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V/0033/2013

Temporäre Unterbringung der VHS

Vorlagen 15.01.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 16

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0033/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Temporäre Unterbringung der VHS 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
 
1. dass, zum Schuljahr 2013/14, eine Fläche  von 1235 m² für die VHS durch den Wegfall des 
Standortes „Überwasser“ dort nicht mehr zur Verfügung steht,  
 
2. dass zur Aufrechterhaltung des Bildungsprogramms der VHS auf Ersatzflächen nicht ve r-
zichtet werden kann und  
 
3.  dass eine Vorlage zur Prüfung  der verschiedenen Neubauvarianten entsprechend der B e-
schlussfassung des Rates vom 12.12.2012 im 1. Halbjahr 2013 dem Rat zur Beschlussfa s-
sung vorgelegt wird. 
 
4.  Der Rat ermächtigt die Verwaltung für eine befristete Unterbringung der VHS im Aegidiimarkt 
weitere Flächen im Aegidiimarkt  (Teilfläche ehemals Ladenlokal Kettner) in der Gesamtgr ö-
ße von rund 770 m² (davon 440 m² im Erdgeschoss und 330 m² im Kellergeschoss) ab dem 
01.04.2013 zur Unterbringung der Volkshochschule anzumieten. Die Festlaufzeit des Vertra-
ges beträgt 3 Jahre zzgl. 3 Optionen für jeweils ein weiteres Jahr. 
 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass weitere zusätzliche Kosten durch die Bereitstellung von 
Räumlichkeiten für den aus den Aegidiimarkt auszugliedernden Projektbereich entstehen, 
die über die Projekte zu refinanzieren sind. Dies setzt eine Auftragslage wie in den Vorjahren 
voraus. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0033/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling, Frau Wermelt, Herr 
Kistler 
Ruf: 
492 40 00, 492 43 58, 492 23 40 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Wermelt@stadt-muenster.de 
KistlerM@stadt-muenster.de 
Datum: 
15.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0033/2013 
5.  Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die geprüfte und in der Vorlage dargestellte Mö glichkeit 
der Unterbringung der VHS in der Josefschule durch die aktuell e Diskussion zum Kita -
Standort Südviertel nicht mehr vorgeschlagen werden kann. 
 
Finanzierung 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die finanziellen Auswirkungen  
 
 der Unterbringung der VHS in der zusätzlichen Fläche im Aegidiimarkt in der parallelen 
nichtöffentlichen Vorlage Nr. V/0027/2013 dargestellt sind, 
 
 einer temporären Unterbringung in der Josefschule zu einer einmaligen Mehrbelastung 
in 2013 i. H. v 777.00 0,00 € sowie zusätzlich einer lfd. Mehrbelastung von 110.000,00 
€ p. a. (in 2013 anteilig) geführt hätte . Für notwendige Sanierungs - und Erhaltungs-
maßnahmen im Aegidiimarkt wären darüber hinaus einmalig 120.000 € aufzuwenden 
gewesen. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Aufwendungen zusätzlich bereitgestellt werden mü s-
sen. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es sich hier um eine unterjährige, zusätzliche Bela s-
tung der städtischen Haushalte 2013 ff handelt. 
 
Die Verwaltung wird - soweit möglich - versuchen, diese Mehrbelastungen im Rahmen der 
Bewirtschaftung in den Dezernaten II und IV einzusparen 
 
 
Begründung: 
 
Beschlusslage vom 12.12.2012 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 folgende Empfehlung des  Aus-
schusses für Schule und Weite rbildung zur Kenntnis genommen (Punkte 1 - 3) und mehrheitlich 
beschlossen (Punkte 4 - 7): 
 
1. dass zum Schuljahr 2013/2014 eine Fläche von 1.235 m² für die VHS durch den Wegfall des 
Standortes „Überwasser“ dort nicht mehr zur Verfügung steht,  
 
2. dass zu r Aufrechterhaltung des Bildungsprogramms der VHS auf Ersatzflächen nicht vol l-
ständig verzichtet werden kann und  
 
3. dass die Entscheidung über die notwendig werdenden Ersatzflächen bis Ende 2012 erfo lgen 
muss, um für die VHS einen ausreichenden Vorlauf f ür die Programmplanung sicherzuste l-
len. 
 
