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V/0863/2021

Teilnahme an der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“

Vorlagen 16.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 15.12.2021, TOP 36

Beschlussvorlage

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V-0863-2021 - Anlage 1 - Wettbewerbsbeitrag Münster Mobility Hub, multi- u. intermodale Mobilität am Hbf. stärken

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Anlage A

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Beschlussvorlage

12489 Zeichen

V/0863/2021
V/0863/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten
Städten„ mit dem Beitrag „Multimodale- und Intermodule Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof
stärken“
Beratungsfolge
25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.12.2021 Hauptausschuss Vorberatung
15.12.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt die T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW –
Mobilität in lebenswerten Städten“ mit dem Beitrag „Multimodale und Intermodale Mobilität
am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ mit folgenden vier Projekten:
a. Umbau der Schillerstraße, der „Kleinen Bremer Straße“ und der Wolbecker Straße bis
zur Promenade zur Veloroute (Münster-Everswinkel).
b. Umbau des Parkhauses Bremer Platz zu einer modernen Mobilstation einschließlich
Quartiersparken.
c. Innovatives Ticketingmodell „Fahrradparken“ und weitere
Radverkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld.
d. Analyse der verkehrlichen Situation und der Bedarfe für Fußverkehr, Rad- und Pkw-
Parken im Bahnhofsumfeld mit der Zielsetzung, die Gesamtsituation des ruhenden
Verkehrs zu berücksichtigen und weiterzuentwickeln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Bewerbung zur 2. Stufe Kosten in
Höhe von ca. 25.000 € entstehen. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe werden zu 80 %
(maximal 20.000 €) durch das Land bezuschusst.
Die T eilnahmean der 2. Stufe des Landeswettbewerbes ist wie folgt zu finanzieren:
Amt für Mobilität und Tiefbau
22.11.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
T elefon:492-6600
Grimm@stadt-muenster.de

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V/0863/2021
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und –anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2021 20.000
16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2021 25.000
Ergebnis 5.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.
Produktgruppe veranschlagt.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Falle einer positiven Entscheidung seitens des Landes zu
allen vier Projekten des T eilnahmebeitrages„Multimodale und Intermodale Mobilität am Münsteraner
Hauptbahnhof stärken“ nach derzeitiger Einschätzung Kosten in einem Umfang von 21,1 Mio. €
entstehen können, die bis zu 80 % durch das Land gefördert werden.
In Abhängigkeit von der Entscheidung des Landes werden die zur Umsetzung der Projekte
erforderlichen Auszahlungen und die Fördermittel von der Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf
2023 aufgenommen.
Begründung:
Mit der Vorlage V/0099/2021/1 hat der Rat am 17.03.2021 beschlossen, sich mit dem
Maßnahmenpaket „Multi- und Intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof“ für die 1. Stufe
des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW – Mobilität in lebenswerten Städten“ zu bewerben, welches im
Folgenden noch einmal grob skizziert wird:
Projektüberblick und Ziele
Der im April 2021 eingereichte Wettbewerbsbeitrag (Auszug siehe Anlage 1) sieht vor, das Parkhaus
Bremer Platz auf der Ostseite des Hauptbahnhofs in einen modernen Mobilitäts-Hub, den „Münster
Mobility Hub“, umzubauen.
Ziel ist es,
1. die „Verzahnung“ von fließendem und ruhenden Verkehr zu optimieren, verschiedenste
Mobilitätsangebote am Hauptbahnhof zu bündeln, das Fahrradparken im Umfeld des
Bahnhofs attraktiv zu gestalten sowie die Fahrradhauptachse von der Promenade über den
Hauptbahnhof in den Ostteil der Stadt als wesentlicher Bestandteil der Veloroute 11 Münster-
Everswinkel zu stärken,
2. den Hauptbahnhof in seiner Funktion als zentraler Verknüpfungspunkt des örtlichen und
regionalen Mobilitätssystems nachhaltig weiter zu entwickeln und
3. durch eine innovative nachhaltige städtebauliche sowie verkehrsräumliche Gestaltung,
Entwicklungsimpulse für das angrenzende Stadtquartier zu setzen.
Zur Erreichung dieser Ziele sieht das Projekt folgende vier T eilbausteinevor:

