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V/0598/2017

Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016 „Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen“

Vorlagen 05.07.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.10.2017, TOP 11

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 4

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Anlage 1

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Anlage 3

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Anlage 2

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Ansehen

Beschlussvorlage

8166 Zeichen

V/0598/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gleichstellung in politischen Gremien 
Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016 „Gleichstellung in Ratsgremien 
einschließlich Aufsichtsräten umsetzen“ 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
20.09.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Übersicht über die Geschlechterzusammensetzung des Rates, der Bezirksvertretungen, 
Ausschüsse und Kommissionen (Anlage 1) sowie die Übersicht über die Geschlechterz u-
sammensetzung der von der Verwaltung als „wesentlich“ klassifizierten Gremien  (Anlage 2) 
werden zur Kenntnis genommen. 
 
2. In den wesentlichen Gremien, in denen Frauen nicht mit einem Mindestanteil von 40 % vertr e-
ten sind (vgl. §12 Abs. 1 Landesgleichstellun gsgesetz – LGG), sind zeitnah Umbesetzungen 
anzustreben. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in Anlage 2 aufgeführten Gremien zweimal in einer 
Wahlperiode – im ersten Quartal des auf die Kommunalwahl folgenden Jahres als 
Bestandsaufnahme und gegen Mit te der Wahlperiode im Sinne der Ziffer 5 des Antrags zu 
berichten.  
 
4. Der Antrag an den Rat Nr. A -R/0042/2016 (Anlage 4) ist damit bearbeitet, in seinen Grundz ü-
gen aufgegriffen und erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen 
 
keine 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0598/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-3360 
E-Mail: 
LembeckA@stadt-muenster.de  
Datum: 
08.08.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0598/2017 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 22.02.2017 mehrheitlich beschlossen (Vorlage 
V/0042/2017): 
„Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der am 15.12.2016 in Kraft getretenen neu-
en Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes die rechtlichen und praktischen Umsetzungsmög-
lichkeiten des SPD-Antrags zu prüfen und den zuständigen politischen Gremien dazu einen Ent-
scheidungsvorschlag im zweiten Quartal 2017 vorzulegen.“ 
 
Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) 
 
Das LGG in seiner neuen Fassung legt im § 12 Abs. 1 fest: „In wesentlichen Gremien  müssen 
Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. … .“ In den Absätzen 1 -6 werden für 
sog. wesentliche Gremien (Aufsichts - und Verwaltungsrät e, vergleichbar Aufsicht führende O rgane 
sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung) weitergehende R egelungen 
zur Umsetzung der Quotierung getroffen. Sofern keine zwingenden Gründe vorliegen (z. B. wenn 
Mitglieder aufgrund einer W ahl ernannt werden) oder sonstige im Absatz 5 genannte Regelungen 
anzuwenden sind, bleiben Sitze bis zur quotenkonformen Nachbenennung unbesetzt. Darüber hinaus 
wird der Grun dsatz der paritätischen Besetzung als Soll -Vorschrift durch den § 12 Abs. 7 LGG wi e 
bisher für alle Gremien verfolgt („Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden“). 
 
Gleichzeitig werden der Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse von der Quotierung nach § 
12 Abs. 1 LGG ausgenommen.  
 
Neben den Ausschüssen gi bt es weitere Gremien, die in ihren Besetzungsmodalitäten ähnlich regl e-
mentiert sind. Hier seien beispielsweise die Regelungen für die Verbandsversammlungen der Zwec k-
verbände genannt (vgl. §§ 8 Abs. 1 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaft sarbeit - 
GkG NRW in Verbindung mit §§ 50, 63, 113 GO NRW: Besetzung aus dem Kreis der Ratsmitglieder 
auf der Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl [Ve r-
fahren nach Hare -Niemeyer]). Unter Berücksichtigung des Grundsatze s, dass die Besetzung dieser 
Gremien eine spiegelbildliche Abbildung des Rates sein soll, geht die Ve rwaltung davon aus, dass 
diese ebenfalls nicht von der Vorschrift des § 12 Abs. 1 LGG erfasst sind. 
 
Des Weiteren ist festzustellen, dass die Quotierungen in bundesgesetzlichen Vorschriften (GmbH -
Gesetz und Aktiengesetz) gegenüber dem LGG (40 %) differieren. 
 
Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat die Verwaltung den Antrag bearbeitet und legt einen Vor-
schlag vor, der die bestehende Ausgangslage darstellt,  eine handhabbare Arbeitsbasis schafft, und 
eine zukünftige Berichterstattung ermöglicht.  
 
