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V/0607/2020

Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster.

Vorlagen 21.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 13

AnlageC_Raumprogramm_FH_12

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

AnlageD_Ausrückbezirk_Nienberge

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Ansehen

Anlage_B_Voegedingplatz_FH_Nienberge_2020-06-25

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

AnlageC_Raumprogramm_FH_12

4236 Zeichen

Raumprogramm nach DIN
Soll Soll Soll Soll 
qm Faktoren Anzahl qm
1
Fahrzeughalle 
mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. 
Erweiterungsoption für eine 4 
Fahrzeughalle
Abmaße je 
Fahrzeug-
einstellplatz: 
4,5m x 12,5 m
1 250
1. Kategorie 3 
2. lichte Torhöhe: 4,5 m
3. Sicherheitsabstand zu allen 
Bauteilen: mind. +- 0,5 m
2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem 
Anschluss an die Fahrzeughalle
3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / 
Person 1 60 mit direkter Anbidung zum 
Jugendraum
4 Lehrmittelraum 10 1 10
5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6
6 Verwaltung / Büro für die 
Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum 
integriert
7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
9 Jugendraum 20 je 2 qm / 
Person 1 20 mit direkter Anbidung zum 
Schulungsraum
10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich
11 Küche / Teeküche 1 10
12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. 
Ziffer 3)
13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich
14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich
15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich
16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich
17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel,
Geräte, Schläuche 65 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2a)
18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr 
und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 
2a und 2b)
19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich
20 Umkleideräume
1,2qm /
Feuerwehr-
angehörigen
20a Umkleideraum Damen 1 12
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendfeurwehr 
20b Umkleideraum Herren 1 60
Spindraum für Einsatzabteilung und 
Jugendffeurwehr 
20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen 
kombiniert (s. Ziffer 20a)
20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr 
männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren 
kombiniert (s. Ziffer 20b)
20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich
21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0
mit Geräte- und Materiallager 
Einsatzabteilung kombiniert (s. 
Ziffer 2)
22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude
23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich
24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich
25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich
26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe 
Stromversorgung vorgesehen
27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich
28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für 
Damen und Herren)
innerhalb Erdgeschoss je einmal 
nach Geschlecht
Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Nienberge
RaumbedarfNormative 
Mindestanforderungen Nr.
Beschreibung der Nutzung
Erläuterung
I. Feuerwehrnurtzung
Anlage C

28.1 Damen 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
28.2 Herren 1 ASR 4.1
1x WC-, 1x Duschenraum für 
Einsatzabteilung und 
Jugendfeuerwehr
29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15
30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4
31 Übungshof 250 0 0
250 m² Flächenbedarf: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m 
Breite Flächenbedarf je nach Planung
33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. 
Ziffer 9)
34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager 
kombiniert
36 Hausanschlussraum Wasser und 
Strom 1 5
mit Notstromeinspeisung (13 kVA), 
kann in Haustechnikraum integriert 
werden
37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich
38 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 24 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
39 Parkraum Zrairad 0 0
Flächenbedarf für 20 Zweiräder 
(15x Fahrrad, 5x Krad): zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
40 Wohnraum 7 115
1. 4 Wohn- und Schlafräume
2. Küche mit Vorratsraum
3. Bad mit Gäste-WC
4. Balkon, Loggia, Terrasse (je 
nach Gebäudeausführung)
5. Zugang getrennt von der 
Feuerwehrnutzung
41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die 
Hausanschlusstechnik
42 Pakrraum PKW 0 0
Flächenbedarf für 1 PKW: zu 
berücksichtigen bei der Planung der 
Freiflächen
43 Pakrraum Zweirrad 0 0
Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x 
Fahrrad): zu berücksichtigen bei 
der Planung der Freiflächen
Anzahl qm
23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen
II. Gerätewartwohnung

Anlage A

4221 Zeichen

Anlage A zur V/0607/2020 
Kurzüberblick 
Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im 
Stadtteil Nienberge. 
 
Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa-
nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im 
Stadtteil Nienberge. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt: 
 
1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feu-
erwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 
2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr 
(gem. BHKG NRW). 
3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). 
 
 
Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht dem Standardpro-
gramm, welches seit den Neubauten der Feuerwehrhäuser Handorf und Kinderhaus zur Anwen-
dung gekommen ist.  
 
Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für 
Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planungs- und Ausführungsgrundlagen für das Ge-
bäude stellen die  DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205-
008 dar. 
 
Die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem zentral gelegenen Grund-
stück auf einem Teilbereich des Vögedingplatzes  vor. 
 
1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungs-
fähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten.  
2. Das erforderliche städtische Grundstück im Bereich „Vögedingplatz“ im Stadtteil Nienbe r-
ge steht zur Verfügung.  
3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren 
und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. 
4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt spätestens im Jahr 2023.  
 
Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 3.400.000,00 Euro zu rechnen.

Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0209 Bezeichnung der PG:  Brandschutz 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein X teilw. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der im Haushalt 2020 veranschlagte Haushaltsansatz von 
1.885.000,00 € aufgrund baukonjunktureller Preissteigerungen nicht auskömmlich ist. Die aktuali-
siert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.400.000 € und werden für die 
folgenden Haushaltsjahre angemeldet. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem 
Beschluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis-
tung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 
2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der 
Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 
3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster 
Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der 
Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk-
tur der Feuerwehr Münster.  
 
Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr 
stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen un-
verzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie 
in diesem Fall im Stadtteil Nienberge) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis 
durch die Freiwillige Feuerwehr.

AnlageD_Ausrückbezirk_Nienberge

62 Zeichen

V/0607/2020         Anlage D 
Ausrückbezirk Löschzug Nienberge

Anlage_B_Voegedingplatz_FH_Nienberge_2020-06-25

981 Zeichen

FSt
ca. 2.236m²
14 St
5 St
3,00
3,003,00
6,25
13,60
+ ca. 185m² für optionale
Erweiterung der Fahrzeughalle
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I 69
I
I
I
I
II
I
I
I
I
I
I
I
17
I
Flur 29
II
I
I
IV
I
I
I
I
I
11
3
50
48
16
37a
9|JHGLQJSODW]
22
15
5
18
34
9
36
1
$OKDUGVWUD‰H
$OKDUGVWUD‰H
20
37
5
30
42
Lohmannweg
Lohmannweg
15
9
48
7
11
32
38
7
67
19
13
40
Goesenweg
13
367
190
387
184
510
390
204
192
366
200
181
217
360
516
196
392
513
206
641
389
188
383
296
512
590
717
362
183
195
357
359
365
208
295
363
514
185
388
385
180
210
774
215
198
202
194
211
511
214
718
384
719
212
364
189
504
213
197
391
207
193
742
182
179
209 361
386
741
191
199
380
203
205
201
381
515
I I
II
15,54
14,86
3,00
7,00
7,52
3,00
5,00
32,36
9,49
1,00
5,00
6,50
10,00
6,50
3,00
4,80
15,60
3,00
Terrasse
Pfad: K:\61_3\61_32\1_Stb_Projekte\Nienberge\Vögedingplatz\99_CAD\Voegedingplatz_FeuerwehrV1_2020-06-25.dwg
1LHQEHUJH9|JHGLQJSODW]
Feuerwehrstandort
Variante 01
M.: 1 : 500 25.06.202061-32
© Stadt Münster
Anlage B

Beschlussvorlage

12646 Zeichen

V/0607/2020 
V/0607/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der 
Feuerwehr Münster. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
I.1 Eine Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge zur Errichtung von barrierefreien Wohnu n-
gen und einer Großtagespflege für Kinder (vgl. V/0477/2016) wird nicht weiterverfolgt. Der B e-
schluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen  (ASSVW) 
vom 22.09.2016 wird hiermit aufgehoben. 
 
