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Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2025

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1696/2026 vom 26.06.2026

Stand: Am 02.07.2026 im Rat ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 1696/2026 Freigabedatum 26.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtwerke Köln GmbH (SWK): Verwendung des Jahresüberschusses 2025 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem folgenden Gewinnverwendungsbeschluss der Gesell- schafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH für das Geschäftsjahr 2025 zu: Von dem Jahresüberschuss von 79.152.865,08 € werden 77.530.000,00 € an die Gesellschaf- terin Stadt Köln ausgeschüttet und 1.622.865,08 € den Gewinnrücklagen der Gesellschaft zu- geführt. Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme siehe Begründung € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach dem von der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2025 schließt die SWK das Geschäftsjahr 2025 mit einem Jahresüberschuss von 79.152.865,08 € ab. Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, aus dem Jahresüberschuss eine Ausschüttung an die Stadt in Höhe von 77.530.000 € vorzunehmen. Dieser Wert entspricht dem im städtischen Haushalt für das Jahr 2026 eingeplanten Betrag. Der die Ausschüttung übersteigende Betrag von 1.622.865,08 € aus dem Jahresüberschuss 2025 soll in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Die Vertretung der Stadt Köln beabsichtigt in der Gesellschafterversammlung der SWK am 03.07.2026 die vorgenannte Verwendung des Bilanzgewinns zu beschließen. 3 Dringlichkeitsbegründung: Aufgrund der Terminierung der Gremiensitzungen bei der SWK einerseits und der Stadt Köln andererseits war eine fristgerechte Vorlage zur Vorberatung durch den Finanzausschuss des Rates der Stadt Köln nicht möglich. Der Gewinnverwendungsbeschluss soll am 03.07.2026 in der Gesellschafterversammlung gefasst werden. Mit einer späteren Beschlussfassung gingen Zinsnachteile zu Lasten der Stadt einher.

Beratungsverlauf

  1. 29.06.2026

    Finanzausschuss

    TOP 10.21, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum behandelt
  2. 02.07.2026 zuletzt

    Rat

    TOP 10.32, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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