Mandari Insight

V/0954/2016

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik

Vorlagen 04.11.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2016, TOP 16.11

Anlage 2 Gebührenkalkulation und -vergleich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Gebührensatzung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Gebührenkalkulation und -vergleich

790 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0954/2016 vom 03.11.2016 
 
  
alter Tarif 
2014 
um 10 % 
erhöht Neuer Tarif 
Ermäßigung  
Münster-Pass 
MZw 5-6 Teiln. 25,00 27,50 27,00 
100 % 
MZw 7-8 Teiln. 21,00 23,10 23,00 
MFE/MGA 6-9 Kinder 25,00 27,50 27,00 
MFE/MGA 10-15  Kinder 21,00 23,10 23,00 
Instrumentenkarussel 36,50 40,15 40,50 
JEKISS-Chor 6,50 7,15 7,50 
Gruppe 2 Schüler 51,00 56,10 56,00 
50 % 
 Gruppen 3 Schüler 38,00 41,80 42,00 
 Gruppe 4-6 Schüler 32,00 35,20 35,50 
Gruppe 7-9 Schüler 24,00 26,40 27,50 
Einzel 30 Min. 62,00 68,20 68,50 
Einzel 45 Min. 91,00 100,10 99,00 
Chöre pro 15 Min 2,50 2,75 3,00 
Ensemble 10-19 Teiln. 15,00 16,50 16,50 
Ensemble ab 20 Teiln. 12,00 13,20 13,50 
Musiklehre 22,00 24,20 24,50 
Aufnahme-/ 
Abmeldegebühr 12,00 13,20 13,00 
Neu: 100 % 
(bisher 0%)

Beschlussvorlage

8928 Zeichen

V/0954/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
30.11.2016 Kulturausschuss Vorberatung 
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.12.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt 
Münster wird zum 01.02.2017 beschlossen (Anlage 1). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig 
für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler 
sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das 
Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert.  
  
Die Gebührenerhöhung führt zu folgenden Änderungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische 
Schule für Musik“: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkung 
PG 0403 Westfälische Schule für Musik und  
Förderung der Stadtteilmusikschulen 
Zeile 04 
 
Öffentlich rechtliche Lei s-
tungsentgelte 
 
2017 + 117.000 € Gebührenerhöhung 
zum 01.02.2017 sowie 
Planansatzreduzierung 
Münster-Pass  
2018ff. + 134.000 € 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0954/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
9 81 03 12 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0954/2016 
(2017: 183.000 € - 
66.000 €;  
2018ff.: 200.000 € - 
66.000 €) 
13 Aufwendungen für Sach - 
und Dienstleistungen 
2017ff. +12.000 €  
16 Sonstige Ordentliche Au f-
wendungen 
2017 + 105.000 € GEMA Vereinbarung 
voraussichtlich im er s-
ten Halbjahr 2017 
2018ff. + 122.000 € 
 
Die Veränderungen für den Teilergebnisplan 0403 sind parallel zu dieser Vorlage auch als Verände-
rungsblatt der Verwaltung zum Haushalt 2017 eingebracht worden.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Gebührentarif der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik ist zuletzt zum 
01.02.2014 angepasst worden. Die seither entstandenen Steigerungen bei den Personal- und 
Sachaufwendungen sowie die Mindererträge aufgrund der Einführung des Münster-Passes sind 
nicht durch Gebühren- und Entgelterhöhungen an die Schülerinnen und Schüler der Musikschule 
weitergegeben worden.  
 
Im Rahmen der nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) ist als Richtschnur für eine Gebührener-
höhung eine jährliche Erhöhung der Planansätze der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Zeile 
04 im Teilergebnisplan) um 2,5 % herausgegeben worden. Diese Erhöhung reicht zur Deckung der 
Aufwandserhöhungen und Ertragsminderungen der letzten 3 Jahre und der erwarteten Aufwandser-
höhung aufgrund des im Jahr 2017 auszuhandelnden Vertrages zwischen dem Verband deutscher 
Musikschulen und der GEMA/ VG Musikedition nicht aus. Zur Deckung bedarf es einer Gebühren-
erhöhung von insgesamt 10%. 
 
