mandari

Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn.

Beschlussvorlage 201676 vom 01.09.2020

Stand: Am 01.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Sammeldokument öffentlich

    PDF 68.6 KB

    Herunterladen: Sammeldokument öffentlich

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Beschlussvorlage öffentlich 201676 Der Oberbürgermeister —— Federführung: Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn Dezernat: Dez. II Pflegesatzanpassung 2020 für die Seniorenzentren der Bundesstadt Bonn. Beratungsfolge Begründung der Dringlichkeit: Die Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum 31.08.2020 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2020. Das Angebot der Pflegekassen hat die Seniorenzentren erst nach Ablauf der Antragsfrist für die letzten Sitzungen in der alten Legislaturperiode erreicht. Die ersten Sitzungen der neuen Legislaturperiode sind erst Ende des Jahres zu erwarten. Um ein zwischenzeitlich eintretendes Defizit zu vermeiden, ist eine zeitnahe Annahme des Angebots erforderlich. Beschlussvorschlag Den seitens der Kostenträger vorgeschlagenen Änderungen der Pflegesätze für die Seniorenzentren Haus Elisabeth, St. Albertus-Magnus-Haus und Wilhelmine-Lübke-Haus wird zum 01.09.2020, den Änderungen der Pflegesätze für das Tagespflegehaus zum 01.10.2020 zugestimmt. Die neuen Pflegesätze für die drei vollstationären Einrichtungen gelten bis zum 31.08.2021 und für das Tagespflegehaus bis zum 30.09.2021. Sachverhalt Gemäß der §§ 85, 87 SGB XI sind Höhe und Laufzeit der Pflegesätze zwischen dem Träger der Einrichtung und den Vertretern der Pflegekassen sowie dem Landschaftsverband Rheinland prospektiv zu verhandeln und gem. §41 Abs. 1 GO NRW durch den Rat festzusetzen. Primär gilt es in der Pflegesatzverhand- lung, neben der Berücksichtigung aller Sachkostenentwicklungen, insbeson- dere die Ergebnisse der Tarifveränderungen des TVöD für die Beschäftigten zu kompensieren und damit perspektivisch weiterhin einen ausgeglichenen Jahresabschluss zu erreichen. Neben der Tarifanpassung zum 01.03.2020 um durchschnittlich 1,06% ist zum 01.09.2020 eine zweite Anpassung des TVöD in diesem Jahr zu erwarten. Seitens der Kostenträger wurde unter Berücksichtigung der Tarifsteigerungen und unter Anwendung landesweiter Vergleichswerte folgende pauschale Pflegesatzerhöhung um durchschnittlich 2,4% vorgeschlagen. Diese Seite 1 von 3 Seite 2 —— Anpassung ist geeignet und angemessen, um die aktuellen Kostensteigerungen kompensieren zu können. 1. Haus Elisabeth A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 45,07 € 46,60 € Pflegegrad 2: 57,78 € 59,74 € Pflegegrad 3: 73,95 € 75,92 € Pflegegrad 4: 90,82 € 92,78 € Pflegegrad 5: 98,38 € 100,34 € Kurzzeitpflege: 112,76 € 115,46 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft (U): 21,42 € 21,93 € Verpflegung (V): 16,49 € 16,89 € Kurzzeitpflege (U): 24,52 € 25,11 € Kurzzeitpflege (V): 18,88 € 19,34 € 2. St. Albertus-Magnus-Haus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 44,41 € 45,90 € Pflegegrad 2: 56,94 € 58,84 € Pflegegrad 3: 73,12 € 75,01 € Pflegegrad 4: 89,98 € 91,88 € Pflegegrad 5: 97,54 € 99,44 € Kurzzeitpflege: 109,72 € 112,33 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 21,51 € 22,02 € Verpflegung: 16,56 € 16,96 € Kurzzeitpflege (U): 24,64 € 25,23 € Kurzzeitpflege (V): 18,97 € 19,42 € Seite 2 von 3 Seite 3 —— 3. Wilhelmine-Lübke-Haus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 31.08.2020 gültig ab 01.09.2020 Pflegegrad 1: 47,03 € 48,59 € Pflegegrad 2: 60,30 € 62,29 € Pflegegrad 3: 76,47 € 78,46 € Pflegegrad 4: 93,33 € 95,32 € Pflegegrad 5: 100,90 € 102,88 € Kurzzeitpflege: 113,41 € 116,13 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 20,57 € 21,06 € Verpflegung: 15,84 € 16,22 € Kurzzeitpflege (U): 23,53 € 24,11 € Kurzzeitpflege (V): 18,11 € 18,57 € 4. Tagespflegehaus A. Allgemeine Pflegeleistungen gültig bis 30.09.2020 gültig ab 01.10.2020 Pflegegrad 1: 54,89 € 59,15 € Pflegegrad 2: 57,78 € 62,26 € Pflegegrad 3: 60,67 € 65,37 € Pflegegrad 4: 63,56 € 68,49 € Pflegegrad 5: 66,45 € 71,60 € B. Entgelt Unterkunft und Verpflegung Unterkunft: 11,56 € 11,85 € Verpflegung: 8,90 € 9,12 € C. Fahrtkosten Einfache Fahrt: 8,00 € 8,00 € Hin- und Rückfahrt: 16,00 € 16,00 € Anlage/n Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Rat

    TOP 5.55, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz