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V/0650/2025

Strategische Schulbauplanung der Stadt Münster

Vorlagen 25.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2026, TOP 31

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2814 Zeichen

Anlage A zur V/0650/2025 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster steht vor großen Herausforderungen im Schulbau, bedingt durch steigende 
Schüler*innenzahlen und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026. Seit 2017 wur-
den bereits 350 Mio. € investiert. Für die kommenden Jahre sind zahlreiche Schulbauprojekte 
geplant, die nach Dringlichkeit und finanziellen Ressourcen priorisiert werden müssen, um den 
Bedarf an modernen und inklusiven Lernräumen zu decken. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird die Erreichung folgende Ziele fokussiert: 
„Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstan-
dorte in Europa“ (ISM Prozess). 
„Die Pluralität von Schulformen und schulischen Bildungsgängen wird unter Berücksichtigung der 
Entwicklung der Schülerzahlen mindestens im bisherigen Umfang weiterhin vorgehalten oder 
bedarfsorientiert erweitert.“ (Haushaltsplan, PG 0301) 
 
Ein Teilziel ist die bedarfsgerechte Versorgung mit ausreichend Schulraum in der passenden 
Schulform an einem geeigneten Ort. 
 
Die Vorlage trägt zur Zielsetzung bei, die Pluralität von Schulformen zu erhalten und bedarfsori-
entiert auszubauen, indem er die geplanten Schulbau- und Erweiterungsmaßnahmen systema-
tisch priorisiert. Durch den Ausbau von Lernräumen und die Schaffung bedarfsgerechter Bil-
dungsangebote wird sichergestellt, dass die Vielfalt an Schulformen, einschließlich inklusiver An-
gebote, weiterhin gewährleistet ist. Diese Maßnahmen fördern die langfristige Entwicklung von 
Münster als bedeutendem Bildungsstandort in Europa, indem sie eine moderne, leistungsfähige 
Infrastruktur für zukünftige Generationen schaffen und so die Grundlage für wissenschaftliche, 
forschungsorientierte Exzellenz legen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderliche Schulanlage, Einrichtung und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten so-
wie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Tech-
nik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: 
- Gebäudeleitlinien der Stadt Münster 
- Handlungsprogramm Klimaschutz 2030 für Münster 
- Barrierefreiheit 
- Erhalt des baukulturellen Gebäudebestandes / Denkmalschutz

Beschlussvorlage

21971 Zeichen

V/0650/2025 
V/0650/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Strategische Schulbauplanung der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   25.03.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   25.03.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Priorisierung von Schulbaumaßnahmen (10-Jahresplanung) 
1.1. Der Rat priorisiert die  dargestellten künftigen Schulbaumaßnahmen (Begründung unter 3.)  
als Grundlage für die weitere Schulbauplanung der Stadt Münster. 
1.2. Er nimmt zur Kenntnis, dass 
1.2.1. der zur Umsetzung der Schulbaumaßnahmen vorzusehende Finanzbedarf auch über 
2030 hinaus auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Ressourcen in den künftigen 
Haushaltsplanungen im Rahmen der Mittelfristplanung Berücksichtigung finden wird. 
1.2.2. die Priorisierungsliste lediglich die Bedarfe der einzelnen Schulen aufzeigt. Für jede 
konkrete Maßnahme bedarf es separater Beschlüsse (Errichtungs- und Baubeschluss), 
die im weiteren Verfahren zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahme erforderlich sind. 
Über den Umfang und die Finanzierung der einzelnen Baumaßnahmen wird im Einzel-
fall entschieden. 
1.2.3. die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung erhebliche Auswirkungen 
auf den Schulbau hat. 
1.2.4. in der Priorisierungsliste ausschließlich Maßnahmen zur Deckung schulischer und 
räumlicher Bedarfe berücksichtigt sind. Bestehende Instandhaltungs- und Sanierungs-
bedarfe der Schulgebäude nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung  
 
26.01.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Lehmann  
Telefon: 492-4010 
LehmannTristan@stadt -
muenster.de

