Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Aufstellungsbeschluss 2) Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen 1605/2020-25 vom 19.09.2024
Stand: Am 19.09.2024 im Rat einstimmig beschlossen.
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Satzung der Stadt Nettetal gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB (Abrundungssatzung) für den Bereich „Südlich Zur Lärche“ im Stadtteil Kaldenkirchen 1) Aufstellungsbeschluss 2) Durchführung des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 Abs. 2 BauGB)
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Sitzungsvorlage ohne finanz. Auswirkungen (Geltungsbereich Satzungsgebiet Südlich Zur Lärche)
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