V/0110/2011
Umwidmung der bestehenden Kinderhortangebote zugunsten des U-3 Ausbaus / Weiterentwicklung der Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag - Einrichtung von Förderinseln
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Beschlussvorlage
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V/0110/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umwidmung der bestehenden Kinderhortangebote zugunsten des U-3 Ausbaus / Weiterentwicklung der Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag - Einrichtung von Förderinseln Beratungsfolge 11.05.2011 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.05.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 25.05.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass mit dem Erlass des Schulministeriums vom 26.01.2006 unter Berücksichtigung des Runderlasses vom 31.07.2008 (ABl. NRW. 8/08) die anteilige Landesfinanzierung der Horte in Höhe von 186.455,05 € zum 31.07.2011 ausläuft. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Weiterentwicklung des Konzeptes „Förderangebote der Jugendhilfe für Grundschulkinder im offenen Ganztag“ auf Grundlage der Vorlage V/0886/2007 zu. 3. Statt der bisherigen Hortförderung werden im Rahmen des offenen Ganztages sechs Grundschulen mit 12.000 € pro Schuljahr zusätzlich heilpädagogisch flankiert, um so die qualitative Weiterbetreuung für die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf weiterhin abzusi- chern. 4. Für den Bezirk Mitte wird ein erweitertes Angebot mit einer sozial-/ heilpädagogischen Fachkraft in Höhe von 47.180 € in Anbindung an den Offenen Ganztag der Bodelschwingh- schule geschaffen. Vorlagen-Nr.: V/0110/2011 Auskunft erteilt: Frau Nees Herr Paschert Herr Philipp Ruf: 492-5123 492-5890 492-5111 E-Mail: Nees@stadt-muenster.de Paschert@stadt-muenster.de PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 18.04.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0110/2011 5. Die bisherigen Lernhilfeangebote des Vereins Projekt Lernhilfe e.V. werden von den Kin- derhorten zu den Grundschulen verlagert und an den offenen Ganztag angebunden. 6. Die Angebote der Horte der Einrichtungen AWO - Nerzweg, Kath. Kindergarten / „Maria Aparecida“, der Kirchengemeinde St. Anna und die Kindertagesstätte des Caritasverban- des an der Vogel- von – Falkenstein - Straße werden zugunsten des Ausbaus der u3 - An- gebote umgewandelt. Hierzu erstellt die Verwaltung eine gesonderte Vorlage. 7. Die Angebote des Kinderhortes Lorenz Süd in Berg Fidel werden modifiziert und mit den Angeboten der Grundschule Berg Fidel verzahnt. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage V/0263/2011 verwiesen. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Trägerverein der ESPA e. V. den Hort an der Stern- straße zu den Sommerferien 2011 schließt. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die ehemaligen Horträume an der Sternstraße für die besondere Förderung der Kinder der Bodelschwinghschule angemietet werden können. 9. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den Akteuren des offenen Ganztags und den Grundschulen das Konzept weiter zu entwickeln und die Kooperation der beteiligten Institutionen zu sichern. 