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V/0101/2013

Auflösung der Pestalozzischule - evangelische Grundschule - mit Ablauf des 31.07.2013 und Erhöhung der Aufnahmekapazität der Idaschule - katholische Grundschule - von drei auf vier Züge mit Wirkung zum 01.08.2013

Vorlagen 21.02.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.03.2013, TOP 15.1

Anlage 1_V_0101_2013

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_V_0101_2013

7947 Zeichen

1 
 
Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
 
Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern 
in die städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seinen Sitzungen am 
 
•  02.11.1983 (vgl. Vorlage an den Rat Nr. 284/83 - Schul. 10 - vom 20.09.1983 und 
       Ergänzung vom 27.10.1983), 
• 13.12.1989 (vgl. Beschlussvorlage an den Rat Nr. 3 95/89 - Schul. - vom 14.11.1989), 
• 13.12.2000 (vgl. öffentliche Beschussvorlage an de n Rat Nr. 1265/2000 vom 15.11.2000 mit 
       Ergänzung E 1 vom 07.12.2000), 
• 30.01.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 1420/2001), 
• 13.11.2002 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 765/2002), 
• 21.02.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 104/2007), 
• 29.08.2007 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 501/2007),  
• 08.12.2010 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 870/2010), 
• 19.10.2011 (vgl. öffentliche Beschlussvorlagen an den Rat Nrn.  743/2011 und 743/2011/1) und 
• 08.02.2012 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 943/2011) 
• 13.03.2013 (vgl. öffentliche Beschlussvorlage an d en Rat Nr. 0101/2013) 
 
den folgenden „Allgemeinen Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen / Schülern in die städtischen Schulen 
(vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ beschlossen. 
 
Der geordnete Schulbetrieb für die städtischen Schulen ist durch folgende Maßnahmen zu sichern: 
 
1.  Grundschulen 
 
 
1.1  Die Aufnahmekapazitäten der städtischen Grunds chulen werden unter Berücksichtigung des 
vom Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenz- 
höchstwertes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Stadtbezirk Mitte-Altstadt     Zahl der Eingangsklassen 
 
Martinischule       2 
Aegidii-Ludgeri-Schule      1 
zzgl. eine jahrgangsübergreifende Montessori-Klasse 
 
Stadtbezirk Mitte-Innenstadtring 
 
Kreuzschule       2 
Martin-Luther-Schule      2 
Bodelschwinghschule      2 
Overbergschule      1 
Johannisschule      2  
 
Stadtbezirk Mitte-Süd 
 
Hermannschule      2 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule     2 
Matthias-Claudius-Schule     3 
Gottfried-von-Cappenberg-Schule    3 
 
Stadtbezirk Mitte-Nordost 
 
Dreifaltigkeitsschule      2 
Thomas-Morus-Schule      3 
Pötterhoekschule      2 
Mauritzschule       2  
 
 
Anlage 1 zur Vorlage V/0101/2013

2 
Stadtbezirk West      Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Nienberge   3 
Wartburgschule      4 
Michaelschule       4 
Mosaik-Schule       3 
Theresienschule      2 
Marienschule Roxel      4 
Peter-Wust-Schule      3 
Ludgerusschule Albachten     3 
 
Stadtbezirk Nord 
 
Grundschule Sprakel      2 
Paul-Schneider-Schule      3 
Grundschule am Kinderbach     2 
Grundschule Kinderhaus-West     4 
Melanchthonschule      2 
Norbertschule       3 
 
Stadtbezirk Ost 
 
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer     1 
Matthias-Claudius-Schule Handorf    2 
Kardinal-von-Galen-Schule Handorf    2 
Pleisterschule       2 
Margaretenschule      2 
 
Stadtbezirk Südost 
 
Idaschule       4 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  2 
Eichendorffschule Angelmodde     3 
Nikolaischule Wolbeck      4 
 
Stadtbezirk Hiltrup 
 
Grundschule Berg Fidel     2 
Marienschule Hiltrup      2 
Clemensschule Hiltrup      2 
Paul-Gerhardt-Schule Hiltrup     2 
Ludgerusschule Hiltrup      4 
Grundschule Loevelingloh     1 
Davertschule Amelsbüren     3   
 
 
1.2  In begründeten Ausnahmefällen kann in einzelne n Schuljahren mit Zustimmung des Schulträgers 
und in Abstimmung mit der Unteren Schulaufsicht auf Antrag eine weitere Klasse gebildet werden. 
Dies muss im Gebäudebestand organisiert werden und darf nicht zu Raumansprüchen gegenüber 
dem Schulträger führen (keine baulichen Erweiterungen).

