Mandari Insight

V/0672/2024

Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke

Vorlagen 22.10.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2024, TOP 16.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage V_0672_2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3579 Zeichen

V/0672/2024 
V/0672/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": 
Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze 
mit wassergebundener Decke 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.12.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die „Tarife für die Nutzung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen- und 
Freibäder“ werden mit Wirkung ab 01.01.2025 um 10 % erhöht, 
 
Die Anlage zur Sportförderrichtlinie der Stadt Münster – „Tarife für die Nutzung der städtischen Sport-
stätten mit Ausnahme der städtischen Hallen - und Freibäder“ wird wegen der Anhebung der Tarife 
gemäß der Anlage angepasst. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde-
rung, Sportveranstaltungen 
   
Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent-
gelte 
2025 ff. 14.640  
 
Die finanziellen Auswirkungen der Entgelterhöhung sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o.g. 
Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Sportamt 
 
11.11.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Dew aldt 
Telefon: 492-5200 
Dew aldt@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0672/2024 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Sportförderung der Stadt Münster ist die Nutzung der städtischen Sportstätten und –
anlagen sowie der zugehörigen Sportgeräte weitgehend  unentgeltlich. Entgeltpflichtige Nutzergrup-
pen und Nutzungen sind in Ziffer B2 der „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der städtischen 
Sportstätten mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder“ (Ziffer IV der Sportförderrichtlinie 
der Stadt Münster) geregelt. 
 
Für die Nutzung städtischer Sportstätten (ohne Hallen - und Freibäder) sowie für die Nutzung von 
Tennis- und Speckbrettplätzen wurde mit Beschluss der Vorlagen V/0911/2016 und V/0882/2018 eine 
Erhöhung der Entgelte um jeweils 10 % zum 01.01 .2017 und zum 01.01.2019 beschlossen. Die von 
der Verwaltung zunächst zum Haushaltsjahr 2021 vorgeschlagene erneute Anhebung der Entgelte 
wurde mit Beschluss des Rates zur Vorlage V/0559/2020/1 – Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr, also auf den 01.01.2022, verschoben.  
 
Zuletzt wurden mit der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie und auf Empfehlung des Amtes für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision die Tarife für die halbtägige Nutzung (ab 5 Stunden) der städ-
tischen Sportanlagen mit Wirkung zum 01.01.2024 erhöht. Mit dieser strukturellen Maßnahme sollte 
eine angemessene Preisdifferenz zu den Entgelten für eine vierstündige Nutzung erreicht werden. 
 
Die Aufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb der st ädtischen Sportstätten und -anlagen 
sind seit der letzten Anpassung an die Kostenentwicklung im Jahre 2022 deutlich angestiegen. Aus 
diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die derzeit gültigen Tarife  für die Nutzung städtischer 
Sportstätten - mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder - zum 01.01.2025 um 10 % zu 
erhöhen. 
 
Durch die Erhöhung der Entgelte werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 14.640 € erwartet. Diese 
sind nicht als Einmaleffekt zu werten, sondern stellen über die Jahre eine Einnahmeverbesserung bei 
der Nutzung städtischer Sportstätten dar. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
- Anlage A 
- Anlage zur Sportförderrichtlinie: Tarife

Anlage A

941 Zeichen

Anlage A zur V/0672/2024 
Kurzüberblick 
Die Tarife für die Nutzung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen - 
und Freibäder werden mit Wirkung ab 01.01.2025 um 10 % erhöht. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird die Weitergabe von Kostensteigerungen in Gebühren- und Entgeltberei-
chen an die Nutzerinnen und Nutzer umgesetzt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801  Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Dieser Beschluss ist Teil des Beschlusses V/0911/2016 – Erhöhung der Entgelte städtischer Sport-
stätten.