10. Nach einem Zeitraum von zwei Jahren legt die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Um- setzung des Konzeptes vor. II. Finanzielle Auswirkungen: Heilpädagogische Förderung Um die zusätzliche heilpädagogische Flankierung mi t dem Ziel der qualitativen Weiterbetreuung von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf im Rahmen des offenen Ganztags an sechs Grundschulen durchführen zu können (siehe Beschlusspunkte 3 u. 4), sind entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dem entsprechend ist das Budget der Produktgruppe 0603 um insgesamt 119.180 Euro aufzusto- cken. Zur Gegenfinanzierung werden Ansätze im Bereich der Produktgruppe 0601, die bisher für die Hortfinanzierung zur Verfügung standen, im entsprechenden Umfang reduziert. Details können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Produktgruppe 0603: Aufwendungen Betrag Zeile im Teilergeb- nisplan Bezeichnung 2011* 2012 ff Bemerkung 15 Transferaufwendungen Zuschuss 6 Grund- schulen Heil- / sozialpäda- gogische Fachkraft 30.000 € 19.660 € 72.000 € 47.180 € Aufwendungen gesamt 49.660 € 119.180 € *anteilig 5/12 für 2011 - 3 - V/0110/2011 Produktgruppe 0601: Aufwendungen Betrag Zeile im Teilergeb- nisplan Bezeichnung 2011* 2012 ff Bemerkung 15 Transferaufwendungen Betriebskostenzu- schüsse - 49.660 € - 119.180 € Aufwendungen gesamt - 49.660 € - 119.180 € *anteilig 5/12 für 2011 Zuschussbedarf 0 € 0 € Die erforderlichen Budgetumbuchungen erfolgen zu gegebener Zeit. Die Finanzierung des Ausbaus der Hortgruppen zu u3 Gruppen wird in einer gesonderten Vorlage dargestellt. Begründung: Ausgangslage Mit Beschluss der Vorlage 121/2007 durch den Rat der Stadt Münster wurde die Verwaltung be- auftragt, mit den Trägern der Horte ein Übergangskonzept bis zum 31.07.2011 (Förderdauer des Landes NRW) zur zukünftigen Arbeit zu entwickeln. Beschlossen wurden ebenso die konzeptionel- len Eckpunkte und Bausteine zur künftigen Hortentwicklung, sowie die Einrichtungen, die vorüber- gehend als Kinderhorte geführt werden sollen. Nach Beschluss des Rates wurden folgende fünf Kinderhorte (mit sechs Gruppen) als Ergänzung zum offenen Ganztag für Kinder mit besonderem Förderbedarf konzipiert: Bezirk Einrichtung Straße Gruppen Mitte Caritashort Vogel – von - Falkenstein - Str. 1 Mitte Espa Hort Sternstraße 2 West Maria Apericida (St. Anna) Meckmannweg 1 Nord Awo Hort Nerzweg 1 Hiltrup Hort Lorenz Süd Am Berg Fidel 1 Zum 31.07.2011 läuft mit dem Runderlass des Schulministeriums vom 26.01.2006 unter Berück- sichtigung des Runderlasses vom 31. 7. 2008 (ABl. NRW. 8/08) die anteilige Landesfinanzierung der Horte in Höhe von 186.455,05 € zum 31.07.2011 aus, so dass eine Neuorientierung der Förde- rung notwendig ist. - 4 - V/0110/2011 Der Ausbau der Plätze ist im offenen Ganztag kontinuierlich gestiegen (von 2.027 Plätze in 2007/2008 auf 3.112 Plätze in 2011/2012). Gleichzeitig sank in den letzten drei Jahren die Nach- frage der Eltern an Hortplätzen, sodass z. T. die Horte nicht mehr voll belegt waren. Der Wunsch der Eltern besteht in einer Betreuung ihrer Kinder in Regelangeboten, die mit entsprechenden För- derangeboten ausgestattet sind. Zudem gab es bei der erfolgreichen Rückführung der Kinder in den OGS – Bereich nach der För- derzeit von zwei Jahren vereinzelt Schwierigkeiten bei der Integration. Förderinseln der Jugendhilfe Aufgrund der Schließung / Umwidmung der Horte ist eine Zunahme der Anmeldungen im offenen Ganztag der Grundschulen einschließlich anteilig steigender Landesförderung verbunden. Ebenfalls zu erwarten ist, dass z. T. der Förderbedarf an den Grundschulen steigen wird, die bis- her Kinder an den Kinderhort vermittelt haben. Für diese Kinder müssen an diesen Schulen zu- sätzliche Förderangebote im Rahmen des offenen Ganztags geschaffen