Die Einführung des Münster-Passes hat bewirkt, dass die damit beabsichtigte Schwellensenkung 
tatsächlich eintrat und inzwischen 350 Schülerinnen und Schüler mit Münster-Pass von musikali-
scher Bildung profitieren. Bisher war die Aufnahme-/ bzw. Abmeldegebühr nicht durch den Münster-
Pass ermäßigt. Die Bildungskarte wurde in den überwiegenden Fällen zur Finanzierung genutzt. Die 
Westfälische Schule für Musik gewährt Münster-Passinhabern bereits auf Angebote der Elementa-
ren Musikerziehung eine 100%ige Ermäßigung und auf alle weiteren Angebote des Instrumental- 
und Vokalunterrichtes sowie Ensemble- und Theoriefächern eine 50%ige Ermäßigung. Um den Zu-
gang zur musikalischen Bildung weiter zu fördern, wird mit dieser Vorlage eine 100%ige Ermäßi-
gung bei der Aufnahme- und Abmeldegebühr für Münster-Pass-Inhaber/-innen eingeführt. Hiervon 
profitieren unter anderem auch die Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II be-
ziehen.  
Die Gebührenerhöhung führt somit bei Münster-Pass-Inhaber/-innen ausschließlich beim Instrumen-
tal- und Vokalunterricht sowie Ensemble-und Theoriefächern zu einer Gebührenerhöhung. Es wird 
damit gerechnet, dass hierdurch geringere Erträge in Höhe von ca. 6.000€ jährlich erzielt werden.  
 
 
Im Detail gab und gibt es folgende Veränderungen bei den Aufwendungen: 
 
Honoraraufwendungen: 
Bei den Honoraraufwendungen sind zwei wesentliche Aspekte zu nennen, die zu Aufwandssteige-
rungen in den letzten Jahren geführt haben: Dieses sind die Verpflichtung, für arbeitnehmerähnliche 
Personen im Sinne des § 12 a Tarifvertragsgesetz Urlaub zu vergüten, und die Steigerung des Ho-
norarsatzes je Unterrichtseinheit.  
 
Die Urlaubsvergütung für arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 12 a Tarifvertragsgesetz

- 3 - 
V/0954/2016 
erfolgte erstmals 2015 und führt zu jährlichen Aufwendungen in Höhe von knapp 40.000 € für 28 
freie Mitarbeiter/-innen. 
 
Die Honorare sind Anfang 2016 um 1 € je Unterrichtseinheit erhöht worden, nachdem sie von 2013 
bis 2015 konstant geblieben waren. Dieses entspricht jährlichen zusätzliche Aufwendungen in Höhe 
von knapp 42.000 €.  
 
Aufwendungen Sicherheitsfirma: 
Die Sachaufwendungen für die Sicherheitsfirma sind seit 2011 stetig gestiegen. Der Planansatz ist 
zuletzt 2014 erhöht worden. Jedoch nicht im ausreichenden Umfang. Es bedarf einer Erhöhung des 
Planansatzes um weitere 12.000 €. 
 
Aufwendungen GEMA/ VG Musikedition (Kopierlizenzen): 
2017 stehen die Vertragsverhandlungen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) und 
der GEMA/ VG Musikedition zu den Kopierlizenzen an. Die erwarteten Aufwendungen aufgrund des 
Vertrages werden mit 40.000 € jährlich geschätzt. Aktuell ist das Kopieren in der Westfälischen 
Schule für Musik verboten und die Schülerinnen und Schüler müssen Noten selber beschaffen und 
bezahlen.  
 
Um eine bürokratische Einzelabrechnung der Kopieraufwendungen zu verhindern, wird vorgeschla-
gen die erwarteten Kopieraufwendungen direkt über die Gebührenerhöhung mit aufzufangen. So 
kann auf Einzelabrechnungen mit den über 7.000 Schülerinnen und Schüler verzichtet werden.  
 
Die Vereinbarungen zwischen dem VDM und GEMA/VG Musikedition werden voraussichtlich nicht 
zu Beginn des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Hierdurch werden im Jahr 2017 geringere Aufwen-
dungen für die Kopierlizenzen entstehen als in den Folgejahren.  
 
