V/0267/2015
Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen, Übergangslösung in Pavillonbauweise, Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße, Anpassen der Personalsituation und Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung
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V/0267/2015 - Anlage 2 - WAF-Straße Plan 1
1848 Zeichen
AUW II Asylbewerber-Unterkunft Hau s Bayern Münster Projekt Umbau des Hauses Bayern zur Unterkunft von Asylbewerbern Flur , Flurstück 143 Warendorferstraße 267 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 3-A-1000 - a Lagepl an Maßstab Dat um Gez Größe ± 0,00 1:1000 27.03.2015 TK DIN A3 = OKFF Entwurf 01Freigabe Ar chitekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der Tec hnik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement Fax 0251 - 4 92 77 34 LageplanLageplan LageplanLageplan (dxf-Auszug aus Katasterplan der Stadt Münster) 46,445 14,44 51 112 118 143 155 156 44 2130 I 19 (3) I 19a (1) I (14) I (2) III 263 I(4 ) (12) (11) I (13) I (1) (16) (5) (6) I (7) (9) (8) P Am Pulverschuppen Teich Weg Tor 2-flg. Breite 5,0 m als Feuerwehrzufahrt, Verriegelung nur mit Dreikant Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Gitterzaun H = 1,80 m Tor 1-flg. Breite 1,50 m Fußweg Pflasterung Tor 2-flg. Breite ca. 5,0 m Zufahrt Warendorferstraße 263 Leuchte Leuchte FD TH= 7,77 m Verriegelung nur mit Dreikant zulässig !!! II Müll- platz 265265 265265 267267 267267 STP 8STP 7STP 6STP 5STP 4STP 3STP 2STP 1 Fahrradstellplätze
V/0267/2015 - Anlage 5 - WAF-Straße Kosten
780 Zeichen
AUW II - Asylbewerberunterkunft Haus Bayern Münster |A.K.T| Architekten Krych Tombrock Kostenberechnung 01 nach Elementmethode Seite 1-7 Bauvorhaben: AUW II - Asylbewerberunterkunft Haus Bayern Münster Warendorferstraße 267, 48155 Münster Bauherr: Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagment Albersloher Weg 33, 48127 Münster Grundlage: Entwurf 01: 28.03.2015 Stand: 31.03.2015 Kostengruppe Beschreibung KostenberechungKostenberechungKostenberechungKostenberechung 100 Grundstück vorhanden 200 Herrichten und Erschliessen 1.000,00 300 Bauwerk: Baukonstruktion 288.500,00 400 Bauwerk: Technische Anlagen 198.600,00 500 Aussenanlagen 11.500,00 600 Ausstattungen 2.000,00 700 Nebenkosten 109.307,80 Netto Summe in € 610.907,80 + 19% MwSt in € 116.072,48 Brutto Summe in € 726.980,28 1
V/0267/2015 - Anlage 3 - WAF-Straße Plan 2
7972 Zeichen
AUW II Asylbewerber-Unterkunft Haus Bayern Münster Projekt Umbau des Hauses Bayern zur Unterkunft von Asylbewerbern Flur , Flurstück 143 Warendorferstraße 267 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 3-A-1002 - a Maßstab Datum Gez Größe ± 0,00 1:100 (DIN A 3 = 1:161) TK 42 x 67 cm = OKFF Freigabe Architekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement Fax 0251 - 4 92 77 34 Erdgeschoss 31.03.2015 Entwurf 01 46 5 2,57 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,63 5 24 2 24 3,38 5 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,39 12 24 5,07 5 12 24 3,38 5 24 20 5 2,28 12 5 12 5 2,52 5 46 5 46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5 46 5 2,57 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,63 5 24 2 36 5 3,13 5 36 5 2,63 5 11 5 2,51 24 2,63 5 11 5 2,51 24 2,51 11 5 2,51 24 5,19 5 24 3,38 5 81 25 24 2,48 5 12 5 12 5 2,52 5 46 5 46,44 5 46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5 14,44 14,44 Erdgeschoss EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner EG ca. 36 Bewohner 3 Spülen 3 Herde T 30 RS FA T 30 RS FA Gelb = Abbruch Rot = Neu Legende: A A 2 WT 3 DU 3 WT 3 DU 4 WC 3 WT Spiegel Lüftung Spiegel F Feuerlöscher T 30 RS FA Sanitärausstattung: geplant Gesamt 78 Personen Damen: 8 WC 6 Duschen 10 Waschtische Herren: 6 WC 7 Urinale 6 Duschen 9 Waschtische F F 3 WM + 3 WT 1 WT F 3 Urinale 1 WT 2 WC N AUW II Mech. Lüftung Duschraum Neues Fenster Brandmeldeanlage mit Feuerwehraufschaltung erforderlich, da Bewohnerzahl > 60 Pers. Genau Ausführung in Abstimmung mit der Feuerwehr Münster !!! Mech. Lüftung Duschraum Rauchmelder (RM) Brandschutztür mit Feststell Anlage T 30 RS + FA DU 120 WC 60 WT 60 1,10 1,50 KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS KS Rame 6 % Rame 6 % Glasscheibe bis UK OL RS FA ??? 1.01 1.01 1.01 1.01 Wohnraum 2 Pers. F: 13,52 m2 U: 15,66 m 1.02 1.02 1.02 1.02 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.03 1.03 1.03 1.03 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.04 1.04 1.04 1.04 Wohnraum 2 Pers. F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.06 1.06 1.06 1.06 Wohnraum 2 Pers. F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.07 1.07 1.07 1.07 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.08 1.08 1.08 1.08 Wohnraum 2 Pers. F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.09 1.09 1.09 1.09 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.10 1.10 1.10 1.10 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.11 1.11 1.11 1.11 Wäsche F: 12,57 m2 U: 15,30 m 1.12 1.12 1.12 1.12 Küche F: 26,69 m2 U: 20,67 m 1.19 1.19 1.19 1.19 Treppenhaus 2 F: 18,21 m2 U: 17,77 m 1.20 1.20 1.20 1.20 Aufenthalt F: 27,32 m2 U: 20,91 m 1.21 1.21 1.21 1.21 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.23 1.23 1.23 1.23 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.24 1.24 1.24 1.24 Wohnraum 2 Pers. F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.25 