Mandari Insight

V/0267/2015

Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen, Übergangslösung in Pavillonbauweise, Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße, Anpassen der Personalsituation und Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung

Vorlagen 08.04.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2015, TOP 26.1

V/0267/2015 - Anlage 2 - WAF-Straße Plan 1

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Ansehen

V/0267/2015 - Anlage 5 - WAF-Straße Kosten

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Ansehen

V/0267/2015 - Anlage 3 - WAF-Straße Plan 2

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Ansehen

V/0267/2015 - Anlage 4 - WAF-Straße Dringlichkeitsentscheidung

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Ansehen

V/0267/2015 - Anlage 1 - Mauritz-Ost, Mondstraße

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V/0267/2015 - Anlage 2 - WAF-Straße Plan 1

1848 Zeichen

AUW II
Asylbewerber-Unterkunft
Hau
s Bayern
Münster
Projekt Umbau des Hauses Bayern
zur Unterkunft von Asylbewerbern
Flur  , Flurstück 143
Warendorferstraße 267
48155 Münster
Bauherr Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48127 Münster
Fon 0251 - 4 92 23 00
Architekten Krych Tombrock
Südstraße 16
48153 Münster
Fon 0251 - 520 93 93 0
Fax 0251 - 520 93 93 8
kontakt@a-k-t-ms.de
Plannr. 3-A-1000 - a
Lagepl
an
Maßstab
Dat
um
Gez
Größe
± 0,00
1:1000
27.03.2015
TK
DIN A3
= OKFF
Entwurf 01Freigabe
Ar
chitekt
Bauherr
Ind Dat Gez Änderungen
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der
Tec
hnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden.
Amt für Immobilienmanagement
Fax 
0251 - 4 92 77 34
LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster)
46,445
14,44
51
112
118
143
155
156
44
2130
I
19
(3)
I 19a
(1)
I
(14)
I
(2)
III
263
I(4 )
(12)
(11)
I
(13)
I
(1)
(16)
(5)
(6)
I (7)
(9)
(8)
P
Am Pulverschuppen
Teich
Weg
Tor 2-flg. Breite 5,0 m
als Feuerwehrzufahrt,
Verriegelung nur mit Dreikant
Gitterzaun H = 1,80 m
Gitterzaun H = 1,80 m
Gitterzaun
H = 1,80 m
Gitterzaun
H = 1,80 m
Gitterzaun H = 1,80 m
Tor 1-flg.
Breite 1,50 m
Fußweg Pflasterung
Tor 2-flg.
Breite ca.
5,0 m
Zufahrt Warendorferstraße 263
Leuchte
Leuchte
FD
TH= 7,77 m
Verriegelung nur mit
Dreikant zulässig !!!
II
Müll-
platz
265265 265265
267267 267267
STP 8STP 7STP 6STP 5STP 4STP 3STP 2STP 1
Fahrradstellplätze

V/0267/2015 - Anlage 5 - WAF-Straße Kosten

780 Zeichen

AUW II - Asylbewerberunterkunft Haus Bayern Münster |A.K.T| Architekten Krych Tombrock
Kostenberechnung 01 nach Elementmethode Seite 1-7
Bauvorhaben: AUW II - Asylbewerberunterkunft Haus Bayern Münster
Warendorferstraße 267, 48155 Münster
Bauherr: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagment
Albersloher Weg 33, 48127 Münster
Grundlage: Entwurf 01: 28.03.2015
Stand: 31.03.2015
Kostengruppe Beschreibung KostenberechungKostenberechungKostenberechungKostenberechung
100 Grundstück vorhanden
200 Herrichten und Erschliessen 1.000,00
300 Bauwerk: Baukonstruktion 288.500,00
400 Bauwerk: Technische Anlagen 198.600,00
500 Aussenanlagen 11.500,00
600 Ausstattungen 2.000,00
700 Nebenkosten 109.307,80
Netto Summe in € 610.907,80
+ 19% MwSt in € 116.072,48
Brutto Summe in € 726.980,28
1

