mandari

Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Aufstellungsbeschluss 2) Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB

Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 1605/2020-25 vom 19.09.2024

Stand: Am 19.09.2024 im Rat einstimmig beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.09.2024

    Ausschuss für Stadtplanung und Mobilität

    TOP 4. Ergebnis: Einstimmig beschlossen
  2. 19.09.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 11. Ergebnis: Einstimmig beschlossen

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