V/0946/2018
Die neue Stadtregion Münster
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Anl_3_Strategie-Handlungskonzept-Stadtregion_mN_2S
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Anlage 3 zur Vorlage V/0946/2018 Stadtregion Münster: Unsere Strategie /Unser Handlungskonzept Unser Leitprojekt Wohnregion 2030 UnserLeitprojekt Velorouten Stadtregion wächst –„Wir werden mehr!“ Darum arbeiten wir zusammen Wachsende Verbundenheiten erfordern Verbundlösungen EIN Lebensraum – gemeinsame Verantwortung Neue Chancen durch Bündelung von Ressourcen Stadtregionale Lösungen effizienter als Einzellösungen Anstehende Aufgaben nicht allein kommunal lösbar Unser Anspruch an die Stadtregion Stadtregionale Lösungen Gemeinsame Instrumente anwenden Vertrauensbildung mehr übereinander wissen Grundlagen schaffen Mehrwert für alle Ziele vereinbaren Wohin wollen wir? Wege beschreiten Handlungsansätze Unsere Handlungsschwerpunkte Attraktivität des Wohnstandortes sicher stellen und ausbauen Zukunftsfähiges Wohnraumangebot für alle Bevölkerungsgruppen erhalten und schaffen Identität und regionalen Zusammenhalt stärken Siedlungs Ͳund naturräumliche Standortqualitäten sicherstellen und ausbauen Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandorts sicherstellen Klimafreundliche, energieeffiziente Mobilität realisieren Gesundheitsförderung durch Bewegung Sozialverträgliche Mobilität sicherstellen WOHNEN VELOROUTEN Komplexe Herausforderungen in zwei LEITPROJEKTEN WOHNREGION 2030 VELOROUTEN Stadtregion als kommunalpolitische Handlungsebene etablieren – Kommunalgrenzen überwinden Radverkehrsanteil steigern Intermodalität fördern Hierarchisches Radwegenetz ausbauen Staureduzieren und vermeiden Versorgung mit Wohnraum verbessern Netze unterschiedlicher Verkehrsarten integriert entwickeln Velorouten in touristisches Wegenetz und umgekehrt integrieren Verkehrssicherheit verbessern Flächenverbrauch durch Bauland Ͳ entwicklung begrenzen Bauland bedarfs Ͳund nachfragegerecht bereit stellen Nahmobilität verbessern Leichte Elektromobilität fördern Gesundheits Ͳ fördernde Fortbewegung unterstützen Siedlungs Ͳ räumliche Qualitäten bewahren und weiterentwickeln Ortstypische Identitäten weiterentwickeln Aufenthalts Ͳund Erholungs Ͳ möglichkeiten sowie Freiraumqualitäten weiterentwickeln Wohnaffine und infrastrukturelle Qualitäten über Kommunalgrenzen hinweg sicher Ͳ stellen und ausbauen Wohnen und Mobilität zusammen denken und planen Welche Wege gehen wir zur Umsetzung der Ziele? 2018 2020 2021 Raum Ͳund Wohnungsmarktbeobachtung Längerfristige Perspektive Info ͲPortal für die Wohn Ͳund Alltagsregion Baulandklausur Qualitäten /Identitäten 2022 Veloroutenkonzeption Ͳ Implementierung, Weiterentwicklung, Vernetzung Planung, Bau und Betrieb der Velorouten Monitoring, Marketing / Bewerbung der Velorouten Kommunale Stadtentwicklungen stadtregional qualifizieren: Acht Module 2019 Raum Ͳund Wohnungsmarktbeobachtung Wohnungsmarktkonferenz 2019 2020 2021 2022 Gemeinsame Raum Ͳund Wohnungsmarktbeobachtung und Auswertung Prognosen zur Einwohnerentwicklung gemeinsam ermitteln und nutzen Bedarfs Ͳund Nachfrageprofile ermitteln und in den kommunalen Siedlungsentwicklungen umsetzen Jährliche Baulandklausur 2019 2020 2021 2022 Kurzfristige Baulandentwicklungen •stadtregional kalibrieren •mit kommunaler Infrastruktur koordinieren Einführung und Nutzung von Baugebietsprofilen Profilierung der Baugebiete mit bedarfs Ͳund marktgerechten Wohnanforderungen Information: Dokumentation/Verbreitung der Klausur ͲErgebnisse Qualitäten /Identitäten 2019 2020 2021 2022 Qualitäten in der Bauland Ͳund Quartiersentwicklung •Katalog mit Mindestanforderungen (z.B. Mischung, Städtebau, Flächeneffizienz) •Anwendungs ͲCheck /Szenarien •Praxis ͲCheck: exempl. Baulandentwicklungen Quartiere für morgen planen Zukunftswerkstatt „Wie wollen wir zukünftig in der Stadtregion wohnen und leben?“ •Anteile des kommunalen, gemeinschaftlichen und geförderten Wohnungsbaus ausbauen •Arbeitsplatznahe Wohneigentumsbildung unterstützen Unsere Möglichkeiten: Längerfristige Perspektive 2019 2020 2021 2022 Stadtregionale Planungs Ͳund Entwicklungswerkstatt •Planungs Ͳund Entwicklungspotentiale •Prognosen/Entwicklungserwartungen Gemeinsamer Fachbeitrag für den Regionalplan •Verbesserung der Flächenverfügbarkeit •Zusammenspiel zwischen Kommunal Ͳund Regionalplanung optimieren Stadtregionale Entwicklungsperspektive als gemeinsames Konzept für die Neuaufstellung des Regionalplans Info ͲPortal für die Wohn Ͳund Alltagsregion 2019 2020 2021 2022 Chancen und Machbarkeit eines Info ͲPortals für die Wohn Ͳ und Alltagsregion ermitteln Informationen der Wohnungssuchenden über Baulandentwicklung Veröffentlichung von Wohnungsmarktinfos aus der stadtregionalen Wohnungsmarktbeobachtung Veloroutenkonzeption Ͳ Implementierung, Weiterentwicklung, Vernetzung Planung, Bau und Betrieb der Velorouten Velorouten als hierarchisches Radwegenetz weiterentwickeln 2019 2020 2021 2022 •Verknüpfung Velorouten mit Ausbau Mobilstationen •Ausrichtung Tangentialverbindungen an ÖPNV ͲUmsteigepunkte •Integration in touristisches Wegenetz Velorouten planen und bauen •Radwegeformat qualifizieren und fortschreiben Katalog mit Qualitätsstandards und Rahmenvereinbarung mit Baulastträgern •Koordination Umsetzungsplanung mit Planungs Ͳund Baulastträgern •Wegweisung, Mängelmanagement, Förderung •Durchführungsvereinbarungen •Öffentlichkeitsarbeit in Ertüchtigungsphase Monitoring und Marketing /Bewerbung der Velorouten 2019 2020 2021 2022 •Vernetzung der örtlichen Monitoringsysteme •Aufbau, Umsetzung und Auswertung Velorouten Ͳ Monitoring Marketing Ͳ konzept •Öffentlichkeitsarbeit in Betriebsphase •Bewerbung /Kampagnen •Betreuung Ehrenamtlicher •Akquise Unterstützer und Kooperationspartner Bozen
Anl 1 Kontrakt_181024
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Kontrakt zur Zusammenarbeit
in der Stadtregion Münster
(stadtregionaler Kontrakt)
(Stand 22.10.2018)
Präambel
Die Städte und Gemeinden in der Stadtregion Münster sind in einem sehr engen Beziehungsgeflecht
insbesondere auf der Ebene des Wohnens, der Mobilit ät, der Umwelt, der Kultur und der Bildung
sowie des Gewerbes miteinander verbunden. Im Jahr 2 001 hat sich ein kommunales Netzwerk in der
Stadtregion Münster zusammengefunden, um sich über die Inhalte einer stadtregionalen
Zusammenarbeit und die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven zu verständigen.
