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V/0569/2023

Bebauungsplan Nr. 576 - Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses

Vorlagen 28.09.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 08.11.2023, TOP 36.2.1

Anlage A

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V-0569-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2397 Zeichen

Anlage A zur V/0569/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der vom Rat bereits im Jahr 2017 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Be-
bauungsplans für das Baugebiet östlich der Sprakeler Straße geändert werden. Er wird räumlich an 
den aktuellen Planungsstand angepasst (tlw. Erweiterung und tlw. Rücknahme des Geltungsbe-
reichs).  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Er-
richtung von insgesamt 134 Wohneinheiten (WE).  
 
Davon sollen 88 WE im Geschosswohnungsbau und 46 WE in Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder 
Kettenhäusern ermöglicht werden.  
 
Zur Deckung der neuen und der allgemeinen Bedarfe im Stadtteil Sprakel ist im Plangebiet zudem 
eine Kita mit vier Gruppen vorgesehen.  
 
Finanzierung  
Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projektes sind vom Investor zu finanzieren. 
Näheres regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche 
Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Durch die geplanten 134 Wohneinheiten kann die weiterhin hohe Wohnraumnachfrage aller Bevöl-
kerungsgruppen in Münster teilweise gedeckt werden. 
 
Im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit rund 88 barrierefreien WE, davon 30 % gefördert und 
30 % förderfähig, soll eine Mischung an unterschiedlichen Wohnungsgrößen sowie Flächen für al-
tengerechtes und auch experimentelles Wohnen umgesetzt werden. 
 
Mit Festsetzungen zu Dachbegrünungen, zu Gehölzpflanzungen, zur Nutzung von solarer Strah-
lungsenergie sowie zum Ausschluss fossiler Brennstoffe werden Maßnahmen zur Minderung der 
negativen Auswirkungen auf das Klima getroffen. Die Diversität auf der aktuell landwirtschaftlichen 
Fläche soll durch Begrünungsmaßnahmen erhöht werden, um die biologische Vielfalt zu fördern.  
 
Kurze Wege und ein guter Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr sowie das Fuß- und 
Radwegenetz bilden eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität. Das Wohngebiet trägt zu einer 
positiven Gesamtentwicklung des Stadtteils bei.

V-0569-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

238 Zeichen

UrsprünglicherGeltungsbereichGeänderterGeltungsbereicha)b)c)d)d)
Geänderter GeltungsbereichMaßstab 1:2.000Bebauungsplan Nr. 576:Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0569/2023

Beschlussvorlage

3814 Zeichen

V/0569/2023 
V/0569/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 576: Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper 
Straße [Wohnen] 
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 22.02.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße wird geändert. 
 
Innerhalb des Gebietes liegen nun die folgenden Flurstücke: 
 
Gemarkung St. Mauritz,  
Flur 3, Flurstück 810,  
Flur 5, Flurstück 248,  
Flur 44, Flurstücke 299, 300, 301, Teile der Flurstücke 234, 242, 284. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten. 
 
Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projektes sind vom Investor zu finanzieren. Nä-
heres regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Ver-
trag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). 
 
 
Stadtplanungsamt 
 
02.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Völlmecke /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6154 /  
              492-6194 
Voellmecke@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0569/2023 
Begründung: 
 
Mit der parallel zu beratenden Berichtsvorlage Nr.  V/0434/2023 informiert die Verwaltung über den 
aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans Nr. 576: Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke 
Münster- Rheine / Aldruper Straße. Dieser Plan wurde in seinem räumlichen Geltungsbereich gegen-
über dem Aufstellungsbeschluss vom 22.07.2017 (siehe Vorlage Nr. V/1144/2016) wie folgt geändert:  
 
a) Erweiterung östlich des Grundstücks Sprakeler Straße Nr. 35:  
 
Die allgemeinen Rahmenbedingungen zu diesem Bauleitplanverfahre n wurde n auf Aktualität 
geprüft und planungsrechtlich hinterfragt. Hierbei wurde deutlich, dass eine mittel- bzw. langfris-
tige östliche Erweiterung des Einzelhandelsstandorts an der Sprakeler Straße Nr. 35 in die aus 
dem Geltungsbereich dieses Bebauungspla ns bisher ausgeklammerte Fläche hinein nicht er-
kennbar ist. Seit 2014 wurde kein Antrag auf Erweiterung dieses Betriebs bzw. kein Antrag auf 
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Mit dem Ziel eines geschlossenen und lückenlo-
sen Planungsrechts im Anschluss an den westlich gelegenen Bebauungsplan (St. Mauritz Nr. 8) 
wird die Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 mit aufgenommen.  
 
b) Geringfügige Erweiterung im Bereich südwestlich des Grundstücks Sprakeler Straße Nr. 45:  
 
Für eine verbesserte Verkehrsführung im Anschlussbereich Sprakeler Straße  / Nördliche Er-
schließungsstraße konnte von de r Stadt Münster im Zuge des Vor kaufsrechts eine Teilfläche 
des Grundstücks Sprakeler Straße Nr.  45 erworben werden. Die erworbene Fläche steht in 
Verbindung zur Erschließungsführung des geplanten Wohngebiets und wird in den Geltungsbe-
reich mit aufgenommen.  
 
c) Rücknahme eines Teils der südlichen Plangebietsgrenze 
 
Durch die geänderte Erschließung des geplanten Kindergartens kann die Plangebietsgrenze 
hier in Teilen zurückgenommen werden. 
 
d) Rücknahme der östlichen Plangebietsgrenze 
 
Mit dem aktuellen Planentwurf kann am östlichen Plangebietsrand auf einen Eingriff in die 
Bahnflächen verzichtet werden.  
 
 
Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplans N r. 576 ist aus der beigefügten Anlage  1 er-
sichtlich.  
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1 – Geänderter Geltungsbereich

Beratungsverlauf (4)

17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 28.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 36.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sprakeler Straße
  • Aldruper Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0569/2023
Typ
Vorlagen
Datum
28.09.2023
Erstellt
20.09.2023 10:52