V/0315/2022
Zwischenbericht zum Forschungsprojekt „Gedenken an die verfolgten Homosexuellen und vergessenen Opfergruppen der NS-Zeit sowie der Nachkriegsjahrzehnte“ (Ratsbeschluss v. 19.3.2021) und Ausblick
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Berichtsvorlage
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V/0315/2022 V/0315/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft ZwischenberichtzumForschungsprojekt„GedenkenandieverfolgtenHomosexuellenund vergessenenOpfergruppenderNS-ZeitsowiederNachkriegsjahrzehnte„(Ratsbeschlussv. 19.3.2021)undAusblick Beratungsfolge 24.05.2022 Kulturausschuss Bericht 31.05.2022 AusschussfürGleichstellung Bericht 07.06.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit undOrdnung Bericht 14.06.2022 Hauptausschuss Bericht 14.06.2022 Rat Bericht Bericht: Der Rat der Stadt Münster hat am 17.3.2021 mit der VorlageV/0082/2021/1 einstimmig beschlossen, in den kommenden Jahren die Diskriminierung, Stigmatisierung, Verfolgung und Ermordung von Homosexuellen und weiteren LSBTIQ*-Menschen sowie Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, „Euthanasie“-Opfern, Deserteuren als auch damals als „Asozial“ bezeichneter Personen und weiteren „vergessenen“ Opfergruppen während der Zeit des Nationalsozialismus (1933 - 1945) und in den darauffolgenden Jahrzehnten aufzuarbeiten und der Opfer zu gedenken. Unter die zuletzt genannten Verfolgtengruppen fallen unter anderem Menschen, die als „Arbeitsscheue“, als „Bettler“ oder Obdachlose, aber auch als Suchtkranke oder „Schwachsinnige“ verfolgt wurden. Dem Beschluss warenverschiedenezivilgesellschaftlichewiepolitischeInitiativenvorausgegangen. Es wurde eine zunächst auf ein Jahr befristete Projektstelle eingerichtet. Auf dieser Stelle ermittelt seit Oktober 2021 ein wissenschaftlicher Projektmitarbeiter im Stadtarchiv entsprechende Schicksale, rekonstruiert Lebensläufe und strafrechtliche, behördliche sowie gesellschaftliche Verfolgungskontexte. Schon mit Ende der ersten Projekthälfte zeigen die Recherchen sowohl hinsichtlich des quantitativen Umfangs als auch der qualitativen Verstrickung administrativer Akteure überraschende Ergebnisse zu allen genannten Verfolgtengruppen. Ersten Erkenntnissen folgend ist von einer Personenzahl mindestens im dreistelligen Bereich auszugehen, die nachweislich vor oder nach 1945 Opfer strafrechtlicher Verfolgung wurden, weil sie einer der oben genannten Gruppen zugeordnet wurden. Die gesellschaftliche Dimension dieser Diskriminierungs- und Ausgrenzungserfahrungenistdabeinochnichtberücksichtigt. Stadtarchiv 17.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: HerrDr.Worm Telefon:492-4700 Worm@stadt-muenster.de -2- V/0315/2022 ZurErmittlungdieserVerfolgtenschicksalewurdezunächstdieamtlicheÜberlieferungindenArchiven gesichtet.HierbeihandeltessichumdiejustizielleÜberlieferungimLandesarchivNRW,dieBestände ehemaliger Provinzialanstalten im Archiv des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe und/oder um die standesamtlichen wie gesundheitsamtlichen Unterlagen im Stadtarchiv Münster. Bei diesen Recherchen zeigte sich erwartungsgemäß, dass Informationen zu verfolgten Homosexuellen und „vergessenen Opfergruppen“ nur bruchstück- und lückenhaft überliefert sind. Auf Grund der vielen Subkategorien und Zuschreibungen, die in der Zeit des Nationalsozialismus unter den genannten Verfolgtengruppen subsumiert wurden, ist heute in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit eine explizit nationalsozialistisch geprägte Verfolgung und Repression oder eine seinerzeit gängige Form des Strafvollzugs