Es erscheint geboten, sich auf einen ausgewählten Kreis von Gremien zu beschränken und deren 
Entwicklung hinsichtlich des Quotierungsziels zu verfolgen. Aus diesem Grund enthält die Liste der 
wesentlichen Gremien (Anlage 3) überwiegend nur solche, die operative Entscheidungen treffen. 
Damit werden z. B. eine große Anzahl Gesellschafterversammlungen, die lediglich Beschlüsse vol l-
ziehen, nicht einbezogen. 
 
Zum Beschlusspunkt 1 
 
Die Verwaltung hat mehr als 120 Gremien betrachtet. In der Anlage 1 sind die Gremien aufgeführt, 
die unter die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 5 GO NRW fallen. Dazu zählen neben dem 
Rat, seinen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen nach A uffassung der Verwaltung auch die 
beiden Kommissionen sowie Jugendrat, Kommunale Seniorenvertretung und Integrationsrat. Auf eine 
weitere Betrachtung kann aufgrund der o. g. Regelung verzichtet werden. Die in der Anlage 2 darg e-
stellten Gremien sollen in de r Zukunft besonders beobachtet werden und sind im Hinblick auf die

- 3 - 
V/0598/2017 
Rechtsgrundlagen bereits untersucht worden. Die Liste bildet grundsätzlich nur die Anzahl der vom 
Rat gewählten städtischen Mitglieder in den Gremien ab. Gremien, die ausschließlich aus Mitgliedern 
bestehen, die vom Rat gewählt werden oder z. B. von Fraktionen benannt werden, sind besonders 
markiert. Bei den übrigen Gremien gibt es auch andere Gebietskörperschaften, Organisationen, G e-
sellschaften, Vereine usw. die stimmberechtigte Mitglieder in diese Gremien entsenden. Die Anlage 3 
enthält alle Gremien, auf die das LGG Anwendung findet (§ 12 Abs. 7 LGG), die aber nicht als w e-
sentliche Gremien i. S. d. § 12 Abs. 1 LGG eingeschätzt werden. 
 
Im Hinblick auf Änderungsbedarfe wäre in vielen Fällen  eine Satzungsänderung nicht mehr als eine 
deklaratorische Wiederholung der Regelungen des LGG. Daher empfiehlt die Verwaltung, darauf zu 
verzichten. Die rechtliche Grundlage und Bindung über den § 12 LGG ist ausreichend. 
 
Abweichend vom Grundsatz „Bundesr echt bricht Landesrecht“ schlägt die Verwaltung bezogen auf 
die Differenz zwischen § 52 Abs. 2 GmbHG (vgl. hierzu auch die Vorlagen V/0689/2015 und 
V/0434/2016) und § 12 LGG vor, sich perspektivisch dem weitergehenden Ziel des LGG anzuschli e-
ßen. Gültigkeit hat die Vorschrift des GmbH -Gesetzes in Münster ausschließlich für den Au fsichtsrat 
der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Zum Beschlusspunkt 2 
 
Gremienbesetzungen finden vorrangig zu Beginn einer Wahlperiode statt. Um dem Ziel des Geset z-
gebers und auch den bereit s getroffenen Ratsbeschlüssen (2. Aktionsplan zur Umsetzung der Eur o-
päischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene) hinsichtlich der Ve r-
besserung der Parität in den politischen Gremien Münsters Rechnung zu tragen, erscheint ein e an-
lassbezogene und ggf. aktive Veränderung der Gremienzusammensetzung geboten. Hier sind die 
jeweils betroffenen Fraktionen in der Verantwortung.  
 
Zum Beschlusspunkt 3 
 
Aus den Erfahrungen der Vergangenheit verändert sich im Zeitraum eines Jahres die Zu sammenset-
zung der Gremien nicht signifikant. Daher erscheint aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Berichter-
stattung nicht notwendig. Bei einer zukünftig wieder fünfjährigen Wahlperiode erscheint es daher aus-
reichend, zweimal pro Wahlperiode zu berichten. 
 
