V/0598/2017
Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016 „Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen“
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Beschlussvorlage
8166 Zeichen
V/0598/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Gleichstellung in politischen Gremien Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016 „Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich Aufsichtsräten umsetzen“ Beratungsfolge 13.09.2017 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 20.09.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 20.09.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Übersicht über die Geschlechterzusammensetzung des Rates, der Bezirksvertretungen, Ausschüsse und Kommissionen (Anlage 1) sowie die Übersicht über die Geschlechterz u- sammensetzung der von der Verwaltung als „wesentlich“ klassifizierten Gremien (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen. 2. In den wesentlichen Gremien, in denen Frauen nicht mit einem Mindestanteil von 40 % vertr e- ten sind (vgl. §12 Abs. 1 Landesgleichstellun gsgesetz – LGG), sind zeitnah Umbesetzungen anzustreben. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die in Anlage 2 aufgeführten Gremien zweimal in einer Wahlperiode – im ersten Quartal des auf die Kommunalwahl folgenden Jahres als Bestandsaufnahme und gegen Mit te der Wahlperiode im Sinne der Ziffer 5 des Antrags zu berichten. 4. Der Antrag an den Rat Nr. A -R/0042/2016 (Anlage 4) ist damit bearbeitet, in seinen Grundz ü- gen aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen keine Vorlagen-Nr.: V/0598/2017 Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-3360 E-Mail: LembeckA@stadt-muenster.de Datum: 08.08.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0598/2017 Begründung: Ausgangslage Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 22.02.2017 mehrheitlich beschlossen (Vorlage V/0042/2017): „Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der am 15.12.2016 in Kraft getretenen neu- en Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes die rechtlichen und praktischen Umsetzungsmög- lichkeiten des SPD-Antrags zu prüfen und den zuständigen politischen Gremien dazu einen Ent- scheidungsvorschlag im zweiten Quartal 2017 vorzulegen.“ Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) Das LGG in seiner neuen Fassung legt im § 12 Abs. 1 fest: „In wesentlichen Gremien müssen Frauen mit einem Mindestanteil von 40 Prozent vertreten sein. … .“ In den Absätzen 1 -6 werden für sog. wesentliche Gremien (Aufsichts - und Verwaltungsrät e, vergleichbar Aufsicht führende O rgane sowie Gremien von besonderer tatsächlicher und rechtlicher Bedeutung) weitergehende R egelungen zur Umsetzung der Quotierung getroffen. Sofern keine zwingenden Gründe vorliegen (z. B. wenn Mitglieder aufgrund einer W ahl ernannt werden) oder sonstige im Absatz 5 genannte Regelungen anzuwenden sind, bleiben Sitze bis zur quotenkonformen Nachbenennung unbesetzt. Darüber hinaus wird der Grun dsatz der paritätischen Besetzung als Soll -Vorschrift durch den § 12 Abs. 7 LGG wi e bisher für alle Gremien verfolgt („Im Übrigen sollen Gremien geschlechtsparitätisch besetzt werden“). Gleichzeitig werden der Rat, die Bezirksvertretungen und die Ausschüsse von der Quotierung nach § 12 Abs. 1 LGG ausgenommen. Neben den Ausschüssen gi bt es weitere Gremien, die in ihren Besetzungsmodalitäten ähnlich regl e- mentiert sind. Hier seien beispielsweise die Regelungen für