Mandari Insight

V/0946/2018

Die neue Stadtregion Münster

Vorlagen 02.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2018, TOP 15.1

Anl_3_Strategie-Handlungskonzept-Stadtregion_mN_2S

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Ansehen

Anl 1 Kontrakt_181024

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anl 2 Vorl Termine Kontrakt Stadtregion 181105

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Ansehen

Anl 4 Vorl Schl 22-10-2018

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anl_3_Strategie-Handlungskonzept-Stadtregion_mN_2S

6171 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0946/2018 
Stadtregion Münster: 
Unsere Strategie /Unser Handlungskonzept 
Unser Leitprojekt Wohnregion 2030 
UnserLeitprojekt Velorouten

Stadtregion 
wächst –„Wir 
werden mehr!“ 
Darum arbeiten wir zusammen 
Wachsende 
Verbundenheiten 
erfordern 
Verbundlösungen 
EIN Lebensraum –
gemeinsame 
Verantwortung 
Neue Chancen 
durch Bündelung 
von Ressourcen 
Stadtregionale 
Lösungen 
effizienter als 
Einzellösungen 
Anstehende 
Aufgaben nicht 
allein kommunal 
lösbar 
Unser Anspruch an die Stadtregion 
Stadtregionale Lösungen 
Gemeinsame Instrumente anwenden 
Vertrauensbildung 
mehr übereinander wissen 
Grundlagen schaffen 
Mehrwert für alle 
Ziele vereinbaren 
Wohin wollen wir? 
Wege beschreiten 
Handlungsansätze

Unsere Handlungsschwerpunkte 
Attraktivität des 
Wohnstandortes sicher 
stellen und ausbauen 
Zukunftsfähiges 
Wohnraumangebot für alle 
Bevölkerungsgruppen 
erhalten und schaffen 
Identität und regionalen Zusammenhalt stärken 
Siedlungs Ͳund 
naturräumliche 
Standortqualitäten 
sicherstellen und ausbauen 
Erreichbarkeit des 
Wirtschaftsstandorts 
sicherstellen 
Klimafreundliche, 
energieeffiziente Mobilität 
realisieren 
Gesundheitsförderung 
durch Bewegung 
Sozialverträgliche Mobilität 
sicherstellen 
WOHNEN VELOROUTEN 
Komplexe Herausforderungen in zwei 
LEITPROJEKTEN 
WOHNREGION 
2030 
VELOROUTEN

Stadtregion als 
kommunalpolitische 
Handlungsebene 
etablieren –
Kommunalgrenzen 
überwinden 
Radverkehrsanteil 
steigern 
Intermodalität 
fördern 
Hierarchisches 
Radwegenetz 
ausbauen 
Staureduzieren 
und vermeiden 
Versorgung mit 
Wohnraum 
verbessern 
Netze 
unterschiedlicher 
Verkehrsarten 
integriert 
entwickeln 
Velorouten in 
touristisches 
Wegenetz und 
umgekehrt 
integrieren 
Verkehrssicherheit 
verbessern 
Flächenverbrauch 
durch Bauland Ͳ
entwicklung 
begrenzen 
Bauland  
bedarfs Ͳund 
nachfragegerecht 
bereit stellen 
Nahmobilität 
verbessern 
Leichte 
Elektromobilität 
fördern 
Gesundheits Ͳ
fördernde 
Fortbewegung 
unterstützen 
Siedlungs Ͳ
räumliche 
Qualitäten 
bewahren und 
weiterentwickeln 
Ortstypische 
Identitäten 
weiterentwickeln 
Aufenthalts Ͳund 
Erholungs Ͳ
möglichkeiten 
sowie 
Freiraumqualitäten 
weiterentwickeln 
Wohnaffine und 
infrastrukturelle 
Qualitäten über 
Kommunalgrenzen 
hinweg sicher Ͳ
stellen und 
ausbauen 
Wohnen und 
Mobilität 
zusammen denken 
und planen 
Welche Wege gehen wir zur 
Umsetzung der Ziele? 

2018 
2020 2021 
Raum Ͳund Wohnungsmarktbeobachtung 
Längerfristige Perspektive 
Info ͲPortal für die Wohn Ͳund Alltagsregion 
Baulandklausur 
Qualitäten /Identitäten 
2022 
Veloroutenkonzeption Ͳ Implementierung, 
Weiterentwicklung, Vernetzung 
Planung, Bau und Betrieb der Velorouten 
Monitoring, Marketing /
Bewerbung der Velorouten 
Kommunale Stadtentwicklungen stadtregional 
qualifizieren: Acht Module 
2019 
Raum Ͳund Wohnungsmarktbeobachtung 
Wohnungsmarktkonferenz 
2019 
2020 2021 2022 
Gemeinsame Raum Ͳund 
Wohnungsmarktbeobachtung und Auswertung 
Prognosen zur Einwohnerentwicklung 
gemeinsam ermitteln und nutzen 
Bedarfs Ͳund Nachfrageprofile ermitteln und in den 
kommunalen Siedlungsentwicklungen umsetzen

Jährliche Baulandklausur 
2019 
2020 2021 2022 
Kurzfristige Baulandentwicklungen 
•stadtregional kalibrieren 
•mit kommunaler Infrastruktur koordinieren 
Einführung und Nutzung von Baugebietsprofilen 
Profilierung der Baugebiete mit bedarfs Ͳund 
marktgerechten Wohnanforderungen 
Information: 
Dokumentation/Verbreitung der Klausur ͲErgebnisse 
Qualitäten /Identitäten 
2019 
2020 2021 2022 
Qualitäten in der Bauland Ͳund Quartiersentwicklung 
•Katalog mit Mindestanforderungen (z.B. Mischung, 
Städtebau, Flächeneffizienz) 
•Anwendungs ͲCheck /Szenarien 
•Praxis ͲCheck: exempl. Baulandentwicklungen 
Quartiere für morgen planen 
Zukunftswerkstatt „Wie wollen wir zukünftig in der 
Stadtregion wohnen und leben?“ 
•Anteile des kommunalen, gemeinschaftlichen und 
geförderten Wohnungsbaus ausbauen 
•Arbeitsplatznahe Wohneigentumsbildung unterstützen 
Unsere Möglichkeiten: 

Längerfristige Perspektive 
2019 
2020 2021 2022 
Stadtregionale Planungs Ͳund Entwicklungswerkstatt 
•Planungs Ͳund Entwicklungspotentiale 
•Prognosen/Entwicklungserwartungen 
Gemeinsamer Fachbeitrag für den Regionalplan 
•Verbesserung  der Flächenverfügbarkeit 
•Zusammenspiel zwischen Kommunal Ͳund Regionalplanung 
optimieren 
Stadtregionale Entwicklungsperspektive als 
gemeinsames Konzept für die Neuaufstellung des 
Regionalplans 
Info ͲPortal für die Wohn Ͳund Alltagsregion 
2019 
2020 2021 2022 
Chancen und Machbarkeit eines Info ͲPortals für die Wohn Ͳ
und Alltagsregion ermitteln 
Informationen der Wohnungssuchenden über 
Baulandentwicklung 
Veröffentlichung von Wohnungsmarktinfos aus der 
stadtregionalen Wohnungsmarktbeobachtung

