Mandari Insight

V/0110/2011

Umwidmung der bestehenden Kinderhortangebote zugunsten des U-3 Ausbaus / Weiterentwicklung der Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag - Einrichtung von Förderinseln

Vorlagen 14.04.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 19

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

17616 Zeichen

V/0110/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umwidmung der bestehenden Kinderhortangebote zugunsten des U-3 Ausbaus / 
Weiterentwicklung der Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag 
- Einrichtung von Förderinseln 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Erlass des Schulministeriums 
vom 26.01.2006 unter Berücksichtigung des Runderlasses vom 31.07.2008 (ABl. NRW. 
8/08) die anteilige Landesfinanzierung der Horte in Höhe von 186.455,05 € zum 31.07.2011 
ausläuft. 
 
2. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Weiterentwicklung des Konzeptes „Förderangebote 
der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag“ auf Grundlage der Vorlage 
V/0886/2007 zu. 
 
3. Statt der bisherigen Hortförderung werden im Rahmen des offenen Ganztages sechs 
Grundschulen mit 12.000 € pro Schuljahr zusätzlich heilpädagogisch flankiert, um so die 
qualitative Weiterbetreuung für die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf weiterhin abzusi-
chern.  
 
4. Für den Bezirk Mitte wird ein erweitertes Angebot mit einer sozial-/ heilpädagogischen 
Fachkraft in Höhe von 47.180 € in Anbindung an den Offenen Ganztag der Bodelschwingh-
schule geschaffen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0110/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Nees 
Herr Paschert 
Herr Philipp 
Ruf: 
492-5123 
492-5890 
492-5111 
E-Mail: 
Nees@stadt-muenster.de  
Paschert@stadt-muenster.de 
PhilippF@stadt-muenster.de 
Datum: 
18.04.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0110/2011 
5. Die bisherigen Lernhilfeangebote des Vereins Projekt Lernhilfe e.V. werden von den Kin-
derhorten zu den Grundschulen verlagert und an den offenen Ganztag angebunden. 
 
6. Die Angebote der Horte der Einrichtungen AWO - Nerzweg, Kath. Kindergarten / „Maria 
Aparecida“, der Kirchengemeinde St. Anna und die Kindertagesstätte des Caritasverban-
des an der Vogel- von – Falkenstein - Straße werden zugunsten des Ausbaus der u3 - An-
gebote umgewandelt. Hierzu erstellt die Verwaltung eine gesonderte Vorlage. 
 
7. Die Angebote des Kinderhortes Lorenz Süd in Berg Fidel werden modifiziert und mit den 
Angeboten der Grundschule Berg Fidel verzahnt. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage 
V/0263/2011 verwiesen.  
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Trägerverein der ESPA e. V. den Hort an der Stern-
straße zu den Sommerferien 2011 schließt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob 
die ehemaligen Horträume an der Sternstraße für die besondere Förderung der Kinder der 
Bodelschwinghschule angemietet werden können. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren des offenen Ganztags und 
den Grundschulen das Konzept weiter zu entwickeln und die Kooperation der beteiligten 
Institutionen zu sichern. 
 
10. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren legt  die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Um-
setzung des Konzeptes vor. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Heilpädagogische Förderung
 
 
Um die zusätzliche heilpädagogische Flankierung mi t dem Ziel der qualitativen Weiterbetreuung 
von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen des offenen Ganztags an sechs Grundschulen 
durchführen zu können (siehe Beschlusspunkte 3 u. 4), sind entsprechende finanzielle Mittel zur 
Verfügung zu stellen.  
 
Dem entsprechend ist das Budget der Produktgruppe 0603 um insgesamt 119.180 Euro aufzusto-
cken. Zur Gegenfinanzierung werden Ansätze im Bereich der Produktgruppe 0601, die bisher für 
die Hortfinanzierung zur Verfügung standen, im entsprechenden Umfang reduziert. Details können 
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. 
 