die Verbandsversammlungen der Zwec k- verbände genannt (vgl. §§ 8 Abs. 1 und 15 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaft sarbeit - GkG NRW in Verbindung mit §§ 50, 63, 113 GO NRW: Besetzung aus dem Kreis der Ratsmitglieder auf der Basis eines einheitlichen Wahlvorschlags oder nach dem Grundsatz der Verhältniswahl [Ve r- fahren nach Hare -Niemeyer]). Unter Berücksichtigung des Grundsatze s, dass die Besetzung dieser Gremien eine spiegelbildliche Abbildung des Rates sein soll, geht die Ve rwaltung davon aus, dass diese ebenfalls nicht von der Vorschrift des § 12 Abs. 1 LGG erfasst sind. Des Weiteren ist festzustellen, dass die Quotierungen in bundesgesetzlichen Vorschriften (GmbH - Gesetz und Aktiengesetz) gegenüber dem LGG (40 %) differieren. Auf der Grundlage dieser Überlegungen hat die Verwaltung den Antrag bearbeitet und legt einen Vor- schlag vor, der die bestehende Ausgangslage darstellt, eine handhabbare Arbeitsbasis schafft, und eine zukünftige Berichterstattung ermöglicht. Es erscheint geboten, sich auf einen ausgewählten Kreis von Gremien zu beschränken und deren Entwicklung hinsichtlich des Quotierungsziels zu verfolgen. Aus diesem Grund enthält die Liste der wesentlichen Gremien (Anlage 3) überwiegend nur solche, die operative Entscheidungen treffen. Damit werden z. B. eine große Anzahl Gesellschafterversammlungen, die lediglich Beschlüsse vol l- ziehen, nicht einbezogen. Zum Beschlusspunkt 1 Die Verwaltung hat mehr als 120 Gremien betrachtet. In der Anlage 1 sind die Gremien aufgeführt, die unter die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 2 Satz 5 GO NRW fallen. Dazu zählen neben dem Rat, seinen Ausschüssen und den Bezirksvertretungen nach A uffassung der Verwaltung auch die beiden Kommissionen sowie Jugendrat, Kommunale Seniorenvertretung und Integrationsrat. Auf eine weitere Betrachtung kann aufgrund der o. g. Regelung verzichtet werden. Die in der Anlage 2 darg e- stellten Gremien sollen in de r Zukunft besonders beobachtet werden und sind im Hinblick auf die - 3 - V/0598/2017 Rechtsgrundlagen bereits untersucht worden. Die Liste bildet grundsätzlich nur die Anzahl der vom Rat gewählten städtischen Mitglieder in den Gremien ab. Gremien, die ausschließlich aus Mitgliedern bestehen, die vom Rat gewählt werden oder z. B. von Fraktionen benannt werden, sind besonders markiert. Bei den übrigen Gremien gibt es auch andere Gebietskörperschaften, Organisationen, G e- sellschaften, Vereine usw. die stimmberechtigte Mitglieder in diese Gremien entsenden. Die Anlage 3 enthält alle Gremien, auf die das LGG Anwendung findet (§ 12 Abs. 7 LGG), die aber nicht als w e- sentliche Gremien i. S. d. § 12 Abs. 1 LGG eingeschätzt werden. Im Hinblick auf Änderungsbedarfe wäre in vielen Fällen eine Satzungsänderung nicht mehr als eine deklaratorische Wiederholung der Regelungen des LGG. Daher empfiehlt die Verwaltung, darauf zu verzichten. Die rechtliche Grundlage und Bindung über den § 12 LGG ist ausreichend. Abweichend vom Grundsatz „Bundesr echt bricht Landesrecht“ schlägt die Verwaltung bezogen auf die Differenz zwischen § 52 Abs. 2 GmbHG (vgl. hierzu auch die Vorlagen V/0689/2015 und V/0434/2016) und § 12 LGG vor, sich perspektivisch dem weitergehenden Ziel des LGG anzuschli e- ßen. Gültigkeit hat die Vorschrift des GmbH -Gesetzes in Münster ausschließlich für den Au fsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH. Zum Beschlusspunkt 2 Gremienbesetzungen finden vorrangig zu Beginn einer