V/0298/2022
Abschlussbericht zum Gleichstellungsplan 2018 - 2022
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Berichtsvorlage
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V/0298/2022 V/0298/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft AbschlussberichtzumGleichstellungsplan2018-2022 Beratungsfolge 19.05.2022 AusschussfürGleichstellung Bericht 07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit undOrdnung Bericht 14.06.2022 Hauptausschuss Bericht 14.06.2022 Rat Bericht 1. Einleitung Der vorliegende Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem letzten Gleichstellungsplan 2018-2021 ergeben. Es werden Erfolge dokumentiert und bestehender HandlungsbedarfimHinblickaufdieChancengleichheitallerGeschlechterbenannt. Nach §5a Abs. 1 S. 1 LGG ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des bisher gültigen Gleichstellungsplans ein förmlicher Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu dem abgelaufenen Gleichstellungsplan zu erarbeiten und mit der bereits beschlossenen Fortschreibung des Gleichstellungsplans vorzulegen. Diese Fortschreibung (Gleichstellungsplan2022-2025)wurde in der Ratssitzungvom 15.12.2021beschlossenundliegt den Gremienvor. DieserBerichtwirftzunächsteinenBlickaufeinigeausgewähltenZahlenderPersonalentwicklung.Es wurde darauf verzichtet, alle Analysen, die bereits für die Fortschreibung des Gleichstellungsplans 2022-2025 erhoben wurden, erneut abzubilden. Dargestellt werden die Entwicklungen, die für die Bewertung des abgelaufenen Gleichstellungsplans von besonderer Relevanz sind. Es folgt eine BewertungderZieleundMaßnahmendesGleichstellungsplans2018-2021. Personal-und Organisationsamt 27.04.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: FrauRiemer Telefon:492-1198 Riemer@stadt-muenster.de -2- V/0298/2022 2. Blick auf die Zahlen und die quantitativen Aussagen des Gleichstellungsplans 2018-2021 2.1 Allgemeine Geschlechterverteilung Die Stadtverwaltung ist zum Ende des Jahres 2021 Arbeitgeberin für 7.867 Mitarbeitende. Während der Laufzeit des Gleichstellungsplans hat sich die Zahl der Mitarbeitenden um mehr als 700 (7.102 am31.12.2017)erhöht. Insgesamt hat sich das Verhältnisder Geschlechter in dieser Zeit aber kaum verändert. Während es Ende 2017 57% weibliche und 43% männliche Beschäftigte gab, sind Ende 2021 56,1% der Beschäftigten weiblich. Aktuell lässt sich leider keine statistische Aussage über die Mitarbeitenden treffen, die sich nicht in der Binarität von weiblich und männlich wiederfinden. Trotzdemnimmt dieser Bericht „divers“ und „keine Angabe“ in die Tabellen und Abbildungen auf, auch wenn die entsprechendenSpaltenaktuellnochjeweils0ausweisen. Abbildung1:MitarbeitendenachGeschlecht31.12.2021 Der Anteil der Frauen ist in den klassischen Verwaltungsberufen am höchsten und bei den Handwerks- und Fertigungsberufen nach wie vor am niedrigsten, hier besonders bei der Feuerwehr und den AWM.An dieser Verteilunghat sich in den letzten Jahren kaum etwas verändert. Es ist aber zu beobachten, dass gerade bei der Feuerwehr der Anteil der Frauen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Durch die Neueinführung der Ausbildung Notfallsanitäter*in während der Laufzeit des Gleichstellungsplan wird dieser Anteil voraussichtlich weiter steigen. Eine geschlechtersensible Marketingstrategie, die Beteiligung an Angeboten für eine klischeefreie Berufsorientierung und vielfältige Praktikumsangebote wirken unterstützend. Die Unterrepräsentanz von Frauen und Männern in bestimmten Berufsgruppen hat vielfältige Gründe ist aber für die Aufgabenerledigung nicht optimal. Gerade im pädagogischen Bereich werden z.B. dringend mehr Männer benötigt. In den kommenden Jahren sollte hier der Blick vor allem auch im pädagogischen BereichaufdieUnterrepräsentanzvonMännernerweitertwerden. Abbildung2:MitarbeitendenachBerufsfeldernundGeschlecht31.12.2021 -3- V/0298/2022 2.2 Mitarbeitende nach Entgelt- und Besoldungsgruppen, 2017 und 2021 im Vergleich Eine ausführliche Tabellealler Gruppen auch mit den maximal zu erreichenden Quoten befindet sich imAnhang. Abbildung3:MitarbeitendenachEntgelt-undBesoldungsgruppen30.06.2017 Abbildung4:MitarbeitendenachEntgelt-undBesoldungsgruppen31.12.2021 -4- V/0298/2022 Nach wie vor zeigt sich überwiegend folgendes Muster: der Frauenanteil in den Einstiegsämtern ist hochundsinktüberdieBeförderungsämterbiszudemjeweiligenSpitzenamtderLaufbahngruppeab. Dies gilt