V/0863/2021
Teilnahme an der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“
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Beschlussvorlage
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V/0863/2021 V/0863/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten„ mit dem Beitrag „Multimodale- und Intermodule Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ Beratungsfolge 25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung 15.12.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt die T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ mit dem Beitrag „Multimodale und Intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ mit folgenden vier Projekten: a. Umbau der Schillerstraße, der „Kleinen Bremer Straße“ und der Wolbecker Straße bis zur Promenade zur Veloroute (Münster-Everswinkel). b. Umbau des Parkhauses Bremer Platz zu einer modernen Mobilstation einschließlich Quartiersparken. c. Innovatives Ticketingmodell „Fahrradparken“ und weitere Radverkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld. d. Analyse der verkehrlichen Situation und der Bedarfe für Fußverkehr, Rad- und Pkw- Parken im Bahnhofsumfeld mit der Zielsetzung, die Gesamtsituation des ruhenden Verkehrs zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Bewerbung zur 2. Stufe Kosten in Höhe von ca. 25.000 € entstehen. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe werden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezuschusst. Die T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes ist wie folgt zu finanzieren: Amt für Mobilität und Tiefbau 22.11.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm T elefon:492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - V/0863/2021 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2021 20.000 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 25.000 Ergebnis 5.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer positiven Entscheidung seitens des Landes zu allen vier Projekten des T eilnahmebeitrages„Multimodale und Intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ nach derzeitiger Einschätzung Kosten in einem Umfang von 21,1 Mio. € entstehen können, die bis zu 80 % durch das Land gefördert werden. In Abhängigkeit von der Entscheidung des Landes werden die zur Umsetzung der Projekte erforderlichen Auszahlungen und die Fördermittel von der Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf 2023 aufgenommen. Begründung: Mit der Vorlage V/0099/2021/1 hat der Rat am 17.03.2021 beschlossen, sich mit dem Maßnahmenpaket „Multi- und Intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof“ für die 1. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ zu bewerben, welches im Folgenden noch einmal grob skizziert wird: Projektüberblick und Ziele Der im April 2021 eingereichte Wettbewerbsbeitrag (Auszug siehe Anlage 1) sieht vor, das Parkhaus Bremer Platz auf der Ostseite des Hauptbahnhofs in einen modernen Mobilitäts-Hub, den „Münster Mobility Hub“, umzubauen. Ziel ist es, 1. die „Verzahnung“ von fließendem und ruhenden Verkehr zu optimieren, verschiedenste Mobilitätsangebote am Hauptbahnhof zu bündeln, das Fahrradparken im Umfeld des Bahnhofs attraktiv zu gestalten sowie die Fahrradhauptachse von der Promenade über den Hauptbahnhof in den Ostteil der Stadt als wesentlicher Bestandteil der Veloroute 11 Münster- Everswinkel zu stärken, 2. den Hauptbahnhof in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt des örtlichen und regionalen Mobilitätssystems nachhaltig weiter zu entwickeln und 3. durch eine innovative nachhaltige städtebauliche sowie verkehrsräumliche Gestaltung, Entwicklungsimpulse für das angrenzende Stadtquartier zu setzen. Zur Erreichung dieser Ziele sieht das Projekt folgende vier T eilbausteinevor: - 2 - V/0863/2021 a. Anbindung an das Rad- und Veloroutennetz Im Rahmen des sich in Umsetzung befindenden Veloroutenkonzepts, das die Stadt Münster in enger Abstimmung mit den Kommunen der Stadtregion erarbeitet hat, muss auch der Hauptbahnhof als Dreh- und Angelpunkt nachhaltiger Mobilität im Stadtgebiet an das Veloroutennetz angeschlossen werden. Die Veloroute 11, die von Münsters Promenade bis nach Everswinkel führt, soll direkt am zukünftigen „Münster Mobility Hub“ (dem heutigen Parkhaus Bremer Platz) entlangführen. Dazu sollen Radfahrende zukünftig komfortabel und nach Velorouten-Standard über die Wolbecker Straße, die „Kleine Bremer Straße“ und die Schillerstraße in Richtung Everswinkel fahren können. Die genannten Straßenabschnitte werden dazu im Rahmen des Gesamtprojekts nach Velorouten- Standard ausgebaut. Die Schillerstraße und die „Kleine Bremer Straße“ sollen als Fahrradstraßen 2.0 ausgebaut werden. b. Transformation zum „Münster