Wahlperiode statt. Um dem Ziel des Geset z- gebers und auch den bereit s getroffenen Ratsbeschlüssen (2. Aktionsplan zur Umsetzung der Eur o- päischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene) hinsichtlich der Ve r- besserung der Parität in den politischen Gremien Münsters Rechnung zu tragen, erscheint ein e an- lassbezogene und ggf. aktive Veränderung der Gremienzusammensetzung geboten. Hier sind die jeweils betroffenen Fraktionen in der Verantwortung. Zum Beschlusspunkt 3 Aus den Erfahrungen der Vergangenheit verändert sich im Zeitraum eines Jahres die Zu sammenset- zung der Gremien nicht signifikant. Daher erscheint aus Sicht der Verwaltung eine jährliche Berichter- stattung nicht notwendig. Bei einer zukünftig wieder fünfjährigen Wahlperiode erscheint es daher aus- reichend, zweimal pro Wahlperiode zu berichten. Zum Beschlusspunkt 4 Die Verwaltung greift mit dieser Vorlage das Grundanliegen des Antrags auf. Sie wird daran orie ntiert die geschlechtergerechte Besetzung der Gremien verfolgen. In Vertretung gez. Heuer Stadtrat Anlage: Anlage 1: Übersicht Rat, Bezirksvertretungen, Ausschüsse Anlage 2: Übersicht „wesentliche“ Gremien Anlage 3: Liste aller nicht weiter zu betrachtender Gremien Anlage 4: Antrag der SPD-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0042/2016
Anlage 4
3501 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0042/2016
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
08.09.2016
Gleichstellung in Ratsgremien einschließlich
Aufsichtsräten umsetzen!
A
ntrag an den Rat der Stadt Münster
zur Verweisung an den HFA
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1
. Die Verwaltung wird beauftragt, die geschlechterpari tätische Besetzung von
Ratsgremien und aller durch den Rat der Stadt Münster mittelbar und unmittel-
bar besetzten Gremien zu betrachten und dem Haupt- und Finanzausschuss so-
wie dem Gleichstellungsausschuss eine Aufstellung vorzulegen, die
1.1. die Geschlechterzusammensetzung aller Gremien getrennt nach Fraktionen
bzw. entsendenden Institutionen auflistet,
1.2. die Rechtsgrundlage des Gremiums benennt,
1.3. Auskunft darüber gibt, ob und, wenn ja, welche Geschlechterquotierung die
Rechtsgrundlage nennt,
1.4. angibt, durch wen die entsprechende Rechtsgrundlage verändert werden
kann.
2. Bei allen Wahlen, Entsendungen und Umbesetzungen nen
nen die entsprechen-
den Verwaltungsvorlagen künftig das existierende Geschlechterverhältnis im ent-
sprechenden Gremium und die Auswirkung auf das Geschlechterverhältnis, die
der entsprechende Besetzungsvorschlag bedeutete.
3. Die Fraktionen werden aufgefordert, ihre Besetzungsl
isten im Hinblick auf eine
geschlechterparitätische Besetzung der Gremien zu überarbeiten.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für alle Gremien, di e durch Beschluss des Rates
selbst eingerichtet worden sind, Satzungsänderungen vorzuschlagen, die eine ge-
schlechterparitätische Besetzung sicherstellen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, dem zuständigen Auss
chuss für Gleichstellung
und dem Haupt- und Finanzausschuss einmal jährlich über den Stand und die
Entwicklung der Geschlechterparität in allen unter 1.1. Gremien genannten zu be-
richten
Anlage 4
2
Begründung:
Wir treten seit langem für eine Förderung der politischen Partizipation von Frauen und
eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen in der Kommunalpolitik ein.
Dazu gehört eine paritätische Besetzung der Gremien des Rates und weiterer Beiräte.