Veloroutenkonzeption Ͳ Implementierung, Weiterentwicklung, Vernetzung 
Planung, Bau und Betrieb der Velorouten 
Velorouten als hierarchisches 
Radwegenetz weiterentwickeln 
2019 
2020 2021 2022 
•Verknüpfung Velorouten mit Ausbau 
Mobilstationen 
•Ausrichtung Tangentialverbindungen an 
ÖPNV ͲUmsteigepunkte 
•Integration in touristisches Wegenetz 
Velorouten planen und bauen 
•Radwegeformat qualifizieren und fortschreiben 
Katalog mit Qualitätsstandards und 
Rahmenvereinbarung mit Baulastträgern 
•Koordination Umsetzungsplanung mit Planungs Ͳund 
Baulastträgern 
•Wegweisung, Mängelmanagement, Förderung 
•Durchführungsvereinbarungen 
•Öffentlichkeitsarbeit in Ertüchtigungsphase 
Monitoring und Marketing /Bewerbung der Velorouten 
2019 
2020 2021 2022 
•Vernetzung der örtlichen 
Monitoringsysteme 
•Aufbau, Umsetzung und 
Auswertung Velorouten Ͳ
Monitoring 
Marketing Ͳ
konzept 
•Öffentlichkeitsarbeit in 
Betriebsphase 
•Bewerbung /Kampagnen 
•Betreuung Ehrenamtlicher 
•Akquise Unterstützer und 
Kooperationspartner 
Bozen

Anl 1 Kontrakt_181024

10712 Zeichen

1 
 
Kontrakt zur Zusammenarbeit  
in der Stadtregion Münster  
(stadtregionaler Kontrakt) 
 
(Stand 22.10.2018)   
 
 
 
 
 
 
                  
 
Präambel  
 
Die Städte und Gemeinden in der Stadtregion Münster  sind in einem sehr engen Beziehungsgeflecht 
insbesondere auf der Ebene des Wohnens, der Mobilit ät, der Umwelt, der Kultur und der Bildung 
sowie des Gewerbes miteinander verbunden. Im Jahr 2 001 hat sich ein kommunales Netzwerk in der 
Stadtregion Münster zusammengefunden, um sich über die Inhalte einer stadtregionalen 
Zusammenarbeit und die Erarbeitung gemeinsamer Perspektiven zu verständigen. 
 
Der schrittweise sich vertiefende Annäherungsprozes s in der Stadtregion Münster zwischen den 
Städten und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drenst einfurt, Everswinkel, Greven, Havixbeck, 
Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst un d Telgte ist nach der Gründungsphase sehr 
schnell in eine vertrauensvolle und von gegenseitig em Respekt geprägte kommunale 
Zusammenarbeit selbstständiger Kommunen übergegangen. 
 
Im Zuge der äußerst positiven demographischen Entwi cklung der letzten Jahre und der hohen 
Attraktivität der Wohn-, Arbeits- und Lebenssituati on im Oberzentrum Münster und in den 
umliegenden Nachbarkommunen sowie der zunehmend kom plexeren Verflechtungen dieses Raums 
ist die Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster f achlich vertieft, organisatorisch 
professionalisiert und politisch transparent weiter entwickelt worden. Die Stadtregion Münster 
versteht sich heute als eine urbane Zukunftsregion der Vielfalt in der Eigenständigkeit ihrer 
Mitgliedskommunen.  
 
Ausdruck dieses Selbstverständnisses und der fachli chen Vertiefung ist die Erarbeitung vielfältiger 
Fachbeiträge zur Kooperation in der Stadtregion sow ie die Beteiligung am Landeswettbewerb 
„StadtUmland.NRW“ im Jahr 2016/17 mit den Schwerpun kten Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und 
Infrastruktur. Die Stadtregion Münster baut insofer n auf die Eigenständigkeit und individuelle 
Identität ihrer Mitgliedskommunen und unterstreicht  dabei zugleich die gemeinsam gelebte 
Verantwortung für diesen urban und ländlich geprägten Raum.  
 
Die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden der Sta dtregion Münster findet kontinuierlich, 
vertrauensvoll und auf Augenhöhe statt. Die Stadtre gion versteht sich als Forum für eine intensive 
interkommunale Kooperation und tritt dabei nicht in  Konkurrenz zu bestehenden Strukturen und 
Zuständigkeiten im Münsterland. 
 
Um die gemeinsame Arbeit in der Stadtregion Münster  weiter zu festigen und ihr auf der Basis 
politischer Beschlussfassungen der sie tragenden Rä te eine höhere Verbindlichkeit, eine strukturelle 
Professionalisierung und eine größere Transparenz u nd Außenwirkung zu verleihen, wird dieser 
Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster geschlossen. 
 
  
Anlage 1 zur Vorlage V/0946/2018

2 
 
 
1.  Zielvereinbarung 
 
1.1.  Die Städte und Gemeinden Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everswinkel, Greven, 
Havixbeck, Nottuln, Ostbevern, Münster, Senden, Sendenhorst und Telgte kooperieren als 
Stadtregion Münster auf der Grundlage der Überzeugung, dass die Aufgaben Erhaltung 
und Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnqualität im Oberzentrum und in seinem 
Nahbereich mit einer aufeinander abgestimmten  Siedlungsentwicklung, mit einer 
umwelt- und menschenfreundlichen Mobilität und mit einer für Menschen und Umwelt 
förderliche Entwicklung des Freiraums gemeinsam besser bewältigt werden können als 
bei einer Beschränkung auf den je eigenen Wirkungskreis. 
 
1.2.  Sie schaffen für diese Zusammenarbeit eine organisatorisch und finanziell tragfähige 
Grundlage. 
 
1.3.  Die Kommunen kooperieren in der Regel auf der Grundlage dieser Zielvereinbarung und 
einer fortzuschreibenden Aufgabenplanung und Reflexion. Bei besonderen Aufgaben, die 
gesonderte Finanzierung oder auch die Einbeziehung weiterer Akteure erfordern, erfolgt 
die Kooperation in der Form von Leitprojekten. 
 
1.4.  Diese Arbeit wird unter dem Namen „Stadtregion Münster“ öffentlich bekannt gemacht, 
beworben und operativ umgesetzt. 
 
1.5.  Die Kommunen schließen für die Leitprojekte und für besondere  gemeinsame Aktivitäten 
(wie z.B. Website) jeweils gesonderte Projektvereinbarungen. 
 
