V/0510/2011
Aufhebung Durchführungsplan Nr. 33 - Satzungsbeschluss
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V-0510-2011-Anlage-2-Uebersicht
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Bebauungsplan Nr. 33 - AufhebungStadtplanung V erkehrsplanung StadtentwicklungAmt für ST ADT M T ÜNS ER P langebiet - Maßstab 1:5000 Anlage 2 zu r Vorlage Nr. V/0510/2011
V-0510-2011-Anlage-1-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0510/2011 Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße Am 07.11.1960 wurde für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salz- straße / Loergasse / Loerstraße nach den Vorschriften des Gesetzes über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden (Aufbaugesetz) vom 29.04.1950 (GV. NW. 1950 S.78) der Durchfüh- rungsplan Nr. 33 förmlich festgestellt. Inhalt dieses Durchführungsplanes, der im Sinne des § 173 Baugesetzbuches als übergeleiteter Bebauungsplan gilt, war die Schaffung der planungs- rechtlicher Voraussetzungen u.a. zur Neuordnung der Grundstücke und des Straßennetzes so- wie zur Errichtung des Stadthauses 1. Der Durchführungsplan wurde im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 201 (Neubau Karstadt / Umfeld Clemenskirche) und der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 491 (Neubebauung Stubengassen) teilweise aufgehoben. Ferner hatte der Rat für den Be- reich des zwischenzeitlich realisierten Hanseviertels den Beschluss zur Aufstellung eines Be- bauungsplanes gefasst. Der Durchführungsplan setzt keine Art der baulichen Nutzung sowie keine Grund- und Ge- schossflächenzahlen fest. Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung werden lediglich für das damals geplante Stadthaus 1 und die Teilbereiche an der Westseite der Stubengasse und der Nordseite der Klemensstraße die zulässige Anzahl der Vollgeschosse festgesetzt. In weni- gen weiteren Bereichen wurden ferner Flucht- und Baulinien ausgewiesen. Weitergehende Festsetzungen z.B. zur Bauhöhe, Dachneigung, wurden nicht getroffen. Die im noch rechtsver- bindlichen Bereich des Durchführungsplanes heute vorhandene Bebauung wurde im Wesentli- chen auf der Grundlage des § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Verkehrsflächen wurden entsprechend den im Durchführungsplan getroffenen Festsetzun- gen im Wesentlichen realisiert. Ferner überplant z.B. das heute umgebaute Parkhaus Stuben- gasse die damals dort festgesetzte Verkehrsfläche (damalige Tankstelle). Im Zusammenhang mit der Neubebauung des Stubengassenparkplatzes ist die Einziehung, Teileinziehung und Neu-/Umwidmung der Straßen und Plätze in diesem Bereich erforderlich. Die Stubengasse und die Klarissengasse sind bislang dem allgemeinen Verkehr gewidmet. Durch ihre Lage zwischen den Fußgängerzonen der Ludgeristraße und Stubengasse ist die Widmung für den allgemeinen KFZ-Verkehr aufgrund des fehlenden Netzanschlusses in diesem Bereich hinfällig. Zur Änderung der Widmungen in diesem Bereich wird ein gesondertes Verfah- ren durchgeführt. Der Durchführungsplan Nr. 33 ist aus den vorgenannten Gründen und aufgrund der geringfügi- gen Festsetzungstiefe und -dichte zur geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung ent- behrlich. In den noch rechtsverbindlichen Bereichen wird zur weiteren geordneten Entwicklung für absehbare Zeit kein Regelungsbedürfnis im Rahmen der Bauleitplanung gesehen. Die vor- handenen gesetzlichen Grundlagen des Baugesetzbuches sind in diesem Bereich zur Beurtei- lung von Bauvorhaben ausreichend. Der Durchführungsplan soll daher insgesamt aufgehoben werden. Durch die Aufhebung des Durchführungsplanes werden unter Berücksichtigung der Planinhalte die Belange des Umweltschutzes gem. § 1 (6) Nr. 7 BauGB nicht berührt. Begründung zur Aufhebung/ Seite 1 von 2 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Durchführungsplan Nr. 33 Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße Begründung zur Aufhebung / Seite 2 von 2 Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be- schlossenen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Be- reich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße Münster, den __________ Lewe Oberbürgermeister
Beschlussvorlage
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V/0510/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße Satzungsbeschluss Beratungsfolge 20.09.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 für den Bereich Windthorststraße / Ludgeristraße / Prinzipalmarkt / Salzstraße / Loergasse / Loerstraße wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetz- buch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Aufhebung des Durchfüh- rungsplanes Nr. 33 keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Nach dem Ratsbeschluss vom 25.05.2011 zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 33 (Vorla- ge Nr. V/0217/2011) hat der Plan vom 14.06. bis zum 14.07.2011 öffentlich ausgelegen. Von der Möglichkeit, während der Offenlegung Stellungnahmen zur Aufhebung vorzutragen, wurde kein Gebrauch gemacht. Also kann die Aufhebung als Satzung beschlossen werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Übersichtsplan Vorlagen-Nr.: V/0510/2011 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 21.07.2011 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Ludgeristraße
- Salzstraße
- Loerstraße
- Klarissengasse
- Windthorststraße
- Prinzipalmarkt
- Klemensstraße
- Stubengasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0510/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37