V/0702/2017
Zukünftige Entwicklung der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH)
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Beschlussvorlage
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V/0702/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Zukünftige Entwicklung der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI GmbH) Beratungsfolge 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Das Aufgabenspektrum der Westfälische Bauindust rie GmbH (WBI GmbH) wird erweitert und auf die Betreuung komplexer Projekte der Stadtentwicklung ausgedehnt. Die in der Anlage beigefügte Fassung zu § 2 des Gesellschaftsvertrages wird beschlossen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur engen Zusammenarbeit der WBI GmbH mit der KonvOY GmbH ein Dienstleistungsvertrag abgeschlossen worden ist. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Vermarktung von Grundstücken im Stadtko nzern die WBI GmbH bei Bedarf Verträge zur Geschäftsbesorgung abschließen kann. 4. Die Neubesetzung der Geschäftsführung der WBI GmbH zum 01.01.2018 wird in einer gesonde r- ten Vorlage geregelt. 5. Die Anträge an den Rat der SPD -Fraktion Nr. 59/2016 „Strukturen der städtischen Gesellscha ften optimieren – Neue Perspektiven für die Westfälische Bauindustri e (WBI)“ und der Ratsfraktion der CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. 30/2017 „Ressourcen bündeln – Potentiale ausschöp- fen: WBI und KonvOY arbeiten eng zusammen!“ sind damit erledigt. Begründung: Zu 1: Die Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) hat de rzeit ihren Fokus auf dem Betrieb der städt ischen Parkhäuser. Da absehbar keine Parkhausbauten notwendig sind, ergeben sich nutzbare Kapazitäten, insbesondere im Baubereich. Ebenso stellt sich die Frage nach einer zukünftigen Ausrichtung der Gesellschaft, die bereits jetzt durchaus mehr als eine „Parkhausgesellschaft“ ist, gerade vor dem Hin- tergrund einer wachsenden Stadt mit einem immensen öffentlichen Investitionsprogramm. Die zukünf- tige Entwicklung der WBI GmbH sollte mit folgenden Zielsetzungen erfolgen: Vorlagen-Nr.: V/0702/2017 Auskunft erteilt: Frau Dr. Janetzki Ruf: 492 20 10 E-Mail: Janetzki@stadt-muenster.de Datum: 16.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0702/2017 - Die WBI GmbH soll sich in Zukunft wieder breiter aufstellen und Bauprojekte für den Stadt- konzern übernehmen. Die WBI GmbH hat bereits in der Vergangenheit große stadtstrukturelle Projekte für die Stadt umg e- setzt (Beispiel Aegidiimarkt), die Erfahrung solcher Vorhaben ist vorhanden. Sie hat die erforde rliche Expertise und Kenntnis der Stadtstrukturen, um als Projektentwickler Aufgaben im Sinne der Stadt durchzuführen. Die WBI GmbH hat grundsätzlich Kapazitäten, da aktuell keine Parkhausbauten o.ä. geplant sind. Die Eigenkapitalausstattung ist ebenfalls gut, sodass die Finanzierung en tsprechender Projekte unproblematisch ist. Die WBI GmbH nimmt bereits Dienstleistungsaufgaben für die KonvOY GmbH wahr und kann im Konzern über einen Geschäftsbesorgungsvertr ag die Vermarktung von Grundstücken übernehmen. Für die zukünftige Ausrichtung der WBI GmbH sind folgende Ziele maßgeblich: - Die WBI GmbH behält nach wie vor die Säule des Parkhausgeschäfts. Das Parkhausgeschäft ist Kerngeschäft der WBI GmbH im Stadtkonzern. Durch sie ist das Parkhaus- geschäft in der Innenstadt nahezu vollständig in städtischer Hand und somit auch verkehrsp olitisch durch die Stadt steuerbar. Das Parkhausgeschäft läuft in geregelten Bahnen. - Eine enge Kooperation innerhalb des Stadtkonzerns wird angestrebt. Vielversprechend ist eine enge Kooperation innerhalb des Stadtkonzerns. Die Kooperation der WBI GmbH mit der