besonders für die Laufbahngruppe 2. In den Spitzenämtern liegt der Frauenanteil überwiegend unter 50%. Wie bereits in der Analyse der Beschäftigungsstruktur zum Gleichstellungsplan 2022-2025 beschrieben, zeigen sich erfreuliche Entwicklungen im Bereich der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt. In der Entgeltgruppe E12 stieg beispielsweise der Frauenanteil von 32% auf 45%, in der Besoldungsgruppe A12 von 27% auf 38%. Im Bereich der Sozial- und Erziehungsdienste konnte im Spitzenamt S 18 eine Steigerung von 20% auf 50% erreicht werden. Insgesamtverändertsichim Sozial-undErziehungsdienstdas Geschlechterverhältnisindenhöheren Entgeltgruppen. Im Bereich der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt ist der Frauenanteil bei den Beamt*innen in den Spitzenämtern in den letzten vier Jahren sogar gesunken während er im Bereich der Tarifbeschäftigten in diesem Bereich bei über 50% liegt. Bei dem Thema „Frauen in Führungspositionen“ besteht nach wie vor dringender Handlungsbedarf. Die Verwaltung arbeitet weiterhin daran, bestehende Unterrepräsentanz abzubauen. Zu einzelnen Maßnahmen sei auf den neuenGleichstellungsplan2022-2025verwiesen. 2.3 Mitarbeitende in Führungspositionen Tabelle1:EntwicklungderGeschlechterverteilungbeiFührungspositioneninProzent 31.12.2021 31.12.2017 Anzahl w m div. o.A. w m div. o.A. Beigeordnete 6 33% 67% 0% 0% 17% 83% 0% 0% Dezernent/-innen, Amts-/Betriebsleitungen 35 34% 66% 0% 0% 30% 70% 0% 0% Abteilungs-/Bereichsleitungen 76 29% 71% 0% 0% 30% 70% 0% 0% FStL*/Teaml./sonst.FK* 292 42% 58% 0% 0% 37% 63% 0% 0% Referent/-innen** 7 71% 29% 0% 0% 29% 71% 0% 0% *FSTL: Fachstellenleitung, FK: Führungskraft **Berücksichtigt sind die Referent*innen der Beigeordneten sowie die ehrenamtlichen Stellvertretungen des Oberbürgermeisters Nach wie vor sind Führungskräfte in der Mehrzahl männlich. Der Anteil der Frauen in Führungsposition steigt aber kontinuierlich und hat sich während der Laufzeit des Gleichstellungsplans um 7% erhöht (vgl. Abbildung 5). Es gibt einen positiven Trend bei der Geschlechterverteilung im Bereich der Fachstellenleitungen. Bei den Abteilungs- und Amtsleitungen besteht nach wie vor Handlungsbedarf, wobei sich bei den Amtsleitungen immerhin ein positiver Trend und eine Entwicklung abzeichnet. Abbildung5:EntwicklungFraueninFührungspositioneninkl.Referent*innen -5- V/0298/2022 Tabelle2:FührungspositionenundFühreninTeilzeit(ohneAltersteilzeit) *FStL: Fachstellenleitung, FK: Führungskraft Führung in Teilzeit wird bei der Stadtverwaltung Münster erst ab der Ebene der Abteilungs- und Bereichsleitungen wahrgenommen. Unter den Führungskräften befinden sich viele derjenigen, die vollzeitnah arbeiten. Wenige der Führungspositionen werden tatsächlich geteilt. Insgesamt ist der Anteil von Führungskräften in Teilzeit während der Laufzeit des Gleichstellungsplans nur leicht gestiegenundnachwievorinsgesamtgering. 2.4 Entwicklung der Telearbeit Die Anzahl der Telearbeitsplätzeist im Laufe des Gleichstellungsplans von 124 auf 722 gestiegen. DasbedeuteteineSteigerungum482%.DamithatsichderTrendzueinerdeutlichenAusweitungder Telearbeitsplätzefortgesetzt (von 2020 zu 2021 von 383 zu 722 Telearbeitsplätzen).Darüber hinaus wirdbzw.wurdeweiterenMitarbeitendenmobilesArbeitenwährendderCorona-Pandemieermöglicht. Der Ausbau der Telearbeitwar eine der beschriebenen Maßnahmen des Gleichstellungsplans 2018- 2021(s.auch3.2.2.1). Abbildung6:AnzahlderTelearbeitsplätzeundVerteilungnachGeschlechtjezum31.12 -6- V/0298/2022 3. Ziele und Maßnahmen des Gleichstellungsplans 2018-2021 und Stand der Umsetzung Der Gleichstellungsplan 2018-2021 hat Gleichstellungsziele formuliert, die aus der Lebensverlaufsperspektive entwickelt wurden, d.h., sich an Umbrüchen, kritischen Situationen und sogenannten Knotenpunkten im Leben orientieren. Wirkungsvolle Gleichstellungsarbeit muss einen Rahmen schaffen, in dem Erwerbstätigkeit mit anderen gesellschaftlichen Tätigkeiten und privaten Lebenswünschen in Einklang gebracht werden kann und Flexibilität im Berufsleben mit sozialer Sicherheit verknüpft wird. Mit dem Gleichstellungsplan 2018-2021 wurden vorrangig solche Ziele und Maßnahmen verfolgt, die dem ganzheitlichen Ansatz einer für alle Mitarbeitenden, Mütter und Väter förderlichenGleichstellungsarbeitRaumgeben. NachfolgendwirdderGradderUmsetzungdergeplantenunderfolgtenMaßnahmenausgewertet. 