2009 ist Münster der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern
auf lokaler Ebene beigetreten. Artikel 2 (3) der Charta besagt: „Der/Die Unterzeichnende
erkennt den Grundsatz der paritätischen Vertretung in allen gewählten und öffentlichen
Entscheidungsgremien an.“ Im zweiten Aktionsplan zur Europäischen Charta 2013 -
2015, der am 02.04.2014 vom Rat einstimmig beschlossen wurde, ist formuliert: „Der Rat
richtet an die neu gewählten Ratsmitglieder die Erwartung, dass sie bei der Besetzung
von Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten sowie bei der Besetzung der Aufsichtsrä-
te aller städtischen Gesellschaften […] geschlechtsparitätisch besetzen werden.“ Trotz-
dem ist das
Ergebnis bisher ernüchternd: In den Gremien sind überwiegend Männer vertreten, der
Anteil an Ratsfrauen und sachkundigen Bürgerinnen liegt weit unter 50%.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Thomas Fastermann Doris Feldma nn
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäg er
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koc h
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Ste ltig
Hedwig Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Sey fferth
Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg
Maria Winkel
Anlage 1
2686 Zeichen
Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung Frauen CS G F L P / Ö EIN V AnC S G F L P / Ö EIN V An Ausschuss für Gleichstellung 7 11 1 1 3 11 323 1 2 18 61,1% Andere = sachkundige Einwohner/innen Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien 9 11 1 6 6 221 1 15 40,0% Andere = von den Wohlfahrtsverbänden, nur stimmberechtigte Mitglieder Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement 14 63 3 11 5 1211 19 26,3% Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 17 7 3311 1 1 3 21 20 15,0% Andere = sachkundige Einwohner/innen Ausschuss für Schule und Weiterbildung 16 3 3311 1 4 7 421 23 30,4% Andere = sachkundige Einwohner/innenund von den Kirchen Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 13 32 3 11 3 11 4311 2 24 45,8% Andere = sachkundige Einwohner/innen Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr u. Wohnen 23 6 3211 1 9 5 122 28 17,9% Andere = sachkundige Einwohner/innen Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen 16 7 2311 1 1 7 31 3 23 30,4% Andere = sachkundige Einwohner/innen Beschwerdekommission 3 21 3 111 6 50,0% Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe 14 3 2111 6 2 11 16 12,5% Andere = Beschäftigtenvertreter Betriebsausschuss der citeq 9 3 1211 1 09 0,0% Betriebsausschuss Münster Marketing 6 1 1211 3 21 9 33,3% Bezirksvertretung Münster-Hiltrup 12 5 321 1 7 42 1 19 36,8% Bezirksvertretung Münster-Mitte 13 4 2511 6 231 19 31,6% Bezirksvertretung Münster-Nord 15 63 3 1 2 4 13 19 21,1% Bezirksvertretung Münster-Ost 13 5 221 1 2 6 221 1 19 31,6% Bezirksvertretung Münster-Südost 12 7 221 7 132 1 19 36,8% Bezirksvertretung Münster-West 14 8 3111 5 23 19 26,3% Haupt- und Finanzausschuss 23 8 4611 1 1 1 8 24 11 31 25,8% Integrationsrat 18 21 1 1 4 9 11111 4 27 33,3% Andere = urgewählte Mitglieder Jugendrat 15 15 15 15 30 50,0% Kommission zur Förderung der Inkl. von Menschen mit Behinderungen 8 17 13 1111 9 21 61,9% Andere = Sprecher/innen für die Gruppen der Menschen mit Behinde- rungen und die AG: 6-9; Vertreter KSVM: 1-0 Kommunale Seniorenvertretun g 9 9 4 4 13 30,8% Andere = gewählte Vertreter Kulturausschuss 13 5 221 1 1 1 8 232 1 0 21 38,1% Andere = sachkundige Einwohner/innen Rat 51 21 9 10 3 2 2 3 1 22 4 1 0 512 73 30,1% Rechnungsprüfungsausschuss 9 3 2211 2 11 11 18,2% Sportausschuss 17 63 4 11 2 5 12 1 1 22 22,7% Andere = sachkundige Einwohner/innen Vergabeausschuss 9 4 221 2 11 11 18,2% Wahlausschuss 8 3 2111 2 11 10 20,0% Wahlprüfungsausschuss 9 4 2111 2 11 11 18,2% 415 135 64 67 23 19 13 11 2 81 190 38 61 31 8 10 1 1 40 605 31,4% 22% 49% 32% 26% 34% 7% 8% 0% 33% Anlage 1 Stand 31.12.2016