 
2.  Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit 
 
2.1.  Bürgermeisterrunde  
Die Stadtregion Münster konstituiert sich durch Vereinbarung des Oberbürgermeisters 
und der Bürgermeisterin sowie der Bürgermeister auf Beschluss der Räte der 
stadtregionalen Kommunen. Der Verwaltungsvorstand der Stadt Münster, soweit fachlich 
betroffen, sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Nachbargemeinden 
Münsters bilden die Bürgermeisterrunde der Stadtregion. Sie tagt mindestens zweimal im 
Jahr und bereitet die Beschlussfassung über Leitprojekte in den Stadträten vor, berät den 
jeweiligen Sachstand in den Leitprojekten und entscheidet über öffentlichkeitswirksame 
projektübergreifende Strategien und Maßnahmen. Der Vorsitz in der Bürgermeisterrunde 
und im stadtregionalen Rätetreffen wechselt alle zwei Jahre. 
 
2.2.  Lenkungskreis  
Es wird ein Lenkungskreis gebildet, der im Auftrag der Bürgermeisterrunde die alltägliche 
Arbeit der Geschäftsstelle und der Ansprechpartnerrunde sowie der Arbeitskreise/ 
Arbeitsgemeinschaften begleitet und operative Entscheidungen in der Zusammenarbeit 
trifft. Über die Größe (max. 5 Personen) und Zusammensetzung befindet die 
Bürgermeisterrunde, mindestens ein Mitglied der Bürgermeisterrunde ist auch Mitglied 
des Lenkungskreises. 
 
2.3  Ansprechpartnerrunde  
Die vorsitzführende Kommune  leitet die Runde der Ansprechpartnerinnen/ 
Ansprechpartner (Ansprechpartnerrunde) aus allen mit wirkenden Kommunen 
gemeinsam mit der Geschäftsstelle.  
Die Ansprechpartnerrunde ist zentrales Bindeglied zwischen der Geschäftsstelle und den 
Kommunalverwaltungen. Sie ist Impulsgeber für die Stadtregion, sie übernimmt

3 
 
Koordinations-, Bündelungs- und Sonderaufgaben in der Zusammenarbeit.  
Die Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner sind fachrechtlich unmittelbar den 
jeweiligen Mitgliedern der stadtregionalen Bürgermeisterrunde zugeordnet.   
Die Arbeitszeit der Ansprechpartnerinnen/ Ansprechpartner ist zu einem bestimmten Teil 
der Mitarbeit in der Stadtregion gewidmet. 
 
2.4  Geschäftsstelle  
Die Stadtregion Münster bedient sich einer Geschäftsstelle. Sitz der Geschäftsstelle ist 
Münster. Die Geschäftsstelle hat die Aufgaben im Zusammenwirken oder in Abstimmung 
mit der Ansprechpartnerrunde, Konzeptionen und Projekte für die stadtregionale 
Entwicklung und Zusammenarbeit zu entwickeln und zu begleiten sowie alle 
stadtregionalen Angelegenheiten zu koordinieren. Sie führt die Geschäfte der 
Bürgermeisterrunde, des Lenkungskreises und des politischen Netzwerks Stadtregion. 
Die Geschäftsstelle hat zwei Vollzeitstellen.  
 
2.5  Arbeitsformen  
Für die laufende Projektarbeit in der Stadtregion werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, 
Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. 
 
 
3.  Politisches Netzwerk 
 
3.1 Rätetreffen  
Die Mitglieder der Räte werden regelmäßig zu einer Zusammenkunft auf stadtregionaler 
Ebene (Rätetreffen) eingeladen, in der aktuelle Fragen erörtert und die Arbeit in den 
Leitprojekten vorgestellt werden.  
 
3.2  Beirat Stadtregion  
Zur Stärkung des politischen Dialogs innerhalb der Stadtregion und zur stärkeren 
Einbeziehung der kommunalen Ratsvertreter in der Stadtregion wird die stadtregionale 
Zusammenarbeit durch einen Beirat aus aktiven politischen Vertretern („Botschafter“) 
begleitet. 
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder wird im Beirat  durch vier 
„Botschafter“ aus Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den Nachbargemeinden 
vertreten. Die „Botschafter“ aus dem Rat einer Kommunen werden durch Beschluss des 
Rates benannt. 
 
3.3  Berichtswesen  
Die Arbeit der Stadtregion wird in einem regelmäßigen Bericht dargestellt, der an 
sämtliche Mitglieder der Räte in den Mitgliedskommunen versandt wird. Er wird in einer 
Ratssitzung der betreffenden Kommune erörtert. 
 
 
4.  Projektarbeit in der Stadtregion 
 
4.1.  Handlungsfelder der Stadtregion  
Die Projektarbeit in der Stadtregion erstreckt sich derzeit über die Handlungsfelder 
Siedlungsentwicklung/ Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung. 
 
4.2 Leitprojekte  
Die Zusammenarbeit in stadtregionalen Handlungsschwerpunkten erfolgt über 
stadtregionale Leitprojekte.

4 
 
4.3 Vereinbarungen zu Leitprojekten  
Die Vereinbarungen zur Gestaltung und Umsetzung der Leitprojekte enthalten 
Vereinbarungen zu strategischen und operativen Zielen, zu Meilensteinen, zum 
Zeitrahmen, zur personellen und finanziellen Ausstattung, zu Projektleitung und 
Projektverantwortlichen, zu Konfliktlösungsmechanismen und zur Kommunikation 
zwischen Politik, Verwaltungen und Öffentlichkeit. 
 
 
5.  Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit 
 
5.1 Budget Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion  
Die Geschäftsstelle wird dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet.  Die 
Bewirtschaftung der Geschäftsstelle erzeugt Personalkosten bei der Stadt Münster, dazu 
zählen Personalaufwendungen, Versorgungsaufwendungen und Kosten für die 
Büroarbeitsplätze.  
Die anteilige stadtregionale Finanzierung erfolgt über einen Personalkostenzuschuss, als 
Teil eines Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ mit 179 Tsd. €. Der 
Personalkostenzuschuss jeder Mitgliedskommune bemisst sich anteilig nach dem 
Schlüssel der Einwohnerzahl der Mitgliedskommune.  
Die Bemessung des Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ 
orientiert sich an dem erforderlichen  breiten Spektrum der Kompetenzen und 
qualitativen Anforderungen  sowie den damit verbundenen durchschnittlichen 
Personalaufwendungen der Stadt Münster. Das Budget wird in zweijährigem Abstand 
entsprechend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt 
Münster angepasst. 
 
5.2 Budget Projektmittel  Stadtregion  
Die Vorbereitung, Entwicklung, Durchführung, Koordination, Umsetzung und Reflexion 
der stadtregionalen Zusammenarbeit bedarf einer angemessenen Finanzausstattung. 
Dazu wird ein Budget „Projektmittel Stadtregion Münster“ mit 100 Tsd. € jährlich 
eingerichtet. Das Budget wird anteilig nach dem Schlüssel der Einwohnerzahlen der 
Mitgliedskommunen von den Mitgliedskommunen getragen. 
 
5.3 Aktualisierung des Verteilerschlüssels  
Der Verteilerschlüssel der Einwohnerzahlen für die anteilige Finanzierung der Budgets 
„Personalaufwendungen der Geschäftsstelle Stadtregion“ und „Projektmittel Stadtregion“ 
wird in zweijährigem Abstand auf der Basis der Zahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.

