V/0003/2026
Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2026 für den Betrieb des LVM-Preußenstadions
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Anlage A
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Anlage A zur V/0003/2026 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Höhe des Zuschusses für das Jahr 2026 an den SC Preußen Münster für die Betriebskosten des städtischen LVM-Preußenstadions vorgeschlagen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel gemäß dem ISM-Prozess verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit breitem Freizeit- und Sportangebot“. Es werden Mittel für Betriebskosten für das städtische LVM-Preußenstadion zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportförderung, Sportverantaltungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplans 2026/2027 enthalten? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Die Unterstützung des SC Preußen Münster ist eine vollständige freiwillige Leistung.
Beschlussvorlage
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V/0003/2026 V/0003/2026 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung einer Beihilfe an den SC Preußen Münster im Jahr 2026 für den Betrieb des LVM- Preußenstadions Beratungsfolge 22.01.2026 Sportausschuss Vorberatung 10.02.2026 Ausschuss für Wirtschaft, Finanzen, Liegenschaften und Digitali- sierung Vorberatung 11.02.2026 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA erhält zum Betrieb der Sportinfrastruktur „LVM- Preußenstadion“ für das Kalenderjahr 2026 eine Betriebsbeihilfe als Zuschuss, deren Höhe abhängig vom Klassenerhalt ausgestaltet wird. Die Beihilfe beträgt in dem Fall, dass der Verein in der Saison 2026/2027 unterhalb der Zwei- ten Fußballbundesliga spielt, 585.293 EUR. Bei einer weiteren Teilnahme am Spielbetrieb der Zweiten Bundesliga auch in der Saison 2026/2027 reduziert sich die Beihilfe auf 195.098 EUR. Die im Haushalt 2026/2027 veranschlagten Mittel für die Betriebsbeihilfe werden gesperrt, so- fern und soweit der Zuschuss aufgrund der Ligazugehörigkeit oder der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA entfällt. Sportamt 13.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Warbinger Telefon: 492-5205 Warbinger@stadt - muenster.de - 2 - V/0003/2026 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Zeile 15 Transferaufwendungen 2026 585.293 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 bei der o. g. Produktgruppe in Höhe von 780.390 Euro veranschlagt. Die Verwaltung wird im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2026/2027 ein Veränderungsblatt zur Reduzierung des Ansatzes für den Zuschuss um 195.100 Euro für das Haushaltsjahr 2026 einbringen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Die Stadt Münster hat mit der Sportclub Preußen 06 GmbH & Co. KGaA (nachfolgend SCP genannt) einen Zuschussvertrag geschlossen. Demnach gewährt die Stadt Münster der SCP zur Sicherstellung ihres Spiel- und Trainingsbetriebs im Stadion an der Hammer Straße – jetzt: LVM-Preußenstadion - einen Betriebskostenzuschuss nach Artikel 55 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO). Nach Ziffer 11 dieses Artikels darf bei Betriebsbeihilfen für Sportinfrastrukturen der Beihilfebetrag nicht höher sein als die Betriebsverluste in dem betreffenden Zeitraum. Darüber hinaus steht laut Zu- schussvertrag die Höhe des Betriebskostenzuschusses unter dem Vorbehalt der Bereitstellung ent- sprechender Haushaltsmittel durch den Rat der Stadt Münster. Hierbei sind die wirtschaftliche Leis- tungsfähigkeit der SCP und der Stadt zu berücksichtigen. Mit diesem Beschluss wird im Kern die Verfahrensweise der Vorlagen V/0237/2019, V/0979/2020, V/0784/2021, V/0730/2022, V/0615/2023 und V/0595/2024 fortgesetzt. Mit Schreiben vom 30.09.2025 hat die SCP für das Jahr 2026 eine Beihilfe in Höhe von 1.200.000,00 EUR und für das Jahr 2027 in Abhängigkeit der zukünftigen Ligazugehörigkeiten in einer Höhe zwi- schen 600.000,00 und 1.800.000,00 EUR beantragt. Die zur Einschätzung der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen wurden fristgemäß elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung hat den Antrag und die Unterlagen anhand der Vorgaben des EU -Beihilferechts und der vertraglichen Regelungen geprüft. Da das Wirtschaftsjahr der SCP vom 01.07.-30.06 vom städti- schen Haushaltsjahr abweicht, sind die Geschäftsjahre 2025/2026 und 2026/2027 jeweils zur Hälfte zu betrachten. Die SCP steht im zweiten Jahr der Zweitligazugehörigkeit wirtschaftlich gut da und kann in der Ge- winn- und Verlustrechnung mit Zugewinnen planen. Im Jahr 2026 wird zwar die neue Stadioninfra- struktur noch nicht vollständig zur Verfügung stehen, mit der Inbetriebnahme der Osttribüne wird die Kapazität des Stadions aber auf knapp 16.000 Zuschauende erweitert und erreicht damit eine Grö- ßenordnung, wie sie zumindest seit Laufzeit des aktuellen Pacht - und Zuschussvertrages ab 2019 nicht mehr bestand. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der defizitären Infrastruktur steigt dadurch deutlich, während die SCP noch die Pacht gemäß altem Pachtvertrag zu zahlen hat. Auf Seiten der Stadt sind die derzeitigen Konsolidierungserfordernisse zu berücksichtigen, die eine zielgenaue, verhältnismäßige Förderung erfordern. - 3 - V/0003/2026 In der Abwägung der vorgenannten Rahmenbedingungen sieht die Verwaltung eine Absenkung des im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2026 vorgesehenen und aus dem Jahr 2025 fortgeschriebenen Zuschusses (lfd. Zuschuss Nr. 304 nach Zuschussliste i. H. v. 780.390,00 EUR) in Abhängigkeit vom Klassenerhalt als angemessen an. Bei einem Verbleib in der Zweiten Bundesliga sollen 195.098,00 EUR ausgezahlt werden, das entspricht einer Absenkung des Zuschusses um 75 %, die sich vor al- lem mit den wesentlich höheren Einnahmen aus Medienrechten begründen lässt, die in der Zweiten Bundesliga gegenüber niedrigeren Spielklassen erzielt werden. Im Falle eines Abstiegs sollen 585.293,00 EUR ausgezahlt werden, was einer Absenkung um 25 % entspricht. Sollte der Betriebsverlust der Stadioninfrastruktur im Kalenderjahr 2026 geringer ausfallen als die Höhe des jeweiligen gewährten Zuschussbetrages, greift der zur Vermeidung einer Überkompensati- on vertraglich vereinbarte Rückforderungsmechanismus. Der aktuelle Zuschussvertrag sieht zwei Auszahlungstermine am 1.3. und am 1.9. eines Jahres vor, eigentlich in Höhe des hälftigen Zuschussbetrages. Da sich die Ligazugehörigkeit in der kommenden Saison zwischen den Auszahlungsterminen klärt, wird zum 1.3. eine Auszahlung in Höhe von 195.098,00 EUR erfolgen. Diese entspräche dann dem in jedem Fall zugesprochenen Beihilfebetrag für 2026. Im Fall eines Klassenerhalts in der Zweiten Fußballbundesliga wäre das Auszahlungsver- fahren damit abgeschlossen. Im Falle eines Abstiegs erhält die SCP zum 1.9. eine weitere Auszah- lung in Höhe von 390.195,00 EUR. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Hammer Straße
- Preußenstadion
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Details
- Aktenzeichen
- V/0003/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2026
- Erstellt
- 02.01.2026 13:56