V/0672/2024
Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke
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Beschlussvorlage
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V/0672/2024 V/0672/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entgelte für die Nutzung städtischer Sportstätten nach den "Allgemeinen Nutzungsbedingungen": Erhöhung der Entgelte für städtische Sportstätten einschließlich der Tennis- und Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke Beratungsfolge 27.11.2024 Sportausschuss Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die „Tarife für die Nutzung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder“ werden mit Wirkung ab 01.01.2025 um 10 % erhöht, Die Anlage zur Sportförderrichtlinie der Stadt Münster – „Tarife für die Nutzung der städtischen Sport- stätten mit Ausnahme der städtischen Hallen - und Freibäder“ wird wegen der Anhebung der Tarife gemäß der Anlage angepasst. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportinfrastruktur, Sportförde- rung, Sportveranstaltungen Zeile 05 Privatrechtliche Leistungsent- gelte 2025 ff. 14.640 Die finanziellen Auswirkungen der Entgelterhöhung sind im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der o.g. Produktgruppe veranschlagt. Sportamt 11.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Dew aldt Telefon: 492-5200 Dew aldt@stadt-muenster.de - 2 - V/0672/2024 Begründung: Im Rahmen der Sportförderung der Stadt Münster ist die Nutzung der städtischen Sportstätten und – anlagen sowie der zugehörigen Sportgeräte weitgehend unentgeltlich. Entgeltpflichtige Nutzergrup- pen und Nutzungen sind in Ziffer B2 der „Allgemeinen Bedingungen für die Nutzung der städtischen Sportstätten mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder“ (Ziffer IV der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster) geregelt. Für die Nutzung städtischer Sportstätten (ohne Hallen - und Freibäder) sowie für die Nutzung von Tennis- und Speckbrettplätzen wurde mit Beschluss der Vorlagen V/0911/2016 und V/0882/2018 eine Erhöhung der Entgelte um jeweils 10 % zum 01.01 .2017 und zum 01.01.2019 beschlossen. Die von der Verwaltung zunächst zum Haushaltsjahr 2021 vorgeschlagene erneute Anhebung der Entgelte wurde mit Beschluss des Rates zur Vorlage V/0559/2020/1 – Sportförderrichtlinie der Stadt Münster aufgrund der Corona-Pandemie um ein Jahr, also auf den 01.01.2022, verschoben. Zuletzt wurden mit der Überarbeitung der Sportförderrichtlinie und auf Empfehlung des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision die Tarife für die halbtägige Nutzung (ab 5 Stunden) der städ- tischen Sportanlagen mit Wirkung zum 01.01.2024 erhöht. Mit dieser strukturellen Maßnahme sollte eine angemessene Preisdifferenz zu den Entgelten für eine vierstündige Nutzung erreicht werden. Die Aufwendungen für die Unterhaltung und den Betrieb der st ädtischen Sportstätten und -anlagen sind seit der letzten Anpassung an die Kostenentwicklung im Jahre 2022 deutlich angestiegen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die derzeit gültigen Tarife für die Nutzung städtischer Sportstätten - mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder - zum 01.01.2025 um 10 % zu erhöhen. Durch die Erhöhung der Entgelte werden jährliche Mehreinnahmen von ca. 14.640 € erwartet. Diese sind nicht als Einmaleffekt zu werten, sondern stellen über die Jahre eine Einnahmeverbesserung bei der Nutzung städtischer Sportstätten dar. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: - Anlage A - Anlage zur Sportförderrichtlinie: Tarife
Anlage A
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Anlage A zur V/0672/2024 Kurzüberblick Die Tarife für die Nutzung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen - und Freibäder werden mit Wirkung ab 01.01.2025 um 10 % erhöht. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird die Weitergabe von Kostensteigerungen in Gebühren- und Entgeltberei- chen an die Nutzerinnen und Nutzer umgesetzt. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportinfrastruktur, Sportförderung, Sportveranstaltungen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Dieser Beschluss ist Teil des Beschlusses V/0911/2016 – Erhöhung der Entgelte städtischer Sport- stätten.
