V/0716/2012/1
Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren
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Ergänzungsvorlage Beschluss
4700 Zeichen
V/0716/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung St. Sebastian, Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs - angebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Se bastian drei Gruppen GIII für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 0 -3 Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2 -6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen. Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen. 3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos- ten in Höhe 206.239,70 €. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der v orgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat- tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig. Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be- willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau - und Ausstat- tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €). Vorlagen-Nr.: V/0716/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz - Trutti Ruf: 492-5153 E-Mail: IwanU@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0716/2012/1 Gesamtkosten 443.282,80 € abzüglich Landeszuschuss(90% der möglichen u3- Förderung) 189.957,23 € abzüglich Trägeranteil (10% der möglichen u3- Förderung) 21.106,36 € abzüglich Rücklagen 9.697,05 € restlicher Kostenanteil bei Zahlung von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 111.261,08 € restlicher Kostenanteil ohne Zah- lung von Landeszuschuss 412.479,39 € Hiervon je 50 % Träger* und städt. Zuschuss = 206.239,70 € *Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht, da die Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Investitionsmaßnah- me 11 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr.(freier Träger) 2013 206.239,7 max. Zuschuss Summe aller Auszahlungen/Saldo Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2014 2015ff. 3.700 9.000 Landeszu- schüsse zu den B e- triebskosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2014 2015ff. 9.000 22.000 Betriebskos- ten für Kitas freier Träger Durch die Umstrukturierung einer GIII-Gruppe in eine GII-Gruppe sowie zweier GIII-Gruppen in zwei GI -Gruppen fallen Betriebskostenzuschüsse von rd. 31.000 € an. Demgegenüber stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rd. 12.700 €. Die Änderungen bei den Zuwendungen und Aufwendungen sind deshalb vergleichsweise gering, da bereits vorhandene Gruppen, für die die Betriebskostenzuschüsse und die Lan- deszuwendungen in den Haushaltsplanungen schon veranschlagt sind, durch die Bauma ß- - 3 - V/0716/2012/1 nahme nur umstrukturie rt werden. Die durch diese Umstrukturierung entstehenden Meh r- kosten ergeben sich aus der Differenz der Kosten, die für die bisherigen Gruppenformen anfallen, mit den Kosten, die für die neuen Gruppenformen finanziert werden müssen. Die zur Finanzierung e rforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan -Entwurf 2013 bei der o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013 ff. erfolgt. Begründung: 1. In der Originalvorlage wurde bei der Bezeichnung der Gruppenform GII das Alter 2 -6 Jahre an- gegeben. Richtig muss es an dieser Stelle heißen: GII 0-3 Jahre 2. In der Sitzung des AFBL vom 30.10.2012 sagte die Ver waltung zu, die finanziellen Auswirku n- gen auf den Teilergebnisplan transparenter darzustellen. i.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Hauptvorlage V/0716/2012 mit Anlagen
8351 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr.:
V/0716/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Iwan, Herr Philipp, Frau Kratz-
Trutti
Ruf:
492-5153
E-Mail:
IwanU@stadt-muenster.de Datum:
08.10.2012
Betrifft
Umstrukturierung der Kindertageseinrichtung St Sebastian , Amelsbüren
Beratungsfolge
23.10.2012 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung
07.11.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umstrukturierung der katholischen Kindertageseinrichtung
St. Sebastian, Amelsbüren zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungs-
angebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian drei
Gruppen GIII für Kinder im Alter von 3-6 Jahren in eine Gruppe GII für Kinder im Alter von 2-6
Jahren, sowie 2 Gruppen GI für Kinder im Alter von 2-6 Jahren umstrukturiert. Dadurch werden
insgesamt 22 weitere Plätze im Bereich der u3- Betreuung geschaffen.
Die Umstrukturierung ist voraussichtlich zu 2014 vorgesehen
3. Der Träger der Einrichtung erhält einen einmaligen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskos-
ten in Höhe 206.239,70 €.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat-
tungskosten von max. 206.239,70 € notwendig.