vorliegt. Das lässt sich an einem Einzelfall konkretisieren: Dass z. B. ein Alkoholkranker, der im Rausch gewalttätig ist, zum Entzug in ein Arbeitshaus eingewiesen wird und dort schwere Arbeit verrichten muss, mag zwar heute befremdlich wirken, um eine explizit nationalsozialistische Repressionsmaßnahme handelt es sich dabei jedoch nicht. Zusätzlich zu diesen begrifflichen und definitorischen Herausforderungen wird die Recherche dadurch verkompliziert, dass sowohl zeitgenössische Straftatbestände und Verfolgungsgründe als auch Ortsbezügebei derVerzeichnungoftmalsnur rudimentärverzeichnetwurden.Infolgedessenmuss für jedes Archiv, häufig auch für jeden einzelnen Bestand eine eigene Herangehensweise, eine eigene Recherchemethodeentwickeltwerden. Hinweise auf Personen, die wegen Verstößen gegen § 175 Strafgesetzbuch „Homosexuelle Handlungen“ bestraft wurden, liegen insbesondere in Strafsachenregistern oder Sammlungen gerichtlicher Strafmitteilungen vor, die von den Polizeibehörden der ehemaligen Ämter angelegt wurden. Allein für diese letztgenannte Gruppe lassen sich mehrere Dutzend bisher unbekannte Schicksalerekonstruieren. Für die als „Zigeuner“ oder „Asoziale“ verfolgten Münsteranerinnen und Münsteraner ist die Quellenlage schlecht. Hier können neben kursorischen Hinweisen etwa in standesamtlichen UnterlagenvorallemdirekteKontaktezuNachfahrinnenundNachfahrenweitereErkenntnissezutage bringen. Nachweislich handelt es sich auch hier um mehrere Dutzend Personen, die diesem Kreis zugerechnet wurden und entsprechenden Repressionen ausgesetzt waren. Die Kontaktaufnahme konnte in Einzelfällen bereits erfolgreich initiiert werden, benötigt wegen des behutsamen VertrauensaufbausjedochZeit,dieüberdenbisherbewilligtenProjektzeitraumhinausgeht. Als relevante Quelle für die Gruppe der sogenannten „Asozialen“ erwies sich die Überlieferung des städtischen Gesundheitsamts mit einer Vielzahl von Fällen, in denen Menschen wegen „sittlicher Verwahrlosung“, wegen „Alkoholismus“, wegen „Schwachsinns“ oder anderer Zuschreibungen überwacht und „behandelt“ – d. h. „entmündigt“, „unfruchtbar gemacht“ oder in Besserungsanstalten eingewiesen – wurden. Allein hier waren mehrere hundert, vor dem Münsteraner „Erbgesundheitsgericht“verhandelteFällezuprüfen. Die Durchsetzung des Verbots und die anschließende Überwachung der Zeugen Jehovas bzw. „Bibelforscher“ in den Jahren 1933 und 1934 ist inklusive der Namen örtlicher Gemeindeangehöriger in der städtischen Polizeiregistratur gut dokumentiert. Umfangreicher Forschungsbedarf besteht über die genannten Gruppen hinaus v. a.bei den als Deserteure verfolgten Menschen. Zwar wurden auch hierRecherchengestartet,dochgestaltensichdieSuchwegedeutlichlänger. Als Ergebnis der Archivrecherchen werden alle zweifelsfreien Fälle mindestens mit biographischen Grundinformationen dokumentiert, die, ausgehend von der heutigen Stadtgemarkung einen klaren Münsterbezug besitzen – Münster als Lebensmittelpunkt der betreffenden Person – und nicht in „Tateinheit“stehenmitVerstößengegenParagraphen,dieauchnachheutigerRechtsauffassungnoch strafbar wären. Für den Bereich der Homosexuellenverfolgung wären dies z. B. Paragraphen wie § 174 Strafgesetzbuch „Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen“ oder § 176 Strafgesetzbuch „SexuellerMissbrauchvonKindern“. Sofern die vorliegenden Basisinformationen genügend Anknüpfungspunkte für eine detaillierte Darstellung des jeweiligen Lebenswegs bzw. der Verfolgung bieten, werden weiterführende -3- V/0315/2022 Recherchen durchgeführt. Diese Anschlussforschungen in Kommunal- und Landesarchiven, im