V/0409/2015
Bebauungsplan Nr. 280, vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung - Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung
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V-0409-2015-Anlage-3-Planverkleinerung
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Münsterstraße
K 36
Münsterstraße
Grenkuhlenweg
Grenkuhlenweg
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SO
Lebensmitteldiscountmarkt
0,8 1,6
0° - 25°
VF max 1.400 m²
II
St
geplante Erweiterung
(1. Bauabschnitt)
2,0 m
Anlage 3
zur Vorlage Nr. V/0409/2015 Stadtplanung
Verkehrsplanung
Stadtentwicklung Amt für
ST ADT M TÜNS ER Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280:
Wolbeck - Münsterstraße / Grenkuhlenweg
Planverkleinerung - Maßstab 1:1000
V-0409-2015-Anlage-2-Textliche-Festsetzungen
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0409/2015 Textliche Festsetzungen zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 1. Textliche Festsetzungen gemäß § 9 i. V. m. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Sonstiges Sondergebiet (SO) gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m.§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO Innerhalb des Sondergebiets ist ein Lebensmitteldiscountmarkt mit maximal 1.400 m² Verkaufsfläche zulässig. 1.2 Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB a) Die mit Pflanzgebot belegten Flächen sind mit standgerechten Gehölzen in einem Pflanzverband von 1 x 1 m zu bepflanzen. b) Je angefangene 6 Stellplätze ist auf der Stellplatzfläche entsprechend der Planzeichnung ein einheimischer, standortgerechter klein- bis mittelkroniger Baum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 1.3 Die Errichtung von Stellplätzen außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen ist nur innerhalb der mit „S t“ festgesetzten Flächen in Form von off enen, ebener digen Stellplätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 12 Abs. 6 BauNVO). 2. Hinweise 2.1 Zur S icherung des Immissionsschutzes sind folgende Auflagen im Rahmen der Baugenehmigung zu berücksichtigen: • Warenanlieferung und Verladetätigkeit ausschließlich im Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) (nächtliche Anlieferung mit manueller Entladung zulässig) • Nutzung der Stellplätze nur im Tageszeitraum (eingeschränkte Fahrbewegungen in einer Nachtstunde zulässig) • Beschränkung der maximalen Schallleistungspegel der außenliegenden Aggregate (maximaler Schallleistungspegel für außenliegende Kühlaggregate: 80 dB(A), maximaler Schalleistungspegel für Schneckenverdichter: 92 dB(A)) • Verwendung lärmarmer Einkaufswagen gemäß dem Stand der Lärmminderungstechnik 2.2 Vorhaben- und Erschließungsplan / Durchführungsvertrag Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gilt gleichzeitig als Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB, da die notwendigen Angaben zur Objektplanung hierin abgebildet werden (siehe neben der Planzeichnung abgebildete Ansichten). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abzuschließen. Der Durchführungsvertrag ist Voraussetzung für den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB. 2.3 Gesetzliche Grundlagen und sonstigen Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienststunden bei der Stadt Münster, im Kundenzentrum Planen–Bauen–Umwelt im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. Textliche Festsetzungen zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 1
Beschlussvorlage
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V/0409/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck - Münsterstraße / Grenkuhlenweg 1. Beschluss zur Änderung 2. Kenntnisnahme des Entwurfs zur Offenlegung Beratungsfolge 11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) i. V. m. §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich des bestehenden Lebensmitteldiscountmarkts (Aldi) dahingehend zu ändern, dass u. a. das dort bisher festgesetzte Gewerbegebiet in ein Sondergebiet „Lebensmitteldiscountmarkt“ u mgewandelt wird. Innerhalb dieses Bereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Flurstück 1001, Teile der Flurstücke 52, 53, 2106. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die V erwaltung den Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg öffentlich auslegen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorha benbedingten Kosten und Folgekosten wird vom Vorhabenträger, der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, getragen. Einzelheiten werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Vorlagen-Nr.: V/0409/2015 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Husmann Ruf: 492 61 30 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 15.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0409/2015 Begründung: Planungsanlass sind konkrete Erweiterungsabsichten des an diesem Standort seit 2009 vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts, die darauf abzielen, eine zeitgemäße und marktgängige Größenordnung an einem bestehenden, verkehrsgünstigen Standort zu erreic hen, um eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt soll in einer ersten Ausbauphase in nordwestlicher Richtung durch einen profilgleichen Anbau um etwa 20 m von derzeit ca. 800 m² au f 1.200 m² Verkaufsfläche erweitert werden. In einer zweiten Ausbauphase ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant, die Verkaufsfläche auf 1.400 m² zu erweitern. Der Standort des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs von Wolbeck und geht konform mit den Zielen des städtischen Einzelhandelskonzepts. Da die geplante Nutzung auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 280 nicht zulässig ist, soll der Bebauungsplan für einen Teilbereich geändert werden. Die Bebauungsplanänderung erfolgt vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB. Hierzu wird zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger, der BGB Grundstücksgesellschaft Herten, ein Durchführungsvertrag geschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit er folgte vom 17.02. bis zum 03.03.2015 durch Aushang des Planentwurf s im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Zu dieser Beteiligung sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist der Bereich der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung zurzeit als Gewerbeg ebiet (GE) dargestellt. Nach Inkrafttreten der Bebauungsplanänderung wird die Anpassung des Flächennutzungsplans (Umwandlung in Sondergebiet [SO]) im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a (2) Nr. 2 BauGB erfolgen. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Textliche Festsetzungen 3. Planverkleinerung
V-0409-2015-Anlage-1-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0409/2015 Begründun g zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg Inhalt Seite 1. Planungsanlass ................................................................................................................... 2 2. Geltungsbereich .................................................................................................................. 2 3. Planverfahren ...................................................................................................................... 2 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ........................................................................ 2 5. Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen ..................................... 2 5.1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept ........................................................................... 3 5.2. Einzelhandelsverträglichkeit ....................................................................................... 3 6. Räumliche und strukturelle Situation.................................................................................... 4 6.1. Nutzungsstruktur ........................................................................................................ 4 7. Planungsziele ...................................................................................................................... 5 8. Planungsinhalte ................................................................................................................... 6 8.1. Art und Maß der baulichen Nutzung ........................................................................... 6 8.2 Überbaubare Flächen / Dachform ............................................................................... 