Mobility Hub“ Das bestehende Parkhaus Bremer Platz soll in eine moderne Mobilitätsstation – den „Münster Mobility Hub“ – umgebaut werden. Dort sollen individuelle, ökologische und niedrigschwellige Mobilitätsangebote gebündelt werden, die PendlerInnen, BewohnerInnen des Quartiers und BesucherInnen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Durch die unmittelbar vorbeiführende Veloroute ist der „Münster Mobility Hub“ ideal an das Radwegesystem angeschlossen. Im Detail soll die Mobilitätsstation folgende Funktionen erhalten: Realisierung eines Fahrradparkhauses mit ca. 3.000 Stellplätzen im Unter-, Erd- und im ersten Obergeschoss Carsharing und Kurzzeitstellplätze (Kiss and Ride) für den Hol- und Bringverkehr im zweiten Obergeschoss Einrichtung von über 200 Quartiersstellplätzen im dritten, vierten und fünften Obergeschoss, die den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Gewerbetreibenden des Quartiers entgeltlich zur Verfügung stehen (Aufstockung einer Etage) Schaffung einer weiteren Etage durch Aufstockung, die als Dachgarten für das Quartier mit Photovoltaik-Elementen zur Versorgung von E-Fahrzeugen dient Weitere multimodale Mobilitäts- und Serviceangebote wie City-Logistik, Bike-Sharing, E-Bike- Ladestationen, E-Scooter-Sharing und eine Service- und Paketstation im Erdgeschoss fördern die Intermodalität und bieten eine alternative zum motorisierten Individualverkehr Grundsätzlich soll der Zugang zu allen Bereichen des „Münster Mobility Hub“ jederzeit (24/7) möglich sein. Der Transformationsprozess soll sich auch in der Gestaltung des Gebäudes widerspiegeln: Die Fassade soll begrünt und durch Glaselemente nach außen hin optisch geöffnet werden. Das zusätzliche Licht im Inneren sowie eine zeitgemäße, helle und freundliche Gestaltung, innen wie außen, lassen das „Schmuddel-Image“ des heutigen Parkhauses schnell in Vergessenheit geraten und schaffen eine hohe Aufenthaltsqualität. c. Smart Ticketing / Innovatives Ticketingmodell für das Fahrradparken am Hauptbahnhof Während der kostenpflichtige Fahrradparkraum im Bahnhofsumfeld in den nächsten Jahren anteilig zunehmen wird, werden die kostenlosen Abstellmöglichkeiten sukzessive weniger. In der Konsequenz wird der Parkdruck auf die öffentlichen, aber nicht zum Fahrradparken - 2 - V/0863/2021 ausgewiesenen Flächen wie z. B. Gehwege zunehmen. Dieser Entwicklung soll mit einer neuen, intelligenteren Gebührenordnung, die auch in der gerade entstehenden Radstation im „Hansator“ gelten soll, entgegengewirkt werden (s. hierzu auch Vorlage V/0830/2021 „Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des Hauptbahnhofs“). Das innovative Ticketingmodell sieht vor, den neuen, hochwertig gestalteten Fahrradparkraum sehr günstig oder ggf. zeitlich befristet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In Kombination mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann die Anzahl wild abgestellter Fahrräder reduziert werden. Davon profitieren insbesondere Zufußgehende, da Gehwege wieder genutzt werden können ohne z. B. auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Dabei ist ein möglichst „niedrigschwelliger“, App-basierter digitaler Zugang vorgesehen, der sich an den individuellen Alltagsbedürfnissen der NutzerInnen orientiert. Dieses Ticketingmodell gilt es, ggf. auch in unterschiedlichen Modifikationen, zu entwickeln und zur praktischen Anwendung zu bringen. Die dabei gemachten Erfahrungen könnten wiederum auf andere Radstationen Münsters übertragen werden bzw. auch Modellcharakter für ein landesweites Ticketing für Radstationen haben. Das Modell sollte gemeinsam mit Nutzergruppen entwickelt sowie Angebot und Nachfrage evaluiert werden, um ein optimales Ergebnis zu erhalten. Zur Erprobung dieser Ticketingmodelle werden auch Fördermittel für den Betrieb des Fahrradparkhauses Hansator (Start voraussichtlich ab dem 01.07.2021) beantragt. d. Verkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld mit dem Ziel, die Gesamtsituation des ruhenden Verkehrs weiterzuentwickeln Das Bahnhofumfeld ist geprägt von einer deutlichen Übernutzung an Fahrrad- und PKW-Parken sowie häufig daraus resultierenden Einschränkungen und Behinderungen für den Fußverkehr. Diese Situation gilt es ebenfalls in den Blick zu nehmen und insbesondere für das Fahrradparken verträgliche Lösungsansätze unter Nutzung vorhandener bzw. auszubauender Infrastruktur zu entwickeln. Ein besonderer Focus ist hierbei auf die Westseite des Hauptbahnhofs zu legen. Folglich sollte dazu eine begleitende Untersuchung zum Wettbewerbsverfahren im Rahmen einer externen Vergabe erfolgen. Kosten- und Zeitplanung Für den Umbau der Schillerstraße, der „Kleinen Bremer Straße“ und der Wolbecker Straße zur Veloroute