Bundesarchiv, in verschiedenen Gedenkstätten und Dokumentationszentren sowie in den Arolsen Archives gestalteten sich bisher kleinteilig und daher zeitintensiv.Parallel zu den Recherchen wurde bereits damit begonnen, einzelne Fälle exemplarisch, in Form kurzer Exzerpte zu verschriftlichen. Dass die besagten, oft sehr kleinteiligen und zeitintensiven Anschlussrecherchen und die z. T.langen Wartezeiten auf Rückmeldungen zu Anfragen bei überregionalen Archiven lohnenswert sind, demonstriert der angehängte exemplarische Einzelfall (Anlage 1). Insbesondere mit Blick auf die Entwicklung zeitgemäßer Gedenk- und Bildungsformate ist es erforderlich, Biographien von Verfolgten tiefergehend, d. h., über Kerninformationen wie Geburts- und Sterbedaten oder Verfolgungsgründehinausgehend, zu recherchieren, um ein möglichst vollständiges Bild von Lebens- und Leidensweg der betreffenden Menschen zu gewinnen und dieses in anschaulicher Form darstellenzukönnen. Allein angesichts der verschiedenen Verfolgtengruppen und der daraus resultierenden disparaten Quellengrundlagen kann die bedeutende Forschungsarbeit in diesem Sinne innerhalb des ProjektzeitraumsvoneinemJahrnurteilweiseabgeschlossenwerden.ErsteZwischenergebnissedes Projekts belegen zudem, dass die Zahl der anzunehmenden „vergessenen“ Verfolgten in Münster deutlich höher ausfällt, als bisher angenommen. Darüber hinaus können individuelle Lebenswege oft nicht ausreichend durch die amtliche Überlieferung dargestellt werden. Übernahmen privater Nachlässe oder Erinnerungen schließen an dieser Stelle eine Dokumentations- und Wissenslücke. Diesen gehen mitunter aufwendige Kontaktanbahnungen vorweg, die sich im bisher bewilligten Finanzierungszeitraumnichtvollständigabschließenlassen. Eine über Basisinformationen hinausgehende Dokumentation der bisher ermittelten Schicksale und deren angemessene Würdigung in innovativen Erinnerungsformaten kann im einjährigen Projektzeitraum allenfalls skizziert und initiiert werden. Weiterführende Forschungs- und Erinnerungsarbeiten wären angesichts dieser Zwischenergebnisse erstrebenswert, sind aber angesichtsderaktuellbefristetenStellefüreinJahrnichtmöglich. Der wissenschaftliche Beirat plädiert für die Verlängerungder städtischen Projektfinanzierung, um die bereits in den ersten Monaten durchgeführten, äußerst vielversprechenden Recherchen adäquat abschließenunddokumentierenzukönnen. Mit dem Ratsbeschluss vom 17.3.2021 wurden das Stadtarchiv, das Amt für Gleichstellung und der Geschichtsort Villa ten Hompel darüber hinaus mit der Entwicklung „differenzierter“ und „angemessener“ Gedenkformate beauftragt. Parallel zur Forschungstätigkeit lassen sich zwar konzeptionelle Vorschläge unterbreiten, doch benötigen innovative Formen der gesellschaftlichen Erinnerungsarbeit einen entsprechend verlängerten Planungszeitraum. Für die Ausarbeitung, GestaltungundtechnischeUmsetzungneuartigerGedenkformateempfiehltderBeirat darüberhinaus derVerwaltung,dieBereitstellungweitererprojektbezogenerSachmittel,dadie bisherveranschlagten 10.000,- € lediglich konventionelle Formen (Publikation / Broschüre / kleine Ausstellung) ermöglichen würden. Hier sollten die durch die Forschungsarbeit gehobenen Potentiale nicht verschenkt werden (vergleicheEmpfehlungdesWissenschaftlichenBeirates=Anlage 2). InVertretung gez. CorneliaWilkens Stadträtin Anlagen AnlageA Anlage1:Fallbeispiel:DerLebens-undVerfolgungswegvonPaul.F. Anlage2:VerlängerungsempfehlungdesWissenschaftlichenBeirats -4- V/0315/2022
Anlage A