KonvOY GmbH bei der Entwicklung der Konversionsflächen könnte ein Ei nstieg sein. Ein Dienstleistungsvertrag wurde bereits abge schlossen. Ein Fokus auf soziale Infrastruktur legt z u- dem eine enge Kooperation mit der Wohn+Stadtbau GmbH ( W+S GmbH) nahe, wenn es um Qua r- tiersentwicklungen geht. Die inneren Strukturen der W+S GmbH und der WBI GmbH sind sehr ähn- lich, sodass hier eine eng e Kooperation leichter zu hebende und größere Synergien für den Stad t- konzern bedeuten würden. - Die WBI GmbH kann sich in die Richtung einer Infrastrukturgesellschaft entwickeln, die bspw. mit dem Schwerpunkt auf soziale Infrastruktur Bauten für die Stadt übernimmt. Im Rahmen der Entwicklung der Konversionsflächen York und Oxford sind enorme Infrastrukturinves- titionen notwendig. Die KonvOY GmbH müsste hierfür entsprechende Kapazitäten und Komp etenzen aufbauen. Der W+S GmbH fehlen diese Kapazitäten, wenn di e Schaffung von Wohnraum vorrang i- ges Ziel der W+S GmbH ist. Das städtische Amt für Immobilienmanagement ist angesichts der wac h- senden Infrastrukturerfordernisse außerhalb der Konversionsflächen ebenfalls stark ausgelastet. Die WBI GmbH könnte die Hochbauprojekte für die soziale Infrastruktur in York und Oxford überne h- men. Sie könnte sich hierdurch langfristig in Richtung einer städtischen Infrastrukturgesellschaft en t- wickeln. Ein Fokus auf soziale Infrastruktur lindert die Engpässe in diesem Bereich und die WBI GmbH übernähme eine Aufgabe, die dem öffentlichen Zweck dient und die Kompetenzen und Kap a- zitäten der WBI GmbH im Baubereich nutzt. Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2016, Vorlage V/1062/2016, wurde einer Neufassung des G e- sellschaftsvertrages der WBI GmbH zugestimmt. Nunmehr wird dem Rat zur dargelegten Neuausrich- tung der Gesellschaft eine Neufassung des § 2 des Gesellschaftsvertrages zur Beschlussfassung vorgelegt. Zu 2: Die formelle Gründung der KonvOY GmbH ist im April 2017 erfolgt, die Gesellsc haft befindet sich im Aufbau. Die Strukturen der Gesellschaft sollen möglichst flexibel sein, um eine langfristige Bi ndung von Personalressourcen, die schwer wieder zurückzuführen sind, zu vermeiden (vgl. Vorlage V/0775/2016 und Vorlage V/0899/2016). Daher wurde mit Wirkung zum 01.07.2017 ein Dienstleis- tungsvertrag abgeschlossen, aufgrund dessen die WBI GmbH für die KonvOY GmbH tätig wird. Der Dienstleistungsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den der eine Partner zur Leistung der versprochenen Dienste und der andere Partner zur Entrichtung der vereinbart en Vergütung verpflich- tet wird. - 3 - V/0702/2017 Die WBI GmbH übernimmt im Wesentlichen folgende Aufgaben für die KonvOY GmbH: Vermietung eines geeigneten Büroraumes und Nutzung des Besprechungsraums sowie Nutzung der Geschäftsadresse „Engelstraße 49, 48143 Münster“ Nutzung der Strukturen für Telefon, Fax, Internetauftritt und E-Mail-Konto Postbearbeitung und Sekretariatsaufgaben laufende kaufmännische Arbeiten, insbesondere Buchhaltung und Zahlungsverkehr Erstellung der Steuererklärungen (ohne Steuerberatung). Ein möglicher Ausbau der Kooperation erfolgt nach Bedarf und Kapazitäten, insbesondere in Abhä n- gigkeit vom Verlauf der Konversionsprojekte. Zu 3: Die Verwaltung hat die grundsätzliche Möglichkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages der WBI GmbH mit der Stadtwerke Münster GmbH mit positivem Ergebnis geprüft. Ein Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag (§ 611 und § 63 1 BGB), durch den sich der Leistungsschuldner zur entgeltlichen Besorgung eines ihm vom Leistungsgläubiger übertr a- genen Geschäfts verpflichtet (§ 675 Abs. 1 BGB). Man spricht auch von einem entgeltlichen Tre