1.25 1.25 1.25 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.26 1.26 1.26 1.26 Sozialarbeiter + HM F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.27 1.27 1.27 1.27 Wohnraum 2 Pers. F: 13,86 m2 U: 15,79 m 1.28 1.28 1.28 1.28 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.29 1.29 1.29 1.29 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.30 1.30 1.30 1.30 Wohnraum 2 Pers. F: 13,52 m2 U: 15,66 m 1.31 1.31 1.31 1.31 Flur 1 F: 25,47 m2 U: 25,32 m 1.05 1.05 1.05 1.05 Eingang / Treppenhaus 1 F: 41,16 m2 U: 32,49 m 1.33 1.33 1.33 1.33 Flur 2 F: 49,88 m2 U: 44,77 m 1.22 1.22 1.22 1.22 Wohnraum 2 Pers. F: 13,20 m2 U: 15,54 m 1.15 1.15 1.15 1.15 WC D F: 13,07 m2 U: 15,49 m 1.18 1.18 1.18 1.18 WC H F: 13,07 m2 U: 15,49 m 1.16 1.16 1.16 1.16 Waschraum D F: 13,28 m2 U: 15,57 m 1.17 1.17 1.17 1.17 Waschraum H F: 13,28 m2 U: 15,57 m 1.34 1.34 1.34 1.34 Flur 3 F: 9,41 m2 U: 12,52 m 1.13 1.13 1.13 1.13 Beh.-Bad F: 6,12 m2 U: 10,60 m 1.14 1.14 1.14 1.14 Durchgang F: 10,08 m2 U: 16,99 m AUW II Asylbewerber-Unterkunft Haus Bayern Münster Projekt Umbau des Hauses Bayern zur Unterkunft von Asylbewerbern Flur , Flurstück 143 Warendorferstraße 267 48155 Münster Bauherr Stadt Münster Albersloher Weg 33 48127 Münster Fon 0251 - 4 92 23 00 Architekten Krych Tombrock Südstraße 16 48153 Münster Fon 0251 - 520 93 93 0 Fax 0251 - 520 93 93 8 kontakt@a-k-t-ms.de Plannr. 3-A-1003 - a Maßstab Datum Gez Größe ± 0,00 1:100 (DIN A 3 = 1:161) TK 42 x 67 cm = OKFF Freigabe Architekt Bauherr Ind Dat Gez Änderungen Die Ausführung hat nach der VOB Teil C und den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Alle Maße sind am Bau örtlich und eigenverantwortlich zu prüfen, Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit dem Architekten bzw. der Bauleitung abzustimmen. Grundlagen für die Ausführung sind die Ausführungs- und Detailplanung der Architekten und die Statik- und Hausplanung sowie Brandschutzkonzept, Bodengutachten, Wärmeschutz- und Schallschutznachweis. Abweichungen von der o.g. Planung müssen vom Auftraggeber vor der Ausführung schriftlich genehmigt werden. Amt für Immobilienmanagement Fax 0251 - 4 92 77 34 1. Obergeschoss + Schnitt A-A 31.03.2015 Entwurf 01 1,86 5 83 1,75 83 1,75 20 2,31 29 2,98 27 52,98 20 30 27 52,72 26 2,31 29 2,66 32 7,77 14,44 46 55,26 24 2,51 24 5,26 46 5 46,44 5 46 5 5,19 5 24 5,26 50 3,38 5 24 5,26 24 5,26 24 5,13 5 24 5,07 5 12 24 15 3,23 5 24 2,48 5 12 5 12 5 2,52 5 46 5 Schnitt A-A 3 WM + 3 WT Obergeschoss 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner 1. OG ca. 42 Bewohner T 30 RS 3 Herde T 30 RS A A Lüftung T 30 RS FA 3 Spülen Spiegel 2 WT 3 DU 3 WT 3 DU 4 WC 3 WT Spiegel 4 Urinale 2 WT 4 WC F F 1 WT F N AUW II Neues Fenster Mech. Lüftung Duschraum Mech. Lüftung Duschraum KS Gelb = Abbruch Rot = Neu Legende: F Feuerlöscher Rauchmelder (RM) Brandschutztür mit Feststell Anlage T 30 RS + FA KS KS KS KS KS KS KS KS KS F 90 F 90 2.01 2.01 2.01 2.01 Wohnraum 4 Pers. F: 27,32 m2 U: 20,91 m 2.02 2.02 2.02 2.02 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.04 2.04 2.04 2.04 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.05 2.05 2.05 2.05 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.06 2.06 2.06 2.06 Wohnraum 4 Pers. F: 27,01 m2 U: 20,79 m 2.07 2.07 2.07 2.07 Küche F: 27,32 m2 U: 20,91 m 2.08 2.08 2.08 2.08 WC H F: 16,65 m2 U: 16,99 m 2.21 2.21 2.21 2.21 Wohnraum 4 Pers. F: 27,32 m2 U: 20,91 m 2.20 2.20 2.20 2.20 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.19 2.19 2.19 2.19 Wohnraum 2 Pers. F: 17,80 m2 U: 17,29 m 2.18 2.18 2.18 2.18 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.17 2.17 2.17 2.17 Wohnraum 4 Pers. F: 27,67 m2 U: 21,04 m 2.16 2.16 2.16 2.16 Wohnraum 4 Pers. F: 27,01 m2 U: 20,79 m 2.15 2.15 2.15 2.15 Aufenthalt F: 27,32 m2 U: 20,91 m 2.14 2.14 2.14 2.14 Treppenhaus 2 F: 18,21 m2 U: 17,53 m 2.22 2.22 2.22 2.22 Flur 1 F: 75,30 m2 U: 65,02 m 2.03 2.03 2.03 2.03 Treppenhaus 1 F: 4,65 m2 U: 9,52 m 2.11 2.11 2.11 2.11 Flur 2 F: 38,94 m2 U: 36,05 m 2.09 2.09 2.09 2.09 WC D F: 13,07 m2 U: 15,49 m 2.13 2.13 2.13 2.13 Wäsche F: 13,07 m2 U: 15,49 m 2.10 2.10 2.10 2.10 Waschraum D F: 13,28 m2 U: 15,57 m 2.12 2.12 2.12 2.12 Waschraum H F: 13,28 m2 U: 15,57 m
V/0267/2015 - Anlage 4 - WAF-Straße Dringlichkeitsentscheidung
3876 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER SOZIALAMT Dringlichkeitsentscheidung D/0005/2015 Betreff: Außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße 263 Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung Um die notwendigen Umbauarbeiten zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingsein- richtung Warendorfer Straße 263 wirtschaftlich und auf Grundlage bestehender Aufträge zeitnah angehen zu können, werden Haushaltsmittel in Höhe von 350.000 € außerplanmäßig bereitgestellt. II. Finanzierung/Mittelbereitstellung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Investitionsmaßnahme Neu Erweiterung Flüchtlingseinrich- tung Warendorfer Straße 263 Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß- nahmen 2015 350.000 Die Gesamt- kosten werden 726.980 € betragen Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 350.000 Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 350.000 € wird zugestimmt. Anlage 4 Deckung: Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtrags- satzung herbeizuführen. Begründung: In diesen Tagen wird der