V/0607/2020
Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster.
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AnlageC_Raumprogramm_FH_12
4236 Zeichen
Raumprogramm nach DIN Soll Soll Soll Soll qm Faktoren Anzahl qm 1 Fahrzeughalle mit 3 Fahrzeugeinstellpätzen, incl. Erweiterungsoption für eine 4 Fahrzeughalle Abmaße je Fahrzeug- einstellplatz: 4,5m x 12,5 m 1 250 1. Kategorie 3 2. lichte Torhöhe: 4,5 m 3. Sicherheitsabstand zu allen Bauteilen: mind. +- 0,5 m 2 Geräte-/Materiallager Einsatzabteilung 1 45 erdgeschossig mit direktem Anschluss an die Fahrzeughalle 3 Schulungsraum für Einsatzabteilung 1,5 qm / Person 1 60 mit direkter Anbidung zum Jugendraum 4 Lehrmittelraum 10 1 10 5 Funk-/Telekommunikationsraum 15 0 0 s. Ziffer 6 6 Verwaltung / Büro für die Löschzugführung 12 1 20 Funk-/Telekommunikationsraum integriert 7 Besprechungsraum 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 8 Bereitschaft 15 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 9 Jugendraum 20 je 2 qm / Person 1 20 mit direkter Anbidung zum Schulungsraum 10 Ruheraum 0 0 nicht erforderlich 11 Küche / Teeküche 1 10 12 Erste Hilfe 10 0 0 mit Schulungsraum kombiniert (s. Ziffer 3) 13 Feuerwehrturm 0 0 nicht erforderlich 14 Atemschutz 0 0 nicht erforderlich 15 Schutzzeugpflege 0 0 nicht erforderlich 16 Schlauchpflege 0 0 nicht erforderlich 17 Lager für Lösch- und/oder Bindemittel, Geräte, Schläuche 65 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2a) 18 Raum für Sondermessgeräte 20 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung, Jugendfeuerwehr und Musikzug kombiniert (s. Ziffer 2a und 2b) 19 Kleiderkammer 20 0 0 nicht erforderlich 20 Umkleideräume 1,2qm / Feuerwehr- angehörigen 20a Umkleideraum Damen 1 12 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendfeurwehr 20b Umkleideraum Herren 1 60 Spindraum für Einsatzabteilung und Jugendffeurwehr 20c Umkleideraum Jugendfeuerwehr weiblich 0 0 mit Umkleidaraum Damen kombiniert (s. Ziffer 20a) 20d Umkleideraum Jugendfeuerwehr männlich 0 0 mit Umkleidaraum Herren kombiniert (s. Ziffer 20b) 20 Trocknungsraum 6 0 0 nich erforderlich 21 Werkstatt erdgeschossig 25 0 0 mit Geräte- und Materiallager Einsatzabteilung kombiniert (s. Ziffer 2) 22 Waschhalle 1 0 Waschplatz vor dem Gebäude 23 Geräteraum für Waschhalle 0 0 nicht erforderlich 24 Treibstofflagerraum 10 0 0 nicht erforderlich 25 Eisen- und Holzlagerraum 0 0 nicht erforderlich 26 Notstromversorgung 0 0 Anschluss für externe Stromversorgung vorgesehen 27 Reinigung/Desinfektion 0 0 nicht erforderlich 28 Sanitäre Anlagen (WC und Duschen für Damen und Herren) innerhalb Erdgeschoss je einmal nach Geschlecht Neubauvorhaben Feuerwehrhaus Nienberge RaumbedarfNormative Mindestanforderungen Nr. Beschreibung der Nutzung Erläuterung I. Feuerwehrnurtzung Anlage C 28.1 Damen 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 28.2 Herren 1 ASR 4.1 1x WC-, 1x Duschenraum für Einsatzabteilung und Jugendfeuerwehr 29 Haustechnik (Lüftung/Klima/Heizung) 1 15 30 Putzraum /Abstellraum 4 1 4 31 Übungshof 250 0 0 250 m² Flächenbedarf: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 32 Treppenraum/Verkehrsflächen mind. 1,5 m Breite Flächenbedarf je nach Planung 33 Aufenthalt FF / JF 0 0 mit Jugendraum kombiniert (s. Ziffer 9) 34 Einsatzmittel 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 35 Materialbevorratung 0 0 mit Material- und Gerätelager kombiniert 36 Hausanschlussraum Wasser und Strom 1 5 mit Notstromeinspeisung (13 kVA), kann in Haustechnikraum integriert werden 37 Mehrzweckraum 0 0 nicht erforderlich 38 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 24 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 39 Parkraum Zrairad 0 0 Flächenbedarf für 20 Zweiräder (15x Fahrrad, 5x Krad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 40 Wohnraum 7 115 1. 