3 
2.  Weiterführende Schulen  
 
2.1  Hauptschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Hauptschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Hauptschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Geistschule       3 
Hauptschule Coerde       2 
Hauptschule Hiltrup       4 
Hauptschule Wolbeck       2 
Waldschule Kinderhaus      2 
          13 
 
2.2  Realschulen 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Realschulen wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Realschulen        Zahl der Eingangsklassen 
 
Erich-Klausener-Schule  3 
Fürstin-von-Gallitzin-Schule      3 
Geschwister-Scholl-Realschule      3 
Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup    3,5 
Karl-Wagenfeld-Schule       3,5 
Realschule im Kreuzviertel      4 
Realschule Wolbeck       3 
           23 
 
2.3  Gymnasien 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gymnasien wird unter Berücksichtigung des vom Ministeri- 
um für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gymnasien        Zahl der Eingangsklassen 
 
Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium    5 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium     5 
Geschwister-Scholl-Gymnasium     4 
Gymnasium Paulinum       4 
Gymnasium Wolbeck       4,5 
Immanuel-Kant-Gymnasium      4 
Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium     3 
Pascal-Gymnasium       5 
Ratsgymnasium       4 
Schillergymnasium       4 
Wilhelm-Hittorf-Gymnasium      4 
          46,5

4 
2.4 Gesamtschule 
 
Die Aufnahmekapazität der städtischen Gesamtschule wird unter Berücksichtigung des vom Ministe- 
rium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwertes 
(Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
Gesamtschule       Zahl der Eingangsklassen 
 
 Städtische Gesamtschule Münster-Mitte   4 
 
2.5 Sekundarschule 
 
 Die Aufnahmekapazität der städtischen Sekundarschule wird unter Berücksichtigung des vom Minis- 
terium für Schule und Weiterbildung NRW festgelegten jeweils gültigen Klassenfrequenzhöchstwer- 
tes (Höchstwert der Bandbreite) wie folgt festgelegt: 
 
 Sekundarschule      Zahl der Eingangsklassen 
 
 Schulcampus Roxel      4 
 
2.6  Unterhalb der vom Ministerium für Schule und W eiterbildung NRW zur Klassenbildung festgelegten 
jeweils gültigen Bandbreite werden Eingangsklassen nicht gebildet. 
 
2.7  Den städtischen weiterführenden Schulen, die n ach dem Ergebnis der Anmeldungen keine Ein- 
gangsklassen entsprechend der Mindestzügigkeit bilden können, wird im Anschluss an die Anmelde- 
frist eine Karenzzeit zur Entgegennahme weiterer Anmeldungen von 2 Monaten eingeräumt. 
 
2.8  Als Folge der Grundschulempfehlungen für die we iterführenden Schulen und der den Eltern zuste- 
henden Wahlfreiheit kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne weiterführende Schulen auch 
bei vollständiger Ausschöpfung der unter den in Ziff ern 2.1 bis 2.5 genannten Zügigkeiten hinaus ei- 
ne weitere Eingangsklasse bilden müssen. Soweit erf orderlich, wird deshalb in besonderen Aus- 
nahmefällen in enger Abstimmung mit dem Schulträger  an einzelnen Schulen die Bildung einer wei- 
teren Eingangsklasse – ggf. unter Inanspruchnahme f reier Raumkapazitäten eng benachbarter 
Schulen – zugelassen. 
 
 
Anmerkung: 
 
 
Der Gebäudebestand der städtischen weiterführenden Schulen entspricht nicht in allen Fällen der von den 
Schulen gewünschten Zügigkeit nach dem Musterraumprogramm des Ministeriums für Schule und Weiterbil- 
dung NRW. 
 
In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entsprechend 
den festgelegten Zügigkeiten nicht zu Raumansprüchen bei der aufnehmenden Schule führt. 
 
Innerhalb von Schulzentren gilt, dass die von den Schulen genanten Aufnahmekapazitäten nicht zu 
Raumeinschränkungen bei anderen Schulen führen dürfen.