 
Produktgruppe 0603: 
 
Aufwendungen 
Betrag Zeile im 
Teilergeb-
nisplan 
Bezeichnung  2011* 2012 ff Bemerkung 
15 Transferaufwendungen Zuschuss 6 Grund-
schulen  
Heil- / sozialpäda-
gogische Fachkraft 
30.000 €
19.660 €
72.000 € 
 
 
47.180 € 
 
Aufwendungen gesamt 49.660 € 119.180 € 
*anteilig 5/12 für 2011

- 3 - 
V/0110/2011 
Produktgruppe 0601: 
 
Aufwendungen 
Betrag Zeile im 
Teilergeb-
nisplan 
Bezeichnung  2011* 2012 ff Bemerkung 
15 Transferaufwendungen Betriebskostenzu-
schüsse 
- 49.660 € - 119.180 €  
Aufwendungen gesamt - 49.660 € - 119.180 € 
*anteilig 5/12 für 2011 
 
 
Zuschussbedarf 0 € 0 € 
 
Die erforderlichen Budgetumbuchungen erfolgen zu gegebener Zeit. 
 
Die Finanzierung des Ausbaus der Hortgruppen zu u3 Gruppen wird in einer gesonderten Vorlage 
dargestellt. 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Mit Beschluss der Vorlage 121/2007 durch den Rat der Stadt Münster wurde die Verwaltung be-
auftragt, mit den Trägern der Horte ein Übergangskonzept bis zum 31.07.2011 (Förderdauer des 
Landes NRW) zur zukünftigen Arbeit zu entwickeln. Beschlossen wurden ebenso die konzeptionel-
len Eckpunkte und Bausteine zur künftigen Hortentwicklung, sowie die Einrichtungen, die vorüber-
gehend als Kinderhorte geführt werden sollen. Nach Beschluss des Rates wurden folgende fünf 
Kinderhorte (mit sechs Gruppen) als Ergänzung zum offenen Ganztag für Kinder mit besonderem 
Förderbedarf konzipiert: 
 
 
Bezirk 
 
Einrichtung 
 
Straße 
 
Gruppen 
 
Mitte 
 
Caritashort   
 
Vogel – von - Falkenstein - Str. 
 
1 
 
Mitte 
 
Espa  Hort 
 
Sternstraße 
 
2 
 
West  
 
Maria Apericida (St. Anna) 
 
Meckmannweg 
 
1 
 
Nord 
 
Awo Hort 
 
Nerzweg 
 
1 
 
Hiltrup 
 
Hort Lorenz Süd 
 
Am Berg Fidel 
 
1 
 
 
Zum 31.07.2011 läuft mit dem Runderlass des Schulministeriums vom 26.01.2006 unter Berück-
sichtigung des Runderlasses vom 31. 7. 2008 (ABl. NRW. 8/08) die anteilige Landesfinanzierung 
der Horte in Höhe von 186.455,05 € zum 31.07.2011 aus, so dass eine Neuorientierung der Förde-
rung notwendig ist.

- 4 - 
V/0110/2011 
Der Ausbau der Plätze ist im offenen Ganztag kontinuierlich gestiegen (von 2.027 Plätze in 
2007/2008 auf 3.112 Plätze in 2011/2012). Gleichzeitig sank in den letzten drei Jahren die Nach-
frage der Eltern an Hortplätzen, sodass z. T. die Horte nicht mehr voll belegt waren. Der Wunsch 
der Eltern besteht in einer Betreuung ihrer Kinder in Regelangeboten, die mit entsprechenden För-
derangeboten ausgestattet sind. 
 
Zudem gab es bei der erfolgreichen Rückführung der Kinder in den OGS – Bereich nach der För-
derzeit von zwei Jahren vereinzelt Schwierigkeiten bei der Integration. 
 
 
Förderinseln der Jugendhilfe 
 
Aufgrund der Schließung / Umwidmung der Horte ist eine Zunahme der Anmeldungen im offenen 
Ganztag der Grundschulen einschließlich anteilig steigender Landesförderung verbunden.  
 
Ebenfalls zu erwarten ist, dass z. T. der Förderbedarf an den Grundschulen steigen wird, die bis-
her Kinder an den Kinderhort vermittelt haben. Für diese Kinder müssen an diesen Schulen zu-
sätzliche Förderangebote im Rahmen des offenen Ganztags geschaffen werden. Ziel ist es, diesen 
Kindern den OGS – Besuch an ihrer Schule zu er möglichen und damit im Sy stem Schule bleiben 
zu können. Kinder mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der 
derzeitigen Ausstattung nicht angemessen gefördert werden können, sollen über die OGS- 
Betreuung hinaus individuell unterstützt werden.  
 
