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3027/2019

Beantwortung der SPD Anfrage AN/1057/2019 zum Ausbau Godorfer Hafen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 26.09.2019

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 04.11.2019

Beantwortung einer Anfrage (Rat)

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Beantwortung einer Anfrage (Rat)

7483 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2-1 
 
Vorlagen-Nummer 26.09.2019 
 3027/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rat 26.09.2019 
Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 
Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 
Verkehrsausschuss 28.10.2019 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
Hauptausschuss 04.11.2019 
Finanzausschuss 04.11.2019 
 
Beantwortung der SPD Anfrage AN/1057/2019 zum Ausbau Godorfer Hafen 
Die Beantwortung der Anfrage AN/1057/2019 der SPD Fraktion zum Ausbau des Godorfer Hafens 
erfolgt unter Einbezug der eingeholten Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr AG (HGK) zu den 
Fragen 2 und 5. 
 
Frage 1: Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand –  
wie bewertet die Verwaltung die Umwelt- und Klimaauswirkungen folgender Szenarien:  
- Nullvariante: Die Planungen zum Godorfer Hafen werden eingestellt; es findet demgemäß 
keine ökologisch sinnvolle Verlagerung von LKW-Verkehr auf die Binnenschifffahrt statt? 
- Planungsvariante: Die ökonomisch, ökologisch und verkehrspolitisch sinnvollen Planungen 
zum Godorfer Hafen werden fortgeführt und der Godorfer Hafen wird wie geplant ausge-
baut? 
Die Verwaltung wird gebeten, beide Szenarien wie eine bauplanungsrechtliche Umweltprüfung 
(vgl. Vorlage 1818/2012) darzustellen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die umwelt- und 
klimabezogenen Vor- und Nachteile beider Varianten unter Anwendung der aktuellen Metho-
denkonvention 3.0 zur Ermittlung der Umweltkosten des Umwelt-Bundesamtes zu saldieren. 
 
Antwort zu Frage 1:  
 
Wenn die Planungen zum Godorfer Hafen eingestellt werden, werden die Transporte weiterhin mit 
LKW über Kölner Straßen und teilweise auch über die Schiene geführt. Ohne die Erarbeitung eines 
Logistikkonzeptes würden die LKW-Verkehre durch die Stadt dann in der Zukunft zunehmen. Der 
Ausbau des KV-Terminals im Industriepark-Nord wirkt dagegen verkehrsentlastend. Er fand jedoch in 
den Überlegungen zum Ausbau des Godorfer Hafens bislang keinerlei Berücksichtigung. Diese Maß-
nahme wird die LKW-Verkehre vom Kölner Norden in den Kölner Süden signifikant reduzieren.

2 
 
 
Die in der Anfrage angesprochene Vorlage 1818/2012 hat formal nach wie vor im Hinblick auf den 
Umweltbericht, (siehe Anlage 2 der Vorlage 1818/2012 unter Kap.5) Gültigkeit, wobei aktuelle Daten 
nicht eingearbeitet sind. Diese müssten aufwendig erhoben und unter Berücksichtigung der neuesten 
Erkenntnisse der letzten Jahre neu bewertet werden. Insbesondere sind der Ausbau des IPKN (In-
dustriepark Köln-Nord) und des damit verbundenen erweiterten KV-Terminals nicht in den Umweltbe-
richt eingeflossen. Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens müssten die Themen weiter ausge-
arbeitet und inhaltlich (u.a. durch Gutachten) vertieft werden. 
 
Eine „bauplanungsrechtliche Umweltprüfung“ ist keine Stellungnahme, die in der Kürze der Zeit ver-
fasst werden kann, sondern eine fundierte und fachliche Bearbeitung innerhalb eines umfangreichen 
Planungsprozesses. Wie bereits dargelegt, ist vorgesehen, dass diese im Rahmen eines weiteren 
Bauleitverfahrens stattfindet. 
 
Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 (Vorlage 0051/2019) zum Klimanotstand 
wird das Thema des Klimaschutzes sicher noch intensiver als bisher im Rahmen der Umweltprüfung 
betrachtet. Stellungnahmen der Umweltverbände gilt es im weiteren Verfahren zu bewerten und zu 
berücksichtigen. Eine daraus resultierende notwendige Abwägung würde im Rahmen des weiteren 
Bauleitplanverfahren erfolgen. 
 
Eine Saldierung der umwelt- und klimabezogenen Vor- und Nachteile der beiden Varianten- wie im 
Antrag gefordert-  unter Anwendung der aktuellen Methodenkonvention 3.0 des Umweltbundesamtes 
kann nicht durchgeführt werden, da die erforderlichen Eingangsdaten nicht vorliegen (z. B. CO2-
Äquivalente, Tonnen Emissionen). Auch wenn eine Berechnung möglich wäre, würde eine solche 
Ermittlung absolut unvollständig und nicht fundiert sein, da nicht alle umweltrelevanten Punkte abge-
deckt werden (z. B. fehlt der Artenschutz, Landschaftsschutz), so dass die keine Aussagekraft hätte. 
 