4 Wohn- und Schlafräume 2. Küche mit Vorratsraum 3. Bad mit Gäste-WC 4. Balkon, Loggia, Terrasse (je nach Gebäudeausführung) 5. Zugang getrennt von der Feuerwehrnutzung 41 Kellerersatzraum 1 9 inkl. Flächen für die Hausanschlusstechnik 42 Pakrraum PKW 0 0 Flächenbedarf für 1 PKW: zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen 43 Pakrraum Zweirrad 0 0 Flächenbedarf für 4 Zweiräder (4x Fahrrad): zu berücksichtigen bei der Planung der Freiflächen Anzahl qm 23 635Mindestumfang an Gebäudeflächen II. Gerätewartwohnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0607/2020 Kurzüberblick Beschluss über die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im Stadtteil Nienberge. Das aktuell genutzte Gebäude entspricht nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen. Eine Sa- nierungs- bzw. Erweiterungsmaßnahme am derzeitigen Standort ist nicht möglich. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Errichtung und der Betrieb eines Feuerwehrhauses für die Feuerwehr Münster im Stadtteil Nienberge. Im Zuge dieser Maßnahme werden folgende Teilziele verfolgt: 1. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben des Arbeits- und Unfallschutzes für den Betrieb von Feu- erwehrhäusern (gem. DGUV-I 205-008). 2. Einhaltung gesetzlicher Vorgaben zur Unterhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr (gem. BHKG NRW). 3. Schaffung angemessener und bedarfsgerechter Räumlichkeiten (gem. DIN 14092). Das entwickelte Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht dem Standardpro- gramm, welches seit den Neubauten der Feuerwehrhäuser Handorf und Kinderhaus zur Anwen- dung gekommen ist. Bestandteil des Raumprogramms für das Feuerwehrhaus ist auch eine Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges. Wesentliche Planungs- und Ausführungsgrundlagen für das Ge- bäude stellen die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV-I 205- 008 dar. Die Verwaltung schlägt die Realisierung des Bauprojektes auf einem zentral gelegenen Grund- stück auf einem Teilbereich des Vögedingplatzes vor. 1. Die einsatztaktischen und strategischen Anforderungen zur Sicherstellung eines leistungs- fähigen kommunalen Gefahrenabwehrsystems werden eingehalten. 2. Das erforderliche städtische Grundstück im Bereich „Vögedingplatz“ im Stadtteil Nienbe r- ge steht zur Verfügung. 3. Das Gebäude erfüllt normativen und rechtlichen Anforderungen, welche für einen sicheren und funktionalen Betrieb einer Freiwilligen Feuerwehr einzuhalten sind. 4. Die Inbetriebnahme des Feuerwehrhauses erfolgt spätestens im Jahr 2023. Es ist mit einem finanziellen Aufwand von 3.400.000,00 Euro zu rechnen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0209 Bezeichnung der PG: Brandschutz Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein X teilw. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der im Haushalt 2020 veranschlagte Haushaltsansatz von 1.885.000,00 € aufgrund baukonjunktureller Preissteigerungen nicht auskömmlich ist. Die aktuali- siert geschätzten Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 3.400.000 € und werden für die folgenden Haushaltsjahre angemeldet. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass damit bereits vor dem Beschluss über den Etat 2021 eine Bindung eingegangen wird. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig 1. Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gem. Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleis- tung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW) 2. Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (ArbSchG) 3. Brandschutzbedarfsplan der Stadt Münster Normative Regewerke: DIN 14092 und DGUV-I 205-008 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben dient ein zeitgemäß gestaltetes Gebäude auch der Förderung, der Gewinnung und dem Erhalt des Ehrenamtes innerhalb der Gefahrenabwehrstruk- tur der Feuerwehr Münster. Zur Sicherstellung der grundsätzlichen Schutzziele und Qualitätskriterien in der Gefahrenabwehr stellt die Freiwillige Feuerwehr, mit einem personellen und materiellen Anteil von 60%, einen un- verzichtbaren Bestandteil der Feuerwehr Münster dar. Insbesondere in den Außenbereichen (wie in diesem Fall im Stadtteil Nienberge) erfolgt die Erstintervention bei einem Schadensereignis durch die Freiwillige Feuerwehr.