Der schrittweise sich vertiefende Annäherungsprozes s in der Stadtregion Münster zwischen den
Städten und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drenst einfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck,
Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst un d Telgte ist nach der Gründungsphase sehr
schnell in eine vertrauensvolle und von gegenseitig em Respekt geprägte kommunale
Zusammenarbeit selbstständiger Kommunen übergegangen.
Im Zuge der äußerst positiven demographischen Entwi cklung der letzten Jahre und der hohen
Attraktivität der Wohn-, Arbeits- und Lebenssituati on im Oberzentrum Münster und in den
umliegenden Nachbarkommunen sowie der zunehmend kom plexeren Verflechtungen dieses Raums
ist die Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster f achlich vertieft, organisatorisch
professionalisiert und politisch transparent weiter entwickelt worden. Die Stadtregion Münster
versteht sich heute als eine urbane Zukunftsregion der Vielfalt in der Eigenständigkeit ihrer
Mitgliedskommunen.
Ausdruck dieses Selbstverständnisses und der fachli chen Vertiefung ist die Erarbeitung vielfältiger
Fachbeiträge zur Kooperation in der Stadtregion sow ie die Beteiligung am Landeswettbewerb
„StadtUmland.NRW“ im Jahr 2016/17 mit den Schwerpun kten Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und
Infrastruktur. Die Stadtregion Münster baut insofer n auf die Eigenständigkeit und individuelle
Identität ihrer Mitgliedskommunen und unterstreicht dabei zugleich die gemeinsam gelebte
Verantwortung für diesen urban und ländlich geprägten Raum.
Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden der Sta dtregion Münster findet kontinuierlich,
vertrauensvoll und auf Augenhöhe statt. Die Stadtre gion versteht sich als Forum für eine intensive
interkommunale Kooperation und tritt dabei nicht in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und
Zuständigkeiten im Münsterland.
Um die gemeinsame Arbeit in der Stadtregion Münster weiter zu festigen und ihr auf der Basis
politischer Beschlussfassungen der sie tragenden Rä te eine höhere Verbindlichkeit, eine strukturelle
Professionalisierung und eine größere Transparenz u nd Außenwirkung zu verleihen, wird dieser
Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster geschlossen.
Anlage 1 zur Vorlage V/0946/2018
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1. Zielvereinbarung
1.1. Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven,
Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst und Telgte kooperieren als
Stadtregion Münster auf der Grundlage der Überzeugung, dass die Aufgaben Erhaltung
und Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnqualität im Oberzentrum und in seinem
Nahbereich mit einer aufeinander abgestimmten Siedlungsentwicklung, mit einer
umwelt- und menschenfreundlichen Mobilität und mit einer für Menschen und Umwelt
förderliche Entwicklung des Freiraums gemeinsam besser bewältigt werden können als
bei einer Beschränkung auf den je eigenen Wirkungskreis.
1.2. Sie schaffen für diese Zusammenarbeit eine organisatorisch und finanziell tragfähige
Grundlage.
1.3. Die Kommunen kooperieren in der Regel auf der Grundlage dieser Zielvereinbarung und
einer fortzuschreibenden Aufgabenplanung und Reflexion. Bei besonderen Aufgaben, die
gesonderte Finanzierung oder auch die Einbeziehung weiterer Akteure erfordern, erfolgt
die Kooperation in der Form von Leitprojekten.
1.4. Diese Arbeit wird unter dem Namen „Stadtregion Münster“ öffentlich bekannt gemacht,
beworben und operativ umgesetzt.
1.5. Die Kommunen schließen für die Leitprojekte und für besondere gemeinsame Aktivitäten
(wie z.B. Website) jeweils gesonderte Projektvereinbarungen.
2. Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit
2.1. Bürgermeisterrunde
Die Stadtregion Münster konstituiert sich durch Vereinbarung des Oberbürgermeisters
und der Bürgermeisterin sowie der Bürgermeister auf Beschluss der Räte der
stadtregionalen Kommunen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Münster, soweit fachlich
betroffen, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbargemeinden
Münsters bilden die Bürgermeisterrunde der Stadtregion. Sie tagt mindestens zweimal im
Jahr und bereitet die Beschlussfassung über Leitprojekte in den Stadträten vor, berät den
jeweiligen Sachstand in den Leitprojekten und entscheidet über öffentlichkeitswirksame
projektübergreifende Strategien und Maßnahmen. Der Vorsitz in der Bürgermeisterrunde
und im stadtregionalen Rätetreffen wechselt alle zwei Jahre.