Beschlussvorlage

15038 Zeichen

V/0101/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Auflösung der Pestalozzischule - evangelische Grundschule - mit Ablauf des 31.07.2013 und 
Erhöhung der Aufnahmekapazität der Idaschule - katholische Grundschule - von drei auf vier 
Züge mit Wirkung zum 01.08.2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
05.03.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.03.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
13.03.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Die einzügige Pestalozzischule – evangelische Grundschule –, Anton -Knubel-Weg 10, 
48167 Münster, wird gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz NW mit Ablauf des 31.07.2013 
(Schuljahresende 2012/2013) aufgelöst. 
 
2. Die Aufnahmekapazität der Idaschule – katholische Grundschule –, Vörnste Esch 19, 
48167 Münster, wird ab dem 01.08.2013 (Schuljahresbegi nn 2013/2014) von drei auf vier 
Züge erhöht. 
 
3. Das Gebäude der Pestalozzischule wird ab dem Schuljahr 2013/2014 Lernstandort der I-
daschule. 
 
4. Der Rat beschließt folgende Änderung des Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordn e-
ten Schulbetriebs für die städtis chen Schulen“ vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Rat s-
beschluss vom 08.02.2012 (vgl. Anlage 1): 
 
 Ziffer 1.1 
 
 Stadtbezirk Südost      Zahl der Eingangsklassen 
 Idaschule       4 (vorher 3) 
 Pestalozzischule      1 
 Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule Angelmodde  2 
 Eichendorffschule Angelmodde    3 
 Nikolaischule Wolbeck     4 
 
Finanzauswirkungen: 
 
Keine 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0101/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Watermann 
Ruf: 
492 40 10 
E-Mail: 
Watermann@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0101/2013 
 
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
 
Die Schülerzahlen an der Pestalozzischule sind seit dem Schuljahr 2004/2005 kontinuierlich g e-
sunken. Lt. Schulstatistik haben im Schuljahr 2004/2005 noch insgesamt 165 Kinder diese evange-
lische Grundschule besucht; im aktuellen Schuljahr 2012/2013 sind es noch 69 Kinder. Im Nove m-
ber 2012 sind im Rahmen des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2013/2014 nur 4 Ki nder an 
dieser Schule angemeldet worden. Da somit die Bildung einer Eingangsklasse für das neue Schul-
jahr ausgeschlossen war und der Fortbestand der Schule nicht mehr gesichert ist, muss kurzfristig 
über die schulische Versorgung im Stadtteil Gremmendorf entschieden werden. 
Auflösung der Pestalozzischule und Erhöhung der Zügigkeit der Idaschule 
 
In mehreren Gesprächsrunden und mit unterschiedlicher Beteiligung sind mit der unteren und der 
oberen Schulaufsicht, der Schulleitung und der Schulpflegschaft der Pestalozzischule die  verblei-
benden Möglichkeiten ausgelotet worden, da ab dem Schuljahr 2013/2014 eine eigenständige 
Fortführung der Pestalozzischule nicht mehr möglich ist.  
Die Fortführung der pädagogischen Arbeit der Pestalozzischule als Teilstandort im Sinne eines 
Grundschulverbundes ist lt. gesetzlicher Grundlage nicht umsetzbar, da nach der Neufassung von 
§ 83 Absatz 1 Schulgesetz NW hierfür mindestens 46 Schülerinnen und Schüler an der Schule 
unterrichtet werden müssen. Diese Zahl wird aber ab dem Schuljahr 2013/2014 un terschritten, 
wenn der jetzige 4. Jahrgang mit 24 Kindern die Schule verlässt. Die Bezirksregierung Münster hat 
in den Gesprächen deutlich gemacht, dass im Hinblick auf die Grundschulversorgung in Münster 
die Ausnahmeregelung nicht greifen wird, wonach kleinere Teilstandorte von der oberen Schulauf-
sicht dann zugelassen werden können, wenn der Weg zu einem anderen Grundschulstandort nicht 
zugemutet werden kann. 
 
Als Möglichkeit verbleibt letztendlich die Auflösung der Pestalozzischule und die Nutzung der 
Schulimmobilie als Lernstandort der Idaschule. Die weitere schulische Nutzung des Gebäudes der 
Pestalozzischule ist zwingend notwendig, da zum einen die Idaschule als dreizügiges System nicht 
die Klassen der Pestalozzischule unterbringen kann und des weiteren  im Hinblick auf die Konve r-
sion durch den Abzug der britischen Streitkräfte diese schulische Fläche im Bestand gesichert 
werden soll.  
 