V/0267/2015 - Anlage 3 - WAF-Straße Plan 2

7972 Zeichen

AUW II 
Asylbewerber-Unterkunft 
Haus Bayern 
Münster 
Projekt Umbau des Hauses Bayern 
zur Unterkunft von Asylbewerbern 
Flur  , Flurstück 143 
Warendorferstraße 267 
48155 Münster 
Bauherr Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48127 Münster 
Fon 0251 - 4 92 23 00 
Architekten Krych Tombrock 
Südstraße 16 
48153 Münster 
Fon 0251 - 520 93 93 0 
Fax 0251 - 520 93 93 8 
kontakt@a-k-t-ms.de 
Plannr. 
3-A-1002 - a 
Maßstab 
Datum 
Gez 
Größe 
± 0,00 
1:100 (DIN A 3 = 1:161) 
TK 
42 x 67 cm 
= OKFF 
Freigabe 
Architekt 
Bauherr 
Ind Dat Gez Änderungen 
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der 
Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu 
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der 
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die 
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und 
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und 
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom 
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. 
Amt für Immobilienmanagement 
Fax 0251 - 4 92 77 34 
Erdgeschoss 
31.03.2015 
Entwurf 01 
46 5 2,57 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,63 5 24 
2
24 3,38 5 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,39 12 24 5,07 5 12 24 3,38 5 24 20 5 2,28 
12 5
12 5 2,52 5 46 5
46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5
46 5 2,57 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,63 5 24 
2
36 5 3,13 5 36 5 2,63 5 11 5 2,51 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,51 24 5,19 5 24 3,38 5
81 25 
24 2,48 5 12 5 12 5 2,52 5 46 5
46,44 5
46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5
14,44 
14,44 
Erdgeschoss EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner 
3 Spülen 
3 Herde 
T 30 RS FA 
T 30 RS FA 
Gelb = Abbruch 
Rot = Neu 
Legende: 
A
A
2 WT 
3 DU 3 WT 3 DU 
4 WC 
3 WT 
Spiegel 
Lüftung 
Spiegel 
F Feuerlöscher 
T 30 RS FA 
Sanitärausstattung: geplant 
Gesamt 78 Personen 
Damen: 
8 WC 
6 Duschen 
10 Waschtische 
Herren: 
6 WC 
7 Urinale 
6 Duschen 
9 Waschtische 
F F
3 WM + 3 WT 1 WT 
F
3 Urinale 1 WT 2 WC 
N AUW II 
Mech. Lüftung Duschraum Neues Fenster 
Brandmeldeanlage 
mit Feuerwehraufschaltung 
erforderlich, da Bewohnerzahl 
> 60 Pers. 
Genau Ausführung in Abstimmung 
mit der Feuerwehr Münster !!! 
Mech. Lüftung Duschraum 
Rauchmelder (RM) 
Brandschutztür mit 
Feststell Anlage 
T 30 RS + FA 
DU 120 
WC 60 
WT 60 
1,10 
1,50 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
KS 
Rame 6 % Rame 6 % 
Glasscheibe bis UK OL 
RS FA ??? 
1.01 1.01 1.01 1.01 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,52 m2 
U: 15,66   m 
1.02 1.02 1.02 1.02 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.03 1.03 1.03 1.03 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.04 1.04 1.04 1.04 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.06 1.06 1.06 1.06 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.07 1.07 1.07 1.07 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.08 1.08 1.08 1.08 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.09 1.09 1.09 1.09 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.10 1.10 1.10 1.10 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.11 1.11 1.11 1.11 
Wäsche 
F: 12,57 m2 
U: 15,30   m 
1.12 1.12 1.12 1.12 
Küche 
F: 26,69 m2 
U: 20,67   m 
1.19 1.19 1.19 1.19 
Treppenhaus 2 
F: 18,21 m2 
U: 17,77   m 
1.20 1.20 1.20 1.20 
Aufenthalt 
F: 27,32 m2 
U: 20,91   m 
1.21 1.21 1.21 1.21 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.23 1.23 1.23 1.23 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.24 1.24 1.24 1.24 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.25 1.25 1.25 1.25 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.26 1.26 1.26 1.26 
Sozialarbeiter + HM 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.27 1.27 1.27 1.27 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,86 m2 
U: 15,79   m 
1.28 1.28 1.28 1.28 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.29 1.29 1.29 1.29 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.30 1.30 1.30 1.30 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,52 m2 
U: 15,66   m 
1.31 1.31 1.31 1.31 
Flur 1 
F: 25,47 m2 
U: 25,32   m 
1.05 1.05 1.05 1.05 
Eingang / Treppenhaus 1 
F: 41,16 m2 
U: 32,49   m 1.33 1.33 1.33 1.33 
Flur 2 
F: 49,88 m2 
U: 44,77   m 
1.22 1.22 1.22 1.22 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 13,20 m2 
U: 15,54   m 
1.15 1.15 1.15 1.15 
WC D 
F: 13,07 m2 
U: 15,49   m 
1.18 1.18 1.18 1.18 
WC H 
F: 13,07 m2 
U: 15,49   m 
1.16 1.16 1.16 1.16 
Waschraum D 
F: 13,28 m2 
U: 15,57   m 
1.17 1.17 1.17 1.17 
Waschraum H 
F: 13,28 m2 
U: 15,57   m 
1.34 1.34 1.34 1.34 
Flur 3 
F: 9,41 m2 
U: 12,52   m 
1.13 1.13 1.13 1.13 
Beh.-Bad 
F: 6,12 m2 
U: 10,60   m 
1.14 1.14 1.14 1.14 
Durchgang 
F: 10,08 m2 
U: 16,99   m