3.1 Kulturwandel Nummer Ziel geplante Maßnahme Grad der Umsetzung 3.1Kulturwandel 3.1.1 Sensibilisierung für die BelangevonVätern Identifizierung der erforderlichen Informations- undUnterstützungsbedarfeundggf.Maßnahmen teilweise 3.1.2 Berufswegeplanung Planung eines Workshops Berufswegeplanung fürjungeMitarbeiter*innen vollständig 3.1.3 Genderkompetente Führungskräfte Berücksichtigung von "Genderkompetenz" beiderQualifizierungvonFührungskräften teilweise 3.1.1 Sensibilisierung für die Belange von Vätern Im Amt für Gleichstellung wurde 2020 eine 0,5VZÄ-Stelle mit dem Schwerpunkt „Männer und Jungen in der Gleichstellungsarbeit“ geschaffen und mit einem männlichen Kollegen besetzt. Diese Stelle unterstützt fachlich beim Thema Väterarbeit. Darüber hinaus führt der Kollege Beratungsgespräche mit (werdenden) Vätern innerhalb der Stadtverwaltung. Damit sind in der Laufzeit des vergangenen Gleichstellungsplans wichtige Voraussetzungen geschaffen worden. Unter dem Punkt 4.1.1 des neuenGleichstellungsplanswirddasZiel„SensibilisierungfürklischeefreieVaterschaft“weiterverfolgt. Vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und rechtlicher Entwicklungen hinsichtlich der Vielfalt von Gleichstellungsbedarfen konnte im Amt für Gleichstellung eine weitere 0,5VZÄ-Stelle in dem Arbeitsbereich lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen besetzt werden. DiekonzeptionelleWeiterentwicklungindiesemArbeitsbereichwirdindemneuenGleichstellungsplan ebenfallsunter4.1.1aufgenommen. 3.1.2 Berufswegeplanung Im Laufedes Gleichstellungsplanssollte ein Workshopfür junge Mitarbeitendein der Stadtverwaltung entwickelt werden, um diese genderkompetent bei der weiteren Berufswegplanung zu unterstützen. Seit 2021 wird für die Zielgruppe die Veranstaltung „Perspektive Zukunft“ angeboten. Sie konnte im Jahr2021einmalmit6Teilnehmendendurchgeführtwerden,für2022isteineNeuauflagegeplant. -7- V/0298/2022 3.1.3 Genderkompetente Führungskräfte Das Personalentwicklungskonzept der Stadtverwaltung sieht vor,moderne Führungskultur zu fördern und die Zusammenarbeit auch unter Beachtung der Gleichstellungsbelange weiter zu entwickeln. Führungskräftemit ausgeprägterGenderkompetenzerkennen,wie die sozialeKategorie„Geschlecht“ gesellschaftliche Verhältnisse definiert. Sie sind in der Lage, durch die Auseinandersetzung mit und die Überwindung von geschlechtsspezifischen Rollenvorgaben den persönlichen sowie den Arbeitserfolg der geführten Mitarbeitenden zu steigern. Im Laufe des Gleichstellungsplans sollte das Thema „Genderkompetenz“ bei der Qualifizierung von Führungskräften stärkere Berücksichtigung finden. Im Rahmen des Programms für Führungsnachwuchskräfte werden bereits Aspekte zur Genderkompetenz aufgegriffen. Bei der geplanten Überarbeitung des Qualifizierungskonzeptes für Führungskräfte (s. 3.3.2) ist Genderkompetenz verpflichtend vorgesehen. Im neuen GleichstellungsplanwirddiesesThemaunter4.2.1erneutaufgegriffenundweiterentwickelt. 3.2 Personalbindung in Familienphasen Nummer Ziel geplante Maßnahme Grad der Umsetzung 3.2PersonalbindunginFamilienphasen 3.2.1Elternwerden 3.2.1.1 Evaluation und Weiterentwicklung des Rückkehrkonzeptes Evaluation und ggf. Weiterentwicklung des bestehendenRückkehrkonzeptes überwiegend 3.2.1.2 Gespräch der Führungskraft auchfürwerdendeVäter Gespräche der Führungskraft und ggf. EntwicklungeinesGesprächsleitfadens teilweise 3.2.2Elternsein 3.2.2.1 Telearbeitausweiten Flexibilisierung der Telearbeit und Überarbeitung derDienstvereinbarung überwiegend 3.2.2.2 FühreninTeilzeit Weitere Etablierung wird angestrebt, Erhöhung der hausweitenAkzeptanz ImAnsatz 3.2.2.3 Angebote zur Betreuung von Kindern aller Altersstufen Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder von Mitarbeiter*innen und Erarbeitung eines BetreuungsangebotesfürdieSommerferien. teilweise 3.2.3 Angehörigepflegen Information über Möglichkeiten der Unterstützung beiderVereinbarkeitvonBerufundPflege teilweise 3.2.1.1 und 3.2.1.2 Evaluation und Weiterentwicklung des Rückkehrkonzeptes und Gespräche der Führungskraft auch für werdende Väter Während der Laufzeit des Gleichstellungsplans sollten eine Evaluation und eine Weiterentwicklung des „Rückkehrkonzeptes“ erfolgen. Das bisher so bezeichnete „Rückkehrkonzept“ sah für städtische Mitarbeitende, die in eine Phase der Beurlaubung oder Elternzeit gingen, verschiedene Maßnahmen vor. Die Evaluation der Inhalte und der Umsetzung des Konzepts in der Praxis ist abgeschlossen. Derzeit