2.2. Lenkungskreis
Es wird ein Lenkungskreis gebildet, der im Auftrag der Bürgermeisterrunde die alltägliche
Arbeit der Geschäftsstelle und der Ansprechpartnerrunde sowie der Arbeitskreise/
Arbeitsgemeinschaften begleitet und operative Entscheidungen in der Zusammenarbeit
trifft. Über die Größe (max. 5 Personen) und Zusammensetzung befindet die
Bürgermeisterrunde, mindestens ein Mitglied der Bürgermeisterrunde ist auch Mitglied
des Lenkungskreises.
2.3 Ansprechpartnerrunde
Die vorsitzführende Kommune leitet die Runde der Ansprechpartnerinnen/
Ansprechpartner (Ansprechpartnerrunde) aus allen mit wirkenden Kommunen
gemeinsam mit der Geschäftsstelle.
Die Ansprechpartnerrunde ist zentrales Bindeglied zwischen der Geschäftsstelle und den
Kommunalverwaltungen. Sie ist Impulsgeber für die Stadtregion, sie übernimmt
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Koordinations-, Bündelungs- und Sonderaufgaben in der Zusammenarbeit.
Die Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner sind fachrechtlich unmittelbar den
jeweiligen Mitgliedern der stadtregionalen Bürgermeisterrunde zugeordnet.
Die Arbeitszeit der Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner ist zu einem bestimmten Teil
der Mitarbeit in der Stadtregion gewidmet.
2.4 Geschäftsstelle
Die Stadtregion Münster bedient sich einer Geschäftsstelle. Sitz der Geschäftsstelle ist
Münster. Die Geschäftsstelle hat die Aufgaben im Zusammenwirken oder in Abstimmung
mit der Ansprechpartnerrunde, Konzeptionen und Projekte für die stadtregionale
Entwicklung und Zusammenarbeit zu entwickeln und zu begleiten sowie alle
stadtregionalen Angelegenheiten zu koordinieren. Sie führt die Geschäfte der
Bürgermeisterrunde, des Lenkungskreises und des politischen Netzwerks Stadtregion.
Die Geschäftsstelle hat zwei Vollzeitstellen.
2.5 Arbeitsformen
Für die laufende Projektarbeit in der Stadtregion werden bei Bedarf Arbeitsgruppen,
Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet.
3. Politisches Netzwerk
3.1 Rätetreffen
Die Mitglieder der Räte werden regelmäßig zu einer Zusammenkunft auf stadtregionaler
Ebene (Rätetreffen) eingeladen, in der aktuelle Fragen erörtert und die Arbeit in den
Leitprojekten vorgestellt werden.
3.2 Beirat Stadtregion
Zur Stärkung des politischen Dialogs innerhalb der Stadtregion und zur stärkeren
Einbeziehung der kommunalen Ratsvertreter in der Stadtregion wird die stadtregionale
Zusammenarbeit durch einen Beirat aus aktiven politischen Vertretern („Botschafter“)
begleitet.
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder wird im Beirat durch vier
„Botschafter“ aus Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den Nachbargemeinden
vertreten. Die „Botschafter“ aus dem Rat einer Kommunen werden durch Beschluss des
Rates benannt.
3.3 Berichtswesen
Die Arbeit der Stadtregion wird in einem regelmäßigen Bericht dargestellt, der an
sämtliche Mitglieder der Räte in den Mitgliedskommunen versandt wird. Er wird in einer
Ratssitzung der betreffenden Kommune erörtert.
4. Projektarbeit in der Stadtregion
4.1. Handlungsfelder der Stadtregion
Die Projektarbeit in der Stadtregion erstreckt sich derzeit über die Handlungsfelder
Siedlungsentwicklung/ Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung.
4.2 Leitprojekte
Die Zusammenarbeit in stadtregionalen Handlungsschwerpunkten erfolgt über
stadtregionale Leitprojekte.
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4.3 Vereinbarungen zu Leitprojekten
Die Vereinbarungen zur Gestaltung und Umsetzung der Leitprojekte enthalten
Vereinbarungen zu strategischen und operativen Zielen, zu Meilensteinen, zum
Zeitrahmen, zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Projektleitung und
Projektverantwortlichen, zu Konfliktlösungsmechanismen und zur Kommunikation
zwischen Politik, Verwaltungen und Öffentlichkeit.
5. Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit
5.1 Budget Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion
Die Geschäftsstelle wird dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet. Die
Bewirtschaftung der Geschäftsstelle erzeugt Personalkosten bei der Stadt Münster, dazu
zählen Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen und Kosten für die
Büroarbeitsplätze.
Die anteilige stadtregionale Finanzierung erfolgt über einen Personalkostenzuschuss, als
Teil eines Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ mit 179 Tsd. €. Der
Personalkostenzuschuss jeder Mitgliedskommune bemisst sich anteilig nach dem
Schlüssel der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune.
Die Bemessung des Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“
orientiert sich an dem erforderlichen breiten Spektrum der Kompetenzen und
qualitativen Anforderungen sowie den damit verbundenen durchschnittlichen
Personalaufwendungen der Stadt Münster. Das Budget wird in zweijährigem Abstand
entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt
Münster angepasst.
5.2 Budget Projektmittel Stadtregion
Die Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung, Koordination, Umsetzung und Reflexion
der stadtregionalen Zusammenarbeit bedarf einer angemessenen Finanzausstattung.
Dazu wird ein Budget „Projektmittel Stadtregion Münster“ mit 100 Tsd. € jährlich
eingerichtet. Das Budget wird anteilig nach dem Schlüssel der Einwohnerzahlen der
Mitgliedskommunen von den Mitgliedskommunen getragen.
5.3 Aktualisierung des Verteilerschlüssels
Der Verteilerschlüssel der Einwohnerzahlen für die anteilige Finanzierung der Budgets
„Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ und „Projektmittel Stadtregion“
wird in zweijährigem Abstand auf der Basis der Zahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.