AUW II 
Asylbewerber-Unterkunft 
Haus Bayern 
Münster 
Projekt Umbau des Hauses Bayern 
zur Unterkunft von Asylbewerbern 
Flur  , Flurstück 143 
Warendorferstraße 267 
48155 Münster 
Bauherr Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48127 Münster 
Fon 0251 - 4 92 23 00 
Architekten Krych Tombrock 
Südstraße 16 
48153 Münster 
Fon 0251 - 520 93 93 0 
Fax 0251 - 520 93 93 8 
kontakt@a-k-t-ms.de 
Plannr. 
3-A-1003 - a 
Maßstab 
Datum 
Gez 
Größe 
± 0,00 
1:100 (DIN A 3 = 1:161) 
TK 
42 x 67 cm 
= OKFF 
Freigabe 
Architekt 
Bauherr 
Ind Dat Gez Änderungen 
Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der 
Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu 
prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der 
Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die 
Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und 
Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und 
Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom 
Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. 
Amt für Immobilienmanagement 
Fax 0251 - 4 92 77 34 
1. Obergeschoss + 
Schnitt A-A 
31.03.2015 
Entwurf 01 
1,86 5
83 1,75 83 1,75 
20 2,31 29 2,98 27 52,98 20 30 
27 52,72 26 
2,31 29 2,66 32 
7,77 
14,44 
46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5
46,44 5
46 5 5,19 5 24 5,26 50 3,38 5 24 5,26 24 5,26 24 5,13 5 24 5,07 5 12 
24 
15 3,23 5 24 2,48 5 12 5 12 5 2,52 5 46 5
Schnitt A-A 
3 WM + 3 WT 
Obergeschoss 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner 
T 30 RS 
3 Herde 
T 30 RS 
A
A
Lüftung 
T 30 RS FA 
3 Spülen 
Spiegel 
2 WT 
3 DU 3 WT 3 DU 
4 WC 
3 WT 
Spiegel 
4 Urinale 
2 WT 4 WC 
F
F
1 WT 
F
N AUW II 
Neues Fenster Mech. Lüftung Duschraum 
Mech. Lüftung Duschraum 
KS 
Gelb = Abbruch 
Rot = Neu 
Legende: 
F Feuerlöscher 
Rauchmelder (RM) 
Brandschutztür mit 
Feststell Anlage 
T 30 RS + FA 
KS 
KS 
KS KS 
KS KS 
KS 
KS 
KS 
F 90 
F 90 
2.01 2.01 2.01 2.01 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,32 m2 
U: 20,91   m 
2.02 2.02 2.02 2.02 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.04 2.04 2.04 2.04 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.05 2.05 2.05 2.05 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.06 2.06 2.06 2.06 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,01 m2 
U: 20,79   m 
2.07 2.07 2.07 2.07 
Küche 
F: 27,32 m2 
U: 20,91   m 
2.08 2.08 2.08 2.08 
WC H 
F: 16,65 m2 
U: 16,99   m 
2.21 2.21 2.21 2.21 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,32 m2 
U: 20,91   m 
2.20 2.20 2.20 2.20 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.19 2.19 2.19 2.19 
Wohnraum 2 Pers. 
F: 17,80 m2 
U: 17,29   m 
2.18 2.18 2.18 2.18 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.17 2.17 2.17 2.17 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,67 m2 
U: 21,04   m 
2.16 2.16 2.16 2.16 
Wohnraum 4 Pers. 
F: 27,01 m2 
U: 20,79   m 
2.15 2.15 2.15 2.15 
Aufenthalt 
F: 27,32 m2 
U: 20,91   m 
2.14 2.14 2.14 2.14 
Treppenhaus 2 
F: 18,21 m2 
U: 17,53   m 
2.22 2.22 2.22 2.22 
Flur 1 
F: 75,30 m2 
U: 65,02   m 
2.03 2.03 2.03 2.03 
Treppenhaus 1 
F: 4,65 m2 
U: 9,52   m 
2.11 2.11 2.11 2.11 
Flur 2 
F: 38,94 m2 
U: 36,05   m 
2.09 2.09 2.09 2.09 
WC D 
F: 13,07 m2 
U: 15,49   m 
2.13 2.13 2.13 2.13 
Wäsche 
F: 13,07 m2 
U: 15,49   m 
2.10 2.10 2.10 2.10 
Waschraum D 
F: 13,28 m2 
U: 15,57   m 
2.12 2.12 2.12 2.12 
Waschraum H 
F: 13,28 m2 
U: 15,57   m

V/0267/2015 - Anlage 4 - WAF-Straße Dringlichkeitsentscheidung

3876 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
SOZIALAMT 
 
 
 
 
Dringlichkeitsentscheidung D/0005/2015 
 
 
 
 
 
 
Betreff: 
 
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweiterung der zeitlich befristeten 
Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße 263 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung 
 
Um die notwendigen Umbauarbeiten zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingsein-
richtung Warendorfer Straße 263 wirtschaftlich und auf Grundlage bestehender Aufträge 
zeitnah angehen zu können, werden Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € außerplanmäßig 
bereitgestellt. 
 
II. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Investitionsmaßnahme Neu Erweiterung Flüchtlingseinrich-
tung Warendorfer Straße 263 
   
Auszahlungen      
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
2015 
350.000 Die Gesamt-
kosten werden 
726.980 €  
betragen 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 350.000  
 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 
350.000 € wird zugestimmt. 
 
 
Anlage 4

Deckung: 
 
Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Zeile 15 
„Transferaufwendungen“. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtrags-
satzung herbeizuführen. 
 
 
Begründung: 
 
In diesen Tagen wird der Umbau eines Gebäudes einer ehemaligen Truppenunterkunft an 
der Warendorfer Straße 263 abgeschlossen, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien ange-
messen unterzubringen (vgl. Vorlage V/0613/2014). Das Gebäude wurde dazu von der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angemietet. 
 
Am 25.03.2015 beschloss der Rat ein weiteres Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 
263 als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unter-
bringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen von der 
BImA anzumieten und umzubauen (vgl. Vorlage V/0070/2015 einschließlich Ergänzung). Mit 
der Vorlage wurde mitgeteilt, dass die insgesamt zum Umbau des Gebäudes benötigten in-
vestiven Mittel im weiteren Verfahren noch zu berechnen sind. 
 
Es bietet sich jetzt an, den Umbau des benachbarten Gebäudes mit den Firmen zu realisie-
ren, die derzeit den Umbau des ersten Gebäudes abschließen. Sie können die notwendigen 
Arbeiten wirtschaftlich und auf der Basis bestehender Aufträge zeitnah übernehmen. Eine 
zügige und kostengünstige Realisierung der dringend benötigten Maßnahme ist dadurch 
möglich. Daher möchte die Verwaltung im Rahmen des Vergaberechts und der Vergabeord-
nung der Stadt Münster die mit dem Umbau des ersten Gebäudes betrauten Firmen mit den 
Bauleistungen für die Erweiterung beauftragen. Hierfür müssen vorab Aufträge mit einem 
Volumen von 350.000 € erteilt werden. Dieser Betrag ist von den insgesamt benötigten Mit-
teln in Höhe von voraussichtlich 726.980 € vorab außerplanmäßig bereitzustellen. Der Rest-
betrag wird in einer gesonderten Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung dargestellt 
und vorgelegt (vgl. Vorlage V/0070/2015/1). 
 
Zur Dringlichkeit: 
− Die für den Umbau des ersten Gebäudes der neuen Flüchtlingseinrichtung Warendorfer 
Straße 263 vor Ort tätigen Firmen können die Arbeiten wirtschaftlich und sehr zeitnah mit 
übernehmen, wenn sie unmittelbar Folgeaufträge erhalten. Ein Beschluss der Gremien in 
der nächsten Beratungskette kommt hierfür zu spät. 
− Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu 
schaffen, besonders groß. Es fehlen weitere Lösungen, um der gesetzlichen Verpflich-
tung der Stadt zur Unterbringung und Versorgung der Menschen nachzukommen. Der 
Bedarf für die Erweiterungsmaßnahme ist daher dringend. 
 