AnlageD_Ausrückbezirk_Nienberge
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V/0607/2020 Anlage D Ausrückbezirk Löschzug Nienberge
Anlage_B_Voegedingplatz_FH_Nienberge_2020-06-25
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FSt ca. 2.236m² 14 St 5 St 3,00 3,003,00 6,25 13,60 + ca. 185m² für optionale Erweiterung der Fahrzeughalle I I I I I I I I I I 69 I I I I II I I I I I I I 17 I Flur 29 II I I IV I I I I I 11 3 50 48 16 37a 9|JHGLQJSODW] 22 15 5 18 34 9 36 1 $OKDUGVWUDH $OKDUGVWUDH 20 37 5 30 42 Lohmannweg Lohmannweg 15 9 48 7 11 32 38 7 67 19 13 40 Goesenweg 13 367 190 387 184 510 390 204 192 366 200 181 217 360 516 196 392 513 206 641 389 188 383 296 512 590 717 362 183 195 357 359 365 208 295 363 514 185 388 385 180 210 774 215 198 202 194 211 511 214 718 384 719 212 364 189 504 213 197 391 207 193 742 182 179 209 361 386 741 191 199 380 203 205 201 381 515 I I II 15,54 14,86 3,00 7,00 7,52 3,00 5,00 32,36 9,49 1,00 5,00 6,50 10,00 6,50 3,00 4,80 15,60 3,00 Terrasse Pfad: K:\61_3\61_32\1_Stb_Projekte\Nienberge\Vögedingplatz\99_CAD\Voegedingplatz_FeuerwehrV1_2020-06-25.dwg 1LHQEHUJH9|JHGLQJSODW] Feuerwehrstandort Variante 01 M.: 1 : 500 25.06.202061-32 © Stadt Münster Anlage B
Beschlussvorlage
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V/0607/2020 V/0607/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss zum Neubau des Feuerwehrhauses für den Löschzug Nienberge der Feuerwehr Münster. Beratungsfolge 18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 19.08.2020 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Vorberatung 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: I.1 Eine Teilbebauung des Vögedingplatzes in Nienberge zur Errichtung von barrierefreien Wohnu n- gen und einer Großtagespflege für Kinder (vgl. V/0477/2016) wird nicht weiterverfolgt. Der B e- schluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) vom 22.09.2016 wird hiermit aufgehoben. I.2 Die Stadt Münster errichtet im Stadtteil Nienberge den zentral gelegenen Neubau eines Fe u- erwehrhauses auf einer Teilfläche des Vögedingplatzes (Fläche: rund 2.200 m², s. Anlage B). I.3 Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieses Errichtungsbeschlusses eine detaillierte Bauplanung (unter Berücksichtigung der DIN 14092 und DGUV-I 205-008), eine Kostenermittlung (aufgeschlüsselt nach Kost engruppen gem. DIN 276) sowie einen Bauzeitenplan zu entwickeln und im Rahmen des Baubeschlusses vorzulegen. Dem standardisierten Raumprogramm für Feuerwehrhäuser wird zugestimmt (s. Anlage C). Feuerwehr 24.06.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bieber Telefon: 492-8300 BieberC@stadt-muenster.de - 2 - V/0607/2020 I.4 Nach der Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses wird d as Grundstück des alten Feue r- wehrhauses an der Kurneystraße einer neuen Nutzung zugeführt. Die Verwaltung wird beau f- tragt, die Option seniorengerechte Wohnungen mit Großtagespflege für Kinder für den Altstan d- ort der Feuerwehr zu prüfen. I.5 Es wird zur Kenntnis genommen, dass ein umfassender Abwägungsprozess unter Betrachtung von alternativen Standorten erfolgt ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0209 Brandschutz und feuerwehr- technische Hilfeleistungen Investitionsmaßnah- me 4560 Neubau Feuerwehrhaus Nienberge 2020 2021 2022 2023 60.000 300.000 1.500.000 1.540.