6 8.3 Verkehrsflächen / Erschließung .................................................................................. 6 8.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur .......................................................... 6 8.5 Grünflächen / Begrünung............................................................................................ 6 8.6 Altlasten / Altstandorte ................................................................................................ 6 8.7 Immissionsschutz ....................................................................................................... 6 9. Auswirkungen auf die Umwelt .............................................................................................. 7 9.1. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) .................................................... 7 9.2. Artenschutz ................................................................................................................ 7 9.3. Klimaschutz ................................................................................................................ 8 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ....................................................... 8 Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 1 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 1. Planungsanlass Planungsanlass sind konkrete Erweiterungsabsichten des an diesem Standort seit dem Jahr 2009 vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts, die darauf abzielen, eine zeitgemäße und marktgängige Größenordnung an einem bestehenden, verkehrsgünstigen Standort zu erreichen, um eine zukunftsfähige Versorgung der Bevölkerung dauerhaft sicherzustellen. Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt soll in einer ersten Ausbauphase in n ordwestlicher Richtung durch einen profilgleichen Anbau um etwa 20 m von derzeit ca. 800 m² auf 1.20 0 m² Verkaufsfläche erweitert werden. In einer zweiten Ausbauphase ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant, die Verkaufsfläche auf 1.400 m² zu erweitern. Der Standort des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs liegt innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs von Wolbeck und geht konform mit den Zielen des städtischen Einzelhandelskonzepts. Das geltende Planungsrecht (Bebauungsplan Nr . 280) lässt die vorgesehene Entwicklung nicht zu. Zur Verwirklichung der bestehenden Bau- und Investitionsabsichten ist daher eine entsprechende Änderung des Bebauungsplans Nr. 280 erforderlich. 2. Geltungsbereich Innerhalb des Geltungsbereiches der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg befinden sich die folgenden Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1,Flurstück 1001, Teile der Flurstücke 52, 53 und 2106. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. Im Geltungsbereich der 2. Änderung befindet sich ein Al di-Markt mit Stell platzanlage sowie im Norden ein ehemaliges Wohngebäudegrundstück, das der avisierten Markterweiterung dienen soll. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 0,76 ha. 3. Planverfahren Die vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ( BauGB) aufgestellt. Die geplante Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts dient dem Ziel, die Nahversorgung des Stadtteils Wolbeck in städtebaulich integrierter Lage zu optimieren und langfristig zu sichern. Der Bebauungsplan ist damit als Maßnahme der Innenentwicklung im Sinne des § 13 a Abs. 1 Satz 1 BauGB zu qualifizieren. 4. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist für das Plangebiet ein Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im W ege der Berichtigung angepasst. 5. Bestehendes Planungsrecht / Sonstige Satzungen, Verordnungen Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt ist auf der Grundlage des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 280 genehmigt worden. Da der Lebensmitteldiscountmarkt mit einer Verkaufsfläche von unter 800 m² unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung ( BauNVO) liegt, war der Markt im festgesetzten Gewerbegebiet genehmigungsfähig. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 2 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 5.1. