V/0221/2017
Bebauungsplan Nr. 590 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0221-2017-Anlage
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STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage zur Vorlage Nr. V/0221/2017 Bebauungsplan Nr. 590 Plangebiet / ohne Maßstab
Beschlussvorlage
3155 Zeichen
V/0221/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich südlich der Straße Langebusch und westlich der Westhoffstraße ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB der Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus – Langebusch / Westhoffstraße u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Bereiches liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 86; Flurstücke 16, 17, 59, 105, 152, 153, 383, 478 und 479. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Begründung: Das Gebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossenen „Fortschre i- bung des Baulandprogramms 2016 -2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016). Bis zur B etriebsaufgabe zu Beginn des Jahres 2017 wurde die Fläche als Betriebsgelände für eine Gärtnerei genutzt. Auf dem Gelände soll nun ein Wohnquartier entwickelt werden. Vorlagen-Nr.: V/0221/2017 Auskunft erteilt: Frau Sauer / Herr Geitel Ruf: 492 61 13 / 492 61 93 E-Mail: Geitel@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0221/2017 Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ist das städtebauliche Konzept des Büros STADTRAUM A r- chitektengruppe, Düsseldorf/Münster, das im Rahmen des Wettbewerbs „Quartier Moldrickx“ von ei- ner Jury prämiert wurde. Der Siegerentwurf wurde im ASSVW am 03.11.2016 und in der Bezirksve r- tretung Nord am 15.11.2016 vorgestellt. Im Rahmen der Ausstellung der Wettbewerb sbeiträge (26.10 bis 13.11.2016) wurde der Entwurf der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 27.10.2016 vorgestellt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und damit für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren als Bebauungs- plan der Innenentwicklung aufgestellt . Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan Nr. 590 überlagert einzelne Bereiche des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – Erweiterung Zentrum Kinderhaus sowie des Bebauungsplans Nr. 106 Teilabschnitt X: Kinderhaus – Brüningheide. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 590 treten die betroffenen Teile der beiden benannten Bebauungspläne außer Kraft. Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. i.V. gez. Denstorff Anlage: Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Westhoffstraße
- Brüningheide
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0221/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37