Anlage V_0672_2024

7342 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0672/2024 
 
Anlage zur Sportförderrichtlinie der Stadt Münster 
Tarife für die Nutzung der städtischen Sportstätten 
mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder (ab dem 01.01.2025) 
 
1 Sportaußenanlagen   
 bisher ab 01.01.2025 
1.1 bis 3.500 m²  (Kleinspielfelder) 
  
periodische Nutzung - Tarif A   
pro Stunde 11,20 € 12,30 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 49,50 € 54,50 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 67,50 € 74,30 € 
   
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 18,80 € 20,70 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 82,40 € 90,60 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 112,30 € 123,50 € 
   
1.2 ab 3.501 m² (Großspielfelder) 
  
periodische Nutzung - Tarif A 
  
pro Stunde 22,60 € 24,90 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 98,80 € 108,70 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 134,80 € 148,30 € 
   
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 37,50 € 41,30 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € 
   
 
2 Gymnastikhallen, Turnhallen, Sporthallen   
 bisher ab 01.01.2025 
2.1 Hallen bis 405 m 
2 
  
periodische Nutzung - Tarif A   
pro Stunde 22,60 € 24,90 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 98,80 € 108,70 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 134,80 € 148,30 €

2 
 
 
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 37,50 € 41,30 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € 
   
2.2 Hallen ab 406 m 
2 bis 882 m 
  
periodische Nutzung - Tarif A   
pro Stunde 37,50 € 41,30 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € 
   
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 60,00 € 66,00 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 263,60 € 290,00 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 359,40 € 395,30 € 
   
2.3 Hallen ab 883 m 
2 bis 1.215 m 2 
  
periodische Nutzung - Tarif A   
pro Stunde 52,40 € 57,60 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 230,60 € 253,70 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 314,50 € 346,00 € 
   
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 82,40 € 90,60 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 362,20 € 398,40 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € 
   
2.4 Hallen ab 1.216 m 
2 
  
periodische Nutzung - Tarif A   
pro Stunde 82,40 € 90,60 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 362,20 € 398,40 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € 
   
terminliche Nutzung - Tarif B 
  
pro Stunde 136,70 € 150,40 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 601,10 € 661,20 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 813,60 € 895,00 €

3 
 
 
3 Sporthalle Berg Fidel (Multifunktionsraum siehe P unkt 4) 
3.1 Die Entgeltpflicht für die Nutzung der Sporthal le Berg Fidel ohne  Erhebung von 
Eintrittsgeldern ist analog der Punkte B1. und B2. geregelt. 
3.2 Wenn Eintrittsgelder  erhoben werden, gelten folgende Sondertarife 
3.2.1 Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Münster e. V. sind von den Nutzungsentgelten im 
Rahmen von Meisterschaftsspielen entbunden. 
3.2.2 Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Münster bei Veranstaltungen im Rahmen von 
Turnieren 
bis 500 verkaufte Karten pro 
Veranstaltungstag 
Bisher Ab 01.01.2025 
halbtägig (ab 5 Std.) 164,60 € 181,10 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 247,00 € 271,70 € 
für den Kartenanteil über 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag zusätzlich 10 % 
der Bruttokasseneinnahme 
3.2.3 Alle Nutzenden, die unter Punkt B2 und C3.2.4 aufgeführt sind 
bis 500 verkaufte Karten pro 
Veranstaltungstag 
Bisher Ab 01.01.2025 
halbtägig (ab 5 Std.) 329,30 € 362,20 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € 
für den Kartenanteil über 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag zusätzlich 10 % 
der Bruttokasseneinnahme 
3.2.4 Profi-/Berufssportveranstaltungen (Zuordnung anhand der Rechtsform und 
Gemeinnützigkeit), sowie sonstige Bedarfsträger (auch Sportverbände) 
 30 % der Bruttokasseneinnahme 
Eine Mindestsumme, die auch einschl. der Nebenkosten wie Personalkosten, Heizung, 
Reinigung, Stromkosten etc. festgesetzt werden kann, wird im Einzelfall vertraglich 
vereinbart 
3.2.5 Für Veranstaltungen, die im besonderen Interesse der Stadt Münster liegen, kann ganz 
oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet werden. Darüber entscheidet 
das Sportamt. 
Im Falle der Entgelterhebung kann das Sportamt einen Pauschalbetrag auf Grundlage 
der bestehenden Tarife der Sporthalle Berg Fidel festsetzen. Grundlage ist dann der 
Halb- oder Ganztagessatz zuzüglich der 10 %igen Bruttokasseneinnahme einer 
voraussichtlich zu erwartenden Besucherzahl. 
 
