Mandari Insight

V/0315/2022

Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Gedenken an die verfolgten Homosexuellen und vergessenen Opfergruppen der NS-Zeit sowie der Nachkriegsjahrzehnte“ (Ratsbeschluss v. 19.3.2021) und Ausblick

Vorlagen 06.05.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 33.1

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 1 - Einzelschicksal Paul F

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Anlage 2 - Beiratsempfehlung Projektverlängerung Gedenken

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Berichtsvorlage

10279 Zeichen

V/0315/2022
V/0315/2022
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
ZwischenberichtzumForschungsprojekt„GedenkenandieverfolgtenHomosexuellenund
vergessenenOpfergruppenderNS-ZeitsowiederNachkriegsjahrzehnte„(Ratsbeschlussv.
19.3.2021)undAusblick
Beratungsfolge
24.05.2022 Kulturausschuss Bericht
31.05.2022 AusschussfürGleichstellung Bericht
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
undOrdnung
Bericht
14.06.2022 Hauptausschuss Bericht
14.06.2022 Rat Bericht
Bericht:
Der Rat der Stadt Münster hat am 17.3.2021 mit der VorlageV/0082/2021/1 einstimmig beschlossen,
in den kommenden Jahren die Diskriminierung, Stigmatisierung, Verfolgung und Ermordung von
Homosexuellen und weiteren LSBTIQ*-Menschen sowie Sinti und Roma, Zeugen Jehovas,
„Euthanasie“-Opfern, Deserteuren als auch damals als „Asozial“ bezeichneter Personen und weiteren
„vergessenen“ Opfergruppen während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945) und in den
darauffolgenden Jahrzehnten aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken. Unter die zuletzt genannten
Verfolgtengruppen fallen unter anderem Menschen, die als „Arbeitsscheue“, als „Bettler“ oder
Obdachlose, aber auch als Suchtkranke oder „Schwachsinnige“ verfolgt wurden. Dem Beschluss
warenverschiedenezivilgesellschaftlichewiepolitischeInitiativenvorausgegangen.
Es wurde eine zunächst auf ein Jahr befristete Projektstelle eingerichtet. Auf dieser Stelle ermittelt
seit Oktober 2021 ein wissenschaftlicher Projektmitarbeiter im Stadtarchiv entsprechende Schicksale,
rekonstruiert Lebensläufe und strafrechtliche, behördliche sowie gesellschaftliche
Verfolgungskontexte. Schon mit Ende der ersten Projekthälfte zeigen die Recherchen sowohl
hinsichtlich des quantitativen Umfangs als auch der qualitativen Verstrickung administrativer Akteure
überraschende Ergebnisse zu allen genannten Verfolgtengruppen. Ersten Erkenntnissen folgend ist
von einer Personenzahl mindestens im dreistelligen Bereich auszugehen, die nachweislich vor oder
nach 1945 Opfer strafrechtlicher Verfolgung wurden, weil sie einer der oben genannten Gruppen
zugeordnet wurden. Die gesellschaftliche Dimension dieser Diskriminierungs- und
Ausgrenzungserfahrungenistdabeinochnichtberücksichtigt.
Stadtarchiv
17.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
HerrDr.Worm
Telefon:492-4700
Worm@stadt-muenster.de