4.  a.  die Verwaltung zu beauftragen, verschiedene Neubauvarianten zu prüfen unter B e-
rücksichtigung einer gemeinsamen Unterbringung der VHS mit der Westfälischen 
Schule für Musik, der schulpsychologischen Beratungs stelle und ggf. weiterer, mit der 
Nutzung fachlich und sachlich verträglicher Verwaltungseinheiten oder pädagogischer 
Einrichtungen. Gleichzeitig beauftragt der Rat die Verwaltung, mit der Westfälischen 
Bauindustrie GmbH ein Einvernehmen herzustellen, dass  das Ladenlokal Kettner vo r-
läufig nur zwischen vermietet wird. 
 
b. die Verwaltung zu beauftragen, bis zur Ratssitzung am 6. Februar 2013 ein Ko nzept zu 
erstellen, wie die wegfallenden Räumlichkeiten der VHS im Gebäude Überwassersch u-
le bis zur Entscheidung und Realisierung einer dauerhaften neuen Unterbringung provi-
sorisch ersetzt werden können.

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V/0033/2013 
Dabei sind sowohl Varianten darzustellen, in denen der Bereich „Deutsch als Frem d-
sprache“ geschlossen in einem anderen Gebäude unterg ebracht wird, als auch solche, 
die eine Unterbringung von Modulen des Bereichs Projekte an unterschiedlichen 
Standorten umfassen. 
 
5.  dass die Flächen Herwarthstraße / Von -Steuben-Straße sowie Hörster Parkplatz für die Nu t-
zung weiter in Betracht kommen und im Hinblick auf eine Nutzung  durch die VHS und die 
weiteren Institutionen ausdrücklich in die Prüfung einbezogen werden. 
 
6.  dass für den derzeit im Aegidiimarkt untergebrachten Projektbereich die Raumbedarfe ermi t-
telt werden und in das neue Konzept integriert werden. 
 
7.  die Verwaltung wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen der temporären Unterbringung 
bis zur Sitzung am 6. Februar 2013 zu konkretisieren und dabei eine Lösung sicherzustellen, 
deren Kosten unterhalb der bislang veranschlagten Summen liegen.“ 
 
 
Zu 1. Wegfall des Standortes VHS-Überwasserschule 
 
Der Wegfall des Standortes VHS -Überwasserschule und die derzeitige Raumnutzung in der VHS -
Überwasserschule sind in der Beschlussvorlage V/0829/2012 ausführlich dargelegt. 
 
Der Wegfall des Standortes VHS-Überwasserschule darf nicht dazu führen, dass  
 
 die provisorische Unterbringung für die VHS zu einer Dauerlösung wird und  
 
 der derzeitige Sanierungsbedarf im Raumbestand Aegidiimarkt nicht umgesetzt wird. Dieser 
derzeitige und unten aufgeführte Sanierungsbedarf ist, bis auf notwendige Sofortmaßna h-
men, bei beiden provisorischen Lösungen nicht in den Kosten eingerechnet. 
 
Seit dem Einzug in den Aegidiimarkt 1980 nutzt die VHS an diesem Standort eine Fläche von in s-
gesamt 3.571 m² mit Unterrichtsräumen, Geschäftsstelle und Ve rwaltungsbüros. Mittlerweile sind 
die Räume im Aegidiimarkt in einem schlechten Zustand und entsprechen nicht mehr den Anforde-
rungen an eine moderne Weiterbildungseinrichtung. Es besteht dri ngender Renovierungs - und 
Sanierungsbedarf. Bereits in 2009 gab es  konkrete Pläne, die Räume an dem Standort zu sani e-
ren (Beispiele: Sanitäranlagen, Lüftungsklappen, Böden, DV-Verkabelung, Klimaprobleme, barrie-
refreie Zugänge), was aber seinerzeit im Hinblick auf eine größere Gesamtlösung z urückgestellt 
wurde. 
 