Umbau eines Gebäudes einer ehemaligen Truppenunterkunft an der Warendorfer Straße 263 abgeschlossen, um dort ca. 50 Flüchtlinge aus Familien ange- messen unterzubringen (vgl. Vorlage V/0613/2014). Das Gebäude wurde dazu von der Bun- desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angemietet. Am 25.03.2015 beschloss der Rat ein weiteres Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 263 als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unter- bringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen von der BImA anzumieten und umzubauen (vgl. Vorlage V/0070/2015 einschließlich Ergänzung). Mit der Vorlage wurde mitgeteilt, dass die insgesamt zum Umbau des Gebäudes benötigten in- vestiven Mittel im weiteren Verfahren noch zu berechnen sind. Es bietet sich jetzt an, den Umbau des benachbarten Gebäudes mit den Firmen zu realisie- ren, die derzeit den Umbau des ersten Gebäudes abschließen. Sie können die notwendigen Arbeiten wirtschaftlich und auf der Basis bestehender Aufträge zeitnah übernehmen. Eine zügige und kostengünstige Realisierung der dringend benötigten Maßnahme ist dadurch möglich. Daher möchte die Verwaltung im Rahmen des Vergaberechts und der Vergabeord- nung der Stadt Münster die mit dem Umbau des ersten Gebäudes betrauten Firmen mit den Bauleistungen für die Erweiterung beauftragen. Hierfür müssen vorab Aufträge mit einem Volumen von 350.000 € erteilt werden. Dieser Betrag ist von den insgesamt benötigten Mit- teln in Höhe von voraussichtlich 726.980 € vorab außerplanmäßig bereitzustellen. Der Rest- betrag wird in einer gesonderten Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung dargestellt und vorgelegt (vgl. Vorlage V/0070/2015/1). Zur Dringlichkeit: − Die für den Umbau des ersten Gebäudes der neuen Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße 263 vor Ort tätigen Firmen können die Arbeiten wirtschaftlich und sehr zeitnah mit übernehmen, wenn sie unmittelbar Folgeaufträge erhalten. Ein Beschluss der Gremien in der nächsten Beratungskette kommt hierfür zu spät. − Aktuell ist der Bedarf, zusätzliche Kapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu schaffen, besonders groß. Es fehlen weitere Lösungen, um der gesetzlichen Verpflich- tung der Stadt zur Unterbringung und Versorgung der Menschen nachzukommen. Der Bedarf für die Erweiterungsmaßnahme ist daher dringend. Münster, den 07./08.04.2015 I. V. gez. gez. Alfons Reinkemeier Robert von Olberg Stadtkämmerer Ratsherr
V/0267/2015 - Anlage 1 - Mauritz-Ost, Mondstraße
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Druckansicht Maßstab 1 : 7500 Datum: 06.11.2014 Notizen: © Stadt Münster H 5758 921 R 3408 780 R 3409 957 H 5760 572 0 50 100 Meter Standort Mauritz-Ost, Mondstraße Anlage 1
Beschlussvorlage
29464 Zeichen
V/0267/2015
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Maßnahmen aufgrund steigender Flüchtlingszahlen;
Übergangslösung in Pavillonbauweise,
Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße,
Anpassen der Personalsituation und
Modellprojekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung
Beratungsfolge
14.04.2015 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
22.04.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Vorberatung
Flächenmanagement
22.04.2015 Integrationsrat Vorberatung
23.04.2015 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
28.04.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und Vorberatung
E-Government
29.04.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz Vorberatung
und Arbeitsförderung
06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
06.05.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Am Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1) wird vorüberge-
hend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise mit 50 Plätzen für Familien errichtet und
betrieben, wenn dort die liegenschaftlichen Voraussetzungen hierfür geschaffen werden kön-
nen.
2. Das Pavillongebäude wird durch einen Investor schlüsselfertig zur Verfügung gestellt. Es wird
durch die Stadt Münster angemietet und mit dem notwendigen Mobiliar sowie den erforderli-
chen beweglichen Einrichtungsgegenständen ausgestattet.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH neue Bau-
und Betriebsformen für Pavillongebäude zu prüfen und diese alternativ oder für künftige Pro-
jekte vorzuschlagen, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirt-
schaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schnell und bedarfsgerecht angemessene Unter-
kunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen.
Vorlagen-Nr.:
V/0267/2015
Auskunft erteilt:
Herr Lembeck
Ruf:
492-5040
E-Mail:
Lembeck@stadt-muenster.de
Datum:
13.04.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0267/2015
4. Das in der Anlage 2 gekennzeichnete Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße 267 wird
als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vorübergehenden Unterbringung
von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Menschen nach den Plänen des
Architekturbüros |A.K.T| Architekten Krych Tombrock (Anlage 3) zurzeit umgebaut. Die diesbe-
zügliche Dringlichkeitsentscheidung für die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zur Erweite-
rung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße (Anlage 4) wird gemäß
§ 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) genehmigt.