wird ein vorgelegter Entwurf der nunmehr so benannten „Hinweise zur Familienzeit“ zwischen dem Amt für Gleichstellung und dem Personal- und Organisationsamt abgestimmt. Der Entwurf ist adressatenorientiert aufgebaut und beschreibt Rollen und ggf. Aufgaben beteiligter Parteien im Falle familienbedingter Abwesenheiten. Erstmals wird in den Hinweisen stärker auf die Belange von (werdenden) Vätern eingegangen. Es wird insbesondere angeregt, dass Führungskräfte Gespräche vor und nach familienbedingten Abwesenheiten auch mit männlichen Mitarbeitenden führen. Ein umfassender Leitfaden soll praktische Unterstützung für Gespräche im Kontext der Familienzeit -8- V/0298/2022 anbieten. Wie bereits unter 3.1.1 erwähnt, werden Beratungsgespräche für werdende Väter auch durchdenneuenKollegenimAmtfürGleichstellungangeboten. 3.2.2.1 Telearbeit ausweiten In den vergangenen Jahren konnte – wie erwartet – eine erhebliche Ausweitung der Telearbeitsanträge beobachtet werden (s. auch Abbildung 6). Hintergründe sind zum einen die Reduzierung der Minimalzeit in Telearbeit (8 Stunden/Woche). Zum anderen haben aber auch die Erfahrungenin der pandemischenLage zu einer deutlich besserenAkzeptanz bei Mitarbeitendenund Führungskräften geführt: viele der zunächst vorübergehend vorgenommenen mobilen Ausstattungen zur Einhaltung der Kontaktbeschränkungen mündeten im weiteren Verlauf der Pandemie in regelmäßige Anträge. Insgesamt haben aktuell rund 821 Mitarbeitende eine gültige Einzelvereinbarung zur Telearbeit,d. h. einen Anspruch auf Ausübung von Telearbeitin dem mit ihrer Führungskraft abgestimmten Stundenumfang. Flankierend wird auch das Instrument des mobilen Arbeitens verstärkt in Anspruch genommen. In diesem Sinne ist im Rahmen der Aktualisierung der Dienstvereinbarung von Telearbeit dem Wunsch der Gleichstellungsbeauftragten und des PersonalratesRechnunggetragenworden,denMindestanteilvonTelearbeitauf4Stunden/Wochezu senken, um so insbesondere auch Teilzeitbeschäftigten bei der Gestaltung ihrer Arbeit eine noch höhere Flexibilität einzuräumen. Im Weiteren gilt es flankierende Angebote, insbesondere Qualifizierungsangebote zu unterbreiten, um z. B. die Selbststeuerungskompetenzen der MitarbeitendenzustärkenundFührungskräfteinderAusübungvirtuellerFührung/FührenaufDistanz zu stärken sowie bei jedweder Form des bürounabhängigen Arbeitens Gesundheits- bzw. Arbeitsschutzmaßnahmen einzuhalten. Sowohl im aktuellen Fortbildungsprogramm für die Stadtverwaltung als auch in den Veranstaltungendes Betrieblichen Gesundheitsmanagementsfinden sichhierzuzahlreicheneukonzipierteAngebote. 3.2.2.2 Führen in Teilzeit Zum Ausbau familienfreundlichen Arbeitens zählt die Weiterentwicklung von Führen in Teilzeit.Eine Umsetzung von Führungsmodellen in Teilzeiterfolgt sehr individuell und in Einzelfällen. Es zeigt sich bisher, dass nur wenige Führungspositionen tatsächlich geteilt werden (s. auch Tabelle2). Vielmehr offenbart sich ein Trend zur Wahrnehmung von Führungspositionen in vollzeitnaher Teilzeit. Auch gezielte Ausschreibungen von geteilten Führungspositionen treffen nur auf eine mäßige Resonanz. Sofern konkrete Bedarfe von Mitarbeitenden bestehen, werden diese in der Regel mit individuellen Modellen, die die jeweiligen Anforderungen an Hierarchiestufen und Fachlichkeit aber auch die Wünsche/ Bedarfe der Mitarbeitenden berücksichtigen, umgesetzt und unterstützt. Hierbei werden alle personalrechtlichen und organisatorischen Möglichkeiten ausgeschöpft. Da Führen in Teilzeit nach wie vor als große Chance gesehen wird, das Potential aller Beschäftigten gleichermaßen auszuschöpfen und eine weitere Etablierung wünschenswert ist, wird das Thema unter 4.2.2 im neuenGleichstellungsplanerneutaufgenommenundweiterentwickelt. 3.2.2.3 Ausbau zur Betreuung von Kindern aller Altersstufen Die Verwaltung hatte sich zum Ziel gesetzt, die Möglichkeiten für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen zu prüfen und ein Konzept für die Betreuung in den Sommerferien zu erarbeiten. Insgesamt 15 Betriebskitaplätze in AWO Kindertageseinrichtungen (je fünf an den Standorten Fürstenbergstraße, Scheibenstraße, Lublinring) hält die Stadt Münster seit vielen Jahren für Kinder von 1-6 Jahren bereit. Der Fokus des Ausbaus von betrieblicher Kindertagesbetreuung liegt aufgrund des formulierten Bedarfs derzeit bei der Betreuung von ein- bis dreijährigen Kindern. Während der Laufzeit des Gleichstellungsplans