 
Münster, den 07./08.04.2015 
 
I. V. 
 
gez. gez. 
 
Alfons Reinkemeier Robert von Olberg 
Stadtkämmerer Ratsherr

V/0267/2015 - Anlage 1 - Mauritz-Ost, Mondstraße

173 Zeichen

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Datum: 06.11.2014
Notizen:
© Stadt Münster
H 5758 921
R 3408 780
R 3409 957
H 5760 572
0 50 100
Meter
Standort
Mauritz-Ost, Mondstraße
Anlage 1

Beschlussvorlage

29464 Zeichen

V/0267/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen; 
 Übergangslösung in Pavillonbauweise, 
 Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße, 
 Anpassen der Personalsituation und 
 Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Vorberatung 
 Flächenmanagement  
22.04.2015 Integrationsrat Vorberatung 
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
28.04.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und Vorberatung 
 E-Government  
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz Vorberatung 
 und Arbeitsförderung  
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
06.05.2015 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Am Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1) wird vorüberge-
hend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien errichtet und 
betrieben, wenn dort die liegenschaftlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden kön-
nen. 
 
2. Das Pavillongebäude wird durch einen Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird 
durch die Stadt Münster angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli-
chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet. 
 
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau- 
und Betriebsformen für Pavillongebäude zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Pro-
jekte vorzuschlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirt-
schaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unter-
kunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0267/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.04.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0267/2015 
 
 
4. Das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 267 wird 
als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung 
von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen nach den Plänen des 
Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock (Anlage 3) zurzeit umgebaut. Die diesbe-
zügliche Dringlichkeitsentscheidung für die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweite-
rung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße (Anlage 4) wird gemäß 
§ 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt. 
 
5. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösung werden zusätzliche 
Mitarbeiter/-innen im Umfang von 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jah-
re ab der Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt. 
Anmerkung: Die persönliche Betreuung für die Erweiterung der Flüchtlingseinrichtung Waren-
dorfer Straße wurde bereits am 25.03.2015 beschlossen (vgl. Vorlage V/0070/2015/1). 
 
6. Durch den anhaltend starken Zuzug von Flüchtlingen nach Münster mussten auch außerhalb 
von dauerhaften oder befristeten Flüchtlingseinrichtungen an verschiedenen Stellen des Stadt-
gebiets Flüchtlinge in kleineren Einheiten - in angemieteten sowie umgebauten Gebäuden - un-
tergebracht werden, die ebenfalls zu betreuen und zu versorgen sind. Hierfür bestehen schon 
jetzt zusätzliche Personalbedarfe, für die auf der Grundlage des am 10.12.2014 beschlossenen 
Betreuungsschlüssels weitere 3,50 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpäda-
gogen/-innen und 3,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte einzusetzen sind. Sie sollen für 3 Jahre ab 
Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt werden. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Projekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördern-
den Begleitung für alleinstehende männliche Flüchtlinge modellhaft für eine Flüchtlingseinrich-
tung zu  entwickeln, umzusetzen und dessen Wirkungen zu ermitteln. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 726.980 € 
für den Umbau zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße 
entstehen (Anlage 5). Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände 
des Pavillongebäudes entsprechen dem Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau 
bzw. Umbau und Einrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum 
Jahresende 2015 umgesetzt. 
 
Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Per-
sonalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Es wird erwartet, dass die Per-
sonalaufwendungen für den Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen nach deren Fertigstellung 
mit Beginn des Jahres 2016 fällig werden. 
 
Das zusätzliche Personal aufgrund der schon jetzt erreichten Zunahme der Unterbringungen soll 
unverzüglich nach einer Beschlussfassung eingestellt werden. Die dafür entstehenden Personal-
aufwendungen werden also schon im laufenden Jahr fällig. Die kalkulierten Transferaufwendungen 
werden für Integrationshilfen z. B. in Kooperation mit freien Trägern sowie zur Umsetzung eines 
Modellprojekts zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für alleinstehende 
männliche Flüchtlinge erforderlich.

- 3 - 
V/0267/2015 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 203.590  
   2016 ff. 398.840  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 43.170  
   2016 ff. 74.000  
Insgesamt:   2016 ff. 472.840 2015: 
246.760 € 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste    
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 8.000 Ausstattung 
Büroarbeits-
plätze 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer 
Bedarfe 
   
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für  
Baumaßnahmen 
2015 726.980 Warendorfer 
Straße 263 
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den  
Erwerb von beweglichem  
Anlagevermögen 
2015 40.330 Mobiliar und 
Einrichtungs- 
gegenstände 
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 775.310  
 
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstel-
lung bzw. Inbetriebnahme der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan 
2016 wird die Verwaltung für den dann auf Basis der Flüchtlingszahlen inklusive einer mittelfristi-
gen Prognose absehbaren Bedarf notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtragssat-
zung herbeizuführen. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Zuletzt am 25.03.2015 beschloss der Rat verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der Platzkapa-
zitäten der Stadt Münster zur Unterbringung der zahlreichen zuziehenden Flüchtlinge. Die Zahl 
der Menschen, die von der Stadt unterzubringen sind, war im Jahr 2014 um 58,5 % auf 1.552

- 4 - 
V/0267/2015 
und ist bis Mitte März 2015 schließlich auf insgesamt ca. 1.800 Menschen gestiegen. In der ent-
sprechenden Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnah-
men dringend erforderlich und deren Realisierungen so schnell wie möglich anzustreben sind. 
 
 
Gleichzeitig wurde dargestellt, dass es die nicht nachlassenden Zuzugszahlen von Flüchtlingen 
aus Sicht der Verwaltung erfordern, in den Bemühungen nicht nachzulassen, weitere Alternativen 
für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. Hieraus resultieren die 
mit dieser Vorlage vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen. 
 