Anlage A

2939 Zeichen

Anlage A zur V/0946/2018 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage ist eine Beschlussfassung in Münster und in den 11 weiteren stadtregionalen Mit-
gliedskommunen über einen stadtregionalen Kontrakt vorgesehen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel aus der Präambel des „Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadt-
marketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ 
„Wir wissen um die enge Verbindung von Stadt, Münsterland und Westfalen und werden daher 
besondere Verantwortung für eine gemeinsame Entwicklung übernehmen“ 
verfolgt. 
Die Kommunen in der Stadtregion Münster stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere 
in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Mit der stadtregionalen Zusammenarbeit können 
wesentliche Beiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen beigesteuert werden. Die Ver-
wirklichung und Umsetzung der stadtregionalen Handlungsansätze erfordern eine höhere Ver-
bindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukturelle Professionalisierung und eine 
stärkere Einbindung der Politik. Deshalb soll die Zusammenarbeit in der Zukunft zielgerichteter 
und auf der Grundlage eines stadtregionalen Kontraktes, der den stadtregionalen Räten zur Be-
schlussfassung vorgelegt wird, erfolgen. 
In den Beratungen zum Haushalt 2018 wurde bereits die Bedeutung der Handlungsebene Stadt-
region ausdrücklich anerkannt. Entsprechend wurden 50 Tsd. € für die Erarbeitung eines gemein-
samen Planungskonzeptes in 2018 mit dem Beschluss über den Haushalt 2018 gefasst. Der Be-
schluss wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Eine Entsperrung erfolgt durch den ASSVW, 
für den Fall, dass eine Kooperation mit den Nachbargemeinden sichergestellt ist (Vorlage 
0993/2017, Nr. 112). 
Zielerreichung: 
Die Beschlussfassung zum stadtregionalen Kontrakt schafft einen verbindlichen Rahmen für die 
künftige Zusammenarbeit in der Stadtregion. Die Steuerungsstrukturen werden optimiert, die Ar-
beitsstrukturen gestärkt und die erforderliche Politikeinbindung eröffnet. 
Damit werden die notwendigen Voraussetzungen für die Inangriffnahme der gemeinsamen Hand-
lungsansätze in den Handlungsschwerpunkten Mobilität und Wohnen geschaffen sowie die Er-
folgsaussichten in den weiteren stadtregionalen Handlungsfeldern (Klimaschutz und Schulent-
wicklung) verbessert. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0901 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Ratsbeschluss von 2013 Vorlage V/0368/2013 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Anl 2 Vorl Termine Kontrakt Stadtregion 181105

3051 Zeichen

Beschlussvorlage in den Städten und Gemeinden der Stadtregion Münster 
 
Die neue Stadtregion: 
Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt  
zum gemeinsamen Gestaltungsraum 
 
Beratungstermine vom 15.11.2018 bis zum 19.12.2018 
Altenberge Hauptausschuss  ........................ ....................................... 3.12.2018 
Rat ............................................... ................................... 17.12.2018 
Ascheberg  Bau-, Planungs- und Umweltausschuss .... ...................... 29.11.2018 
Rat ............................................... ................................... 11.12.2018 
Drensteinfurt SBUA ................................ .............................................. 26.1 1.2018 
HFA ............................................... .................................. 11.12.2018 
Rat  .............................................. ................................... 17.12.2018 
Everswinkel  Ausschuss für Planung und Umweltschutz  (PLU) .............. 11.12.2018 
Hauptausschuss (HA) ........................................................ 13.12.2018 
Rat ..................................................................................... 18.12.2018 
Greven  Planungsausschuss ......................... ................................. 6.12.2018 
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss .......... ............ 12.12.2018 
Rat ............................................... ................................... 19.12.2018 
Havixbeck  Ausschuss für Bau und Gemeindeentwicklun g ................ 15.11.2018 
Rat ............................................... ..................................... 6.12.2018 
Münster  Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklu ng, Verkehr  
und Wohnen ........................................ ............................ 28.11.2018 
HFA/Rat ........................................... ............................... 12.12.2018 
Nottuln Ausschuss für Gemeindeentwicklung ......... ..................... 28.11.2018 
Rat ............................................... ................................... 11.12.2018 
Ostbevern  Umwelt- und Planungsausschuss .......... .......................... 22.11.2018 
Haupt- und Finanzausschuss ........................ .................. 29.11.2018 
Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 
Senden  HFA ....................................... ............................................ 4.12.2 018 
Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 
Sendenhorst  StEU ................................. .............................................. 27.1 1.2018  
Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 
Telgte  Planungsausschuss ......................... ............................... 22.11.2018 
Rat ............................................... ................................... 13.12.2018 
 
 
Anlage 2 zur Vorlage V/0946/2018

Anl 4 Vorl Schl 22-10-2018

1193 Zeichen

Verteilerschlüssel Einwohnerzahl 
für die stadtregionalen Budgets 
„Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ und „Projektmittel Stadtregion“ 
 
 
Verteilung der Kosten der Stadtregion nach der Einwohnerzahl 
 
IT NRW Bevölkerung in Gemeinden am 31.03.2018 
abgerufen am 17.10.2018 
 
 
 
Kommune Einwohnerzahl %-Anteil 
gerundet 
Anteil Personal-
aufwendungen 
Anteil 
Projektmittel Summe 
1 Altenberge 10.385 2,09 3.736,23 € 2.087,28 € 5.823,52 € 
2 Ascheberg 15.301 3,08 5.504,88 € 3.075,35 € 8.580,22 € 
3 Drensteinfurt 15.518 3,12 5.582,95 € 3.118,96 € 8.701,91 € 
4 Everswinkel 9.665 1,94 3.477,20 € 1.942,57 € 5.419,77 € 
5 Greven 37.519 7,54 13.498,29 € 7.540,95 € 21.039,24 € 
6 Havixbeck 11.716 2,35 4.215,09 € 2.354,80 € 6.569,89 € 
8 Münster 313.342 62,98 112.731,75 € 62.978,63 € 175.710,39 € 
7 Nottuln 19.540 3,93 7.029,95 € 3.927,35 € 10.957,30 € 
9 Ostbevern 10.924 2,20 3.930,15 € 2.195,62 € 6.125,77 € 
10 Senden 20.629 4,15 7.421,74 € 4.146,22 € 11.567,97 € 
11 Sendenhorst 13.216 2,66 4.754,75 € 2.656,28 € 7.411,03 € 
12 Telgte 19.782 3,98 7.117,01 € 3.975,99 € 11.093,00 € 
 Summe 497.537 100,00 179.000,00 € 100.000,00 € 279.000,00 € 
 
Anlage 4 zur Vorlage V/0946/2018

Beschlussvorlage

24216 Zeichen

V/0946/2018 
V/0946/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Die neue Stadtregion Münster: Vom informellen Netzwerk über einen stadtregionalen Kontrakt 
zum gemeinsamen Gestaltungsraum 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   06.12.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-
Government 
Vorberatung 
   12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.12.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat befürwortet eine Festigung und Vertiefung der stadtregionalen Zusammenarbeit 
durch einen stadtregionalen Kontrakt.  
 
2. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Kontrakt (Anlage 1) vorbehaltlich einer gleichlauten-
den Beschlussfassung in den Mitgliedkommunen der Stadtregion zu. 
 
3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Realisierung der im Kontrakt vorgesehenen 
Maßnahmen ein zusätzlicher unbefristeter Stellenaufwand in der Geschäftsstelle der 
Stadtregion ab 2019 im Umfang von 1,0 VZÄ (E12) bei der Stadt Münster, Amt für Stadt-
entwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung entsteht, deren Finanzierung – wie im Kon-
trakt festgelegt – anteilig durch die Mitgliedskommunen erfolgt.  
Eine entsprechende Stellenmehrung wird zum Stellenplan 2020 angemeldet. 
 
3.2 Der Rat stellt im Haushalt 2019 für die stadtregionale Zusammenarbeit Projektmittel in H. 
v. 100 Tsd. € unter dem Vorbehalt der Mitfinanzierung durch die stadtregionalen Mit-
gliedskommunen gemäß stadtregionalem Kontrakt zur Verfügung. 
 
3.3 Die im Haushalt 2018 in der Produktgruppe 0901 bereitgestellten Planungskosten i. H. v. 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
14.11.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Weigt 
Telefon: 492 61 36 
Weigt@stadt-muenster.de

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V/0946/2018 
50 Tsd. € für die stadtregionale Zusammenarbeit werden entsperrt. 
 
4. Der Rat stimmt dem stadtregionalen Handlungskonzept für die beiden Leitprojekte 
„Wohnregion 2030“ und „Velorouten“ (Anlage 3) vorbehaltlich einer gleichlautenden Be-
schlussfassung in den Mitgliedskommunen der Stadtregion zu.  
In Ausführung des Kontrakts wird die Verwaltung beauftragt, im Zusammenwirken mit 
den Mitgliedskommunen eine Aufgabenplanung für die Stadtregion und Projektvereinba-
rungen für die beiden Leitprojekte zu erarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vor-
zulegen. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901 Stadt- und Regionalent-
wicklung 
   
Zeile 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2019 ff. 50.870 Zusätzliche Kos-
tenbeteiligungen 
der Umlandge-
meinden an Per-
sonalaufwendun-
gen 
 06 Kostenerstattungen und 
Kostenumlagen 
2019 ff. 37.020 Kostenbeteiligun-
gen der Umland-
gemeinden an 
Sachaufwendun-
gen 
 11 Personalaufwendungen 2020 ff. 99.140 Mehraufwendungen  
für 1 Stelle in der 
Geschäftsstelle  
 16 Sonstige ordentliche Auf-
wendungen 
2019 ff. 100.000 Projektmittel 
 
 
Es entstehen zusätzliche Personalaufwendungen für die neue Stelle; dem stehen in 2019 und in 
den Folgejahren Kostenerstattungen der Umlandgemeinden für Personalaufwendungen gegenüber. 
Insgesamt sind im städtischen Haushalt 2020 Personalaufwendungen in Höhe von 57.980 € zu fi-
nanzieren. 
 
Den zusätzlich 2019 ff einzuplanenden Projektmitteln Stadtregion i. H. v. 100 Tsd. € sind Kosten-
erstattungen der Mitgliedskommunen 2019 ff für Sachaufwendungen in H. v. 37.020 € gegenüber zu 
stellen. Der städtische Anteil beträgt jährlich 62.980 €.  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2019 nicht ver-
anschlagt. Sie werden über ein Veränderungsblatt in die Etatberatungen eingebracht. Zur Deckung 
der zusätzlichen Haushaltsbelastungen in 2019 durch Personal- und Sachaufwendungen in Höhe 
von insgesamt 111.250 € werden 61.250 € in der Produktgruppe 1201 „Bereitstellung von Verkehrs-
flächen und Anlagen“, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (Radverkehrskon-
zept) und die nicht in Anspruch genommenen Planungskosten in Höhe von 50.000 € zur Verfügung 
gestellt. Ab 2020 entstehen zusätzliche, bisher nicht veranschlagte Belastungen in Höhe von

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111.250 €. Die Beschlussausführung steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat im Rahmen der 
Haushaltssatzung 2019 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen 
bereitstellt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Die Räte der stadtregionalen Kommunen Altenberge, Ascheberg, Drensteinfurt, Everwinkel, Havi x-
beck, Greven, Ostbevern, Münster, Nottuln, Senden, Sendenhorst und Telgte sind zuletzt im Juni/Juli 
2018 mit einer gleichlautenden Vorlage „Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster“ über den 
Sachstand der stadtregionalen Zusammenarbeit informiert worden. Die Zusammenarbeit in der Stadt-
region bedarf demnach inhaltlich und organisatorisch einer Neuorientierung. 
 
Diese Beschlussvorlage wird, abgesehen vom Beschlusspunkt 3 und abgesehen von den Darstellu n-
gen über die finanziellen Auswirkungen für die jeweilige Kommune, in allen zuständigen politischen 
Gremien der stadtregiona len Kommunen in einer gleichlautenden Fassung beraten. Die Beratung s-
folge ist als Anlage 2 beigefügt. Die Stadtregion verfügt über kein gemeinsames politisches Gremium 
für diese Vorlage. Vor diesem Hintergrund wurde es erforderlich, die Entscheidung über d ie Inhalte 
und Gestaltung der künftigen Zusammenarbeit über eine in den Beschlusspunkten 1,2 und 4 sowie in 
den zugehörigen Begründungen gleichlautende Vorlage in allen Räten mit dem Vorbehalt einer 
gleichlautenden Beschlussfassung herbeizuführen. 
 
 
Zu Punkt 1 
Die Kommunen in der wachsenden Alltagsregion Stadtregion Münster stehen vor großen Herausfo r-
derungen in den Handlungsfeldern Mobilität und Wohnen. Der Wettbewerbsbeitrag StadtU m-
land.NRW der Stadtregion hat aufgezeigt, dass auf der Ebene Stadtregion wi chtige Beiträge zur B e-
wältigung der Herausforderungen beigesteuert werden können. Die Verwaltungen der mitwirkenden 
Gemeinden haben zwischenzeitlich mögliche Handlungsansätze konkretisiert. Ihre Verwirklichung 
und Umsetzung setzt eine höhere Verbindlichkeit und Intensität in der Zusammenarbeit, eine strukt u-
relle Professionalisierung und eine stärkere Einbindung der Politik voraus. Die Verwaltung schlägt 
deshalb vor, die künftige stadtregionale Zusammenarbeit auf der Grundlage eines stadtregionalen 
Kontrakts zu betreiben. Mit dem Kontrakt werden die Voraussetzungen für eine Neuorientierung der 
Stadtregion geschaffen. Der Kontrakt hat insbesondere selbstbindende Wirkungen, er ist Ausdruck 
der gemeinsamen Verantwortung der Kommunen für die Zukunft der Stadtregi on. Der Kontrakt b e-
gründet keine einklagbaren Rechte, aber durch eine Zustimmung der Räte zum Kontrakt werden die 
Verbindlichkeit unter den Kommunen und die Reichweite der stadtregionalen Zusammenarbeit deu t-
lich erhöht. 
 