wurde im Jahr 2020 eine Großtagespflegestelle an der Schorlemerstraße für 9 Kinder von Mitarbeitenden im Alter von ein bis drei Jahren eröffnet. Die Kinderwerdenhiermit25bzw.33BetreuungsstundenproWochebetreut. -9- V/0298/2022 Eine Ausweitung der wöchentlichen Betreuungsstunden wird angestrebt, da eine Umfrage unter Mitarbeitenden, die ihr Kind für die betriebliche Kinderbetreuung angemeldet haben, überwiegend einen tatsächlichen Betreuungsbedarf von 35 Stunden ergab. Während der Laufzeit wurde die PlanungfüreineweiterebetrieblicheGroßtagespflegestelleanderSonnenstraßeaufgenommen.Eine Eröffnungist voraussichtlich 2023 zu erwarten. Auch bei den laufenden Planungen für das Stadthaus 4 werden weitere betriebliche Kinderbetreuungsplätze eingeplant. Nach wie vor ist die Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für betriebliche Kindertagesbetreuung sowohl aus verwaltungsinternen Gründen als auch aufgrund der Entwicklung des innerstädtischen Immobilienmarktes schwierig. Die Zahl der Anmeldungen für betriebliche Kinderbetreuungsplätze ist in den letzten drei Jahren nicht gestiegen. Das liegt auch am stadtweiten Ausbau der Kindertagesbetreuung durch das Amt für Kinder,Jugendliche und Familien. Da für die Altersgruppe der ein- bis dreijährigen Kinder aber nach wie vor eine Unterversorgung an Betreuungsplätzen besteht und die Anzahl der städtischen Mitarbeiter*innen stetig steigt, bleibt der Ausbau der betrieblichen Kindertagesbetreuung wichtiges Handlungsziel und wird in dem neuen Gleichstellungsplan unter 4.3.3 aufgegriffenund weiterverfolgt. Dabei geht es auch darum, Angebote bedarfsgerecht auszubauen und an die Anforderungen städtischerMitarbeiter*innenanzupassen. UmdieMöglichkeitenderKinderferienbetreuungfürstädtischeMitarbeiter*innenzuerweitern,wurden bereits 2018 Angebote zur Betreuung schulpflichtiger Kinder in den Ferien geprüft und Bedarfe abgefragt. Es ergab sich jedoch kaum Bedarf von Mitarbeitenden für eine betriebliche Kinderferienbetreuung. Zum einen ist der Ausbau von quantitativ und qualitativ ausreichenden Angeboten, auch in den umliegenden Städten und Gemeinden inzwischen weiter fortgeschritten, zum anderen bevorzugen Eltern und Kinder häufig wohnortnahe Angebote mit bereits bekannten Spielpartner*innen. Zum Schuljahr 2020/2021 wurden die stadtweiten Ferienangebote für Familien in Münster nochmal grundlegend verändert. Es konnte ein stetig wachsender Betreuungsbedarf von Eltern deren Kindern die Angebote der Offenen Ganztagsschule in Münster besuchen (rund 70 %) festgestellt werden, sodass nun die Offenen Ganztagsschulen an 6 Wochen im jeweiligen Schuljahr eigene Ferienangebote durchführen und mit dem Rechtsanspruch ab 2026 (§ 24.4 SGB VIII) den OGS- Kindern sogar 8 Wochen im Schuljahr zur Verfügung stehen werden. Es besteht gegenwärtig kein weiterer Handlungsbedarf für ein zusätzliches städtisches betriebliches Ferienbetreuungsangebot. DasThemawirdaberimBlickbehalten. 3.2.3 Angehörige pflegen Der Verwaltung ist es ein wichtiges Anliegen auch im Zusammenhang mit dem Pflegebedarf älterer Angehöriger die betroffenen Mitarbeitenden zu unterstützen und individuelle und praxisnahe Lösungen zu finden. Pflegende Angehörige befinden sich in einer besonderen Lebenssituation aus der sich psychische und organisatorische Belastungen ergeben können. Viele der Unterstützungs- undEntlastungsmöglichkeitensindBetroffenenoftnichthinreichendbekannt. Die Kolleg*innen des Personal- und Organisationsamtes suchen kontinuierlich gemeinsam mit den Betroffenen nach geeigneten Maßnahmen wie z.B. Arbeitszeitreduzierung, Beurlaubung, Flexibilisierung von Arbeitszeit und Telearbeit.Von der Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigungfür die Pflege von Angehörigen haben in der Vergangenheit Beschäftigte in geringerer Zahl Gebrauch gemacht: im Jahr 2018 waren es 30 Personen, in 2019 47 Personen, in 2020 34 Personen und in 202136Personen. Für das Fortbildungsprogramm der Stadt Münster wurden während der Laufzeit des Gleichstellungsplans Angebote entwickelt, die über rechtliche Grundlagen und Unterstützungsmöglichkeiten informieren. In der Laufzeit des Gleichstellungsplanes sollte außerdem geprüft werden, wie weitere und umfangreiche Informationen auf den Intranet-Seiten zur Verfügung gestellt werden können. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die Überarbeitung des Intranet- Auftrittszunächstzurückgestelltwerden. DasThemawirdimneuenGleichstellungsplanunter4.3.4erneutaufgenommen. -10- V/0298/2022 3.3 Führung übernehmen Nummer Ziel geplante Maßnahme Grad der Umsetzung 3.3Führungübernehmen 3.3.1 Karrierechancen von Frauenverbessern StärkungvonFühreninTeilzeitvgl.3.2.2 KonzeptzumAusstiegausFührungspositionen FortführungbewährterMaßnahmen teilweise 3.3.2 Führungsfortbildung/ Führungsnachwuchskräftefortbildung Überarbeitung des Qualifizierungsprogramm für Führungskräfte teilweise 3.3.1 Karrierechancen von Frauen verbessern Auch wenn der Anteil von Frauen in Führungspositionen während der Laufzeit des letzten Gleichstellungsplans gestiegen ist (vgl. auch Abbildung 5), besteht weiter Handlungsbedarf. Bereits die unter 3.1 beschriebenen Maßnahmen können und sollen Frauen die Übernahme von Führungspositionenerleichtern. Außerdem wurden die bewährten Programme wie die Beteiligung am interkommunalen Projekt „Mentoring im Münsterland“ oder die Unterstützung durch Führungszirkel weitergeführt oder ausgebaut. So konnten während der Laufzeit des Gleichstellungsplans drei zusätzliche Führungszirkel eingerichtet werden, einer davon speziell für Abteilungsleitungen. Führungszirkel, die im Anschluss an die Führungsnachwuchsfortbildung „In Zukunft führen“ eingerichtetwerden,schaffenunterstützendenNetzwerke,förderndenKulturwandelundbietenRaum fürAuseinandersetzungen.DamitkönnensieEntscheidungsprozesseunterstützen. In einem Projekt werden aktuell die organisatorischen Rahmenbedingungen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben bei der Stadtverwaltung Münster untersucht. Ziel dabei ist es zu analysieren, wie der zurzeit bestehende organisatorische Rahmen (i.S. der formalen Strukturen und der geltenden Regelwerke) für Führungskräfte gestaltet ist (= Ist-Zustand), wie ein organisatorischer Rahmen gestaltet sein sollte, der sich an zukünftigen Herausforderungen orientiert und welche Handlungsfelder und Veränderungsmaßnahmen erforderlich sind, um den gewünschten und erforderlichen organisatorischen Rahmen (= Soll-Zustand) zu schaffen. Die Ergebnisse und Handlungsbedarfesollenauchdazugenutztwerden,dieKarrierechancenvonFrauenzuverbessern. Ein Konzept zum möglichen Ausstieg aus Führungspositionen konnte während der Laufzeit des Gleichstellungsplans noch nicht entwickelt und umgesetzt werden. Unter dem Punkt 4.2.2 des neuen GleichstellungsplanswirddasThemaerneutaufgenommen. 3.3.2 Führungsfortbildung/ Führungsnachwuchskräftefortbildung Die Qualifizierungsangebote für Führungskräfte werden bereits seit dem Fortbildungsprogramm 2018 sowohl inhaltlich als auch strukturell fortwährend überarbeitet, um Führungsfortbildungen verbindlicher anzulegen und eine kontinuierliche persönliche Qualifizierung im Karriereverlauf zu gewährleisten.NachdemzunächstdieAngebotefürdieZielgruppedermöglichenzukünftigenundder neuen Führungskräfte in den Blick genommen worden sind, sollte in der weiteren Laufzeit des Gleichstellungsplans das Konzept für erfahrene Führungskräfte aktualisiert und verbindlich festgelegt werden. Die geplante Überarbeitung des Qualifizierungsprogramms für Führungskräfte konnte aufgrund der Corona-Pandemie noch nicht umgesetzt werden. Es ist für 2022 geplant und wird unter demPunkt4.2.1desneuenGleichstellungsplanweiterverfolgt. -11- V/0298/2022 Fazit und weiterer Handlungsbedarf In den vergangen drei Jahren konnten einige Erfolge und positive Weiterentwicklungen verzeichnet werden.FolgendeErgebnissesindandieserStellepositivhervorzuheben: Frauen in Führungspositionen sind zwar immer noch unterrepräsentiert, aber das Verhältnis verändert sich kontinuierlich. Vorallem auf der Ebene der Fachstellenleitungen zeichnen sich positive Entwicklungen ab. Damit zeigt sich, dass die Bemühungen zum Abbau von Unterrepräsentanz in Führungspositionen und Maßnahmen der Frauenförderung Wirkung zeigenundfortzuführensind. Die Handlungsmöglichkeiten durch Homeoffice und Telearbeit konnten mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie umfangreich ausgebaut werden. Auch wenn dieser Prozess vor allem aufgrund der Corona-Pandemie beschleunigt wurde, ist es ein sehr gutes Ergebnis. Jetzt gilt es, die weitere Entwicklung veränderter Arbeitsmodelle durch Fortbildungsangebote, Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements und angepassteFührungskräftekonzeptepositivzubegleiten. Die Überarbeitung des Fortbildungskonzeptes für Führungskräfte steht kurz vor der