Zum Beschlusspunkt 4 
 
Die Verwaltung greift mit dieser Vorlage das Grundanliegen des Antrags auf. Sie wird daran orie ntiert 
die geschlechtergerechte Besetzung der Gremien verfolgen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage: 
 
Anlage 1: Übersicht Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse 
Anlage 2: Übersicht „wesentliche“ Gremien 
Anlage 3: Liste aller nicht weiter zu betrachtender Gremien 
Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016

Anlage 4

3501 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2016 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
08.09.2016 
Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich 
Aufsichtsräten umsetzen!  
A
ntrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den HFA 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
1
. Die Verwaltung wird beauftragt, die geschlechterpari tätische Besetzung von
Ratsgremien und aller durch den Rat der Stadt Münster mittelbar und unmittel-
bar besetzten Gremien zu betrachten und dem Haupt- und Finanzausschuss so-
wie dem Gleichstellungsausschuss eine Aufstellung vorzulegen, die
1.1. die Geschlechterzusammensetzung aller Gremien getrennt nach Fraktionen
bzw. entsendenden Institutionen auflistet,
1.2. die Rechtsgrundlage des Gremiums benennt,
1.3. Auskunft darüber gibt, ob und, wenn ja, welche Geschlechterquotierung die
Rechtsgrundlage nennt,
1.4. angibt, durch wen die entsprechende Rechtsgrundlage verändert werden
kann.
2. Bei allen Wahlen, Entsendungen und Umbesetzungen nen
 nen die entsprechen-
den Verwaltungsvorlagen künftig das existierende Geschlechterverhältnis im ent-
sprechenden Gremium und die Auswirkung auf das Geschlechterverhältnis, die
der entsprechende Besetzungsvorschlag bedeutete.
3. Die Fraktionen werden aufgefordert, ihre Besetzungsl
 isten im Hinblick auf eine
geschlechterparitätische Besetzung der Gremien zu überarbeiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle Gremien, di e durch Beschluss des Rates
selbst eingerichtet worden sind, Satzungsänderungen vorzuschlagen, die eine ge-
schlechterparitätische Besetzung sicherstellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Auss
 chuss für Gleichstellung
und dem Haupt- und Finanzausschuss einmal jährlich über den Stand und die
Entwicklung der Geschlechterparität in allen unter 1.1. Gremien genannten zu be-
richten
Anlage 4

2 
 
 
 
 
 
Begründung:  
 
Wir treten seit langem für eine Förderung der politischen Partizipation von Frauen und 
eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen in der Kommunalpolitik ein. 
Dazu gehört eine paritätische Besetzung der Gremien des Rates und weiterer Beiräte.  
 
2009 ist Münster der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
auf lokaler Ebene beigetreten. Artikel 2 (3) der Charta besagt: „Der/Die Unterzeichnende 
erkennt den Grundsatz der paritätischen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen 
Entscheidungsgremien an.“ Im zweiten Aktionsplan zur Europäischen Charta 2013 - 
2015, der am 02.04.2014 vom Rat einstimmig beschlossen wurde, ist formuliert: „Der Rat 
richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung 
von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsrä- 
te aller städtischen Gesellschaften […] geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ Trotz- 
dem ist das 
Ergebnis bisher ernüchternd: In den Gremien sind überwiegend Männer vertreten, der 
Anteil an Ratsfrauen und sachkundigen Bürgerinnen liegt weit unter 50%.  
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