4 Multifunktionsraum der Sporthalle Berg Fidel 
Die Nutzung des Multifunktionsraumes muss grundsätzlich einen sportlichen Bezug 
haben. Über Ausnahmen, die im besonderen Interesse der Stadt Münster liegen, 
entscheidet das Sportamt. Dementsprechend werden der Multifunktionsraum sowie die 
dazu gehörenden Sanitäreinrichtungen und Einrichtungsgegenstände vorrangig bei 
Großveranstaltungen bzw. höherklassigen Meisterschaftsspielen und Turnieren zur 
Verfügung gestellt. Darüber hinaus können die Räume für Sportseminare, 
Fortbildungsveranstaltungen und Versammlungen zur Verfügung gestellt werden.

4 
 
 
4.1 Bei Inanspruchnahme der Sporthalle Berg Fidel k ann der Multifunktionsraum ohne 
zusätzliche Kosten mit gebucht werden. 
4.2 Bei alleiniger Nutzung des Multifunktionsraumes  werden incl. Reinigung und Nebenkosten 
in Rechnung gestellt: 
4.2.1 Wenn keine  Eintrittsgelder erhoben werden, gelten für die Nutzenden, die unter Punkt B2. 
aufgeführt sind folgende Tarife: 
 bisher ab 01.01.2025 
pro Stunde 50,00 € 55,00 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 200,00 € 220,00 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 300,00 € 330,00 € 
   
4.2.2 Wenn Eintrittsgelder  erhoben werden, gelten folgende Tarife: 
Mitgliedvereine im Stadtsportbund bisher ab 01.01.2025 
pro Stunde 25,00 € 27,50 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 100,00 € 110,00 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 150,00 € 165,00 € 
   
Alle Nutzenden, die unter Punkt B2 
aufgeführt sind 
  
pro Stunde 70,00 € 77,00 € 
halbtägig (ab 5 Std.) 300,00 € 330,00 € 
ganztägig (ab 7 Std.) 500,00 € 550,00 € 
4.3 Für Veranstaltungen, die im besonderen Interess e der Stadt Münster liegen, kann ganz 
oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet werden. 
 
 
5 Schlüsselverlust 
 bisher  ab 01.01.2025  
5.1 Ersatzbeschaffung eines Schlüssels 80,00 € 88,0 0 € 
5.2 Kosten für den Austausch der Schließanlage werd en nach tatsächlich anfallenden 
Beschaffungs-, Installations- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.

5 
 
 
6 Tennisplätze 
 bisher ab 01.01.2025 
6.1 Dauerkarte für eine Wochenstunde während 
der Saison 
  
an allen Tagen   07.00 – 08.00 Uhr 127,00 € 139,70 € 
montags bis freitags 08.00 – 15.00 Uhr 165,00 € 181 ,50 € 
montags bis freitags 15.00 – 18.00 Uhr 195,00 € 214 ,50 € 
samstags, sonntags 08.00 – 18.00 Uhr 195,00 € 214,5 0 € 
an allen Tagen   18.00 – 19.00 Uhr 165,00 € 181,50 € 
an allen Tagen   19.00 – 21.00 Uhr 127,00 € 139,70 € 
   
6.2 Zehnerkarten (10 x 2 Stunden) 105,00 € 115,50 €  
6.3 Stundenkarten 12,00 € 13,20 € 
 
7 Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke 
 bisher ab 01.01.2025 
7.1 Dauerkarte für zwei Wochenstunden 
während der Saison 
  
an allen Tagen   07.00 – 08.00 Uhr 41,00 € 45,10 € 
montags bis freitags 08.00 – 15.00 Uhr 105,00 € 115 ,50 € 
montags bis freitags 15.00 – 18.00 Uhr 127,00 € 139 ,70 € 
samstags, sonntags 08.00 – 18.00 Uhr 127,00 € 139,7 0 € 
an allen Tagen   18.00 – 19.00 Uhr 52,00 € 57,20 € 
an allen Tagen   19.00 – 21.00 Uhr 82,00 € 90,20 € 
   
7.2 Zehnerkarten (10 x 2 Stunden) 69,00 € 75,90 € 
 
 
Inkrafttreten 
 
Diese Tarife treten ab dem 1.1.2025 in Kraft.

Beratungsverlauf (3)

27.11.2024 Sportausschuss
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Hauptausschuss
TOP 10.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2024 Rat
TOP 16.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0672/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.10.2024
Erstellt
22.10.2024 13:30