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V/0315/2022
ZurErmittlungdieserVerfolgtenschicksalewurdezunächstdieamtlicheÜberlieferungindenArchiven
gesichtet.HierbeihandeltessichumdiejustizielleÜberlieferungimLandesarchivNRW,dieBestände
ehemaliger Provinzialanstalten im Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und/oder um die
standesamtlichen wie gesundheitsamtlichen Unterlagen im Stadtarchiv Münster. Bei diesen
Recherchen zeigte sich erwartungsgemäß, dass Informationen zu verfolgten Homosexuellen und
„vergessenen Opfergruppen“ nur bruchstück- und lückenhaft überliefert sind. Auf Grund der vielen
Subkategorien und Zuschreibungen, die in der Zeit des Nationalsozialismus unter den genannten
Verfolgtengruppen subsumiert wurden, ist heute in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit eine
explizit nationalsozialistisch geprägte Verfolgung und Repression oder eine seinerzeit gängige Form
des Strafvollzugs vorliegt. Das lässt sich an einem Einzelfall konkretisieren: Dass z. B. ein
Alkoholkranker, der im Rausch gewalttätig ist, zum Entzug in ein Arbeitshaus eingewiesen wird und
dort schwere Arbeit verrichten muss, mag zwar heute befremdlich wirken, um eine explizit
nationalsozialistische Repressionsmaßnahme handelt es sich dabei jedoch nicht. Zusätzlich zu
diesen begrifflichen und definitorischen Herausforderungen wird die Recherche dadurch
verkompliziert, dass sowohl zeitgenössische Straftatbestände und Verfolgungsgründe als auch
Ortsbezügebei derVerzeichnungoftmalsnur rudimentärverzeichnetwurden.Infolgedessenmuss für
jedes Archiv, häufig auch für jeden einzelnen Bestand eine eigene Herangehensweise, eine eigene
Recherchemethodeentwickeltwerden.
Hinweise auf Personen, die wegen Verstößen gegen § 175 Strafgesetzbuch „Homosexuelle
Handlungen“ bestraft wurden, liegen insbesondere in Strafsachenregistern oder Sammlungen
gerichtlicher Strafmitteilungen vor, die von den Polizeibehörden der ehemaligen Ämter angelegt
wurden. Allein für diese letztgenannte Gruppe lassen sich mehrere Dutzend bisher unbekannte
Schicksalerekonstruieren.
Für die als „Zigeuner“ oder „Asoziale“ verfolgten Münsteranerinnen und Münsteraner ist die
Quellenlage schlecht. Hier können neben kursorischen Hinweisen etwa in standesamtlichen
UnterlagenvorallemdirekteKontaktezuNachfahrinnenundNachfahrenweitereErkenntnissezutage
bringen. Nachweislich handelt es sich auch hier um mehrere Dutzend Personen, die diesem Kreis
zugerechnet wurden und entsprechenden Repressionen ausgesetzt waren. Die Kontaktaufnahme
konnte in Einzelfällen bereits erfolgreich initiiert werden, benötigt wegen des behutsamen
VertrauensaufbausjedochZeit,dieüberdenbisherbewilligtenProjektzeitraumhinausgeht.
Als relevante Quelle für die Gruppe der sogenannten „Asozialen“ erwies sich die Überlieferung des
städtischen Gesundheitsamts mit einer Vielzahl von Fällen, in denen Menschen wegen „sittlicher
Verwahrlosung“, wegen „Alkoholismus“, wegen „Schwachsinns“ oder anderer Zuschreibungen
überwacht und „behandelt“ – d. h. „entmündigt“, „unfruchtbar gemacht“ oder in Besserungsanstalten
eingewiesen – wurden. Allein hier waren mehrere hundert, vor dem Münsteraner
„Erbgesundheitsgericht“verhandelteFällezuprüfen.
Die Durchsetzung des Verbots und die anschließende Überwachung der Zeugen Jehovas bzw.
„Bibelforscher“ in den Jahren 1933 und 1934 ist inklusive der Namen örtlicher Gemeindeangehöriger
in der städtischen Polizeiregistratur gut dokumentiert. Umfangreicher Forschungsbedarf besteht über
die genannten Gruppen hinaus v. a.bei den als Deserteure verfolgten Menschen. Zwar wurden auch
hierRecherchengestartet,dochgestaltensichdieSuchwegedeutlichlänger.
Als Ergebnis der Archivrecherchen werden alle zweifelsfreien Fälle mindestens mit biographischen
Grundinformationen dokumentiert, die, ausgehend von der heutigen Stadtgemarkung einen klaren
Münsterbezug besitzen – Münster als Lebensmittelpunkt der betreffenden Person – und nicht in
„Tateinheit“stehenmitVerstößengegenParagraphen,dieauchnachheutigerRechtsauffassungnoch
strafbar wären. Für den Bereich der Homosexuellenverfolgung wären dies z. B. Paragraphen wie
§ 174 Strafgesetzbuch „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ oder § 176 Strafgesetzbuch
„SexuellerMissbrauchvonKindern“.
Sofern die vorliegenden Basisinformationen genügend Anknüpfungspunkte für eine detaillierte
Darstellung des jeweiligen Lebenswegs bzw. der Verfolgung bieten, werden weiterführende