In den sehr offenen und konstruktiven Gesprächen mit Schulleitung, Schulpflegschaft und Eltern 
der Pestalozzischule ist im weiteren diskutiert worden, in welcher Form die Auflösung der 
Pestalozzischule umgesetzt werden soll. Im Hinblick auf eine tragfähige Gesamtlösung, die au s-
drücklich eine möglichst hohe Kontinuität für die jetzigen Schülerinnen und Schüler der Pestalo z-
zischule sichern soll, wird gemeinsam von allen Beteiligten die Auflösung der Pestalozzischule 
zum Schuljahresende 2012/2013 vorgeschlagen. Mit diesem Schritt wäre es möglich, die jetzigen 
Klassen des 1., 2. und 3. Jahrganges der Pestalozzischule im nächsten  Schuljahr als jeweilige 
Klasse der Idaschule fortzuführen und somit den Klassenverband zu erhalten. Dies setzt aber v o-
raus, dass  sich die Eltern der Pestalozzischule mit der jetzigen Klassenstärke zur Idaschule u m-
melden. 
Die Alternative der auslaufenden Auflösung der Pestalozzischule scheidet aus, da die Lehrerve r-
sorgung für die dann kontinuierlich rückläufigen Schülerzahlen sehr problematisch würde und auch 
unter pädagogischen Gesichtspunkten die Lernatmosphäre eher beeinträchtigt wird, wenn sich ein 
bereits jetzt sehr kleines Schulsystem in den nächsten Jahren kontinuierlich rückläufig entwickelt. 
 
Mit der Auflösung der Pestalozzischule ist automatisch für den Stadtteil Gremmendorf die Erh ö-
hung der Zügigkeit für die Idaschule verknüpft. Die dreizügige ka tholische Grundschule hat lt. a k-
tueller Schulstatistik bis auf den jetzigen 4. Jahrgang durchgängig drei Klassen pro Jahrgangsstufe

- 3 - 
V/0101/2013 
gebildet und bewegt sich bei vielen Klassen im oberen Bereich der Klassenfrequenzban dbreite. 
Für die Grundschulversorgung im  Stadtteil ist daher die Vierzügigkeit der Idaschule unter Einb e-
ziehung des Lernstandortes der Pestalozzischule notwendig. Die Schülerprognose auf der Basis 
der aktuellen Kleinräumigen Bevölkerungsprognose geht bis zum Schuljahr 2020/2021 durchgä n-
gig von d er Bildung von 4 Eingangsklassen für Gremmendorf aus. In dieser Bevölkerungs - bzw. 
Schülerprognose ist die weitere Entwicklung der Konversionsflächen in Gremmendorf/Angelmodde 
noch nicht berücksichtigt. Hierzu müssen speziell für das Gelände der York -Kaserne die weiteren 
städtebaulichen Entwicklungen abgewartet werden. 
 
Evangelische Grundschulen im Stadtgebiet 
 
Nach § 46 Absatz 3 Schulgesetz NW hat jedes Kind „ Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wo h-
nung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der 
vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsb e-
reich gebildet hat.“  Für die Grundschulen sind in § 26 Absatz 1 des Schulgesetzes NW Gemei n-
schaftsschulen, Bekenntnisschulen oder Wel tanschauungsschulen als Schularten abschließend 
aufgeführt. Mit der Auflösung der Pestalozzischule verbleiben noch 6 evangelische Grundschulen 
als Bekenntnisschulen, die von der räumlichen Verteilung die Innenstadt (Bodelschwinghschule, 
Johannisschule, Martin-Luther-Schule), den Westen (Wartburgschule) sowie den Norden (M elan-
chthonschule, Paul-Schneider-Schule) abdecken. Die Wahl einer Bekenntnisschule wird aber o f-
fensichtlich von Eltern nur noch eingeschränkt mit der eigenen Konfession verbunden, wenn lt. 
aktueller Schulstatistik für 53 der 287 Schüler/ -innen an der Idaschule und 14 der 69 Schüler/ -
innen an der Pestalozzischule als Religionszugehörigkeit "evangelisch" angegeben wird.  
Der Evangelische Kirchenkreis ist frühzeitig über die beabsichtigte Auflö sung informiert worden 
und hat gesehen, dass alleinig sinkende Schülerzahlen an dieser Schule den Schulträger zu di e-
sem Schritt zwingen.  
 