Umsetzung. Kinderbetreuungsmöglichkeitenwurdenweiterausgebaut. DasRückkehrkonzeptwurdeüberarbeitet. Die erzielten Erfolge wirken motivierend auf die weitere Umsetzung. Es gibt nach wie vor großen Handlungsbedarf, der an den erwähnten Stellen in der Fortschreibung des neuen Gleichstellungsplansaufgegriffenundweiterverfolgtwird. Im Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2018-2021 wurde ergänzend auf den Handlungsbedarf im Zusammenhang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und grenzachtendem Umgang hingewiesen. Der Verwaltungsvorstand hat am 26.05.2020 über die Notwendigkeit zur Erstellung eines Schutzkonzeptes für einen grenzachtenden Umgang miteinander und gegen sexualisierte Gewalt beraten. Es wurde beschlossen, eine Arbeitsgruppe aus Vertreter*innender Ämter 10, 17 und 51 einzurichten. In ersten Schritten sollten die Zielsetzung eines solchen Schutzkonzeptes konkretisiert, eine entsprechende Zeit- und Ressourcenplanung erstellt und erste Sofortmaßnahmen benannt werden. Die Arbeitsgruppe hat zwischenzeitlich mehrfach getagt und dabei auch eine externe Beratung in Anspruch genommen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist es zu zeitlichen Verzögerungen gekommen. Das Thema wird im neuen Gleichstellungsplan unter 4.1.3 erneut aufgenommen. Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass in verschiedenen Bereichen veränderte Prioritäten gesetzt werden mussten und Prozesse verzögert wurden. In den folgenden Jahren muss es auch darum gehen, Folgen der Corona-Pandemie auf die Gleichstellungsarbeit im Blick zu behalten. Die erreichtenFortschrittemüssenkonsequentweiterverfolgtwerden. InVertretung gez. WolfgangHeuer Stadtrat Anlagen: Tabelle1:MitarbeitendenachEntgelt-undBesoldungsgruppen AnlageA -12- V/0298/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0298/2022 Kurzüberblick Mit der Vorlage V/0298/2022 wird der Zwischenbericht zum Gleichstellungsplan 2018-2021 vorgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel dieser Vorlage ist die Berichterstattung an die in der Vorlage aufgeführten Gremien. Zum 01.01.2018 trat der alte Gleichstellungsplan 2018-2021 in Kraft. Nach §5a Abs. 1 S. 1 LGG ist innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des bisher gültigen Gleichstellungsplans ein förmlicher Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu dem abgelaufenen Gleichstellungsplan zu erarbeiten und mit der bereits beschlossenen Fortschreibung des Gleichstellungsplans vorzulegen. Der vorliegende Bericht dokumentiert den Stand der Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem letzten Gleichstellungsplan 2018-2021 ergeben. Es werden Erfolge dokumentiert und bestehender Handlungsbedarf im Hinblick auf die Chancengleichheit aller Geschlechter benannt. Finanzierung Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Diese Vorlage resultiert aus den Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (§5 LGG). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Diese Berichtsvorlage hat eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für das Thema Gleichstellung.
Tabelle 1 Mitarbeitende nach Entgelt- und Besoldungsgruppen
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Anhang
Tabelle 1: Mitarbeitende nach Entgelt- und Besoldungsgruppen
Entgelt-/
Besoldungsgruppe
Mitarbeitende insgesamt
Stichtag: 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag
30.06.17
Orientierungsmarke/
max. Frauenquote
bis 2021 aus GP21
w m div. o.A. Summe w m div. o.A. w m div. o.A. w% max.
B10 0 1 0 0 1 0% 100% 0% 0% 0% 100% 0% 0% 0%
B6 0 2 0 0 2 0% 100% 0% 0% 0% 100% 0% 0% 0%
B5 2 2 0 0 4 50% 50% 0% 0% 20% 80% 0% 0% 20%
Zwischensumme: 2 5 0 0 7 29% 71% 0% 0% 14% 86% 0% 0% 14%
TVÖDFEST_AL* 0 0 0 0 0 0% 0% 0% 0% 40% 60% 0% 0% 60%
B2 0 6 0 0 6 0% 100% 0% 0% 0% 100% 0% 0% 33%
A16 1 11 0 0 12 8% 92% 0% 0% 21% 79% 0% 0% 43%
A15 7 26 0 0 33 21% 79% 0% 0% 26% 74% 0% 0% 32%
A14 8 25 0 0 33 24% 76% 0% 0% 20% 80% 0% 0% 32%
A13L2E2 11 8 0 0 19 58% 42% 0% 0% 62% 38% 0% 0% 67%
E15 22 16 0 0 38 58% 42% 0% 0% - - - - -
E14 40 32 0 0 72 56% 44% 0% 0% 57% 43% 0% 0% 70%
E13 53 43 0 0 96 55% 45% 0% 0% 59% 41% 0% 0% 68%
Zwischensumme: 142 167 0 0 309 46% 54% 0% 0% 46% 54% 0% 0% 57%
Entgelt-/
Besoldungsgruppe
Mitarbeitende insgesamt
Stichtag: 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag
30.06.17
Orientierungsmarke/
max. Frauenquote
bis 2021 aus GP21
w m div. o.A. Summe w m div. o.A. w m div. o.A. w% max.
