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V/0903/2008

Vertragsverlängerung zur Überlassung des Städt. Preußen-Stadions an den SC Preußen 06 e. V. Münster

Vorlagen 23.10.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2008, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3899 Zeichen

V/0903/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vertragsverlängerung zur Überlassung des Städt. Preußen-Stadions an den SC Preußen 06 e. V. 
Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.12.2008 Sportausschuss Vorberatung 
04.12.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
10.12.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
10.12.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Verwaltung wird ermächtigt, den derzeit bestehenden Überlassungsvertrag im Wege eines 
Nachtragsvertrages u. a. wie folgt zu ändern: 
 
1.) Die derzeitige Festlaufzeit wird über den 31.12.2010 hinaus bis zum 31.12.2025 verlängert. 
Nach Ablauf der Festlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit ei-
ner Frist von 12 Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. 
 
2.) Der Verwendungsnachweis ist künftig der Stadt jährlich  bis zum 28.02. des Folgejahres vor-
zulegen. 
 
3.) Für den Fall, dass die derzeitige  Höhe der städt. Beteiligung an den Betriebs- und Unterhal-
tungskosten nicht mehr angemessen sein sollte, werden die Vertragspartner Verhandlungen 
über eine Anpassung aufnehmen. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass über das Jahr 2010 hinaus jährliche Aufwendungen in Hö-
he von derzeit 167.187,- € entstehen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0903/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Ameling 
Ruf: 
492 23 31 
E-Mail: 
Ameling@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.11.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0903/2008 
Begründung: 
 
In seinen Sitzungen vom 18.08.2008 (Vorlage V/0411/2008) und 24.09.2008 (Vorlage 
V/0724/2008) hat der Rat beschlossen, dem SC Preußen  06 e.V. Münster (SCP) für eine Sanie-
rung der Haupttribüne sowie für die Überdachung der Gegengerade einen Zuschuss in Höhe von 
5,0 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen wurden 
zwischenzeitlich abgeschlossen und die Aufträge für die Sanierung der Haupttribüne und für die 
Errichtung der Überdachung seitens des SCP erteilt. 
 
Der derzeit mit dem SCP bezüglich der Nutzung des Stadions bestehende Überlassungsvertrag 
läuft bis zum 31.12.2010 und endet dann. In Anbetracht des Umfanges der Investitionsmaßnah-
men  ist es erforderlich, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Laufzeit des bestehenden Vertrages zu 
verlängern, um so für beide Vertragsparteien Planungs- und Investitionssicherheit herzustellen.  
Die Verwaltung schlägt daher vor, den bestehenden Vertrag über den 31.12.2010 um 15 Jahre, 
und zwar bis zum 31.12.2025, fest abzuschließen. Danach verlängert sich der Vertrag auf unbe-
stimmte Zeit und kann mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende eines Jahres gekündigt werden. 
Dem Verein steht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass er seinen Spielbetrieb an einen 
anderen Standort verlagert. Die Frist für dieses Sonderkündigungsrecht beträgt 18 Monate.  
 
In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die derzeitige Regelung, wonach der SCP halbjährlich, 
und zwar zum 30.06. und 31.12. eines jeden Jahres, der Stadt einen Verwendungsnachweis zur 
Kenntnisnahme und Prüfung vorzulegen hat, unpraktikabel  ist. Üblicherweise wird in derartigen 
Fällen vereinbart, dass zu einem festgelegten Termin im Folgejahr ein Verwendungsnachweis für 
das abgelaufene Kalenderjahr vorzulegen ist. Der mit dem SCP bestehende Vertrag soll entspre-
chend angepasst werden. 
 
Im Hinblick darauf, dass der Vertrag künftig eine längere Festlaufzeit hat, wird für den Fall, dass 
die Höhe der städt. Beteiligung an den Betriebs- und Unterhaltungskosten nicht mehr angemessen 
sein sollte, vereinbart, dass die Vertragsparteien Verhandlungen über eine Anpassung der städti-
schen Beteiligung aufnehmen. 
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Verein nicht mehr in der höchsten Amateurklasse 
spielen sollte. 
 
 
 
I. V.  
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (4)

03.12.2008 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.12.2008 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2008 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.12.2008 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0903/2008
Typ
Vorlagen
Datum
23.10.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37