V/0650/2025
Strategische Schulbauplanung der Stadt Münster
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Anlage A
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Anlage A zur V/0650/2025 Kurzüberblick Die Stadt Münster steht vor großen Herausforderungen im Schulbau, bedingt durch steigende Schüler*innenzahlen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Seit 2017 wur- den bereits 350 Mio. € investiert. Für die kommenden Jahre sind zahlreiche Schulbauprojekte geplant, die nach Dringlichkeit und finanziellen Ressourcen priorisiert werden müssen, um den Bedarf an modernen und inklusiven Lernräumen zu decken. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird die Erreichung folgende Ziele fokussiert: „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan- dorte in Europa“ (ISM Prozess). „Die Pluralität von Schulformen und schulischen Bildungsgängen wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schülerzahlen mindestens im bisherigen Umfang weiterhin vorgehalten oder bedarfsorientiert erweitert.“ (Haushaltsplan, PG 0301) Ein Teilziel ist die bedarfsgerechte Versorgung mit ausreichend Schulraum in der passenden Schulform an einem geeigneten Ort. Die Vorlage trägt zur Zielsetzung bei, die Pluralität von Schulformen zu erhalten und bedarfsori- entiert auszubauen, indem er die geplanten Schulbau- und Erweiterungsmaßnahmen systema- tisch priorisiert. Durch den Ausbau von Lernräumen und die Schaffung bedarfsgerechter Bil- dungsangebote wird sichergestellt, dass die Vielfalt an Schulformen, einschließlich inklusiver An- gebote, weiterhin gewährleistet ist. Diese Maßnahmen fördern die langfristige Entwicklung von Münster als bedeutendem Bildungsstandort in Europa, indem sie eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur für zukünftige Generationen schaffen und so die Grundlage für wissenschaftliche, forschungsorientierte Exzellenz legen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderliche Schulanlage, Einrichtung und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten so- wie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Tech- nik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: - Gebäudeleitlinien der Stadt Münster - Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster - Barrierefreiheit - Erhalt des baukulturellen Gebäudebestandes / Denkmalschutz
Beschlussvorlage
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V/0650/2025 V/0650/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Strategische Schulbauplanung der Stadt Münster Beratungsfolge 18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 25.03.2026 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen (10-Jahresplanung) 1.1. Der Rat priorisiert die dargestellten künftigen Schulbaumaßnahmen (Begründung unter 3.) als Grundlage für die weitere Schulbauplanung der Stadt Münster. 1.2. Er nimmt zur Kenntnis, dass 1.2.1. der zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen vorzusehende Finanzbedarf auch über 2030 hinaus auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen in den künftigen Haushaltsplanungen im Rahmen der Mittelfristplanung Berücksichtigung finden wird. 1.2.2. die Priorisierungsliste lediglich die Bedarfe der einzelnen Schulen aufzeigt. Für jede konkrete Maßnahme bedarf es separater Beschlüsse (Errichtungs- und Baubeschluss), die im weiteren Verfahren zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme erforderlich sind. Über den Umfang und die Finanzierung der einzelnen Baumaßnahmen wird im Einzel- fall entschieden. 1.2.3. die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erhebliche Auswirkungen auf den Schulbau hat. 1.2.4. in der Priorisierungsliste ausschließlich Maßnahmen zur Deckung schulischer und räumlicher Bedarfe berücksichtigt sind. Bestehende Instandhaltungs- und Sanierungs- bedarfe der Schulgebäude nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Amt für Schule und Weiterbildung 26.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Lehmann Telefon: 492-4010 LehmannTristan@stadt - muenster.de - 2 - V/0650/2025 2. Beauftragung zur Entwicklung eines Umsetzungs - und Finanzierungskonzepts (Schulbaupro- gramm) 2.1. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Priorisierungsliste, ein detailliertes Um- setzungs- und Finanzierungskonzept für die Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Dieses Kon- zept soll die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich der baulichen Umsetzung, der Zeitplanung sowie der finanziellen Mittelbedarfe darstellen. 3. Fortschreibung und Anpassung der Priorisierungsliste 3.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Priorisierungsliste auf den derzeitigen Ergebnissen der Schulentwicklungsplanung basiert. 3.2. Änderungen der Priorisierung können sich im Zuge der Fortschreibung der Schulentwick- lungsplanung sowie aufgrund veränderter Bedarfe, rechtlicher Vorgaben oder finanzieller Rahmenbedingungen ergeben. 3.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierungsliste regelmäßig zu überprüfen und bei Be- darf anzupassen. Wesentliche Änderungen sind dem Rat bzw. dem zuständigen Fachaus- schuss zur Kenntnis zu geben bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Der hier vorliegende Beschlussvorschlag hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da es für jede konkrete Maßnahme eines separaten Beschlusses bedarf. Für die Realisierung der einzelnen Maßnahmen wird neben einer weiteren Prioritätenverschiebung innerhalb des städtischen Gesamtin- vestitionsprogramms auch die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit in den Blick zu nehmen sein. Begründung: 1. Ausgangslage Die Stadt Münster steht in den kommenden Jahren weiterhin vor erheblichen Herausforderungen im Bereich des Schulbaus (vgl. V/0191/2025 und V/0450/2025). Hintergrund sind noch wachsende Schüler*innenzahlen, steigende Anforderungen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 sowie der Bedarf an modernen, funktionalen und inklusiven Lernräumen. Der größte Teil der in dieser Vorlage behandelten Schulbaumaßnahmen ist wegen der Sicherung der Schulraumversor- gung und des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Primarstufe zeitlich terminiert. Seit Beginn des Schulbauprogramms im Jahr 2017 sind bereits zahlreiche Vorhaben auf den Weg gebracht und insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. € in Schulen investiert worden. Einige Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung der Kreuzschule , der Thomas -Morus-Schule und der Mauritzschule sowie die Neubauten für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule, die Grundschule Sprakel und die Grundschule York konnten in den letzten Jahren abgeschlossen werden. Etliche Maßnahmen wie z.B. Erweiterungen mehrerer Innenstadtgymnasien und der Neubau der Me- lanchthonschule befinden sich derzeit im Bau und können voraussichtlich 2026/27 ff. fertiggestellt werden. In 2025 konnten die Baubeschlüsse für die Erweiterungen folgender Schulen gefasst werden: • Gymnasium Paulinum • Peter-Wust-Schule • Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium • Anne-Frank-Berufskolleg • Schulzentrum Wolbeck • Gesamtschule West (1. BA) • Schulzentrum Kinderhaus (Umbau und Sanierung Bestand) - 3 - V/0650/2025 Darüber hinaus wurden für die Paul-Schneider-Schule und die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Beschlüs- se zum Um- und Ausbau der OGS-Bereiche gefasst. Für viele weitere Schulbaumaßnahmen, für die bisher nur Grundsatz - bzw. Errichtungsbeschlüsse gefasst wurden, aber noch keine Baubeschlüsse, können entsprechend § 13 KomHVO NRW und dem vom Rat beschlossenen Verfahren zur Abwicklung von Schulbauprojekten (Vorlage V/0497/2023) bisher nur Planungsmittel im Haushalt berücksichtigt (z.B. Neubau der Gesamtschule Südost und Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck). In den folgenden Jahren muss für die weitere Umsetzung dieser Maßnahmen die Finanzierung sichergestellt werden. Dies gilt auch für die weiteren Bauabschnitte der Gesamtschule-West, des Schulzentrums Hiltrup und die sich an die Erweiterungen anschließenden