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V/0650/2025 
2. Beauftragung zur Entwicklung eines Umsetzungs - und Finanzierungskonzepts (Schulbaupro-
gramm)  
2.1. Die Verwaltung wird beauftragt auf der Grundlage der Priorisierungsliste, ein detailliertes Um-
setzungs- und Finanzierungskonzept für die Schulbaumaßnahmen zu erstellen. Dieses Kon-
zept soll die einzelnen Maßnahmen hinsichtlich der baulichen Umsetzung, der Zeitplanung 
sowie der finanziellen Mittelbedarfe darstellen. 
3. Fortschreibung und Anpassung der Priorisierungsliste 
3.1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Priorisierungsliste auf den derzeitigen Ergebnissen 
der Schulentwicklungsplanung basiert. 
3.2. Änderungen der Priorisierung können sich im Zuge der Fortschreibung der Schulentwick-
lungsplanung sowie aufgrund veränderter Bedarfe, rechtlicher Vorgaben oder finanzieller 
Rahmenbedingungen ergeben. 
3.3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Priorisierungsliste regelmäßig zu überprüfen und bei Be-
darf anzupassen. Wesentliche Änderungen sind dem Rat bzw. dem zuständigen Fachaus-
schuss zur Kenntnis zu geben bzw. zur Beschlussfassung vorzulegen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Der hier vorliegende Beschlussvorschlag hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen, da es für 
jede konkrete Maßnahme eines separaten Beschlusses bedarf.  Für die Realisierung der einzelnen 
Maßnahmen wird neben einer weiteren Prioritätenverschiebung innerhalb des städtischen Gesamtin-
vestitionsprogramms auch die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit in den Blick zu nehmen sein. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Stadt Münster steht in den kommenden Jahren weiterhin vor erheblichen Herausforderungen im 
Bereich des Schulbaus (vgl. V/0191/2025 und V/0450/2025). Hintergrund sind noch wachsende 
Schüler*innenzahlen, steigende Anforderungen durch den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung 
ab 2026 sowie der Bedarf an modernen, funktionalen und inklusiven Lernräumen. Der größte Teil der 
in dieser Vorlage behandelten Schulbaumaßnahmen ist wegen der Sicherung der Schulraumversor-
gung und des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung in der Primarstufe zeitlich terminiert. 
 
Seit Beginn des Schulbauprogramms im Jahr 2017 sind bereits zahlreiche Vorhaben auf den Weg 
gebracht und insgesamt bis 2024 rund 350 Mio. € in Schulen investiert worden.  
 
Einige Maßnahmen wie z.B. die Erweiterung der Kreuzschule , der Thomas -Morus-Schule und der 
Mauritzschule sowie die Neubauten für die Mathilde-Anneke-Gesamtschule, die Grundschule Sprakel 
und die Grundschule York konnten in den letzten Jahren abgeschlossen werden. 
 
Etliche Maßnahmen wie z.B. Erweiterungen mehrerer Innenstadtgymnasien und der Neubau der Me-
lanchthonschule befinden sich derzeit im Bau und können voraussichtlich 2026/27 ff. fertiggestellt 
werden. 
 
In 2025 konnten die Baubeschlüsse für die Erweiterungen folgender Schulen gefasst werden: 
• Gymnasium Paulinum 
• Peter-Wust-Schule 
• Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium 
• Anne-Frank-Berufskolleg 
• Schulzentrum Wolbeck 
• Gesamtschule West (1. BA) 
• Schulzentrum Kinderhaus (Umbau und Sanierung Bestand)

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V/0650/2025 
Darüber hinaus wurden für die Paul-Schneider-Schule und die Dietrich-Bonhoeffer-Schule Beschlüs-
se zum Um- und Ausbau der OGS-Bereiche gefasst.  
 