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 3.400.000 Es wird zur Kenntnis genommen, dass der im Haushaltsplan 2020 für die Jahre 2020 -2022 veran- schlagte Ansatz in Höhe von 1.885 .000,00 € auch aufgrund baukonjunktureller Preissteigerungen nicht auskömmlich ist. Die zur Finanzierung des Neubaus des Feuerwehrhauses erforderlichen E r- mächtigungen werden zum Haushaltsp lan – Entwurf 2021 angemeldet. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den Etatberatungen 2021 ff. erfolgt. Die Verwaltung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle zu kompensieren. Begründung: a.) Aufhebung des bisherigen Beschlusses zur Schaffung von Wohnraum Bei Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage wird der Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) vom 22.09.2016, im Bereich der östlichen Teilfläche des Vögedingplatzes barrierefreie Wohnangebote und eine G roßtagespfle- geeinrichtung für Kinder zu ermöglichen (vgl. V/0477/2016), aufgehoben. Das hierfür erforderl i- che Grundstücksvergabeverfahren wurde noch nicht eingeleitet, sodass die Teilfläche für den dringend erforderlichen Neubau des Feuerwehrgerätehauses N ienberge bereitgestellt werden - 3 - V/0607/2020 kann. Die Prüfung von Alternativstandorten der Feuerwehr (s. Pkt. b) hat ergeben, dass der V ö- gedingplatz aus einsatztaktischen Gründen deutlich gegenüber der Alternative zu präferieren ist. Die gem. V/0577/2016 vorgesehenen Nutzungen können ggf. am Altstandort an der Kurneystr a- ße realisiert werden; eine entsprechende Prüfung der Verwaltung erfolgt zeitnah. a.) Ist-Situation des Löschzuges: Die Feuerwehr Münster unterhält im Stadtteil Nienberge einen von 20 Löscheinheiten der Freiwil- ligen Feuerwehr Münster. Die Löscheinheit ist zuständig für einen Teil des Stadt gebietes (Aus- rückebezirk, s. Anlage D) mit folgenden Einsatzschwerpunkten: - Wohn- und Geschäftsbebauung (Gebäudeklassen 1 bis 5 sowie Große Sonderbauten) - Große landwirtschaftliche Betriebe - Große Gewerbebetriebe und -lager - Teilabschnitte der Bundesautobahn A1 und Bundesstraße B 54 Für die Aufgabenwahrnehmung in den Schwerpunkten Brandschutz, Technische Hilfeleistung und Katastrophenschutz verfügt der Löschzug Ni enberge derzeitig über 67 Angehörige sowie drei Einsatzfahrzeuge (ein Hilfeleistungslöschfahrzeug, ein Lösch fahrzeug für den Katastrophen- schutz und einen Rüstwagen). Die personelle Vorhaltung untergliedert sich in 39 männliche und drei weibliche An gehörige der Einsatzabteilung,18 Angehörige der Ehrenabteilung und 7 J u- gendliche in der Jugendfeuerwehr. Die Löscheinheit Nienberge ist derzeit weder bedarfsgerecht noch entsprechend den gelten den Arbeits-, Unfall- und Hygieneschutzvorschriften untergebrac ht. Das aktuell genutzte Feuerwehr - haus wurde 1949 errichtet und letztmalig 1995 um einen Fahrzeugeinstellplatz erweitert. Sämtl i- che Installationen sind aufgrund ihrer Überalterung abgän gig. Fahrzeugstellplätze für die Ei n- satzkräfte nach der Alarmierung sind am Feuerwehrhaus nicht ausreichend vorhanden. Verbindliche Normen be züglich der Raumgrößen und der technischen Ausstattung existierten seinerzeit nicht. Die Schulungs -, Unterkunfts- und Sanitärbereiche wurden in der damaligen Pla - nung für 20 männliche Einsatzkräfte ausgelegt. Eine Mitgliedschaft von Frauen im Löschzug fand dabei damals keine Berücksichtigung. Alle vorhandenen baulichen, technischen und organi - satorischen