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0902/2026

1. Änderung Bebauungsplan Nr.: 69420/06 Arbeitstitel: Käulchensweg in Köln-Poll, Teilaufhebung

Beschlussvorlage Ausschuss 13.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 30.06.2026, TOP 13.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 3 Änderung im Bebauungsplan

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Beschlussvorlage Ausschuss

6344 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/613-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0902/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
1. Änderung Bebauungsplan Nr.: 69420/06 (6842 Sd/06) Arbeitstitel: Käulchensweg in 
Köln-Poll, Teilaufhebung  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
 
beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 
69420/06 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch 
(BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für fol-
gende Flurstücke: Gemarkung Poll, Flur 37, Flurstück 2444, 2443, 2269, 2267, 2432, 
1900, 1896, 1893, 18971894, 1895, 1898, 1899. Gemarkung Poll, Flur 40, Flurstücke: 
600, 716, 719, 717, 718, 954, 955. – Arbeitstitel: „Käulchensweg“ in Köln-Poll. - einzu-
leiten. 
 
 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung:  
 
Anlass der Änderung (Teilaufhebung) 
Der Bebauungsplan 69420/06 (6842 Sd/06) mit dem Arbeitstitel „Nördlich Müllergasse“ in Köln-
Poll“ trat mit dem Datum seiner Bekanntmachung am 12.06.1972 in Kraft. 
Damaliges Ziel der Planung war es, die hochgeschossige Wohnbebauung am Rheinufer, die 
mit dem vorhandenen achtgeschossigen Wohnhaus an der Alfred -Schütte-Allee begonnen 
wurde, durch eine weitere Baugruppe östlich der Müllergasse weiterzuführen. Die am Nordrand 
des Plangebietes von der Alfred-Schütte Allee nach Osten abzweigende Planstraße sollte bis 
zur Siegburger Straße führen und die Poller Ortsstraßen vom Durchgangsverkehr entlasten. 
Der Käulchensweg war mit einer Breite von 16,50 m geplant.  
Der Käulchensweg wurde jedoch stark abweichend von der damaligen Planung mit einer Breite 
von ca. 4 m mit einem Wendehammer aus Süd-Ost kommend und einer Sackgasse aus Nord-
West kommend ausgebaut. Die Planstraße von Norden kommend und nach Osten abbiegend 
wurde nicht realisiert und ist auch durch eine zwischenzeitliche Bebauung im (östlichen) An-
schluss der Planstraße nicht mehr realisierbar.  
Die für die Straßenplanung als Straßenverkehrsfläche festgesetzten Flächen liegen brach bzw. 
sind untergenutzt. Sie umfassen eine Größe von insgesamt ca. 3.300 m² und können für Vor-
haben derzeit nicht einer baulichen Nutzung zugeführt werden. 
 
Ziel der Planung 
Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69420/06 (6842 Sd/06) war 
eine kreuzungsfreie Führung der Hafenbahn und einer Verbindungsstraße zwischen Alfred -
Schütte-Allee und Siegburger Straße, sowie einer weiteren Wohnbebauung östlich der Müller-
gasse. 
 
Die Wohnbebauung östlich der Müllergasse sowie östlich des Käulchensweg wurde umgesetzt. 
Da die Verkehrsflächen jedoch nicht so errichtet beziehungsweise angelegt wurden, wie im Be-
bauungsplan festgesetzt, und gegenwärtig auch nicht mehr damit zu rechnen ist, dass dieser 
planabweichende Straßenbau wieder beseitigt und die Straßenverkehrsflächen wie geplant ver-
wirklicht werden, soll das bestehende Planungsrecht angepasst und eine geordnete städtebau-
liche Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ermöglicht werden. 
 
Das übergeordnete Ziel der Änderung (Teilaufhebung) ist unter Berücksichtigung der vorhan-
denen Erschließungsanlagen die Rücknahme der festgesetzten Straßenverkehrsflächen und 
damit eine bauliche (Wieder-)Nutzbarmachung der derzeit als Straßenverkehrsfläche festge-
setzten Grundstücke entlang der Bahntrasse. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorha-
ben soll im Bereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 69420/06 zukünftig nach § 34 
BauGB beurteilt werden.

3 
Änderung (Teilaufhebung) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB 
 
Die 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans Nr. 69420/06 (6842 Sd/06) erfolgt als 
Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a in Ver-
bindung mit § 1 Abs. 8 BauGB. 
Das beschleunigte Verfahren ist möglich, da gemäß § 13a Abs. 1 BauGB die Bebauungsplanän-
derung (Teilaufhebung) für die (Wieder-)Nutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung 
oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 m² 
Grundfläche betroffen sind. Es werden auch keine Bebau ungspläne im engeren sachlichen, 
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a Abs. 1 
Nr. 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen 
Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder 
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet. Es be-
stehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder 
Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 Bundes-Immissions-
schutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. 
Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichte-
rungen des § 13a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann 
abgesehen werden von: 
- der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, 
- dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, 
- der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und 
- dem Monitoring nach § 4c BauGB. 
 
Verfahrenserleichterungen 
Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige 
Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird 
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. 
Im Rahmen der Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung des Änderungsverfah-
rens zum Bebauungsplan Nr. 69420/06 (Teilaufhebung) wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB 
darauf hingewiesen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die 
wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit in-
nerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. 
 
Anlagen 
1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
2 Geltungsbereich 
3 Änderungsbereich im Bebauungsplan 69420/06 (6842 Sd/06)

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

738 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? 
Die Öffentlichkeit wird über die Einleitung des Verfahrens durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der 
Stadt-Köln informiert. Im Verfahren bekommt die Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit 
sich zur Planung zu äußern.

Anlage 2 Geltungsbereich

496 Zeichen

Geltungsbereich
 der 1 Änderung
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des  Bebauungsplanes 69420/06 (6842 Sd/06) 
Käulchensweg, 1. Änderung (Teilaufhebung)
in Köln - Poll
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 10050 150 300 Meter
Geltungsbereich
 der 1. Änderung
Geltungsbereich
des
Bebaungsplanes
     69420/06

Anlage 3 Änderung im Bebauungsplan

213 Zeichen

N
Geltungsbereich des  Bebauungsplanes 69420/06
 Käulchensweg, 1. Änderung (Teilaufhebung)
in Köln - Poll
Anlage 2Stadtplanungsamt
Geltungsbereich  
der 1. Änderung
Geltungsbereich
des
Bebaungsplanes
     69420/06

Beratungsverlauf (2)

23.06.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
30.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Müllergasse
  • Alfred-Schütte-Allee
  • Siegburger Straße
  • Käulchensweg
  • Am Rheinufer

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Details

Aktenzeichen
0902/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.05.2026
Erstellt
26.03.2026 09:48