2. Vorgeschlagene Maßnahmen zum Platzausbau in Pavillonbauweise 
 
Nach wie vor gehören Gebäude in Pavillonbauweise zu den Lösungen, mit denen für befristete 
Zeiträume in größerem Umfang und gemessen am Vorlauf für massive Neubauten relativ zeitnah 
Unterbringungskapazitäten für die Zuzüge von Flüchtlingen geschaffen werden können. Sie bieten 
günstige Raumzuschnitte für eine angemessene Unterbringung und eine gute soziale Betreuung 
der dort lebenden Menschen bei vertretbaren wirtschaftlichen Aufwendungen. Auf inzwischen zehn 
Standorten sind entsprechende zeitlich befristete Pavillongebäude gebaut oder in Planung, durch 
die eine deutliche Entlastung der Unterbringungssituation zu erwarten bzw. bereits eingetreten ist. 
 
Daher schlägt die Verwaltung zunächst einen weiteren Standort vor, auf dem möglichst zeitnah 
und vorübergehend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise errichtet und betrieben werden 
soll. 
 
2.1. Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1) 
 
Die katholische Kirchengemeinde Sankt Mauritz hat der Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft sig-
nalisiert, das in der Anlage 1 gekennzeichnete Grundstück an der Mondstraße nördlich der Kon-
radkirche für die Aufstellung einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise zur Verfügung zu 
stellen. Inzwischen wurden die kirchlichen Gremien mit der Thematik befasst und die Überlegun-
gen zwischen Vertretern von Kirchengemeinde und Verwaltung konkretisiert. Wenn eine Einigung 
gelingt und dies zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist, soll das Angebot genutzt und ein Pa-
villongebäude für Flüchtlingsfamilien mit bis zu 50 Plätzen gebaut werden. 
 
Das Grundstück ist voll erschlossen, hat einen guten Zuschnitt und ist sofort bebaubar. Der Stand-
ort bietet gute Voraussetzungen für einen integrativen Betrieb einer Flüchtlingseinrichtung, insbe-
sondere die zentrale Lage in einem gewachsenen Wohngebiet und die Nähe zu Schule und Kin-
dertageseinrichtungen sprechen hierfür. Die bemerkenswerte Initiative der katholische Kirchenge-
meinde Sankt Mauritz lässt zudem erwarten, dass die dort lebenden Flüchtlinge eine gute und zu-
gehende Unterstützung durch Ehrenamtliche erfahren könnten. 
 
Im selben statistischen Bezirk Mauritz-Ost wird in Kürze die zeitlich befristete Flüchtlingseinrich-
tung auf dem Gelände der Warendorfer Straße 263 ihren Betrieb mit 50 Plätzen aufnehmen. Eine 
ebenfalls befristete Erweiterung um weitere 50 Plätze hat der Rat am 25.03.2015 beschlossen. In 
weniger als 2 km Entfernung zum Standort Mondstraße werden also in absehbarer Zeit weitere 
100 Flüchtlinge im selben statistischen Bezirk zu betreuen sein. Die Verwaltung hält dies jedoch 
bei dem außerordentlich großen Druck durch den Flüchtlingszuzug und bei der relativ großen Be-
völkerungszahl des Stadtteils für vertretbar. 
 
Die zeitliche Befristung dieser Lösung wird sich zunächst an den Planungen der katholische Kir-
chengemeinde Sankt Mauritz orientieren müssen. Im Fall einer längeren Nutzungsperspektive 
müsste die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie der sozialen Betreuungssituationen der bei-
den zeitlich befristeten Unterbringungslösungen an der Mondstraße und der Warendorfer Straße 
beobachtet werden, um die Maßnahmen in Abhängigkeit von den Bedarfen sukzessive zurückzu-
fahren. Zunächst wird in den anstehenden Verhandlungen eine Laufzeit von drei Jahren zugrunde 
gelegt.

- 5 - 
V/0267/2015 
 
2.2. Alternative Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude 
 
Wie oben dargestellt haben sich die inzwischen realisierten Pavillongebäude zur Unterbringung 
von Flüchtlingen grundsätzlich bewährt. Dennoch ist auch für diese Maßnahmen festzustellen, 
dass sie einen nicht unerheblichen Vorlauf haben, was bei dem Tempo der Zuzüge von Flüchtlin-
gen dazu führen kann, dass sie nicht schnell genug realisiert werden können, um den weiter stei-
genden Bedarfen Rechnung zu tragen. 
 
Diese Situation und die Tatsache, dass sowohl bei der Stadt, wie auch bei der bislang mit der 
schlüsselfertigen Umsetzung der Pavillongebäude beauftragten Wohn + Stadtbau GmbH in letzter 
Zeit eine Vielzahl alternativer Angebote für Pavillonlösungen vorgelegt wurden, lassen es lohnend 
erscheinen, über weitere Lösungen für die schnelle Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten nach-
zudenken. So versprechen einige Anbieter deutlich kürzere Realisierungszeiträume als sie bislang 
bei den Projekten in der Stadt Münster umgesetzt werden konnten. Auch eine Ausweitung des 
Leistungsspektrums scheint in diesem Zusammenhang nicht uninteressant zu sein. So gibt es mitt-
lerweile Angebote, die auch Ausstattungen und weitere Serviceleistungen bis hin zur personellen 
Betreuung von Unterkünften beinhalten. 
 
Daher schlägt die Verwaltung vor, solche alternativen Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäu-
de in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH zu sondieren und zu prüfen. Sollten sich hie-
raus geeignete Konzepte für künftige Projekte ergeben, sollen diese zur Realisierung in Münster 
vorgeschlagen werden, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirt-
schaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schneller als mit den bisherigen Maßnahmen ange-
messene und bedarfsgerechte Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen. 
 
3. Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße (Anlagen 2 bis 5) 
 
Der Rat beschloss am 25.03.2015, ein weiteres Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 
(ehemalige Truppenunterkunft) als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vo-
rübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Men-
schen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anzumieten und umzubauen (vgl. Vorlage 
V/0070/2015). 
 
Die zum Umbau des Gebäudes benötigten investiven Mittel wurden nach einer ersten groben Kos-
tenschätzung mit ca. 700.000 € bis 750.000 € angegeben. Das Gebäude wird durch die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt. 
 
Den Gremien wurde zu dem Beschluss in Aussicht gestellt, die erforderlichen Aufwendungen und 
investiven Auszahlungen in einer gesonderten Beschlussvorlage darzustellen und zur Entschei-
dung vorzulegen.In den Anlagen 2 bis 5 werden diese Vorgaben umgesetzt. Danach ist nun von 
Baukosten in Höhe von 726.980 € auszugehen. Die erforderlichen Mittel für die spätere Einrich-
tung der Räume mit Mobiliar sowie die Personalaufwendungen für die Betreuung durch Sozialar-
beit und Hausmeisterdienste wurden mit der Vorlage V/0070/2015 bereits überplanmäßig einge-
setzt. 
 
Zurzeit beenden die beauftragten Firmen den Umbau des ersten Gebäudes dieser neuen Flücht-
lingseinrichtung. Sie können die notwendigen Umbauarbeiten zur Erweiterung der zeitlich befriste-
ten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße wirtschaftlich und auf Grundlage bestehender Auf-
träge angehen, wenn sie hiermit ohne Zeitverzug beauftragt werden. Um diese wirtschaftlichen 
Effekte erzielen zu können, war es notwendig, umgehend die Haushaltsmittel für die ersten erfor-
derlichen Aufträge in Höhe von 350.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Aufgrund der Wert-
grenzen war dies nur im Wege der Dringlichkeitsentscheidung möglich, die dieser Vorlage als An-
lage 5 beigefügt ist. Die inhaltliche Begründung der Maßnahme sowie ihre Finanzierung sind die-
ser Anlage zu entnehmen.

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V/0267/2015 
 
 
Formell ist die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung 
für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich, die mit dieser Vorlage vorgeschlagen wird. 
 
4. Personalsituation / Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen 
 
Mitte März dieses Jahres waren in Münster ca. 1.800 Flüchtlinge unterzubringen, zu versorgen und 
zu betreuen. Bis Anfang Mai 2015 kommen weitere zu betreuende Unterbringungskapazitäten hin-
zu. Am Angelsachsenweg werden zeitnah weitere Häuser der Bundesanstalt für Immobilienaufga-
ben für ca. 80 Menschen hergerichtet und das erste Gebäude der neuen Einrichtung Warendorfer 
Straße (50 Plätze) sowie die städtische Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen 
Oxford-Kaserne (ca. 90 Plätze) werden in Betrieb gehen. Insgesamt werden also Kapazitäten für 
Flüchtlinge mit ca. 2.020 Plätzen zu betreuen sein. 
 
Für die alten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen (400 Plätze) galt ein Betreuungsstandard von 
jeweils 0,3 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Sozialarbeit sowie Hauswarte je Einrichtung mit 50 Plätzen. 
Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä-
ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,5 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt. 
 
Zum Ende des Jahres 2014 bestand ein Stellenbedarf von je 13,60 VZÄ Sozialarbeit und Haus-
wart, der mit dem Beschluss über die Vorlage V/0825/2014 berücksichtigt wurde. Diese Stellen 
sind inzwischen besetzt. 
 
Darüber hinaus beschloss der Rat am 10.12.2014 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015, 
zusätzlich 4,5 Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Betreuung und Integration der 
Flüchtlinge einzurichten. Diese Stellen wurden ausdrücklich zusätzlich geschaffen, um den Perso-
nalschlüssel zu verbessern. Sie bleiben darum bei der folgenden Berechnung außen vor. 
 
Bei insgesamt ca. 2.020 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen (voraussichtlicher Stand 
Anfang Mai 2015) ergibt sich der aktuelle Personalbedarf wie folgt: 
 
400 / 50 x 0,3 = 2,4 VZÄ  Sozialarbeit/Hauswarte für die alten Einrichtungen und 
1.620 / 50 x 0,5 = 16,2 VZÄ  Sozialarbeit/Hauswarte für neue Einrichtungen, 
zusammen  18,6 VZÄ   
     
bei vorhandenen  13,6 VZÄ  Sozialarbeit/Hauswarte bei der Stadt 
und  1,5 VZÄ  bei freien Trägern (Roxel einschl. Pienersallee, Nienberge), 
insgesamt also  15,1 VZÄ  besteht Anfang Mai 2015 ein zusätzlicher Personalbedarf 
     
von jeweils  3,50 VZÄ  Sozialarbeit/Hauswarte. 
 
Für die zusätzlichen Stellen geht die Verwaltung von einer Befristung von zunächst drei Jahren 
aus, um die weiteren Entwicklungen im Flüchtlingsbereich beobachten zu können. Die jeweils 3,5 
VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und 
besetzt werden. 
 
Die Stellen für das neue Angebot in Pavillonbauweise sollen mit Inbetriebnahme voraussichtlich 
Anfang 2016 - dann ebenfalls für zunächst drei Jahre befristet - besetzt werden. 
 
Bei einem weiter anhaltenden Flüchtlingszustrom ist von zusätzlichem Personalbedarf auch in den 
zuarbeitenden Ämtern auszugehen.

