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1163/2021

Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C des Kölner Westfriedhofes

Beschlussvorlage Ausschuss 06.04.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 31.05.2021, TOP 10.1.6

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

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Ansehen

Anlagen 2 bis 4

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. ( UmweltA + VA)

2259 Zeichen

Hinweise zum Ausfüllen der Anlage  
Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ 
VARIANTE 1 
 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
VARIANTE 2 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
Beteiligungsstufe Ausgestaltung 
(wesentliche Beteiligungsformate) 
☐ Information  
☐ Anhörung / Beratung  
☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
 
☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der 
nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen.

VARIANTE 3 
 
X Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
Grund Begründung 
☐ Dringlichkeitsentscheidung  
☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat 
bereits stattgefunden. 
 
X Der Gestaltungsspielraum ist nicht 
ausreichend. 
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens 
ist konkret geregelt, dass über die vom 
Kooperationspartner erstellte 
Gestaltungsplanung das zuständige 
Beschlussorgan der Stadt Köln 
entscheidet, nämlich der Ausschuss für 
Klima, Umwelt und Grün des Rates der 
Stadt Köln. Dies ergibt sich aus der vom 
Ausschuss für Umwelt und Grün und dem 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen in 2015 beschlossenen 
Modifikation des Kooperationsmodells auf 
städtischen Friedhöfen (Session-Vorlage 
2112/2015).  
Darüber hinaus ist zu beachten, dass der 
Konzessionsnehmer die von ihm 
entwickelte Gestaltungsplanung 
entsprechend § 27 Absatz 2 der 
Friedhofssatzung der Stadt Köln auf 
eigene Rechnung und eigenes Risiko 
vornimmt. 
☐ Eine Verfahrensverlängerung 
erzeugt schwerwiegende 
Nachteile.

☐ Sonstiges  
Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlic hkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb 
keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.

Anlagen 2 bis 4

4455 Zeichen

Anlage 2

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“  LP / 25.03.2021 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 1/2 
 
Gestaltungskonzept Friedhof Köln-West, Flur C (Erweiterung/2. BA) 
- Übersicht der Grabarten - 
 
Grabbezeichnung Ruhehain Spuren des Lebens Auengarten Garten der Lichter Rosengarten 
Grabstellen 48 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab; 
100 Stellen (Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
33 / 92 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, 
Sar
g+Urne); 
12 Stellen (Sarg); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, 
Sar
g+Urne); 
24 / 42 Stellen (Sarg/Urne); 
max. 2 Beisetz./Grab 
(2 Särge, 2 Urnen, 
Sar
g+Urne); 
Grabmal Liegestein (Kopfstein) ohne Grabmal; 
Bronzeschriftzug auf 
Kalksandsteinmauer 
Findlinge od. stehende 
Naturstein-Stelen; nach 
Absprache mit Steinmetz 
Stumpfstelen, 
eingebautes Lichtelement 
od. Ornament zur 
S
ymbolik Licht 
Stumpfstele, mit versch. 
Ornamenten (nach 
Auswahl); 
 
Neuanlage/ 
Grundbepflanzung 
Bodendecker je nach 
Licht- und 
Bodenverhältnissen; 
zusätzlich Farne, 
Gräser, Kleinsträuche
r 
Hochbeete in 
Kalksandsteinmauern 
mit Bepflanzung z.B. 
aus Lavendel, Salbei, 
Th
ymian u.a. Stauden 
erprobte und aufeinander 
abgestimmte Blatt- und 
Blütenstaudenmischungen 
Steingarten mit 
Kiesflächen, Stauden und 
Solitärgehölzen; 
Gestaltung im Stile eines 
japanischen Gartens 
Bodendecker je nach Licht- 
und Bodenverhältnissen; 
zusätzlich Patio- und 
Bodendecker-rosen in 
Sorten mit Be
gleitstauden 
Blumenschmuck/ 
Wechselbeete 
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
keine Blumenbeete 
vorgesehen;  
zentrales Blumenbeet; 
Abstellflächen für Floristik 
jahreszeitlich wechselnde 
Blumenbeete vorgesehen;  
 
Wegeanlagen Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht 
und Deckschicht; 
Einfassung aus 
Natursteinpflaster; 
bzw. Rasen auf 
Freifläche
n 
Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht 
und Deckschicht; 
Einfassung aus 
Natursteinpflaster; 
bzw. Rasen auf 
Freifläche
n 
Mulchwege ohne 
verfestigten Unterbau und 
wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
 
Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung 
aus Natursteinpflaster 
Wassergebundene 
Wegedecke gem. DIN 
18035, Teil 5, mit 
dynamischer Schicht und 
Deckschicht; Einfassung aus 
Natursteinpflaster 
Erneuerung Neuanlage bzw. Überholung nach 5, 10, 15 und 20 Jahren Liegezeit (nach Bedarf) 
Pflegegänge entspr. Leistungskatalog für Dauergrabpflege der 
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG (siehe Erläuterung) 
Anlage 3, Seite 1

