiet wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscountmarkt“ 
festgesetzt. Die zulässige Verkaufsfläche wird auf max. 1400 m² beschränkt.  
Damit wird eine marktgängige Größenordnung erreicht, die u. a. auch einer optimierten 
Warenpräsentation dient.  
Die Festsetzungen zu Ausnut zungsziffern (GRZ 0,8 / GFZ 1,6) und Geschossigkeit werden 
unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen.  
8.2  Überbaubare Flächen / Dachform  
Die überbaubaren Flächen werden unverändert durch die Baugrenzen definiert.  
Die Festsetzung zur Dachneigung (0°-25°) wird unverändert aus der Ursprungsplanung 
übernommen.  
8.3  Verkehrsflächen / Erschließung  
Der Änderungsbereich wird – wie bisher –  sowohl über eine Hauptzufahrt  von der Kreisstraße 
K 36 – Münsterstraße als auch über eine weitere Zufahrt vom Grenkuhlenweg aus erschlossen. 
Die Anlieferung erfolgt unverändert weiterhin über die Münsterstraße. Der Bereich der 
Kundenparkplätze ist im Bebauungsplan entsprechend als St-Fläche festgesetzt.  
8.4  Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur  
Die Elektrizitäts-, Gas- und Wasser-/ Abwasserversorgung des Plangebiets ist vorhanden. Ein 
Ausbau der Leitungsnetze ist nicht erforderlich.  
8.5  Grünflächen / Begrünung  
Am Plangebietsrand zu den östlich angrenzenden Wohnbaugrundstücken ist ein  
zusammenhängender 2 ,0 m breiter  Grünstreifen festgesetzt, der als geschlossene 
Sichtschutzpflanzung mit einem Gehölzstreifen anzulegen und dauerhaft zu erhalten ist. Es sind 
standortgerechte Gehölze zu verwenden. Diese Festsetzung dient der optischen Abschir mung 
gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung.  
Außerdem ist auf der Stellplatzfläche j e angefangene 6 Stellplätze ein einheimischer, 
standortgerechter Baum zu pflanzen.  Baumart und weitere Details zu den Pflanzungen sollen 
im Durchführungsvertrag geregelt werden.  
Hiermit wird eine Verschattung der Stellplatzfläche erreicht, was zu einer verminderten 
Aufheizung sowie zu einer städtebauliche Aufwertung der großflächig versiegelten Freiflächen  
beiträgt.  
8.6  Altlasten / Altstandorte  
Es sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt. Auch infolge der 
bisherigen Nutzungen durch einen Lebensmitteldiscount markt und durch die Wohnnutzung im 
Norden ist von einer Belastung des Bodens nicht auszugehen.  
8.7  Immissionsschutz  
Insbesondere von den Stellplätzen, den Einkaufswagen, dem Anlieferungsbereich,  dem 
Kühlaggregat des Lebensmitteldiscountmarkts  und dem sogenannten Schneckenverdichter  
gehen Schallemissionen aus.  
Die Immissionssituation wurde im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens untersucht (vgl. 
Schalltechnischer Bericht vom 30.01.2015).  
Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass  bei einer Erweiterung des 
Lebensmitteldiscountmarkts au f 1.200 m² bzw. 1400 m² Verkaufsfläche kei ne aktiven  
Maßnahmen zur Lärmminderung erfor derlich sind, da die einschlägigen Immissionsrichtwerte 
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 8

