Mandari Insight

V/0135/2019

Bebauungsplan Nr. 541 - Teilaufhebung

Vorlagen 07.02.2019

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.04.2019, TOP 34.1.1

V-0135-2019-Anlage-Plangebiet

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0135-2019-Anlage-Plangebiet

446 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Vorlage Nr. V/0135/2019

FILES ER] Sport
a m mlmim |)

EN SE 5
{ Its =
FERNE 7 tanz
3 ul ER
2 ’ zus a5 AN

1

Kleingärten
iodersohnskamp &
©

\ Lopl. N]
\ ll \
dj

L

5

Ber

\

(«

\\ \E [Messe und Congress Centrum

m Halle Münsterland
/
N

GE

%

Kleingärten

Lebensfreude

Bebauun

gsplan Nr. 541 - Teilaufhebung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 600

Plangebiet

Anlage A

1302 Zeichen

Anlage A zur V/0135/2019 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Teilaufhebung des am 27. Juni 2012 aufgestellten Be-
bauungsplans Nr. 541. Für den Bereich des aufzuhebenden Teils wurde am 12. Dezember 2018 
der Bebauungsplan Nr. 600 aufgestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Für den Bereich nördlich des Stadthafens I, ehemaliges OSMO-Gelände, bestehen nun zwei Auf-
stellungsbeschlüsse. Für das weitere Verfahren  zum Bebauungsplan Nr. 600 ist es erforderlich, 
den älteren Aufstellungsbeschluss aus 2012 für den genannten Teilbereich auch formal außer 
Kraft zu setzen.  
 
Das verbleibende Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 541 wurde zwischenzeitlich als Teilbereich 
I des Bebauungsplans Nr. 541 weitergeführt und hat im Frühjahr 2018 öffentlich ausgelegen. Die-
ses Verfahren wird als Bebauungsplan Nr. 541 weitergeführt. 
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beschlussvorlage

3562 Zeichen

V/0135/2019 
V/0135/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / 
Albersloher Weg [ehemaliges OSMO-Gelände] 
Beschluss zur Teilaufhebung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.04.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 27.06.2012 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 
541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütkenbecker Weg / Bundesstraße B 51 / Albersloher Weg wird für 
den Bereich des vom Rat der Stadt Münster am 12.12.2018 gef assten Beschlusses zur Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 600: Stadthafen I / Dortmund-Ems-Kanal  / Schillerstraße aufgehoben. 
Innerhalb dieser Fläche liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 147,  
Flurstücke 556, 557, 558, 559, 790 792 80 0, 801, 802, 803, 844, 846, 903, 948, 949, 950, 952, 953, 
956, 957, 958, Teile der Flurstücke 575, 576, 785, 788, 959; 
Flur 148,  
Flurstücke 195, 196, 641, 642, Teile der Flurstücke 421, 683; 
Flur 149,  
Teile des Flurstücks 96; 
Flur 150,  
Teile des Flurstücks 273, 274; 
Amt für Stadtentwicklung, 
Stadtplanung, 
Verkehrsplanung 
 
22.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Herberhold 
Telefon: 492 61 23 
Herberhold@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0135/2019 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Beschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 541 entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Münster hat am 12. Dezember 2018 den Aufstellungsbeschluss für den Bebau-
ungsplan Nr. 600: Stadthafen I / Dortmund -Ems-Kanal / Schillerstraße [ehemaliges OSMO -Gelände] 
gefasst. Dieser Aufstellungsbeschluss überlagert in Teilbereichen den Aufstellungsbeschluss des 
Bebauungsplans Nr. 541: Stadthafen I / Schillerstraße / Lütk enbecker Weg / Bundesstraße 51 / A l-
bersloher Weg, der im Jahr 2012 (V/0430/2012) aufgestellt wurde.  
Anlass für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 600 im Dezember 2018 war eine im 
November eingereichte Bauvoranfrage für einen Bereich südwestl ich der Schillerstraße. Der Aufste l-
lungsbeschluss bildet die Basis für die Anwendung von Sicherungsmitteln, mit denen die Wahrung 
der bedeutenden stadtstrukturellen und städtebaulichen Ziele für diesen Bereich gewährleistet we r-
den sollen.  
Für die eingerei chte Bauvoranfrage wurde seitens der Verwaltung der Zurückstellungsbescheid ve r-
schickt. Aus Gründen der Transparenz, der Bestimmtheit und somit der Rechtsklarheit ist der Ge l-
tungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 541 zu reduzier en, um die 
Teilüberlagerung zweier Aufstellungsbeschlüsse, wenn auch mit gleicher Zielsetzung, zu vermeiden.   
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 541 wird somit um den vorgesehenen Geltungsbereich 
des Bebauungsplans Nr. 600 verringert und soll nach der Änderung nun den Bereich zwischen Stadt-
hafen I, Albersloher Weg, Lütkenbecker Weg und Bundesstraße 51 umfassen (vgl. Anlage 1). Diese 
verbleibende Teilfläche des Bebauungsplans Nr. 541 hat bereits als Teilabschnitt I des Bebauung s-
plans Nr. 541 vom 19. März bis zum 4. Mai 2018 öffentlich ausgelegen. 
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 600 gilt unverändert weiter fort. 
i.V. 
gez. 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

12.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 30.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.04.2019 Rat
TOP 34.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Schillerstraße
  • Lütkenbecker Weg
  • Albersloher Weg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0135/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37