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V/0315/2022
Recherchen durchgeführt. Diese Anschlussforschungen in Kommunal- und Landesarchiven, im
Bundesarchiv, in verschiedenen Gedenkstätten und Dokumentationszentren sowie in den Arolsen
Archives gestalteten sich bisher kleinteilig und daher zeitintensiv.Parallel zu den Recherchen wurde
bereits damit begonnen, einzelne Fälle exemplarisch, in Form kurzer Exzerpte zu verschriftlichen.
Dass die besagten, oft sehr kleinteiligen und zeitintensiven Anschlussrecherchen und die z. T.langen
Wartezeiten auf Rückmeldungen zu Anfragen bei überregionalen Archiven lohnenswert sind,
demonstriert der angehängte exemplarische Einzelfall (Anlage 1). Insbesondere mit Blick auf die
Entwicklung zeitgemäßer Gedenk- und Bildungsformate ist es erforderlich, Biographien von
Verfolgten tiefergehend, d. h., über Kerninformationen wie Geburts- und Sterbedaten oder
Verfolgungsgründehinausgehend, zu recherchieren, um ein möglichst vollständiges Bild von Lebens-
und Leidensweg der betreffenden Menschen zu gewinnen und dieses in anschaulicher Form
darstellenzukönnen.
Allein angesichts der verschiedenen Verfolgtengruppen und der daraus resultierenden disparaten
Quellengrundlagen kann die bedeutende Forschungsarbeit in diesem Sinne innerhalb des
ProjektzeitraumsvoneinemJahrnurteilweiseabgeschlossenwerden.ErsteZwischenergebnissedes
Projekts belegen zudem, dass die Zahl der anzunehmenden „vergessenen“ Verfolgten in Münster
deutlich höher ausfällt, als bisher angenommen. Darüber hinaus können individuelle Lebenswege oft
nicht ausreichend durch die amtliche Überlieferung dargestellt werden. Übernahmen privater
Nachlässe oder Erinnerungen schließen an dieser Stelle eine Dokumentations- und Wissenslücke.
Diesen gehen mitunter aufwendige Kontaktanbahnungen vorweg, die sich im bisher bewilligten
Finanzierungszeitraumnichtvollständigabschließenlassen.
Eine über Basisinformationen hinausgehende Dokumentation der bisher ermittelten Schicksale und
deren angemessene Würdigung in innovativen Erinnerungsformaten kann im einjährigen
Projektzeitraum allenfalls skizziert und initiiert werden. Weiterführende Forschungs- und
Erinnerungsarbeiten wären angesichts dieser Zwischenergebnisse erstrebenswert, sind aber
angesichtsderaktuellbefristetenStellefüreinJahrnichtmöglich.
Der wissenschaftliche Beirat plädiert für die Verlängerungder städtischen Projektfinanzierung, um die
bereits in den ersten Monaten durchgeführten, äußerst vielversprechenden Recherchen adäquat
abschließenunddokumentierenzukönnen.
Mit dem Ratsbeschluss vom 17.3.2021 wurden das Stadtarchiv, das Amt für Gleichstellung und der
Geschichtsort Villa ten Hompel darüber hinaus mit der Entwicklung „differenzierter“ und
„angemessener“ Gedenkformate beauftragt. Parallel zur Forschungstätigkeit lassen sich zwar
konzeptionelle Vorschläge unterbreiten, doch benötigen innovative Formen der gesellschaftlichen
Erinnerungsarbeit einen entsprechend verlängerten Planungszeitraum. Für die Ausarbeitung,
GestaltungundtechnischeUmsetzungneuartigerGedenkformateempfiehltderBeirat darüberhinaus
derVerwaltung,dieBereitstellungweitererprojektbezogenerSachmittel,dadie bisherveranschlagten
10.000,- € lediglich konventionelle Formen (Publikation / Broschüre / kleine Ausstellung) ermöglichen
würden. Hier sollten die durch die Forschungsarbeit gehobenen Potentiale nicht verschenkt werden
(vergleicheEmpfehlungdesWissenschaftlichenBeirates=Anlage 2).
InVertretung
gez.
CorneliaWilkens
Stadträtin
Anlagen
AnlageA
Anlage1:Fallbeispiel:DerLebens-undVerfolgungswegvonPaul.F.
Anlage2:VerlängerungsempfehlungdesWissenschaftlichenBeirats