 
 
 
Deckungsbedarf Gebührenerhöhung: 
Folgende jährliche Aufwandssteigerungen und Ertragsreduzierungen sind dementsprechend bei der 
Gebührenerhöhung zu berücksichtigen: 
 
- Honoraraufwendungen  jährlich: 82.000 € 
- Aufw. Sicherheitsfirma jährlich: 12.000 € 
- Aufw. GEMA/ VG Musikedition jährlich: 40.000 € 
- Münster-Pass jährlich: 66.000 € 
 
In der Summe besteht ein Deckungsbedarf (Auftragserhöhungen und Ertragsreduzierungen) in Hö-
he von insgesamt: 200.000 €.  
 
Der Deckungsbedarf entspricht einer Gebührenerhöhung in Höhe von 10%, da die Planansätze 
für die Jahre 2017 bis 2020 bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Zeile 04 des Teiler-
gebnisplans 0403) 1.990.000 € pro Jahr betragen. 
 
 
Überlassung von Leihinstrumenten: 
Für die Überlassung von Leihinstrumenten erhebt die Westfälische Schule für Musik eine monatli-
che Leihgebühren zwischen 11 € und 19 € (Ausnahme: Kleinstinstrumente wie Bongos = 5 € Leih-
gebühr). Diese Gebühren für Leihinstrumente sind zuletzt 2010 um 1 Euro je Instrument erhöht wor-
den. Dies entsprach einer Steigerung von 5,56 % bis 10 %. Die Westfälische Schule für Musik 
schlägt hier diesmal keine Gebührenerhöhung vor, da es sich um eine Unterstützung der Schülerin-
nen und Schüler handelt, die sich kein Instrument leisten können, sich in der Instrumentenfindungs-
phase befinden oder bei denen aufgrund des Wachstums regelmäßig Instrumentenneubeschaffun-
gen anstehen würden. Die Beschaffung von Musikinstrumenten ist in den letzten Jahren zu relativ

- 4 - 
V/0954/2016 
konstanten Preisen erfolgt und auch die Nutzungsdauer der Instrumente hat sich nicht negativ ver-
ändert.  
 
 
 
 
Allgemeine Hinweise zur Umsetzung der Gebührenerhöhung: 
Die Gebühren sind wie vorgeschlagen mit einer Erhöhung von durchschnittlich 10 % kalkuliert wor-
den. Die einzelnen Beträge wurden auf volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet.  
 
Die Gruppentarife für 7-9 Schüler/-innen, die Einzelunterrichte von 45 Minuten und die Gebühren für 
den JEKISS-Chor wurden auf die anderen Angebote abgestimmt, dies hat zu Erhöhungen von 8 % 
bis 15,38 % geführt.   
 
Die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr wird für Münster-Pass-Inhaber/-innen um 100% ermäßigt. 
 
Die Gebührenanpassungen werden mit dem Semesterwechsel zum 01.02.2017 vorgenommen.  
 
 
 
 
I.V.  
 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 
(1) Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik 
(2) Gebührenkalkulation und -vergleich – alter und neuer Gebührentarif

Anlage 1 Gebührensatzung

6661 Zeichen

Vorlage V/0954/2016 vom 03.11.2016      Anlage 1  
 
   
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für 
Musik vom 19.12.1997 zuletzt geändert zum 01.02.2014  (44.02) 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 aufgrund der §§ 7 
und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung  der 
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 270 / SGV. NW 2023), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NW S. 496) und der §§ 1, 2, 4 und 6 
des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 21.Oktober 1969 (GV NW S.712 /SGV NW 610) 
zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. September 2015 (GV NRW S. 666) 
folgende Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 
19.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2013 beschlossen: 
 
  
 
Die Gebührensatzung nebst anhängendem Gebührentarif der Westfälischen 
Schule für Musik wird wie folgt geändert: 
 
 
1. Änderungen bei der Gebührensatzung  
 
§ 4 Ermäßigungen, Zuschläge und Stundungen 
der Gebührensatzung für die 
Westfälische Schule für Musik wird im Absatz 1 wie folgt geändert: 
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im 
Bereich der elementaren Musikerziehung und bei der Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr. Für 
die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht und Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer wird 
Inhaber/innen des Münsterpasses eine 50%ige Ermäßigung gewährt. 
 
§ 8 Inkrafttreten 
der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik wird 
wie folgt geändert: 
Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft. 
 
 
2. Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik  (Anhang der 
Gebührensatzung) wird wie folgt neu gefasst: 
 
Gebühren  
Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. 
 