Anlage 3
3450 Zeichen
Anlage 3 GRNAME AirportPark FMO GmbH, Gesellschafterversammlung Ausschuss des Unterhaltungsverb.II St.Mauritz-Alte Ausschuss des Unterhaltungsverb.IV Havixbeck-Roxel Ausschuss des Unterhaltungsverbandes VII Hiltrup-Amelsbüren Ausschuss des Wasser- u. Bodenverb. "Münster-Südost" Ausschuss des Wasser- und Bodenverbandes Obere Stever Beirat Bürgerhaushalt Beirat für Klimaschutz Beirat Münster Marketing Beirat Rieselfelder CeNTech Münster GmbH, Gesellschafterversammlung Clemenshospital, Kuratorium Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch- Französischer Ausschuss Deutsche Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas - Deutsch- polnischer Ausschuss EUROCITIES, Jahreshauptversammlung Fachklinik Hornheide, Mitgliederversammlung Fachklinik Hornheide, Vorstand Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Gesunde Städte-Netzwerk der Bundesrepublik Deutschland, Mitgliederversammlung Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Fachbeirat Gewerbepark Münster-Loddenheide (GML) GmbH, Gesellschafterversammlung Gutachterausschuss Heimathaus Münsterland in Telgte GmbH, Gesellschafterversammlung Hüfferstiftung, Kuratorium Institut für vergleichende Städtegeschichte gGmbH, Gesellschafterversammlung Interfraktionelle Arbeitsgruppe ITEMS GmbH, Beirat Justizvollzugsanstalt, Beirat KDN - Dacherverband kommunaler IT-Dienstleister, Verbandsversammlung Kommunale Gesundheitskonferenz Konferenz Alter und Pflege Landschaftsversammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe Messe und Congress Centrum Halle Münsterand GmbH, Gesellschafterversammlung Münchener Hypothekenbank eG, Generalversammlung Münsterland e. V., Mitgliederversammlung Münsterlandkonferenz Nano-Bioanalytik-Zentrum GmbH, Gesellschafterversammlung Papst-Johannes-Schule, Beirat Regionalrat des Regierungsbezirkes Münster Regionalverkehr Münsterland GmbH, Gesellschafterversammlung Regionalverkehr Münsterland GmbH, ÖPNV-Beirat Stand 31.12.2016 Anlage 3 GRNAME ReLiGIO - Westf. Museum für religiöse Kultur GmbH, Gesellschafterversammlung ReLiGIO - Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH, Verwaltungsrat Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup, Beirat Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschafterversammlung Technologieförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Beirat Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Gesellschafterversammlung Umlegungsausschuss Veranstaltergemeinschaft Lokalfunk e. V., Mitgliederversammlung Verbraucherberatungsstelle Münster, Beirat vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V., Mitgliederversammlung Volksbank Münster eG, Generalversammlung Westfälische Bauindustrie GmbH, Gesellschafterversammlung Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Gesellschafterversammlung Westfälische Reit- u. Fahrschule e.V., Generalversammlung Westfälische Verwaltungsakademie Münster e.V., Mitgliederversammlung Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Gesellschafterversammlung Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Beirat Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, Gesellschafterversammlung Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Gesellschafterversammlung Wohn+Stadtbau GmbH, Gesellschafterversammlung Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Institutsausschuss Zweckverband Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung
Anlage 2
7297 Zeichen
Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung Rechtsgrundlage durch Stand 31.12.2016 CSG F L P / Ö E I N V An C S G F L P/Ö EIN V An AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat 4 111 1 04 0,0% Gesellschaftsvertrag: § 14 Abs. 6: Die Vorschriften des Aktiengesetzes über den Aufsichtsrat finden keine Anwendung; § 35 Abs. 1: Die Gesellschafter vereinbaren gem. § 2 Abs. 3 LGG NRW in der jeweils geltenden Fassung die Anwendung des LGG NRW als verbindliche Vorgabe für die Personalentwicklung und - förderung der Gesellschaft. Gesellschaft A l t e n z e n t r u m K l a r a s t i f t g G m b H , A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7 % Zusätzlich eine Vertretung der Beschäftigen mit beratender Stimme Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss A m b u l a n t e D i e n s t e K l a r a s t i f t G m b H , A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7 % Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 8 11 6 6 11 1 3 14 42,9% Benennung der stimmberechtigten Mitglieder durch Eine- Welt-Forum, WWU, Umweltforum, Integrationsrat (s. Spalte An); beratende Mitglieder der Fraktionen werden benannt - kein Beschluss notwendig Ratsbeschluss Ratsbeschluss B e i r a t f ü r S t a d t g e s t a l t u n g 9111 1 1 44 1 3 1 3 3 0 , 8 % Wahl der sieben stimmberechtigten Mitglieder auf Vorschlag der Architektenverbände (s. Spalte An); beratende Mitglieder der Fraktionen werden benannt - kein Beschluss notwendig Ratsbeschluss, Satzung Ratsbeschluss Beirat nach dem Landesnaturschutzgesetz 12 12 4 4 16 25,0% keine Mitglieder der Fraktionen Landesnaturschutzgesetz, Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft von 1990 - keine Regelung Ratsbeschluss, Land NRW CeNTech Münster GmbH, Aufsichtsrat 3 11 1 03 0,0% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Gesellschaft Euregio, Rat 4 111 1 2 11 6 33,3% Satzung - keine Regelung Gesellschaft Euregio-Verbandsversammlung 5 111 1 1 2 11 7 28,6% Satzung - keine Regelung Gesellschaft Flughafen Münster-Osnabrück GmbH, Aufsichtsrat 4 111 1 04 0,0% Gesellschaftsvertrag - § 8 Abs. 1: Der Aufsichtsrat, auf den die aktienrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung finden, besteht aus 16 Mitgliedern. (davon 4 städtische Vertreter/innen) Gesellschaft K l a r a s t i f t S e r v i c e G m b H , A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7 % Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss Künstlerischer Fachbeirat des Kulturausschusses 4 11 1 1 1 1 5 20,0% Benennung durch Landesmuseum, Kunstakademie, Kunstverein, Fachhochschule, WWU; Wahl der Fachexperten durch Kulturausschuss; beratende Mitglieder der Fraktionen werden benannt - kein Beschluss notwendig Ratsbeschluss, Beschluss Kulturausschuss; V/0828/2011/1 und V/0559/2014 Ratsbeschluss Messe und CongressCentrum Halle Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 8 321 1 1 3 111 11 27,3% Gesellschaftsvertrag; § 2 Abs. 4: Für die Gesellschaft findet das LGG NRW in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Gesellschaft Münsterland e.V. Aufsichtsrat 2 11 02 0,0% Satzung - keine Regelung Gesellschaft P o l i z e i b e i r a t 8411 1 1 3 2 1 1 1 2 7 , 3 % P o l i z e i o r g a n i s a t i o n s gesetz NRW - keine Regelung Ratsbeschluss, Land NRW Anlage 2 Gremium/Gesellschaft M F Gesamt % Bemerkung Rechtsgrundlage durch Stand 31.12.2016 CSG F L P / Ö E I N V An C S G F L P/Ö EIN V An Regionalverkehr Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 1 1 01 0,0% Gesellschaftsvertrag: § 18: Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) anzuwenden. Gesellschaft S o z i a l h o l d i n g K l a r a s t i f t G m b H , A u f s i c h t s r a t 7411 1 5 2 1 1 1 1 2 4 1 , 7 % Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss Sparkasse Münsterland-Ost, Hauptausschuss 4 211 04 0,0% Sparkassengesetz: Bildung ist