Für die Maßnahmen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt 189.957,23 € beantragt. Bei Be-
willigung der Landesmittel reduzieren sich die städtischen Zuschüsse zu den Bau- und Ausstat-
tungskosten auf 111.261,08 € (= 50% des verbliebenen Kostenanteils in Höhe von 222.522,16 €).
V/0716/2012
- 2 -
Gesamtkosten 443.282,80 €
abzüglich Landeszuschuss(90%
der möglichen u3- Förderung)
189.957,23 €
abzüglich Trägeranteil (10% der
möglichen u3- Förderung) 21.106,36 €
abzüglich Rücklagen 9.697,05 €
restlicher Kostenanteil bei Zahlung
von Landeszuschuss 222.522,16 € Hiervon je 50 % Träger* und städt.
Zuschuss = 111.261,08 €
restlicher Kostenanteil ohne Zah-
lung von Landeszuschuss
Hiervon je 50 % Träger* und städt.
Zuschuss = 206.239,70 € 412.479,39 €
*Die anteilige Finanzierung stellt das Bistum lt. Richtlinie zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes in Aussicht, da die
Stadt Münster die andere Hälfte des Kostenanteils übernimmt und damit die Maßnahmen durch finanziert sind.
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
11 Auszahlungen von
aktivierbaren Zuwendungen
Auszahlungen 0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.(freier Träger)
2013 206.239,7 max. Zuschuss
Summe aller Auszahlungen/Saldo
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2013 bei der
o. g. Produktgruppe vorgesehen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss
eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor
den eigentlichen Etatberatungen für
die Jahre 2013 ff. erfolgt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation
Für Kinder ab 3 Jahren besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Mit Inkrafttreten
des Kinderförderungsgesetzes zum 01.01.2009 ist die gesetzliche Grundlage für die Ausweitung
des Betreuungsangebotes insbesondere für Kinder unter drei Jahren geschaffen worden. Ab dem
01.08.2013 haben alle Kinder unter drei Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.
Der Rechtsanspruch für u3- Kinder, besteht auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege
Die Versorgungsquote in Amelsbüren liegt im Bereich der u3- Kinder bei 20,8 %.
Im Bereich der ü3- Kinder beträgt die Versorgungsquote in Amelsbüren 92,4 %.
Sowohl für den Bereich der u3- als auch für den Bereich der ü3- Kinder sind weitere Plätze in Kin-
dertageseinrichtung abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Be-
darfen erforderlich (siehe Vorlage V/0137/2012).
V/0716/2012
- 3 -
V/0716/2012
2. Maßnahmeplanung
Die katholische Kindertageseinrichtung St. Sebastian ist eine viergruppige Kindertageseinrichtung
mit vier Gruppen des Gruppentyps III (20 bzw. 25 Plätze für Kinder im Alter von 3 -6 Jahren).
Es ist geplant, eine Gruppe des Gruppentyps GIII (Kinder im Alter von 3-6 Jahren) in eine Gruppe
des Gruppentyps GII (10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) umzustrukturieren.
Zwei Gruppen des Gruppentyps GIII sollen in zwei Gruppen des Gruppentyps GI (Kinder im Alter
von 2-6 Jahren) umstrukturiert werden.
Um die erforderlichen Voraussetzungen für die pädagogische Umsetzung der neuen Gruppen-
strukturen zu erfüllen, müssen neue Flächen geschaffen und vorhandene baulich angepasst wer-
den.
Die Höhe der Kosten der Erweiterung ist vergleichbar mit allen anderen Erweiterungen von beste-
henden Einrichtungen. Da es sich um bauliche Erweiterungen einer bereits bestehenden Einrich-
tung handelt ist eine Investorenlösung nicht.
3. Fazit
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere bedarfsgerechte Plätze für u3- Kinder
geschaffen.
Die zusätzlichen Plätze wirken sich positiv auf die Versorgungsquote der u3- Kinder aus.
Über diese Umstrukturierungsmaßnahmen hinaus wird in Amelsbüren eine viergruppige Kinderta-
geseinrichtung in 2013 errichtet, damit die Versorgungssituation insgesamt – sowohl für die u3- als
auch für die ü3- Kinder- bedarfsgerecht verbessert wird (siehe Vorlage V/0346/2012).