Über den reinen Sanierungsbedarf hinaus müssen Raumzuschnitte verändert und der Lär mschutz 
optimiert werden. Die VHS am Aegidiimarkt benötigt zukünftig ein flexibles Raumko nzept, dessen 
Raumzuschnitt je nach Bedarfslage angepasst werden kann, um unterschiedl iche Gr uppen mit 
unterschiedlichen Raumanforderungen aufnehmen und Problemstellungen bearbeiten zu können - 
vom Vortragssaal und kleineren Beratungsräumen über Begegnungsräume bis hin zu Funktion s-
räumen. Die VHS -Räume am Aegidiimarkt müssen mult ifunktional ausgestattet werden, d.h. eine 
flexible Nutzung für verschiedene Aufgaben ist anzustreben, um eine hohe Auslastung zu gewäh r-
leisten und unterschiedliche Lernarrangements zu ermöglichen.  
 
Zudem würden Anforderungen an die allgemeine Barrierefreiheit und Attraktivität des Eingangsbe-
reichs im Bestand VHS-Aegidiimarkt für eine Übergangszeit zunächst nicht umgesetzt.

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V/0033/2013 
Zu 2. Erfordernis von Ersatzflächen 
 
Ein vollständiger Verzicht auf die Räume in der Überwasserschule würde in der Summe das A n-
gebot der VHS um 16.000 Stunden reduzieren. Die Qualität des bedarfsgerechten Weiterbildungs-
angebots würde dabei erheblich leiden.  
Insbesondere der sozialintegrative Anspruch der VHS w äre nur noch in kleinen Teilen umsetzbar. 
Dazu kommen Engpässe im Sprachenbereich und im prof ilbildenden Gesundheitsbereich, beides 
Bereiche, die erheblich zur Einnahmesituation der VHS beitragen. 
 
Der Wegfall der Veranstaltungen, die bisher in der VHS Überwasser stattfinden, würde für die VHS 
einen massiven Einschnitt in ihr Programm und damit ei ne Kürzung des öffentlich geförderten Bi l-
dungsangebotes für alle Bürgerinnen und Bürger bedeuten. Neben dem damit verbundenen 
Imageverlust sind auch finanzielle Einbußen zu erwarten. 
 
Eine weitere detaillierte Begründung ist bereits in der  Öffentlichen Beschlussvorlage V/0829/2012 
(s. Begründung zu 2.) erfolgt. 
 
 
Zu 3. 
 
Die Entscheidung über die verschiedenen Neubauvarianten unter Berücksichtigung einer gemei n-
samen Unterbringung der VHS mit der Westfäl ischen Schule für Musik, der Schulpsychologischen 
Beratungsstelle und ggf. weiterer, mit der Nutzung fachlich und sachlich verträglicher Verwa l-
tungseinheiten oder pädagogischer Einrichtungen, muss im 1. Halbjahr 2013  erfolgen.  
 
 
Zu 4:  
 
Vorbemerkung 
 
Die komplette Unterbringung der Angebote aus der Überwasser schule in andere Schulg ebäude 
zum Sommer 2013 ist nicht möglich.  
Gedacht werden könnte an die Schulen bzw. Schulformen, an denen rückläufige Schülerzahlen zu 
verzeichnen sind, d.h. die Förderschulen und die Hauptschulen. 
Aufgrund der für die VHS erforderl ichen stadtzentralen Lage kämen aber ohnehin nur die Sch ulen 
im Innenstadtbereich in Frage. 
Bei den Förderschulen wären dies die Gebäude der Erich Kästner -Schule und der Albert -
Schweitzer-Schule. Bei der Erich Kästner-Schule sind jedoch nur leicht rückgängige Schülerzahlen 
zu verzeichnen; die Klassenzahlen sind stabil. Die Albert -Schweitzer-Schule hat im laufenden 
Schuljahr 14 Klassen gebildet. Das Gebäude entspricht auch unter Berücksicht igung der letzten 
Erweiterung lediglich dem Raumprogramm einer einzüg igen Förderschule, so dass auch an di e-
sem Standort keine freien Kapazitäten vorhanden sind. 
 