5. Für die persönliche Betreuung dieser vorläufigen Unterbringungslösung werden zusätzliche
Mitarbeiter/-innen im Umfang von 0,50 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) EGr. S 12 für Sozialarbei-
ter/-innen bzw. Sozialpädagogen/-innen und 0,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte befristet für 3 Jah-
re ab der Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt.
Anmerkung: Die persönliche Betreuung für die Erweiterung der Flüchtlingseinrichtung Waren-
dorfer Straße wurde bereits am 25.03.2015 beschlossen (vgl. Vorlage V/0070/2015/1).
6. Durch den anhaltend starken Zuzug von Flüchtlingen nach Münster mussten auch außerhalb
von dauerhaften oder befristeten Flüchtlingseinrichtungen an verschiedenen Stellen des Stadt-
gebiets Flüchtlinge in kleineren Einheiten - in angemieteten sowie umgebauten Gebäuden - un-
tergebracht werden, die ebenfalls zu betreuen und zu versorgen sind. Hierfür bestehen schon
jetzt zusätzliche Personalbedarfe, für die auf der Grundlage des am 10.12.2014 beschlossenen
Betreuungsschlüssels weitere 3,50 VZÄ EGr. S 12 für Sozialarbeiter/-innen bzw. Sozialpäda-
gogen/-innen und 3,50 VZÄ EGr. 4 für Hauswarte einzusetzen sind. Sie sollen für 3 Jahre ab
Einstellung zunächst überplanmäßig eingesetzt werden.
7. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Projekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördern-
den Begleitung für alleinstehende männliche Flüchtlinge modellhaft für eine Flüchtlingseinrich-
tung zu entwickeln, umzusetzen und dessen Wirkungen zu ermitteln.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich Investitionskosten in Höhe von 726.980 €
für den Umbau zur Erweiterung der zeitlich befristeten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße
entstehen (Anlage 5). Die veranschlagten Auszahlungen für Mobiliar und Einrichtungsgegenstände
des Pavillongebäudes entsprechen dem Standard der städtischen Flüchtlingseinrichtungen. Bau
bzw. Umbau und Einrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen werden voraussichtlich bis zum
Jahresende 2015 umgesetzt.
Die laufenden Personalaufwendungen sind auf der Basis der durchschnittlichen städtischen Per-
sonalkosten für die jeweils vorgesehene Eingruppierung ermittelt. Es wird erwartet, dass die Per-
sonalaufwendungen für den Betrieb der neuen Flüchtlingseinrichtungen nach deren Fertigstellung
mit Beginn des Jahres 2016 fällig werden.
Das zusätzliche Personal aufgrund der schon jetzt erreichten Zunahme der Unterbringungen soll
unverzüglich nach einer Beschlussfassung eingestellt werden. Die dafür entstehenden Personal-
aufwendungen werden also schon im laufenden Jahr fällig. Die kalkulierten Transferaufwendungen
werden für Integrationshilfen z. B. in Kooperation mit freien Trägern sowie zur Umsetzung eines
Modellprojekts zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für alleinstehende
männliche Flüchtlinge erforderlich.
- 3 -
V/0267/2015
Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung wird wie folgt finanziert:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 203.590
2016 ff. 398.840
Zeile 15 Transferaufwendungen 2015 43.170
2016 ff. 74.000
Insgesamt: 2016 ff. 472.840 2015:
246.760 €
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2015 8.000 Ausstattung
Büroarbeits-
plätze
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer
Bedarfe
Auszahlungen Zeile 08 Auszahlungen für
Baumaßnahmen
2015 726.980 Warendorfer
Straße 263
Auszahlungen Zeile 09 Auszahlungen für den
Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen
2015 40.330 Mobiliar und
Einrichtungs-
gegenstände
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2015 775.310
Die benötigten zusätzlichen Personalressourcen werden zunächst befristet für 3 Jahre ab Einstel-
lung bzw. Inbetriebnahme der neuen Kapazitäten überplanmäßig eingesetzt. Zum Stellenplan
2016 wird die Verwaltung für den dann auf Basis der Flüchtlingszahlen inklusive einer mittelfristi-
gen Prognose absehbaren Bedarf notwendige Stellenvermehrungen vorschlagen.
Es wird angestrebt, die im laufenden Jahr entstehenden zusätzlichen Aufwendungen und investi-
ven Auszahlungen im Gesamthaushalt aufzufangen. Der Rat stimmt den hierzu erforderlich wer-
denden Umschichtungen über das Instrument der über- bzw. außerplanmäßigen Mittelbereitstel-
lung nach § 83 GO NRW zu. Die endgültige Deckung ist voraussichtlich durch eine Nachtragssat-
zung herbeizuführen.
Begründung:
1. Ausgangslage
Zuletzt am 25.03.2015 beschloss der Rat verschiedene Maßnahmen zum Ausbau der Platzkapa-
zitäten der Stadt Münster zur Unterbringung der zahlreichen zuziehenden Flüchtlinge. Die Zahl
der Menschen, die von der Stadt unterzubringen sind, war im Jahr 2014 um 58,5 % auf 1.552
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V/0267/2015
und ist bis Mitte März 2015 schließlich auf insgesamt ca. 1.800 Menschen gestiegen. In der ent-
sprechenden Beschlussvorlage wurde darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagenen Maßnah-
men dringend erforderlich und deren Realisierungen so schnell wie möglich anzustreben sind.
Gleichzeitig wurde dargestellt, dass es die nicht nachlassenden Zuzugszahlen von Flüchtlingen
aus Sicht der Verwaltung erfordern, in den Bemühungen nicht nachzulassen, weitere Alternativen
für die angemessene Unterbringung der zuziehenden Menschen zu finden. Hieraus resultieren die
mit dieser Vorlage vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen.
2. Vorgeschlagene Maßnahmen zum Platzausbau in Pavillonbauweise
Nach wie vor gehören Gebäude in Pavillonbauweise zu den Lösungen, mit denen für befristete
Zeiträume in größerem Umfang und gemessen am Vorlauf für massive Neubauten relativ zeitnah
Unterbringungskapazitäten für die Zuzüge von Flüchtlingen geschaffen werden können. Sie bieten
günstige Raumzuschnitte für eine angemessene Unterbringung und eine gute soziale Betreuung
der dort lebenden Menschen bei vertretbaren wirtschaftlichen Aufwendungen. Auf inzwischen zehn
Standorten sind entsprechende zeitlich befristete Pavillongebäude gebaut oder in Planung, durch
die eine deutliche Entlastung der Unterbringungssituation zu erwarten bzw. bereits eingetreten ist.