Anlage 1

2686 Zeichen

Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung
Frauen
CS G F L P / Ö EIN V AnC S G F L P / Ö EIN V An
Ausschuss für Gleichstellung 7 11 1 1 3 11 323 1 2 18 61,1%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 9 11 1 6 6 221 1 15 40,0%
Andere = von den 
Wohlfahrtsverbänden, nur 
stimmberechtigte Mitglieder
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches 
Flächenmanagement 14 63 3 11 5 1211 19 26,3%
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
und E-Government 17 7 3311 1 1 3 21 20 15,0%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Ausschuss für Schule und Weiterbildung 16 3 3311 1 4 7 421 23 30,4%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innenund von den Kirchen
Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, 
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 13 32 3 11 3 11 4311 2 24 45,8%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr u. 
Wohnen 23 6 3211 1 9 5 122 28 17,9%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 16 7 2311 1 1 7 31 3 23 30,4%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Beschwerdekommission 3 21 3 111 6 50,0%
Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe 14 3 2111 6 2 11 16 12,5% Andere = Beschäftigtenvertreter
Betriebsausschuss der citeq 9 3 1211 1 09 0,0%
Betriebsausschuss Münster Marketing 6 1 1211 3 21 9 33,3%
Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 12 5 321 1 7 42 1 19 36,8%
Bezirksvertretung Münster-Mitte 13 4 2511 6 231 19 31,6%
Bezirksvertretung Münster-Nord 15 63 3 1 2 4 13 19 21,1%
Bezirksvertretung Münster-Ost 13 5 221 1 2 6 221 1 19 31,6%
Bezirksvertretung Münster-Südost 12 7 221 7 132 1 19 36,8%
Bezirksvertretung Münster-West 14 8 3111 5 23 19 26,3%
Haupt- und Finanzausschuss 23 8 4611 1 1 1 8 24 11 31 25,8%
Integrationsrat 18 21 1 1 4 9 11111 4 27 33,3% Andere = urgewählte Mitglieder
Jugendrat 15 15 15 15 30 50,0%
Kommission zur Förderung der Inkl. von Menschen mit 
Behinderungen 8 17 13 1111 9 21 61,9%
Andere = Sprecher/innen für die 
Gruppen der Menschen mit Behinde-
rungen und die AG: 6-9; Vertreter 
KSVM: 1-0
Kommunale Seniorenvertretun
g 9 9 4 4 13 30,8% Andere = gewählte Vertreter
Kulturausschuss 13 5 221 1 1 1 8 232 1 0 21 38,1%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Rat 51 21 9 10 3 2 2 3 1 22 4 1 0 512 73 30,1%
Rechnungsprüfungsausschuss 9 3 2211 2 11 11 18,2%
Sportausschuss 17 63 4 11 2 5 12 1 1 22 22,7%
Andere = sachkundige 
Einwohner/innen
Vergabeausschuss 9 4 221 2 11 11 18,2%
Wahlausschuss 8 3 2111 2 11 10 20,0%
Wahlprüfungsausschuss 9 4 2111 2 11 11 18,2%
415 135 64 67 23 19 13 11 2 81 190 38 61 31 8 10 1 1 40 605 31,4%
22% 49% 32% 26% 34% 7% 8% 0% 33%
Anlage 1
Stand 31.12.2016

Anlage 3

3450 Zeichen

Anlage 3
GRNAME
AirportPark FMO GmbH, Gesellschafterversammlung
Ausschuss des Unterhaltungsverb.II St.Mauritz-Alte
Ausschuss des Unterhaltungsverb.IV Havixbeck-Roxel
Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren
Ausschuss des Wasser- u. Bodenverb. "Münster-Südost"
Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever
Beirat Bürgerhaushalt
Beirat für Klimaschutz
Beirat Münster Marketing
Beirat Rieselfelder
CeNTech Münster GmbH, Gesellschafterversammlung
Clemenshospital, Kuratorium
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss 
für kommunale Entwicklungszusammenarbeit
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-
Französischer Ausschuss
Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch-
polnischer Ausschuss
EUROCITIES, Jahreshauptversammlung
Fachklinik Hornheide, Mitgliederversammlung
Fachklinik Hornheide, Vorstand
Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit
Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland, 
Mitgliederversammlung
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat
Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung
Gutachterausschuss
Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH, Gesellschafterversammlung
Hüfferstiftung, Kuratorium
Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung
Interfraktionelle Arbeitsgruppe
ITEMS GmbH, Beirat
Justizvollzugsanstalt, Beirat
KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung
Kommunale Gesundheitskonferenz
Konferenz Alter und Pflege
Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
Messe und Congress Centrum Halle Münsterand GmbH, 
Gesellschafterversammlung
Münchener Hypothekenbank eG, Generalversammlung
Münsterland e. V., Mitgliederversammlung
Münsterlandkonferenz
Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, Gesellschafterversammlung
Papst-Johannes-Schule, Beirat
Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster
Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterversammlung
Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat
Stand 31.12.2016

Anlage 3
GRNAME
ReLiGIO - Westf. Museum für religiöse Kultur GmbH, Gesellschafterversammlung
ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat
Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup, Beirat
Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung
Technologieförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Gesellschafterversammlung
Umlegungsausschuss
Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk e. V., Mitgliederversammlung
Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., 
Mitgliederversammlung
Volksbank Münster eG, Generalversammlung
Westfälische Bauindustrie GmbH, Gesellschafterversammlung
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Gesellschafterversammlung
Westfälische Reit- u. Fahrschule e.V., Generalversammlung
Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Gesellschafterversammlung
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung
Wohn+Stadtbau GmbH, Gesellschafterversammlung
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, 
Institutsausschuss
Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, 
Verbandsversammlung