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V/0315/2022

Anlage A

2933 Zeichen

Anlage A zur V/0315/2022
Kurzüberblick
Zwischenbericht und Perspektiven des mit Ratsbeschluss v. 17.3.2021 initiierten
Forschungsprojekts zu Schicksalen bisher „vergessener“ Verfolger in Münster während der NS-
Zeit, zu deren fortwährender Diskriminierung in der Bundesrepublik und zur strafrechtlichen
Verfolgung Homosexueller bis 1973.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Der Bericht folgt den Zielen des Produktplans der beteiligten Ämter. Er dient der
 Förderung der Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und
queeren Menschen in Münster,
 der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stadtgeschichte,
 dem Aufbau, der Pflege und Erschließung von Archivgut sowie
 der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung von Geschichte am authentischen Ort.
Mit dem Bericht werden folgende Ziele umgesetzt:
 Die Erforschung der Verfolgung während der NS-Zeit mit dem Fokus auf homosexuelle
Menschen und sog. vergessene Opfergruppen (Sinti und Roma, Zeugen Jehovas,
Euthanasie“-Opfer, Deserteure, „Asoziale“) in Münster.
 Die Erforschung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer sowie die
fortwährende soziale Ausgrenzung der anderen o.g. Verfolgtengruppen in der jungen
Bundesrepublik.
 Die Sicherung von Quellen der Emanzipations- und Bürger/innenrechtsbewegung von
lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster.
 Die Vorbereitung didaktischer Materialien für schulische Beträge im Rahmen des
Stolpersteingedenkens oder vergleichbarer Formate sowie die Sichtbarmachung von
lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Lebenswelten in Münster
jährlich am 17.05. aus Anlass des an diesem T agbegangenen „Internationalen T agesgegen
Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ (IDAHOBIT ,vormals IDAHOT).
Finanzierung
Produktgruppe: 0406
0104
Stadtarchiv
Gleichstellung aller Geschlechter
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Der Bericht ist im Hinblick auf die Sichtbarmachung und Würdigung verfolgter Homosexueller
während der NS-Zeit und der Opfer strafrechtlicher Verfolgung schwuler Männer in der jungen
Bundesrepublik sowie im Hinblick auf die Sichtbarmachung von Lebenswelten von lesbischen,
schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster relevant für die
Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten. Die Anerkennung
und Sichtbarmachung von Verfolgungsschicksalen aus marginalisierten gesellschaftlichen
T eilgruppenund insbesondere von Menschen mit Behinderungen vor und nach 1945 ist relevant
für die Inklusion.

Anlage 1 - Einzelschicksal Paul F

11758 Zeichen

Anlage: 
Fallbeispiel: Der Lebens- und Verfolgungsweg von Paul F. (1901-1962) 
1901 wird Paul F. als drittes Kind eines hochrangigen Militärmusikers in Münster geboren. Zusammen 
mit zwei Brüdern und einer Schwester wächst er in der elterlichen Wohnung an der Steinfurter Straße auf. Die 
Familie ist katholisch. Nach Beendigung der Volksschule zieht es Paul 1916 zunächst nach Unna, wo er eine 
Musikschule besucht. Im Februar 1918 geht er nach Düsseldorf, um dort am Konservatorium ein Studium auf-