Daher schlägt die Verwaltung zunächst einen weiteren Standort vor, auf dem möglichst zeitnah
und vorübergehend eine Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise errichtet und betrieben werden
soll.
2.1. Standort Mauritz-Ost, Mondstraße (nördlich der Konradkirche, Anlage 1)
Die katholische Kirchengemeinde Sankt Mauritz hat der Stadt ihre grundsätzliche Bereitschaft sig-
nalisiert, das in der Anlage 1 gekennzeichnete Grundstück an der Mondstraße nördlich der Kon-
radkirche für die Aufstellung einer Flüchtlingseinrichtung in Pavillonbauweise zur Verfügung zu
stellen. Inzwischen wurden die kirchlichen Gremien mit der Thematik befasst und die Überlegun-
gen zwischen Vertretern von Kirchengemeinde und Verwaltung konkretisiert. Wenn eine Einigung
gelingt und dies zu wirtschaftlichen Konditionen möglich ist, soll das Angebot genutzt und ein Pa-
villongebäude für Flüchtlingsfamilien mit bis zu 50 Plätzen gebaut werden.
Das Grundstück ist voll erschlossen, hat einen guten Zuschnitt und ist sofort bebaubar. Der Stand-
ort bietet gute Voraussetzungen für einen integrativen Betrieb einer Flüchtlingseinrichtung, insbe-
sondere die zentrale Lage in einem gewachsenen Wohngebiet und die Nähe zu Schule und Kin-
dertageseinrichtungen sprechen hierfür. Die bemerkenswerte Initiative der katholische Kirchenge-
meinde Sankt Mauritz lässt zudem erwarten, dass die dort lebenden Flüchtlinge eine gute und zu-
gehende Unterstützung durch Ehrenamtliche erfahren könnten.
Im selben statistischen Bezirk Mauritz-Ost wird in Kürze die zeitlich befristete Flüchtlingseinrich-
tung auf dem Gelände der Warendorfer Straße 263 ihren Betrieb mit 50 Plätzen aufnehmen. Eine
ebenfalls befristete Erweiterung um weitere 50 Plätze hat der Rat am 25.03.2015 beschlossen. In
weniger als 2 km Entfernung zum Standort Mondstraße werden also in absehbarer Zeit weitere
100 Flüchtlinge im selben statistischen Bezirk zu betreuen sein. Die Verwaltung hält dies jedoch
bei dem außerordentlich großen Druck durch den Flüchtlingszuzug und bei der relativ großen Be-
völkerungszahl des Stadtteils für vertretbar.
Die zeitliche Befristung dieser Lösung wird sich zunächst an den Planungen der katholische Kir-
chengemeinde Sankt Mauritz orientieren müssen. Im Fall einer längeren Nutzungsperspektive
müsste die Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie der sozialen Betreuungssituationen der bei-
den zeitlich befristeten Unterbringungslösungen an der Mondstraße und der Warendorfer Straße
beobachtet werden, um die Maßnahmen in Abhängigkeit von den Bedarfen sukzessive zurückzu-
fahren. Zunächst wird in den anstehenden Verhandlungen eine Laufzeit von drei Jahren zugrunde
gelegt.
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V/0267/2015
2.2. Alternative Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude
Wie oben dargestellt haben sich die inzwischen realisierten Pavillongebäude zur Unterbringung
von Flüchtlingen grundsätzlich bewährt. Dennoch ist auch für diese Maßnahmen festzustellen,
dass sie einen nicht unerheblichen Vorlauf haben, was bei dem Tempo der Zuzüge von Flüchtlin-
gen dazu führen kann, dass sie nicht schnell genug realisiert werden können, um den weiter stei-
genden Bedarfen Rechnung zu tragen.
Diese Situation und die Tatsache, dass sowohl bei der Stadt, wie auch bei der bislang mit der
schlüsselfertigen Umsetzung der Pavillongebäude beauftragten Wohn + Stadtbau GmbH in letzter
Zeit eine Vielzahl alternativer Angebote für Pavillonlösungen vorgelegt wurden, lassen es lohnend
erscheinen, über weitere Lösungen für die schnelle Bereitstellung zusätzlicher Kapazitäten nach-
zudenken. So versprechen einige Anbieter deutlich kürzere Realisierungszeiträume als sie bislang
bei den Projekten in der Stadt Münster umgesetzt werden konnten. Auch eine Ausweitung des
Leistungsspektrums scheint in diesem Zusammenhang nicht uninteressant zu sein. So gibt es mitt-
lerweile Angebote, die auch Ausstattungen und weitere Serviceleistungen bis hin zur personellen
Betreuung von Unterkünften beinhalten.
Daher schlägt die Verwaltung vor, solche alternativen Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäu-
de in Kooperation mit der Wohn + Stadtbau GmbH zu sondieren und zu prüfen. Sollten sich hie-
raus geeignete Konzepte für künftige Projekte ergeben, sollen diese zur Realisierung in Münster
vorgeschlagen werden, wenn sie unter Berücksichtigung von Betreuungs- und Bauqualität, Wirt-
schaftlichkeit sowie Effektivität geeignet sind, schneller als mit den bisherigen Maßnahmen ange-
messene und bedarfsgerechte Unterkunftskapazitäten für Flüchtlinge zu schaffen.
3. Erweiterung der Einrichtung Warendorfer Straße (Anlagen 2 bis 5)
Der Rat beschloss am 25.03.2015, ein weiteres Gebäude im Bereich der Warendorfer Straße
(ehemalige Truppenunterkunft) als Erweiterung der dortigen neuen Flüchtlingseinrichtung zur vo-
rübergehenden Unterbringung von Flüchtlingsfamilien mit einer Kapazität für weitere ca. 50 Men-
schen von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben anzumieten und umzubauen (vgl. Vorlage
V/0070/2015).