Aufnahme-/Abmeldegebühr 
Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Wird durch die Westfälische 
Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 
13,00 € fällig.  
 
Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 
100%ige Ermäßigung.

A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren 
 Teilnehmerzahl  Jahresgebühr  Monatsrate  
Musikzwerge  
45 Min. pro Woche 
mit Begleitperson 
Laufzeit: 1 Jahr 
5 - 6 324,00 € 27,00 € 
7 - 8  276,00 € 23,00 € 
 
Musikalische Früherziehung 
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 2 Jahre 
 
 
6 - 9 
 
 
324,00 € 
 
 
27,00 € 
10 - 15 276,00 € 23,00 € 
 
Musikalische Grundausbildung  
60 Min. pro Woche 
Laufzeit: 1 Jahr 
 
 
 
6 - 9 
 
 
324,00 € 
 
 
27,00 € 
10 - 15 276,00 € 23,00 € 
JEKISS -Chor  
45 Min. pro Woche 
 
ab 15  90,00 € 7,50 € 
Instrumentenkarussell  
45 Min. pro Woche 
inkl. Leihgebühr für die Instrumente 
 
Laufzeit: 6 Monate 
4 für 6 Monate: 
243,00 € 
 
40,50 € 
 
Regelungen 
Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein 
Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. 
Unterrichtsmonats abmelden. 
Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote.  
Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie 
zahlt nur die Aufnahmegebühr.  
 
 
B) Instrumental- und Vokalunterricht 
 Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate 
Einzelunterricht 
30 Min./ 
Woche 822,00 € 68,50 € 
45 Min./ 
Woche 1.188,00 € 99,00 € 
 
2er-Gruppe  
 
45 Min./ 
Woche 
 
672,00 € 56,00 € 
3er-Gruppe  45 Min./ 
Woche 504,00 € 42,00 € 
4er - bis 6er -Gruppe   426,00 € 35,50 €

45 Min./ 
Woche 
7er- bis 9er-Gruppe  45 Min./ 
Woche 330,00 € 27,50 € 
 
Klassenunterricht  an allgemein bildenden 
Schulen 
in Absprache mit den 
Schulen 
9,00 bis 
36,00  
 
Regelungen für Kinder und Jugendliche 
• Für Inhaber/-innen des Münsterpasses 
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. 
 
• Für Geschwister  
Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils 
günstigere Gebühr 
beim zweiten Kind um 20 %,  
beim dritten   Kind um 40 %,  
beim vierten  Kind um 60 %,  
beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. 
• Kostenloser Ensembleunterricht  
Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, 
ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) 
kostenlos. 
Regelungen für Erwachsene 
• Erwachsenenzuschlag 
Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % 
erhoben.  
• Bei Kindergeldbezug  
Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und 
Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt 
wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum 
nachzuweisen.  
• Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses  
Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt.   
• Kostenloser Ensembleunterricht  
Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die 
Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos 
(s. Punkt C). 
• Zusätzliches Unterrichtsangebot  
Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig 
Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen.

C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer 
 Jahresgebühr  Monatsrate  
Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 
  
  
2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach den  Tarifen für Gruppenunterrichte  
 
10 bis 19 Teilnehmende 
 
198,00 € 16,50 € 
20 und mehr Teilnehmende  162,00 € 13,50 € 
 
Musik hören und verstehen 
 294,00 € 24,50 € 
Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene 
kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten.  
 
D) Gebühren für Leihinstrumente 
 Dauer  Jahresgebühr  Monatsrate  
Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4),  
Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), 
Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), 
Querflöte (Anfänger), Kornett, 
Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 
 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr 
120,00 € 
144,00 € 
168,00 € 
10,00 € 
12,00 € 
14,00 € 
Querflöte, Horn, Posaune, 
Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), 
Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, 
Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, 
Akkordeon, Stagepiano 
1. Jahr 
2. Jahr 
3. Jahr 
168,00 € 
192,00 € 
216,00 € 
14,00 € 
16,00 € 
18,00 € 
Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr  60,00 € 5,00 € 
 
Abrechnung  
Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem 
Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des 
Instrumentes ist monatsweise möglich.

Beratungsverlauf (4)

29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
30.11.2016 Kulturausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2016 Rat
TOP 16.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0954/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37