u- handgeschäft. Eine Grundstücksübertragung von Gr undstücken der Stadtwerke Münster GmbH, die nicht mehr für betriebsnotwendige Zwecke benötigt werden, an die WBI GmbH, wird aus Gründen der Grunde r- werbsteuerproblematik nicht empfohlen. Aber auch der Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertr a- ges im vorgenan nten Sinne zwischen beiden Gesellschaften wird wegen der geringen Zahl frei ve r- marktbarer Grundstücke bei der Stadtwerke Münster GmbH (3 Grundstücke) nicht zur Weiterverfo l- gung empfohlen. Die WBI GmbH kann jedoch innerhalb des Stadtkonzerns bei Bedarf für weitere Gesellschaften oder auch für den hoheitlichen Bereich Aufgaben der Geschäftsbesorgung übernehmen. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer Anlage
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Anlage
Gesellschaftsvertrag
der Firma Westfälische Bauindustrie
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit dem Sitz in Münster
II. Gegenstand des Unternehmens
§ 2
1. Die Westfälische Bauindustrie bewirtschaftet umf assend den ruhenden Verkehr in der
Stadt Münster, sie baut und betreibt Parkhäuser und Umsteigeanlagen zur
Vernetzung von MIV (Motorisierter Individual-Verkehr) und ÖPNV (öffentlicher
Personennahverkehr) wie Park+Ride Anlagen, Park+Bike Anlagen,
Fahrradparkanlagen usw. und betreibt Fahrradverleihsysteme.
2. Die Westfälische Bauindustrie errichtet und betr eibt bauliche Sicherungsmaßnahmen
im städtischen Interesse zum Schutz von Wegen, Straßen und Plätzen.
3. Die Westfälische Bauindustrie engagiert sich im Bereich des gewerblichen Bauens
als Bauherr im eigenen Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen
insbesondere unter Beachtung der öffentlichen Zwecksetzung in solchen Bereichen,
die strukturell zur Stadtentwicklung in Münster beitragen (z.B. Hierzu gehören
Gewerbe- oder Handwerkerzentren, Projekte zur wohnungsnahen Grundversorgung
in der Entwicklung /Verbesserung von Wohnbereichen, Bau von Schulen, Kitas und
Flüchtlingseinrichtungen sowie soziale sonstige Infrastruktureinrichtungen).
4. Das bei der Westfälische Bauindustrie GmbH vorhandene Spezialwissen im Bau von
Parkanlagen und von gewerblichen Bauprojekten kann soweit damit ein öffentlicher
Zweck verfolgt wird, im Bereich der durch die Gemeindeordnung gezogenen Grenzen
örtlich durch die Übernahme von Beratungs-, Planungs- oder Bauaufträgen für Dritte
vermarktet werden. In diesem Zusammenhang dürfen begleitend auch
kaufmännische- und Verwaltungsdienstleistungen erbracht werden.
5. Die Gesellschaft bewirtschaftet das eigene Grundvermögen. Sie kann Grundstücke
erwerben, belasten und veräußern, sowie Erbbaurechte ausgeben und erwerben . Sie
kann die Vermarktung von Grundstücken im Konzern Stadt Münster im Wege der
Geschäftsbesorgung übernehmen.
6. Die Gesellschaft kann die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften übernehmen,
soweit sie Miteigentümer ist oder diese Tätigkeit auf Veranlassung eines
Gesellschafters erfolgt. Dies gilt ebenfalls, wenn diese Tätigkeit auf Veranlassung
eines Gesellschafters erfolgt und hierfür ein öffentliches Interesse besteht, die diese
kommunale Betätigung erfordert.
7. Zur Erreichung der in den Absätzen 1. bis 6. gen annten Zwecke kann die
Gesellschaft alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck dienen. Sie ist
berechtigt, andere Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.
8. Die Gesellschaft führt ihre Geschäfte im Sinne d es § 109 GO NRW.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Engelstraße 49
- Aegidiimarkt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0702/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.08.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37