zunehmen. Er will Berufsmusiker werden. Doch bereits im Dezember, womöglich auch wegen des allgemeinen 
Zusammenbruchs und der revolutionären Unruhen bei Ende des Ersten Weltkrieges, kehrt er in seine Heimat-
stadt zurück. Ob er zu einem späteren Zeitpunkt versucht, sein Studium wiederaufzunehmen, lässt sich nicht 
feststellen. 
Zurück in Münster arbeitet Paul zunächst im Geschäft seines Vaters. Dieser betreibt inzwischen eine 
Marketenderei und beliefert die in der Garnisonsstadt stationierten Truppen der Reichswehr mit Lebensmitteln 
und Artikeln des täglichen Bedarfs. Unterkunft findet Paul vermutlich in der Wohnung seiner Eltern. Neben sei-
ner Anstellung im väterlichen Betrieb versucht er, als Musiker Fuß zu fassen. Bei Festlichkeiten spielt er Klavier. 
Als 1924 sein Vater stirbt, wird die Marketenderei geschlossen. Paul ist von nun an gezwungen, sich sein Aus-
kommen anderweitig zu sichern. Mit der Musik alleine kann er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Er findet 
eine Anstellung als Postfacharbeiter.  
Im September 1939, wenige Tage nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, heiratet Paul. Er ist mittler-
weile 38 Jahre alt. Mit seiner Frau, der drei Jahre älteren Verkäuferin Gertrud, wohnt er in der Schillerstraße 
unweit des Hauptbahnhofs. Die Ehe wird kinderlos bleiben. Vielleicht auch deshalb, weil Paul „eine gewisse 
Neigung zur Homosexualität“1 besitzt.  
Ein knappes Jahr nach seiner Heirat wird er zum ersten Mal wegen dieser Neigung verhaftet. In Havix-
beck soll er als Mann über 21 Jahren einen Mann unter 21 Jahren dazu verführt haben, „mit ihm Unzucht zu 
treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen“2, wie es seinerzeit unter Ziffer 3 des § 175 a StGB 
heißt. Der Mann unter 21 heißt Gerhard, ist 15 Jahre alt und wohnt, womöglich als landwirtschaftlicher Hilfsar-
beiter, auf einem der Havixbecker Höfe. Das Landgericht Münster verurteilt Paul im November 1940 zu einer 
Gefängnisstrafe von sieben Monaten. Und das offenbar unter Berücksichtigung mildernder Umstände. Denn seit 
der Verschärfung des § 175 im Jahre 1935 drohen für Verstöße gegen Ziffer 3 des neuen § 175 a in der Regel 
mehrjährige Zuchthausstrafen.  
Seine Gefängnisstrafe muss Paul aber nicht einmal zur Hälfte absitzen. Schon Mitte Dezember 1940 wird 
er aus der Haft entlassen und vermutlich direkt zum Kriegsdienst in eine in Lüdenscheid stationierte Flak-Abtei-
lung eingezogen. Als Soldat wird er im Mai 1943 erneut bestraft: Ein Feldkriegsgericht verurteilt ihn wegen eines 
„Verbrechens gemäß § 175 a Ziffer 3“ zu einer einjährigen Zuchthausstrafe. Zudem wird ihm die „Wehrwürdig-
keit“ aberkannt. Die Zuchthausstrafe verbüßt Paul im Strafgefangenenlager VII Esterwegen im Emsland. Er trägt 
die Häftlingsnummer 522/43 und muss schwere körperliche Arbeit leisten. Als einschlägiger Wiederholungstäter 
1 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr. 1879, 2 KLs 10/55. 
2 §§ 175, 175 a in der Fassung vom 28. Juni 1935 siehe Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches in: Günter 
Grau (Hg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Frankfurt am Main 22013, 
S. 95f.