Gegebenheiten werden den heutigen Grundanforderungen hinsichtlich der anzustr e- benden Personalstärke von 50 aktiven weiblichen und männlichen Angehörigen des Löschzuges nicht mehr gerecht. - 4 - V/0607/2020 Die Einsatzkräfte müssen sich im unmittelbaren Bewe gungsbereich der Großfahrzeuge umzi e- hen. Da die Umkleidebereiche mit der Schutzkleidung aktuel l in der Fahrzeughalle untergebracht sind, kann eine Kontaminationsverschleppung von Schadstoffen durch eine fehlende, sogenan n- te „schwarz/weiß-Trennung“, nicht ausgeschlossen werden. Baulich fehlen Duschen, Sanitära n- lagen und separate Umkleidebereiche für das weibliche Personal der Einsatzabteilung, sowie ein Büro mit Führungsstelle und ein separater Raum für die Jugendfeuerwehr. Ein ordnungsgemäßer Betrieb des Feuerwehrhauses für die Erfüllung der Einsatzaufgaben in den Bereichen Brandschutz, technische Hilfeleistung und Katastro phenschutz ist somit nicht mehr möglich. Der m angelhafte Zustand wurde im Januar 2019 durch eine Sicherheitsinspekti- on der Unfallkasse NRW erneut bestätigt . In ihrer Funktion als zuständige Aufsichtsbehör de for- muliert die Unfallkasse un verzüglich tätig zu werden, da eine normkonforme Mängelbeseitigung am bestehenden Standort nicht möglich ist. b.) Standortwahl: Eine strategische günstige Positionierung des Feuerwehrhauses ist für den aktuell wachsenden und sich städtebaulich verändernden Stadtteil von zentraler Bedeutung, da auf grund der räumli- chen Entfernung der Wachen der Berufsfeuerwehr zum Stadtteil Nienberge die Einhaltung der Hilfsfristen ausschließlich durch das rechtzeitige Eintreffen des Löschzuges Nienberge sicherzu- stellen ist. Die Standortwahl erfolgt auf Grundlage einer umfassenden Standortbewertung anhand der Krit e- rien: 1. Grundstücksgröße und Beschaffenheit, 2. Lage und Wegstrecken und 3. Wegeführung Im Rahmen der Bewertung wurden insgesamt 13 Standorte untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die o.g. Anforderungen im Bereich des Vögedingplatzes an der A l- hardstraße am besten erfüllt werden können. Im Zuge des Stadtteilentwicklungskonz eptes „Ni- enberge und Häger-Uhlenbrock“ erfolgte eine öffentliche Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Vor diesem Hintergrundschlägt die Verwaltung die Errichtung des neuen Feuerwehrhauses in ei- nem Teilbereich des Vögedingplatzes vor. Das Grundstück ist im städtischen Eigentum und: ausreichend dimensioniert (beansprucht wird lediglich eine Teilfläche von rd. 2.200 qm), erfüllt die einsatztaktischen Anforderungen der Feuerwehr, für die Errichtung des Standardgebäudetyps „Feuerwehrhaus Typ: Sprakel“ günstig zuge- schnitten, Die erforderliche Schaffung von Planungsrecht erfolgt durch Aufstellung eines einfachen Beba u- ungsplans. Die vorliegenden Zwischenergebnisse eines von der Verwaltung vorab beauftragten - 5 - V/0607/2020 schalltechnischen Gutachtens machen deutlich, dass d er Betrieb eines Feuerwehrgerätehauses auch immissionsschutzrechtlich umsetzbar ist. Wie bisher (vgl. V/0477/2016) wird auch für das Neubauvorhaben der Feuerwehr vorausgesetzt, dass die Freiraumqualitäten des Vögedingplatzes so weit wie möglich erhalten b leiben. Dazu ge- hören insbesondere die an der nördlichen Grundstücksgrenze verlaufende Ost-West- Grünverbindung sowie der Erhalt einer großzügigen öffentlichen Grünfläche westlich des künft i- gen Feuerwehrgrundstückes. Der