Der erhöhte Förder- / Betreuungsbedarf soll mit der Einrichtung einer „Förderinsel“ durch freie Trä-
ger oder heilpädagogisches Fachpersonal der Jugendhilfe Rechnung getragen werden. Es ermög-
licht sowohl eine räumliche und zeitliche Entzerrung des bestehenden Betreuungsangebotes als 
auch die gezielte Förderung einzelner Kinder.  
 
Nach einer Bedarfsanalyse mit den Fachkräften von Horten, kommunalem Sozialdienst und den 
Schulen kristallisieren sich bestimmte Schulstandorte heraus, die vermehrt Kinder mit erhöhtem 
Förderbedarf aus den Horten aufnehmen. An folgenden Schulstandorten sollen heilpädagogische 
Förder- und Betreuungsangebote der Jugendhilfe integriert werden.  
 
o Bezirk Mitte – Overbergschule 
o Bezirk Mitte – Johannisschule 
o Bezirk Mitte – Bodelschwinghschule 
o Bezirk West – Peter-Wust Schule 
o Bezirk Nord – Melanchthonschule 
o Bezirk Nord – Norbertschule 
o Bezirk Hiltrup – Ludgerusschule 
 
Die jeweiligen Maßnahmen stehen dabei in Abhängigkeit zu den individuellen Förderbedarfen der 
Kinder und müssen dementsprechend jeweils passgenau ermittelt werden. Das jeweilige Unter-
stützungskonzept bezieht das familiäre Umfeld und unterschiedliche Professionen mit ein, um indi-
viduelle Lern- und Leistungsstörungen der Kinder ganzheitlich zu begegnen.  
Die Anzahl der Plätze pro Gruppe orientiert sich am individuellen Förderbedarf des Kindes. Die 
Fachkräfte arbeiten anhand individueller abgestimmt er Förderpläne mit anderen Akteuren im Rah-
men von Fachgesprächen in der Schule.

- 5 - 
V/0110/2011 
Ziele und Zielgruppe der Förderung 
 
Ziel der Förderung von Schulkindern ist es, den Kindern, die in der Grundschule in der derzeitigen 
Ausstattung nicht angemessen gefördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung 
hinaus individuell zu unterstützen. Um eine frühzeitige Unterstützung anbieten zu können und ne-
gative Erfahrungen zu vermeiden, sollen grundsätzlic h Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufge-
nommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – Schule). Zu den besonderen Betreu-
ungs- und Förderbedarfen der Kinder zählen u. a. Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, Defizi-
te in der Beziehungsfähigkeit und Konfliktbewältigung, Schwierigkeiten in der Sprach- u. Lesefä-
higkeit und Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Entwicklungsverzöge-
rungen. 
 
Mit Aufnahme in die Förderinsel beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Schule, 
Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwir-
ken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase der Unterstützung, den 
Besuch der Regelangebote der Schule zu ermöglichen. Dabei geht es z.B. um Kinder bzw. Famili-
en mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiär bedingten Förderdefiziten. 
 
Die individuelle Förderung im Rahmen des offenen Ganztags verhindert Ausgrenzung von Kindern 
aus ihrem sozialen Umfeld und flankiert den Schulbesuch. Dadurch können kostenintensive Ein-
zelfallhilfen oder Folgekosten im Rahmen der erzieherischen Hilfen vermeiden werden. 
 
Die Angebote der Förderinseln sollen mit denen des offenen Ganztags der Grundschule verzahnt 
werden, sie sollen integrieren, nicht separieren. Die Angebote der Förderinseln sind so konzipiert, 
dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf einzelne Teilbereiche der Förderung stundenwei-
se nutzen können, z.B. Sprachförderangebote, soziales Lernen. 
 
Daher muss eine enge Verknüpfung und Durchlässigkeit der Angebote der Förderinseln im Rah-
men des offenen Ganztags und der Grundschulen erfolgen.  
 