wird er nach Ende seiner Lagerhaft Mitte 1944 in „polizeiliche Vorbeugungshaft“3 genommen und in ein Kon-
zentrationslager überführt. Vermutlich nach Buchenwald bei Weimar. Erst bei Kriegsende kommt er frei und 
kehrt zu seiner Frau nach Münster zurück.  
Am Rande des Mauritzviertels, in der Kärntnerstraße, finden Paul und Gertrud eine neue dauerhafte 
Bleibe. In dasselbe Haus zieht auch sein älterer Bruder. Alfred ist ehemaliger Reichsangestellter und 1945 wo-
möglich in einer Position, die es ihm erlaubt, sich selbst und seinen Familienangehörigen eine zentrale und ver-
gleichsweise komfortable Unterkunft zu verschaffen. Vor dem Hintergrund einer strengen Rationierung des im 
kriegszerstörten Münster äußerst knappen Wohnraums ist die Wohnung in der Kärntner Straße für den ehema-
ligen KZ-Häftling und seine Frau sicher ein großer Glücksfall.  
Indessen nimmt Paul seinen Beruf als Musiker wieder auf. Wie schon vor dem Krieg lässt er sich für 
Festlichkeiten als Pianist engagieren. Damit kann er aber kaum für ein geregeltes Einkommen sorgen. Saisonbe-
dingt ist er immer wieder auf Arbeitslosenunterstützung angewiesen. Aufgrund seiner Vorstrafen kommt eine 
Wiedereinstellung bei der Post wohl nicht in Frage. 
Trotz seiner Verurteilungen sucht Paul weiterhin die Nähe zu Männern. Als 1948 gegen zwei seiner 
männlichen Bekannten wegen „gleichgeschlechtlichen Verkehrs“4 ermittelt wird, gerät auch er in den Fokus der 
Staatsanwaltschaft. Da ihm jedoch ein Verstoß gegen § 175 nicht nachgewiesen werden kann, kommt es gegen 
ihn zunächst nicht zu einer Anklage. Anders drei Jahre später: Geplagt von sittlichen und moralischen Gewis-
sensbissen entschließt sich Wolfgang, einer seiner Bekannten, dazu, „reinen Tisch zu machen“ und zeigt sich 
selbst wegen sexueller Handlungen mit insgesamt vier Männern an. Er nennt deren Namen. Sie werden mitan-
geklagt. So auch Paul. 1946 hatten sich Paul und Wolfgang bei der Weihnachtsfeier der Provinzialverwaltung 
kennengelernt, für die Paul als Pianist engagiert worden war. Wolfgang gibt nun an, zwischen ihm und Paul sei 
es in den darauffolgenden Jahren wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen. Obwohl er die ihm zur Last 
gelegten Taten leugnet, sieht das Landgericht Münster Paul auf Grund der von Wolfgang gemachten Aussage 
und vor dem Hintergrund seiner einschlägigen Vorstrafen als überführt an. Es verurteilt Paul im September 1951 
wegen „widernatürlicher Unzucht unter Männern“5 gemäß § 175 Absatz 1 zu einer Gefängnisstrafe von vier 
Monaten. Die Strafe sitzt er bis Februar 1952 im Strafgefängnis Hagen ab. Nach seiner Haftentlassung kehrt Paul 
zu seiner Frau Gertrud in die gemeinsame Wohnung in der Kärntnerstraße und in ein Leben zurück, das weiterhin 
von Pauls unsteten Arbeits- und Einkommensverhältnissen geprägt ist. Zeitweise ist er arbeitslos. 
In einer von seiner Wohnung nicht weit entfernt gelegenen Gaststätte lernt der inzwischen fast 52 Jahre 
alte Paul an einem Abend im August 1953 den 17-jährigen Helmut kennen. Noch am selben Abend kommen sich 
Paul und Helmut körperlich näher und vereinbaren, sich wiederzusehen. Und das tun sie in der Zeit bis Januar 
1955 häufig. Sie treffen sich in Gastwirtschaften, gehen gemeinsam spazieren. Wenn seine Frau Gertrud außer 
Haus ist, empfängt Paul Helmut mitunter sogar in der ehelichen Wohnung. Bei den Treffen kommt es zwischen 
den beiden immer wieder zu sexuellen Handlungen. Vermutlich im Zuge von Ermittlungen gegen einen gemein-
samen Bekannten wegen verschiedener anderer „Sittlichkeitsverbrechen“, wird die Polizei auf Pauls Verhältnis 
zu dem sehr viel jüngeren Helmut aufmerksam. Abermals wird Paul angeklagt. Er gesteht. Das Landgericht Müns-
ter verurteilt ihn im Juni 1955 wegen „fortgesetzter Unzucht zwischen Männern gemäß § 175 StGB“6 zu einer 
Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Eine strafbare Handlung gemäß § 175 a Ziffer 3, also eine 
Verführung eines zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alten Mannes, stellt das Gericht zwar nicht fest, weil Helmut 
erklärt hatte, schon vor seinem Verhältnis zu Paul gleichgeschlechtliche Erfahrungen mit einem anderen Mann 
gemacht zu haben. Da das Gericht in Pauls „perverse[m] und scheußliche[m]“7 Handeln jedoch eine besonders 
hemmungslose Triebhaftigkeit zu erkennen glaubt, fällt die Strafe gegen ihn relativ drastisch aus. Paul wird in 
die Strafanstalt in Werl eingeliefert. 
3 Richtlinien vom 4. April 1938 zum Erlaß „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ (in Auszügen), in: 
Ebd., S. 188-191. 
4 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr. 1481, 7 Ms 26/48. 
5 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr.1460, 7 KLs 23/51. 
6 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr.1879, 2 KLs 10/55. 
7 Ebd.