Umbauten im Bestand am Schulzentrum Wolbeck und Anne-Frank-Berufskolleg. Viele Grundschulen wurden in den vergangenen Jahren bzw. werden derzeit erweitert, um den Raumbedarf entsprechend den prognostizierten steigenden Schüler*innenzahlen decken zu können. Aber auch die Grundschulen, die nicht aufgrund der Erhöhung der Zügigkeit erweitert werden, haben erhebliche Raumbedarfe (vgl. V/0191/2025). Insbesondere im OGS-Bereich müssen kurzfristig etliche Küchen ertüchtigt werden, um die Mittagsversorgung für die OGS sicherzustellen und dem Rechtsan- spruch gerecht zu werden. Zur Priorisierung wurden diese Schulen bereits in 4 Tranchen aufgeteilt. Als erster Schritt wird die kurzfristige Optimierung der Verpflegungssituation im Bestand geprüft, um den Anspruch auf ganztä- gige Betreuung gewährleisten zu können. Für die ersten beiden Schulen, die Dietrich -Bonhoeffer- Schule und die Paul -Schneider-Schule sind in 2025 Baubeschlüsse herbeigeführt worden. Weitere Baubeschlüsse sind in den kommenden Jahren vorgesehen. Erste Mittel für diese Maßnahmen sind im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vorgesehen. Die Erweiterung dieser Schulen mit dem Ziel der vollständigen Umsetzung des Musterraumpro- gramms ist nicht prioritär bewertet worden und wird nicht im aktuellen Mittelfristzeitraum umgesetzt. Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren aufgrund der Entwicklung neuer Baugebiete usw. voraussichtlich weitere Schulbaumaßnahmen erforderlich. Gleichzeitig wird der Fokus auf der tat- sächlichen Entwicklung der Zahl der schulpflichtigen Kinder liegen müssen. Nur wenn diese Zahl ge- mäß den bisherigen Prämissen weiter ansteigt, sind dauerhafte Investitionen und die Schaffung lang- fristiger zusätzlicher Raumkapazitäten angezeigt. All dies zeigt, dass auch in den kommenden Jahren erhebliche Handlungsbedarfe bestehen. Der pauschale Ansatz für Planungen im Schulbau wurde deshalb ausgeweitet, um auch in 2026 und 2027 weitere Baubeschlüsse fassen und finanzieren zu können, auch wenn für die entsprechenden Investitionsmaßnahmen bislang nur Planungsmittel veranschlagt sind. Um den vorgenannten Anforderungen systematisch zu begegnen, wurde von der Verwaltung eine Priorisierungsliste der Schulbaumaßnahmen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erstellt. Ziel der Priorisierung ist es, die anstehenden Schulbauprojekte nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien zu bewerten und in eine zeitliche Reihenfolge der Umsetzung zu bringen. Auf dieser Grund- lage soll eine transparente Entscheidungsgrundlage für politische Beschlüsse und die weitere Finanz- und Investitionsplanung geschaffen werden. Die Priorisierung dient dazu, die potenziellen Umsetzungszeitpunkte der Maßnahmen darzustellen und die entsprechenden Zeiträume für den Investitionsbedarf aufzuzeigen. Dabei werden auch Ab- hängigkeiten zu anderen Projekten oder Standorten berücksichtigt, sodass nicht nur die Dringlichkeit der schulfachlichen Bedarfe, sondern auch deren Wechselwirkungen in die Bewertung einfließen. So ist beispielsweise die Umsetzung der weiteren Maßnahmen an der Waldschule Kinderhaus von der - 4 - V/0650/2025 vorherigen Deckung des sportfachlichen Bedarfs abhängig , da die baulichen Maßnahmen nur dort realisiert werden können, wo derzeit die Schulsporthalle steht. Zudem greift die Priorisierung zentrale Handlungsfelder der Schulentwicklungsplanung auf und leitet deren Umsetzung ein. Hierzu gehören insbesondere: • die Stärkung der Hauptschulen, • die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich, • die Schaffung bedarfsgerechter Beschulungsangebote für Kinder mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung – sowohl im Gemeinsamen Lernen an allgemeinbildenden Schulen als auch an Förderschulen, • die Schaffung zusätzlicher Gesamtschulkapazitäten, insbesondere durch den Bau der Ge- samtschule Südost, • sowie die Deckung der Schulraumbedarfe in der Primar- und Sekundarstufe. Die Priorisierung stellt somit einen wichtigen strategischen Schritt dar. Sie bezeichnet jedoch nicht den Planungsstart einzelner Maßnahmen, sondern deren aus der Bedarfsperspektive benötigten Umsetzungszeitraum. Aussagen zum tatsächlichen Umsetzungszeitpunkt werden mit dem Umset- zungs- und Finanzierungskonzept möglich. 