Die zusätzliche und besondere Qualität muss sich vor allem in der abgestimmten Kooperation zwi-
schen Tageseinrichtung für Kinder, Schule und Förderinseln wiederfinden; dies sowohl in Bezug 
auf die richtige Betreuung (OGS mit oder ohne zusätzliche Förderung), als auch in der konkreten 
Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Kinder und den daraus resultierenden Aufträgen für 
die Einrichtungen. 
 
 
Leistung der Förderinseln 
 
Die unterschiedlichen Leistungsbereiche konzentrieren sich auf  5 Schwerpunkte: 
 
• Heil- / sozialpädagogische Förderung: z.B. im Bereich Wahrnehmung, Motorik, Konzentra-
tion 
• Soziale und emotionale Förderung
: (z.B. Bindungs- Beziehungsverhalten, kindliche Per-
sönlichkeitsentwicklung, emotionales Erleben und emotionaler Ausdruck, soziale Kompe-
tenz, psychoreaktive Verhaltensweisen 
• Abdeckung längerer Betreuungszeiten im Bedarfsfall durch personelle Entzerrung 
• Sprachförderangebot durch Projekt Lernhilfe e.V. 
• Flankierende Elternunterstützung 
 
Die Förderung der Kinder ist sowohl einzeln als auch in Kleingruppen vorgesehen. Es wird ein 
Konzept und eine feste Struktur gemeinsam mit den Akteuren des offenen Ganztags organisiert 
werden, die den Kindern Orientierung und Sicherheit bietet. Zur Ermittlung eines genauen Förder-
bedarfes ist die Erstellung eines Förderplanes notwendig, der gemeinsam mit Schule und OGS 
erstellt wird. Dort wird auch die individuelle Förderdauer geregelt.

- 6 - 
V/0110/2011 
Im Rahmen der Sprachförderung wird das bislang in den Kinderhorten vorgehaltene Angebot des 
Vereins Projekt Lernhilfe e.V. die Arbeit in den neuen Förderinseln flankieren. Die Kinder bekom-
men Hilfen und Übungsmöglichkeiten bei den Voraussetzungen für den Lese- und Schreiblernpro-
zess im Bereiche der Phonologie, auditiven Wahrnehmung und der visuellen Wahrnehmung sowie 
Unterstützung und Übung des Schreib- und Leselernprozesses. 
 
 
 
Organisatorischer Rahmen 
 
Neben den bestehenden Angeboten des offenen Ganztags werden zusätzliche Stundenkontingen-
te (12 Std. für heil- und sozialpädagogische Fachkräfte) eingerichtet.  
  
o Dafür werden pro Schule 12.000,00 € zur Verfügung gestellt.  Über die kindbezogene För-
derung werden Leistungsvereinbarungen mit der Jugendverwaltung abgestimmt. 
 
o Aufgrund des erhöhten Bedarfs im Bezirk Mitte (Schließung der zwei Hortgruppen Espa 
e.V.) wird eine zusätzliche pädagogische Fachkraft an der Bodelschwinghschule eingerich-
tet.  
 
Die Leistungen sollen entweder durch freie Jugendhilfeträger erbracht oder den Schulen zur Ver-
fügung gestellt werden, die damit heilpädagogisches Personal einstellen. Mit den Anbietern wird im 
Rahmen einer Leistungsbeschreibung die genaue Ausgestaltung der Leistung definiert. Die orga-
nisatorische Anbindung erfolgt bei der Schulleitung und der Koordination des offenen Ganztags. 
Die Fachberatung wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sichergestellt. Dazu 
gehören regelmäßige Fachgespräche und Qualitätszirkel. 
 
Das Angebot ist für die Schulen jeweils zeitlich auf zwei Jahre befristet. Im Rahmen eines Antrag-
verfahrens kann je nach Bedarf und Anzahl der Kinder im Rahmen des bestehenden Gesamtkon-
tingentes in anderen Schulen eine Förderinsel bewilligt werden. Im Einzelfall können Hilfen für den 
weitergehenden Förderbedarf eines Kindes über das Förderbudget des offenen Ganztags oder 
über individuelle Hilfen gewährt werden. 
 
Der Zugang zu einer Förderinsel erfolgt nach Einschätzung der Kitas und der Schuleingangsunter-
suchung über Schulleitung, und OGS-Koordination. Die individuelle, zusätzliche Förderung erfolgt 
flankierend im Rahmen des offenen Ganztags. 
 