Anlage V_0672_2024
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Anlage zur Vorlage V/0672/2024 Anlage zur Sportförderrichtlinie der Stadt Münster Tarife für die Nutzung der städtischen Sportstätten mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder (ab dem 01.01.2025) 1 Sportaußenanlagen bisher ab 01.01.2025 1.1 bis 3.500 m² (Kleinspielfelder) periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 11,20 € 12,30 € halbtägig (ab 5 Std.) 49,50 € 54,50 € ganztägig (ab 7 Std.) 67,50 € 74,30 € terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 18,80 € 20,70 € halbtägig (ab 5 Std.) 82,40 € 90,60 € ganztägig (ab 7 Std.) 112,30 € 123,50 € 1.2 ab 3.501 m² (Großspielfelder) periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 22,60 € 24,90 € halbtägig (ab 5 Std.) 98,80 € 108,70 € ganztägig (ab 7 Std.) 134,80 € 148,30 € terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 37,50 € 41,30 € halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € 2 Gymnastikhallen, Turnhallen, Sporthallen bisher ab 01.01.2025 2.1 Hallen bis 405 m 2 periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 22,60 € 24,90 € halbtägig (ab 5 Std.) 98,80 € 108,70 € ganztägig (ab 7 Std.) 134,80 € 148,30 € 2 terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 37,50 € 41,30 € halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € 2.2 Hallen ab 406 m 2 bis 882 m periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 37,50 € 41,30 € halbtägig (ab 5 Std.) 164,70 € 181,20 € ganztägig (ab 7 Std.) 224,70 € 247,20 € terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 60,00 € 66,00 € halbtägig (ab 5 Std.) 263,60 € 290,00 € ganztägig (ab 7 Std.) 359,40 € 395,30 € 2.3 Hallen ab 883 m 2 bis 1.215 m 2 periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 52,40 € 57,60 € halbtägig (ab 5 Std.) 230,60 € 253,70 € ganztägig (ab 7 Std.) 314,50 € 346,00 € terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 82,40 € 90,60 € halbtägig (ab 5 Std.) 362,20 € 398,40 € ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € 2.4 Hallen ab 1.216 m 2 periodische Nutzung - Tarif A pro Stunde 82,40 € 90,60 € halbtägig (ab 5 Std.) 362,20 € 398,40 € ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € terminliche Nutzung - Tarif B pro Stunde 136,70 € 150,40 € halbtägig (ab 5 Std.) 601,10 € 661,20 € ganztägig (ab 7 Std.) 813,60 € 895,00 € 3 3 Sporthalle Berg Fidel (Multifunktionsraum siehe P unkt 4) 3.1 Die Entgeltpflicht für die Nutzung der Sporthal le Berg Fidel ohne Erhebung von Eintrittsgeldern ist analog der Punkte B1. und B2. geregelt. 3.2 Wenn Eintrittsgelder erhoben werden, gelten folgende Sondertarife 3.2.1 Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Münster e. V. sind von den Nutzungsentgelten im Rahmen von Meisterschaftsspielen entbunden. 3.2.2 Mitgliedsvereine im Stadtsportbund Münster bei Veranstaltungen im Rahmen von Turnieren bis 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag Bisher Ab 01.01.2025 halbtägig (ab 5 Std.) 164,60 € 181,10 € ganztägig (ab 7 Std.) 247,00 € 271,70 € für den Kartenanteil über 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag zusätzlich 10 % der Bruttokasseneinnahme 3.2.3 Alle Nutzenden, die unter Punkt B2 und C3.2.4 aufgeführt sind bis 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag Bisher Ab 01.01.2025 halbtägig (ab 5 Std.) 329,30 € 362,20 € ganztägig (ab 7 Std.) 494,00 € 543,40 € für den Kartenanteil über 500 verkaufte Karten pro Veranstaltungstag zusätzlich 10 % der Bruttokasseneinnahme 3.2.4 Profi-/Berufssportveranstaltungen (Zuordnung anhand der Rechtsform und Gemeinnützigkeit), sowie sonstige Bedarfsträger (auch Sportverbände) 30 % der Bruttokasseneinnahme Eine Mindestsumme, die auch einschl. der