Für viele weitere Schulbaumaßnahmen, für die bisher nur Grundsatz - bzw. Errichtungsbeschlüsse 
gefasst wurden, aber noch keine Baubeschlüsse, können entsprechend § 13 KomHVO NRW und 
dem vom Rat beschlossenen Verfahren zur Abwicklung von Schulbauprojekten (Vorlage 
V/0497/2023) bisher nur Planungsmittel im Haushalt berücksichtigt (z.B. Neubau der Gesamtschule 
Südost und Erweiterung der Nikolaischule Wolbeck). In den folgenden Jahren muss für die weitere 
Umsetzung dieser Maßnahmen die Finanzierung sichergestellt werden. 
 
Dies gilt auch für die weiteren Bauabschnitte der Gesamtschule-West, des Schulzentrums Hiltrup und 
die sich an die Erweiterungen anschließenden Umbauten im Bestand am Schulzentrum Wolbeck und 
Anne-Frank-Berufskolleg. 
 
Viele Grundschulen wurden in den vergangenen Jahren bzw. werden derzeit erweitert, um den 
Raumbedarf entsprechend den prognostizierten steigenden Schüler*innenzahlen decken zu können. 
Aber auch die Grundschulen, die nicht aufgrund der Erhöhung der Zügigkeit erweitert werden, haben 
erhebliche Raumbedarfe (vgl. V/0191/2025). Insbesondere im OGS-Bereich müssen kurzfristig etliche 
Küchen ertüchtigt werden, um die Mittagsversorgung für die OGS sicherzustellen und dem Rechtsan-
spruch gerecht zu werden. 
  
Zur Priorisierung wurden diese Schulen bereits in 4 Tranchen aufgeteilt. Als erster Schritt wird die 
kurzfristige Optimierung der Verpflegungssituation im Bestand geprüft, um den Anspruch auf ganztä-
gige Betreuung gewährleisten zu können. Für die ersten beiden Schulen, die Dietrich -Bonhoeffer-
Schule und die Paul -Schneider-Schule sind in 2025 Baubeschlüsse herbeigeführt worden. Weitere 
Baubeschlüsse sind in den kommenden Jahren vorgesehen. Erste Mittel für diese Maßnahmen sind 
im Haushaltsplanentwurf 2026/2027 vorgesehen. 
 
Die Erweiterung dieser Schulen mit dem Ziel der vollständigen Umsetzung des Musterraumpro-
gramms ist nicht prioritär bewertet worden und wird nicht im aktuellen Mittelfristzeitraum umgesetzt. 
Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren aufgrund der Entwicklung neuer Baugebiete usw. 
voraussichtlich weitere Schulbaumaßnahmen erforderlich.  Gleichzeitig wird der Fokus auf der tat-
sächlichen Entwicklung der Zahl der schulpflichtigen Kinder liegen müssen. Nur wenn diese Zahl ge-
mäß den bisherigen Prämissen weiter ansteigt, sind dauerhafte Investitionen und die Schaffung lang-
fristiger zusätzlicher Raumkapazitäten angezeigt. 
 
All dies zeigt, dass auch in den kommenden Jahren erhebliche Handlungsbedarfe bestehen. 
 
Der pauschale Ansatz für Planungen im Schulbau wurde deshalb ausgeweitet, um auch in 2026 und 
2027 weitere Baubeschlüsse fassen und finanzieren zu können, auch wenn für die entsprechenden 
Investitionsmaßnahmen bislang nur Planungsmittel veranschlagt sind. 
 
Um den vorgenannten Anforderungen systematisch zu begegnen, wurde von der Verwaltung eine 
Priorisierungsliste der Schulbaumaßnahmen für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren erstellt. 
 
Ziel der Priorisierung ist es, die anstehenden Schulbauprojekte nach objektiven, nachvollziehbaren 
Kriterien zu bewerten und in eine zeitliche Reihenfolge der Umsetzung zu bringen. Auf dieser Grund-
lage soll eine transparente Entscheidungsgrundlage für politische Beschlüsse und die weitere Finanz- 
und Investitionsplanung geschaffen werden. 
 