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Die Stadt Münster hat zur Steuerung der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben auf Bundes - und Landesebene ein kommunales Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. In diesem Konzept werden „Zentrale Versorgungsbereiche“ ausgewiesen und anhand der Typen „City / Innenstadt“, „Stadtbereichszentrum“, „Grundver sorgungszentrum“ und „Nahversorgungszentrum sowie „Sonderstandort / Fachmarktzentrum“ differenziert. Das Einzelhandels - und Zentrenkonzept wurde im Jahr 2004 vom Rat der Stadt Münster beschlossen und im Februar 2009 fortgeschrieben. Es ist als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zu beachten. Im Einzelhandels - und Zentrenk onzept ist das Plangebiet Bestandteil des Zentralen Versorgungsbereichs der Kategorie „C – Grundversorgungszentren (Nahversorgungszentren)“. Die Funktion dieser Raumkategorie wird beschrieben als Sicherung der Grundversorgung für die Bewohner des Stadtteils. Eingeordnet als Grundversorgungszentrum C 5, Wolbeck -Mitte ist ein in seiner Nord -Süd-Ausrichtung historisch gewachsener und in seiner Bipolarität planerisch beabsichtigter, lang gestreckter Bereich festgelegt. Bezüglich großflächigen Einzelhandels in Grundversorgungszentren legt das Einzelhandels - und Zentrenkonzept folgendes fest: „Zulässig ist vom Grundsatz her jeglicher Einzelhandel unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit (bis 800 qm Verkaufsfläche). Im Einzelfall ist auch großflächiger Lebensmitteleinzelhandel zulässig, wenn dieser der Nahversorgung dient und sich in Bezug auf seine Dimensionierung am Einwohner -/Kaufkraftpotential des jeweiligen Grundversorgungsraumes orientiert“. 5.2. Einzelhandelsverträglichkeit Zur Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarkts ist die Einzelhandelsverträglichkeit durch das Büro BBE Standort - und Kommunalberatung, Münster untersucht worden (vgl. Auswirkungs- und Verträglichkeitsuntersuchung für die Erweiterung eines Discountmarktes in MS -Wolbeck, Juni 2014). Das Gutachten kommt bezüglich des Vorhabens zu den folgenden Ergebnissen: • Für die schützenswerten Bereiche sowie sonstigen Lag en können aus den absatzwirtschaftlichen Betrachtungen [durch das Vorhaben] keine städtebaulichen Folgewirkungen im Sinne von Funktionsverlusten oder sonstige versorgungsstrukturelle Fehlentwicklungen abgeleitet werden. • Die Verträglichkeit gegenüber den E inzelhandelsbeständen ist gegeben. Die ermittelten Umsatzverlagerungen bewegen sich zwischen ca. 5 % und 10 % (Wolbeck-Mitte). • Aus dem Bestand des Planvorhabens lassen sich keine Vorschädigungen ableiten. • Der Planstandort nimmt als wesentlicher Magnetbet rieb vielmehr eine Standortlage innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wolbeck -Mitte“ ein und damit auch eine wesentliche Versorgungsfunktion wahr. • Durch das Erweiterungsvorhaben lassen sich keine Beeinträchtigungen der Entwicklungsmöglichkeiten an anderen Stellen erkennen. • Das Erweiterungsvorhaben entspricht den Zielvorstellungen des kommunalen Einzelhandelskonzepts. • Das Vorhaben geht konform mit den landesplanerischen Vorgaben. Vor diesem Hintergrund kommt das G utachten zu dem zusammenfassenden Ergebnis , dass durch das Vorhaben keine negativen städtebaulichen oder landesplanerischen Auswirkun gen zu erwarten sind. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 3 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 6. Räumliche und strukturelle Situation Das Plangebiet befindet sich im Südosten des Münsteraner Stadtgebiets im Stadtteil Wolbeck (Stadtbezirk Südost) an der Kreisstraße K 36 – Münsterstraße. Abbildung 1: Räumliche und strukturelle Situation An das Plangebiet grenzen die folgenden Flächennutzungen an: • im Norden: ein ehemaliges Autohaus und zweigeschossige Wohnbebauung, erschlossen über die Münsterstraße • im Osten: überwiegend zweigeschossige Wohnbebauung, erschlossen über den Grenkuhlenweg • im Süden: eine Tankstelle sowie eine Grünfläche • im Westen: Gewerbeflächen an der Münsterstraße, vornehmlich bebaut mit Tankstellen, Autohäusern und -werkstätten 6.1. Nutzungsstruktur Das Plangebiet (Änderungsbereich) umfasst den bestehenden, eingeschossigen Lebensmitteldiscountmarkt mit Stellplatzflächen sowie ein weiteres Grundstück nördlich davon, das mit einem zweigeschossigen, leerstehenden Gebäude bebaut ist. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 4 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg Der bestehende Lebensmitteldiscountmarkt ist eingeschossig mit Satteldach und ortsüblicher roter Verklinkerung errichtet. Die Firstrichtung verläuft parallel zur angrenzenden Münsterstraße. Der Markt weist für den Kundenverkehr zwei Zufahrten auf: Die Hauptzufahrt befindet sich an der K 36 – Münsterstraße, nördlich der Tankstelle. Eine weitere Zufahrt liegt a m Grenkuhlenweg und somit östlich der Tankstelle. Diese Erschließung bleibt unverändert bestehen. Der Kundeneingang befindet sich an der überdachten Südseite des Gebäudes an der Hauptzufahrt. Die Einkaufswagen sind ebenfalls an der südlichen, überdachten Gebäudeseite positioniert. Die Warenanlieferung für den Markt erfolgt von der Münsterstraße aus. Dort befinden sich zusätzlich ein sogenannter „Schneckenverdichter“ zur Kompression der Kartonagen und eine massive, ebenfalls aus rotem Klinker errichtete Lärm- und Sichtschutzwand. Im Norden des Plangebiets existiert (noch) ein leerstehendes, zweigeschossiges Wohngebäude aus den 1930er Jahren. Das v. g. Grundstück wird in die Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarkts einbezogen. Ein Abbruch des Gebäudes ist vorgesehen. Die nähere Umgebung nördlich und östlich des Plangebiets wird geprägt durch größtenteils ein- bis zweigeschossige Wohngebäude mit überwiegend ausgebauten Satteldächern. Südlich grenzt unmittelbar eine Tankstelle an das Plangebiet. Westlich des Plangebiet s finden sich entlang der Münsterstraße ein- bis zweigeschossige Gewerbebauten. Hier sind vornehmlich Gewerbebetriebe aus der Automobilbranche sowie eine weitere Tankstelle angesiedelt. 7. Planungsziele Ein wesentliches Planungsziel besteht darin, den zentralen Versorgungsbereich „Wolbeck-Mitte (Grundversorgungszentrum)“ und dabei insbesondere die Nahversorgung für den Stadtteil Wolbeck zu stärken und langfristig zu sichern. Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt soll erweitert werden, um eine zeitgemäße, den Kundenwünschen entsprechende Warenpräsentation mit größeren Bewegungs räumen umsetzen zu können. Diese Expansion ist auch aus betrieblicher Sicht sinnvoll, um in Konkurrenz zu anderen Anbietern zukünftig am Markt bestehen zu können. Der vorhandene Lebensmitteldiscountmarkt soll bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von maximal 1. 400 m² Verkaufsfläche erweitert werden. Da die Schwelle zur Großflächigkeit, die nach der geltenden Rechtsprechung bei 800 m² Verkaufsfläche liegt, überschritten wird, ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscountmarkt“ erforderlich. Die Planungen des Vorhabenträgers sehen zwei Ausbauphasen vor: In einer ersten Ausbauphase erfolgt eine Erweiterung des bestehenden Lebensmitteldiscountmarkts in nordwestlicher Richtung um etwa 20 m von derzeit ca. 800 m² auf 1.200 m² Ve rkaufsfläche. Die Erweiterung erfolgt unter Einbeziehung des Grundstücks Münsterstraße Nr. 44. In einer zweiten Ausbauphase soll zu einem späteren Zeitpunkt die Verkaufsfläche auf 1.400 m² erweitert werden. Die jeweiligen Realisierungszeiträume der Bauphasen werden im Durchführungsvertrag konkretisiert. Weder an den vorhandenen Pkw -Zufahrten noch der Anlieferungssituation für Lkw sind Veränderungen vor gesehen. Auch die Stellplatzanordnung auf dem Grundstück bleibt weitgehend unverändert. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 5 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg 8. Planungsinhalte 8.1. Art und Maß der baulichen Nutzung Das Plangebiet wird als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lebensmitteldiscountmarkt“ festgesetzt. Die zulässige Verkaufsfläche wird auf max. 1400 m² beschränkt. Damit wird eine marktgängige Größenordnung erreicht, die u. a. auch einer optimierten Warenpräsentation dient. Die Festsetzungen zu Ausnut zungsziffern (GRZ 0,8 / GFZ 1,6) und Geschossigkeit werden unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen. 8.2 Überbaubare Flächen / Dachform Die überbaubaren Flächen werden unverändert durch die Baugrenzen definiert. Die Festsetzung zur Dachneigung (0°-25°) wird unverändert aus der Ursprungsplanung übernommen. 