I.2  Die Stadt Münster errichtet im Stadtteil Nienberge den zentral gelegenen Neubau eines Fe u-
erwehrhauses auf einer Teilfläche des Vögedingplatzes (Fläche: rund 2.200 m², s. Anlage B). 
I.3  Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte 
Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung 
(aufgeschlüsselt nach Kost engruppen gem. DIN 276) sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln 
und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen. Dem standardisierten Raumprogramm für 
Feuerwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C). 
Feuerwehr 
 
24.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Bieber 
Telefon: 492-8300 
BieberC@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0607/2020 
 
I.4  Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird d as Grundstück des alten Feue r-
wehrhauses an der Kurneystraße  einer neuen Nutzung zugeführt. Die Verwaltung wird beau f-
tragt, die Option seniorengerechte Wohnungen mit Großtagespflege für Kinder für den Altstan d-
ort der Feuerwehr zu prüfen.  
 
I.5  Es wird zur  Kenntnis genommen, dass ein umfassender Abwägungsprozess unter  Betrachtung 
von alternativen Standorten erfolgt ist. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr-
technische Hilfeleistungen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4560 Neubau Feuerwehrhaus  
Nienberge 
2020 
2021 
2022 
2023 
60.000 
300.000 
1.500.000 
1.540.000 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  3.400.000  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der im Haushaltsplan  2020 für die Jahre 2020 -2022 veran-
schlagte Ansatz in Höhe von 1.885 .000,00 € auch aufgrund baukonjunktureller Preissteigerungen 
nicht auskömmlich ist. Die zur Finanzierung des Neubaus des Feuerwehrhauses erforderlichen E r-
mächtigungen werden zum Haushaltsp lan – Entwurf 2021 angemeldet. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den 
Etatberatungen 2021 ff. erfolgt. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des 
städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
a.)   Aufhebung des bisherigen Beschlusses zur Schaffung von Wohnraum 
 
Bei Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage wird der Beschluss des Ausschusses für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) vom 22.09.2016, im Bereich der 
östlichen Teilfläche des Vögedingplatzes barrierefreie Wohnangebote und eine G roßtagespfle-
geeinrichtung für Kinder zu ermöglichen (vgl. V/0477/2016), aufgehoben. Das hierfür erforderl i-
che Grundstücksvergabeverfahren wurde noch nicht eingeleitet, sodass die Teilfläche für den 
dringend erforderlichen Neubau des Feuerwehrgerätehauses N ienberge bereitgestellt werden

- 3 - 
V/0607/2020 
kann. Die Prüfung von Alternativstandorten der Feuerwehr (s. Pkt. b) hat ergeben, dass der V ö-
gedingplatz aus einsatztaktischen Gründen deutlich gegenüber der Alternative zu präferieren ist.  
Die gem. V/0577/2016 vorgesehenen Nutzungen können ggf. am Altstandort an der Kurneystr a-
ße realisiert werden; eine entsprechende Prüfung der Verwaltung erfolgt zeitnah. 
 
a.) Ist-Situation des Löschzuges: 
Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Nienberge einen von 20 Löscheinheiten der Freiwil-
ligen Feuerwehr Münster. Die Löscheinheit  ist zuständig für einen Teil des Stadt gebietes (Aus-
rückebezirk, s. Anlage D) mit folgenden Einsatzschwerpunkten: 
 
- Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Große Sonderbauten)  
- Große landwirtschaftliche Betriebe 
- Große Gewerbebetriebe und -lager 
- Teilabschnitte der Bundesautobahn A1 und Bundesstraße B 54 
 
Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, Technische Hilfeleistung 
und Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Ni enberge derzeitig über 67 Angehörige sowie 
drei Einsatzfahrzeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, ein Lösch fahrzeug für den Katastrophen-
schutz und einen Rüstwagen). Die personelle Vorhaltung untergliedert sich in 39 männliche und 
drei weibliche  An gehörige der Einsatzabteilung,18 Angehörige der Ehrenabteilung und 7 J u-
gendliche in der Jugendfeuerwehr.  
Die Löscheinheit Nienberge ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend den gelten den 
Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebrac ht. Das aktuell genutzte Feuerwehr -
haus wurde 1949 errichtet und letztmalig 1995 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert. Sämtl i-
che Installationen sind aufgrund ihrer Überalterung abgän gig. Fahrzeugstellplätze für die Ei n-
satzkräfte nach der Alarmierung sind am Feuerwehrhaus nicht ausreichend vorhanden. 
 
Verbindliche Normen be züglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten 
seinerzeit nicht. Die Schulungs -, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Pla -
nung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand 
dabei damals keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi -
satorischen Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen hinsichtlich der anzustr e-
benden Personalstärke von 50 aktiven weiblichen und männlichen Angehörigen des Löschzuges 
nicht mehr gerecht.

- 4 - 
V/0607/2020 
Die Einsatzkräfte müssen sich im unmittelbaren Bewe gungsbereich der Großfahrzeuge umzi e-
hen. Da die Umkleidebereiche mit der Schutzkleidung aktuel l in der Fahrzeughalle untergebracht 
sind, kann eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch eine fehlende, sogenan n-
te „schwarz/weiß-Trennung“, nicht ausgeschlossen werden. Baulich fehlen Duschen, Sanitära n-
lagen und separate Umkleidebereiche für das weibliche Personal der Einsatzabteilung, sowie ein 
Büro mit Führungsstelle und ein separater Raum für die Jugendfeuerwehr.  
 
Ein ordnungsgemäßer Betrieb des Feuerwehrhauses für die Erfüllung der Einsatzaufgaben in 
den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastro phenschutz ist somit nicht 
mehr möglich. Der m angelhafte Zustand wurde im Januar  2019  durch eine Sicherheitsinspekti-
on der Unfallkasse NRW erneut bestätigt . In ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehör de for-
muliert die Unfallkasse un verzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme Mängelbeseitigung 
am bestehenden Standort nicht möglich ist.   
 
b.) Standortwahl: 
Eine strategische günstige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden 
und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da auf grund der räumli-
chen Entfernung der Wachen der Berufsfeuerwehr zum Stadtteil Nienberge die Einhaltung der 
Hilfsfristen ausschließlich durch das rechtzeitige Eintreffen des Löschzuges Nienberge  sicherzu-
stellen ist.  
Die Standortwahl erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Standortbewertung anhand der Krit e-
rien: 
1. Grundstücksgröße und Beschaffenheit, 
2. Lage und Wegstrecken und 
3. Wegeführung 
Im Rahmen der Bewertung wurden insgesamt 13 Standorte untersucht. Die Untersuchung kommt 
zu dem Ergebnis, dass die o.g. Anforderungen im Bereich des Vögedingplatzes an der A l-
hardstraße am besten erfüllt werden können.  Im Zuge des Stadtteilentwicklungskonz eptes „Ni-
enberge und Häger-Uhlenbrock“ erfolgte eine öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 
Vor diesem Hintergrundschlägt die Verwaltung die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses in ei-
nem Teilbereich des Vögedingplatzes vor. Das Grundstück ist im städtischen Eigentum und: 
 ausreichend dimensioniert (beansprucht wird lediglich eine Teilfläche von rd. 2.200 qm),  
 erfüllt die einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr, 
 für die Errichtung des Standardgebäudetyps „Feuerwehrhaus Typ: Sprakel“ günstig zuge-
schnitten,  
Die erforderliche Schaffung von Planungsrecht erfolgt durch Aufstellung eines einfachen Beba u-
ungsplans. Die vorliegenden Zwischenergebnisse eines von der Verwaltung vorab beauftragten

- 5 - 
V/0607/2020 
schalltechnischen Gutachtens machen deutlich, dass d er Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses 
auch immissionsschutzrechtlich umsetzbar ist. 
 