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Anlage A zur V/0315/2022 Kurzüberblick Zwischenbericht und Perspektiven des mit Ratsbeschluss v. 17.3.2021 initiierten Forschungsprojekts zu Schicksalen bisher „vergessener“ Verfolger in Münster während der NS- Zeit, zu deren fortwährender Diskriminierung in der Bundesrepublik und zur strafrechtlichen Verfolgung Homosexueller bis 1973. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bericht folgt den Zielen des Produktplans der beteiligten Ämter. Er dient der Förderung der Gleichstellung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster, der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung der Stadtgeschichte, dem Aufbau, der Pflege und Erschließung von Archivgut sowie der Erforschung, Dokumentation und Vermittlung von Geschichte am authentischen Ort. Mit dem Bericht werden folgende Ziele umgesetzt: Die Erforschung der Verfolgung während der NS-Zeit mit dem Fokus auf homosexuelle Menschen und sog. vergessene Opfergruppen (Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Euthanasie“-Opfer, Deserteure, „Asoziale“) in Münster. Die Erforschung der strafrechtlichen Verfolgung homosexueller Männer sowie die fortwährende soziale Ausgrenzung der anderen o.g. Verfolgtengruppen in der jungen Bundesrepublik. Die Sicherung von Quellen der Emanzipations- und Bürger/innenrechtsbewegung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster. Die Vorbereitung didaktischer Materialien für schulische Beträge im Rahmen des Stolpersteingedenkens oder vergleichbarer Formate sowie die Sichtbarmachung von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Lebenswelten in Münster jährlich am 17.05. aus Anlass des an diesem T agbegangenen „Internationalen T agesgegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie“ (IDAHOBIT ,vormals IDAHOT). Finanzierung Produktgruppe: 0406 0104 Stadtarchiv Gleichstellung aller Geschlechter Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bericht ist im Hinblick auf die Sichtbarmachung und Würdigung verfolgter Homosexueller während der NS-Zeit und der Opfer strafrechtlicher Verfolgung schwuler Männer in der jungen Bundesrepublik sowie im Hinblick auf die Sichtbarmachung von Lebenswelten von lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans, inter und queeren Menschen in Münster relevant für die Gleichstellung von Menschen aller sexuellen und geschlechtlichen Identitäten. Die Anerkennung und Sichtbarmachung von Verfolgungsschicksalen aus marginalisierten gesellschaftlichen T eilgruppenund insbesondere von Menschen mit Behinderungen vor und nach 1945 ist relevant für die Inklusion.
Anlage 1 - Einzelschicksal Paul F
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Anlage: Fallbeispiel: Der Lebens- und Verfolgungsweg von Paul F. (1901-1962) 1901 wird Paul F. als drittes Kind eines hochrangigen Militärmusikers in Münster geboren. Zusammen mit zwei Brüdern und einer Schwester wächst er in der elterlichen Wohnung an der Steinfurter Straße auf. Die Familie ist katholisch. Nach Beendigung der Volksschule zieht es Paul 1916 zunächst nach Unna, wo er eine Musikschule besucht. Im Februar 1918 geht er nach Düsseldorf, um dort am Konservatorium ein Studium auf- zunehmen. Er will Berufsmusiker werden. Doch bereits im Dezember, womöglich auch wegen des allgemeinen Zusammenbruchs und der revolutionären Unruhen bei Ende des Ersten Weltkrieges, kehrt er in seine Heimat- stadt zurück. Ob er zu einem späteren Zeitpunkt versucht, sein Studium wiederaufzunehmen, lässt sich nicht feststellen. Zurück in Münster arbeitet Paul zunächst im Geschäft seines Vaters. Dieser betreibt inzwischen eine Marketenderei und beliefert die in der Garnisonsstadt