8.3 Verkehrsflächen / Erschließung Der Änderungsbereich wird – wie bisher – sowohl über eine Hauptzufahrt von der Kreisstraße K 36 – Münsterstraße als auch über eine weitere Zufahrt vom Grenkuhlenweg aus erschlossen. Die Anlieferung erfolgt unverändert weiterhin über die Münsterstraße. Der Bereich der Kundenparkplätze ist im Bebauungsplan entsprechend als St-Fläche festgesetzt. 8.4 Ver- und Entsorgung / Technische Infrastruktur Die Elektrizitäts-, Gas- und Wasser-/ Abwasserversorgung des Plangebiets ist vorhanden. Ein Ausbau der Leitungsnetze ist nicht erforderlich. 8.5 Grünflächen / Begrünung Am Plangebietsrand zu den östlich angrenzenden Wohnbaugrundstücken ist ein zusammenhängender 2 ,0 m breiter Grünstreifen festgesetzt, der als geschlossene Sichtschutzpflanzung mit einem Gehölzstreifen anzulegen und dauerhaft zu erhalten ist. Es sind standortgerechte Gehölze zu verwenden. Diese Festsetzung dient der optischen Abschir mung gegenüber der angrenzenden Wohnbebauung. Außerdem ist auf der Stellplatzfläche j e angefangene 6 Stellplätze ein einheimischer, standortgerechter Baum zu pflanzen. Baumart und weitere Details zu den Pflanzungen sollen im Durchführungsvertrag geregelt werden. Hiermit wird eine Verschattung der Stellplatzfläche erreicht, was zu einer verminderten Aufheizung sowie zu einer städtebauliche Aufwertung der großflächig versiegelten Freiflächen beiträgt. 8.6 Altlasten / Altstandorte Es sind im Plangebiet keine Altlasten oder Altlastenverdachtsflächen bekannt. Auch infolge der bisherigen Nutzungen durch einen Lebensmitteldiscount markt und durch die Wohnnutzung im Norden ist von einer Belastung des Bodens nicht auszugehen. 8.7 Immissionsschutz Insbesondere von den Stellplätzen, den Einkaufswagen, dem Anlieferungsbereich, dem Kühlaggregat des Lebensmitteldiscountmarkts und dem sogenannten Schneckenverdichter gehen Schallemissionen aus. Die Immissionssituation wurde im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens untersucht (vgl. Schalltechnischer Bericht vom 30.01.2015). Das schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei einer Erweiterung des Lebensmitteldiscountmarkts au f 1.200 m² bzw. 1400 m² Verkaufsfläche kei ne aktiven Maßnahmen zur Lärmminderung erfor derlich sind, da die einschlägigen Immissionsrichtwerte Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 6 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Lärm schutzwand im Bereich der Anlieferungszone nicht überschritten werden. Dieses Ergebnis ist jedoch an folgende Voraussetzungen geknüpft: • Warenanlieferung und Verladetätigkeit ausschließlich im Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) (nächtliche Anlieferung mit manueller Entladung zulässig) • Nutzung der Stellplätze nur im Tageszei traum (eingeschränkte Fahrbewegungen in einer Nachtstunde zulässig) • Beschränkung der maximalen Schallleistungspegel der außenliegenden Aggregate (max. Schallleistungspegel für außenliegende Kühlaggregate 80 dB(A), max. Schalleistungspegel für Schneckenverdichter 92 dB(A)) • Verwendung lärmarmer Einkaufswagen gemäß dem Stand der Lärmminderungstechnik Nachweis und Umsetzung dieser Vorgaben sind vom Vorhabenträger im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu erbringen. 9. Auswirkungen auf die Umwelt Da der B ebauungsplan gemäß § 13a BauGB der Innenentwicklung dient, wird mit Bezug auf § 13 (3) BauGB von einer förmlichen Umweltprüfung bzw. Umweltbericht abgesehen. 9.1. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls (Screening) Da eine zulässige Geschossfläche von mehr als 1.200 m² (aber weniger als 5.000 m²) festgesetzt wird, besteht keine generelle UVP -Pflicht, jedoch ist gemäß Anlage 1 Nr. 18.8 zum Gesetz über die Umwelt verträglichkeitsprüfung (UVPG) in Form einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls überschlägig zu prüfen, ob der Bebauungsplan erhebliche Umweltauswirkungen haben könnte (Screening). Eine überschlägige Prüfung hat ergeben, dass durch das geplante Vorhaben keine wesentlichen (negativen) Auswirkungen auf die hier beachtlichen Schutzgüter zu erwarten sind. 9.2. Artenschutz Gemäß der Handlungsempfehlung der nordrhein- westfälischen Ministerien für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr und für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz vom 22.12.2010 