 
Zu Punkt 2 
Der stadtregionale Kontrakt ist eine Vereinbarung unter eigenständigen Kommunen über das Selbs t-
verständnis und die Motive, die generellen Ziele, die Organisation, das politische Netzwerk, die Hand-
lungsfelder und -schwerpunkte sowie die finanzielle Grundlage für die Zusammenarbei t in der neuen 
Stadtregion. 
Der vorliegende Kontrakt ist von den stadtregionalen Verwaltungen unter Mitwirkung von Frau Prof. 
Dr. Ing. Ursula Stein und Herrn Michael von der Mühlen, Staatssekretär a.D. und unter Auswertung 
von mehreren Arbeitstreffen, zuletzt im Fraktionstreffen am 6.9.2018, erarbeitet worden. 
 
Zielvereinbarung 
Im ersten Punkt des Kontraktes wird die Stadtregion Münster als kommunale Handlungsebene ane r-
kannt und damit die Beschränkung auf den jeweiligen Wirkungskreis bis zur Kommunalgrenze für 
eine Zusammenarbeit geöffnet.

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Der Kontrakt formuliert einen gemeinsamen Zielrahmen und schafft die Voraussetzungen zur Einric h-
tung einer tragfähigen stadtregionalen Basisorganisation für die laufende Zusammenarbeit und e r-
öffnet flexible Lösungen (räumlich, organisatorisch, finanziell) für die Durchführung von Projekten auf 
der Grundlage von Projektvereinbarungen. 
 
Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit 
Im zweiten Punkt des Kontraktes (Organisation der stadtregionalen Zusammenarbeit) werden die 
bisherigen Arbeits- und Verwaltungsstrukturen ergänzt und neu konfiguriert. 
Die vergangenen  zwei Jahre haben gezeigt, dass mit dem wachsenden Umfang und Stellenwert der 
Handlungsebene Stadtregion die Verwaltungsorganisation der stadtregionalen Arbeit nich t Schritt 
gehalten hat. Sie bedarf einer Weiterentwicklung mit folgenden Prämissen: 
 Keine Übertragung von Pflichtaufgaben auf die Stadtregion 
 Einpassung in die regionalen Arbeitsstrukturen des Münsterlandes 
 Entwicklung einer tragfähigen und leistungsfähige n Basisorganisation für die stadtregionale Z u-
sammenarbeit 
 Schaffung der Voraussetzungen für gemeinsame Entscheidungsgrundlagen, Kompetenzzuwachs, 
Informationsaustausch und Transparenz 
 Verzicht auf aufwendige Gründungsprozesse sondern direkte Inwertsetzung 
 Professionalisierung und Ausbau von Arbeits - und Steuerungsstrukturen (möglichst zeitnah Stä r-
kung Geschäftsstelle, Optimierung der Entscheidungsstrukturen) 
 
Insoweit bedürfen die verwaltungsinternen Arbeitsebenen klarer als bisher einer Strukturierung.  
Die strategische Steuerung obliegt der Bürgermeisterrunde.  
Ein Lenkungskreis der Bürgermeisterrunde übernimmt die operative Steuerung der Zusammena r-
beit.  
Die Vorbereitung, Entwicklung, Koordination, Umsetzung und Reflexion der Zusammenarbeit obliegt 
der Geschäftsstelle in Verbindung mit der Ansprechpartnerrunde . Für die laufende Projektarbeit 
werden bei Bedarf Arbeitsgruppen, Arbeitskreise oder Arbeitsgemeinschaften eingerichtet. 
Derzeit sind zwei Arbeitskreise (Klimaschutz, Schulentwicklung) und die Arbe itsgemeinschaft Velo-
routen (15 Planungs- und Baulastträger, Bezirksregierung, Verkehrsministerium und Weitere) aktiv. 
 
Politisches Netzwerk 
Der Aufbau und die Pflege politischer Netzwerke in die Kommunen hinein und zwischen den Kommu-
nen ist eine Aufgabe der stadtregionalen Kooperation, weil sie ein wichtiger Bestandteil kommunalpo-
litischen Handeln ist. 
 
Die politische Steuerung durch die Räte der 12 Städte und Gemeinden bedarf einer Qualifizierung 
durch regelmäßige stadtregionale Rätetreffen, die den mehrfa ch geforderten direkten Dialog und 
Austausch unter Ratsmitgliedern gemeindeübergreifend ermöglichen.  
 
Ein Beirat Stadtregion  eröffnet eine direkte Einbeziehung der politischen Ebene in die Arbeit der 
Stadtregion und einen Anknüpfungspunkt an die strategische Steuerung.  
Der Beirat Stadtregion wird die stadtregionalen Kommunalverwaltungen in der Zusammenarbeit u n-
terstützen und beraten. Die Beratung des Beirats hat Empfehlungscharakter. Der Beirat befasst sich 
mit den Angelegenheiten in der stadtregionalen Z usammenarbeit, deren Behandlung in den Räten 
beabsichtigt ist. In diesem Rahmen behandelt der Beirat Angelegenheiten auf Wunsch der stadtreg i-
onalen Bürgermeister oder der Beiratsmitglieder.  
Die Gesamtheit der stadtregionalen Ratsmitglieder (derzeit 404 Ra tsmitglieder) wird im Beirat Stad t-
region durch vier „Botschafter“ aus dem Rat der Stadt Münster und jeweils zwei „Botschafter“ aus den 
Nachbarkommunen vertreten. Damit vertritt jedes Beiratsmitglied in ähnlicher Größenordnung zw i-
schen 13 bis 19 Ratsmitglieder. 
 
Nachdem die Zustimmungen aller stadtregionalen Räte zum Kontrakt vorliegen, werden die  Verwa l-
tungen eine Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Beirats und zur Benennung der Be i-
ratsmitglieder den Räten der stadtregionalen Kommunen zur Entscheidung vorlegen.

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Projektarbeit in der Stadtregion 
Die stadtregionale Zusammenarbeit in der skizzierten Aufbau - und Ablauforganisation und in den 
Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung/Wohnen, Mobilität, Klimaschutz und Schulentwicklung findet 
vorrangig in Form von Projekten statt.  
Handlungsschwerpunkte mit gesonderten Finanzierungserfordernissen werden in Form von Leitpr o-
jekten verfolgt. Grundlage der Leitprojekte sind gesonderte Projektvereinbarungen der stadtregion a-
len Kommunen. 
 
Finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit 
Die Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen ist ein zentrales Element der stadtregionalen Basisorgan i-
sation und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die künftige Zusammenarbeit in der Stadtreg i-
on.  
Die Geschäftsstelle wird wie bisher dienstrechtlich der Stadt Münster zugeordnet. Ihre arbeitsplatzbe-
zogenen Kosten und ihre Versorgungsaufwendungen übernimmt wegen der besonderen Bedeutung 
und der synergetischen Effekte die Stadt Münster. Mit Blick auf den Mehrwert für alle  stadtregionalen 
Kommunen wird in dem Kontrakt für die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle ein anteiliges 
Mitfinanzierungsmodell vereinbart, das auf der Einwohnerzahl der Kommunen basiert. Dieses Modell 
ersetzt den bisherigen jährlichen Personalkosten zuschuss der Nachbargemeinden an die Stadt 
Münster in Höhe von insgesamt 15.400 €. 
Grundlage des Modells ist ein Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ in Höhe von 179 
Tsd. € pro Jahr. Die vereinbarte Höhe orientiert sich an der erforderlichen B reite und Ausprägung der 
Kompetenzen und qualitativen und konzeptionellen Anforderungen der Geschäftsstellenmitarbeiter 
sowie den damit verbundenen durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster. Sie wird 
im Kontrakt für zwei Jahre festgeschrieb en und danach in jeweils zweijährigem Abstand entspr e-
chend der Entwicklung der durchschnittlichen Personalaufwendungen der Stadt Münster angepasst. 
Der Personalkostenzuschuss oder Anteil am Budget „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ 
einer Kommune bemisst sich nach dem Anteil ihrer Einwohnerzahl an der stadtregionalen Gesam t-
zahl der Einwohner.  
 
Die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb StadtUmland.NRW hat der 
Stadtregion Münster neue Wege und Handlungsansätze eröffnet. Vor  diesem Hintergrund wird im 
Kontrakt als Basis und angemessene Finanzausstattung für die Zusammenarbeit ein stadtregional zu 
finanzierendes Budget „Projektmittel Stadtregion“ in Höhe von 100 Tsd. € pro Jahr gebildet. Die jewei-
ligen kommunalen Anteile bemes sen sich nach dem Anteil der Einwohner einer Kommune an der 
stadtregionalen Gesamtzahl der Einwohner.  
 
Grundlage für den Verteilerschlüssel der beiden stadtregionalen Budgets sind die zuletzt bekannt 
gemachten Bevölkerungszahlen von IT NRW (Anlage 4). Die se werden in zweijährigem Abstand auf 
der Basis der zuletzt bekannt gemachten Einwohnerzahlen von IT.NRW neu festgeschrieben.  
 
Die Haushaltsmittel im Budget „Projektmittel Stadtregion“ werden voraussichtlich zu 85 % in der la u-
fenden Projektarbeit eingeset zt. 15 % werden für allgemeine Verwaltungs - und Kommunikationsauf-
gaben eingeplant. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende Verwendungen mit den Projektmitteln Stadtregion in 
2019 geplant: 
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen, Beirat Stadtregion, Öffentlichkeitsarbeit 15 Tsd. € 
Beauftragungen im Kontext der Wohnungsmarktbeobachtung 20 Tsd. € 
Beauftragungen für eine stadtregionale Bevölkerungsprognose 20 Tsd. € 
Baulandkonferenz und Baugebietsprofile 15 Tsd. € 
Koordination Umsetzungsplanung Velorouten 20 Tsd. € 
Wohnungsmarktkonferenz 10 Tsd. €

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Zu Punkt 3 
Der Kontrakt zur Zusammenarbeit in der Stadtregion Münster (Anlage 1) beschreibt unter Ziffer 5 die 
finanzielle Grundlage der stadtregionalen Zusammenarbeit. Darin werden Vereinbarungen zur Fina n-
zierung der Budgets „Personalaufwendungen der Geschäftsstelle“ und „Projektmittel Stadtregion“ 
getroffen, die den bisherigen Personalkostenzuschuss der Nachbargemeinden für die Geschäftsstelle 
mit einem Mitarbeiter ablösen. 
 
Zu 3.1 
Als wesentliche Grundlage un d Basis der Zusammenarbeit in der Zukunft bedarf die Geschäftsstelle 
einer personellen Verstärkung mit einer unbefristeten Vollzeitstelle, die die hohen qualitativen und 
konzeptionellen Ansprüche erfüllt sowie die Verfügbarkeit der notwendigen Kompetenzen in der e r-
forderlichen Breite und dem erforderlichen Umfang eröffnet. Eine planmäßige Absicherung erfolgt 
zum Stellenplan 2020 mit einem tarifgerechten Stellenwert. Bis zum Inkrafttreten des Stellenplans 
2020 wird der Aufwand über eine entsprechende üp -Position abgebildet und der Kostenanteil der 
Stadt Münster aus Sachmitteln (PG 1201) refinanziert. 
 
Die Personalaufwendungen der Geschäftsstelle mit zwei Vollzeitstellen werden gemäß Kontrakt von 
allen stadtregionalen Kommunen finanziert. Die anteilige Finanzierung führt bei allen Mitgliedsko m-
munen zu Mehrkosten. Für die Stadt Münster belaufen sich die Mehrkosten auf rd. 58.000 €.  
 
Zu 3.2/3.3 
In der stadtregionalen Zusammenarbeit werden Projektmittel i. H. v. 100 Tsd. € benötigt, die im 
Haushalt der Stadt Münster zu veranschlagen sind.  
Unter Anrechnung des Budgetanteils der Nachbargemeinden (37.020 €) entfallen auf die Stadt Müns-
ter Kosten i. H. v. 62.980 €.  
Im Haushalt 2018 sind Planungskosten i. H. v. 50 Tsd. € für die stadtregionale Zusammenarbeit m it 
einem Sperrvermerk versehen. Mit den Ratsbeschlüssen zum stadtregionalen Kontrakt wird eine w e-
sentliche Voraussetzung für eine Entsperrung und Verwendung der Mittel geschaffen. Durch Aufh e-
bung des Sperrvermerks und Übertragung der Planungskosten in 2019 , werden 50 Tsd. € in der PG 
0901 zur Finanzierung der Projektmittel Stadtregion bereitgestellt, der verbleibende und zu finanzi e-
rende  Kostenanteil (12.980 €) wird aus der PG 1201 gedeckt. 
 
Für 2019 und die Folgejahre sind die Projektmittel Stadtregion wi e auch die Budgetanteile der U m-
landgemeinden als Kostenbeteiligungen im Haushalt zu veranschlagen. 
 
 
Zu Punkt 4 
Die stadtregionale Zusammenarbeit benötigt insbesondere in ihren beiden Handlungsschwerpunkten 
einen konzeptionellen Rahmen. Die Verwaltungen de r stadtregionalen Kommunen haben dazu ein 
Handlungskonzept mit den beiden Leitprojekten Wohnregion 2030 und Velorouten erarbeitet (Anlage 
3), damit werden derzeit dringende Handlungserfordernisse in den Schlüsselthemen Wohnen und 
Mobilität aufgegriffen. 
Die Umsetzung der Bausteine dieses Handlungskonzeptes erfordern eine Basisorganisation laut 
stadtregionalem Kontrakt und zwei Projektvereinbarungen: Wohnregion 2030 und Velorouten. Nach 
der Beschlussfassung in allen Kommunen über die Basisorganisation werden  die stadtregionalen 
Verwaltungen in ihren Räten eine Aufgabenplanung und die beiden Projektvereinbarungen „Wohnr e-
gion 2030“ und „Velorouten“ zur Erörterung vorlegen. 
 
