V/0135/2019
Bebauungsplan Nr. 541 - Teilaufhebung
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V-0135-2019-Anlage-Plangebiet
446 Zeichen
STADT ||| MÜNSTER
Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung
Vorlage Nr. V/0135/2019
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gsplan Nr. 541 - Teilaufhebung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 600
Plangebiet
Anlage A
1302 Zeichen
Anlage A zur V/0135/2019 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Teilaufhebung des am 27. Juni 2012 aufgestellten Be- bauungsplans Nr. 541. Für den Bereich des aufzuhebenden Teils wurde am 12. Dezember 2018 der Bebauungsplan Nr. 600 aufgestellt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Für den Bereich nördlich des Stadthafens I, ehemaliges OSMO-Gelände, bestehen nun zwei Auf- stellungsbeschlüsse. Für das weitere Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 600 ist es erforderlich, den älteren Aufstellungsbeschluss aus 2012 für den genannten Teilbereich auch formal außer Kraft zu setzen. Das verbleibende Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 541 wurde zwischenzeitlich als Teilbereich I des Bebauungsplans Nr. 541 weitergeführt und hat im Frühjahr 2018 öffentlich ausgelegen. Die- ses Verfahren wird als Bebauungsplan Nr. 541 weitergeführt. Finanzierung Durch den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
3562 Zeichen
V/0135/2019 V/0135/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg [ehemaliges OSMO-Gelände] Beschluss zur Teilaufhebung Beratungsfolge 12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 27.06.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg wird für den Bereich des vom Rat der Stadt Münster am 12.12.2018 gef assten Beschlusses zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 600: Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal / Schillerstraße aufgehoben. Innerhalb dieser Fläche liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Münster, Flur 147, Flurstücke 556, 557, 558, 559, 790 792 80 0, 801, 802, 803, 844, 846, 903, 948, 949, 950, 952, 953, 956, 957, 958, Teile der Flurstücke 575, 576, 785, 788, 959; Flur 148, Flurstücke 195, 196, 641, 642, Teile der Flurstücke 421, 683; Flur 149, Teile des Flurstücks 96; Flur 150, Teile des Flurstücks 273, 274; Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 22.02.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Herberhold Telefon: 492 61 23 Herberhold@stadt- muenster.de - 2 - V/0135/2019 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 541 entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 12. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau- ungsplan Nr. 600: Stadthafen I / Dortmund -Ems-Kanal / Schillerstraße [ehemaliges OSMO -Gelände] gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss überlagert in Teilbereichen den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütk enbecker Weg / Bundesstraße 51 / A l- bersloher Weg, der im Jahr 2012 (V/0430/2012) aufgestellt wurde. Anlass für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 600 im Dezember 2018 war eine im November eingereichte Bauvoranfrage für einen Bereich südwestl ich der Schillerstraße. Der Aufste l- lungsbeschluss bildet die Basis für die Anwendung von Sicherungsmitteln, mit denen die Wahrung der bedeutenden stadtstrukturellen und städtebaulichen Ziele für diesen Bereich gewährleistet we r- den sollen. Für die eingerei chte Bauvoranfrage wurde seitens der Verwaltung der Zurückstellungsbescheid ve r- schickt. Aus Gründen der Transparenz, der Bestimmtheit und somit der Rechtsklarheit ist der Ge l- tungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 541 zu reduzier en, um die Teilüberlagerung zweier Aufstellungsbeschlüsse, wenn auch mit gleicher Zielsetzung, zu vermeiden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 541 wird somit um den vorgesehenen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 600 verringert und soll nach der Änderung nun den Bereich zwischen Stadt- hafen I, Albersloher Weg, Lütkenbecker Weg und Bundesstraße 51 umfassen (vgl. Anlage 1). Diese verbleibende Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 541 hat bereits als Teilabschnitt I des Bebauung s- plans Nr. 541 vom 19. März bis zum 4. Mai 2018 öffentlich ausgelegen. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 600 gilt unverändert weiter fort. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Schillerstraße
- Lütkenbecker Weg
- Albersloher Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0135/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37