2. Bildung der Prioritäten Die Prioritäten wurden anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas gebildet. Für jede Maßnahme wurden Punkte in mehreren Kriterienbereichen vergeben, die die Dringlichkeit und den Umsetzungs- bedarf abbilden. Folgende Kriterien flossen in die Bewertung ein: 1. Raumbedarf: Bewertung der fehlenden Räume unter Abgleich mit den Musterraumprogrammen. 2. Zeitlicher Bedarf: Einschätzung des zeitlichen Horizonts bis zum Eintreten des konkreten Bedarfs, z. B. auf- grund von Schülerzahlprognosen oder anstehenden strukturellen Veränderungen. 3. Versorgungsengpässe: Bewertung des Deckungsgrades des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sowie der vorhandenen Schulplatzkapazitäten – insbesondere in der Sekundarstufe I und II. 4. Abhängigkeiten: Prüfung, ob die Maßnahme von anderen Projekten oder Standorten abhängig ist oder in Ver- bindung mit Förderprogrammen steht. 5. Zustand des Gebäudes: Bewertung des baulichen, technischen und energetischen Zustands der bestehenden Schul- gebäude. Jedes Kriterium wurde mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich eine Prioritäts- stufe, die die zeitliche Umsetzungsempfehlung definiert: Priorität Bedeutung / Umsetzungshorizont A (sehr hoch) Sofortige Umsetzung empfohlen (Beschlussfassung bis zur Sommer- pause 2026 erforderlich, Realisierung in 1–3 Jahren, ab 2026 ff.) B (hoch) Zeitnahe Umsetzung empfohlen (Beschlussfassung 2027, anschlie- ßende Realisierung, ab 2028 ff.) C (mittel) Mittelfristige Umsetzung empfohlen (in 4–6 Jahren, ab 2030 ff.) D (niedrig) Langfristig oder bei günstiger Gelegenheit umsetzbar (in 7–10 Jahren, ab 2032 ff.) E (optional) Derzeit nicht notwendig (nur bei Bedarf oder Gelegenheit) - 5 - V/0650/2025 Den Maßnahmen wurde ein voraussichtlicher Investitionsbedarf in der nachfolgenden Einteilung zu- gewiesen: erheblich über 50 Mio. EUR sehr hoch zwischen 30 und 50 Mio. EUR hoch zwischen 10 und 30 Mio. EUR mittel zwischen 1 und 10 Mio. EUR gering unter 1 Mio. EUR Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine vorläufige Ersteinschätzung, um eine Orientierung für die sich abzeichnenden Finanzbedarfe zu geben. Bei vielen Maßnahmen liegt bisher jedoch keine Pla- nung oder Kostenermittlung vor. 3. Ergebnis der Priorisierung: Die Anwendung des Bewertungsschemas führt zu folgendem Ergebnis: A. Maßnahmen mit sehr hoher Priorität: Standort Maßnahme Investitions- bedarf Grundschulen Matthias-Claudius-Schule Handorf Neubau sehr hoch Gottfried-von-Cappenberg-Schule Ertüchtigung Küche gering Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Ertüchtigung Küche gering Eichendorffschule Angelmodde Ertüchtigung Küche gering Davertschule Ertüchtigung Küche gering Realschulen Realschule im Kreuzviertel Umbaumaßnahmen im Bestand gering Gesamtschulen Gesamtschule West Bestandsumbau erheblich Gesamtschule West Entwässerung mittel Schulzentren Schulzentrum Hiltrup Neubau Dreifach-Sporthalle hoch Schulzentrum Hiltrup Erweiterung Realschule hoch Schulzentrum Hiltrup Bestandsumbau (Digitalpakt, Wär- me- und Blendschutz) mittel Sonstige Förderschule mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Machbarkeitsstudie / Standortsu- che erheblich B. Maßnahmen mit hoher Priorität: Standort Maßnahme Investitionsbe- darf Grundschulen Annette-von Droste-Hülshoff-Schule Nienberge 2. Bauabschnitt (Bestandsumbau) mittel Hermannschule Erweiterung/Raumprogramm hoch Martinischule Erweiterung/Raumprogramm hoch - 6 - V/0650/2025 Theresienschule Ertüchtigung Küche gering Michaelschule Ertüchtigung Küche gering Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Ertüchtigung Küche gering Pötterhoekschule Ertüchtigung Küche gering Idaschule Ertüchtigung Küche gering Johannisschule Ertüchtigung Küche gering Overbergschule Ertüchtigung Küche gering Grundschule