A13L2E1 25 48 0 0 73 34% 66% 0% 0% 30% 70% 0% 0% 51%
A12 52 84 0 0 136 38% 62% 0% 0% 27% 73% 0% 0% 40%
A11 98 65 0 0 163 60% 40% 0% 0% 55% 45% 0% 0% 62%
A10L2E1 95 34 0 0 129 74% 26% 0% 0% 76% 24% 0% 0% 79%
A9L2E1 67 20 0 0 87 77% 23% 0% 0% 76% 24% 0% 0% 76%
E12 83 103 0 0 186 45% 55% 0% 0% 32% 68% 0% 0% 39%
E11 188 215 0 0 403 47% 53% 0% 0% 49% 51% 0% 0% 53%
E10 65 89 0 0 154 42% 58% 0% 0% 48% 52% 0% 0% 53%
E09C 79 28 0 0 107 74% 26% 0% 0% - - - - -
E09B 130 130 0 0 260 50% 50% 0% 0% - - - - -
S18 11 11 0 0 22 50% 50% 0% 0% 20% 80% 0% 0% 27%
S17 17 7 0 0 24 71% 29% 0% 0% 57% 43% 0% 0% 74%
S16 3 0 0 0 3 100% 0% 0% 0% 100% 0% 0% 0% 100%
S15 38 19 0 0 57 67% 33% 0% 0% 63% 37% 0% 0% 67%
S14 47 11 0 0 58 81% 19% 0% 0% 84% 16% 0% 0% 87%
S13 21 2 0 0 23 91% 9% 0% 0% - - - - -
S13UE 2 0 0 0 2 100% 0% 0% 0% - - - - -
S12 195 35 0 0 230 85% 15% 0% 0% 82% 18% 0% 0% 83%
S11B 71 19 0 0 90 79% 21% 0% 0% 81% 19% 0% 0% 81%
S10 2 0 0 0 2 100% 0% 0% 0% 100% 0% 0% 0% 100%
NVBÜHNE** 55 56 0 0 111 50% 50% 0% 0% - - - - -
B 28 34 0 0 62 45% 55% 0% 0% - - - - -
2B 12 13 0 0 25 48% 52% 0% 0% - - - - -
Zwischensumme: 1.384 1.023 0 0 2.407 57% 43% 0% 0% 57% 43% 0% 0% 62%
Entgelt-/
Besoldungsgruppe
Mitarbeitende insgesamt
Stichtag: 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag
30.06.17
Orientierungsmarke/
max. Frauenquote
bis 2021 aus GP21
w m div. o.A. Summe w m div. o.A. w m div. o.A. w% max.
A9L1E2Z 2 53 0 0 55 4% 96% 0% 0% 6% 94% 0% 0% 18%
A9L1E2 39 225 0 0 264 15% 85% 0% 0% 25% 75% 0% 0% 29%
A8 69 44 0 0 113 61% 39% 0% 0% 51% 49% 0% 0% 52%
A7 7 44 0 0 51 14% 86% 0% 0% 7% 93% 0% 0% 7%
A6 21 10 0 0 31 68% 32% 0% 0% 100% 0% 0% 0% 100%
E09A 160 129 0 0 289 55% 45% 0% 0% - - - - 46%
E08 159 69 0 0 228 70% 30% 0% 0% 76% 24% 0% 0% 77%
E07 62 151 0 0 213 29% 71% 0% 0% 18% 82% 0% 0% 24%
E06 259 349 0 0 608 43% 57% 0% 0% 49% 51% 0% 0% 53%
E05 154 224 0 0 378 41% 59% 0% 0% 36% 64% 0% 0% 42%
E04 42 236 0 0 278 15% 85% 0% 0% 20% 80% 0% 0% 24%
E03 57 62 0 0 119 48% 52% 0% 0% 55% 45% 0% 0% 57%
E02 231 44 0 0 275 84% 16% 0% 0% 88% 12% 0% 0% 91%
E01 0 5 0 0 5 0% 100% 0% 0% 61% 39% 0% 0% 71%
S09 21 2 0 0 23 91% 9% 0% 0% 90% 10% 0% 0% 90%
S08A 448 68 0 0 516 87% 13% 0% 0% - - - - -
S08B 8 2 0 0 10 80% 20% 0% 0% - - - - -
S04 37 5 0 0 42 88% 12% 0% 0% 93% 7% 0% 0% 93%
S03 182 46 0 0 228 80% 20% 0% 0% 88% 12% 0% 0% 88%
S02 528 184 0 0 712 74% 26% 0% 0% 71% 29% 0% 0% 71%
P08 0 0 0 0 0 0% 0% 0% 0% - - - - -
P07 1 0 0 0 1 100% 0% 0% 0% - - - - -
Zwischensumme: 2.487 1.952 0 0 4.439 56% 44% 0% 0% 57% 43% 0% 0% 60%
Entgelt-/
Besoldungsgruppe
Mitarbeitende insgesamt
Stichtag: 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag 31.12.2021
Prozentuale Verteilung
Stichtag
30.06.17
Orientierungsmarke/
max. Frauenquote
bis 2021 aus GP21
w m div. o.A. Summe w m div. o.A. w m div. o.A. w% max.
TVKFEST*** 1 3 0 0 4 25% 75% 0% 0% - - - - -
ANGFEST**** 8 4 0 0 12 67% 33% 0% 0% - - - - -
TVÖDFEST***** 8 5 0 0 13 62% 38% 0% 0% - - - - -
Zwischensumme: 17 12 0 0 29 59% 41% 0% 0% - - 0% 0% -
Gesamtergebnis 4.032 3.159 0 0 7.191 56% 44% 0% 0% 57% 43% 0% 0% 61%
*In dieser Gruppe wurden in der alten Auswertung übertariflich vereinbarte Entgelte gezahlt, diese Mitarbeitenden finden sich jetzt in der Gruppe TVÖDFEST wieder
**Normalvertrag (NV) Bühne: Tarifvertrag, der in vielen Fällen für Solomitglieder und Bühnentechniker sowie Opernchor- und Tanzgruppenmitglieder an Bühnen gilt und meistens für eine Spielzeit
geschlossen wird.
***Tarifvertrag Kulturorchester regelt die die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Musiker*innen in Theaterorchestern
**** In dieser Gruppe gelten außertarifliche Honorarvereinbarungen
***** In dieser Gruppe werden übertariflich vereinbarte Entgelte bezahlt
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Scheibenstraße
- Schorlemerstraße
- Lublinring
- Fürstenbergstraße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0298/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.04.2022
- Erstellt
- 27.04.2022 10:47