1163/2021
Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C des Kölner Westfriedhofes
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. X Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ist konkret geregelt, dass über die vom Kooperationspartner erstellte Gestaltungsplanung das zuständige Beschlussorgan der Stadt Köln entscheidet, nämlich der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün des Rates der Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom Ausschuss für Umwelt und Grün und dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen in 2015 beschlossenen Modifikation des Kooperationsmodells auf städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 2112/2015). Darüber hinaus ist zu beachten, dass der Konzessionsnehmer die von ihm entwickelte Gestaltungsplanung entsprechend § 27 Absatz 2 der Friedhofssatzung der Stadt Köln auf eigene Rechnung und eigenes Risiko vornimmt. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. ☐ Sonstiges Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlic hkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlagen 2 bis 4
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Anlage 2 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“ LP / 25.03.2021 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 1/2 Gestaltungskonzept Friedhof Köln-West, Flur C (Erweiterung/2. BA) - Übersicht der Grabarten - Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Auengarten Garten der Lichter Rosengarten Grabstellen 48 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab; 100 Stellen (Urne); max. 2 Beisetz./Grab 33 / 92 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sar g+Urne); 12 Stellen (Sarg); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sar g+Urne); 24 / 42 Stellen (Sarg/Urne); max. 2 Beisetz./Grab (2 Särge, 2 Urnen, Sar g+Urne); Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; Bronzeschriftzug auf Kalksandsteinmauer Findlinge od. stehende Naturstein-Stelen; nach Absprache mit Steinmetz Stumpfstelen, eingebautes Lichtelement od. Ornament zur S ymbolik Licht Stumpfstele, mit versch. Ornamenten (nach Auswahl); Neuanlage/ Grundbepflanzung Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen; zusätzlich Farne, Gräser, Kleinsträuche r Hochbeete in Kalksandsteinmauern mit Bepflanzung z.B. aus Lavendel, Salbei, Th ymian u.a. Stauden erprobte und aufeinander abgestimmte Blatt- und Blütenstaudenmischungen Steingarten mit Kiesflächen, Stauden und Solitärgehölzen; Gestaltung im Stile eines japanischen Gartens Bodendecker je nach Licht- und Bodenverhältnissen; zusätzlich Patio- und Bodendecker-rosen in Sorten mit Be gleitstauden Blumenschmuck/ Wechselbeete keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; keine Blumenbeete vorgesehen; zentrales Blumenbeet; Abstellflächen für Floristik jahreszeitlich wechselnde Blumenbeete vorgesehen; Wegeanlagen Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster; bzw. Rasen auf Freifläche n Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster; bzw. Rasen auf Freifläche n Mulchwege ohne verfestigten Unterbau und wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Wassergebundene Wegedecke gem. DIN 18035, Teil 5, mit dynamischer Schicht und Deckschicht; Einfassung aus Natursteinpflaster Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) Anlage 3, Seite 1 Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“ LP / 25.03.2021 der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG Seite 2/2 - Leistungskatalog für Dauergrabpflege - (gültig für die Bestattungsgärten Köln) Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. Gärtnerische Neuanlage - fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers - Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes - bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive Jahreszeitliche Grabpflege - wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG - regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) - dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) - fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) Notwendige Instandhaltung - bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) - Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen - Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) Anlage 3, Seite 2 Anlage 4, Seite 1 Anlage 4, Seite 2 Anlage 4, Seite 3 Anlage 4, Seite 4 Anlage 4, Seite 5
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/67/672
Vorlagen-Nummer
1163/2021
Stand: 23.09.2025
Sachstandsbericht
Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C
des Kölner Westfriedhofes
Beschluss:
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Köl-
ner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept zur Realisierung des zweiten
Bauabschnittes und Fertigstellung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur C des Kölner
Westfriedhofes.
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Eh-
renfeld dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Bauabnahme erfolgte am 23.02.2022. Seitdem ist das Kooperationsgrabfeld für Beiset-
zungen freigegeben.
Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 1163/2021 Freigabedatum 06.04.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C des Kölner Westfriedhofes Beschlussorgan Ausschuss Klima, Umwelt und Grün Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von de r Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept zur Realisierung des zweiten Bauabschnit- tes und Fertigstellung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur C des Kölner Westfriedhofes. Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang , sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die ursprüngliche Gestaltungplanung des Kooperationsfeldes auf Flur C des Kölner Westfriedho- fes sowie die Realisierung des ersten Bauabschnittes wurd en im Dezember 2011 beschlossen (Vorlage Nr. 4725/2011). Mit der nun vorgelegten Gestaltungplanung für den zweiten Bauabschnitt (Anlagen 2 bis 4) kann die Realisierung des gesamten Kooperationsfeldes im Rahmen der im Beschluss 2011 genann- ten sowie vertraglich festgeschriebenen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1163/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 26.03.2021 09:33