Die zum Umbau des Gebäudes benötigten investiven Mittel wurden nach einer ersten groben Kos-
tenschätzung mit ca. 700.000 € bis 750.000 € angegeben. Das Gebäude wird durch die Bundes-
anstalt für Immobilienaufgaben mietzinsfrei zur Verfügung gestellt.
Den Gremien wurde zu dem Beschluss in Aussicht gestellt, die erforderlichen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen in einer gesonderten Beschlussvorlage darzustellen und zur Entschei-
dung vorzulegen.In den Anlagen 2 bis 5 werden diese Vorgaben umgesetzt. Danach ist nun von
Baukosten in Höhe von 726.980 € auszugehen. Die erforderlichen Mittel für die spätere Einrich-
tung der Räume mit Mobiliar sowie die Personalaufwendungen für die Betreuung durch Sozialar-
beit und Hausmeisterdienste wurden mit der Vorlage V/0070/2015 bereits überplanmäßig einge-
setzt.
Zurzeit beenden die beauftragten Firmen den Umbau des ersten Gebäudes dieser neuen Flücht-
lingseinrichtung. Sie können die notwendigen Umbauarbeiten zur Erweiterung der zeitlich befriste-
ten Flüchtlingseinrichtung Warendorfer Straße wirtschaftlich und auf Grundlage bestehender Auf-
träge angehen, wenn sie hiermit ohne Zeitverzug beauftragt werden. Um diese wirtschaftlichen
Effekte erzielen zu können, war es notwendig, umgehend die Haushaltsmittel für die ersten erfor-
derlichen Aufträge in Höhe von 350.000 € außerplanmäßig bereitzustellen. Aufgrund der Wert-
grenzen war dies nur im Wege der Dringlichkeitsentscheidung möglich, die dieser Vorlage als An-
lage 5 beigefügt ist. Die inhaltliche Begründung der Maßnahme sowie ihre Finanzierung sind die-
ser Anlage zu entnehmen.
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V/0267/2015
Formell ist die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen erforderlich, die mit dieser Vorlage vorgeschlagen wird.
4. Personalsituation / Betreuung der Flüchtlingseinrichtungen
Mitte März dieses Jahres waren in Münster ca. 1.800 Flüchtlinge unterzubringen, zu versorgen und
zu betreuen. Bis Anfang Mai 2015 kommen weitere zu betreuende Unterbringungskapazitäten hin-
zu. Am Angelsachsenweg werden zeitnah weitere Häuser der Bundesanstalt für Immobilienaufga-
ben für ca. 80 Menschen hergerichtet und das erste Gebäude der neuen Einrichtung Warendorfer
Straße (50 Plätze) sowie die städtische Erstaufnahmeeinrichtung auf dem Areal der ehemaligen
Oxford-Kaserne (ca. 90 Plätze) werden in Betrieb gehen. Insgesamt werden also Kapazitäten für
Flüchtlinge mit ca. 2.020 Plätzen zu betreuen sein.
Für die alten dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen (400 Plätze) galt ein Betreuungsstandard von
jeweils 0,3 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) Sozialarbeit sowie Hauswarte je Einrichtung mit 50 Plätzen.
Am 10.12.2014 hat der Rat den Personalstandard für die zu betreuenden Unterbringungskapazitä-
ten im Flüchtlingsbereich - ob dauerhafte oder temporäre Lösungen - mit einem Betreuungs-
schlüssel von jeweils 0,5 VZÄ für Sozialarbeit und Hauswarte je 50 Plätze festgelegt.
Zum Ende des Jahres 2014 bestand ein Stellenbedarf von je 13,60 VZÄ Sozialarbeit und Haus-
wart, der mit dem Beschluss über die Vorlage V/0825/2014 berücksichtigt wurde. Diese Stellen
sind inzwischen besetzt.
Darüber hinaus beschloss der Rat am 10.12.2014 im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2015,
zusätzlich 4,5 Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zur Betreuung und Integration der
Flüchtlinge einzurichten. Diese Stellen wurden ausdrücklich zusätzlich geschaffen, um den Perso-
nalschlüssel zu verbessern. Sie bleiben darum bei der folgenden Berechnung außen vor.
Bei insgesamt ca. 2.020 in Einrichtungen zu betreuenden Flüchtlingen (voraussichtlicher Stand
Anfang Mai 2015) ergibt sich der aktuelle Personalbedarf wie folgt:
400 / 50 x 0,3 = 2,4 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für die alten Einrichtungen und
1.620 / 50 x 0,5 = 16,2 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte für neue Einrichtungen,
zusammen 18,6 VZÄ
bei vorhandenen 13,6 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte bei der Stadt
und 1,5 VZÄ bei freien Trägern (Roxel einschl. Pienersallee, Nienberge),
insgesamt also 15,1 VZÄ besteht Anfang Mai 2015 ein zusätzlicher Personalbedarf
von jeweils 3,50 VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte.
Für die zusätzlichen Stellen geht die Verwaltung von einer Befristung von zunächst drei Jahren
aus, um die weiteren Entwicklungen im Flüchtlingsbereich beobachten zu können. Die jeweils 3,5
VZÄ Sozialarbeit/Hauswarte sollen unmittelbar nach der Beschlussfassung ausgeschrieben und
besetzt werden.
Die Stellen für das neue Angebot in Pavillonbauweise sollen mit Inbetriebnahme voraussichtlich
Anfang 2016 - dann ebenfalls für zunächst drei Jahre befristet - besetzt werden.
Bei einem weiter anhaltenden Flüchtlingszustrom ist von zusätzlichem Personalbedarf auch in den
zuarbeitenden Ämtern auszugehen.