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V/0267/2015 
 
5. Projekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für  
alleinstehende männliche Flüchtlinge 
 
Die Situation der Menschen in den städtischen Einrichtungen für alleinstehende männliche Flücht-
linge spricht dafür, über sinnvolle und Ressourcen erhaltende neue Angebote nachzudenken. Die-
se Gruppe der Flüchtlinge muss den Alltag in den Einrichtungen in der Regel ohne verbindliche 
Tätigkeiten und ohne Familienangehörige vor Ort gestalten. Der fehlende Anspruch auf Teilnahme 
an einem Integrationskurs und die fehlende Tagesstruktur führen in Einzelfällen zu destruktiven 
Verhaltensweisen, die wiederum zu Belastungen für die Menschen selbst und das Umfeld werden 
können. 
 
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht die Möglichkeit der so genannten Arbeitsgele-
genheiten vor. Sie sollen zur Verfügung gestellt werden, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht, 
nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde (§ 5 AsylbLG). 
Anders als im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), sollen die Arbeitsgelegenheiten nach dem 
AsylbLG die Teilnehmer nicht auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten, sie 
bzw. die Aufwandsentschädigungen ergänzen lediglich die Leistungen. Diese Möglichkeiten wer-
den insbesondere für den Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen in Form von Tätigkeiten eingesetzt, 
die Hausmeisterarbeiten unterstützen oder für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen innen und 
außen sorgen. 
 
Diese Arbeitsgelegenheiten werden in den Flüchtlingseinrichtungen der Stadt Münster regelmäßig 
genutzt, vor allem auch in den Einrichtungen für alleinstehende männliche Flüchtlinge. Der Ar-
beitsumfang reicht aber bei weitem nicht aus, um den Menschen hinreichend Anleitung zur Gestal-
tung des Alltags zu geben. Die Verwaltung hält daher weitergehende Überlegungen auch verbun-
den mit einer Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten von Arbeitsgelegenheiten für erforderlich. 
In Form eines Modellprojekts sollen für männliche alleinstehende Flüchtlinge in einer Einrichtung 
entsprechende Perspektiven entwickelt werden. 
 
Gedacht ist daran, ein solches Modellprojekt für diese Zielgruppe freiwillig und unentgeltlich anzu-
bieten, an dem bis zu 15 Flüchtlinge teilnehmen können. Über eine sinnvolle Beschäftigung dieser 
Flüchtlinge, die darauf ausgerichtet ist, bereits vorhandene Ressourcen frühestmöglich zu erhal-
ten, zu reaktivieren und auszubauen, soll auf eine gute Strukturierung des Alltags hingewirkt wer-
den. Eines der Ziele soll dabei eine höhere Zufriedenheit und damit einhergehend eine höhere 
Identifikation mit dem aktuellen Wohnumfeld der Flüchtlingseinrichtung sein. Gute räumliche Vo-
raussetzungen würde hierfür die Einrichtung an der Nieberdingstraße 30b bieten. 
 
Die Arbeit mit den Menschen kann vor allem dann gelingen, wenn eine solche Initiative mit einer 
Förderung des Spracherwerbs in der deutschen Sprache verbunden wird. Dazu soll ein Kurs zur 
Sprachförderung mit dem Projekt verbunden werden. Er wird durch die Volkshochschule Münster 
organisiert und aus Mitteln zur Weiterbildungsförderung finanziert, die das Land Nordrhein-
Westfalen für die Sprachförderung von Flüchtlingen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 
bereitgestellt hat. 
 
Diese Sprachkurse sollen die deutsche Sprache lebensnah und alltagsorientiert vermitteln, indem 
sie die mündliche Ausdrucksfähigkeit und das Leseverstehen der Teilnehmenden verbessern und 
sie dabei unterstützen, alltägliche Handlungen zu bewältigen. Inhalte werden neben dem Alltag in 
Deutschland die Themen Arbeit, Einkaufen, Gesundheit/medizinische Versorgung, Orientierung in 
Münster, Verkehr/Mobilität usw. sein. Für die bis zu 15 Teilnehmer sollen damit an drei Unterrichts-
tagen pro Woche grundlegende Sprachkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Refe-
renzrahmen für Sprachen (Niveau bis A2) vermittelt werden. 
 
Für die Durchführung des Modellprojektes sind im Jahr 2015 Aufwendungen von insgesamt 
54.000 € vorgesehen, der begleitende Sprachkurs ist wie beschrieben durch das Land finanziert.

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V/0267/2015 
 
Auf Basis der Erfahrungen aus dem Projekt und dessen Wirkungen sollen dann u. a. in Zusam-
menarbeit mit dem Jobcenter Vorschläge entwickelt werden, wie Maßnahmen zur Tagesstrukturie-
rung und qualifikationsfördernden Begleitung für möglichst viele Flüchtlinge eingerichtet und etab-
liert werden können. 
 
6. Ausblick / Weiteres Verfahren 
 
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung in Abstimmung mit der 
Wohn + Stadtbau GmbH die schnelle Realisierung des neuen Pavillongebäudes angehen. Gleich-
zeitig werden alternative Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude sondiert, geprüft und sich 
daraus für Münster eventuell anbietende Lösungen den Gremien vorgelegt. Die Erweiterung der 
neuen Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer Straße ist über eine Dringlichkeitsentscheidung 
(Anlage 4) bereits angestoßen. 
 
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht für 2015 von mindestens 300.000 Asylanträgen 
aus (250.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller). Auch wenn die Lage weiterhin unbeständig 
bleibt und eine verlässliche Prognose kaum zulässt, würde dies einen Anstieg von 50 % gegen-
über dem Vorjahr bedeuten. In Münster stieg die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge im Laufe 
des Jahres 2014 um ca. 570. Würde die vom Bundesamt prognostizierte Entwicklung eintreten, 
würden in Münster für das Jahr 2015 zusätzlich ca. 850 Plätze benötigt. 
 