Frage 2: Welche Chancen sieht die Verwaltung im Ausbau des Godorfer Hafens für die städtischen 
Finanzen unter folgenden Aspekten: 
a) höhere Beteiligungserträge des Stadtwerke-Konzerns? 
b) höhere Einnahmen bei den Kommunalsteuern? 
 
Antwort zu Frage 2: 
 
zu a) 
Auf Basis der letzten wirtschaftlichen Betrachtungen, die 2016 von der HGK beauftragt wurden, ge-
hen die Stadtwerke Köln bislang von positiven Ergebniseffekten durch den Hafenausbau ab dessen 
Inbetriebnahme aus, was perspektivisch höhere Ergebnisabführungen der HGK an den Stadtwerke 
Konzern mit entsprechenden Auswirkungen für die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den 
Haushalt ermöglichen könnte. Dafür wären aber zuvor hohe Investitionen bei der HGK abzubilden. 
 
zu b) 
Die Einnahmen der Kommunalsteuern beziehen sich auf die Gewerbesteuer und  Grundbesitzabga-
ben auf den im Eigentum der HGK befindlichen Grundbesitz.  
Diese lassen sich in der Bauplanungsphase nicht genau beziffern. 
 
Frage 3: Welche Auswirkungen hätte die Einstellung der Ausbauplanungen auf den Wirtschaftsstand-
ort Köln? Welche Potentiale würden nicht gehoben? 
 
Antwort zu Frage 3: 
 
Köln würde im Süden der Stadt keine zusätzliche Attraktivität für Transport und Logistik gewinnen, die 
für eine wachsende Metropole Wirtschaftsfaktor sein kann.  
Gänzlich unberücksichtigt sind in einer Chancen-/Risikobetrachtung die Konzeption der Verbünde der 
Binnenschifffahrtshäfen im Kontext der strategischen Ausrichtung der Seehäfen.

3 
 
 
Auf der anderen Seite birgt der geplante Ausbau in gleicher Weise weitere ökologische und wirt-
schaftliche Risiken. Bei der bisherigen Bewertung der Ausbaupläne wurden bzw. konnten beispiels-
weise neuere Entwicklungen wie Niederkassel und deren mögliche Auswirkungen nicht berücksichtigt 
werden. 
 
Köln und die Region Köln/ Bonn können ohne den Ausbau des Godorfer Hafens an anderer Stelle 
Maßnahmen ergreifen, um den Standort für Transport und Logistik zu stützen bei gleichzeitiger Be-
wahrung von wichtigen Naturräumen im Kölner Süden. 
 
 
Frage 4: Gerade vor dem Hintergrund der ökologischen, verkehrspolitischen und auch ökonomisch-
finanziellen Chancen für die Stadt stellt sich die Frage: Warum hat die Verwaltung das Bebauungs-
planverfahren trotz bestehender Beschlusslage seit 2015 nicht weiterbetrieben? 
 
Antwort zu Frage 4:  
Die Aussetzung des Planverfahrens ist seinerzeit in Abstimmung mit der HGK erfolgt.  
 
Frage 5: Der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind durch die Planungen zum Godorfer Hafen 
Umweltausgleichs- und Planungskosten in Höhe von 8 Millionen Euro entstanden. Wie hoch wäre, 
auch unter Berücksichtigung der entgehenden Einnahmen gemäß Ziff. 2, der Vermögensschaden, 
wenn der Rat sich für die Einstellung der Planung ausspräche, 
a) für die HGK? 
b) für die Stadtwerke Köln GmbH? 
c) für die Stadt Köln? 
 
Antwort zu Frage 5: 
 
Zu den möglichen finanziellen Auswirkungen in Folge „der entgehenden Einnahmen“ s. Beant-
wortung der Frage 2 oben.  
Im Falle eines Ratsbeschlusses zur Einstellung des Ausbauvorhabens kann sich für die HGK darüber 
hinaus die Notwendigkeit der Abschreibung der getätigten Planungskosten ergeben. Das würde im 
Jahr der Abschreibung als Einmaleffekt ergebnisreduzierend wirken, sofern kein Ausgleich dieser 
Kosten durch die Stadt erfolgen sollte.  
 
gez. Reker

Beratungsverlauf (7)

26.09.2019 Rat
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2019 Wirtschaftsausschuss
TOP 14.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.10.2019 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.10.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 17.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Finanzausschuss
TOP 2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.11.2019 Hauptausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3027/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
Datum
26.09.2019
Erstellt
29.08.2019 14:38