3027/2019
Beantwortung der SPD Anfrage AN/1057/2019 zum Ausbau Godorfer Hafen
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Beantwortung einer Anfrage (Rat)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2-1 Vorlagen-Nummer 26.09.2019 3027/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 26.09.2019 Ausschuss für Umwelt und Grün 10.10.2019 Wirtschaftsausschuss 10.10.2019 Verkehrsausschuss 28.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Hauptausschuss 04.11.2019 Finanzausschuss 04.11.2019 Beantwortung der SPD Anfrage AN/1057/2019 zum Ausbau Godorfer Hafen Die Beantwortung der Anfrage AN/1057/2019 der SPD Fraktion zum Ausbau des Godorfer Hafens erfolgt unter Einbezug der eingeholten Stellungnahme der Häfen und Güterverkehr AG (HGK) zu den Fragen 2 und 5. Frage 1: Unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses zum Klimanotstand – wie bewertet die Verwaltung die Umwelt- und Klimaauswirkungen folgender Szenarien: - Nullvariante: Die Planungen zum Godorfer Hafen werden eingestellt; es findet demgemäß keine ökologisch sinnvolle Verlagerung von LKW-Verkehr auf die Binnenschifffahrt statt? - Planungsvariante: Die ökonomisch, ökologisch und verkehrspolitisch sinnvollen Planungen zum Godorfer Hafen werden fortgeführt und der Godorfer Hafen wird wie geplant ausge- baut? Die Verwaltung wird gebeten, beide Szenarien wie eine bauplanungsrechtliche Umweltprüfung (vgl. Vorlage 1818/2012) darzustellen. Zudem wird die Verwaltung gebeten, die umwelt- und klimabezogenen Vor- und Nachteile beider Varianten unter Anwendung der aktuellen Metho- denkonvention 3.0 zur Ermittlung der Umweltkosten des Umwelt-Bundesamtes zu saldieren. Antwort zu Frage 1: Wenn die Planungen zum Godorfer Hafen eingestellt werden, werden die Transporte weiterhin mit LKW über Kölner Straßen und teilweise auch über die Schiene geführt. Ohne die Erarbeitung eines Logistikkonzeptes würden die LKW-Verkehre durch die Stadt dann in der Zukunft zunehmen. Der Ausbau des KV-Terminals im Industriepark-Nord wirkt dagegen verkehrsentlastend. Er fand jedoch in den Überlegungen zum Ausbau des Godorfer Hafens bislang keinerlei Berücksichtigung. Diese Maß- nahme wird die LKW-Verkehre vom Kölner Norden in den Kölner Süden signifikant reduzieren. 2 Die in der Anfrage angesprochene Vorlage 1818/2012 hat formal nach wie vor im Hinblick auf den Umweltbericht, (siehe Anlage 2 der Vorlage 1818/2012 unter Kap.5) Gültigkeit, wobei aktuelle Daten nicht eingearbeitet sind. Diese müssten aufwendig erhoben und unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse der letzten Jahre neu bewertet werden. Insbesondere sind der Ausbau des IPKN (In- dustriepark Köln-Nord) und des damit verbundenen erweiterten KV-Terminals nicht in den Umweltbe- richt eingeflossen. Im weiteren Verlauf des Bauleitplanverfahrens müssten die Themen weiter ausge- arbeitet und inhaltlich (u.a. durch Gutachten) vertieft werden. Eine „bauplanungsrechtliche Umweltprüfung“ ist keine Stellungnahme, die in der Kürze der Zeit ver- fasst werden kann, sondern eine fundierte und fachliche Bearbeitung innerhalb eines umfangreichen Planungsprozesses. Wie bereits dargelegt, ist vorgesehen, dass diese im Rahmen eines weiteren Bauleitverfahrens stattfindet. Vor dem Hintergrund des Ratsbeschlusses vom 09.07.2019 (Vorlage 0051/2019) zum Klimanotstand wird das Thema des Klimaschutzes sicher noch intensiver als bisher im Rahmen der Umweltprüfung betrachtet. Stellungnahmen der Umweltverbände gilt es im weiteren Verfahren zu bewerten und zu berücksichtigen. Eine daraus resultierende notwendige Abwägung würde im Rahmen des weiteren Bauleitplanverfahren erfolgen. Eine Saldierung der umwelt- und klimabezogenen Vor- und Nachteile der beiden Varianten- wie im Antrag gefordert- unter Anwendung der aktuellen Methodenkonvention 3.0 des Umweltbundesamtes