In den bisherigen Diskussionen hat daher folgerichtig der Aspekt der Schulart keine Rolle gespielt. 
Formelles Verfahren 
 
Nach § 76 Schulgesetz NW ist die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig 
vom Schulträger zu beteiligen. Bedeutsame Angelegenheiten sind nach § 76 Nr. 1 u. a. Änderung 
und Auflösung von Schulen und nach § 76 Nr. 4 die räumliche Unt erbringung. Über den Inhalt der 
Stellungnahme gegenüber dem Schulträger beschließt die Schulkonferenz gemäß § 65 Absatz 2 
Nr. 22 Schulgesetz NW. 
 
Wie bereits zuvor kurz dargestellt, sind durch gemeinsame Gespräche mit den Beteiligten im Vo r-
feld dieses formellen Verfahrens konstruktive Lösungen entwickelt worden. Im Sinne einer frühze i-
tigen, transparenten Darstellung sind über Elterninfoabende im Januar 2013 sowohl in der 
Pestalozzischule als auch in der Idaschule alle Interessierten über den jeweils aktuell en Diskussi-
onsstand und die beabsichtigen Schritte informiert worden. 
 
Die Schulkonferenzen beider Schulen haben sich Mitte Februar mit den Beschlussvorschlägen 
dieser Ratsvorlage auseinandergesetzt. 
 
Mit Beschluss vom 14.02.2013 hat die Schulkonferenz der Pestalozzischule ohne Gegenstimme  
zur Kenntnis genommen,  „dass sich Schulaufsicht und Schulträger auf Grund des Unterschreitens 
der erforderlichen Gesamtschülerzahl zu schulorganisatorischen Maßnahmen gezwungen sehen 
und eine Auflösung der Pestalozzischule zum Schuljahr 2013/2014 beabsichtigt wird. 
 
Die Schulkonferenz der Pestalozzischule geht davon aus, dass Schulaufsicht und Schulträger den 
anstehenden Zusammenführungsprozess der Schulentwicklung begleiten und unterstützen und die 
Eltern beider Schulen in diesen Prozess miteinbeziehen.

- 4 - 
V/0101/2013 
Die Mitglieder der Schulkonferenz empfehlen, dass die Schüler/-innen der zukünftigen Klassen 2 – 
4 ihre Schullaufbahn in den jetzigen Klassenzusammensetzungen in dem ihnen vertrauten Gebäu-
de der Pestalozzischule zu Ende führen können. Das bezieht sich auch auf den Beibehalt der Bis -
Mittag-Betreuung und des offenen Ganztages.“ 
 
Die Idaschule hat sich in ihrer Schulkonferenz am 14.02.2013 mit der Thematik befasst und fo l-
gende Aussagen beschlossen: 
„..Als einzige verbleibend e Grundschule im Stadtteil Gremmendorf sieht sich die Idaschule in der 
Pflicht und ist bereit, allen schulpflichtigen Kindern der Primarstufe einen wohnortnahen Schulb e-
such zu ermöglichen. 
Die Schulkonferenz stimmt deshalb einer Erweiterung der Zügigkeit d er Idaschule zum Schuljahr 
2013/2014 auf dann 4 Züge zu, sofern die Mitnutzung des Gebäudes der Pestalozzischule in dafür 
erforderlichem Umfang sicher gestellt ist. 
Die Schulkonferenz der Idaschule geht davon aus, dass Schulaufsicht und Schulträger den ans te-
henden Prozess der Schulentwicklung begleiten und unterstützen.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung spiegeln die einzelnen Beschlüsse der beiden Schulkonferenzen den 
aktuellen Diskussionsstand  wider. Ein abweichendes Votum von den Beschlussvorschlägen di e-
ser Vorlage wurde von keiner der Schulkonferenzen beschlossen. 
 
Liegenschaftliche Aspekte und Perspektiven: 
 
Zur Raumnutzungsentwicklung zeigen sich trotz „Auflösung der Pestalozzischule“ folgende En t-
wicklungen ab:  
 
Für die lt. Schülerprognose notwendige vierzüg ige Grundschule in Gremmendorf werden  lt. 
Raumprogramm 20 Unterrichtsräume (16 Klassenräume und 4 Mehrzweckräume)  benötigt. Dar-
über hinaus ist (über die notwendige Kombination von Küche/Speiseraum hinaus) pro Zug einer 
Grundschule ein OGS -Betreuungsraum d er angedachte zukünftige Mindeststandard (aktuell lt. 
gültigem Ratsbeschluss pro OGS -Gruppe ein Betreuungsraum!). Dies ergibt in der Summe somit 
24 Räume in Klassenraumgröße, die benötigt werden. 
Lt. aktueller Anmeldezahlen werden im nächsten Schuljahr in Gremmendorf 5 OGS -Gruppen ge-
bildet, so dass danach sogar 25 Räume in Klassenraumgröße als (theoretischer) Anspruch best e-
hen. 
 