stationierten Truppen der Reichswehr mit Lebensmitteln und Artikeln des täglichen Bedarfs. Unterkunft findet Paul vermutlich in der Wohnung seiner Eltern. Neben sei- ner Anstellung im väterlichen Betrieb versucht er, als Musiker Fuß zu fassen. Bei Festlichkeiten spielt er Klavier. Als 1924 sein Vater stirbt, wird die Marketenderei geschlossen. Paul ist von nun an gezwungen, sich sein Aus- kommen anderweitig zu sichern. Mit der Musik alleine kann er seinen Lebensunterhalt nicht bestreiten. Er findet eine Anstellung als Postfacharbeiter. Im September 1939, wenige Tage nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges, heiratet Paul. Er ist mittler- weile 38 Jahre alt. Mit seiner Frau, der drei Jahre älteren Verkäuferin Gertrud, wohnt er in der Schillerstraße unweit des Hauptbahnhofs. Die Ehe wird kinderlos bleiben. Vielleicht auch deshalb, weil Paul „eine gewisse Neigung zur Homosexualität“1 besitzt. Ein knappes Jahr nach seiner Heirat wird er zum ersten Mal wegen dieser Neigung verhaftet. In Havix- beck soll er als Mann über 21 Jahren einen Mann unter 21 Jahren dazu verführt haben, „mit ihm Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen“2, wie es seinerzeit unter Ziffer 3 des § 175 a StGB heißt. Der Mann unter 21 heißt Gerhard, ist 15 Jahre alt und wohnt, womöglich als landwirtschaftlicher Hilfsar- beiter, auf einem der Havixbecker Höfe. Das Landgericht Münster verurteilt Paul im November 1940 zu einer Gefängnisstrafe von sieben Monaten. Und das offenbar unter Berücksichtigung mildernder Umstände. Denn seit der Verschärfung des § 175 im Jahre 1935 drohen für Verstöße gegen Ziffer 3 des neuen § 175 a in der Regel mehrjährige Zuchthausstrafen. Seine Gefängnisstrafe muss Paul aber nicht einmal zur Hälfte absitzen. Schon Mitte Dezember 1940 wird er aus der Haft entlassen und vermutlich direkt zum Kriegsdienst in eine in Lüdenscheid stationierte Flak-Abtei- lung eingezogen. Als Soldat wird er im Mai 1943 erneut bestraft: Ein Feldkriegsgericht verurteilt ihn wegen eines „Verbrechens gemäß § 175 a Ziffer 3“ zu einer einjährigen Zuchthausstrafe. Zudem wird ihm die „Wehrwürdig- keit“ aberkannt. Die Zuchthausstrafe verbüßt Paul im Strafgefangenenlager VII Esterwegen im Emsland. Er trägt die Häftlingsnummer 522/43 und muss schwere körperliche Arbeit leisten. Als einschlägiger Wiederholungstäter 1 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr. 1879, 2 KLs 10/55. 2 §§ 175, 175 a in der Fassung vom 28. Juni 1935 siehe Art. 6 des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches in: Günter Grau (Hg.): Homosexualität in der NS-Zeit. Dokumente einer Diskriminierung und Verfolgung. Frankfurt am Main 22013, S. 95f. wird er nach Ende seiner Lagerhaft Mitte 1944 in „polizeiliche Vorbeugungshaft“3 genommen und in ein Kon- zentrationslager überführt. Vermutlich nach Buchenwald bei Weimar. Erst bei Kriegsende kommt er frei und kehrt zu seiner Frau nach Münster zurück. Am Rande des Mauritzviertels, in der Kärntnerstraße, finden Paul und Gertrud eine neue dauerhafte Bleibe. In dasselbe Haus zieht auch sein älterer Bruder. Alfred ist ehemaliger Reichsangestellter und 1945 wo- möglich in einer Position, die es ihm erlaubt, sich selbst und seinen Familienangehörigen eine zentrale und ver- gleichsweise komfortable Unterkunft zu verschaffen. Vor dem Hintergrund einer strengen Rationierung des im kriegszerstörten Münster äußerst knappen Wohnraums ist die Wohnung in der Kärntner Straße für den ehema- ligen KZ-Häftling und seine Frau sicher ein großer Glücksfall. Indessen nimmt Paul seinen Beruf als Musiker wieder auf. Wie schon