Im August 1956, einen Monat vor seinem eigentlichen Haftende, bewilligt ihm das Landgericht auf Pauls 
„erneuten Antrag“8 hin eine bedingte vorzeitige Entlassung. Die Bewährungsfrist wird auf fünf Jahre festgesetzt. 
Obwohl Paul bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sei und bei seiner gleichgeschlechtlichen Veranlagung die 
Möglichkeit bestünde, dass er wieder rückfällig werde, habe die Kammer doch geglaubt, ihm eine Chance zu 
einer künftig gesetzmäßigen und geordneten Lebensführung geben zu dürfen, so die Begründung der Beschluss-
schrift. Dies gelte umso mehr, als ihm auch seine Ehefrau verziehen habe und bereit sei, ihn wieder bei sich 
aufzunehmen.  
Nach seiner Entlassung bewohnen Paul und Gertrud wieder gemeinsam ihre alte Wohnung in der Kärnt-
nerstraße. Jedoch nur ein knappes Jahr, ehe sie im April 1957 zusammen in eine Wohnung am Schifffahrter 
Damm umziehen. Straffällig wird Paul nun nicht mehr. Er erfüllt die Bewährungsauflagen. Seine restliche Strafe 
wird Paul im Dezember 1961 nach Ablauf der Bewährungsfrist erlassen. Zu diesem Zeitpunkt ist er bereits Rent-
ner. Nur ein halbes Jahr später, im Juni 1962, stirbt Paul an Herzversagen.  
Seine Frau Gertrud wohnt nun noch drei Jahre lang alleine in der Wohnung am Schifffahrter Damm. 
Nach einem Selbstmordversuch wird sie 1965 in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Westfälischen 
Landeskrankenhauses eingewiesen. Sie leidet unter schweren Schuldgefühlen und Angstzuständen, fürchtet sich 
davor, finanziell nicht auszukommen. Im Februar 1969 stirbt Gertrud eines natürlichen Todes. 
Quellen: 
IST Digital Archive, Arolsen Archives: Copy of 1.1.34.1 / 3734916: Liste Wiederzugang eines Arbeitskommandos 
aus Strafgefangenen des Strafgefangenenlagers VII Esterwegen, April 1944. 
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Q 225, Nr. 1481, 7 Ms 26/48: Urteil des Schöffengerichts Münster, 
Januar 1949; Q 225, Nr. 1460, 7 KLs 23/51: Urteil des Landgerichts Münster, September 1951; Q 225, Nr. 1879, 
2 KLs 10/55: Urteil des Landgerichts Münster, Juni 1955; Q 225, Nr. 2394: KLMs-Register Abt. 2, 1938-51. 
Stadtarchiv Düsseldorf: Meldekarteikarte Paul F., Film Nr. 7-4-1-49_0033. 
Stadtarchiv Münster: Amt 32, Gewerbekartei historisch: Gewerbekarteikarte für die Großmarketenderei des Ig-
naz F. (Anmeldung vor 1921, Abmeldung 1924); Amt 33, Meldekartei Blau, Grün und Rot: jeweils Meldekartei-
karten von Paul F. u. a.; Amt 53, Nr. 51: Untersuchungsbögen zur Feststellung der Ehetauglichkeit von Paul F. 
und Gertrud W., September 1939; Amt 53, Nr. 227: Antrag auf Unterbringung der Gertrud F. im Landeskranken-
haus Münster, Februar 1965; Amt Roxel II, Nr. 2003, S. 21, lfd. Nr. 6: Eintrag im Tagebuch für Strafsachen des 
Amtes Roxel, 1940-42; 1899 GE-Reg.-Nr. 1220: standesamtlicher Geburtsregistereintrag Alfred F. (Bruder); 1901 
GE-Reg.-Nr. 1242: standesamtlicher Geburtsregistereintrag Paul F.; 1903 GE-Reg.-Nr. 947: standesamtlicher Ge-
burtsregistereintrag Eugen F. (Bruder); 1921 HE-Reg.-Nr. 417: standesamtlicher Heiratsregistereintrag Anna F. 
(Schwester); 1939 HE-Reg.-Nr. 1209: standesamtlicher Heiratsregistereintrag Paul F.; 1924 SE-Reg.-Nr. 123: 
standesamtlicher Sterberegistereintrag Ignaz F. (Vater); 1962 SE-Reg.-Nr. 1057: standesamtlicher Sterberegis-
tereintrag Paul F.; Adressbücher der Stadt Münster der Jahre 1901 bis 1965/66. 
Stadtarchiv Unna: Bürgerrolle der Stadt Unna. 
8 Ebd., angehängter Beschluss, August 1956.