werden. Ziel ist es, diesen Kindern den OGS – Besuch an ihrer Schule zu er möglichen und damit im Sy stem Schule bleiben zu können. Kinder mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen gefördert werden können, sollen über die OGS- Betreuung hinaus individuell unterstützt werden. Der erhöhte Förder- / Betreuungsbedarf soll mit der Einrichtung einer „Förderinsel“ durch freie Trä- ger oder heilpädagogisches Fachpersonal der Jugendhilfe Rechnung getragen werden. Es ermög- licht sowohl eine räumliche und zeitliche Entzerrung des bestehenden Betreuungsangebotes als auch die gezielte Förderung einzelner Kinder. Nach einer Bedarfsanalyse mit den Fachkräften von Horten, kommunalem Sozialdienst und den Schulen kristallisieren sich bestimmte Schulstandorte heraus, die vermehrt Kinder mit erhöhtem Förderbedarf aus den Horten aufnehmen. An folgenden Schulstandorten sollen heilpädagogische Förder- und Betreuungsangebote der Jugendhilfe integriert werden. o Bezirk Mitte – Overbergschule o Bezirk Mitte – Johannisschule o Bezirk Mitte – Bodelschwinghschule o Bezirk West – Peter-Wust Schule o Bezirk Nord – Melanchthonschule o Bezirk Nord – Norbertschule o Bezirk Hiltrup – Ludgerusschule Die jeweiligen Maßnahmen stehen dabei in Abhängigkeit zu den individuellen Förderbedarfen der Kinder und müssen dementsprechend jeweils passgenau ermittelt werden. Das jeweilige Unter- stützungskonzept bezieht das familiäre Umfeld und unterschiedliche Professionen mit ein, um indi- viduelle Lern- und Leistungsstörungen der Kinder ganzheitlich zu begegnen. Die Anzahl der Plätze pro Gruppe orientiert sich am individuellen Förderbedarf des Kindes. Die Fachkräfte arbeiten anhand individueller abgestimmt er Förderpläne mit anderen Akteuren im Rah- men von Fachgesprächen in der Schule. - 5 - V/0110/2011 Ziele und Zielgruppe der Förderung Ziel der Förderung von Schulkindern ist es, den Kindern, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen gefördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung hinaus individuell zu unterstützen. Um eine frühzeitige Unterstützung anbieten zu können und ne- gative Erfahrungen zu vermeiden, sollen grundsätzlic h Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufge- nommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – Schule). Zu den besonderen Betreu- ungs- und Förderbedarfen der Kinder zählen u. a. Konzentrations- und Lernschwierigkeiten, Defizi- te in der Beziehungsfähigkeit und Konfliktbewältigung, Schwierigkeiten in der Sprach- u. Lesefä- higkeit und Unterstützung bei der Bewältigung von persönlichen Krisen und Entwicklungsverzöge- rungen. Mit Aufnahme in die Förderinsel beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwir- ken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase der Unterstützung, den Besuch der Regelangebote der Schule zu ermöglichen. Dabei geht es z.B. um Kinder bzw. Famili- en mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiär bedingten Förderdefiziten. Die individuelle Förderung im Rahmen des offenen Ganztags verhindert Ausgrenzung von Kindern aus ihrem sozialen Umfeld und flankiert den Schulbesuch. Dadurch können kostenintensive Ein- zelfallhilfen oder Folgekosten im Rahmen der erzieherischen Hilfen vermeiden werden. Die Angebote der Förderinseln sollen mit denen des offenen Ganztags der Grundschule verzahnt werden, sie sollen integrieren, nicht separieren. Die Angebote der Förderinseln sind so konzipiert, dass Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf einzelne