Folgende Handlungsansätze sind nach dem Handlungskonzept für 2019 vorgesehen. Eine stadt regi-
onale Basisorganisation wird dabei vorausgesetzt, die angestrebten Projektvereinbarungen werden 
diese Ansätze konkretisieren. 
 
Raum und Wohnungsmarktbeobachtung 
Zur Verbesserung der Zielgenauigkeit der kommunalen Siedlungsentwicklungen beabsichtigen di e 
stadtregionalen Kommunen eine stadtregionale Wohnungsmarktbeobachtung aufzubauen.

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Die Verwaltungen sind dazu derzeit mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleic h-
stellung sowie der NRW.Bank im Gespräch, um ein geeignetes Verfahren für den Aufbau und die 
Implementierung einer regionalen Wohnungsmarktbeobachtung für die Stadtregion Münster zu entwi-
ckeln. Mit dieser Konfiguration, Oberzentrum und Nachbargemeinden, wird damit erstmalig der eng 
verflochtene Marktzusammenhang der Stadtregion Gege nstand einer detaillierten Analyse. Es ist 
geplant, bis zum Frühjahr 2019 ein geeignetes Verfahren zu entwickeln und auf der Grundlage einer 
Projektvereinbarung Wohnregion 2030 unmittelbar im Anschluss umzusetzen. Erste Ergebnisse we r-
den voraussichtlich Ende 2019 vorliegen.  
Darüber hinaus sollen in diesem Baustein die voraussichtlichen Entwicklungserwartungen (Immobil i-
enmarkt, kurzfristige Einwohnerprognosen), auch unter Einbeziehung der Ergebnisse der Baulan d-
klausur, ermittelt und gemeinsam ausgewertet werden.  
 
Baulandklausur 
Die Kommunen beabsichtigen in einer Baulandklausur 2019 erstmalig die kurzfristigen Baulanden t-
wicklungen der Kommunen (bis 2022) zusammenzutragen, in einen gemeinsamen Kontext zu stellen, 
hinsichtlich ihrer Raum - und Marktwirksamkeit zu analysieren und ggf. zu kalibrieren sowie mit den 
kommunalen Infrastrukturentwicklungen abzugleichen. Damit werden die Erwartungen verbunden, 
eine größere Transparenz in der Baulandentwicklung und ihrer Raumwirksamkeit zu schaffen sowie 
Kommunalgrenzen überschreitend die Bedarfs- und Passgenauigkeit der kommunalen Infrastrukturen 
zu verbessern. So soll damit die Wahrscheinlichkeit von Sprunginvestitionen verringert werden. 
Es ist geplant die Baulandklausur einmal jährlich zu aktualisieren. 
 
Die Verwaltungen erwarten aus der Marktanalyse beispielsweise konkrete Hinweise über die Woh n-
raumnachfrage und die Entwicklung des Immobilienmarktes sowie der Wohnraumangebote. Auf der 
Grundlage dieser Analyse und den Ergebnisse der Baulandkonferenz  sollen detaillierte anzustreben-
de Wohnprofile (Nachfrage- und Bedarfsprofile, möglichst differenziert nach Marktsegmenten) für die 
Baugebiete in der Stadtregion entwickelt werden, um damit zukünftig die Entwicklung von bedarfs - 
und marktgerechtem Wohnraum zu unterstützen.  
 
Wohnungsmarktkonferenz 
Nach der Berichterstattung und Erörterung der Ergebnisse im politischen Netzwerk der Stadtregion ist 
Ende 2019 geplant, in einer stadtregionalen Wohnungsmarktkonferenz unter den Marktakteuren für 
eine Mitwirkung in der stadtregionalen Wohnsiedlungsstrategie zu werben. 
 
Kommunalpolitische Entscheidungen zur Wohnsiedlungsentwicklung würden damit in Zukunft deutlich 
stärker als bisher in Kenntnis der Entwicklungen in den stadtregionalen Nachbargemeinden erfolgen 
können, der damit verbundene Mehrwert wäre angesichts der zahlreichen Verflechtungen erheblich. 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW befürwortet die 
gemeinsame Strategie der stadtregionalen Städte und Gemeinden. Das Ministerium stellt in Aussicht, 
dass die stadtregionalen Kommunen zum Beispiel bei der Umsetzung ihrer Strategie mit zusätzlichen 
Kontingenten aus der Wohnraumförderung unterstützt würden. 
 
Velorouten planen und bauen 
Mit der Veloroutenkonzeption beabsichtigt die S tadtregion unterhalb des Formats der Radschnellw e-
ge ein überörtliches Netz von Radvorrangrouten zu schaffen. Vergleichbare  Initiativen werden auch 
in einigen Münsterlandkreisen verfolgt.  
Die besonderen Herausforderungen in der Stadtregion Münster sind, m it einer großen Zahl von Pl a-
nungs- und Baulastträgern gemeinsame Qualitätsstandards für die Planung, den Bau und Betrieb zu 
entwickeln und bis Mitte 2019 zu vereinbaren.  
Eine nochmals größere Herausforderung ist die Koordination der Umsetzungsplanung unte r den Pla-
nungs- und Baulastträgern. Dazu zählen beispielsweise die Wegweisung für die Velorouten, der Au f-
bau eines trägerübergreifenden Mängelmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit in der Ertücht i-
gungsphase.

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V/0946/2018 
Die Aktivitäten zur Planung und zum Bau der V elorouten haben in den vergangenen 18 Monaten 
nicht mit den Notwendigkeiten zur Ertüchtigung der Velorouten Schritt gehalten. Den wichtigen B e-
kenntnissen zur Veloroute müssen stärker als bisher Taten folgen. Es gilt die Realisierungsdynamik 
deutlich zu erhöhen. Andernfalls ist nicht auszuschließen, dass die planerischen Ziele der Initiative (z. 
B. Erhöhung des Radverkehrsanteil und der Verkehrssicherheit) im Kontext zahlreicher, teilweise 
konkurrierender, lokaler und institutioneller Prioritäten nicht errei cht werden. Hier sind mehr Verbin d-
lichkeit unter den Beteiligten, eine leistungsfähigere stadtregionale Basisorganisation und eine Pr o-
jektvereinbarung Velorouten gefragt, um die Zielerreichung zu verbessern.  
 
 
 
I.V. 
Gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
 
Anlagen: 
 
1 Stadtregionaler Kontrakt 
2 Beratungstermine 
3 Handlungskonzept 
4 Einwohnerschlüssel

Beratungsverlauf (4)

28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.12.2018 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0946/2018
Typ
Vorlagen
Datum
02.11.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37