V/0623/2017
Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017
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Beschlussvorlage
13654 Zeichen
V/0623/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Beantragung und Bewilligung von Zuwendungsmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des Kommunalen Straßen- und Radwegebaus (FöRi-kom-Stra) ab 2017 Beratungsfolge 31.08.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 05.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 07.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 12.09.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 14.09.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität: Heroldstraße Beseitigung Bahnübergänge Ottmarsbocholter Straße K 10 Grundhafte Erneuerung im Bereich Davertstraße - Stadtgrenze der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2018 vorschlägt. Vorlagen-Nr.: V/0623/2017 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0623/2017 2. Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt zu, dass die Verwaltung die Nahmobilitätsmaßna hmen in folgender Priorität: Lindberghweg / Lütkenbecker Weg Errichtung einer Fahrradstraße Brandhoveweg Einrichtung einer Fahrradstraße Fußgängerüberweg und Beleuchtung an Kreisverkehrsplätzen 1.) Gremmendorf Egbert-Snoek-Straße; Rösnerstraße/Loddenheide 2.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Bernings Kotten 3.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Dieckmannstraße/Nünningweg 4.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Zur Dornhiege Am Dornbusch Querungshilfe in Höhe Raringheide Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen der Bezirksregierung Münster nach den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi -Nah) für das Jahr 2018 vorschlägt. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Ausführung der Maßnahmen unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung durch den Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der Ergebnis- und Finanzplanung 2017 – 2021 steht. Für alle Maßnahmen sind noch Baubeschlüsse einzuholen. Begründung: Das Land gewährt aus den Mitteln des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufg aben und Finanzhilfen (Entflechtungsgesetz) des Bundes nach Maßgabe der FöRi -kom-Stra und der Verwa l- tungsvorschriften zu § 44 LHO – VV / VVG – Zuwendungen für Maßnahmen an Straßen und Wegen der Gemeinden, Gemeindeverbände und Kreise. Zweck der Förderung ist die Verwir klichung von Vorhaben, die zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich sind. Bis zum 01.06. eines jeden Jahres können von den Städten und Gemeinden bei der Bezirksregierung Maßnahmen nach den FöRi-kom-Stra zur Förderung angemeldet werden. Diese Anmeldungen bieten die Grundlage für das jährliche Einplanungsgespräch zwischen dem Ministe rium für Bauen und Ve r- kehr des Landes NRW, der Bezirksregierung (Münster) und den Städten und G emeinden. In diesem Einplanungsgespräch werden die Zu wendungsmaßnahmen erörtert, besonders die im komme nden Jahr voraussichtlich zur Bewilligung anstehenden Maßnahmen. Ferner werden alle Maßnahmen nach Berücksichtigung der Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträcht igung, planungsrechtlicher Sicherung, Stand des Grunderwerbs, Finanzierung und Beurteilung aus Sicht der Kommune für die kommenden vier Jahre priorisiert. Die in diesen Gesprächen abgestimmten Zu wen- dungsmaßnahmen fließen dann in das Landesprogramm ein. Hier können sich noch Verschiebu ngen und Veränderungen ergeben, z. B. auf Grund der Prioritäten des Landes oder wegen der Berücksich- tigung regionaler Verteilungsgesichtspunkten. Bewilligungen erfolgen im darauf folgenden Jahr, wobei der Umfang durch die Haushaltsvorgabe des Landes gesteuert wird. Je nach Art des förderfähigen Vorhabens werden die Zuwendungsmaßnahmen mit 60 % - 75 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. So zum Beispiel: verkehrswichtige Straßen und Verkehrsste u- erungsanlagen 60 %, selbstständige Radwege 70%, investive Erneuerung einer Str aße 60 % und Alleenradwege 75 %. Dabei kann eine Zuwendungsmaßnahme auch mehrere , unterschiedliche För- dersätze beinhalten. - 3 - V/0623/2017 Informationen zu den Rechtsgrundlagen der Förderung findet man auf den Seiten der Bezirksregie- rung Münster: http://www.bezreg-muenster.de/de/foerderung/foerderbereich_verkehr/index.html Zu 1: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl erha lten die Länder voraussichtlich in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2019 die bisher für die La ndesprogram- me be reitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsgesetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio. €, wovon