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V/0863/2021
a. Anbindung an das Rad- und Veloroutennetz
Im Rahmen des sich in Umsetzung befindenden Veloroutenkonzepts, das die Stadt Münster in
enger Abstimmung mit den Kommunen der Stadtregion erarbeitet hat, muss auch der
Hauptbahnhof als Dreh- und Angelpunkt nachhaltiger Mobilität im Stadtgebiet an das
Veloroutennetz angeschlossen werden.
Die Veloroute 11, die von Münsters Promenade bis nach Everswinkel führt, soll direkt am
zukünftigen „Münster Mobility Hub“ (dem heutigen Parkhaus Bremer Platz) entlangführen. Dazu
sollen Radfahrende zukünftig komfortabel und nach Velorouten-Standard über die Wolbecker
Straße, die „Kleine Bremer Straße“ und die Schillerstraße in Richtung Everswinkel fahren können.
Die genannten Straßenabschnitte werden dazu im Rahmen des Gesamtprojekts nach Velorouten-
Standard ausgebaut. Die Schillerstraße und die „Kleine Bremer Straße“ sollen als Fahrradstraßen
2.0 ausgebaut werden.
b. Transformation zum „Münster Mobility Hub“
Das bestehende Parkhaus Bremer Platz soll in eine moderne Mobilitätsstation – den „Münster
Mobility Hub“ – umgebaut werden. Dort sollen individuelle, ökologische und niedrigschwellige
Mobilitätsangebote gebündelt werden, die PendlerInnen, BewohnerInnen des Quartiers und
BesucherInnen gleichermaßen zur Verfügung stehen. Durch die unmittelbar vorbeiführende
Veloroute ist der „Münster Mobility Hub“ ideal an das Radwegesystem angeschlossen. Im Detail
soll die Mobilitätsstation folgende Funktionen erhalten:
 Realisierung eines Fahrradparkhauses mit ca. 3.000 Stellplätzen im Unter-, Erd- und im ersten
Obergeschoss
 Carsharing und Kurzzeitstellplätze (Kiss and Ride) für den Hol- und Bringverkehr im zweiten
Obergeschoss
 Einrichtung von über 200 Quartiersstellplätzen im dritten, vierten und fünften Obergeschoss,
die den Bewohnerinnen und Bewohnern bzw. Gewerbetreibenden des Quartiers entgeltlich zur
Verfügung stehen (Aufstockung einer Etage)
 Schaffung einer weiteren Etage durch Aufstockung, die als Dachgarten für das Quartier mit
Photovoltaik-Elementen zur Versorgung von E-Fahrzeugen dient
 Weitere multimodale Mobilitäts- und Serviceangebote wie City-Logistik, Bike-Sharing, E-Bike-
Ladestationen, E-Scooter-Sharing und eine Service- und Paketstation im Erdgeschoss fördern
die Intermodalität und bieten eine alternative zum motorisierten Individualverkehr
Grundsätzlich soll der Zugang zu allen Bereichen des „Münster Mobility Hub“ jederzeit (24/7)
möglich sein.
Der Transformationsprozess soll sich auch in der Gestaltung des Gebäudes widerspiegeln: Die
Fassade soll begrünt und durch Glaselemente nach außen hin optisch geöffnet werden. Das
zusätzliche Licht im Inneren sowie eine zeitgemäße, helle und freundliche Gestaltung, innen wie
außen, lassen das „Schmuddel-Image“ des heutigen Parkhauses schnell in Vergessenheit geraten
und schaffen eine hohe Aufenthaltsqualität.
c. Smart Ticketing / Innovatives Ticketingmodell für das Fahrradparken am Hauptbahnhof
Während der kostenpflichtige Fahrradparkraum im Bahnhofsumfeld in den nächsten Jahren
anteilig zunehmen wird, werden die kostenlosen Abstellmöglichkeiten sukzessive weniger. In der
Konsequenz wird der Parkdruck auf die öffentlichen, aber nicht zum Fahrradparken