Teilbereiche der Förderung stundenwei- se nutzen können, z.B. Sprachförderangebote, soziales Lernen. Daher muss eine enge Verknüpfung und Durchlässigkeit der Angebote der Förderinseln im Rah- men des offenen Ganztags und der Grundschulen erfolgen. Die zusätzliche und besondere Qualität muss sich vor allem in der abgestimmten Kooperation zwi- schen Tageseinrichtung für Kinder, Schule und Förderinseln wiederfinden; dies sowohl in Bezug auf die richtige Betreuung (OGS mit oder ohne zusätzliche Förderung), als auch in der konkreten Auseinandersetzung mit den Bedürfnissen der Kinder und den daraus resultierenden Aufträgen für die Einrichtungen. Leistung der Förderinseln Die unterschiedlichen Leistungsbereiche konzentrieren sich auf 5 Schwerpunkte: • Heil- / sozialpädagogische Förderung: z.B. im Bereich Wahrnehmung, Motorik, Konzentra- tion • Soziale und emotionale Förderung : (z.B. Bindungs- Beziehungsverhalten, kindliche Per- sönlichkeitsentwicklung, emotionales Erleben und emotionaler Ausdruck, soziale Kompe- tenz, psychoreaktive Verhaltensweisen • Abdeckung längerer Betreuungszeiten im Bedarfsfall durch personelle Entzerrung • Sprachförderangebot durch Projekt Lernhilfe e.V. • Flankierende Elternunterstützung Die Förderung der Kinder ist sowohl einzeln als auch in Kleingruppen vorgesehen. Es wird ein Konzept und eine feste Struktur gemeinsam mit den Akteuren des offenen Ganztags organisiert werden, die den Kindern Orientierung und Sicherheit bietet. Zur Ermittlung eines genauen Förder- bedarfes ist die Erstellung eines Förderplanes notwendig, der gemeinsam mit Schule und OGS erstellt wird. Dort wird auch die individuelle Förderdauer geregelt. - 6 - V/0110/2011 Im Rahmen der Sprachförderung wird das bislang in den Kinderhorten vorgehaltene Angebot des Vereins Projekt Lernhilfe e.V. die Arbeit in den neuen Förderinseln flankieren. Die Kinder bekom- men Hilfen und Übungsmöglichkeiten bei den Voraussetzungen für den Lese- und Schreiblernpro- zess im Bereiche der Phonologie, auditiven Wahrnehmung und der visuellen Wahrnehmung sowie Unterstützung und Übung des Schreib- und Leselernprozesses. Organisatorischer Rahmen Neben den bestehenden Angeboten des offenen Ganztags werden zusätzliche Stundenkontingen- te (12 Std. für heil- und sozialpädagogische Fachkräfte) eingerichtet. o Dafür werden pro Schule 12.000,00 € zur Verfügung gestellt. Über die kindbezogene För- derung werden Leistungsvereinbarungen mit der Jugendverwaltung abgestimmt. o Aufgrund des erhöhten Bedarfs im Bezirk Mitte (Schließung der zwei Hortgruppen Espa e.V.) wird eine zusätzliche pädagogische Fachkraft an der Bodelschwinghschule eingerich- tet. Die Leistungen sollen entweder durch freie Jugendhilfeträger erbracht oder den Schulen zur Ver- fügung gestellt werden, die damit heilpädagogisches Personal einstellen. Mit den Anbietern wird im Rahmen einer Leistungsbeschreibung die genaue Ausgestaltung der Leistung definiert. Die orga- nisatorische Anbindung erfolgt bei der Schulleitung und der Koordination des offenen Ganztags. Die Fachberatung wird durch das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sichergestellt. Dazu gehören regelmäßige Fachgespräche und Qualitätszirkel. Das Angebot ist für die Schulen jeweils zeitlich auf zwei Jahre befristet. Im Rahmen eines Antrag- verfahrens kann je nach Bedarf und Anzahl der Kinder im Rahmen des bestehenden Gesamtkon- tingentes in anderen Schulen eine Förderinsel bewilligt werden. Im Einzelfall können Hilfen für den weitergehenden