Kooperationsgräberfeld „Bestattungsgärten Köln – Melaten“  LP / 25.03.2021 
der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG  
 Seite 2/2 
 
- Leistungskatalog für Dauergrabpflege - 
(gültig für die Bestattungsgärten Köln) 
 
 
Die Gestaltung und Pflege des Grabes wird für die gesamte Ruhezeit im Voraus verbindlich geregelt. 
Es erfolgt eine regelmäßige, unabhängige Überprüfung aller Leistungen durch Kontrolleure der  
Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG. 
Gärtnerische Neuanlage 
- fachmännische Auswahl und Pflanzung des Bodendeckers 
- Festlegung der Form und Größe des Blumenbeetes 
- bei Sargbestattungen: eine Erstaufmachung inklusive 
Jahreszeitliche Grabpflege 
- wöchentliche Kontrollgänge durch vertraglich verpflichtete Mitgliedsbetriebe der Genossenschaft Kölner Friedhofsgärtner eG 
- regelmäßige Pflegemaßnahmen nach jahreszeitlichen und gärtnerischen Erfordernissen 
   (Gießen, Düngung, Schnitt, Reinigung von Laub und Unkraut) 
- dreimal jährlich frische Beetbepflanzung (wenn vorgesehen) 
  (Frühjahr: Viola; Sommer: Begonien; Herbst: Calluna – oder gleichwertige Bepflanzung; auch gemischte Beete möglich) 
- fachmännische Pflege des Rahmengrüns bzw. der Heckenpflanzungen 
  (Fertigstellungs- und Erhaltungspflege: Gießen, Düngung, Schnitt, Ersatzpflanzungen) 
Notwendige Instandhaltung 
- bei Sargbestattungen: notwendige Grabhebung (mind. 2 Hebungen in der Liegezeit) 
- Überholung, wenn erforderlich aufgrund von unvorhersehbaren Schädigungen 
- Neuanlage nach 10 und 20 Jahren Liegezeit (genauer Leistungszeitpunkt nach gärtnerischem Erfordernis) 
 
Anlage 3, Seite 2

Anlage 4, Seite 1

Anlage 4, Seite 2

Anlage 4, Seite 3

Anlage 4, Seite 4

Anlage 4, Seite 5

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

932 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/672 
Vorlagen-Nummer 
1163/2021
Stand: 23.09.2025 
Sachstandsbericht  
Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C 
des Kölner Westfriedhofes 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von der Genossenschaft Köl-
ner Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept zur Realisierung des zweiten 
Bauabschnittes und Fertigstellung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur C des Kölner 
Westfriedhofes.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang, sofern die Bezirksvertretung Eh-
renfeld dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.  
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Bauabnahme erfolgte am 23.02.2022. Seitdem ist das Kooperationsgrabfeld für Beiset-
zungen freigegeben. 
Dieser Sachstandbericht wurde im Rahmen des digitalen Beschlusscontrollings erstellt.

Beschlussvorlage Ausschuss

1576 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 1163/2021 
Freigabedatum 
 06.04.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Gestaltungsplanung des zweiten Bauabschnittes im Kooperationsgrabfeld auf Flur C des 
Kölner Westfriedhofes 
Beschlussorgan 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün beschließt das von de r Genossenschaft Kölner 
Friedhofsgärtner eG vorgelegte Gestaltungskonzept zur Realisierung des zweiten Bauabschnit-
tes und Fertigstellung des Kooperationsgrabfeldes auf Flur C des Kölner Westfriedhofes.  
 
Der Ausschuss verzichtet auf einen zweiten Durchgang , sofern die Bezirksvertretung Ehrenfeld 
dem Beschlussvorschlag ohne Änderungen oder Ergänzungen zustimmt.  
 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 22.04.2021 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 26.04.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die ursprüngliche Gestaltungplanung des Kooperationsfeldes auf Flur C des Kölner Westfriedho-
fes sowie die Realisierung des ersten Bauabschnittes wurd en im Dezember 2011 beschlossen 
(Vorlage Nr. 4725/2011). 
 
Mit der nun vorgelegten Gestaltungplanung für den zweiten Bauabschnitt (Anlagen 2 bis 4) kann 
die Realisierung des gesamten Kooperationsfeldes im Rahmen der im Beschluss 2011 genann-
ten sowie vertraglich festgeschriebenen Rahmenbedingungen abgeschlossen werden.

Beratungsverlauf (2)

22.04.2021 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.05.2021 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1163/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.04.2021
Erstellt
26.03.2021 09:33