Im Hauptschulbereich liegen die Gebäude der Geistschule und der Fürstenbergschule im Inne n-
stadtbereich. Die Geistschule hat im laufenden Schuljahr 18 Klassen gebildet. Dies entspricht einer 
Dreizügigkeit. Auch das Schulgebäude der Geistschule ist für eine dreizügige Schule der S I au s-
gelegt, sodass für die Unterbringung der VHS keine Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Da r-
über hinaus wird zurzeit geprüft, ob die Geistschule gemeinsam mit der Grundschule Berg-Fidel an 
dem Modellprojekt PRIMUS, Schule von 1 - 10 teilnehmen kann (vgl. Vorlage Nr. V/0007/2013 
"Schulversuch PRIMUS / Durchführung einer Elternumfrage zur Bedarfsfeststellung“). 
Die Fürstenbergschule ist au slaufend aufgelöst worden. Im laufenden Schuljahr hat die Schule 
noch 8 Klassen in den Jahrgängen 7 bis 10 gebildet. Aufgrund des großen Raumbedarfs der u m-
liegenden Berufskollegs werden die frei gewordenen Unterrichtsräume jedoch bereits seit dem 
letzten Jahr von den Berufskollegs genutzt. Die künftige Nutzung des Gebäudes muss im Zusa m-
menhang mit der Schulentwicklungsplanung der Berufskollegs und der Schulentwicklung in dem 
Gebiet insgesamt geprüft werden.

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V/0033/2013 
Wartburghauptschule: Dieses Objekt ist in der Ver marktung und steht somit als Ersatzstan dort 
nicht zur Verfügung (vgl. hierzu Verfahrensvorlage zur Vermarktung; Vorlage V/0747/2012). Z u-
dem verfügt die Schule über keine Aula / größeren Versammlungsraum, der als Vortragssaal he r-
gerichtet werden könnte. 
 
Konversionsflächen 
 
Als Alternative wurde auch die Möglichkeit geprüft, ob Konversionsflächen in Anspruch genommen 
werden können. Konkret kämen hier Flächen der York -Kaserne in Betracht, welche b ereits von 
den britischen Streitkräften frei gezogen worden sin d. Die Bundesanstalt für Immobilienaufg aben 
(BImA) möchte die Flächen für Zwischennutzungen bereitstellen, bevor dann über eine en dgültige 
Nutzung entschieden werden kann.  
 
Bei Prüfungen der BImA wurde dabei jedoch festgestellt, dass Zwischennutzungen in den ve r-
schiedenen Gebäuden der York -Kaserne in technischer Hinsicht nicht unproblematisch sind bzw. 
entsprechende Maßnahmen erfordern. So sind sämtliche Gebäude an eine zentrale Heizungs- und 
Warmwasserversorgung angeschlossen, bei der es bereits in der Ve rgangenheit altersbedingt 
wiederholt zu Fehlern bzw. Ausfällen gekommen ist. Durch die zentrale Steuerung der Anlage ist 
eine Zwischennutzung einzelner Gebäude nur mit entsprechendem Aufwand möglich. Die BImA 
arbeitet aktuell an einer Problemlösung und hof ft, dass ab Sommer 2013 Zwischennutzungen 
möglich sein werden.  
 
Insoweit bietet diese Alternative keine zuverlässige Perspektive für die VHS, da die Ersatzflächen 
bereits zu Beginn des Studienjahres 2013/2014 verbindlich zur Verfügung stehen müssen.  
 
Zudem ist zu beachten, dass die York-Kaserne auch nicht über die gewünschte zentrale Lage ver-
fügt und auch aus diesem Grund als Ersatzstandort nicht in Betracht kommt.  
 
 
Zu 4 - Erweiterung im Aegidiimarkt 
 
Die Verwaltung ist beauftragt bis zum Sommer 2013 ei ne Vorlage zur Prüfung der verschiedenen 
Neubauvarianten unter Berücksichtigung einer gemeinsamen Unterbringung der VHS mit der 
Westfälischen Schule für Musik oder anderen städtischen Einrichtungen dem Rat zur Beschlus s-
fassung vorzulegen. Deshalb sollte zunächst für einen befristeten Zeitraum zumindest die Option 
der Erweiterung im Aegidiimarkt (ehemals Kettner-Räume) aufrecht erhalten bleiben.  
 
