V/0954/2016
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik
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Anlage 2 Gebührenkalkulation und -vergleich
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Anlage 2 zur Vorlage V/0954/2016 vom 03.11.2016 alter Tarif 2014 um 10 % erhöht Neuer Tarif Ermäßigung Münster-Pass MZw 5-6 Teiln. 25,00 27,50 27,00 100 % MZw 7-8 Teiln. 21,00 23,10 23,00 MFE/MGA 6-9 Kinder 25,00 27,50 27,00 MFE/MGA 10-15 Kinder 21,00 23,10 23,00 Instrumentenkarussel 36,50 40,15 40,50 JEKISS-Chor 6,50 7,15 7,50 Gruppe 2 Schüler 51,00 56,10 56,00 50 % Gruppen 3 Schüler 38,00 41,80 42,00 Gruppe 4-6 Schüler 32,00 35,20 35,50 Gruppe 7-9 Schüler 24,00 26,40 27,50 Einzel 30 Min. 62,00 68,20 68,50 Einzel 45 Min. 91,00 100,10 99,00 Chöre pro 15 Min 2,50 2,75 3,00 Ensemble 10-19 Teiln. 15,00 16,50 16,50 Ensemble ab 20 Teiln. 12,00 13,20 13,50 Musiklehre 22,00 24,20 24,50 Aufnahme-/ Abmeldegebühr 12,00 13,20 13,00 Neu: 100 % (bisher 0%)
Beschlussvorlage
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V/0954/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik Beratungsfolge 29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 30.11.2016 Kulturausschuss Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik der Stadt Münster wird zum 01.02.2017 beschlossen (Anlage 1). II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik entstehen einmalig für die Umsetzung der Gebührenerhöhung Kosten für die Information der Schülerinnen und Schüler sowie für administrative Tätigkeiten in der Verwaltung. Diese Aufwendungen werden durch das Budget der Westfälischen Schule für Musik finanziert. Die Gebührenerhöhung führt zu folgenden Änderungen im Teilergebnisplan 0403 „Westfälische Schule für Musik“: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € Bemerkung PG 0403 Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen Zeile 04 Öffentlich rechtliche Lei s- tungsentgelte 2017 + 117.000 € Gebührenerhöhung zum 01.02.2017 sowie Planansatzreduzierung Münster-Pass 2018ff. + 134.000 € Vorlagen-Nr.: V/0954/2016 Auskunft erteilt: Herr Rademacher Ruf: 9 81 03 12 E-Mail: Rademacher@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0954/2016 (2017: 183.000 € - 66.000 €; 2018ff.: 200.000 € - 66.000 €) 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2017ff. +12.000 € 16 Sonstige Ordentliche Au f- wendungen 2017 + 105.000 € GEMA Vereinbarung voraussichtlich im er s- ten Halbjahr 2017 2018ff. + 122.000 € Die Veränderungen für den Teilergebnisplan 0403 sind parallel zu dieser Vorlage auch als Verände- rungsblatt der Verwaltung zum Haushalt 2017 eingebracht worden. Begründung: Der Gebührentarif der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik ist zuletzt zum 01.02.2014 angepasst worden. Die seither entstandenen Steigerungen bei den Personal- und Sachaufwendungen sowie die Mindererträge aufgrund der Einführung des Münster-Passes sind nicht durch Gebühren- und Entgelterhöhungen an die Schülerinnen und Schüler der Musikschule weitergegeben worden. Im Rahmen der nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) ist als Richtschnur für eine Gebührener- höhung eine jährliche Erhöhung der Planansätze der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Zeile 04 im Teilergebnisplan) um 2,5 % herausgegeben worden. Diese Erhöhung reicht zur Deckung der Aufwandserhöhungen und Ertragsminderungen der letzten 3 Jahre und der erwarteten Aufwandser- höhung aufgrund des im Jahr 2017 auszuhandelnden Vertrages zwischen dem Verband deutscher Musikschulen und der GEMA/ VG Musikedition nicht aus. Zur Deckung bedarf es einer Gebühren- erhöhung von insgesamt 10%. Die Einführung des Münster-Passes hat bewirkt, dass die damit beabsichtigte Schwellensenkung tatsächlich eintrat und inzwischen 350 Schülerinnen und Schüler mit Münster-Pass von musikali- scher Bildung profitieren. Bisher war die Aufnahme-/ bzw. Abmeldegebühr nicht durch den Münster- Pass ermäßigt. Die