Förderbedarf eines Kindes über das Förderbudget des offenen Ganztags oder über individuelle Hilfen gewährt werden. Der Zugang zu einer Förderinsel erfolgt nach Einschätzung der Kitas und der Schuleingangsunter- suchung über Schulleitung, und OGS-Koordination. Die individuelle, zusätzliche Förderung erfolgt flankierend im Rahmen des offenen Ganztags. Die Kinder mit weitergehendem heilpädagogischen / heiltherapeutischen Bedarf benötigen kleine, überschaubare Gruppen und spezielle Angebote des heilpädagogischen Hortes bzw. der heilpädagogischen Tagesgruppe. Für diese Kinder besteht das Angebot im Rahmen der Hilfen zur Erziehung die bestehenden Einrichtungen zu nutzen (siehe auch Vorlage V/0107/2011). Umwandlung von Horträumen für den Ausbau der u3-Angebote (siehe Beschlusspunkt 6) Die Räume, die in den genannten drei Kitas (Caritas, Maria Aparecida, und AWO-Nerzweg) bisher von den Hortkindern genutzt worden sind, werden künftig für u3-Gruppen in den Einrichtungen genutzt. Die Einrichtungen haben damit die Möglichkeit, ihre Räume weiterhin bedarfsgerecht zu nutzen und die Einrichtungen entsprechend wirtschaftlich auszulasten. Die Umstrukturierungen werden nachfolgend beschrieben: - 7 - V/0110/2011 Bezirk Einrichtung U3 - Umstrukturierung Plätze und Gruppentyp Mitte Caritas - Kita „Vogel - von - Falkenstein -Straße“; Wohn- bereich „Josef“ Die Räume der Hortgruppe werden zur Betreuung von 10 Kindern unter drei Jahren genutzt. Die Gruppe wird bereits zum Kin- dergartenjahr 2011/2012 eingerich- tet. Das Raumprogramm wird um ein oder zwei Räume erweitert; die Möglichkeiten werden derzeit ge- prüft. 5 x G II b; 5 x G II c West Maria Apericida (KG St. Anna), Meckmannweg; Wohnbereich “Mecklenbeck” Die Räume der Hortgruppe werden für eine Gruppe mit 20 Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren, davon 4-6 Kinder u3 Jahren, genutzt. Zusätzli- che Räume sind dafür nicht erforder- lich. Es sind jedoch im Bestand eini- ge kleine Umnutzungen und damit verbundene kleinere Umbauten und Renovierungen erforderlich. Die Kinder werden bereits zum Ki Ga - Jahr 2011/2012 aufgenommen. 10 x G I b; 10 x G I c Nord Awo-Kita „Nerzweg“ Wohnbereich „Coerde Die Räume der Hortgruppe werden so genutzt, dass insgesamt zwei Gruppen mit insgesamt 40 Kindern im Alter von 2 – 6 Jahren, davon 8 - 12 Kinder u3 Jahren, in zwei Grup- pen betreut werden können. Neben kleiner Umbauten und Reno- vierungen im Bestand wird seitens des Vermieters (Wohn + Stadtbau) geprüft, ob im DG ein Mehrzweck- raum geschaffen werden kann. Die Kinder werden bereits zum Ki- Ga-Jahr 2011/2012 aufgenommen. 40 x G I c Die konkreten Umbauten und Ausstattungserfordernisse werden derzeit noch geprüft. Alle erfor- derlichen Maßnahmen werden ausschließlich – ohne zusätzliche städtische Mittel im Rahmen der u 3 - Landesförderung finanziert. Die entsprechenden Anträge sind teilweise schon gestellt wor- den. Unabhängig davon sind die Umstrukturierungen mit den Trägern und Einrichtungen abgestimmt worden, so dass es vertretbar ist, dass die Kinder in den vorhandenen Raumstrukturen schon auf- genommen werden können. Über die weitere inhaltliche und bauliche Umstrukturierung wird die Verwaltung entsprechende Vorlagen erstellen. In Vertretung gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Sternstraße 2
- Nerzweg 1
- Meckmannweg 1
- Vogel-von-Falkenstein-Straße
- Am Berg Fidel 1
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0110/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37