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V/0267/2015
5. Projekt zur Tagesstrukturierung und qualifikationsfördernden Begleitung für
alleinstehende männliche Flüchtlinge
Die Situation der Menschen in den städtischen Einrichtungen für alleinstehende männliche Flücht-
linge spricht dafür, über sinnvolle und Ressourcen erhaltende neue Angebote nachzudenken. Die-
se Gruppe der Flüchtlinge muss den Alltag in den Einrichtungen in der Regel ohne verbindliche
Tätigkeiten und ohne Familienangehörige vor Ort gestalten. Der fehlende Anspruch auf Teilnahme
an einem Integrationskurs und die fehlende Tagesstruktur führen in Einzelfällen zu destruktiven
Verhaltensweisen, die wiederum zu Belastungen für die Menschen selbst und das Umfeld werden
können.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sieht die Möglichkeit der so genannten Arbeitsgele-
genheiten vor. Sie sollen zur Verfügung gestellt werden, wenn die zu leistende Arbeit sonst nicht,
nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde (§ 5 AsylbLG).
Anders als im Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II), sollen die Arbeitsgelegenheiten nach dem
AsylbLG die Teilnehmer nicht auf eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt vorbereiten, sie
bzw. die Aufwandsentschädigungen ergänzen lediglich die Leistungen. Diese Möglichkeiten wer-
den insbesondere für den Betrieb der Flüchtlingseinrichtungen in Form von Tätigkeiten eingesetzt,
die Hausmeisterarbeiten unterstützen oder für die Sauberkeit der Gemeinschaftsflächen innen und
außen sorgen.
Diese Arbeitsgelegenheiten werden in den Flüchtlingseinrichtungen der Stadt Münster regelmäßig
genutzt, vor allem auch in den Einrichtungen für alleinstehende männliche Flüchtlinge. Der Ar-
beitsumfang reicht aber bei weitem nicht aus, um den Menschen hinreichend Anleitung zur Gestal-
tung des Alltags zu geben. Die Verwaltung hält daher weitergehende Überlegungen auch verbun-
den mit einer Fortentwicklung der Einsatzmöglichkeiten von Arbeitsgelegenheiten für erforderlich.
In Form eines Modellprojekts sollen für männliche alleinstehende Flüchtlinge in einer Einrichtung
entsprechende Perspektiven entwickelt werden.
Gedacht ist daran, ein solches Modellprojekt für diese Zielgruppe freiwillig und unentgeltlich anzu-
bieten, an dem bis zu 15 Flüchtlinge teilnehmen können. Über eine sinnvolle Beschäftigung dieser
Flüchtlinge, die darauf ausgerichtet ist, bereits vorhandene Ressourcen frühestmöglich zu erhal-
ten, zu reaktivieren und auszubauen, soll auf eine gute Strukturierung des Alltags hingewirkt wer-
den. Eines der Ziele soll dabei eine höhere Zufriedenheit und damit einhergehend eine höhere
Identifikation mit dem aktuellen Wohnumfeld der Flüchtlingseinrichtung sein. Gute räumliche Vo-
raussetzungen würde hierfür die Einrichtung an der Nieberdingstraße 30b bieten.
Die Arbeit mit den Menschen kann vor allem dann gelingen, wenn eine solche Initiative mit einer
Förderung des Spracherwerbs in der deutschen Sprache verbunden wird. Dazu soll ein Kurs zur
Sprachförderung mit dem Projekt verbunden werden. Er wird durch die Volkshochschule Münster
organisiert und aus Mitteln zur Weiterbildungsförderung finanziert, die das Land Nordrhein-
Westfalen für die Sprachförderung von Flüchtlingen im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015
bereitgestellt hat.
Diese Sprachkurse sollen die deutsche Sprache lebensnah und alltagsorientiert vermitteln, indem
sie die mündliche Ausdrucksfähigkeit und das Leseverstehen der Teilnehmenden verbessern und
sie dabei unterstützen, alltägliche Handlungen zu bewältigen. Inhalte werden neben dem Alltag in
Deutschland die Themen Arbeit, Einkaufen, Gesundheit/medizinische Versorgung, Orientierung in
Münster, Verkehr/Mobilität usw. sein. Für die bis zu 15 Teilnehmer sollen damit an drei Unterrichts-
tagen pro Woche grundlegende Sprachkenntnisse nach dem Gemeinsamen Europäischen Refe-
renzrahmen für Sprachen (Niveau bis A2) vermittelt werden.
Für die Durchführung des Modellprojektes sind im Jahr 2015 Aufwendungen von insgesamt
54.000 € vorgesehen, der begleitende Sprachkurs ist wie beschrieben durch das Land finanziert.
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V/0267/2015
Auf Basis der Erfahrungen aus dem Projekt und dessen Wirkungen sollen dann u. a. in Zusam-
menarbeit mit dem Jobcenter Vorschläge entwickelt werden, wie Maßnahmen zur Tagesstrukturie-
rung und qualifikationsfördernden Begleitung für möglichst viele Flüchtlinge eingerichtet und etab-
liert werden können.
6. Ausblick / Weiteres Verfahren
Nach einem positiven Beschluss über diese Vorlage wird die Verwaltung in Abstimmung mit der
Wohn + Stadtbau GmbH die schnelle Realisierung des neuen Pavillongebäudes angehen. Gleich-
zeitig werden alternative Bau- und Betriebsformen für Pavillongebäude sondiert, geprüft und sich
daraus für Münster eventuell anbietende Lösungen den Gremien vorgelegt. Die Erweiterung der
neuen Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer Straße ist über eine Dringlichkeitsentscheidung
(Anlage 4) bereits angestoßen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht für 2015 von mindestens 300.000 Asylanträgen
aus (250.000 Erst- und 50.000 Folgeantragsteller). Auch wenn die Lage weiterhin unbeständig
bleibt und eine verlässliche Prognose kaum zulässt, würde dies einen Anstieg von 50 % gegen-
über dem Vorjahr bedeuten. In Münster stieg die Zahl der unterzubringenden Flüchtlinge im Laufe
des Jahres 2014 um ca. 570. Würde die vom Bundesamt prognostizierte Entwicklung eintreten,
würden in Münster für das Jahr 2015 zusätzlich ca. 850 Plätze benötigt.