Anlage A
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Anlage A zur V/0946/2018 Kurzüberblick Mit der Vorlage ist eine Beschlussfassung in Münster und in den 11 weiteren stadtregionalen Mit- gliedskommunen über einen stadtregionalen Kontrakt vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel aus der Präambel des „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadt- marketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ „Wir wissen um die enge Verbindung von Stadt, Münsterland und Westfalen und werden daher besondere Verantwortung für eine gemeinsame Entwicklung übernehmen“ verfolgt. Die Kommunen in der Stadtregion Münster stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Mit der stadtregionalen Zusammenarbeit können wesentliche Beiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen beigesteuert werden. Die Ver- wirklichung und Umsetzung der stadtregionalen Handlungsansätze erfordern eine höhere Ver- bindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine stärkere Einbindung der Politik. Deshalb soll die Zusammenarbeit in der Zukunft zielgerichteter und auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontraktes, der den stadtregionalen Räten zur Be- schlussfassung vorgelegt wird, erfolgen. In den Beratungen zum Haushalt 2018 wurde bereits die Bedeutung der Handlungsebene Stadt- region ausdrücklich anerkannt. Entsprechend wurden 50 Tsd. € für die Erarbeitung eines gemein- samen Planungskonzeptes in 2018 mit dem Beschluss über den Haushalt 2018 gefasst. Der Be- schluss wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Entsperrung erfolgt durch den ASSVW, für den Fall, dass eine Kooperation mit den Nachbargemeinden sichergestellt ist (Vorlage 0993/2017, Nr. 112). Zielerreichung: Die Beschlussfassung zum stadtregionalen Kontrakt schafft einen verbindlichen Rahmen für die künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion. Die Steuerungsstrukturen werden optimiert, die Ar- beitsstrukturen gestärkt und die erforderliche Politikeinbindung eröffnet. Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Inangriffnahme der gemeinsamen Hand- lungsansätze in den Handlungsschwerpunkten Mobilität und Wohnen geschaffen sowie die Er- folgsaussichten in den weiteren stadtregionalen Handlungsfeldern (Klimaschutz und Schulent- wicklung) verbessert. Finanzierung Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten? Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Ratsbeschluss von 2013 Vorlage V/0368/2013 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Anl 2 Vorl Termine Kontrakt Stadtregion 181105
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Beschlussvorlage in den Städten und Gemeinden der Stadtregion Münster Die neue Stadtregion: Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt zum gemeinsamen Gestaltungsraum Beratungstermine vom 15.11.2018 bis zum 19.12.2018 Altenberge Hauptausschuss ........................ ....................................... 3.12.2018 Rat ............................................... ................................... 17.12.2018 Ascheberg Bau-, Planungs- und Umweltausschuss .... ...................... 29.11.2018 Rat ............................................... ................................... 11.12.2018 Drensteinfurt SBUA ................................ .............................................. 26.1 1.2018 HFA ............................................... .................................. 11.12.2018 Rat .............................................. ................................... 17.12.2018 Everswinkel Ausschuss für Planung und Umweltschutz (PLU) .............. 11.12.2018 Hauptausschuss (HA) ........................................................ 13.12.2018 Rat ..................................................................................... 18.12.2018 Greven Planungsausschuss ......................... ................................. 6.12.2018 Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss .......... ............ 12.12.2018 Rat ............................................... ................................... 19.12.2018 Havixbeck Ausschuss für Bau und Gemeindeentwicklun g ................ 15.11.2018 Rat ............................................... ..................................... 6.12.2018 Münster Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklu ng, Verkehr und Wohnen ........................................ ............................ 28.11.2018 HFA/Rat ........................................... ............................... 12.12.2018 Nottuln Ausschuss für Gemeindeentwicklung ......... ..................... 28.11.2018 Rat ............................................... ................................... 11.12.2018 Ostbevern Umwelt- und Planungsausschuss .......... .......................... 22.11.2018 Haupt- und Finanzausschuss ........................ .................. 29.11.2018 Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 Senden HFA ....................................... ............................................ 4.12.2 018 Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 Sendenhorst StEU ................................. .............................................. 27.1 1.2018 Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 Telgte Planungsausschuss ......................... ............................... 22.11.2018 Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 Anlage 2 zur Vorlage V/0946/2018
Anl 4 Vorl Schl 22-10-2018
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Verteilerschlüssel Einwohnerzahl für die stadtregionalen Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ und „Projektmittel Stadtregion“ Verteilung der Kosten der Stadtregion nach der Einwohnerzahl IT NRW Bevölkerung in Gemeinden am 31.03.2018 abgerufen am 17.10.2018 Kommune Einwohnerzahl %-Anteil gerundet Anteil Personal- aufwendungen Anteil Projektmittel Summe 1 Altenberge 10.385 2,09 3.736,23 € 2.087,28 € 5.823,52 € 2 Ascheberg 15.301 3,08 5.504,88 € 3.075,35 € 8.580,22 € 3 Drensteinfurt 15.518 3,12 5.582,95 € 3.118,96 € 8.701,91 € 4 Everswinkel 9.665 1,94 3.477,20 € 1.942,57 € 5.419,77 € 5 Greven 37.519 7,54 13.498,29 € 7.540,95 € 21.039,24 € 6 Havixbeck 11.716 2,35 4.215,09 € 2.354,80 € 6.569,89 € 8 Münster 313.342 62,98 112.731,75 € 62.978,63 € 175.710,39 € 7 Nottuln 19.540 3,93 7.029,95 € 3.927,35 € 10.957,30 € 9 Ostbevern 10.924 2,20 3.930,15 € 2.195,62 € 6.125,77 € 10 Senden 20.629 4,15 7.421,74 € 4.146,22 € 11.567,97 € 11 Sendenhorst 13.216 2,66 4.754,75 € 2.656,28 € 7.411,03 € 12 Telgte 19.782 3,98 7.117,01 € 3.975,99 € 11.093,00 € Summe 497.537 100,00 179.000,00 € 100.000,00 € 279.000,00 € Anlage 4 zur Vorlage V/0946/2018