werden 2,6 Mio. Euro kalkuliert. Der Umbau des Parkhauses Bremer Platz zu einer modernen Mobilstation wird mit 15,5 Mio. Euro veranschlagt. Die erwarteten Kosten für das neue Ticketingmodell, das bei Eröffnung der Radstation im „Hansator“ im Rahmen einer Probephase für den „Münster Mobility Hub“ erstmalig Anwendung finden soll und eine erwartete Laufzeit bis zur Eröffnung des „Münster Mobility Hubs“ von 2,5 Jahren hat, werden mit 250.000 Euro beziffert. Die Kosten, die das Ticketingmodell (zunächst für 2 Jahre) im „Münster Mobility Hub“ verursachen wird, liegen bei 2,7 Mio. Euro. Für die Verkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld, mit der Zielsetzung die Gesamtsituation des ruhenden Verkehrs zu entwickeln, werden 50.000 Euro kalkuliert. Die Gesamtkosten für das Projekt liegen damit bei rund 21,1 Mio. Euro, die bei positivem Votum der Jury zu 80 % gefördert werden können. Damit verbliebe für die Stadt Münster ein Eigenanteil von 4.220.000 Euro, der überwiegend aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden kann. - 2 - V/0863/2021 Nach Bewilligung der Gelder ist zunächst ein Realisierungswettbewerb geplant. Mit dem eigentlichen Umbau des Parkhauses Bremer Platz soll Mitte des Jahres 2023 begonnen werden. Zeitlich versetzt dazu sollen die Straßenräume nach Veloroutenstandard umgebaut werden. Mit dem Ende der Bauarbeiten wird Anfang des Jahres 2025 gerechnet. Die Verwaltung hat den Wettbewerbsbeitrag zur 1. Stufe fristgerecht bis zum 16.04.2021 eingereicht und wurde am 31.05.2021 vom Landesverkehrsministerium über die Zulassung zur 2. Wettbewerbsstufe informiert. In anschließenden Besprechungen wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der Wettbewerbsbeitrag zur 1. Stufe bereits sehr umfangreich sowie aussagekräftig war und nur in einigen Details nachgearbeitet werden muss. Insbesondere sind die Umbaukosten des Parkhauses nach Fördergegenständen (z.B. Veloroute, Fahrradabstellplätze, Quartiersgaragen, Grünfassade) aufzuteilen, damit das Ministerium diese auf verschiedene vorhandene Förderprogramme aufteilen kann. Daran arbeitet die Verwaltung derzeit noch. Bis zum 31.12 2021 muss der Antrag für die 2. Stufe eingereicht werden. Die Entscheidung über die finale Projektauswahl folgt im Februar 2022. Die Einreichung der Förderanträge wird bis zum 31.03.2022 erbeten. Die Bewilligung der Gelder erfolgt im April/Mai 2022. Das Modellvorhaben soll spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein. Der Rat wird in der Sitzung am 09.04.2022 über die ggf. finale Projektauswahl informiert. Die dann erforderliche Finanzierung wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 von der Verwaltung vorgeschlagen. Die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse im Anschluss an den Realisierungswettbewerb werden in den entsprechenden Ratsgremien beschlossen. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage 1 Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe (Auszug)
Anlage A
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Anlage A zur V/0863/2021 Kurzüberblick Nach erfolgreicher Qualifizierung für die 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ beabsichtigt die Stadt Münster, sich in Fortführung des Ratsbeschlusses vom 17.03.2021 zur Vorlage V/0099/2021/1 an der 2. Stufe des Landeswettbewerbes zu beteiligen. Im Rahmen des Wettbewerbs soll das Maßnahmenpaket Multi- und intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ umgesetzt werden. Neben der funktionalen Umnutzung und einer Umgestaltung des Parkhauses Bremer Platz (u. a. mit Quartiersparkplätzen, einem Fahrradparkhaus nach niederländischem Vorbild und weiteren Mobilitätsangeboten) beinhaltet das Maßnahmenpaket auch den Ausbau der Schillerstraße zur Fahrradstraße nach den neuen Qualitätsstandards und die Implementierung einer neuen T arifstrukturin den bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 25.000 € für die T eilnahmean der zweiten Stufe des Wettbewerbs zu kalkulieren. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe werden zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezuschusst. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Querschnittsthemen Demographie und Klimaschutz sind durch die T eilnahmeam Landeswettbewerb Mobil.NRW maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität aller Bevölkerungsgruppen bei gleichzeitig steigender Radnutzung sowie steigenden Einwohnerzahlen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Wolbecker Straße
- Schillerstraße
- Bremer Straße
- Bremer Platz
- Promenade
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Details
- Aktenzeichen
- V/0863/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.11.2021
- Erstellt
- 16.11.2021 10:56