Wie in der Vorlage dargestellt, werden im Mai dieses Jahres ca. 2.020 Plätze zur Verfügung ste-
hen, nach 1.552 zum Jahreswechsel. Bis zum Ende dieses Jahres würde das noch einen zusätzli-
chen Bedarf von ca. 380 Plätzen bedeuten. Fest eingeplant sind bis zum Jahreswechsel
2015/2016 bereits Maßnahmen in Pavillonbauweise in Roxel, Mecklenbeck, an der Wienburgstra-
ße und in Hiltrup. Ferner die Erweiterung der neuen Flüchtlingseinrichtung an der Warendorfer
Straße. Schließlich die lange geplanten und beschlossenen dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen
an der Schaumburgstraße und in Wolbeck am Tönskamp.
Bei jeweils 50 Plätzen Kapazität können damit ca. 350 neue Plätze entstehen, denn die neuen
dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Gelmer und Sprakel werden erst im ersten Quartal 2016
zur Verfügung stehen.
Aktuell zeichnen sich kleinere befristete Anmietungen am Dahlweg 72/Am Alten Schützenhof 27
und an der Geiststraße 98 ab, durch die bis zu ca. 65 weitere Plätze in diesem Jahr gewonnen
werden können. Einige Reserven bestehen darüber hinaus am Angelsachsenweg.
Der Aktivierung dieser neuen Kapazitäten zur Unterbringung der Flüchtlinge stehen verschiedene
aktuell genutzte Immobilien gegenüber, deren Nutzung für Flüchtlinge entfallen wird. Insbesondere
die Gebäude Arnheimweg 15 - 29 (ca. 115 Plätze), Friedensstraße 37 (ca. 40 Plätze) und Lip-
pstädter Straße 88 (ca. 30 Plätze) stehen im laufenden Jahr zur Disposition. Bis zum Jahresende
müssen auch die Perspektiven für die Standorte Alexianerweg 9 (ca. 20 Plätze) und Osthofstra-
ße 1 (ca. 20 Plätze) geklärt werden. Für die dringend erforderliche Sanierung der Einrichtung Gre-
vener Straße 217 müssten die verbliebenen alten Bestandshäuser abgebrochen werden (ca. 30
Plätze) und der Standort Brandhoveweg 91 (Hof Buddenbäumer) ist mit der Nutzung der dauerhaf-
ten Flüchtlingseinrichtungen in Wolbeck am Tönskamp aufzugeben (ca. 75 Plätze).
Insgesamt werden also bis zu ca. 330 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen bis zum Jahres-
wechsel 2015/2016 entfallen oder gefährdet sein. Generell ist zudem festzustellen, dass die Nut-
zung der Häuser, die früher durch die britischen Streitkräfte genutzt wurden und von Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben vermarktet wurden oder werden, befristet ist. Gleiches gilt für aktuelle klei-
nere Mietlösungen. Perspektivisch ist also mit dem Verlust weiterer Unterbringungskapazitäten in
erheblichem Umfang zu rechnen.
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V/0267/2015
Die bislang verfügbaren und vorbereiteten Maßnahmen werden daher nicht ausreichen, um die
Zeit bis zur Fertigstellung der neuen, dem Flüchtlingskonzept entsprechenden Flüchtlingseinrich-
tungen zu überbrücken. Daher sind dringend weitere Lösungen zu entwickeln, um zusätzlichen
Wohnraum für die zuziehenden Flüchtlinge zu gewinnen. Die Verwaltung wird diese Arbeiten in-
tensiv fortsetzen und den Gremien weitere Vorschläge für Maßnahmen vorlegen, wenn diese mög-
lich und entscheidungsreif sind.
7. Ergänzende Hinweise zur Vorlage V/0070/2015/1
7.1. Notunterkunft des Landes NRW in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule
Seit dem 21.02.2015 stellt die Stadt Münster dem Land Nordrhein-Westfalen die ehemalige Wart-
burg-Hauptschule an der Von-Esmarch-Straße als Notunterkunft für neu ankommende Flüchtlinge
zur Entlastung der Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes zur Verfügung.
Die Verwaltung hat den Beschluss des Rates vom 25.03.2015 umgesetzt und beim Land Nord-
rhein-Westfalen schriftlich darauf hingewirkt, dass diese Nutzung über den bislang vorgesehenen
Zeitraum (Ende März 2015) hinaus bis zu den Sommerferien 2015 fortgesetzt und gemeinsam mit
den örtlichen Hilfsorganisationen betrieben wird. In Gesprächen wurde das Angebot der Stadt so-
wohl von Vertretungen der Landesbehörden, wie auch der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld
positiv bewertet. Eine formelle Rückäußerung der zuständigen Bezirksregierung lag bei Fertigstel-
lung dieser Vorlage noch nicht vor.
Für die Stadt Münster werden die in der Notunterkunft in der ehemaligen Wartburg-Hauptschule
untergebrachten Menschen auf die Aufnahmeverpflichtung angerechnet. Dadurch wurden der
Stadt Münster in diesem Umfang seit der Betriebsaufnahme entsprechend weniger Flüchtlinge
zugewiesen, die andernfalls in städtischen Kapazitäten unterzubringen und zu betreuen wären.
Wenn die Notunterkunft aufgegeben wird, ist dann allerdings mit entsprechend höheren Zuweisun-
gen an die Stadt Münster zu rechnen.
7.2. Zusätzliche Kapazitäten auf dem Areal der Oxford-Kaserne
Der Rat hat die Verwaltung am 25.03.2015 beauftragt, ein weiteres Gebäude auf dem Areal der
Oxford-Kaserne zu erschließen und für die mögliche Unterbringung von Flüchtlingen in Reserve zu
halten. Dazu hat die Verwaltung die ersten Prüfungen inzwischen abgeschlossen. Sie wird die
Gremien mit einer weiteren Vorlage hierüber informieren und Vorschläge für das weitere Verfahren
machen.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: keine Beschlussfassung wegen Beschlussunfähigkeit
Zur SitzungOrte (18)
- Südstraße 16
- Mondstraße
- Warendorfer Straße 263
- Pienersallee
- Nieberdingstraße 30b
- Schaumburgstraße
- Geiststraße 98
- Friedensstraße 37
- Von-Esmarch-Straße
- Albersloher Weg 33
- Angelsachsenweg
- Tönskamp
- Dahlweg 72
- Am Alten Schützenhof 27
- Am Pulverschuppen
- Alexianerweg 9
- Brandhoveweg 91
- Arnheimweg 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0267/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37