Die Priorisierung dient dazu, die potenziellen Umsetzungszeitpunkte der Maßnahmen darzustellen 
und die entsprechenden Zeiträume für den Investitionsbedarf aufzuzeigen. Dabei werden auch Ab-
hängigkeiten zu anderen Projekten oder Standorten berücksichtigt, sodass nicht nur die Dringlichkeit 
der schulfachlichen Bedarfe, sondern auch deren Wechselwirkungen in die Bewertung einfließen. So 
ist beispielsweise die Umsetzung der weiteren Maßnahmen an der Waldschule Kinderhaus von der

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V/0650/2025 
vorherigen Deckung des sportfachlichen Bedarfs abhängig , da die baulichen Maßnahmen nur dort 
realisiert werden können, wo derzeit die Schulsporthalle steht. 
 
Zudem greift die Priorisierung zentrale Handlungsfelder der Schulentwicklungsplanung auf und leitet 
deren Umsetzung ein. Hierzu gehören insbesondere: 
 
• die Stärkung der Hauptschulen, 
• die Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich, 
• die Schaffung bedarfsgerechter Beschulungsangebote für Kinder mit dem Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung – sowohl im Gemeinsamen Lernen an allgemeinbildenden Schulen als 
auch an Förderschulen, 
• die Schaffung zusätzlicher Gesamtschulkapazitäten, insbesondere durch den Bau der Ge-
samtschule Südost, 
• sowie die Deckung der Schulraumbedarfe in der Primar- und Sekundarstufe. 
 
Die Priorisierung stellt somit einen wichtigen strategischen Schritt dar. Sie bezeichnet jedoch nicht 
den Planungsstart einzelner Maßnahmen, sondern deren aus der Bedarfsperspektive benötigten 
Umsetzungszeitraum. Aussagen zum tatsächlichen Umsetzungszeitpunkt werden mit dem Umset-
zungs- und Finanzierungskonzept möglich. 
 
2. Bildung der Prioritäten 
 
Die Prioritäten wurden anhand eines einheitlichen Bewertungsschemas gebildet. Für jede Maßnahme 
wurden Punkte in mehreren Kriterienbereichen vergeben, die die Dringlichkeit und den Umsetzungs-
bedarf abbilden. Folgende Kriterien flossen in die Bewertung ein: 
 
1. Raumbedarf: 
Bewertung der fehlenden Räume unter Abgleich mit den Musterraumprogrammen. 
2. Zeitlicher Bedarf: 
Einschätzung des zeitlichen Horizonts bis zum Eintreten des konkreten Bedarfs, z. B. auf-
grund von Schülerzahlprognosen oder anstehenden strukturellen Veränderungen. 
3. Versorgungsengpässe: 
Bewertung des Deckungsgrades des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sowie der 
vorhandenen Schulplatzkapazitäten – insbesondere in der Sekundarstufe I und II. 
4. Abhängigkeiten: 
Prüfung, ob die Maßnahme von anderen Projekten oder Standorten abhängig ist oder in Ver-
bindung mit Förderprogrammen steht. 
5. Zustand des Gebäudes: 
Bewertung des baulichen, technischen und energetischen Zustands der bestehenden Schul-
gebäude. 
 
Jedes Kriterium wurde mit Punkten bewertet. Aus der Gesamtpunktzahl ergibt sich eine Prioritäts-
stufe, die die zeitliche Umsetzungsempfehlung definiert: 
 
Priorität Bedeutung / Umsetzungshorizont 
A (sehr hoch) Sofortige Umsetzung empfohlen (Beschlussfassung bis zur Sommer-
pause 2026 erforderlich, Realisierung in 1–3 Jahren, ab 2026 ff.) 
B (hoch) Zeitnahe Umsetzung empfohlen (Beschlussfassung 2027, anschlie-
ßende Realisierung, ab 2028 ff.) 
C (mittel) Mittelfristige Umsetzung empfohlen (in 4–6 Jahren, ab 2030 ff.) 
D (niedrig) Langfristig oder bei günstiger Gelegenheit umsetzbar (in 7–10 Jahren, 
ab 2032 ff.) 
E (optional) Derzeit nicht notwendig (nur bei Bedarf oder Gelegenheit)