Nebenkosten wie Personalkosten, Heizung, Reinigung, Stromkosten etc. festgesetzt werden kann, wird im Einzelfall vertraglich vereinbart 3.2.5 Für Veranstaltungen, die im besonderen Interesse der Stadt Münster liegen, kann ganz oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet werden. Darüber entscheidet das Sportamt. Im Falle der Entgelterhebung kann das Sportamt einen Pauschalbetrag auf Grundlage der bestehenden Tarife der Sporthalle Berg Fidel festsetzen. Grundlage ist dann der Halb- oder Ganztagessatz zuzüglich der 10 %igen Bruttokasseneinnahme einer voraussichtlich zu erwartenden Besucherzahl. 4 Multifunktionsraum der Sporthalle Berg Fidel Die Nutzung des Multifunktionsraumes muss grundsätzlich einen sportlichen Bezug haben. Über Ausnahmen, die im besonderen Interesse der Stadt Münster liegen, entscheidet das Sportamt. Dementsprechend werden der Multifunktionsraum sowie die dazu gehörenden Sanitäreinrichtungen und Einrichtungsgegenstände vorrangig bei Großveranstaltungen bzw. höherklassigen Meisterschaftsspielen und Turnieren zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können die Räume für Sportseminare, Fortbildungsveranstaltungen und Versammlungen zur Verfügung gestellt werden. 4 4.1 Bei Inanspruchnahme der Sporthalle Berg Fidel k ann der Multifunktionsraum ohne zusätzliche Kosten mit gebucht werden. 4.2 Bei alleiniger Nutzung des Multifunktionsraumes werden incl. Reinigung und Nebenkosten in Rechnung gestellt: 4.2.1 Wenn keine Eintrittsgelder erhoben werden, gelten für die Nutzenden, die unter Punkt B2. aufgeführt sind folgende Tarife: bisher ab 01.01.2025 pro Stunde 50,00 € 55,00 € halbtägig (ab 5 Std.) 200,00 € 220,00 € ganztägig (ab 7 Std.) 300,00 € 330,00 € 4.2.2 Wenn Eintrittsgelder erhoben werden, gelten folgende Tarife: Mitgliedvereine im Stadtsportbund bisher ab 01.01.2025 pro Stunde 25,00 € 27,50 € halbtägig (ab 5 Std.) 100,00 € 110,00 € ganztägig (ab 7 Std.) 150,00 € 165,00 € Alle Nutzenden, die unter Punkt B2 aufgeführt sind pro Stunde 70,00 € 77,00 € halbtägig (ab 5 Std.) 300,00 € 330,00 € ganztägig (ab 7 Std.) 500,00 € 550,00 € 4.3 Für Veranstaltungen, die im besonderen Interess e der Stadt Münster liegen, kann ganz oder teilweise auf die Erhebung eines Entgeltes verzichtet werden. 5 Schlüsselverlust bisher ab 01.01.2025 5.1 Ersatzbeschaffung eines Schlüssels 80,00 € 88,0 0 € 5.2 Kosten für den Austausch der Schließanlage werd en nach tatsächlich anfallenden Beschaffungs-, Installations- und Verwaltungskosten in Rechnung gestellt. 5 6 Tennisplätze bisher ab 01.01.2025 6.1 Dauerkarte für eine Wochenstunde während der Saison an allen Tagen 07.00 – 08.00 Uhr 127,00 € 139,70 € montags bis freitags 08.00 – 15.00 Uhr 165,00 € 181 ,50 € montags bis freitags 15.00 – 18.00 Uhr 195,00 € 214 ,50 € samstags, sonntags 08.00 – 18.00 Uhr 195,00 € 214,5 0 € an allen Tagen 18.00 – 19.00 Uhr 165,00 € 181,50 € an allen Tagen 19.00 – 21.00 Uhr 127,00 € 139,70 € 6.2 Zehnerkarten (10 x 2 Stunden) 105,00 € 115,50 € 6.3 Stundenkarten 12,00 € 13,20 € 7 Speckbrettplätze mit wassergebundener Decke bisher ab 01.01.2025 7.1 Dauerkarte für zwei Wochenstunden während der Saison an allen Tagen 07.00 – 08.00 Uhr 41,00 € 45,10 € montags bis freitags 08.00 – 15.00 Uhr 105,00 € 115 ,50 € montags bis freitags 15.00 – 18.00 Uhr 127,00 € 139 ,70 € samstags, sonntags 08.00 – 18.00 Uhr 127,00 € 139,7 0 € an allen Tagen 18.00 – 19.00 Uhr 52,00 € 57,20 € an allen Tagen 19.00 – 21.00 Uhr 82,00 € 90,20 € 7.2 Zehnerkarten (10 x 2 Stunden) 69,00 € 75,90 € Inkrafttreten Diese Tarife treten ab dem 1.1.2025 in Kraft.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0672/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.10.2024
- Erstellt
- 22.10.2024 13:30