Beschlussvorlage
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V/0946/2018 V/0946/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Die neue Stadtregion Münster: Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt zum gemeinsamen Gestaltungsraum Beratungsfolge 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 06.12.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E- Government Vorberatung 12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat befürwortet eine Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammenarbeit durch einen stadtregionalen Kontrakt. 2. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Kontrakt (Anlage 1) vorbehaltlich einer gleichlauten- den Beschlussfassung in den Mitgliedkommunen der Stadtregion zu. 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Realisierung der im Kontrakt vorgesehenen Maßnahmen ein zusätzlicher unbefristeter Stellenaufwand in der Geschäftsstelle der Stadtregion ab 2019 im Umfang von 1,0 VZÄ (E12) bei der Stadt Münster, Amt für Stadt- entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung entsteht, deren Finanzierung – wie im Kon- trakt festgelegt – anteilig durch die Mitgliedskommunen erfolgt. Eine entsprechende Stellenmehrung wird zum Stellenplan 2020 angemeldet. 3.2 Der Rat stellt im Haushalt 2019 für die stadtregionale Zusammenarbeit Projektmittel in H. v. 100 Tsd. € unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung durch die stadtregionalen Mit- gliedskommunen gemäß stadtregionalem Kontrakt zur Verfügung. 3.3 Die im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 0901 bereitgestellten Planungskosten i. H. v. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 14.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Weigt Telefon: 492 61 36 Weigt@stadt-muenster.de - 2 - V/0946/2018 50 Tsd. € für die stadtregionale Zusammenarbeit werden entsperrt. 4. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Handlungskonzept für die beiden Leitprojekte „Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ (Anlage 3) vorbehaltlich einer gleichlautenden Be- schlussfassung in den Mitgliedskommunen der Stadtregion zu. In Ausführung des Kontrakts wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenwirken mit den Mitgliedskommunen eine Aufgabenplanung für die Stadtregion und Projektvereinba- rungen für die beiden Leitprojekte zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vor- zulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalent- wicklung Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2019 ff. 50.870 Zusätzliche Kos- tenbeteiligungen der Umlandge- meinden an Per- sonalaufwendun- gen 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2019 ff. 37.020 Kostenbeteiligun- gen der Umland- gemeinden an Sachaufwendun- gen 11 Personalaufwendungen 2020 ff. 99.140 Mehraufwendungen für 1 Stelle in der Geschäftsstelle 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2019 ff. 100.000 Projektmittel Es entstehen zusätzliche Personalaufwendungen für die neue Stelle; dem stehen in 2019 und in den Folgejahren Kostenerstattungen der Umlandgemeinden für Personalaufwendungen gegenüber. Insgesamt sind im städtischen Haushalt 2020 Personalaufwendungen in Höhe von 57.980 € zu fi- nanzieren. Den zusätzlich 2019 ff einzuplanenden Projektmitteln Stadtregion i. H. v. 100 Tsd. € sind Kosten- erstattungen der Mitgliedskommunen 2019 ff für Sachaufwendungen in H. v. 37.020 € gegenüber zu stellen. Der städtische Anteil beträgt jährlich 62.980 €. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 nicht ver- anschlagt. Sie werden über ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen eingebracht. Zur Deckung der zusätzlichen Haushaltsbelastungen in 2019 durch Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von insgesamt 111.250 € werden 61.250 € in der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrs- flächen und Anlagen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (Radverkehrskon- zept) und die nicht in Anspruch genommenen Planungskosten in Höhe von 50.000 € zur Verfügung gestellt. Ab 2020 entstehen zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Belastungen in Höhe von - 3 - V/0946/2018 111.250 €. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Begründung: Vorbemerkung Die Räte der stadtregionalen Kommunen Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everwinkel, Havi x- beck, Greven, Ostbevern, Münster, Nottuln, Senden, Sendenhorst und Telgte sind zuletzt im Juni/Juli 2018 mit einer gleichlautenden Vorlage „Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster“ über den Sachstand der stadtregionalen Zusammenarbeit informiert worden. Die Zusammenarbeit in der Stadt- region bedarf demnach inhaltlich und organisatorisch einer Neuorientierung. Diese Beschlussvorlage wird, abgesehen vom Beschlusspunkt 3 und abgesehen von den Darstellu n- gen über die finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Kommune, in allen zuständigen politischen Gremien der stadtregiona len Kommunen in einer gleichlautenden Fassung beraten. Die Beratung s- folge ist als Anlage 2 beigefügt. Die Stadtregion verfügt über kein gemeinsames politisches Gremium für diese Vorlage. Vor diesem Hintergrund wurde es erforderlich, die Entscheidung über d ie Inhalte und Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit über eine in den Beschlusspunkten 1,2 und 4 sowie in den zugehörigen Begründungen gleichlautende Vorlage in allen Räten mit dem Vorbehalt einer gleichlautenden Beschlussfassung herbeizuführen. Zu Punkt 1 Die Kommunen in der wachsenden Alltagsregion Stadtregion Münster stehen vor großen Herausfo r- derungen in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Der Wettbewerbsbeitrag StadtU m- land.NRW der Stadtregion hat aufgezeigt, dass auf der Ebene Stadtregion wi chtige Beiträge zur B e- wältigung der Herausforderungen beigesteuert werden können. Die Verwaltungen der mitwirkenden Gemeinden haben zwischenzeitlich mögliche Handlungsansätze konkretisiert. Ihre Verwirklichung und Umsetzung setzt eine höhere Verbindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukt u- relle Professionalisierung und eine stärkere Einbindung der Politik voraus. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die künftige stadtregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontrakts zu betreiben. Mit dem Kontrakt werden die Voraussetzungen für eine Neuorientierung der Stadtregion geschaffen. Der Kontrakt hat insbesondere selbstbindende Wirkungen, er ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung der Kommunen für die Zukunft der Stadtregi on. Der Kontrakt b e- gründet keine einklagbaren Rechte, aber durch eine Zustimmung der Räte zum Kontrakt werden die Verbindlichkeit unter den Kommunen und die Reichweite der stadtregionalen Zusammenarbeit deu t- lich erhöht. Zu Punkt 2 Der stadtregionale Kontrakt ist eine Vereinbarung unter eigenständigen Kommunen über das Selbs t- verständnis und die Motive, die generellen Ziele, die Organisation, das politische Netzwerk, die Hand- lungsfelder und -schwerpunkte sowie die finanzielle Grundlage für die Zusammenarbei t in der neuen Stadtregion. Der vorliegende Kontrakt ist von den stadtregionalen Verwaltungen unter Mitwirkung von Frau Prof. Dr. Ing. Ursula Stein und Herrn Michael von der Mühlen, Staatssekretär a.D. und unter Auswertung von mehreren Arbeitstreffen, zuletzt im Fraktionstreffen am 6.9.2018, erarbeitet worden. Zielvereinbarung Im ersten Punkt des Kontraktes wird die Stadtregion Münster als kommunale Handlungsebene ane r- kannt und damit die Beschränkung auf den jeweiligen Wirkungskreis bis zur Kommunalgrenze für eine Zusammenarbeit geöffnet. - 4 - V/0946/2018 Der Kontrakt formuliert einen gemeinsamen Zielrahmen und schafft die Voraussetzungen zur Einric h- tung einer tragfähigen stadtregionalen Basisorganisation für die laufende Zusammenarbeit und e r- öffnet flexible Lösungen (räumlich, organisatorisch, finanziell) für die Durchführung von Projekten auf der Grundlage von Projektvereinbarungen. Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit Im zweiten Punkt des Kontraktes (Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit) werden die bisherigen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen ergänzt und neu konfiguriert. Die vergangenen zwei Jahre haben gezeigt, dass mit dem wachsenden Umfang und Stellenwert der Handlungsebene Stadtregion die Verwaltungsorganisation der stadtregionalen Arbeit nich t Schritt gehalten hat. Sie bedarf einer Weiterentwicklung mit folgenden Prämissen: Keine Übertragung von Pflichtaufgaben auf die Stadtregion Einpassung in die regionalen Arbeitsstrukturen des Münsterlandes Entwicklung einer tragfähigen und leistungsfähige n Basisorganisation für die stadtregionale Z u- sammenarbeit Schaffung der Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzzuwachs, Informationsaustausch und Transparenz Verzicht auf aufwendige Gründungsprozesse sondern direkte Inwertsetzung Professionalisierung und Ausbau von Arbeits - und Steuerungsstrukturen (möglichst zeitnah Stä r- kung Geschäftsstelle, Optimierung der Entscheidungsstrukturen) Insoweit bedürfen die verwaltungsinternen Arbeitsebenen klarer als bisher einer Strukturierung. Die strategische Steuerung obliegt der Bürgermeisterrunde. Ein Lenkungskreis der Bürgermeisterrunde übernimmt die operative Steuerung der Zusammena r- beit. Die Vorbereitung, Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Reflexion der Zusammenarbeit obliegt der Geschäftsstelle in Verbindung mit der Ansprechpartnerrunde . Für die laufende Projektarbeit werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. Derzeit sind zwei Arbeitskreise (Klimaschutz, Schulentwicklung) und die Arbe itsgemeinschaft Velo- routen (15 Planungs- und Baulastträger, Bezirksregierung, Verkehrsministerium und Weitere) aktiv. Politisches Netzwerk Der Aufbau und die Pflege politischer Netzwerke in die Kommunen hinein und zwischen den Kommu- nen ist eine Aufgabe der stadtregionalen Kooperation, weil sie ein wichtiger Bestandteil kommunalpo- litischen Handeln ist. Die politische Steuerung durch die Räte der 12 Städte und Gemeinden bedarf einer Qualifizierung durch regelmäßige stadtregionale Rätetreffen, die den mehrfa ch geforderten direkten Dialog und Austausch unter Ratsmitgliedern gemeindeübergreifend ermöglichen. Ein Beirat Stadtregion eröffnet eine direkte Einbeziehung der politischen Ebene in die Arbeit der Stadtregion und einen Anknüpfungspunkt an die strategische Steuerung. Der Beirat Stadtregion wird die stadtregionalen Kommunalverwaltungen in der Zusammenarbeit u n- terstützen und beraten. Die Beratung des Beirats hat Empfehlungscharakter. Der Beirat befasst sich mit den Angelegenheiten in der stadtregionalen Z usammenarbeit, deren Behandlung in den Räten beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der Beirat Angelegenheiten auf Wunsch der stadtreg i- onalen Bürgermeister oder der Beiratsmitglieder. Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder (derzeit 404 Ra tsmitglieder) wird im Beirat Stad t- region durch vier „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den Nachbarkommunen vertreten. Damit vertritt jedes Beiratsmitglied in ähnlicher Größenordnung zw i- schen 13 bis 19 Ratsmitglieder. Nachdem die Zustimmungen aller stadtregionalen Räte zum Kontrakt vorliegen, werden die Verwa l- tungen eine Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Beirats und zur Benennung der Be i- ratsmitglieder den Räten der stadtregionalen Kommunen zur Entscheidung vorlegen. - 5 - V/0946/2018 Projektarbeit in der Stadtregion Die stadtregionale Zusammenarbeit in der skizzierten Aufbau - und Ablauforganisation und in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung findet vorrangig in Form von Projekten statt. Handlungsschwerpunkte mit gesonderten Finanzierungserfordernissen werden in Form von Leitpr o- jekten verfolgt. Grundlage der Leitprojekte sind gesonderte Projektvereinbarungen der stadtregion a- len Kommunen. Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit Die Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen ist ein zentrales Element der stadtregionalen Basisorgan i- sation und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit in der Stadtreg i- on. Die Geschäftsstelle wird wie bisher dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet. Ihre arbeitsplatzbe- zogenen Kosten und ihre Versorgungsaufwendungen übernimmt wegen der besonderen Bedeutung und der synergetischen Effekte die Stadt Münster. Mit Blick auf den Mehrwert für alle stadtregionalen Kommunen wird in dem Kontrakt für die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle ein anteiliges Mitfinanzierungsmodell vereinbart, das auf der Einwohnerzahl der Kommunen basiert. Dieses Modell ersetzt den bisherigen jährlichen Personalkosten zuschuss der Nachbargemeinden an die Stadt Münster in Höhe von insgesamt 15.400 €. Grundlage des Modells ist ein Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ in Höhe von 179 Tsd. € pro Jahr. Die vereinbarte Höhe orientiert sich an der erforderlichen B reite und Ausprägung der Kompetenzen und qualitativen und konzeptionellen Anforderungen der Geschäftsstellenmitarbeiter sowie den damit verbundenen durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster. Sie wird im Kontrakt für zwei Jahre festgeschrieb en und danach in jeweils zweijährigem Abstand entspr e- chend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster angepasst. Der Personalkostenzuschuss oder Anteil am Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ einer Kommune bemisst sich nach dem Anteil ihrer Einwohnerzahl an der stadtregionalen Gesam t- zahl der Einwohner. Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb StadtUmland.NRW hat der Stadtregion Münster neue Wege und Handlungsansätze eröffnet. Vor diesem Hintergrund wird im Kontrakt als Basis und angemessene Finanzausstattung für die Zusammenarbeit ein stadtregional zu finanzierendes Budget „Projektmittel Stadtregion“ in Höhe von 100 Tsd. € pro Jahr gebildet. Die jewei- ligen kommunalen Anteile bemes sen sich nach dem Anteil der Einwohner einer Kommune an der stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner. Grundlage für den Verteilerschlüssel der beiden stadtregionalen Budgets sind die zuletzt bekannt gemachten Bevölkerungszahlen von IT NRW (Anlage 4). Die se werden in zweijährigem Abstand auf der Basis der zuletzt bekannt gemachten Einwohnerzahlen von IT.NRW neu festgeschrieben. Die Haushaltsmittel im Budget „Projektmittel Stadtregion“ werden voraussichtlich zu 85 % in der la u- fenden Projektarbeit eingeset zt. 15 % werden für allgemeine Verwaltungs - und Kommunikationsauf- gaben eingeplant. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende Verwendungen mit den Projektmitteln Stadtregion in 2019 geplant: Allgemeine Verwaltungsaufwendungen, Beirat Stadtregion, Öffentlichkeitsarbeit 15 Tsd. € Beauftragungen im Kontext der Wohnungsmarktbeobachtung 20 Tsd. € Beauftragungen für eine stadtregionale Bevölkerungsprognose 20 Tsd. € Baulandkonferenz und Baugebietsprofile 15 Tsd. € Koordination Umsetzungsplanung Velorouten 20 Tsd. € Wohnungsmarktkonferenz 10 Tsd. € - 6 - V/0946/2018 Zu Punkt 3 Der Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) beschreibt unter Ziffer 5 die finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit. Darin werden Vereinbarungen zur Fina n- zierung der Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ und „Projektmittel Stadtregion“ getroffen, die den bisherigen Personalkostenzuschuss der Nachbargemeinden für die Geschäftsstelle mit einem Mitarbeiter ablösen. Zu 3.1 Als wesentliche Grundlage un d Basis der Zusammenarbeit in der Zukunft bedarf die Geschäftsstelle einer personellen Verstärkung mit einer unbefristeten Vollzeitstelle, die die hohen qualitativen und konzeptionellen Ansprüche erfüllt sowie die Verfügbarkeit der notwendigen Kompetenzen in der e r- forderlichen Breite und dem erforderlichen Umfang eröffnet. Eine planmäßige Absicherung erfolgt zum Stellenplan 2020 mit einem tarifgerechten Stellenwert. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 2020 wird der Aufwand über eine entsprechende üp -Position abgebildet und der Kostenanteil der Stadt Münster aus Sachmitteln (PG 1201) refinanziert. Die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen werden gemäß Kontrakt von allen stadtregionalen Kommunen finanziert. Die anteilige Finanzierung führt bei allen Mitgliedsko m- munen zu Mehrkosten. Für die Stadt Münster belaufen sich die Mehrkosten auf rd. 58.000 €. Zu 3.2/3.3 In der stadtregionalen Zusammenarbeit werden Projektmittel i. H. v. 100 Tsd. € benötigt, die im Haushalt der Stadt Münster zu veranschlagen sind. Unter Anrechnung des Budgetanteils der Nachbargemeinden (37.020 €) entfallen auf die Stadt Müns- ter Kosten i. H. v. 62.980 €. Im Haushalt 2018 sind Planungskosten i. H. v. 50 Tsd. € für die stadtregionale Zusammenarbeit m it einem Sperrvermerk versehen. Mit den Ratsbeschlüssen zum stadtregionalen Kontrakt wird eine w e- sentliche Voraussetzung für eine Entsperrung und Verwendung der Mittel geschaffen. Durch Aufh e- bung des Sperrvermerks und Übertragung der Planungskosten in 2019 , werden 50 Tsd. € in der PG 0901 zur Finanzierung der Projektmittel Stadtregion bereitgestellt, der verbleibende und zu finanzi e- rende Kostenanteil (12.980 €) wird aus der PG 1201 gedeckt. Für 2019 und die Folgejahre sind die Projektmittel Stadtregion wi e auch die Budgetanteile der U m- landgemeinden als Kostenbeteiligungen im Haushalt zu veranschlagen. Zu Punkt 4 Die stadtregionale Zusammenarbeit benötigt insbesondere in ihren beiden Handlungsschwerpunkten einen konzeptionellen Rahmen. Die Verwaltungen de r stadtregionalen Kommunen haben dazu ein Handlungskonzept mit den beiden Leitprojekten