V/0709/2019/1
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
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Anlage
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Anlage zur Vorlage V/0709/2019/1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 2. NKF-WeiterentwicklungsG v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 2019 S. 23) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geänd. Durch Art. 19 ZuständigkeitsbereinigungsG v. 23.1.2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§ 2, 6, 12, 14 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt Münster am …….2019 nachstehende Änderungssatzung beschlossen: Artikel 1 Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert: Gebühr je Benutzer/-in 1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW) 1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 240,00 € 1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,60 € 2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW) 2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 497,00 € 2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,60 € 3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer Notärztin/eines Notarztes 3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 674,00 € 3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,60 € 3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin innerhalb des Stadtgebietes Münster werden zusätzlich zu den Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 4. Arztbegleitete Verlegungstransporte 4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 € 4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 497,00 € 4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 3,60 € 5. Mehrpersonentransport 5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen - für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln 6.1 Missbräuchliche Alarmierung: Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1 Artikel 2 Inkrafttreten Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0709/2019/1 V/0709/2019/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster Beratungsfolge 08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E - Government Vorberatung 09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 09.10.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die als Anlage dieser Ergänzungsvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Gebührenanpassung ergeben sich folgende Mehrerträge im Teilergebnisplan: Nr. Bezeichnung Haus- haltsjahr Betrag Bemerkungen Produkt- gruppe 0210 Rettungsdienst Zeile 04 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2019 481.236 € Reduzierung der Mehrerträge um 240.620 €* 04 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 2020 2.887.424 € Keine Veränderung zu den im Haushalts- ansatz berücksichtig- ten Mehrerträgen * Die ursprünglich kalkulierten Mehrerträge in 2019 in Höhe von 721.856 € verringern sich auf Grund des späteren Inkrafttretens (01. November statt 01. Oktober 2019) um 240.620 €. Diese Reduzi e- rung kann durch Gebührenanpassungen, analog dem jetzigen Verfahren, in späteren Jahren au s- geglichen werden. Feuerwehr 23.09.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Drewes Telefon: 492-8110 DrewesG@stadt- muenster.de - 2 - V/0709/2019/1 Begründung: Die Beratung der Ursprungsvorlage in der Septemberkette wurde wegen Beratungsbedarf vertagt. Diese Vorlage beinhaltete das Inkrafttreten der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zum 01.10.2019. Auf Grund des Rückwirkungsverbotes musste für die jetzige Beratung das Inkrafttreten auf den 01.11.2019 geändert werden (siehe Anlage). In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0709/2019/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.09.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37