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Verkehrsplanung
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Bebauungsplans Nr. 280:  
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unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Lärm schutzwand im Bereich der 
Anlieferungszone nicht überschritten werden.  
Dieses Ergebnis ist jedoch an folgende Voraussetzungen geknüpft:  
• Warenanlieferung und Verladetätigkeit  ausschließlich im  Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 
22:00 Uhr) (nächtliche Anlieferung mit manueller Entladung zulässig)  
• Nutzung der Stellplätze nur im Tageszei traum (eingeschränkte Fahrbewegungen in einer 
Nachtstunde zulässig)  
• Beschränkung der maximalen Schallleistungspegel der außenliegenden Aggregate  
(max. Schallleistungspegel für außenliegende Kühlaggregate 80 dB(A), max. 
Schalleistungspegel für Schneckenverdichter 92 dB(A))  
• Verwendung lärmarmer Einkaufswagen gemäß dem Stand der Lärmminderungstechnik 
Nachweis und Umsetzung dieser Vorgaben sind vom Vorhabenträger  im Rahmen des  
Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen.  
9.  Auswirkungen auf die Umwelt  
Da der B ebauungsplan gemäß § 13a BauGB der Innenentwicklung dient, wird mit Bezug auf 
§ 13 (3) BauGB von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. Umweltbericht abgesehen.  
9.1.  Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening)  
Da eine zulässige Geschossfläche von mehr als 1.200 m² (aber weniger als 5.000 m²) 
festgesetzt wird, besteht keine generelle UVP -Pflicht, jedoch ist gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 zum 
Gesetz über die Umwelt verträglichkeitsprüfung (UVPG) in Form einer allgemeinen Vorprüfung 
des Einzelfalls überschlägig zu prüfen, ob der Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen 
haben könnte (Screening).  
Eine überschlägige Prüfung hat ergeben, dass durch das geplante Vorhaben keine 
wesentlichen (negativen) Auswirkungen auf die hier beachtlichen Schutzgüter zu erwarten sind.  
9.2.  Artenschutz  
Gemäß der Handlungsempfehlung der nordrhein- westfälischen Ministerien für Wirtschaft, 
Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und 
Verbraucherschutz vom 22.12.2010 ist eine Artenschutz prüfung „Stufe 1“ durchgeführt worden 
(vgl. Artenschutzbeitrag vom 19.05.2014).  
Hinsichtlich der Wirkfaktoren und potenz ieller artenschutzrechtlicher Auswirkungen durch das 
Vorhaben ist generell zwischen bau- , anlage - und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu 
unterscheiden.  
Mit der vorgesehenen Erweiterung des Lebensmitteldiscounters ist bau- und anlagebedingt in 
erster Linie der geplante Gebäudeabriss im Norden des Änderungsbereichs  zu benennen. Im 
südlichen Teilbereich hingegen sind kaum Änderungen vorgesehen.  
Mit dem Gebäudeverlust geht der Verlust potenzieller Fledermausquartiere einher. Sofern keine 
weiteren Daten vorliegen, dürfen der Abriss des Gebäudes sowie weitere Gebäudearbeiten 
daher nur nach vorheriger Überprüfung auf Fledermausbesatz durch einen  
Fledermauskundigen e rfolgen. Diesbezügliche Auflagen sind im Rahmen der erforderlichen 
Abrissgenehmigung zu treffen.  Der Abriss von Gebäuden sollte vorzugsweise im September / 
Oktober nach der Wochenstubenzeit und vor der Winterruhe der Fledermäuse erfolgen.  
Dauerhafte Fortpflanzungs - und Ruhestätten von Gebäudebrütern (Brutvögel) werden im 
Plangebiet nicht vermutet und sind daher mit hoher Sicherheit nicht betroffen. Mit dem 
Hausgarten gehen potenz ielle Fortpflanzungsstätten häufiger und ungefährdeter Vo gelarten 
verloren.  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 8

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Betriebsbedingt wird die Vergrößerung des Discounters geringfügig mehr Kunden - und 
Anlieferungsverkehr bedingen.  
Hinsichtlich des Artenschutzes weist das Plangebiet keine Bedeutung für planungsrelevante 
Arten aus der Gruppe der Amphibi en, Reptilien und Avifauna als Fortpflanzungs - oder 
Ruhestätte auf. Bei den planungsrelevanten Vogelarten sind allenfalls Nahrungsgäste zu 
erwarten, essentielle Fortpflanzungsstätten liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor.  
Bei den weit verbreiteten Vogelarten kann davon ausgegangen werden, dass im Regelfall nicht 
mit populationsrelevanten Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigung der ökologischen Funktion 
ihrer Lebensstätten zu rechnen ist. Unter Beachtung des  Tötungsverbots darf die 
Baufeldräumung (Rodung von Gehölzen) nur außerhalb der Brutzeit erfolgen.  
Die Artenschutzprüfung kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass durch die Planung 
keine weitergehenden, artenschutzrechtlichen Belange berührt sind.  
9.3.  Klimaschutz  
Mit der BauG B-Novelle 2011 sind Belange des Klimaschut zes bei der Aufstellung von 
Bauleitplänen verstärkt in die Abwägung einzustellen.  
Das Plangebiet ist durch Luftschadstoffe und Lärmemissionen aufgrund des hohen Kfz -
Verkehrsaufkommens belastet. Die Belastung mit Stickstoffdiox id liegt nach Auskunft des 
Umweltkatasters bei 28-32 µg/m³.  
Mit dem Planungsvorhaben einer Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts an 
dieser zentral gelegenen Stelle im Stadtteil Wolbeck wird das Konzept der „Stadt der ku rzen 
Wege“ aufgegriffen, da dieser Standort aus den  umliegenden Wohnsiedlungsbereichen gut zu 
Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen ist. Das Verkehrsaufkommen und der damit verursachte 
CO2-Ausstoß können gegenüber einem peripher gelegenen Standort verringert werden.  
10.  Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen  
Zur Realisierung der vorhabenbezogenen 2 . Änderung des Bebauungsplans Nr.  280 werden 
ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen (Durchführungsvertrag) zwischen der Stadt 
Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen.  
Der Vorhabenträger verfügt über alle erforderlichen Grundstücksflächen im Änderungsbereich, 
so dass eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung der Planung gegeben ist.  
Diese Begründung dient gemäß §  9 Abs.  8 BauGB als Anlage zum 
Entwurf der  vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans 
Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg.  
Münster,  
Der Oberbürgermeister  
In Vertretung  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 8

Beratungsverlauf (4)

11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 46.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Münsterstraße
  • Grenkuhlenweg 1
  • Albersloher Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0409/2015
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37