Aufgabe des Verwaltungsrates Zweckverband Sparkasse Münsterland-Ost, Risikoausschuss 4 211 04 0,0% Sparkassengesetz: Bildung ist Aufgabe des Verwaltungsrates Zweckverband Sparkasse Münsterland-Ost, Verwaltungsrat 5 311 1 1 6 16,7% Sparkassengesetz: § 12 Abs. 3: Bei der Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates sind die grundlegenden Bestimmungen des LGG zu beachten. Zweckverband Sparkasse Münsterland-Ost, Zweckverbandsversammlung 13 623 1 1 6 1311 19 31,6% Sparkassengesetz, Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit, Satzung, Örtlich-rechtlicher Vertrag - keine Regelung Zweckverband Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat 7 321 1 3 111 10 30,0% 6 Mitglieder werden von der Belegschaft nach dem Betriebsver- fassungsgesetz gewählt Gesellschaftsvertrag: § 16 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Ziele des LGG zu beachten. Ratsbeschluss Technologieförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat 5 111 1 1 2 11 7 28,6% Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Gesellschaft Westfälische Bauindustrie GmbH, Aufsichtsrat 9322 1 1 2 1 1 1 1 1 8 , 2 % Zusätzlich ist der kfm. Geschäftsführer der Stadtwerke Münster GmbH oder eine von ihm benannten Vertretung Mitglied mit beratender Funktion Gesellschaftsvertrag; § 10 Abs. 3: Die Vorschriften des Aktienrechts über den Aufsichtsrat findene keine Anwendung. Ausnahme § 52 GmbH-Gesetz Ratsbeschluss Westfälische Landeseisenbahn GmbH (WLE), Aufsichtsrat 2 11 02 0,0% Gesellschaftsvertrag; § 13 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des LGG Nr. 2 zu beachten. Gesellschaft Westfälische Verkehrsgesellschaft, Aufsichtsrat 1 1 01 0,0% (Gaststatus) Gesellschaftsvertrag; § 14 Die Gesellschaft verpflichtet sich, die Vorschriften des LGG zu beachten. Gesellschaft Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH, Aufsichtsrat 4 111 1 3 11 1 7 42,9% Gesellschaftsvertrag; § 9 Abs. 1 Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat auf den die aktienrechtlichen Bestimmungen keine Anwendung finden. Gesellschaft Wirtschaftsförderung Münster GmbH, Aufsichtsrat 11 323 1 1 1 3 11 1 14 21,4% Gesellschaftsvertrag - § 12.3: Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag. Die Vorschriften des Aktiengesetzes sind nicht entsprechend anzuwenden. Gesellschaft Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat 10 4 2 1 1 1 1 2 1 1 12 16,7% zusätzlich ein/e Mitarbeitervertreter/in mit beratender Stimme Gesellschaftsvertrag - keine Regelung Ratsbeschluss Wohnungsgesellschaft Große Lodden, Aufsichtsrat 10 4 2 1 1 1 1 2 1 1 12 16,7% zusätzlich ein/e Mitarbeitervertreter/in mit beratender Stimme Gesellschaftsvertrag: § 2 Abs. 5: Für die Gesellschaft findet das LGG NRW in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Ratsbeschluss Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, Verbandsversammlung 3 111 03 0, 0% Satzung; Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - keine Regelung Zweckverband Zweckverband Schienenpersonennahverkehr, Verbandsversammlung 7 311 1 1 1 1 8 12,5% Satzung; Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit - keine Regelung Zweckverband 195 68 33 30 11 13 3 0 15 22 70 92 7 1 17 2 0 1 31 0 265 26,4% 12% 45% 27% 39% 13% 0% 100% 17% 31% Fettdruck: s. Seite 3 der Vorlage Abkürzungen: M = Männer, F = Frauen, C = CDU-Fraktion, S = SPD-Fraktion, G = Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, F = FDP-Fraktion, L = Fraktion DIE LINKE., P/Ö = Ratsgruppe Piraten/ÖDP, EIN = Einzelmitglieder; V = Verwaltung; An = Andere Anlage 2
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bahnhofstraße 9
- Loddenheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0598/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37