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V/0650/2025 
Den Maßnahmen wurde ein voraussichtlicher Investitionsbedarf in der nachfolgenden Einteilung zu-
gewiesen: 
 
erheblich über 50 Mio. EUR 
sehr hoch zwischen 30 und 50 Mio. EUR 
hoch zwischen 10 und 30 Mio. EUR 
mittel zwischen 1 und 10 Mio. EUR 
gering unter 1 Mio. EUR 
 
Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine vorläufige Ersteinschätzung, um eine Orientierung für die 
sich abzeichnenden Finanzbedarfe zu geben. Bei vielen Maßnahmen liegt bisher jedoch keine Pla-
nung oder Kostenermittlung vor. 
 
3. Ergebnis der Priorisierung: 
 
Die Anwendung des Bewertungsschemas führt zu folgendem Ergebnis: 
 
A. Maßnahmen mit sehr hoher Priorität: 
 
Standort Maßnahme Investitions- 
bedarf 
Grundschulen    
Matthias-Claudius-Schule Handorf Neubau sehr hoch 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Ertüchtigung Küche gering 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Ertüchtigung Küche gering 
Eichendorffschule Angelmodde Ertüchtigung Küche gering 
Davertschule Ertüchtigung Küche gering 
Realschulen    
Realschule im Kreuzviertel  Umbaumaßnahmen im  
Bestand 
gering 
Gesamtschulen    
Gesamtschule West Bestandsumbau erheblich 
Gesamtschule West Entwässerung mittel 
Schulzentren    
Schulzentrum Hiltrup Neubau Dreifach-Sporthalle hoch 
Schulzentrum Hiltrup Erweiterung Realschule hoch 
Schulzentrum Hiltrup Bestandsumbau (Digitalpakt, Wär-
me- und Blendschutz) 
mittel 
Sonstige    
Förderschule mit Förderschwerpunkt 
Geistige Entwicklung 
Machbarkeitsstudie / Standortsu-
che 
erheblich 
 
B. Maßnahmen mit hoher Priorität: 
 
Standort Maßnahme Investitionsbe-
darf 
Grundschulen    
Annette-von Droste-Hülshoff-Schule  
Nienberge 
2. Bauabschnitt (Bestandsumbau) mittel 
Hermannschule Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Martinischule  Erweiterung/Raumprogramm hoch

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V/0650/2025 
Theresienschule Ertüchtigung Küche gering 
Michaelschule Ertüchtigung Küche gering 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Ertüchtigung Küche gering 
Pötterhoekschule Ertüchtigung Küche gering 
Idaschule Ertüchtigung Küche gering 
Johannisschule Ertüchtigung Küche gering 
Overbergschule Ertüchtigung Küche gering 
Grundschule Kinderhaus-West Ertüchtigung Küche gering 
Grundschule Loevelingloh Ertüchtigung Küche gering 
Marienschule Hiltrup Ertüchtigung Küche gering 
Aegidii-Ludgeri-Schule Ertüchtigung Küche gering 
Martin-Luther-Schule Ertüchtigung Küche gering 
Nikolaischule Wolbeck Erweiterung zur 4 -Zügigkeit sowie 
Neubau der Sporthalle 
hoch 
Gesamtschulen    
Gesamtschule West Umbau ehem. Mensa zu Hauswirt-
schaftsräumen 
mittel 
Gesamtschule West Bestandsumbau  
ehem. Augustin-Wibbelt-Schule 
gering 
Neubau Gesamtschule Südost Neubau erheblich 
Berufskollegs    
Anne-Frank-Berufskolleg Bestandsumbau gering 
Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler- 
Berufskolleg 
Erweiterung/ 
Prüfung Teilstandort 
erheblich 
Schulzentren    
Schulzentrum Wolbeck Bestandsumbau mittel 
Sonstige    
PRIMUS-Schule  
- Standort Grevingstraße 
Barrierefreiheit und Umnutzung mittel 
 