kann nicht durchgeführt werden, da die erforderlichen Eingangsdaten nicht vorliegen (z. B. CO2- Äquivalente, Tonnen Emissionen). Auch wenn eine Berechnung möglich wäre, würde eine solche Ermittlung absolut unvollständig und nicht fundiert sein, da nicht alle umweltrelevanten Punkte abge- deckt werden (z. B. fehlt der Artenschutz, Landschaftsschutz), so dass die keine Aussagekraft hätte. Frage 2: Welche Chancen sieht die Verwaltung im Ausbau des Godorfer Hafens für die städtischen Finanzen unter folgenden Aspekten: a) höhere Beteiligungserträge des Stadtwerke-Konzerns? b) höhere Einnahmen bei den Kommunalsteuern? Antwort zu Frage 2: zu a) Auf Basis der letzten wirtschaftlichen Betrachtungen, die 2016 von der HGK beauftragt wurden, ge- hen die Stadtwerke Köln bislang von positiven Ergebniseffekten durch den Hafenausbau ab dessen Inbetriebnahme aus, was perspektivisch höhere Ergebnisabführungen der HGK an den Stadtwerke Konzern mit entsprechenden Auswirkungen für die Gewinnausschüttungsfähigkeit der SWK an den Haushalt ermöglichen könnte. Dafür wären aber zuvor hohe Investitionen bei der HGK abzubilden. zu b) Die Einnahmen der Kommunalsteuern beziehen sich auf die Gewerbesteuer und Grundbesitzabga- ben auf den im Eigentum der HGK befindlichen Grundbesitz. Diese lassen sich in der Bauplanungsphase nicht genau beziffern. Frage 3: Welche Auswirkungen hätte die Einstellung der Ausbauplanungen auf den Wirtschaftsstand- ort Köln? Welche Potentiale würden nicht gehoben? Antwort zu Frage 3: Köln würde im Süden der Stadt keine zusätzliche Attraktivität für Transport und Logistik gewinnen, die für eine wachsende Metropole Wirtschaftsfaktor sein kann. Gänzlich unberücksichtigt sind in einer Chancen-/Risikobetrachtung die Konzeption der Verbünde der Binnenschifffahrtshäfen im Kontext der strategischen Ausrichtung der Seehäfen. 3 Auf der anderen Seite birgt der geplante Ausbau in gleicher Weise weitere ökologische und wirt- schaftliche Risiken. Bei der bisherigen Bewertung der Ausbaupläne wurden bzw. konnten beispiels- weise neuere Entwicklungen wie Niederkassel und deren mögliche Auswirkungen nicht berücksichtigt werden. Köln und die Region Köln/ Bonn können ohne den Ausbau des Godorfer Hafens an anderer Stelle Maßnahmen ergreifen, um den Standort für Transport und Logistik zu stützen bei gleichzeitiger Be- wahrung von wichtigen Naturräumen im Kölner Süden. Frage 4: Gerade vor dem Hintergrund der ökologischen, verkehrspolitischen und auch ökonomisch- finanziellen Chancen für die Stadt stellt sich die Frage: Warum hat die Verwaltung das Bebauungs- planverfahren trotz bestehender Beschlusslage seit 2015 nicht weiterbetrieben? Antwort zu Frage 4: Die Aussetzung des Planverfahrens ist seinerzeit in Abstimmung mit der HGK erfolgt. Frage 5: Der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) sind durch die Planungen zum Godorfer Hafen Umweltausgleichs- und Planungskosten in Höhe von 8 Millionen Euro entstanden. Wie hoch wäre, auch unter Berücksichtigung der entgehenden Einnahmen gemäß Ziff. 2, der Vermögensschaden, wenn der Rat sich für die Einstellung der Planung ausspräche, a) für die HGK? b) für die Stadtwerke Köln GmbH? c) für die Stadt Köln? Antwort zu Frage 5: Zu den möglichen finanziellen Auswirkungen in Folge „der entgehenden Einnahmen“ s. Beant- wortung der Frage 2 oben. Im Falle eines Ratsbeschlusses zur Einstellung des Ausbauvorhabens kann sich für die HGK darüber hinaus die Notwendigkeit der Abschreibung der getätigten Planungskosten ergeben. Das würde im Jahr der Abschreibung als Einmaleffekt ergebnisreduzierend wirken, sofern kein Ausgleich dieser Kosten durch die Stadt erfolgen sollte. gez. Reker
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3027/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 26.09.2019
- Erstellt
- 29.08.2019 14:38