Bildungskarte wurde in den überwiegenden Fällen zur Finanzierung genutzt. Die Westfälische Schule für Musik gewährt Münster-Passinhabern bereits auf Angebote der Elementa- ren Musikerziehung eine 100%ige Ermäßigung und auf alle weiteren Angebote des Instrumental- und Vokalunterrichtes sowie Ensemble- und Theoriefächern eine 50%ige Ermäßigung. Um den Zu- gang zur musikalischen Bildung weiter zu fördern, wird mit dieser Vorlage eine 100%ige Ermäßi- gung bei der Aufnahme- und Abmeldegebühr für Münster-Pass-Inhaber/-innen eingeführt. Hiervon profitieren unter anderem auch die Flüchtlinge, die Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II be- ziehen. Die Gebührenerhöhung führt somit bei Münster-Pass-Inhaber/-innen ausschließlich beim Instrumen- tal- und Vokalunterricht sowie Ensemble-und Theoriefächern zu einer Gebührenerhöhung. Es wird damit gerechnet, dass hierdurch geringere Erträge in Höhe von ca. 6.000€ jährlich erzielt werden. Im Detail gab und gibt es folgende Veränderungen bei den Aufwendungen: Honoraraufwendungen: Bei den Honoraraufwendungen sind zwei wesentliche Aspekte zu nennen, die zu Aufwandssteige- rungen in den letzten Jahren geführt haben: Dieses sind die Verpflichtung, für arbeitnehmerähnliche Personen im Sinne des § 12 a Tarifvertragsgesetz Urlaub zu vergüten, und die Steigerung des Ho- norarsatzes je Unterrichtseinheit. Die Urlaubsvergütung für arbeitnehmerähnlichen Personen im Sinne des § 12 a Tarifvertragsgesetz - 3 - V/0954/2016 erfolgte erstmals 2015 und führt zu jährlichen Aufwendungen in Höhe von knapp 40.000 € für 28 freie Mitarbeiter/-innen. Die Honorare sind Anfang 2016 um 1 € je Unterrichtseinheit erhöht worden, nachdem sie von 2013 bis 2015 konstant geblieben waren. Dieses entspricht jährlichen zusätzliche Aufwendungen in Höhe von knapp 42.000 €. Aufwendungen Sicherheitsfirma: Die Sachaufwendungen für die Sicherheitsfirma sind seit 2011 stetig gestiegen. Der Planansatz ist zuletzt 2014 erhöht worden. Jedoch nicht im ausreichenden Umfang. Es bedarf einer Erhöhung des Planansatzes um weitere 12.000 €. Aufwendungen GEMA/ VG Musikedition (Kopierlizenzen): 2017 stehen die Vertragsverhandlungen des Verbandes deutscher Musikschulen e.V. (VdM) und der GEMA/ VG Musikedition zu den Kopierlizenzen an. Die erwarteten Aufwendungen aufgrund des Vertrages werden mit 40.000 € jährlich geschätzt. Aktuell ist das Kopieren in der Westfälischen Schule für Musik verboten und die Schülerinnen und Schüler müssen Noten selber beschaffen und bezahlen. Um eine bürokratische Einzelabrechnung der Kopieraufwendungen zu verhindern, wird vorgeschla- gen die erwarteten Kopieraufwendungen direkt über die Gebührenerhöhung mit aufzufangen. So kann auf Einzelabrechnungen mit den über 7.000 Schülerinnen und Schüler verzichtet werden. Die Vereinbarungen zwischen dem VDM und GEMA/VG Musikedition werden voraussichtlich nicht zu Beginn des Jahres 2017 abgeschlossen sein. Hierdurch werden im Jahr 2017 geringere Aufwen- dungen für die Kopierlizenzen entstehen als in den Folgejahren. Deckungsbedarf Gebührenerhöhung: Folgende jährliche Aufwandssteigerungen und Ertragsreduzierungen sind dementsprechend bei der Gebührenerhöhung zu berücksichtigen: - Honoraraufwendungen jährlich: 82.000 € - Aufw. Sicherheitsfirma jährlich: 12.000 € - Aufw. GEMA/ VG Musikedition jährlich: 40.000 € - Münster-Pass jährlich: 66.000 € In der Summe besteht ein Deckungsbedarf (Auftragserhöhungen und Ertragsreduzierungen) in Hö- he von insgesamt: 200.000 €. Der Deckungsbedarf entspricht einer Gebührenerhöhung in Höhe von 10%, da die Planansätze für die Jahre 2017 bis 2020 bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten (Zeile 04 des Teiler- gebnisplans 0403) 1.990.000 € pro Jahr betragen. Überlassung von Leihinstrumenten: Für die Überlassung von Leihinstrumenten erhebt die Westfälische Schule für Musik eine monatli- che Leihgebühren zwischen 11 € und 19 € (Ausnahme: Kleinstinstrumente wie Bongos = 5 € Leih- gebühr). Diese Gebühren für Leihinstrumente sind zuletzt 2010 um 1 Euro je Instrument erhöht wor- den. Dies entsprach einer Steigerung von 5,56 % bis 10 %. Die Westfälische Schule für Musik schlägt hier diesmal keine Gebührenerhöhung vor, da es sich um eine Unterstützung der Schülerin- nen und Schüler handelt, die sich kein Instrument leisten können, sich in der Instrumentenfindungs- phase befinden oder bei denen aufgrund des Wachstums regelmäßig Instrumentenneubeschaffun- gen anstehen würden. Die Beschaffung von Musikinstrumenten ist in den letzten Jahren zu relativ - 4 - V/0954/2016 konstanten Preisen erfolgt und auch die Nutzungsdauer der Instrumente hat sich nicht negativ ver- ändert. Allgemeine Hinweise zur Umsetzung der Gebührenerhöhung: Die Gebühren sind wie vorgeschlagen mit einer Erhöhung von durchschnittlich 10 % kalkuliert wor- den. Die einzelnen Beträge wurden auf volle Euro bzw. 0,50 Cent auf- oder abgerundet. Die Gruppentarife für 7-9 Schüler/-innen, die Einzelunterrichte von 45 Minuten und die Gebühren für den JEKISS-Chor wurden auf die anderen Angebote abgestimmt, dies hat zu Erhöhungen von 8 % bis 15,38 % geführt. Die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr wird für Münster-Pass-Inhaber/-innen um 100% ermäßigt. Die Gebührenanpassungen werden mit dem Semesterwechsel zum 01.02.2017 vorgenommen. I.V. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: (1) Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik (2) Gebührenkalkulation und -vergleich – alter und neuer Gebührentarif
Anlage 1 Gebührensatzung
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Vorlage V/0954/2016 vom 03.11.2016 Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 19.12.1997 zuletzt geändert zum 01.02.2014 (44.02) Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW S. 270 / SGV. NW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NW S. 496) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.Oktober 1969 (GV NW S.712 /SGV NW 610) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. September 2015 (GV NRW S. 666) folgende Änderung der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik vom 19.12.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2013 beschlossen: Die Gebührensatzung nebst anhängendem Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik wird wie folgt geändert: 1. Änderungen bei der Gebührensatzung § 4 Ermäßigungen, Zuschläge und Stundungen der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik wird im Absatz 1 wie folgt geändert: Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100 %ige Ermäßigung für Angebote im Bereich der elementaren Musikerziehung und bei der Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr. Für die Bereiche Instrumental-/Vokalunterricht und Ensembleunterricht/Ergänzungsfächer wird Inhaber/innen des Münsterpasses eine 50%ige Ermäßigung gewährt. § 8 Inkrafttreten der Gebührensatzung für die Westfälische Schule für Musik wird wie folgt geändert: Diese Satzung tritt am 01.02.2017 in Kraft. 2. Gebührentarif der Westfälischen Schule für Musik (Anhang der Gebührensatzung) wird wie folgt neu gefasst: Gebühren Alle Gebühren der Musikschule verstehen sich pro Person. Aufnahme-/Abmeldegebühr Die Aufnahme in die Musikschule kostet einmalig 13,00 €. Wird durch die Westfälische Schule für Musik eine vorzeitige Abmeldung zugelassen, ist eine Abmeldegebühr von 13,00 € fällig. Inhaber/innen des Münster-Passes erhalten auf die Aufnahme- bzw. Abmeldegebühr eine 100%ige Ermäßigung. A) Elementare Musikerziehung für Kinder ab 2 Jahren Teilnehmerzahl Jahresgebühr Monatsrate Musikzwerge 45 Min. pro Woche mit Begleitperson Laufzeit: 1 Jahr 5 - 6 324,00 € 27,00 € 7 - 8 276,00 € 23,00 € Musikalische Früherziehung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 2 Jahre 6 - 9 324,00 € 27,00 € 10 - 15 276,00 € 23,00 € Musikalische Grundausbildung 60 Min. pro Woche Laufzeit: 1 Jahr 6 - 9 324,00 € 27,00 € 10 - 15 276,00 € 23,00 € JEKISS -Chor 45 Min. pro Woche ab 15 90,00 € 7,50 € Instrumentenkarussell 45 Min. pro Woche inkl. Leihgebühr für die Instrumente Laufzeit: 6 Monate 4 für 6 Monate: 243,00 € 40,50 € Regelungen Für alle Angebote - mit Ausnahme des Instrumentenkarussells - gilt: Eltern haben ein Sonderkündigungsrecht. So können sie ihr Kind bis zum Ende des 1. und des 2. Unterrichtsmonats abmelden. Inhaber/innen des Münsterpasses erhalten eine 100%ige Ermäßigung auf alle Angebote. Der Unterricht für die Begleitperson in der Unterrichtsform Musikzwerge ist kostenlos, sie zahlt nur die Aufnahmegebühr. B) Instrumental- und Vokalunterricht Dauer Jahresgebühr Monatsrate Einzelunterricht 30 Min./ Woche 822,00 € 68,50 € 45 Min./ Woche 1.188,00 € 99,00 € 2er-Gruppe 45 Min./ Woche 672,00 € 56,00 € 3er-Gruppe 45 Min./ Woche 504,00 € 42,00 € 4er - bis 6er -Gruppe 426,00 € 35,50 € 45 Min./ Woche 7er- bis 9er-Gruppe 45 Min./ Woche 330,00 € 27,50 € Klassenunterricht an allgemein bildenden Schulen in Absprache mit den Schulen 9,00 bis 36,00 Regelungen für Kinder und Jugendliche • Für Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. • Für Geschwister Besuchen mehrere Kinder einer Familie die Musikschule, ermäßigt sich die jeweils günstigere Gebühr beim zweiten Kind um 20 %, beim dritten Kind um 40 %, beim vierten Kind um 60 %, beim fünften und jedem weiteren Kind der Familie um 80 %. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Kinder und Jugendliche, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern (s. Punkt C) kostenlos. Regelungen für Erwachsene • Erwachsenenzuschlag Für Erwachsene wird ein Zuschlag auf die Unterrichtsgebühr in Höhe von 40 % erhoben. • Bei Kindergeldbezug Junge Erwachsene zahlen bis zum 25. Lebensjahr die Gebühren für Kinder und Jugendliche, soweit für sie Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz gezahlt wird. Der Anspruch auf Kindergeld ist für den jeweiligen Unterrichtszeitraum nachzuweisen. • Bei Inhaber/-innen des Münsterpasses Es wird eine 50%ige Ermäßigung auf alle Unterrichtsangebote gewährt. • Kostenloser Ensembleunterricht Für Erwachsene, die an einem der oben genannten Angebote teilnehmen, ist die Teilnahme an Ensembleunterricht und Ergänzungsfächern der Musikschule kostenlos (s. Punkt C). • Zusätzliches Unterrichtsangebot Erwachsene Schüler/innen haben außerdem die Möglichkeit 45 Min./14tägig Einzelunterricht zum Preis von 72,00 € zu wählen. C) Ensembleunterricht und Ergänzungsfächer Jahresgebühr Monatsrate Chor, pro 15 Min. 36,00 € 3,00 € 2 bis 9 Teilnehmende Gebühren richten sich nach den Tarifen für Gruppenunterrichte 10 bis 19 Teilnehmende 198,00 € 16,50 € 20 und mehr Teilnehmende 162,00 € 13,50 € Musik hören und verstehen 294,00 € 24,50 € Ensembleunterrichte und Ergänzungsfächer sind für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kostenlos, wenn sie an der Musikschule Instrumental- bzw. Vokalunterricht erhalten. D) Gebühren für Leihinstrumente Dauer Jahresgebühr Monatsrate Violine (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Viola (1/4, 1/2, 3/4), Cello (1/8, 1/4, 1/2, 3/4), Kontrabass (1/8, 1/4, 1/2), Querflöte (Anfänger), Kornett, Trompete, Blockflöte, Gitarre, Oud, Keyboard 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 120,00 € 144,00 € 168,00 € 10,00 € 12,00 € 14,00 € Querflöte, Horn, Posaune, Violine (1/1), Viola (1/1), Cello (7/8, 1/1), Kontrabass (3/4), Klarinette, Oboe, Fagott, Saxofon, Tuba/Euphonium, Gambe, Akkordeon, Stagepiano 1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr 168,00 € 192,00 € 216,00 € 14,00 € 16,00 € 18,00 € Bongos, etc. 1. u. 2. Jahr 60,00 € 5,00 € Abrechnung Die Gebühr für Leihinstrumente wird zusammen mit der Unterrichtsgebühr mit dem Jahresgebührenbescheid erhoben. Sie wird monatlich berechnet, d. h. eine Rückgabe des Instrumentes ist monatsweise möglich.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0954/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37