vor dem Krieg lässt er sich für Festlichkeiten als Pianist engagieren. Damit kann er aber kaum für ein geregeltes Einkommen sorgen. Saisonbe- dingt ist er immer wieder auf Arbeitslosenunterstützung angewiesen. Aufgrund seiner Vorstrafen kommt eine Wiedereinstellung bei der Post wohl nicht in Frage. Trotz seiner Verurteilungen sucht Paul weiterhin die Nähe zu Männern. Als 1948 gegen zwei seiner männlichen Bekannten wegen „gleichgeschlechtlichen Verkehrs“4 ermittelt wird, gerät auch er in den Fokus der Staatsanwaltschaft. Da ihm jedoch ein Verstoß gegen § 175 nicht nachgewiesen werden kann, kommt es gegen ihn zunächst nicht zu einer Anklage. Anders drei Jahre später: Geplagt von sittlichen und moralischen Gewis- sensbissen entschließt sich Wolfgang, einer seiner Bekannten, dazu, „reinen Tisch zu machen“ und zeigt sich selbst wegen sexueller Handlungen mit insgesamt vier Männern an. Er nennt deren Namen. Sie werden mitan- geklagt. So auch Paul. 1946 hatten sich Paul und Wolfgang bei der Weihnachtsfeier der Provinzialverwaltung kennengelernt, für die Paul als Pianist engagiert worden war. Wolfgang gibt nun an, zwischen ihm und Paul sei es in den darauffolgenden Jahren wiederholt zu sexuellen Handlungen gekommen. Obwohl er die ihm zur Last gelegten Taten leugnet, sieht das Landgericht Münster Paul auf Grund der von Wolfgang gemachten Aussage und vor dem Hintergrund seiner einschlägigen Vorstrafen als überführt an. Es verurteilt Paul im September 1951 wegen „widernatürlicher Unzucht unter Männern“5 gemäß § 175 Absatz 1 zu einer Gefängnisstrafe von vier Monaten. Die Strafe sitzt er bis Februar 1952 im Strafgefängnis Hagen ab. Nach seiner Haftentlassung kehrt Paul zu seiner Frau Gertrud in die gemeinsame Wohnung in der Kärntnerstraße und in ein Leben zurück, das weiterhin von Pauls unsteten Arbeits- und Einkommensverhältnissen geprägt ist. Zeitweise ist er arbeitslos. In einer von seiner Wohnung nicht weit entfernt gelegenen Gaststätte lernt der inzwischen fast 52 Jahre alte Paul an einem Abend im August 1953 den 17-jährigen Helmut kennen. Noch am selben Abend kommen sich Paul und Helmut körperlich näher und vereinbaren, sich wiederzusehen. Und das tun sie in der Zeit bis Januar 1955 häufig. Sie treffen sich in Gastwirtschaften, gehen gemeinsam spazieren. Wenn seine Frau Gertrud außer Haus ist, empfängt Paul Helmut mitunter sogar in der ehelichen Wohnung. Bei den Treffen kommt es zwischen den beiden immer wieder zu sexuellen Handlungen. Vermutlich im Zuge von Ermittlungen gegen einen gemein- samen Bekannten wegen verschiedener anderer „Sittlichkeitsverbrechen“, wird die Polizei auf Pauls Verhältnis zu dem sehr viel jüngeren Helmut aufmerksam. Abermals wird Paul angeklagt. Er gesteht. Das Landgericht Müns- ter verurteilt ihn im Juni 1955 wegen „fortgesetzter Unzucht zwischen Männern gemäß § 175 StGB“6 zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Eine strafbare Handlung gemäß § 175 a Ziffer 3, also eine Verführung eines zur Tatzeit noch unter 21 Jahre alten Mannes, stellt das Gericht zwar nicht fest, weil Helmut erklärt hatte, schon vor seinem Verhältnis zu Paul gleichgeschlechtliche Erfahrungen mit einem anderen Mann gemacht zu haben. Da das Gericht in Pauls „perverse[m] und scheußliche[m]“7 Handeln jedoch eine besonders hemmungslose Triebhaftigkeit zu erkennen glaubt, fällt die Strafe gegen ihn relativ drastisch aus. Paul wird in die Strafanstalt in Werl eingeliefert. 3 Richtlinien vom 4. April 1938 zum Erlaß „Vorbeugende Verbrechensbekämpfung durch die Polizei“ (in Auszügen), in: Ebd., S. 188-191. 