ist eine Artenschutz prüfung „Stufe 1“ durchgeführt worden (vgl. Artenschutzbeitrag vom 19.05.2014). Hinsichtlich der Wirkfaktoren und potenz ieller artenschutzrechtlicher Auswirkungen durch das Vorhaben ist generell zwischen bau- , anlage - und betriebsbedingten Wirkfaktoren zu unterscheiden. Mit der vorgesehenen Erweiterung des Lebensmitteldiscounters ist bau- und anlagebedingt in erster Linie der geplante Gebäudeabriss im Norden des Änderungsbereichs zu benennen. Im südlichen Teilbereich hingegen sind kaum Änderungen vorgesehen. Mit dem Gebäudeverlust geht der Verlust potenzieller Fledermausquartiere einher. Sofern keine weiteren Daten vorliegen, dürfen der Abriss des Gebäudes sowie weitere Gebäudearbeiten daher nur nach vorheriger Überprüfung auf Fledermausbesatz durch einen Fledermauskundigen e rfolgen. Diesbezügliche Auflagen sind im Rahmen der erforderlichen Abrissgenehmigung zu treffen. Der Abriss von Gebäuden sollte vorzugsweise im September / Oktober nach der Wochenstubenzeit und vor der Winterruhe der Fledermäuse erfolgen. Dauerhafte Fortpflanzungs - und Ruhestätten von Gebäudebrütern (Brutvögel) werden im Plangebiet nicht vermutet und sind daher mit hoher Sicherheit nicht betroffen. Mit dem Hausgarten gehen potenz ielle Fortpflanzungsstätten häufiger und ungefährdeter Vo gelarten verloren. Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 7 von 8 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg Betriebsbedingt wird die Vergrößerung des Discounters geringfügig mehr Kunden - und Anlieferungsverkehr bedingen. Hinsichtlich des Artenschutzes weist das Plangebiet keine Bedeutung für planungsrelevante Arten aus der Gruppe der Amphibi en, Reptilien und Avifauna als Fortpflanzungs - oder Ruhestätte auf. Bei den planungsrelevanten Vogelarten sind allenfalls Nahrungsgäste zu erwarten, essentielle Fortpflanzungsstätten liegen mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht vor. Bei den weit verbreiteten Vogelarten kann davon ausgegangen werden, dass im Regelfall nicht mit populationsrelevanten Beeinträchtigungen oder Beeinträchtigung der ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten zu rechnen ist. Unter Beachtung des Tötungsverbots darf die Baufeldräumung (Rodung von Gehölzen) nur außerhalb der Brutzeit erfolgen. Die Artenschutzprüfung kommt zusammenfassend zu dem Ergebnis, dass durch die Planung keine weitergehenden, artenschutzrechtlichen Belange berührt sind. 9.3. Klimaschutz Mit der BauG B-Novelle 2011 sind Belange des Klimaschut zes bei der Aufstellung von Bauleitplänen verstärkt in die Abwägung einzustellen. Das Plangebiet ist durch Luftschadstoffe und Lärmemissionen aufgrund des hohen Kfz - Verkehrsaufkommens belastet. Die Belastung mit Stickstoffdiox id liegt nach Auskunft des Umweltkatasters bei 28-32 µg/m³. Mit dem Planungsvorhaben einer Erweiterung des vorhandenen Lebensmitteldiscountmarkts an dieser zentral gelegenen Stelle im Stadtteil Wolbeck wird das Konzept der „Stadt der ku rzen Wege“ aufgegriffen, da dieser Standort aus den umliegenden Wohnsiedlungsbereichen gut zu Fuß oder mit dem Fahrrad zu erreichen ist. Das Verkehrsaufkommen und der damit verursachte CO2-Ausstoß können gegenüber einem peripher gelegenen Standort verringert werden. 10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen Zur Realisierung der vorhabenbezogenen 2 . Änderung des Bebauungsplans Nr. 280 werden ergänzende, öffentlich- rechtliche Vereinbarungen (Durchführungsvertrag) zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen. Der Vorhabenträger verfügt über alle erforderlichen Grundstücksflächen im Änderungsbereich, so dass eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung der Planung gegeben ist. Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage zum Entwurf der vorhabenbezogenen 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 280: Wolbeck – Münsterstraße / Grenkuhlenweg. Münster, Der Oberbürgermeister In Vertretung Schultheiß Stadtdirektor Begründung zum Offenlegungsentwurf / Seite 8 von 8
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Münsterstraße
- Grenkuhlenweg 1
- Albersloher Weg 33
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Details
- Aktenzeichen
- V/0409/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37