jeweils die Hälfte den B e- reichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne konkrete Bin- dung an die bisherigen GVFG-Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Die aktuellen Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau – FöRi-kom-Stra sind am 01.07.2014 in Kraft getreten. Sie treten am 31. Dezember 2019 außer Kraft. Im September 2017 findet voraussichtlich das nächste Gespräch für die mittelfristige Einplanung von Zuwendungen auf Grundlage der FöRi -kom-Stra statt. Beteiligt sind das Verkehrsministerium NRW, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Münster. Die offizielle Einladung steht noch aus. Derzeit ist nicht sichergestellt in welcher Form und ob Zuwendungen für die Kommunen und Kreise nach 2019 bereitgestellt werden. Bund und Länder haben sich im Oktober 2016 auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderf i- nanzausgleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Re- gelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel mehr, sondern nur noch allg e- meine Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, dass Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tatsächlich für die finan- zielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist derzeit völlig offen. An di eser Stelle muss die weitere politische Diskussion abgewartet werden. Die neue Koalition der NRW La n- desregierung hat sich zur weiteren Entwicklung noch nicht festgelegt. Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in 2019 vorgesehen: Grevener Straße Umbau von Steinfurter Straße bis York-Ring; Verbesserung der Radfahrerführung Von-Esmarch-Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Schreiber Straße – Kreisverkehr An den Loddenbüschen / Loddenheide Fahrbahnsanierung und Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Bösenseller Straße (in Höhe Wenningweg) Beteiligung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2020 -2022 vorgese- hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie förderfähig sein sollten: Albersloher Weg Umbau im Bereich der York-Kaserne An den Loddenbüschen K 10 Grundhafte Erneuerung im Bereich Albersloher Weg bis Matin-Luther-King-Weg nördl. Seite Angelstraße K3 Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk - 4 - V/0623/2017 Eschstraße Ausbau von Silberbrink bis (gepl.) Umgehungsstraße L 585n Friedrich Ebert Straße Fahrbahnerneuerung von Hammer Straße bis Friedrich-Ebert-Platz Gartenstraße Fahrbahnerneuerung von Hörstertor bis Ring Hessenweg Radweg von Schifffahrter Damm bis Zur Eckernheide Kappenberger Damm L 884 2. BA Grundhafte Erneuerung im Bereich der Unterführung zwischen Düesbergweg und Buldernweg Lublinring / Kanalstraße Rechtsabbiegespuren und Erneuerung Brücke (Nr. 111) Sudmühlenstraße/Werse Verbesserung der Brückenanlage (Nr. 116) Weitere zuwendungsfähige Maßnahmen können sich im Bereich der Straßenerha ltung auf Grund aktueller Bedarfe in den nächsten Jahren ergeben. Die Verwaltung wird die Maßnahmenliste den sich gegebenenfalls ändernden Rahmenbedingu ngen anpassen, um mö glichst viele Zuwendungen erhalten zu können. Für den Fall, dass eine der oben genannten Maßnahmen nicht durchgeführt werden kann oder ausreichend Fördermittel bereit stehen, werden von der Verwaltung Nachrückmaßnahmen vorgeschlagen. Voraussichtlich wird es aber nicht möglich sein, dass alle Maßnahmen, die den Förderkriterien en t- sprechenden, auch gefördert werden, da die Höhe der möglichen Fördermittel dazu bei Weitem nicht ausreichen wird. So wird es notwendig sein, wenn alle im Haushalt vorgesehenen Bauma ßnahmen umgesetzt werden sollen, im Einzelfall auch förderfähige Maßnahmen ohne Zuwendungen zu bauen. Über die Ergebnisse aus dem Einplanungsgespräch werden die Gremien alsbald informiert. Zu 2: Maßnahmen nach den Förderrichtlinien Nahmobilität: Zusätzlich zu dem Programm für den Kommunalen Straßenbau wird voraussichtlich auch ein Pro- gramm „Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ (welches das Programm „Kommunaler Radwege- bau“ aus den Vorjahren abgelöst hat) von der Bezirksregierung Münster genehmigt werden. Dieses Programm ist nicht Bestandteil des Einplanungsgespräches, sondern wird aufgestellt nach Anfrage der Bezirksregierung an die Stadt Münster im Herbst 2017. Auch diese Richtlinien “Förderrichtlinien Nahmobilität FöRi-Nah“ treten am 31.12.2019 außer Kraft. Sollte ein Nahmobilitätsprogramm aufgestellt werden, dann wird die Stadt Münster die Maßna hmen wie unter I. Sachentscheidung, Punkt 2. aufgeführt vorschlagen. Die Maßnahmen für das Nahmobilitätsprogramm 2018 sind zurzeit folgende: Lindberghweg / Lütkenbecker Weg Errichtung einer Fahrradstraße Brandhoveweg Einrichtung einer Fahrradstraße Fußgängerüberweg und Beleuchtung an Kreisverkehrsplätzen 1.) Gremmendorf Egbert-Snoek-Straße; Rösnerstraße/Loddenheide 2.