4 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr. 1481, 7 Ms 26/48. 5 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr.1460, 7 KLs 23/51. 6 LAV, Abt. Westf., Q 225, Nr.1879, 2 KLs 10/55. 7 Ebd. Im August 1956, einen Monat vor seinem eigentlichen Haftende, bewilligt ihm das Landgericht auf Pauls „erneuten Antrag“8 hin eine bedingte vorzeitige Entlassung. Die Bewährungsfrist wird auf fünf Jahre festgesetzt. Obwohl Paul bereits mehrfach einschlägig vorbestraft sei und bei seiner gleichgeschlechtlichen Veranlagung die Möglichkeit bestünde, dass er wieder rückfällig werde, habe die Kammer doch geglaubt, ihm eine Chance zu einer künftig gesetzmäßigen und geordneten Lebensführung geben zu dürfen, so die Begründung der Beschluss- schrift. Dies gelte umso mehr, als ihm auch seine Ehefrau verziehen habe und bereit sei, ihn wieder bei sich aufzunehmen. Nach seiner Entlassung bewohnen Paul und Gertrud wieder gemeinsam ihre alte Wohnung in der Kärnt- nerstraße. Jedoch nur ein knappes Jahr, ehe sie im April 1957 zusammen in eine Wohnung am Schifffahrter Damm umziehen. Straffällig wird Paul nun nicht mehr. Er erfüllt die Bewährungsauflagen. Seine restliche Strafe wird Paul im Dezember 1961 nach Ablauf der Bewährungsfrist erlassen. Zu diesem Zeitpunkt ist er bereits Rent- ner. Nur ein halbes Jahr später, im Juni 1962, stirbt Paul an Herzversagen. Seine Frau Gertrud wohnt nun noch drei Jahre lang alleine in der Wohnung am Schifffahrter Damm. Nach einem Selbstmordversuch wird sie 1965 in die geschlossene psychiatrische Abteilung des Westfälischen Landeskrankenhauses eingewiesen. Sie leidet unter schweren Schuldgefühlen und Angstzuständen, fürchtet sich davor, finanziell nicht auszukommen. Im Februar 1969 stirbt Gertrud eines natürlichen Todes. Quellen: IST Digital Archive, Arolsen Archives: Copy of 1.1.34.1 / 3734916: Liste Wiederzugang eines Arbeitskommandos aus Strafgefangenen des Strafgefangenenlagers VII Esterwegen, April 1944. Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen: Q 225, Nr. 1481, 7 Ms 26/48: Urteil des Schöffengerichts Münster, Januar 1949; Q 225, Nr. 1460, 7 KLs 23/51: Urteil des Landgerichts Münster, September 1951; Q 225, Nr. 1879, 2 KLs 10/55: Urteil des Landgerichts Münster, Juni 1955; Q 225, Nr. 2394: KLMs-Register Abt. 2, 1938-51. Stadtarchiv Düsseldorf: Meldekarteikarte Paul F., Film Nr. 7-4-1-49_0033. Stadtarchiv Münster: Amt 32, Gewerbekartei historisch: Gewerbekarteikarte für die Großmarketenderei des Ig- naz F. (Anmeldung vor 1921, Abmeldung 1924); Amt 33, Meldekartei Blau, Grün und Rot: jeweils Meldekartei- karten von Paul F. u. a.; Amt 53, Nr. 51: Untersuchungsbögen zur Feststellung der Ehetauglichkeit von Paul F. und Gertrud W., September 1939; Amt 53, Nr. 227: Antrag auf Unterbringung der Gertrud F. im Landeskranken- haus Münster, Februar 1965; Amt Roxel II, Nr. 2003, S. 21, lfd. Nr. 6: Eintrag im Tagebuch für Strafsachen des Amtes Roxel, 1940-42; 1899 GE-Reg.-Nr. 1220: standesamtlicher Geburtsregistereintrag Alfred F. (Bruder); 1901 GE-Reg.-Nr. 1242: standesamtlicher Geburtsregistereintrag Paul F.; 1903 GE-Reg.-Nr. 947: standesamtlicher Ge- burtsregistereintrag Eugen F. (Bruder); 1921 HE-Reg.-Nr. 417: standesamtlicher Heiratsregistereintrag Anna F. (Schwester); 1939 HE-Reg.-Nr. 1209: standesamtlicher Heiratsregistereintrag Paul F.; 1924 SE-Reg.-Nr. 123: standesamtlicher Sterberegistereintrag Ignaz F. (Vater); 1962 SE-Reg.-Nr. 1057: standesamtlicher Sterberegis- tereintrag Paul F.; Adressbücher der Stadt Münster der Jahre 1901 bis 1965/66. Stadtarchiv Unna: Bürgerrolle der Stadt Unna. 8 Ebd., angehängter Beschluss, August 1956.