Die Verwaltung favorisiert deshalb eine auf 3 Jahren zzgl. 3 -maliger einjähriger Option befrist ete 
Anmietung der Erweiterungsfläche. Es wird dabei davon ausgegangen, dass die oben beschrieb e-
nen größeren Umbauten der Erweiterungsfläche sowie die Sanierung des Altbestandes aufgrund 
mangelnder Planungssicherheit zurückgestellt werden. 
Stattdessen müsste die Erweiterung sfläche so hergerichtet  werden, dass sie zumindest übe r-
gangsweise nutzbar ist.  
 
Selbst bei einer vorübergehenden Nutzung von 3 Jahren zzgl. 3-maliger einjähriger Option werden 
Sanierungen in den VHS -Bestands-Räumen erforderlich sein, zumal die Beschwerden  der VHS-
Kunden über den Zustand der Räume und Sanitäranlagen in den letzten Jahren zugenommen 
haben. Vermehrt machen Teilnehmer auf Sanierungsmängel aufmerksam. Das wird längerfristig 
Auswirkungen auf die Teilnehmerzahlen haben. Dies ist insofern von Bede utung, als dass die 
VHS-Teilnehmer freiwillig zur VHS kommen, um an Bildungsangeboten teilzunehmen. Über die 
vorgeschlagene Anmietdauer von 3 Jahren zzgl. 3 -maliger einjähriger Option wären diese Investi-
tionen von der Stadt Münster zu tragen, entweder über  regelmäßige höhere Mietzahlungen oder 
über einen investiven Zuschuss an die WBI.

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V/0033/2013 
Nach der Prüfung der Alternativen, die im Jahr 2013 abgeschlossen werden sollte, müsste entwe-
der ein Neubau  errichtet werden, für den auch en tsprechende Zeiten einzurechnen  wären, oder 
alternativ der Verbleib  im Aegidiimarkt . Im letzt eren Fall könnte dann der befristete Mietvertrag 
unverzüglich in einen längeren Mietvertrag umgewa ndelt werden, um den Weg für die Umbauten 
und Sanierung frei zu machen; andererseits ist die anf angs getätigte Investition dann nicht „verl o-
ren“.  
 
Durch die Erweiterungsflächen, durch Raumoptimierungen und durch das Freiwerden der Räume, 
die bisher durch den Projektbereich im Aegidiimarkt genutzt werden, können zusätzliche freie 
Raumkapazitäten im bisherigen Standort Aegidiimarkt geschaffen werden.  
 
Bereits im Frühjahr 2012 hat die Verwaltung im ASW darauf hingewiesen, dass die Frage der Wei-
terführung des Projektbereiches der VHS grundsätzlich zu entscheiden ist. Dazu war angekündigt, 
zur Frage der inhaltlichen Ausrichtung wie auch der finanziellen Auswirkungen und der organisato-
rischen Anbindung dem ASW einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Verwaltung bereitet dies derzeit 
vor und wird dazu in Kürze einen Vorschlag vorlegen.  
 
 
Zu 5 - Josefschule 
 
Die Josefschule wäre als alternative Lösung für den Aegidiimarkt in Frage gekommen, da sie den 
räumlichen Anforderungen für die VHS gerecht wird. 
Da es sich bei der Nutzung um eine temporäre Lösung gehandelt hätte, wäre nur eine zeitlich b e-
fristete Aussetzung des Vermarktungsbeschlusses für das Areal notwendig gewesen. 
 
Auch nach eingehender Prüfung der Josefschule favorisiert die Verwaltung die Interimslösung 
Aegidiimarkt. Deshalb und vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Kita Südviertel 
schlägt die Verwaltung nunmehr vor, die Josefschule im Zusammenhang mit der VHS nicht weiter 
zu verfolgen. 
 