Wohnregion 2030 und Velorouten erarbeitet (Anlage 3), damit werden derzeit dringende Handlungserfordernisse in den Schlüsselthemen Wohnen und Mobilität aufgegriffen. Die Umsetzung der Bausteine dieses Handlungskonzeptes erfordern eine Basisorganisation laut stadtregionalem Kontrakt und zwei Projektvereinbarungen: Wohnregion 2030 und Velorouten. Nach der Beschlussfassung in allen Kommunen über die Basisorganisation werden die stadtregionalen Verwaltungen in ihren Räten eine Aufgabenplanung und die beiden Projektvereinbarungen „Wohnr e- gion 2030“ und „Velorouten“ zur Erörterung vorlegen. Folgende Handlungsansätze sind nach dem Handlungskonzept für 2019 vorgesehen. Eine stadt regi- onale Basisorganisation wird dabei vorausgesetzt, die angestrebten Projektvereinbarungen werden diese Ansätze konkretisieren. Raum und Wohnungsmarktbeobachtung Zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der kommunalen Siedlungsentwicklungen beabsichtigen di e stadtregionalen Kommunen eine stadtregionale Wohnungsmarktbeobachtung aufzubauen. - 7 - V/0946/2018 Die Verwaltungen sind dazu derzeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleic h- stellung sowie der NRW.Bank im Gespräch, um ein geeignetes Verfahren für den Aufbau und die Implementierung einer regionalen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadtregion Münster zu entwi- ckeln. Mit dieser Konfiguration, Oberzentrum und Nachbargemeinden, wird damit erstmalig der eng verflochtene Marktzusammenhang der Stadtregion Gege nstand einer detaillierten Analyse. Es ist geplant, bis zum Frühjahr 2019 ein geeignetes Verfahren zu entwickeln und auf der Grundlage einer Projektvereinbarung Wohnregion 2030 unmittelbar im Anschluss umzusetzen. Erste Ergebnisse we r- den voraussichtlich Ende 2019 vorliegen. Darüber hinaus sollen in diesem Baustein die voraussichtlichen Entwicklungserwartungen (Immobil i- enmarkt, kurzfristige Einwohnerprognosen), auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Baulan d- klausur, ermittelt und gemeinsam ausgewertet werden. Baulandklausur Die Kommunen beabsichtigen in einer Baulandklausur 2019 erstmalig die kurzfristigen Baulanden t- wicklungen der Kommunen (bis 2022) zusammenzutragen, in einen gemeinsamen Kontext zu stellen, hinsichtlich ihrer Raum - und Marktwirksamkeit zu analysieren und ggf. zu kalibrieren sowie mit den kommunalen Infrastrukturentwicklungen abzugleichen. Damit werden die Erwartungen verbunden, eine größere Transparenz in der Baulandentwicklung und ihrer Raumwirksamkeit zu schaffen sowie Kommunalgrenzen überschreitend die Bedarfs- und Passgenauigkeit der kommunalen Infrastrukturen zu verbessern. So soll damit die Wahrscheinlichkeit von Sprunginvestitionen verringert werden. Es ist geplant die Baulandklausur einmal jährlich zu aktualisieren. Die Verwaltungen erwarten aus der Marktanalyse beispielsweise konkrete Hinweise über die Woh n- raumnachfrage und die Entwicklung des Immobilienmarktes sowie der Wohnraumangebote. Auf der Grundlage dieser Analyse und den Ergebnisse der Baulandkonferenz sollen detaillierte anzustreben- de Wohnprofile (Nachfrage- und Bedarfsprofile, möglichst differenziert nach Marktsegmenten) für die Baugebiete in der Stadtregion entwickelt werden, um damit zukünftig die Entwicklung von bedarfs - und marktgerechtem Wohnraum zu unterstützen. Wohnungsmarktkonferenz Nach der Berichterstattung und Erörterung der Ergebnisse im politischen Netzwerk der Stadtregion ist Ende 2019 geplant, in einer stadtregionalen Wohnungsmarktkonferenz unter den Marktakteuren für eine Mitwirkung in der stadtregionalen Wohnsiedlungsstrategie zu werben. Kommunalpolitische Entscheidungen zur Wohnsiedlungsentwicklung würden damit in Zukunft deutlich stärker als bisher in Kenntnis der Entwicklungen in den stadtregionalen Nachbargemeinden erfolgen können, der damit verbundene Mehrwert wäre angesichts der zahlreichen Verflechtungen erheblich. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW befürwortet die gemeinsame Strategie der stadtregionalen Städte und Gemeinden. Das Ministerium stellt in Aussicht, dass die stadtregionalen Kommunen zum Beispiel bei der Umsetzung ihrer Strategie mit zusätzlichen Kontingenten aus der Wohnraumförderung unterstützt würden. Velorouten planen und bauen Mit der Veloroutenkonzeption beabsichtigt die S tadtregion unterhalb des Formats der Radschnellw e- ge ein überörtliches Netz von Radvorrangrouten zu schaffen. Vergleichbare Initiativen werden auch in einigen Münsterlandkreisen verfolgt. Die besonderen Herausforderungen in der Stadtregion Münster sind, m it einer großen Zahl von Pl a- nungs- und Baulastträgern gemeinsame Qualitätsstandards für die Planung, den Bau und Betrieb zu entwickeln und bis Mitte 2019 zu vereinbaren. Eine nochmals größere Herausforderung ist die Koordination der Umsetzungsplanung unte r den Pla- nungs- und Baulastträgern. Dazu zählen beispielsweise die Wegweisung für die Velorouten, der Au f- bau eines trägerübergreifenden Mängelmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit in der Ertücht i- gungsphase. - 8 - V/0946/2018 Die Aktivitäten zur Planung und zum Bau der V elorouten haben in den vergangenen 18 Monaten nicht mit den Notwendigkeiten zur Ertüchtigung der Velorouten Schritt gehalten. Den wichtigen B e- kenntnissen zur Veloroute müssen stärker als bisher Taten folgen. Es gilt die Realisierungsdynamik deutlich zu erhöhen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die planerischen Ziele der Initiative (z. B. Erhöhung des Radverkehrsanteil und der Verkehrssicherheit) im Kontext zahlreicher, teilweise konkurrierender, lokaler und institutioneller Prioritäten nicht errei cht werden. Hier sind mehr Verbin d- lichkeit unter den Beteiligten, eine leistungsfähigere stadtregionale Basisorganisation und eine Pr o- jektvereinbarung Velorouten gefragt, um die Zielerreichung zu verbessern. I.V. Gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: 1 Stadtregionaler Kontrakt 2 Beratungstermine 3 Handlungskonzept 4 Einwohnerschlüssel
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0946/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37