Anlage 2 - Beiratsempfehlung Projektverlängerung Gedenken
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Abteilung Westfalen Dienstgebäude und Lieferanschrift: Bohlweg 2 48147 Münster Telefon 0251 4885-0 Telefax 0251 4885-100 westfalen@lav.nrw.de www.lav.nrw.de Öffnungszeiten des Lesesaals: Mo. - Di. 8.30 - 16.30 Uhr, Mi. - Do. 8.30 - 18.00 Uhr und Fr. 8.30 - 13.00 Uhr Aushebezeiten: 9.00 Uhr, 11.30 Uhr, 14.00 Uhr Öffentliche Verkehrsmittel: Buslinien 3, 7 und 8 bis Haltestelle ‚Hörstertor’ Fußweg vom Hauptbahnhof: ca. 15 Minuten Kostenlose Parkplätze befinden sich im Hof Sitz des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen: Duisburg Landesarchiv NRW, Bohlweg 2, 48147 Münster An die Stadt Münster 48127 Münster 20. April 2022 Seite 1 von 2 Aktenzeichen W 1 – 08.05.02/2022 bei Antwort bitte angeben Bearbeiterin Prof. Dr. Mechthild Black-Veldtrup Telefon 0251 4885-136 Telefax 0251 4885-100 mechthild.black-veld- trup@lav.nrw.de Anregung zur Projektverlängerung . Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Lewe, sehr geehrte Ratsmitglieder, sehr geehrte Damen und Herren, stellvertretend für den Fachbeirat des beim Stadtarchiv Münster an- gesiedelten Forschungsprojekts zur Diskriminierung und Verfolgung homosexueller Münsteranerinnen und Münsteraner, weiterer LSB- TIQ*-Menschen sowie „vergessener Opfergruppen“ des Nationalsozi- alismus und der Folgejahrzehnte (Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Euthanasie“-Opfer, Deserteure, damals als „Asoziale“ bezeichnete Menschen) rege ich dessen Verlängerung um ein Jahr an. Das im Beschluss vom 17. März 2021 ausgedrückte Engagement des Rats der Stadt Münster, zukünftig verstärkt der bisher unbeach- teten Schicksale von Verfolgten zu gedenken, ist ebenso anerken- nenswert wie dringend. Voraussetzung hierfür sind umfassende Grundlagenforschungen, die seit November 2021 durch die am Stadtarchiv angesiedelte Projektstelle konsequent umgesetzt wer- den. Eine Erforschung der Einzelgruppen ist aus wissenschaftlicher Sicht innovativ. In Verbindung mit dem die Zäsur 1945 überbrücken- den Zugriff bringt diese Erweiterung erheblichen Forschungsmehr- aufwand mit sich, der nicht innerhalb eines Jahres durch den Projekt- mitarbeiter zu bewältigen ist. Darüber hinaus zeigen die ersten For- schungsergebnisse eine in ihrer Quantität überraschende, mindes- tens dreistellige Zahl an nachzuverfolgenden Opferschicksalen. Seite 2 von 2 Für die multiperspektivische Ausarbeitung der Biographien ist die Hinzuziehung von so genannten nichtamtlichen Quellen, also Erinne- rungen, Ego-Dokumenten oder privaten Nachlässen, dringend zu empfehlen. Insbesondere diese Zeugnisse sind in der Regel nur durch zeitaufwändige Recherchen oder die persönliche Kontaktauf- nahme mit den Betroffenen oder ihren Erben zu erschließen. Als wissenschaftlicher Beirat plädieren wir deshalb für die Verlänge- rung der städtischen Projektfinanzierung, um die bereits in den ers- ten Monaten durchgeführten, äußerst vielversprechenden Recher- chen adäquat abschließen und dokumentieren zu können. Mit dem Ratsbeschluss v. 17.3.2021 wurden das Stadtarchiv, das Amt für Gleichstellung und der Geschichtsort Villa ten Hompel dar- über hinaus mit der Entwicklung „differenzierter“ und „angemesse- ner“ Gedenkformate beauftragt. Parallel zur Forschungstätigkeit las- sen sich zwar konzeptionelle Vorschläge unterbreiten, doch benöti- gen innovative Formen der gesellschaftlichen Erinnerungsarbeit ei- nen entsprechend verlängerten Planungszeitraum. Für die Ausarbei- tung, Gestaltung und technische Umsetzung neuartiger Gedenkfor- mate empfehlen wir der Stadt die Bereitstellung weiterer projektbezo- gener Sachmittel, da die bisher veranschlagten 10.000,- € lediglich konventionelle Formen (Publikation / Broschüre / kleine Ausstellung) ermöglichen würden. Hier sollten die durch die Forschungsarbeit ge- hobenen Potentiale nicht verschenkt werden. Dem Fachbeirat gehören mit Prof. Dr. Mechtild Black-Veldtrup, Nor- man Devantier, PD Dr. Christoph Lorke und Dr. Julia Paulus ausge- wiesene Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Fachöf- fentlichkeit an. Für weitere Fragen zur wissenschaftlichen Einordnung des For- schungsprojekts steht Ihnen der Beirat gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen (Prof. Dr. Mechthild Black-Veldtrup)
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Steinfurter Straße
- Schillerstraße
- Kärntner Straße
- Schifffahrter Damm
- Bohlweg 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0315/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2022
- Erstellt
- 04.05.2022 17:10