 Für das Objekt „Josefschule“ hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li egenschaften 
in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Vermarktung beschlossen . Entsprechend wurde seitens der 
Schulverwaltung bereits die Johannesschule Hiltrup verlagert. Für das Theater, welches aktuell 
Räume im Gebäude für Probezwecke nutzt, hätte Ersatz geschaffen werden müssen. 
Der VHS könnten somit auf Grund der aktuellen Sit uation das Erdgeschoss und das 1. OG als 
Ersatzstandort angeboten  werden.  
 
Bei einem Vergleich der Flächen der Überwasser- und Josefschule ergibt sich folgende Übersicht: 
 
 Überwasserschule Josefschule 
Büroraumflächen 40,71 qm 190,83 qm 
Lager-, Neben- und  
Verkehrsflächen 505,31 qm 942,50 qm 
Kurs-, Bewegungsräume 
Vortragsraum 689,32 qm 721,39 qm 
Summe 1.235,34 qm 1.854,72 qm 
 
Im Ergebnis erfolgt bei der Inanspruchnahme der Josefschule eine Flächenausweitung. Diese b e-
gründet sich im Wesentlichen durch  die größeren Lager -, Neben - und Verkehrsflächen, welche 
gebäudebedingt sind. Die Ausweitung der Büroraumflächen wäre aus Sicht der VHS in diesem 
Umfang nicht zwingend erforderlich. Die Herausnahme einzelner Büroräume hätte jedoch kaum 
Kostenreduzierungen (vgl. hierzu nachfolgende Ausführungen) zur Folge.

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V/0033/2013 
Für die Herrichtung des Gebäudes würden folgende Kosten anfallen: 
 
Position Maßnahme Kosten Gesamtkosten 
1 Provisorische Herrichtung der 
 Räume 548.000,00 € 548.000,00 € 
2 nachrichtlich: Erneuerung der 
 Dacheindeckung 299.000,00 €  
3 nachrichtlich: Erneuerung der  
WC-Anlagen 319.000,00 €  
4 Kosten einer Schrankenanlage  
für die Stellplätze   32.000,00 €     
5 Kosten für Aufzug  202.000,00 € 202.000,00 € 
6 Kosten für Rampe   27.000,00 €   27.000,00 € 
 Gesamtsumme:  777.000,00 € 
 
 
Bei der Kostenschätzung wurde von einem Nutzungszeitraum von 5 Jahren ausgegangen. Dieser 
Zeitraum scheint aus heutiger Sicht realistisch unter Berücksichtigung der benötigten Zeiträume für 
die Entscheidungsfindung für eine  Neubauvariante als dauerhafte Unterbringungsmöglichkeit für 
die VHS und sich die daraus ggf. ergebenden weiteren Schritte zur Herbeiführung der planung s-
rechtlichen Grundlagen und der konkreten Umsetzung (Bauphase). 
 
Neben den einmaligen Herrichtungskosten  sind lfd. Kosten des Gebäudes zu  berücksichtigen. 
Diese betragen pro Jahr 110.000,00 €. Dieser Betrag beinhaltet die Kosten für Grundbesitzabg a-
ben, Entwässerung, Heizkosten usw.  
 
Für notwendige Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen im Altbestand des Aegidiimarktes wären 
darüber hinaus einmalig rd. 120.000,00 € aufzuwenden gewesen. 
 
Darstellung der Gesamtaufwendungen  
 
 2013 2014 ff. 
lfd. jährliche Miete  82.500 € 
(anteilige Miete für 9 
Monate in 2013) 
110.000 € 
Herrichtungskosten 777.000 €  
einmaliger Zuschuss WBI für S a-
nierung Aegidiimarkt  120.000 €  
 
Summe 4 gerundet 980.000 € 110.000 € 
 
 
 
 
 
I. V.          I. V. 
 
gez.           gez. 
 
Dr. Hanke          Reinkemeier 
Stadträtin          Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Von-Steuben-Straße
  • Herwarthstraße
  • Aegidiimarkt 1980

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0033/2013
Typ
Vorlagen
Datum
15.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37