C. Maßnahmen mit mittlerer Priorität: 
 
Standort Maßnahme Investitions- 
bedarf 
Grundschulen    
Matthias-Claudius-Schule Handorf Neubau Sporthalle hoch 
Ludgerusschule Hiltrup 2. Bauabschnitt (Aufstockung) mittel 
Paul-Schneider-Schule Umbau/Neubau hoch 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Eichendorffschule Angelmodde Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Theresienschule Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Davertschule Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Johannisschule Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Overbergschule Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Aegidii-Ludgeri-Schule Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Martin-Luther-Schule Erweiterung/Raumprogramm mittel

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V/0650/2025 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule temporäre Erweiterung mittel 
Neue Grundschule Hiltrup-Ost Neubau sehr hoch 
Neue Grundschule Nienberge Neubau hoch 
Neue Grundschule im MMQ1 Neubau sehr hoch 
Hauptschulen    
Hauptschule Coerde Umbau/Erweiterung mittel 
Realschulen    
Realschule im Kreuzviertel Erweiterung sehr hoch 
Gymnasien    
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Sanierung/Umbau erheblich 
Schulzentren    
Schulzentrum Hiltrup energetische Bestandssanierung hoch 
Schulzentrum Hiltrup Erweiterung Hauptschule/ Gymna-
sium 
hoch 
 
D. Maßnahmen mit niedriger Priorität: 
 
Standort Maßnahme Investitions- 
bedarf 
Grundschulen    
Wartburgschule Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Pötterhoekschule Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Idaschule Erweiterung/Raumprogramm hoch 
Grundschule Loevelingloh Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Marienschule Hiltrup Erweiterung/Raumprogramm mittel 
Hauptschulen    
Waldschule Kinderhaus Erweiterung hoch 
Schulzentren    
Schulzentrum Hiltrup Überarbeitung der Außenanlagen mittel 
Sonstige    
Neue weiterführende Schule im MMQ1 Neubau erheblich 
PRIMUS-Schule  
- Standort Hogenbergstraße 
Außenanlagen, Ertüchtigung Küche, 
kleinere Bestandsumbauten 
mittel 
 
E. Sonstige Maßnahmen: 
 
Standort Maßnahme Investitions- 
bedarf 
Sonstige     
Albert-Schweitzer-Schule Prüfung baulicher Maßnahmen mittel 
Ludgerusschule Albachten Nachfolgenutzung gering 
 
Die Albert -Schweitzer-Schule wurde bisher nicht in die Priorisierung der schulischen Infrastruktur-
maßnahmen aufgenommen, da kein standardisiertes Musterraumprogramm vorliegt, das eine objekti-
ve Vergleichbarkeit mit anderen Schulprojekten ermöglicht. Der bauliche Bestand der Albert -
Schweitzer-Schule ist jedoch in einem schlechten Zustand, was eine dringende Prüfung der Raum-
bedar-fe erforderlich macht. Diese müssen noch genauer ermittelt werden, um eine fundierte Grund-
lage für die weitere Planung zu schaffen.

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V/0650/2025 
 
4. Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und die Ressourcenplanung 
 
Die strategische Schulbauplanung war Grundlage für die Mittelfristplanung im aktuellen Haushalts-
planentwurf 2026/2027. Bereits heute ist absehbar, dass auch in Zukunft der Schwerpunkt des Inves-
titionsprogramms im Schulbau liegen wird . Eine Realisierbarkeit folgt aber nicht automatisch aus der 
Priorisierung, sondern muss auch die finanzielle Leistungsfähigkeit berücksichtigen . Zugleich erfor-
dern die bedarfsdeckende Planung und ihre Umsetzung einen umsichtigen Mitteleinsatz sowie hohe 
Kostendisziplin. 
 
Neben den finanziellen Folgen sind auch die personellen Kapazitäten in der Bau - und Schulverwal-
tung, der Projektsteuerung erheblich beansprucht. Für eine effiziente Umsetzung ist eine frühzeitige 
Ressourcenplanung einschließlich möglicher externer Unterstützung notwendig. 
 