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V/0863/2021
ausgewiesenen Flächen wie z. B. Gehwege zunehmen.
Dieser Entwicklung soll mit einer neuen, intelligenteren Gebührenordnung, die auch in der gerade
entstehenden Radstation im „Hansator“ gelten soll, entgegengewirkt werden (s. hierzu auch
Vorlage V/0830/2021 „Einrichtung und Betrieb einer neuen Radstation auf der Ostseite des
Hauptbahnhofs“). Das innovative Ticketingmodell sieht vor, den neuen, hochwertig gestalteten
Fahrradparkraum sehr günstig oder ggf. zeitlich befristet kostenfrei zur Verfügung zu stellen. In
Kombination mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen kann die Anzahl wild abgestellter Fahrräder
reduziert werden. Davon profitieren insbesondere Zufußgehende, da Gehwege wieder genutzt
werden können ohne z. B. auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Dabei ist ein möglichst
„niedrigschwelliger“, App-basierter digitaler Zugang vorgesehen, der sich an den individuellen
Alltagsbedürfnissen der NutzerInnen orientiert.
Dieses Ticketingmodell gilt es, ggf. auch in unterschiedlichen Modifikationen, zu entwickeln und
zur praktischen Anwendung zu bringen. Die dabei gemachten Erfahrungen könnten wiederum auf
andere Radstationen Münsters übertragen werden bzw. auch Modellcharakter für ein
landesweites Ticketing für Radstationen haben. Das Modell sollte gemeinsam mit Nutzergruppen
entwickelt sowie Angebot und Nachfrage evaluiert werden, um ein optimales Ergebnis zu erhalten.
Zur Erprobung dieser Ticketingmodelle werden auch Fördermittel für den Betrieb des
Fahrradparkhauses Hansator (Start voraussichtlich ab dem 01.07.2021) beantragt.
d. Verkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld mit dem Ziel, die Gesamtsituation des ruhenden
Verkehrs weiterzuentwickeln
Das Bahnhofumfeld ist geprägt von einer deutlichen Übernutzung an Fahrrad- und PKW-Parken
sowie häufig daraus resultierenden Einschränkungen und Behinderungen für den Fußverkehr.
Diese Situation gilt es ebenfalls in den Blick zu nehmen und insbesondere für das Fahrradparken
verträgliche Lösungsansätze unter Nutzung vorhandener bzw. auszubauender Infrastruktur zu
entwickeln. Ein besonderer Focus ist hierbei auf die Westseite des Hauptbahnhofs zu legen.
Folglich sollte dazu eine begleitende Untersuchung zum Wettbewerbsverfahren im Rahmen einer
externen Vergabe erfolgen.
Kosten- und Zeitplanung
Für den Umbau der Schillerstraße, der „Kleinen Bremer Straße“ und der Wolbecker Straße zur
Veloroute werden 2,6 Mio. Euro kalkuliert.
Der Umbau des Parkhauses Bremer Platz zu einer modernen Mobilstation wird mit 15,5 Mio. Euro
veranschlagt.
Die erwarteten Kosten für das neue Ticketingmodell, das bei Eröffnung der Radstation im „Hansator“
im Rahmen einer Probephase für den „Münster Mobility Hub“ erstmalig Anwendung finden soll und
eine erwartete Laufzeit bis zur Eröffnung des „Münster Mobility Hubs“ von 2,5 Jahren hat, werden mit
250.000 Euro beziffert.
Die Kosten, die das Ticketingmodell (zunächst für 2 Jahre) im „Münster Mobility Hub“ verursachen
wird, liegen bei 2,7 Mio. Euro.
Für die Verkehrsuntersuchungen im Bahnhofsumfeld, mit der Zielsetzung die Gesamtsituation des
ruhenden Verkehrs zu entwickeln, werden 50.000 Euro kalkuliert.
Die Gesamtkosten für das Projekt liegen damit bei rund 21,1 Mio. Euro, die bei positivem Votum der
Jury zu 80 % gefördert werden können. Damit verbliebe für die Stadt Münster ein Eigenanteil von
4.220.000 Euro, der überwiegend aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden kann.

