1. Änderung Bebauungsplan Nr.: 69420/06 Arbeitstitel: Käulchensweg in Köln-Poll, Teilaufhebung
Beschlussvorlage Ausschuss 0902/2026 vom 13.05.2026
Stand: Am 30.06.2026 im Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 0902/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 1. Änderung Bebauungsplan Nr.: 69420/06 (6842 Sd/06) Arbeitstitel: Käulchensweg in Köln-Poll, Teilaufhebung Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, das Verfahren zur 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplanes 69420/06 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB für fol- gende Flurstücke: Gemarkung Poll, Flur 37, Flurstück 2444, 2443, 2269, 2267, 2432, 1900, 1896, 1893, 18971894, 1895, 1898, 1899. Gemarkung Poll, Flur 40, Flurstücke: 600, 716, 719, 717, 718, 954, 955. – Arbeitstitel: „Käulchensweg“ in Köln-Poll. - einzu- leiten. Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass der Änderung (Teilaufhebung) Der Bebauungsplan 69420/06 (6842 Sd/06) mit dem Arbeitstitel „Nördlich Müllergasse“ in Köln- Poll“ trat mit dem Datum seiner Bekanntmachung am 12.06.1972 in Kraft. Damaliges Ziel der Planung war es, die hochgeschossige Wohnbebauung am Rheinufer, die mit dem vorhandenen achtgeschossigen Wohnhaus an der Alfred -Schütte-Allee begonnen wurde, durch eine weitere Baugruppe östlich der Müllergasse weiterzuführen. Die am Nordrand des Plangebietes von der Alfred-Schütte Allee nach Osten abzweigende Planstraße sollte bis zur Siegburger Straße führen und die Poller Ortsstraßen vom Durchgangsverkehr entlasten. Der Käulchensweg war mit einer Breite von 16,50 m geplant. Der Käulchensweg wurde jedoch stark abweichend von der damaligen Planung mit einer Breite von ca. 4 m mit einem Wendehammer aus Süd-Ost kommend und einer Sackgasse aus Nord- West kommend ausgebaut. Die Planstraße von Norden kommend und nach Osten abbiegend wurde nicht realisiert und ist auch durch eine zwischenzeitliche Bebauung im (östlichen) An- schluss der Planstraße nicht mehr realisierbar. Die für die Straßenplanung als Straßenverkehrsfläche festgesetzten Flächen liegen brach bzw. sind untergenutzt. Sie umfassen eine Größe von insgesamt ca. 3.300 m² und können für Vor- haben derzeit nicht einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Planung Der wesentliche Grund für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 69420/06 (6842 Sd/06) war eine kreuzungsfreie Führung der Hafenbahn und einer Verbindungsstraße zwischen Alfred - Schütte-Allee und Siegburger Straße, sowie einer weiteren Wohnbebauung östlich der Müller- gasse. Die Wohnbebauung östlich der Müllergasse sowie östlich des Käulchensweg wurde umgesetzt. Da die Verkehrsflächen jedoch nicht so errichtet beziehungsweise angelegt wurden, wie im Be- bauungsplan festgesetzt, und gegenwärtig auch nicht mehr damit zu rechnen ist, dass dieser planabweichende Straßenbau wieder beseitigt und die Straßenverkehrsflächen wie geplant ver- wirklicht werden, soll das bestehende Planungsrecht angepasst und eine geordnete städtebau- liche Entwicklung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB ermöglicht werden. Das übergeordnete Ziel der Änderung (Teilaufhebung) ist unter Berücksichtigung der vorhan- denen Erschließungsanlagen die Rücknahme der festgesetzten Straßenverkehrsflächen und damit eine bauliche (Wieder-)Nutzbarmachung der derzeit als Straßenverkehrsfläche festge- setzten Grundstücke entlang der Bahntrasse. Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorha- ben soll im Bereich der Änderung des Bebauungsplans Nr. 69420/06 zukünftig nach § 34 BauGB beurteilt werden. 3 Änderung (Teilaufhebung) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Die 1. Änderung (Teilaufhebung) des Bebauungsplans Nr. 69420/06 (6842 Sd/06) erfolgt als Bebauungsplanverfahren der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a in Ver- bindung mit § 1 Abs. 8 BauGB. Das beschleunigte Verfahren ist möglich, da gemäß § 13a Abs. 1 BauGB die Bebauungsplanän- derung (Teilaufhebung) für die (Wieder-)Nutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder für andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird und weniger als 20.000 m² Grundfläche betroffen sind. Es werden auch keine Bebau ungspläne im engeren sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt, deren Grundfläche nach § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB mitzurechnen wären. Zudem werden nicht die Zulässigkeit von UVP-pflichtigen Vorhaben und keine Beeinträchtigung von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes begründet. Es be- stehen zudem keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Abs. 1 Bundes-Immissions- schutzgesetz (BImSchG) zu beachten sind. Da der Bebauungsplan die oben genannten Kriterien erfüllt, können die Verfahrenserleichte- rungen des § 13a Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB in Anspruch genommen werden. Es kann abgesehen werden von: - der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, - dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, - der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und - dem Monitoring nach § 4c BauGB. Verfahrenserleichterungen Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Im Rahmen der Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung des Änderungsverfah- rens zum Bebauungsplan Nr. 69420/06 (Teilaufhebung) wird gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB darauf hingewiesen, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit in- nerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann. Anlagen 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 2 Geltungsbereich 3 Änderungsbereich im Bebauungsplan 69420/06 (6842 Sd/06) -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Ja, es gibt gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn ja: Welche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung sind gesetzlich vorgeschrieben? Die Öffentlichkeit wird über die Einleitung des Verfahrens durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt-Köln informiert. Im Verfahren bekommt die Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 BauGB Gelegenheit sich zur Planung zu äußern. -
Anlage 2 Geltungsbereich
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Geltungsbereich der 1 Änderung Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes 69420/06 (6842 Sd/06) Käulchensweg, 1. Änderung (Teilaufhebung) in Köln - Poll Anlage 2Stadtplanungsamt 0 10050 150 300 Meter Geltungsbereich der 1. Änderung Geltungsbereich des Bebaungsplanes 69420/06 -
Anlage 3 Änderung im Bebauungsplan
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N Geltungsbereich des Bebauungsplanes 69420/06 Käulchensweg, 1. Änderung (Teilaufhebung) in Köln - Poll Anlage 2Stadtplanungsamt Geltungsbereich der 1. Änderung Geltungsbereich des Bebaungsplanes 69420/06
Beratungsverlauf
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30.06.2026 zuletzt
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 13.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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