5. Folgen einer Verzögerung und Nichtumsetzung 
 
Eine Verzögerung oder Nichtumsetzung der priorisierten Maßnahmen kann weitreichende Folgen für 
die Schulraumsituation in Münster  haben. Unter anderem könnten schulorganisatorisch notwendige 
Angebote nicht im erforderlichen Umfang bereitgestellt werden, was zu Engpässen bei Klassenräu-
men, Fachräumen sowie Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag führen würde.  
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass bauliche und pädagogische Mindeststandards nicht recht-
zeitig sichergestellt werden können und deshalb kostspielige Übergangslösungen – wie Containeran-
lagen oder temporäre Auslagerungen – notwendig werden. Auch könnten Fördermöglichkeiten des 
Landes oder Bundes verfallen, wenn geplante Maßnahmen nicht fristgerecht umgesetzt werden. Ver-
änderungen sind daher im Einzelfall auf Ihre Auswirkungen hin zu überprüfen. 
 
6. Abhängigkeiten und strategische Rahmenbedingungen 
 
Die Planung und Umsetzung der Schulbaumaßnahmen stehen in engem Zusammenhang mit weite-
ren städtischen Entwicklungsprozessen. Hierzu gehören insbesondere die Fortschreibung der Schul-
entwicklungsplanung, neue Wohnbaugebiete, die Entwicklung von Konversionsflächen sowie die Ver-
fügbarkeit geeigneter Grundstücke. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, die Priorisierungsliste kon-
sequent fortzuschreiben und regelmäßig zu aktualisieren, um eine möglichst passgenaue und be-
darfsdeckende Versorgung mit Schulraum, OGS-Kapazitäten etc. zu ermöglichen. 
 
Einzelne Maßnahmen sind zudem von baulichen, funktionalen oder schulorganisatorischen Entschei-
dungen an anderen Standorten abhängig. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten wurden in der Prio-
risierung berücksichtigt und sind bei der zeitlichen Reihenfolge der Umsetzung zwingend zu beach-
ten, um Doppelstrukturen, Mehrkosten und Verzögerungen zu vermeiden. 
 
7. Zeitliche Gesamtplanung und Verfahrensschritte 
 
Für die Umsetzung der in der Priorisierungsliste enthaltenen Maßnahmen ist ein mehrstufiges Verfah-
ren entsprechend de n beschlossenen Festlegungen zur Abwicklung von Schulbauprojekten 
(V/0497/2023) vorgesehen. 
Die Prioritätsstufen definieren den empfohlenen zeitlichen Horizont für die Beschlussvorbereitung und 
Realisierung der Projekte. Die Erarbeitung und regelmäßige Fortschreibung des Umsetzungs- und 
Finanzierungskonzepts sorgen dafür, dass Änderungen in der Bedarfsentwicklung, in gesetzlichen 
Vorgaben oder in der Finanzierung zeitnah eingearbeitet werden.

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V/0650/2025 
8. Risiken, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen 
 
Aufgrund der aktuellen Marktlage im Bauwesen ist bei vielen Projekten mit Kostensteigerungen zu 
rechnen. Auch längere Planungs- und Genehmigungszeiten, Lieferengpässe oder begrenzte Kapazi-
täten in der Bauwirtschaft können die Projektdauer verlängern und die Kosten erhöhen. 
 
Zudem besteht das Risiko, dass unvorhergesehene bauliche Befunde oder notwendige Anpassungen 
der Schulentwicklungsplanung Einfluss auf den Umfang oder den Zeitplan einzelner Maßnahmen 
haben. Die Verwaltung wird diese Risiken fortlaufend beobachten und in der Fortschreibung der Prio-
risierung sowie im Umsetzungs- und Finanzierungskonzept transparent berücksichtigen. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage A

Beratungsverlauf (9)

18.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2026 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2026 Rat
TOP 31 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Grevingstraße
  • Hogenbergstraße
  • Loevelingloh
  • Kinderhaus
  • Gut Insel

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0650/2025
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2025
Erstellt
24.11.2025 13:42