Neubau muss sich städtebaulich rücksi chtsvoll in die bauliche Umgebung einfügen und den Charakter und die Qualitäten des Bestandsgebietes wahren. c.) Raumprogramm und Grundgebäudetechnik Das Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge entspricht dem Standardprogramm, wel - ches seit dem Neubau der Feuerwehrhäuser Kinderhaus und Handorf zur Anwendung kommt. Wesentliche Planungs - und Ausführungsgrundlagen für das Gebäude stellen hierbei die DIN 14092 „Planungsgrundlagen für Feuerwehrhäuser“ sowie die DGUV -I 205 -008 „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ dar. Das aus diesen Normen entnommene Raumprogramm wurde bedarfs - orientiert mit dem Ziel ange passt, den umbauten Raum und die damit verbundenen Aufwen - dungen zu begrenzen. Hierbei wurden wirtschaftliche und funktionale Synergieeffekte angestrebt. So ist z. B. die Nutzung des Schulungsraumes auch als Abschnittsführungs - und Not - rufmeldestelle vorgesehen. Nach Abstimmung über den Wohnraumbedarf des Löschzuges wurde in das Raumprogra mm ei- ne Gerätewartwohnung für Angehörige des Löschzuges aufgenommen. Auf diese Weise wird s i- chergestellt, dass sich das Feuer wehrhaus selbst, die technischen Anlagen und die Fahr zeuge jederzeit in einem einsatzbe reiten Zustand befinden und zugleich eine „Bewachung“ der Liege n- schaft gegeben ist. Als zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeit für diesen Standort soll im Rahmen der Bau pla- nungen sowie der Anordnung des Gebäudes auf dem Grundstück die optionale Erweite rungsfä- higkeit um einen weiteren Fahrzeugeinstellplatz berücksichtigt werden. Ziel für da s Feuerwehrhaus Nienberge ist die Umsetzung einer wirtschaftlichen Wiederholungs - planung des Fe uerwehrhauses Sprakel als Fortentwicklung des Feuerwehrhauses Handorf. Ge- mäß Ratsbeschluss werden ein Gründach und eine Photovoltaikanlage zum Klim aschutzbeitrag vorgesehen. d.) Kosten: - 6 - V/0607/2020 Das Neubauvorhaben befindet sich in einer sehr frühen Phase der Projektentwicklung. Der er - mittelte Kostenrahmen basiert auf der Kostenaufstellung für den Neubau des Feuerwehr hauses in Sprakel inkl. der Anpassung der voraussichtlic hen Baupreisindizes bis zum Jahr 2023, dem der aktuellen Konjunkturlage geschuldeten Risikozuschlag sowie den Vorgaben der einschläg i- gen DIN 276 und umfasst die Kennwerte aller Kostengruppen auf der Grundlage der erforderl i- chen Bruttogeschossflächen. Im Zuge der Kostenkalkulation wurde ein durchschnittlicher funktio- naler Ausstattungsstandard ( analog den Standards vorherig gebauter Feuerwehrhäuser ) ang e- setzt. Die weitere Konkretisierung - Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Ausschreibung sowie die Ausstattung mit beweglichem Mobiliar - bis hin zur abschlie ßenden Kostenfeststellung (nach Fertigstellung der Baumaßnahme) erfolgt im üblichen Rahmen der anstehenden Planungsschritte durch das Amt für Immobilienmanagement. Gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage A - Kurzbeschreibung Anlage B - Lageplan Anlage C - Raumprogramm für das Feuerwehrhaus Nienberge Anlage D - Ausrückbezirk des Löschzuges Nienberge
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Kurneystraße
- Vögedingplatz
- Kinderhaus
- Lohmannweg 15
- Goesenweg 13
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Details
- Aktenzeichen
- V/0607/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37