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V/0863/2021
Nach Bewilligung der Gelder ist zunächst ein Realisierungswettbewerb geplant. Mit dem eigentlichen
Umbau des Parkhauses Bremer Platz soll Mitte des Jahres 2023 begonnen werden. Zeitlich versetzt
dazu sollen die Straßenräume nach Veloroutenstandard umgebaut werden. Mit dem Ende der
Bauarbeiten wird Anfang des Jahres 2025 gerechnet.
Die Verwaltung hat den Wettbewerbsbeitrag zur 1. Stufe fristgerecht bis zum 16.04.2021 eingereicht
und wurde am 31.05.2021 vom Landesverkehrsministerium über die Zulassung zur 2.
Wettbewerbsstufe informiert.
In anschließenden Besprechungen wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass der Wettbewerbsbeitrag zur
1. Stufe bereits sehr umfangreich sowie aussagekräftig war und nur in einigen Details nachgearbeitet
werden muss. Insbesondere sind die Umbaukosten des Parkhauses nach Fördergegenständen (z.B.
Veloroute, Fahrradabstellplätze, Quartiersgaragen, Grünfassade) aufzuteilen, damit das Ministerium
diese auf verschiedene vorhandene Förderprogramme aufteilen kann. Daran arbeitet die Verwaltung
derzeit noch.
Bis zum 31.12 2021 muss der Antrag für die 2. Stufe eingereicht werden. Die Entscheidung über die
finale Projektauswahl folgt im Februar 2022. Die Einreichung der Förderanträge wird bis zum
31.03.2022 erbeten. Die Bewilligung der Gelder erfolgt im April/Mai 2022. Das Modellvorhaben soll
spätestens im Jahr 2026 abgeschlossen sein.
Der Rat wird in der Sitzung am 09.04.2022 über die ggf. finale Projektauswahl informiert. Die dann
erforderliche Finanzierung wird mit dem Haushaltsplanentwurf 2023 von der Verwaltung
vorgeschlagen.
Die erforderlichen Planungs- und Baubeschlüsse im Anschluss an den Realisierungswettbewerb
werden in den entsprechenden Ratsgremien beschlossen.
i. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1 Wettbewerbsunterlagen 1. Stufe (Auszug)

Anlage A

2431 Zeichen

Anlage A zur V/0863/2021
Kurzüberblick
Nach erfolgreicher Qualifizierung für die 2. Stufe des Landeswettbewerbes „Mobil.NRW –
Mobilität in lebenswerten Städten“ beabsichtigt die Stadt Münster, sich in Fortführung des
Ratsbeschlusses vom 17.03.2021 zur Vorlage V/0099/2021/1 an der 2. Stufe des
Landeswettbewerbes zu beteiligen. Im Rahmen des Wettbewerbs soll das Maßnahmenpaket
Multi- und intermodale Mobilität am Münsteraner Hauptbahnhof stärken“ umgesetzt werden.
Neben der funktionalen Umnutzung und einer Umgestaltung des Parkhauses Bremer Platz (u. a.
mit Quartiersparkplätzen, einem Fahrradparkhaus nach niederländischem Vorbild und weiteren
Mobilitätsangeboten) beinhaltet das Maßnahmenpaket auch den Ausbau der Schillerstraße zur
Fahrradstraße nach den neuen Qualitätsstandards und die Implementierung einer neuen
T arifstrukturin den bahnhofsnahen Fahrradparkhäusern.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
 Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begegnung,
als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität
weiterentwickeln:
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft
Zur Erreichung des Ziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 25.000 € für die T eilnahmean der
zweiten Stufe des Wettbewerbs zu kalkulieren. Die Bewerbungskosten der zweiten Stufe werden
zu 80 % (maximal 20.000 €) durch das Land bezuschusst.
Finanzierung
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Das Querschnittsthemen Demographie und Klimaschutz sind durch die T eilnahmeam
Landeswettbewerb Mobil.NRW maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales
Instrument zur Stärkung der klimafreundlichen Mobilität aller Bevölkerungsgruppen bei
gleichzeitig steigender Radnutzung sowie steigenden Einwohnerzahlen.

Beratungsverlauf (4)

25.11.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.12.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.12.2021 Rat
TOP 36 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Wolbecker Straße
  • Schillerstraße
  • Bremer Straße
  • Bremer Platz
  • Promenade

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Details

Aktenzeichen
V/0863/2021
Typ
Vorlagen
Datum
16.11.2021
Erstellt
16.11.2021 10:56