V/0569/2023
Bebauungsplan Nr. 576 - Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
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Anlage A
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Anlage A zur V/0569/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der vom Rat bereits im Jahr 2017 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Be- bauungsplans für das Baugebiet östlich der Sprakeler Straße geändert werden. Er wird räumlich an den aktuellen Planungsstand angepasst (tlw. Erweiterung und tlw. Rücknahme des Geltungsbe- reichs). Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erschließung und Er- richtung von insgesamt 134 Wohneinheiten (WE). Davon sollen 88 WE im Geschosswohnungsbau und 46 WE in Einfamilien-, Doppel-, Reihen- oder Kettenhäusern ermöglicht werden. Zur Deckung der neuen und der allgemeinen Bedarfe im Stadtteil Sprakel ist im Plangebiet zudem eine Kita mit vier Gruppen vorgesehen. Finanzierung Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projektes sind vom Investor zu finanzieren. Näheres regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Vertrag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB). Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Durch die geplanten 134 Wohneinheiten kann die weiterhin hohe Wohnraumnachfrage aller Bevöl- kerungsgruppen in Münster teilweise gedeckt werden. Im Bereich des Geschosswohnungsbaus mit rund 88 barrierefreien WE, davon 30 % gefördert und 30 % förderfähig, soll eine Mischung an unterschiedlichen Wohnungsgrößen sowie Flächen für al- tengerechtes und auch experimentelles Wohnen umgesetzt werden. Mit Festsetzungen zu Dachbegrünungen, zu Gehölzpflanzungen, zur Nutzung von solarer Strah- lungsenergie sowie zum Ausschluss fossiler Brennstoffe werden Maßnahmen zur Minderung der negativen Auswirkungen auf das Klima getroffen. Die Diversität auf der aktuell landwirtschaftlichen Fläche soll durch Begrünungsmaßnahmen erhöht werden, um die biologische Vielfalt zu fördern. Kurze Wege und ein guter Anschluss an den Öffentlichen Personennahverkehr sowie das Fuß- und Radwegenetz bilden eine umwelt- und klimafreundliche Mobilität. Das Wohngebiet trägt zu einer positiven Gesamtentwicklung des Stadtteils bei.
V-0569-2023-Anlage-1-Geltungsbereich
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UrsprünglicherGeltungsbereichGeänderterGeltungsbereicha)b)c)d)d) Geänderter GeltungsbereichMaßstab 1:2.000Bebauungsplan Nr. 576:Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0569/2023
Beschlussvorlage
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V/0569/2023
V/0569/2023
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bebauungsplan Nr. 576: Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster - Rheine / Aldruper
Straße [Wohnen]
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses
Beratungsfolge
17.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung
08.11.2023 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Beschluss des Rates der Stadt Münster vom 22.02.2017 zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 576: Sprakel – Sprakeler Straße / Bahnstrecke Münster-Rheine / Aldruper Straße wird geändert.
Innerhalb des Gebietes liegen nun die folgenden Flurstücke:
Gemarkung St. Mauritz,
Flur 3, Flurstück 810,
Flur 5, Flurstück 248,
Flur 44, Flurstücke 299, 300, 301, Teile der Flurstücke 234, 242, 284.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Durch den obenstehenden Beschluss entstehen der Stadt Münster keine unmittelbaren Kosten.
Die vorhabenbedingten Kosten zur Realisierung des Projektes sind vom Investor zu finanzieren. Nä-
heres regelt der zwischen dem Investor und der Stadt Münster abzuschließende städtebauliche Ver-
trag gemäß § 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Stadtplanungsamt
02.10.2023
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Völlmecke /
Herr Husmann
Telefon: 492-6154 /
492-6194
Voellmecke@stadt-
muenster.de /
Husmann@stadt-
muenster.de
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V/0569/2023
Begründung:
Mit der parallel zu beratenden Berichtsvorlage Nr. V/0434/2023 informiert die Verwaltung über den
aktuellen Entwurfsstand des Bebauungsplans Nr. 576: Sprakel - Sprakeler Straße / Bahnstrecke
Münster- Rheine / Aldruper Straße. Dieser Plan wurde in seinem räumlichen Geltungsbereich gegen-
über dem Aufstellungsbeschluss vom 22.07.2017 (siehe Vorlage Nr. V/1144/2016) wie folgt geändert:
a) Erweiterung östlich des Grundstücks Sprakeler Straße Nr. 35:
Die allgemeinen Rahmenbedingungen zu diesem Bauleitplanverfahre n wurde n auf Aktualität
geprüft und planungsrechtlich hinterfragt. Hierbei wurde deutlich, dass eine mittel- bzw. langfris-
tige östliche Erweiterung des Einzelhandelsstandorts an der Sprakeler Straße Nr. 35 in die aus
dem Geltungsbereich dieses Bebauungspla ns bisher ausgeklammerte Fläche hinein nicht er-
kennbar ist. Seit 2014 wurde kein Antrag auf Erweiterung dieses Betriebs bzw. kein Antrag auf
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gestellt. Mit dem Ziel eines geschlossenen und lückenlo-
sen Planungsrechts im Anschluss an den westlich gelegenen Bebauungsplan (St. Mauritz Nr. 8)
wird die Fläche in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 576 mit aufgenommen.
b) Geringfügige Erweiterung im Bereich südwestlich des Grundstücks Sprakeler Straße Nr. 45:
Für eine verbesserte Verkehrsführung im Anschlussbereich Sprakeler Straße / Nördliche Er-
schließungsstraße konnte von de r Stadt Münster im Zuge des Vor kaufsrechts eine Teilfläche
des Grundstücks Sprakeler Straße Nr. 45 erworben werden. Die erworbene Fläche steht in
Verbindung zur Erschließungsführung des geplanten Wohngebiets und wird in den Geltungsbe-
reich mit aufgenommen.
c) Rücknahme eines Teils der südlichen Plangebietsgrenze
Durch die geänderte Erschließung des geplanten Kindergartens kann die Plangebietsgrenze
hier in Teilen zurückgenommen werden.
d) Rücknahme der östlichen Plangebietsgrenze
Mit dem aktuellen Planentwurf kann am östlichen Plangebietsrand auf einen Eingriff in die
Bahnflächen verzichtet werden.
Der geänderte Geltungsbereich des Bebauungsplans N r. 576 ist aus der beigefügten Anlage 1 er-
sichtlich.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1 – Geänderter Geltungsbereich
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprakeler Straße
- Aldruper Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0569/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.09.2023
- Erstellt
- 20.09.2023 10:52