Anlage 2

7297 Zeichen

Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung Rechtsgrundlage durch
Stand 31.12.2016
CSG F L P / Ö E I N V An C S G F L P/Ö EIN V An
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat 4 111 1 04 0,0%
Gesellschaftsvertrag: § 14 Abs. 6: Die Vorschriften des 
Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat finden keine 
Anwendung; § 35 Abs. 1: Die Gesellschafter 
vereinbaren gem. § 2 Abs. 3 LGG NRW in der jeweils 
geltenden Fassung die Anwendung des LGG NRW als 
verbindliche Vorgabe für die Personalentwicklung und -
förderung der Gesellschaft. Gesellschaft
A l t e n z e n t r u m  K l a r a s t i f t  g G m b H ,  A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7 %
Zusätzlich eine 
Vertretung der 
Beschäftigen mit 
beratender Stimme Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss
A m b u l a n t e  D i e n s t e  K l a r a s t i f t  G m b H ,  A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7
% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss
Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 8 11 6 6 11 1 3 14 42,9%
Benennung der 
stimmberechtigten 
Mitglieder durch Eine-
Welt-Forum, WWU, 
Umweltforum, 
Integrationsrat (s. 
Spalte An); beratende 
Mitglieder der 
Fraktionen werden 
benannt - kein 
Beschluss notwendig Ratsbeschluss Ratsbeschluss
B e i r a t  f ü r  S t a d t g e s t a l t u n g 9111 1 1 44 1 3 1 3 3 0 , 8 %
Wahl der sieben 
stimmberechtigten 
Mitglieder auf 
Vorschlag der 
Architektenverbände 
(s. Spalte An); 
beratende Mitglieder 
der Fraktionen werden 
benannt - kein 
Beschluss notwendig Ratsbeschluss, Satzung Ratsbeschluss
Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 12 12 4 4 16 25,0%
keine Mitglieder der 
Fraktionen
Landesnaturschutzgesetz, Runderlass des Ministeriums 
für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft von 1990 
- keine Regelung
Ratsbeschluss, 
Land NRW
CeNTech Münster GmbH, Aufsichtsrat 3 11 1 03 0,0% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Gesellschaft
Euregio, Rat 4 111 1 2 11 6 33,3% Satzung - keine Regelung Gesellschaft
Euregio-Verbandsversammlung 5 111 1 1 2 11 7 28,6% Satzung - keine Regelung Gesellschaft
Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat 4 111 1 04 0,0%
Gesellschaftsvertrag - § 8 Abs. 1: Der Aufsichtsrat, auf 
den die aktienrechtlichen Bestimmungen keine 
Anwendung finden, besteht aus 16 Mitgliedern. (davon 4 
städtische Vertreter/innen) Gesellschaft
K l a r a s t i f t  S e r v i c e  G m b H ,  A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7
% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss
Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 4 11 1 1 1 1 5 20,0%
Benennung durch 
Landesmuseum, 
Kunstakademie, 
Kunstverein, 
Fachhochschule, 
WWU; Wahl der 
Fachexperten durch 
Kulturausschuss; 
beratende Mitglieder der 
Fraktionen werden 
benannt - kein 
Beschluss notwendig
Ratsbeschluss, Beschluss Kulturausschuss; 
V/0828/2011/1 und V/0559/2014 Ratsbeschluss
Messe und CongressCentrum Halle Münsterland GmbH, 
Aufsichtsrat 8 321 1 1 3 111 11 27,3%
Gesellschaftsvertrag; § 2 Abs. 4: Für die Gesellschaft 
findet das LGG NRW in der jeweils gültigen Fassung 
Anwendung. Gesellschaft
Münsterland e.V. Aufsichtsrat 2 11 02 0,0% Satzung - keine Regelung Gesellschaft
P o l i z e i b e i r a t 8411 1 1 3 2 1 1 1 2 7 , 3 % P o l i z e i o r g a n i s a t i o n s gesetz NRW - keine Regelung
Ratsbeschluss, 
Land NRW
Anlage 2

Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung Rechtsgrundlage durch
Stand 31.12.2016
CSG F L P / Ö E I N V An C S G F L P/Ö EIN V An
Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 1 1 01 0,0%
Gesellschaftsvertrag: § 18: Die Gesellschaft verpflichtet 
sich, die Vorschriften des 
Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) anzuwenden. Gesellschaft
S o z i a l h o l d i n g  K l a r a s t i f t  G m b H ,  A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7
% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss
Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss 4 211 04 0,0%
Sparkassengesetz: Bildung ist Aufgabe des 
Verwaltungsrates Zweckverband
Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss 4 211 04 0,0%
Sparkassengesetz: Bildung ist Aufgabe des 
Verwaltungsrates Zweckverband
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat 5 311 1 1 6 16,7%
Sparkassengesetz: § 12 Abs. 3: Bei der Wahl der 
Mitglieder des Verwaltungsrates sind die grundlegenden 
Bestimmungen des LGG zu beachten. Zweckverband
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung 13 623 1 1 6 1311 19 31,6%
Sparkassengesetz, Gesetz über kommunale 
Gemeinschaftsarbeit, Satzung, Örtlich-rechtlicher 
Vertrag - keine Regelung Zweckverband
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat 7 321 1 3 111 10 30,0%
6 Mitglieder werden von 
der Belegschaft nach 
dem Betriebsver-
fassungsgesetz gewählt
Gesellschaftsvertrag: § 16 Die Gesellschaft verpflichtet 
sich, die Ziele des LGG zu beachten. Ratsbeschluss
Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat 5 111 1 1 2 11 7 28,6% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Gesellschaft
Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat 9322 1 1 2 1 1 1 1 1 8 , 2 %
Zusätzlich ist der kfm. 
Geschäftsführer der 
Stadtwerke Münster 
GmbH oder eine von 
ihm benannten 
Vertretung Mitglied 
mit beratender 
Funktion
Gesellschaftsvertrag; § 10 Abs. 3: Die Vorschriften 
des Aktienrechts über den Aufsichtsrat findene 
keine Anwendung. Ausnahme § 52 GmbH-Gesetz Ratsbeschluss
Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat 2 11 02 0,0%
Gesellschaftsvertrag; § 13 Die Gesellschaft verpflichtet 
sich, die Vorschriften des LGG Nr. 2 zu beachten. Gesellschaft
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat 1 1 01 0,0% (Gaststatus)
Gesellschaftsvertrag; § 14 Die Gesellschaft verpflichtet 
sich, die Vorschriften des LGG zu beachten. Gesellschaft
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 4 111 1 3 11 1 7 42,9%
Gesellschaftsvertrag; § 9 Abs. 1 Die Gesellschaft hat 
einen Aufsichtsrat auf den die aktienrechtlichen 
Bestimmungen keine Anwendung finden. Gesellschaft
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat 11 323 1 1 1 3 11 1 14 21,4%
Gesellschaftsvertrag - § 12.3: Die Zusammensetzung 
des Aufsichtsrates ergibt sich aus dem 
Gesellschaftsvertrag. Die Vorschriften des 
Aktiengesetzes sind nicht entsprechend anzuwenden. Gesellschaft
Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat 10 4 2 1 1 1 1 2 1 1 12 16,7%
zusätzlich ein/e 
Mitarbeitervertreter/in 
mit beratender Stimme Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss
Wohnungsgesellschaft Große Lodden, Aufsichtsrat 10 4 2 1 1 1 1 2 1 1 12 16,7%
zusätzlich ein/e 
Mitarbeitervertreter/in 
mit beratender Stimme
Gesellschaftsvertrag: § 2 Abs. 5: Für die 
Gesellschaft findet das LGG NRW in der jeweils 
gültigen Fassung Anwendung. Ratsbeschluss
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, 
Verbandsversammlung 3 111 03 0,
 0%
Satzung; Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - 
 keine Regelung Zweckverband
Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, 
Verbandsversammlung 7 311 1 1 1 1 8 12,5%
Satzung; Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - 
 keine Regelung Zweckverband
195 68 33 30 11 13 3 0 15 22 70 92 7 1 17 2 0 1 31 0 265 26,4%
12% 45% 27% 39% 13% 0% 100% 17% 31%
Fettdruck: s. Seite 3 der Vorlage
Abkürzungen:
M = Männer, F = Frauen, C = CDU-Fraktion, S = SPD-Fraktion, G = Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, F = FDP-Fraktion, L = Fraktion DIE LINKE., P/Ö = Ratsgruppe Piraten/ÖDP, EIN = Einzelmitglieder; V = Verwaltung; An = Andere
Anlage 2

Beratungsverlauf (3)

13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.10.2017 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bahnhofstraße 9
  • Loddenheide

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Details

Aktenzeichen
V/0598/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37