Anlage 2 - Beiratsempfehlung Projektverlängerung Gedenken

4212 Zeichen

Abteilung Westfalen
Dienstgebäude und  
Lieferanschrift:
Bohlweg 2 
48147 Münster 
Telefon 0251 4885-0 
Telefax 0251 4885-100 
westfalen@lav.nrw.de
www.lav.nrw.de
Öffnungszeiten des Lesesaals:  
Mo. - Di. 8.30 - 16.30 Uhr,  
Mi. - Do. 8.30 - 18.00 Uhr  
und Fr.   8.30 - 13.00 Uhr 
Aushebezeiten:
9.00 Uhr, 11.30 Uhr, 14.00 Uhr 
Öffentliche Verkehrsmittel: 
Buslinien 3, 7 und 8 bis 
Haltestelle ‚Hörstertor’ 
Fußweg vom Hauptbahnhof: 
ca. 15 Minuten 
Kostenlose Parkplätze 
befinden sich im Hof  
Sitz des Landesarchivs 
Nordrhein-Westfalen: 
Duisburg 
Landesarchiv NRW, Bohlweg 2, 48147 Münster 
An die
Stadt Münster 
48127 Münster 
20. April 2022 
Seite 1 von 2 
Aktenzeichen W 1 – 
08.05.02/2022 
bei Antwort bitte angeben 
Bearbeiterin Prof. Dr. Mechthild 
Black-Veldtrup 
Telefon 0251 4885-136 
Telefax 0251 4885-100 
mechthild.black-veld-
trup@lav.nrw.de 
Anregung zur Projektverlängerung 
. 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, 
sehr geehrte Ratsmitglieder, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
stellvertretend für den Fachbeirat des beim Stadtarchiv Münster an-
gesiedelten Forschungsprojekts zur Diskriminierung und Verfolgung 
homosexueller Münsteranerinnen und Münsteraner, weiterer LSB-
TIQ*-Menschen sowie „vergessener Opfergruppen“ des Nationalsozi-
alismus und der Folgejahrzehnte (Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, 
Euthanasie“-Opfer, Deserteure, damals als „Asoziale“ bezeichnete 
Menschen) rege ich dessen Verlängerung um ein Jahr an. 
Das im Beschluss vom 17. März 2021 ausgedrückte Engagement 
des Rats der Stadt Münster, zukünftig verstärkt der bisher unbeach-
teten Schicksale von Verfolgten zu gedenken, ist ebenso anerken-
nenswert wie dringend. Voraussetzung hierfür sind umfassende 
Grundlagenforschungen, die seit November 2021 durch die am 
Stadtarchiv angesiedelte Projektstelle konsequent umgesetzt wer-
den. Eine Erforschung der Einzelgruppen ist aus wissenschaftlicher 
Sicht innovativ. In Verbindung mit dem die Zäsur 1945 überbrücken-
den Zugriff bringt diese Erweiterung erheblichen Forschungsmehr-
aufwand mit sich, der nicht innerhalb eines Jahres durch den Projekt-
mitarbeiter zu bewältigen ist. Darüber hinaus zeigen die ersten For-
schungsergebnisse eine in ihrer Quantität überraschende, mindes-
tens dreistellige Zahl an nachzuverfolgenden Opferschicksalen.

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Für die multiperspektivische Ausarbeitung der Biographien ist die 
Hinzuziehung von so genannten nichtamtlichen Quellen, also Erinne-
rungen, Ego-Dokumenten oder privaten Nachlässen, dringend zu 
empfehlen. Insbesondere diese Zeugnisse sind in der Regel nur 
durch zeitaufwändige Recherchen oder die persönliche Kontaktauf-
nahme mit den Betroffenen oder ihren Erben zu erschließen.  
Als wissenschaftlicher Beirat plädieren wir deshalb für die Verlänge-
rung der städtischen Projektfinanzierung, um die bereits in den ers-
ten Monaten durchgeführten, äußerst vielversprechenden Recher-
chen adäquat abschließen und dokumentieren zu können.  
Mit dem Ratsbeschluss v. 17.3.2021 wurden das Stadtarchiv, das 
Amt für Gleichstellung und der Geschichtsort Villa ten Hompel dar-
über hinaus mit der Entwicklung „differenzierter“ und „angemesse-
ner“ Gedenkformate beauftragt. Parallel zur Forschungstätigkeit las-
sen sich zwar konzeptionelle Vorschläge unterbreiten, doch benöti-
gen innovative Formen der gesellschaftlichen Erinnerungsarbeit ei-
nen entsprechend verlängerten Planungszeitraum. Für die Ausarbei-
tung, Gestaltung und technische Umsetzung neuartiger Gedenkfor-
mate empfehlen wir der Stadt die Bereitstellung weiterer projektbezo-
gener Sachmittel, da die bisher veranschlagten 10.000,- € lediglich 
konventionelle Formen (Publikation / Broschüre / kleine Ausstellung) 
ermöglichen würden. Hier sollten die durch die Forschungsarbeit ge-
hobenen Potentiale nicht verschenkt werden. 
Dem Fachbeirat gehören mit Prof. Dr. Mechtild Black-Veldtrup, Nor-
man Devantier, PD Dr. Christoph Lorke und Dr. Julia Paulus ausge-
wiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachöf-
fentlichkeit an. 
Für weitere Fragen zur wissenschaftlichen Einordnung des For-
schungsprojekts steht Ihnen der Beirat gerne zur Verfügung.  
Mit freundlichen Grüßen 
(Prof. Dr. Mechthild Black-Veldtrup)

Beratungsverlauf (5)

24.05.2022 Kulturausschuss
TOP 8.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.05.2022 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 25.1 Bericht
Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 33.1 Bericht
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Steinfurter Straße
  • Schillerstraße
  • Kärntner Straße
  • Schifffahrter Damm
  • Bohlweg 2

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0315/2022
Typ
Vorlagen
Datum
06.05.2022
Erstellt
04.05.2022 17:10