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V/0709/2019/1

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Vorlagen 12.09.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.10.2019, TOP 19

Anlage

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Anlage

3016 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0709/2019/1 
 
Satzung 
zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
vom 22.09.2017 (Amtsblatt Nr. 17 vom 29.09.2017, Seite 178) 
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO 
NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt 
geändert durch Art. 1  2. NKF-WeiterentwicklungsG v. 18.12.2018 (GV. NRW. S. 759, ber. 
2019 S. 23) und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein- 
Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NW. S. 712), zuletzt geänd. Durch Art. 19 
ZuständigkeitsbereinigungsG v. 23.1.2018 (GV. NRW. S. 90) und der §§ 2, 6, 12, 14 des 
Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch 
Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) vom 24.11.1992 (GV. NRW. S. 458), 
zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2 G zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung 
und des Katastrophenschutzes v. 17.12.2015 (GV. NRW. S. 886) hat der Rat der Stadt 
Münster am …….2019 nachstehende Änderungssatzung beschlossen: 
 
 
Artikel 1 
Änderung des Gebührentarifes zur Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt 
Münster 
Der Gebührentarif, der Bestandteil dieser Satzung ist, wird wie folgt geändert: 
 
 
 
 Gebühr je 
Benutzer/-in 
1. Inanspruchnahme von Krankentransportwagen (KTW)  
1.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 240,00 € 
1.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus; zusätzlich zu der Gebühr unter 
Ziffer 1.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
2. Inanspruchnahme von Rettungswagen (RTW)  
2.1 innerhalb des Stadtgebietes Münster 497,00 € 
2.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
Ziffer 2.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3. Inanspruchnahme von Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF) und einer 
Notärztin/eines Notarztes 
 
3.1 Einsatz einer Notärztin/eines Notarztes einschließlich 
Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) 
674,00 € 
3.2 über das Stadtgebiet Münster hinaus zusätzlich zu der Gebühr unter 
Ziffer 3.1 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 € 
3.3 Für eine anschließende Beförderung des Patienten/der Patientin 
innerhalb  des  Stadtgebietes  Münster  werden  zusätzlich  zu  den 
Notarztgebühren einschl. NEF nach Ziffer 3.1 Gebühren nach 
Ziffer 1.1 bis 2.2 dieses Gebührentarifs erhoben. 
 
4. Arztbegleitete Verlegungstransporte  
4.1 Kosten der Begleitärztin/des Begleitarztes je angefangene Stunde 90,00 € 
4.2 Kosten für das Verlegungsfahrzeug je Einsatz 497,00 € 
4.3 Über das Stadtgebiet Münster hinaus: zusätzlich zu der Gebühr unter 
Ziffer 4.2 dieses Gebührentarifs je Fahrtkilometer 
3,60 €

5. Mehrpersonentransport  
5.1 Gleichzeitiger Transport mehrerer Personen 
- für jede weitere Person: Zuschlag von 50 % 
 
6. Missbräuchliche Alarmierung von Rettungsmitteln  
6.1 Missbräuchliche Alarmierung: 
Volle Gebühr gemäß Ziffer 1.1, 2.1 oder 3.1 
 
 
 
Artikel 2 
Inkrafttreten 
 
Die Änderungssatzung tritt am 01.11.2019 in Kraft.

Beschlussvorlage

2018 Zeichen

V/0709/2019/1 
V/0709/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -
Government 
Vorberatung 
   09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   09.10.2019 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die als Anlage dieser Ergänzungsvorlage beigefügte  
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster 
 
wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Gebührenanpassung ergeben sich folgende Mehrerträge im Teilergebnisplan: 
  
 Nr. Bezeichnung Haus-
haltsjahr 
Betrag  
 
Bemerkungen 
Produkt-
gruppe 
0210 Rettungsdienst    
Zeile 04 öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2019     481.236 € Reduzierung der 
Mehrerträge um 
240.620 €* 
 04 öffentlich-rechtliche  
Leistungsentgelte 
2020  2.887.424 € Keine Veränderung 
zu den im Haushalts-
ansatz berücksichtig-
ten Mehrerträgen 
* Die ursprünglich kalkulierten Mehrerträge in 2019 in Höhe von 721.856 € verringern sich auf Grund 
des späteren Inkrafttretens (01. November statt 01. Oktober 2019) um 240.620 €. Diese Reduzi e-
rung kann durch Gebührenanpassungen, analog dem jetzigen Verfahren, in späteren Jahren au s-
geglichen werden. 
Feuerwehr 
 
23.09.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Drewes 
Telefon: 492-8110 
DrewesG@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0709/2019/1 
 
Begründung: 
 
Die Beratung der Ursprungsvorlage in der Septemberkette wurde wegen Beratungsbedarf  vertagt. 
Diese Vorlage beinhaltete das Inkrafttreten der Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zum 
01.10.2019. Auf Grund des Rückwirkungsverbotes musste für die jetzige Beratung das Inkrafttreten 
auf den 01.11.2019 geändert werden (siehe Anlage).  
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
 
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Münster

Beratungsverlauf (3)

08.10.2019 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.10.2019 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0709/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.09.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37