Kinderhaus-West Ertüchtigung Küche gering Grundschule Loevelingloh Ertüchtigung Küche gering Marienschule Hiltrup Ertüchtigung Küche gering Aegidii-Ludgeri-Schule Ertüchtigung Küche gering Martin-Luther-Schule Ertüchtigung Küche gering Nikolaischule Wolbeck Erweiterung zur 4 -Zügigkeit sowie Neubau der Sporthalle hoch Gesamtschulen Gesamtschule West Umbau ehem. Mensa zu Hauswirt- schaftsräumen mittel Gesamtschule West Bestandsumbau ehem. Augustin-Wibbelt-Schule gering Neubau Gesamtschule Südost Neubau erheblich Berufskollegs Anne-Frank-Berufskolleg Bestandsumbau gering Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- Berufskolleg Erweiterung/ Prüfung Teilstandort erheblich Schulzentren Schulzentrum Wolbeck Bestandsumbau mittel Sonstige PRIMUS-Schule - Standort Grevingstraße Barrierefreiheit und Umnutzung mittel C. Maßnahmen mit mittlerer Priorität: Standort Maßnahme Investitions- bedarf Grundschulen Matthias-Claudius-Schule Handorf Neubau Sporthalle hoch Ludgerusschule Hiltrup 2. Bauabschnitt (Aufstockung) mittel Paul-Schneider-Schule Umbau/Neubau hoch Gottfried-von-Cappenberg-Schule Erweiterung/Raumprogramm hoch Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Erweiterung/Raumprogramm hoch Eichendorffschule Angelmodde Erweiterung/Raumprogramm mittel Theresienschule Erweiterung/Raumprogramm mittel Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Erweiterung/Raumprogramm mittel Davertschule Erweiterung/Raumprogramm hoch Johannisschule Erweiterung/Raumprogramm mittel Overbergschule Erweiterung/Raumprogramm mittel Aegidii-Ludgeri-Schule Erweiterung/Raumprogramm mittel Martin-Luther-Schule Erweiterung/Raumprogramm mittel - 7 - V/0650/2025 Astrid-Lindgren-Schule Gelmer Erweiterung/Raumprogramm mittel Dietrich-Bonhoeffer-Schule temporäre Erweiterung mittel Neue Grundschule Hiltrup-Ost Neubau sehr hoch Neue Grundschule Nienberge Neubau hoch Neue Grundschule im MMQ1 Neubau sehr hoch Hauptschulen Hauptschule Coerde Umbau/Erweiterung mittel Realschulen Realschule im Kreuzviertel Erweiterung sehr hoch Gymnasien Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Sanierung/Umbau erheblich Schulzentren Schulzentrum Hiltrup energetische Bestandssanierung hoch Schulzentrum Hiltrup Erweiterung Hauptschule/ Gymna- sium hoch D. Maßnahmen mit niedriger Priorität: Standort Maßnahme Investitions- bedarf Grundschulen Wartburgschule Erweiterung/Raumprogramm hoch Pötterhoekschule Erweiterung/Raumprogramm mittel Idaschule Erweiterung/Raumprogramm hoch Grundschule Loevelingloh Erweiterung/Raumprogramm mittel Marienschule Hiltrup Erweiterung/Raumprogramm mittel Hauptschulen Waldschule Kinderhaus Erweiterung hoch Schulzentren Schulzentrum Hiltrup Überarbeitung der Außenanlagen mittel Sonstige Neue weiterführende Schule im MMQ1 Neubau erheblich PRIMUS-Schule - Standort Hogenbergstraße Außenanlagen, Ertüchtigung Küche, kleinere Bestandsumbauten mittel E. Sonstige Maßnahmen: Standort Maßnahme Investitions- bedarf Sonstige Albert-Schweitzer-Schule Prüfung baulicher Maßnahmen mittel Ludgerusschule Albachten Nachfolgenutzung gering Die Albert -Schweitzer-Schule wurde bisher nicht in die Priorisierung der schulischen Infrastruktur- maßnahmen aufgenommen, da kein standardisiertes Musterraumprogramm vorliegt, das eine objekti- ve Vergleichbarkeit mit anderen Schulprojekten ermöglicht. Der bauliche Bestand der Albert - Schweitzer-Schule ist jedoch in einem schlechten Zustand, was eine dringende Prüfung der Raum- bedar-fe erforderlich macht. Diese müssen noch genauer ermittelt werden, um eine fundierte Grund- lage für die weitere Planung zu schaffen. - 8 - V/0650/2025 4. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Ressourcenplanung Die strategische Schulbauplanung war Grundlage für die Mittelfristplanung im aktuellen Haushalts- planentwurf 2026/2027. Bereits heute ist absehbar, dass auch in Zukunft der Schwerpunkt des Inves- titionsprogramms im Schulbau liegen wird . Eine Realisierbarkeit folgt aber nicht automatisch aus der Priorisierung, sondern muss auch die finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigen . Zugleich erfor- dern die bedarfsdeckende Planung und ihre Umsetzung einen umsichtigen Mitteleinsatz sowie hohe Kostendisziplin. Neben den finanziellen Folgen sind auch die personellen Kapazitäten in der Bau - und Schulverwal- tung, der Projektsteuerung erheblich beansprucht. Für eine effiziente Umsetzung ist eine frühzeitige Ressourcenplanung einschließlich möglicher externer Unterstützung notwendig. 