Im Bestand stehen in der Idaschule 14 Unterrichtsräume und 2 OGS -Betreuungsräume zur 
Verfügung; in der Pestalozzischule 5 Unterric htsräume und 2 OGS -Betreuungsräume. Dies 
sind in der Summe 23 Räume in Klassenraumgröße, so dass formal im Vergleich zu den Mindes t-
standards (24 Räume) sogar noch 1 Raum fehlt. 
 
Als Fazit bleibt festzuhalten, dass aktuell kein Leerstand besteht und nach der Schülerprognose 
auch keiner zu erwarten ist. Der Lernstandort Pestalozzischule muss daher auf jeden Fall erhalten 
bleiben. 
 
Die Besonderheit für diese Vorlage ist, dass durch die rückläufigen Schülerzahlen an der 
Pestalozzischule die Eigenständigkeit der  Schule nicht mehr gegeben ist, aber gleichwohl die 
Schülerzahlen so hoch sind, dass die bestehende (und ausgelastete dreizügige) Idaschule diese 
Schüler nicht komplett aufnehmen, vierzügig gebildet werden muss und das komplette Gebäude 
der Pestalozzischule weiterhin benötigt wird. 
 
Im Sinne der zukünftigen Verwendung des Schulgebäudes Pestalozzischule  bleiben die wei-
teren Entwicklungen des Kasernenstandortes  in Gremmendorf abzuwarten. Sobald hierüber 
gesicherte Erkenntnisse bestehen und die sich hieraus gg f. veränderten Entwicklungen abzeic h-
nen, werden dann ggf. nicht mehr für schulische Zwecke erforderliche Raumkontingente in die 
weiteren Überlegungen der Flächen -/ bzw. Portfoliooptimierung des Immobilienmanagements mit 
einbezogen und verwertet.

- 5 - 
V/0101/2013 
 
Finanzielle Auswirkungen 
 
Durch die Auflösung der Pestalozzischule werden sich im Kern keine spürbaren Einspareffekte für 
die Stadt Münster ergeben. So wird das Schulgebäude unverändert genutzt und durch die Erh ö-
hung der Zügigkeit bzw. Schülerzahl an der Idaschule werden Verschiebungen von Schuletat und 
Sekretariatsstunden stattfinden. 
 
Ausblick 
 
Die bisherigen Gespräche mit der Pestalozzischule und der Idaschule waren von einer hohen B e-
reitschaft geprägt, die absehbaren Veränderungen in der Schullandschaft in Gremmendorf kurzfris-
tig anzugehen. In diesem Sinne gibt es erste Verfahrensüberlegungen, wie es gemeinsam geli n-
gen kann, bis zum neuen Schuljahr 2013/2014 ein neues Konzept einer vierzügigen Idaschule mit 
zwei Lernstandorten zu entwickeln und mit Leben zu fülle n. Die untere Schulaufsicht und der 
Schulträger haben Unterstützung für diesen Prozess zugesichert. 
 
Änderung des Ratsbeschlusses zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die stä d-
tischen Schulen - Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Sch ülern in die 
städtischen Schulen (vgl. § 46 Abs. 1 Schulgesetz)“ 
 
Mit dem Ratsbeschluss zur  „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen 
- Allgemeiner Rahmen zur Aufnahme von Schülerinnen/Schülern in die städtischen Schulen (vgl. § 
46 Abs. 1 Schulgesetz)“ wird für alle städtischen Schulen die jeweilige Kapazität der Eingang s-
klassen festgelegt. Mit dem Wegfall der Aufnahmemöglichkeiten an der Pestalozzischule und der 
Erhöhung der Aufnahmekapazität an der Idaschule ist der Text entsprechend anzupassen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
 
Anlage: 
Beschluss des Rates zur „Sicherung des geordneten Schulbetriebs für die städtischen Schulen“ 
vom 02.11.1983, zuletzt geändert mit Ratsbeschluss vom 08.02.2012

Beratungsverlauf (4)

05.03.2013 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.03.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2013 Hauptausschuss
TOP 12.1 Vorberatung
Zur Sitzung
13.03.2013 Rat
TOP 15.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (4)

  • Anton-Knubel-Weg 10
  • Loevelingloh 1
  • Vörnste Esch 19
  • Kinderhaus 2

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0101/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37