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V/0510/2011

Aufhebung Durchführungsplan Nr. 33 - Satzungsbeschluss

Vorlagen 18.07.2011

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V-0510-2011-Anlage-2-Uebersicht

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V-0510-2011-Anlage-1-Begruendung

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Beschlussvorlage

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V-0510-2011-Anlage-2-Uebersicht

170 Zeichen

Bebauungsplan Nr. 33 - AufhebungStadtplanung
V
erkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
ST ADT M T ÜNS ER P langebiet - Maßstab 1:5000
Anlage 2
zu
r Vorlage Nr. V/0510/2011

V-0510-2011-Anlage-1-Begruendung

4045 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0510/2011 
 
Begründung   
zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33  
für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt /  
Salzstraße / Loergasse / Loerstraße 
Am 07.11.1960 wurde für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salz-
straße / Loergasse / Loerstraße nach den Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen zum 
Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29.04.1950 (GV. NW. 1950 S.78) der Durchfüh-
rungsplan Nr. 33 förmlich festgestellt. Inhalt dieses Durchführungsplanes, der im Sinne des § 
173 Baugesetzbuches als übergeleiteter Bebauungsplan gilt, war die Schaffung der planungs-
rechtlicher Voraussetzungen u.a. zur Neuordnung der Grundstücke und des Straßennetzes so-
wie zur Errichtung des Stadthauses 1. 
Der Durchführungsplan wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 201 (Neubau Karstadt / Umfeld Clemenskirche) und der Aufstellung des Bebauungsplanes 
Nr. 491 (Neubebauung Stubengassen) teilweise aufgehoben. Ferner hatte der Rat für den Be-
reich des zwischenzeitlich realisierten Hanseviertels den Beschluss zur Aufstellung eines Be-
bauungsplanes gefasst. 
Der Durchführungsplan setzt keine Art der baulichen Nutzung sowie keine Grund- und Ge-
schossflächenzahlen fest. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden lediglich für 
das damals geplante Stadthaus 1 und die Teilbereiche an der Westseite der Stubengasse und 
der Nordseite der Klemensstraße die zulässige Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. In weni-
gen weiteren Bereichen wurden ferner Flucht- und Baulinien ausgewiesen. Weitergehende 
Festsetzungen z.B. zur Bauhöhe, Dachneigung, wurden nicht getroffen. Die im noch rechtsver-
bindlichen Bereich des Durchführungsplanes heute vorhandene Bebauung wurde im Wesentli-
chen auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch beurteilt.  
Die Verkehrsflächen wurden entsprechend den im Durchführungsplan getroffenen Festsetzun-
gen im Wesentlichen realisiert. Ferner überplant z.B. das heute umgebaute Parkhaus Stuben-
gasse die damals dort festgesetzte Verkehrsfläche (damalige Tankstelle). 
Im Zusammenhang mit der Neubebauung des Stubengassenparkplatzes ist die Einziehung, 
Teileinziehung und Neu-/Umwidmung der Straßen und Plätze in diesem Bereich erforderlich. 
Die Stubengasse und die Klarissengasse sind bislang dem allgemeinen Verkehr gewidmet. 
Durch ihre Lage zwischen den Fußgängerzonen der Ludgeristraße und Stubengasse ist die 
Widmung für den allgemeinen KFZ-Verkehr aufgrund des fehlenden Netzanschlusses in diesem 
Bereich hinfällig. Zur Änderung der Widmungen in diesem Bereich wird ein gesondertes Verfah-
ren durchgeführt. 
Der Durchführungsplan Nr. 33 ist aus den vorgenannten Gründen und aufgrund der geringfügi-
gen Festsetzungstiefe und -dichte zur geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung ent-
behrlich. In den noch rechtsverbindlichen Bereichen wird zur weiteren geordneten Entwicklung 
für absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vor-
handenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches sind in diesem Bereich zur Beurtei-
lung von Bauvorhaben ausreichend. 
Der Durchführungsplan soll daher insgesamt aufgehoben werden.  
Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes werden unter Berücksichtigung der Planinhalte 
die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB nicht berührt.  
Begründung zur Aufhebung/ Seite 1 von 2

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
 Durchführungsplan Nr. 33  
Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße /  
Loergasse / Loerstraße 
Begründung zur Aufhebung / Seite 2 von 2 
Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be-
schlossenen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Be-
reich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / 
Loergasse / Loerstraße 
Münster, den __________
 
 
 
 
Lewe 
Oberbürgermeister

Beschlussvorlage

1669 Zeichen

V/0510/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / 
Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
Die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / 
Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetz-
buch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. 
Die Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Aufhebung des Durchfüh-
rungsplanes Nr. 33 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen.  
 
Begründung: 
Nach dem Ratsbeschluss vom 25.05.2011 zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 (Vorla-
ge Nr. V/0217/2011) hat der Plan vom 14.06. bis zum 14.07.2011 öffentlich ausgelegen. Von der 
Möglichkeit, während der Offenlegung Stellungnahmen zur Aufhebung vorzutragen, wurde kein 
Gebrauch gemacht. 
Also kann die Aufhebung als Satzung beschlossen werden. 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Übersichtsplan 
 
  
Vorlagen-Nr.: 
V/0510/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

Beratungsverlauf (3)

20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 22.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 25.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (8)

  • Ludgeristraße
  • Salzstraße
  • Loerstraße
  • Klarissengasse
  • Windthorststraße
  • Prinzipalmarkt
  • Klemensstraße
  • Stubengasse

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0510/2011
Typ
Vorlagen
Datum
18.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37