5. Folgen einer Verzögerung und Nichtumsetzung Eine Verzögerung oder Nichtumsetzung der priorisierten Maßnahmen kann weitreichende Folgen für die Schulraumsituation in Münster haben. Unter anderem könnten schulorganisatorisch notwendige Angebote nicht im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden, was zu Engpässen bei Klassenräu- men, Fachräumen sowie Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag führen würde. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bauliche und pädagogische Mindeststandards nicht recht- zeitig sichergestellt werden können und deshalb kostspielige Übergangslösungen – wie Containeran- lagen oder temporäre Auslagerungen – notwendig werden. Auch könnten Fördermöglichkeiten des Landes oder Bundes verfallen, wenn geplante Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt werden. Ver- änderungen sind daher im Einzelfall auf Ihre Auswirkungen hin zu überprüfen. 6. Abhängigkeiten und strategische Rahmenbedingungen Die Planung und Umsetzung der Schulbaumaßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit weite- ren städtischen Entwicklungsprozessen. Hierzu gehören insbesondere die Fortschreibung der Schul- entwicklungsplanung, neue Wohnbaugebiete, die Entwicklung von Konversionsflächen sowie die Ver- fügbarkeit geeigneter Grundstücke. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Priorisierungsliste kon- sequent fortzuschreiben und regelmäßig zu aktualisieren, um eine möglichst passgenaue und be- darfsdeckende Versorgung mit Schulraum, OGS-Kapazitäten etc. zu ermöglichen. Einzelne Maßnahmen sind zudem von baulichen, funktionalen oder schulorganisatorischen Entschei- dungen an anderen Standorten abhängig. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten wurden in der Prio- risierung berücksichtigt und sind bei der zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung zwingend zu beach- ten, um Doppelstrukturen, Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden. 7. Zeitliche Gesamtplanung und Verfahrensschritte Für die Umsetzung der in der Priorisierungsliste enthaltenen Maßnahmen ist ein mehrstufiges Verfah- ren entsprechend de n beschlossenen Festlegungen zur Abwicklung von Schulbauprojekten (V/0497/2023) vorgesehen. Die Prioritätsstufen definieren den empfohlenen zeitlichen Horizont für die Beschlussvorbereitung und Realisierung der Projekte. Die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Umsetzungs- und Finanzierungskonzepts sorgen dafür, dass Änderungen in der Bedarfsentwicklung, in gesetzlichen Vorgaben oder in der Finanzierung zeitnah eingearbeitet werden. - 9 - V/0650/2025 8. Risiken, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen Aufgrund der aktuellen Marktlage im Bauwesen ist bei vielen Projekten mit Kostensteigerungen zu rechnen. Auch längere Planungs- und Genehmigungszeiten, Lieferengpässe oder begrenzte Kapazi- täten in der Bauwirtschaft können die Projektdauer verlängern und die Kosten erhöhen. Zudem besteht das Risiko, dass unvorhergesehene bauliche Befunde oder notwendige Anpassungen der Schulentwicklungsplanung Einfluss auf den Umfang oder den Zeitplan einzelner Maßnahmen haben. Die Verwaltung wird diese Risiken fortlaufend beobachten und in der Fortschreibung der Prio- risierung sowie im Umsetzungs- und Finanzierungskonzept transparent berücksichtigen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Grevingstraße
- Hogenbergstraße
- Loevelingloh
- Kinderhaus
- Gut Insel
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Details
- Aktenzeichen
- V/0650/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.11.2025
- Erstellt
- 24.11.2025 13:42