Wie in der Vorlage dargestellt, werden im Mai dieses Jahres ca. 2.020 Plätze zur Verfügung ste-
hen, nach 1.552 zum Jahreswechsel. Bis zum Ende dieses Jahres würde das noch einen zusätzli-
chen Bedarf von ca. 380 Plätzen bedeuten. Fest eingeplant sind bis zum Jahreswechsel 
2015/2016 bereits Maßnahmen in Pavillonbauweise in Roxel, Mecklenbeck, an der Wienburgstra-
ße und in Hiltrup. Ferner die Erweiterung der neuen Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer 
Straße. Schließlich die lange geplanten und beschlossenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen 
an der Schaumburgstraße und in Wolbeck am Tönskamp. 
 
Bei jeweils 50 Plätzen Kapazität können damit ca. 350 neue Plätze entstehen, denn die neuen 
dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel werden erst im ersten Quartal 2016 
zur Verfügung stehen. 
 
Aktuell zeichnen sich kleinere befristete Anmietungen am Dahlweg 72/Am Alten Schützenhof 27 
und an der Geiststraße 98 ab, durch die bis zu ca. 65 weitere Plätze in diesem Jahr gewonnen 
werden können. Einige Reserven bestehen darüber hinaus am Angelsachsenweg. 
 
Der Aktivierung dieser neuen Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge stehen verschiedene 
aktuell genutzte Immobilien gegenüber, deren Nutzung für Flüchtlinge entfallen wird. Insbesondere 
die Gebäude Arnheimweg 15 - 29 (ca. 115 Plätze), Friedensstraße 37 (ca. 40 Plätze) und Lip-
pstädter Straße 88 (ca. 30 Plätze) stehen im laufenden Jahr zur Disposition. Bis zum Jahresende 
müssen auch die Perspektiven für die Standorte Alexianerweg 9 (ca. 20 Plätze) und Osthofstra-
ße 1 (ca. 20 Plätze) geklärt werden. Für die dringend erforderliche Sanierung der Einrichtung Gre-
vener Straße 217 müssten die verbliebenen alten Bestandshäuser abgebrochen werden (ca. 30 
Plätze) und der Standort Brandhoveweg 91 (Hof Buddenbäumer) ist mit der Nutzung der dauerhaf-
ten Flüchtlingseinrichtungen in Wolbeck am Tönskamp aufzugeben (ca. 75 Plätze). 
 
Insgesamt werden also bis zu ca. 330 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zum Jahres-
wechsel 2015/2016 entfallen oder gefährdet sein. Generell ist zudem festzustellen, dass die Nut-
zung der Häuser, die früher durch die britischen Streitkräfte genutzt wurden und von Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben vermarktet wurden oder werden, befristet ist. Gleiches gilt für aktuelle klei-
nere Mietlösungen. Perspektivisch ist also mit dem Verlust weiterer Unterbringungskapazitäten in 
erheblichem Umfang zu rechnen.

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V/0267/2015 
 
Die bislang verfügbaren und vorbereiteten Maßnahmen werden daher nicht ausreichen, um die 
Zeit bis zur Fertigstellung der neuen, dem Flüchtlingskonzept entsprechenden Flüchtlingseinrich-
tungen zu überbrücken. Daher sind dringend weitere Lösungen zu entwickeln, um zusätzlichen 
Wohnraum für die zuziehenden Flüchtlinge zu gewinnen. Die Verwaltung wird diese Arbeiten in-
tensiv fortsetzen und den Gremien weitere Vorschläge für Maßnahmen vorlegen, wenn diese mög-
lich und entscheidungsreif sind.  
 
7. Ergänzende Hinweise zur Vorlage V/0070/2015/1 
 
7.1. Notunterkunft des Landes NRW in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule 
 
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für neu ankommende Flüchtlinge 
zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung. 
 
Die Verwaltung hat den Beschluss des Rates vom 25.03.2015 umgesetzt und beim Land Nord-
rhein-Westfalen schriftlich darauf hingewirkt, dass diese Nutzung über den bislang vorgesehenen 
Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortgesetzt und gemeinsam mit 
den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. In Gesprächen wurde das Angebot der Stadt so-
wohl von Vertretungen der Landesbehörden, wie auch der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld 
positiv bewertet. Eine formelle Rückäußerung der zuständigen Bezirksregierung lag bei Fertigstel-
lung dieser Vorlage noch nicht vor.  
 
Für die Stadt Münster werden die in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule 
untergebrachten Menschen auf die Aufnahmeverpflichtung angerechnet. Dadurch wurden der 
Stadt Münster in diesem Umfang seit der Betriebsaufnahme entsprechend weniger Flüchtlinge 
zugewiesen, die andernfalls in städtischen Kapazitäten unterzubringen und zu betreuen wären. 
Wenn die Notunterkunft aufgegeben wird, ist dann allerdings mit entsprechend höheren Zuweisun-
gen an die Stadt Münster zu rechnen. 
 
7.2. Zusätzliche Kapazitäten auf dem Areal der Oxford-Kaserne 
 
Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der 
Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu 
halten. Dazu hat die Verwaltung die ersten Prüfungen inzwischen abgeschlossen. Sie wird die 
Gremien mit einer weiteren Vorlage hierüber informieren und Vorschläge für das weitere Verfahren 
machen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (8)

14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.04.2015 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
28.04.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit

Zur Sitzung
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25.1 Vorberatung
Zur Sitzung
06.05.2015 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (18)

  • Südstraße 16
  • Mondstraße
  • Warendorfer Straße 263
  • Pienersallee
  • Nieberdingstraße 30b
  • Schaumburgstraße
  • Geiststraße 98
  • Friedensstraße 37
  • Von-Esmarch-Straße
  • Albersloher Weg 33
  • Angelsachsenweg
  • Tönskamp
  • Dahlweg 72
  • Am Alten Schützenhof 27
  • Am Pulverschuppen
  • Alexianerweg 9
  • Brandhoveweg 91
  • Arnheimweg 15

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Details

Aktenzeichen
V/0267/2015
Typ
Vorlagen
Datum
08.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37