 
 
Die Kinder mit weitergehendem heilpädagogischen / heiltherapeutischen Bedarf  
benötigen kleine, überschaubare Gruppen und spezielle Angebote des heilpädagogischen Hortes 
bzw. der heilpädagogischen Tagesgruppe. Für diese Kinder besteht das Angebot im Rahmen der 
Hilfen zur Erziehung die bestehenden Einrichtungen zu nutzen (siehe auch Vorlage V/0107/2011). 
 
 
 
Umwandlung von Horträumen für den Ausbau der u3-Angebote (siehe Beschlusspunkt 6) 
 
Die Räume, die in den genannten drei Kitas (Caritas, Maria Aparecida, und AWO-Nerzweg) bisher 
von den Hortkindern genutzt worden sind, werden künftig für u3-Gruppen in den Einrichtungen 
genutzt. 
 
Die Einrichtungen haben damit die Möglichkeit, ihre Räume weiterhin bedarfsgerecht zu nutzen 
und die Einrichtungen entsprechend wirtschaftlich auszulasten. Die Umstrukturierungen werden 
nachfolgend beschrieben:

- 7 - 
V/0110/2011 
 
 
Bezirk 
 
Einrichtung 
 
U3 - Umstrukturierung 
Plätze  
und  
Gruppentyp 
Mitte Caritas - Kita „Vogel - von -
Falkenstein  -Straße“; Wohn-
bereich „Josef“ 
 
Die Räume der Hortgruppe werden 
zur Betreuung von 10 Kindern unter 
drei Jahren genutzt. 
Die Gruppe wird bereits zum Kin-
dergartenjahr 2011/2012 eingerich-
tet. 
Das Raumprogramm wird um ein 
oder zwei Räume erweitert; die 
Möglichkeiten werden derzeit ge-
prüft. 
5 x G II b; 
5 x G II c 
West  Maria Apericida (KG St. Anna), 
Meckmannweg; 
Wohnbereich “Mecklenbeck” 
 
Die Räume der Hortgruppe werden 
für eine Gruppe mit 20 Kindern im 
Alter von 2 – 6 Jahren, davon 4-6 
Kinder u3 Jahren, genutzt. Zusätzli-
che Räume sind dafür nicht erforder-
lich. Es sind jedoch im Bestand eini-
ge kleine Umnutzungen und damit 
verbundene kleinere Umbauten und 
Renovierungen erforderlich. 
Die Kinder werden bereits zum Ki 
Ga - Jahr 2011/2012 aufgenommen. 
10 x G I b; 
10 x G I c 
Nord Awo-Kita „Nerzweg“ 
Wohnbereich „Coerde 
Die Räume der Hortgruppe werden 
so genutzt, dass insgesamt zwei 
Gruppen mit insgesamt 40 Kindern 
im Alter von 2 – 6 Jahren, davon 8 -
12 Kinder u3 Jahren, in zwei Grup-
pen betreut werden können. 
Neben kleiner Umbauten und Reno-
vierungen im Bestand wird seitens 
des Vermieters (Wohn + Stadtbau) 
geprüft, ob im DG ein Mehrzweck-
raum geschaffen werden kann. 
Die Kinder werden bereits zum Ki-
Ga-Jahr 2011/2012 aufgenommen. 
40 x G I c 
 
Die konkreten Umbauten und Ausstattungserfordernisse werden derzeit noch geprüft. Alle erfor-
derlichen Maßnahmen werden ausschließlich – ohne zusätzliche städtische Mittel im Rahmen der 
u 3 - Landesförderung finanziert. Die entsprechenden Anträge sind teilweise schon gestellt wor-
den. 
 
Unabhängig davon sind die Umstrukturierungen mit den Trägern und Einrichtungen abgestimmt 
worden, so dass es vertretbar ist, dass die Kinder in den vorhandenen Raumstrukturen schon auf-
genommen werden können. Über die weitere inhaltliche und bauliche Umstrukturierung wird die 
Verwaltung entsprechende Vorlagen erstellen.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete

Beratungsverlauf (4)

11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Sternstraße 2
  • Nerzweg 1
  • Meckmannweg 1
  • Vogel-von-Falkenstein-Straße
  • Am Berg Fidel 1

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0110/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.04.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37