Im Kindertagesbetreuungsbericht 2012 werden die Versorgungsquoten in ihrer Gesamtheit darge-
stellt.
Gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
1. Grundrisse
2. Kostenschätzung
Geräte
E - UV
T30
Eingang
Weg - Dolomoitsand
Spielhügel
Eingang
N
neue Lichtkuppel neue Lichtkuppel
Kinderwagen
Oberlicht
EG03
Gruppe 1
46.24 m²
27.20 m
Neue Fluchttreppe
EG13
Heizung
7.82 m²
12.07 m
Wickelraum (Plege)
EG18
7.09 m²
11.29 m
EG25
Gruppe 3
44.99 m²
26.83 m
Garderobe 3
EG07
8.78 m²
11.90 m
EG10
Flur
31.72 m²
32.57 m
Nebenraum 2
EG27
22.04 m²
19.84 m
Vorraum
EG17
1.46 m²
4.91 m
EG20
Flur Gruppe 4
11.74 m²
17.66 m
EG16
EG15
Gruppe 4
50.19 m²
42.82 m
EG08
WC 3
12.52 m²
22.43 m
Mehrzweckraum
31.76 m
EG32
54.44 m²
EG24
Nebenraum 3
19.86 m²
19.87 m
Geräteraum
14.95 m
EG31
11.60 m²
Differenzierung
EG14
13.28 m²
14.64 m
EG23
Nebeneingang
12.87 m
10.22 m²
Durchgang
EG11
27.64 m²
29.20 m
EG12
Durchgang Treppe
3.14 m²
10.72 m
Schlafraum/Differenzierung
EG21
22.69 m²
20.03 m
EG 22
Nebenraum
22.58 m²
19.28 m
EG28
Gruppe 2
46.82 m²
27.37 m
EG29
Garderobe 2
8.25 m²
11.55 m
Nebenraum 1
EG26
17.16 m²
16.60 m
EG01
Eingang
12.12 m²
19.67 m
EG05
Eingangshalle
28.13 m²
27.17 m
EG02
Garderobe 1
8.05 m²
11.55 m
EG06
Kochen
12.85 m²
14.41 m
EG30
WC 2
11.85 m²
24.68 m
EG04
WC 1
11.85 m²
24.68 m
EG19
WC 4
14.33 m²
26.11 m
WC Personal
EG09
8.50 m²
11.73 m
Dusche
8.42 m
4.42 m²
Vorhandenes
Trafohaus
Personalparkplatz
1 Garagen
Wickep.
Wickep.
M 1:100
02501/5556 Tel
02501/59334 Fax
info@architekt-ziegert.de
Am Dornbusch 6
48163 Münster
www.architekt-ziegert.de
Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V ohne Einricht.
19.06.2012
Flachdach Regal
Wickelbereich
OG06
WC
4.21 m²
11.96 m
OG08
Abstellraum
0.73 m²
3.42 m
OG07
Bad
8.07 m²
14.42 m
Schlafraum
OG05
12.47 m²
14.17 m
Bereich der
Tagesmütter
OG04
Flur
28.11 m²
42.93 m
Gruppenraum
OG03
26.61 m²
21.29 m
Schlafraum
OG01
26.61 m²
21.29 m
Personal
OG10
17.21 m²
16.65 m
Leiterin
OG15
12.07 m²
14.04 m
OG14
Flur
3.98 m²
9.28 m
Abstellraum
OG11
12.57 m²
14.29 mKüche
OG12
4.84 m²
9.03 m
Putzm.
4.51 m²
8.79 m
HWR - Wickelb.
OG09
15.17 m²
20.97 m
OG13
M 1:100
02501/5556 Tel
02501/59334 Fax
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Am Dornbusch 6
48163 Münster
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Architekturbüro Ziegert
Bauherr
Kath. Kirchengemeinde
St. Sebastian
Zum Häpper 7
48163 Münster
Objekt
Kindergarten St. Sebastian
Alte Furt 19
48163 Münster
Grundriss Entwurf V OG ohne Einr.
19.06.2012
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Am Dornbusch 6
- Zum Häpper 7
- Alte Furt 19
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0716/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37