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Bernings Kotten - 5 - V/0623/2017 3.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Dieckmannstr./Nünningweg 4.) Gievenbeck Dieckmannstraße; Zur Dornhiege Am Dornbusch Querungshilfe in Höhe Raringheide Universitätsstraße von Am Stadtgraben bis Krummer Timpen Zu den beiden Fahrradstraßen Lindberg hweg und Brandhoveweg werden aktuell intensive Gespr ä- che mit der BZR Münster und dem Ministerium geführt. Es ist zu klären, ob die vollständige Rotei n- färbung der Fahrradstraßen zuwendungsfähig ist, die Fahrradstraßen ohne Roteinfärbung förderfähig sind oder ob die Fahrradstraßen auf Grund der Roteinfärbung nicht förderfähig sind. Für die Maßnahme „ Fußgängerüberweg und Beleuchtung an Kreisverkehrsplätzen“ wird zurzeit eine gesonderte Vorlage erarbeitet. Es wird davon ausgegangen, dass die Maßnahmen als Zuwendung s- maßnahmen gefördert werden können. Derzeit sind folgende mögliche Maßnahmen für eine Förderung in den Jahren 2019 -2022 vorgese- hen, wenn sie noch nach der kommenden Förderrichtlinie förderfähig sein sollten: Am Borggarten Neubau eines Fußgängerüberweges (FGÜ) in Höhe Nikolausweg (Haus Nr. 12) Davertstraße K 39, Geh- und Radweg von Zum Klosterholz bis Stadtgrenze FGÜ und Beleuchtung 1.) Gievenbeck Austermannstraße Johann-Krane-Weg 2.) Albachten Dülmener Straße Lindenallee/Rottkamp 3.) Amelsbüren Davertstraße Emmerweg 4.) Handorf Dorbaumstraße Drei Eichen/ Borggreveweg Grevener Straße bis Zentrum Nord 1.BA Abschnitt der Radwegroute Kanalstraße - Nevinghoff mit Brücke Nr. 343 über den Kanal Haskenau Brücke 415 Erneuerung Hüfferstraße FGÜ in Höhe Haus Nr. 41 Jungeblodtplatz Radwegeverbindung zum Kardinal-von-Galen-Ring und Vesaliusweg Kaldenhofer Weg Fuß- und Radwegverbindung Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) (Hofkampbrücke) Nottebrock K41 - Bürgerradweg Neubau der Brücke Pleistermühlenbach Brücke 306 Roxeler Straße / Gievenbecker Reihe Verkehrssicherheit im Knotenpunkt für Fußgänger und Radfahrer Schifffahrter Damm Hessenweg bis Sudmühlenstraße, Neubau des Radweges parallel zum Schifffahrter Damm Wolbecker Straße L793 / Laerer Landweg Barrierefreier Ausbau des Knotenpunktes Wolbecker Straße L793 Umbau zwischen DEK und B51 - 6 - V/0623/2017 Es ist nicht auszuschließen, dass die Bezirksregierung Münster im Herbst diesen Jahres Ausgaberes- te bereitstellen kann und daher die Möglichkeit eröffnet wird, zusätzliche Maßnahmen für das Jahre s- programm 2017 nach zu melden, die eine Gewinnung von zusätzlichen Fördermitteln möglich macht. Als Bedingung für die nachträgliche Aufnahme wird erfahrungsgemäß gefordert we rden, dass bei diesen Maßnahmen der überwiegende Teil der Zuwendungssumme von den Zuwendungsempfä n- gern noch im laufenden Jahr abgerufen wird. Für den Fall der zusätzlichen Mittelbereitstellung wird die Verwaltung, je nach dann aktuellem Pl a- nungsstand, der Politik eine oder ggf. mehrere der genannten Maßnahmen kurzfristig (ggf. mit e iner Dringlichkeitsentscheidung) zur Entscheidung vorlegen und dann bei der Bezirksregierung nachme l- den, um auf diese Weise zusätzliche Finanzmittel zu generieren. i. V. gez. Denstorff Stadtbaurat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (68)
- Heroldstraße
- Ottmarsbocholter Straße
- Rösnerstraße
- Dieckmannstraße
- Universitätsstraße
- Grevener Straße
- Von-Esmarch-Straße
- Bösenseller Straße
- Angelstraße
- Eschstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
- Gartenstraße
- Kanalstraße
- Sudmühlenstraße
- Davertstraße
- Hüfferstraße
- Roxeler Straße
- Wolbecker Straße
- Lindberghweg
- Lütkenbecker Weg
- Brandhoveweg
- York-Ring
- Albersloher Weg
- Friedrich-Ebert-Platz
- Hessenweg
- Kappenberger Damm
- Lublinring
- Borggreveweg
- Jungeblodtplatz
- Kaldenhofer Weg
- Schifffahrter Damm
- Laerer Landweg
- Zur Dornhiege
- Am Dornbusch
- Am Stadtgraben
- Am Kolk 4v
- Zur Eckernheide
- Am Borggarten
- Zum Klosterholz
- Egbert-Snoek-Straße
- Steinfurter Straße
- An den Loddenbüschen
- Umgehungsstraße
- Austermannstraße
- Johann-Krane-Weg 2
- Kardinal-von-Galen-Ring
- Gievenbecker Reihe
- Bernings Kotten 3
- Krummer Timpen
- Hammer Straße
- Dülmener Straße
- Dorbaumstraße
- Loddenheide 2
- Silberbrink
- Düesbergweg
- Vesaliusweg
- Nünningweg 4
- Raringheide
- Wenningweg
- Buldernweg
- Nikolausweg
- Lindenallee
- Emmerweg 4
- Drei Eichen
- Nevinghoff
- Nottebrock
- Werse
- Rottkamp 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0623/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37