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V/0699/2012/1

Bebaungsplan Nr. 544 - Aufstellungsbeschluss

Vorlagen 29.10.2012

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2012, TOP 32.1.1

Beschlussvorlage

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Hauptvorlage V/0699/2012 mit Anlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

2624 Zeichen

V/0699/2012/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebaungsplan Nr. 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Für den Bereich zwischen Niedersachsenring, Bohlweg und Beldensnyderweg ist gem. § 
2 (1) i. V. mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 
BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubar en 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 114:  Flurstücke 328, 330, 402, 452, 487, 488, 489, 491, 494, 558, 559, 560, 561,  
Teile der Flurstücke 472, 475, 490, 492 
Flur 117:  Teile der Flurstücke 907, 977  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 30% an fö r-
derfähigem Wohnraum entsteht. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse zur Aufstellung 
des Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
Auf Antrag der SPD -Fraktion hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und 
Wirtschaft (ASSVW) hat am 25.10.2012 die Besc hlussvorschläge um den Beschlussvorschlag 2 
(fett gedruckt) erweitert und sodann die Beschussvorschläge insgesamt einstimmig beschlossen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0699/2012/1 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0699/2012/1 
Mit dem Änderungsantrag bekräftigt der ASSVW seine Absicht, im Plangebiet nur dann Planung s-
recht für eine Wohnbebauun g zu schaffen, wenn der neu entstehende Wohnraum auch sozialen 
Kriterien entspricht und so dem Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Münster entgegen wirkt. 
Dies geschieht auch und gerade vor dem Hintergrund, dass die zu entwickelnde Fl äche sich nicht 
in städtischem sondern im Besitz eines privaten Investors befindet.  
 
Diese Forderung des ASSVW entspricht voll den städtischen Zielsetzungen, wie sie z.B. mit der 
vom Rat am 24.06.2009 beschlossenen Vorlage Nr. V/0244/2009 „ Kommunale Wohnungspolitik in 
Münster - ein Politikfeld im steten Wandel  / Entwicklungen der sozialen Wohnraumversorgung“ 
zum Ausdruck gebracht wurden.  
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.10.2012

Hauptvorlage V/0699/2012 mit Anlage

3796 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0699/2012  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebaungsplan Nr. 544: Niedersachsenring / Bohlweg / Beldensnyderweg 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.10.2012 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
30.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 
07.11.2012 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich zwischen Niedersachsenring, Bohlweg und Beldensnyderweg ist gem. § 2 (1) i. V. 
mit § 13 a BauGB ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Fest-
setzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der 
Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster:  
Flur 114:  Flurstücke 328, 330, 402, 452, 487, 488, 489, 491, 494, 558, 559, 560, 561,  
Teile der Flurstücke 472, 475, 490, 492 
Flur 117:  Teile der Flurstücke 907, 977  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse zur Aufstellung 
des Bebauungsplans keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
Beim Plangebiet handelt es sich um die bisherige Betriebsfläche der Firma Winkhaus. Da diese 
Fläche aufgrund der geplanten Betriebsverlagerung demnächst frei wird, steht hier eine städtebau-
liche Umstrukturierung an. Dabei werden künftig innerstädtische verdichtete Wohnnutzungen un-
terschiedlichen Charakters für verschiedenste Zielgruppen angestrebt.  
 
492 61 21 / 492 61 94 
 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.09.2012 
V/0699/2012

- 2 - 
V/0699/2012 
Die städtebaulich integrierte Lage am nordöstlichen Rand der Innenstadt, die bestehende Er-
schließung sowie die gute Erreichbarkeit der Infrastruktur- und Nahversorgungseinrichtungen im 
Stadtviertel sowie in der nahe gelegenen City bieten hervorragende Voraussetzungen für urbane 
Wohnnutzungen.  
 
Im derzeit gültigen Bebauungsplan und im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gewerbegebiet 
festgesetzt bzw. dargestellt. Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist daher eine Ände-
rung des Planungsrechts notwendig.  
 
Zunächst wurde hierzu ein begrenzter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Die aus dem 
Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Lösungen sollen die Grundlage für die Inhalte des 
neu aufzustellenden Bebauungsplans bilden.  
 
Mit dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans werden auch die Voraussetzungen für die 
Anwendung von Plansicherungsinstrumenten (Zurückstellung von Baugesuchen / Veränderungs-
sperre) geschaffen, um die städtebauliche Zielsetzung zu gewährleisten.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan 
der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 
Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 544 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplanes 
im Wege der Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Bereich der Neuaufstellung überlagert Teile der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 127 „Nie-
dersachsenring / Kaiser-Wilhelm-Ring“ und Nr. 135 „Niedersachsenring (von Piusallee bis Schles-
wiger Straße)“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue Bebauungsplan in den überlagerten Berei-
chen an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
 
 
 
i. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Plangebiet

Anlage 
zur Vorlage Nr. V/0699/2012 
Bebauungsplan Nr. 544 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000

Anlage 1

858 Zeichen

Änderungsantrag zur Vorlage
V/0699/2012:
Bebauungsplan Nr. 544:
Niedersachsenring / Bohlweg /
Beldensnyderweg
25.10.12
Der Ausschuss möge beschließen:
Die Vorlage wird um folgenden Punkt ergänzt:
Anlage
zur Vorlage Nr. V/0699/2012/1
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstr. 15
48143 Münster
Telefon: 0251/45314
Fax: 0251/511 750
spdfrak@muenster.de
www.spd-muenster.de
Die Verwaltung wird beauftragt, sicher zu stellen, dass ein Anteil von 30% an
förderfähigem Wohnraum entsteht.
Begründung:
Der Mangel an preisgünstigem Wohnraum in Münster ist allgemein bekannt. Um so
dringender ist es, dass neuer preisgünstiger Wohnraum entsteht. An diesem
integrierten Standort bietet es sich daher an, einen vernünftigen Mix von gefördertem
und frei finanziertem Wohnraum anzubieten.
gez.
Thomas Fastermann
Inge Jachmann
Mathias Kersting
Kurt Pölling
Maria Winkel

Beratungsverlauf (2)

07.11.2012 Hauptausschuss
TOP 28.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2012 Rat
TOP 32.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Piusallee
  • Niedersachsenring
  • Bohlweg
  • Beldensnyderweg 25
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0699/2012/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.10.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37