Wie bisher (vgl. V/0477/2016) wird auch für das Neubauvorhaben der Feuerwehr vorausgesetzt, 
dass die Freiraumqualitäten des Vögedingplatzes so weit wie möglich erhalten b leiben. Dazu ge-
hören insbesondere die an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufende Ost-West-
Grünverbindung sowie der Erhalt einer großzügigen öffentlichen Grünfläche westlich des künft i-
gen Feuerwehrgrundstückes. Der Neubau muss sich städtebaulich rücksi chtsvoll in die bauliche 
Umgebung einfügen und den Charakter und die Qualitäten des Bestandsgebietes wahren.  
 
c.) Raumprogramm und Grundgebäudetechnik 
Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht dem Standardprogramm, wel -
ches seit dem Neubau der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur Anwendung kommt. 
Wesentliche Planungs - und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen hierbei die DIN 
14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV -I 205 -008 „Sicherheit  im 
Feuerwehrhaus“ dar. Das aus diesen Normen entnommene Raumprogramm wurde bedarfs -
orientiert mit dem Ziel ange passt, den umbauten Raum und die damit verbundenen Aufwen -
dungen zu begrenzen. Hierbei wurden wirtschaftliche und funktionale Synergieeffekte angestrebt. 
So ist z. B. die Nutzung des Schulungsraumes auch als Abschnittsführungs - und Not -
rufmeldestelle vorgesehen. 
Nach Abstimmung über den Wohnraumbedarf des Löschzuges wurde in das Raumprogra mm ei-
ne Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges  aufgenommen. Auf diese Weise wird s i-
chergestellt, dass sich das Feuer wehrhaus selbst, die technischen Anlagen und die Fahr zeuge 
jederzeit in einem einsatzbe reiten Zustand befinden und zugleich eine „Bewachung“ der Liege n-
schaft gegeben ist.  
Als zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit für diesen Standort soll im Rahmen der Bau pla-
nungen sowie der Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück die optionale Erweite rungsfä-
higkeit um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz berücksichtigt werden.  
Ziel für da s Feuerwehrhaus Nienberge ist die Umsetzung einer wirtschaftlichen Wiederholungs -
planung des Fe uerwehrhauses Sprakel als Fortentwicklung des Feuerwehrhauses Handorf.  Ge-
mäß Ratsbeschluss werden ein Gründach und eine Photovoltaikanlage zum Klim aschutzbeitrag 
vorgesehen. 
 
 
 
d.) Kosten:

- 6 - 
V/0607/2020 
Das Neubauvorhaben befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Der er -
mittelte Kostenrahmen basiert auf der Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehr hauses 
in Sprakel inkl. der Anpassung der voraussichtlic hen Baupreisindizes bis zum Jahr 2023, dem 
der aktuellen Konjunkturlage geschuldeten Risikozuschlag sowie den Vorgaben der einschläg i-
gen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderl i-
chen Bruttogeschossflächen. Im Zuge der Kostenkalkulation wurde ein durchschnittlicher funktio-
naler Ausstattungsstandard ( analog den Standards vorherig gebauter Feuerwehrhäuser ) ang e-
setzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie 
die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschlie ßenden Kostenfeststellung (nach 
Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte 
durch das Amt für Immobilienmanagement. 
 
 
 
 
Gez. 
 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A - Kurzbeschreibung 
Anlage B - Lageplan 
Anlage C - Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge 
Anlage D - Ausrückbezirk des Löschzuges Nienberge

Beratungsverlauf (7)

18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Kurneystraße
  • Vögedingplatz
  • Kinderhaus
  • Lohmannweg 15
  • Goesenweg 13

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Details

Aktenzeichen
V/0607/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37