V/0167/2026/1
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0167/2026/1 V/0167/2026/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 Beratungsfolge 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Auf der Grundlage des als Anlage 1 der Hauptvorlage beigefügten Prüfungsberichtes bestätigt der Rat der Stadt Münster den Gesamtabschluss zum 31.12.2023 der Stadt Münster mit einer Bilanz- summe von 5.318.523.995,79 € und einem Jahresfehlbetrag von 30.237.032,11 € (§ 116 Abs. 8 iVm. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW - GO NRW). II. Finanzielle Auswirkungen: Der laufende Haushalt der Stadt Münster wird durch den Gesamtabschluss zum 31.12.2023 nicht tangiert. Begründung: Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 17.03.2026 gemäß § 116 Abs. 8 iVm. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegen- über dem Rat Stellung genommen. Die Stellungnahme an den Rat ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erklärt der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Stellungnahme, dass er keine Einwendungen gegen den vom Oberbürgermeister vorgelegten Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum 31.12.2023 erhebt und den Gesamtabschluss sowie den Gesamtlagebericht zum 31.12.2023 billigt. Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 24.03.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Remmeke Telefon: 492-1400 Remmeke@stadt- muenster.de - 2 - V/0167/2026/1 gez. Tilman Fuchs Anlagen: Anlage 1 der Hauptvorlage – Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2023 Anlage 2 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Er- gebnis der Prüfung des Gesamtabschlusses und Gesamtlageberichte zum 31.12.2023 gem. § 59 (3) GO NRW
Anlage 2 - Stellungnahme RPA zu GAP 2023
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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 17.03.2026 zum Ergeb- nis der Prüfung des Gesamtabschlusses vom 31.12.2023 gem. § 59 (3) GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Gesamtabschl uss zum 31.12.2023 – bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz, Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung – so- wie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtliche Rechnungs- prüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- tes des AWR (02/2026 vom 15.12.2025) zu dem Ergebni s der Gesamtabschlussprüfung ge- genüber dem Rat Stellung zu nehmen. Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß § 102 GO NRW in Anlehnung an die vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsät ze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des Instituts der Rechnungsprüfer (IDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführ t, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtab schluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden konnten (§ 102 Abs. 3 GO NRW). Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Er kenntnisse entspricht der Gesamtab- schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- tigen Satzungen. Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspreche ndes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen. Auch der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlic hen Belangen im Einklang mit dem Ge- samtabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämme rin am 02.12.2025 aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamt abschlusses nebst Gesamtlagebe- richt vom 31.12.2023 gebilligt. Münster, 17.03.2026 gez. Albert Wenzel Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0167/2026/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.03.2026
- Erstellt
- 23.03.2026 10:26