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V/0221/2017

Bebauungsplan Nr. 590 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 14.03.2017

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V-0221-2017-Anlage

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Beschlussvorlage

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V-0221-2017-Anlage

160 Zeichen

STADT ||| MÜNSTER

Amt für
Stadtentwicklung,
Stadtplanung,
Verkehrsplanung

Anlage zur Vorlage Nr. V/0221/2017

Bebauungsplan Nr. 590

Plangebiet / ohne Maßstab

Beschlussvorlage

3155 Zeichen

V/0221/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus - Langebusch / Westhoffstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich südlich der Straße Langebusch und westlich der Westhoffstraße ist gemäß § 2 Abs. 
1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB der Bebauungsplan Nr. 590: Kinderhaus 
– Langebusch / Westhoffstraße u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Bereiches liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 86;  
Flurstücke 16, 17, 59, 105, 152, 153, 383, 478 und 479. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
 
Begründung: 
 
Das Gebiet ist Bestandteil der vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossenen „Fortschre i-
bung des Baulandprogramms 2016 -2025“ (siehe Vorlage Nr. V/0153/2016).  Bis zur B etriebsaufgabe 
zu Beginn des Jahres 2017 wurde die Fläche als Betriebsgelände für eine Gärtnerei genutzt. Auf dem 
Gelände soll nun ein Wohnquartier entwickelt werden.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0221/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Sauer / Herr Geitel 
Ruf: 
492 61 13 / 492 61 93 
E-Mail: 
Geitel@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0221/2017 
Grundlage des Bebauungsplanentwurfs ist das städtebauliche Konzept des Büros STADTRAUM A r-
chitektengruppe, Düsseldorf/Münster, das im Rahmen des  Wettbewerbs „Quartier Moldrickx“ von ei-
ner Jury prämiert wurde. Der Siegerentwurf wurde im ASSVW am 03.11.2016 und in der Bezirksve r-
tretung Nord am 15.11.2016 vorgestellt. Im Rahmen der Ausstellung der Wettbewerb sbeiträge (26.10 
bis 13.11.2016) wurde der Entwurf der Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung am 
27.10.2016 vorgestellt.  
 
Durch die Aufstellung des  Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Umsetzung des städtebaulichen Entwurfs und damit für die Entwicklung von neuen Wohnbauflächen 
geschaffen werden.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a Baugesetzbuch im beschleunigten Verfahren als Bebauungs-
plan der Innenentwicklung aufgestellt . Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster ist das 
Plangebiet bereits als Wohnbaufläche dargestellt. 
 
Der Bebauungsplan Nr. 590 überlagert einzelne Bereiche des Bebauungsplans Nr. 515: Kinderhaus – 
Erweiterung Zentrum Kinderhaus sowie des Bebauungsplans Nr. 106 Teilabschnitt X: Kinderhaus – 
Brüningheide. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 590 treten die betroffenen Teile der beiden 
benannten Bebauungspläne außer Kraft. 
 
Der Änderungsbereich ist in der beigefügten Anlage dargestellt. 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
 
Anlage: 
 
Plangebiet

Beratungsverlauf (4)

09.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 26.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 28.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Westhoffstraße
  • Brüningheide
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
V/0221/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37