2195/2023
289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 2195/2023 Freigabedatum 02.08.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Sat- zung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fas- sung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen keine Änderungswünsche äußern. Verkehrsausschuss 22.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 Verkehrsausschuss Rat 26.10.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitrags- satzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festle- gungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssat- zung aufgeführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des beigefügten Entwurfs der 289. Satzung (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbau- beitragssatzung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnahmen und der in den §§ 2 bis 4 aufgeführten Satzungsänderungen sind in den beigefügten ergänzenden Erläuterungen (Anlagen 2 bis 23) dargestellt. Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 werden die von den Bei- tragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land NRW übernommen. Solange die Straßenausbaubeiträge nicht vollständig abgeschafft werden, ist der Erlass von KAG-Maßnahmensatzungen auch weiterhin erforderlich, da hiermit die straßenbaulichen Maßnahmen in Köln festgelegt werden. Dies ist Voraussetzung um die Landesförderung be- antragen zu können. Anlagen Anlage 1 Entwurf der 289. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 20 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Satzungsentwurfes Anlagen 21 bis 23 Erläuterungen zu Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 4 des Satzungsentwurfs
Anlagen 2 bis 23, ergänzende Erläuterungen
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Am Duffesbach von : Saarstraße bis : Eifelplatz Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der vorhandene Mischwasserkanal weist gravierende Schäden auf und hat mit einem Alter von ca. 120 Jahren die wirtschaftliche Liegedauer überschritten. Er ist daher durch einen neuen Mischwasserkanal zu ersetzen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 07.03.2023 bis 07.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau der Straßenabläufe. Kosten des Ausbaus geschätzt: Herstellung des Mischwasserkanals: 258.400,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 118.900,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 49.100,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 168.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 84.000,00 EUR Die Straße Am Duffesbach ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von der Straße Am Duffesbach zweigen mehrere Straßen ab, so dass sie neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch der Weiterleitung des Verkehrs innerhalb des Wohngebietes dient. Ihre Verkehrsfunktion geht somit über die einer reinen Anliegerstraße hinaus. Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Am Duffesbach ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Metzer Straße von : Sachsenring bis : Volksgartenstraße Stadtteil : Neustadt/Süd Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Sera LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird weiterverwen- det und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 12.04.2023 bis 12.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 45.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 31.500,00 EUR Die Metzer Straße ist aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung als Anliegerstraße gemäß § 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt in einer Tempo-30- Zone und dient vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Metzer Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Siegesstraße von : Mindener Straße bis : Neuhöfferstraße Stadtteil : Deutz Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Sera LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten werden weiterverwen- det und nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 22.02.2023 bis 23.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 9.800,00 EUR Die Siegesstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke und unterliegt zudem einer Geschwindigkeitbeschränkung auf 30 km/h. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr fließt über die Mindener Straße und Opladener Straße. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Siegesstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Klarastraße von : Venloer Straße bis : Stammstraße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird voraussicht- lich weiterverwendet und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 11.04.2023 bis 02.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 22.600,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 16.000,00 EUR Die Klarastraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Bei der Klarastraße handelt es sich um eine Einbahnstraße von Ven- loer Straße in Richtung Stammstraße in einer Tempo-30-Zone. Die Fahrbahn ist sehr schmal, auch die Gehwege haben nur eine geringe Breite. Am Fahrbahnrand sind versetzt Parkflächen angelegt. Eine Verbindungsfunktion hat die Klarastraße nicht. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Klarastraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Laurenz-Kiesgen-Straße von : Jakob-Kneip-Straße bis : südliches Ausbauende Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird voraussicht- lich weiterverwendet und nur mit einen neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 25.04.2023 bis 16.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung von Jakob-Kneip-Straße bis zum Wendekreis durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.700,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 7.500,00 EUR Die Laurenz-Kiesgen-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der keine weiteren Straßen abzweigen. Sie dient somit ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Laurenz-Kiesgen- Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Loorweg von : Beginn der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 Höhe Haus-Nr. 92 bis : Grenze des Bebauungsplanes 72369/03 (Haus-Nr. 174 ausschließlich) Stadtteil : Langel Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten und LED- Leuchtaufsätze werden weiterverwendet. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 18.04.2023 bis 02.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter- verwendung neuwertiger Masten und Leuchtaufsätze. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 10.800,00 EUR Der Loorweg ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Als Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 dient der Loorweg neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch dem Durchgangsverkehr. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Loorweg ist im Stra- ßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos- sen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe- rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeran- teils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Detmolder Straße von : Ostmerheimer Straße bis : Wendehammer Stadtteil : Merheim Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 bzw. 6 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird vo- raussichtlich weiterverwendet und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 29.03.2023 bis 26.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 26.000,00 EUR Die Detmolder Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Das Wohngebiet zwischen Olpener Straße und der KVB-Linie 1, durch das die Detmolder Straße verläuft, ist lediglich durch die Bocholter Straße sowie durch die Ostmerheimer Straße von der Olpener Straße aus zu erreichen. Die Detmolder Straße hat damit nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Detmolder Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Thumbstraße von : Markt/Steprathstraße bis : Kasernenstraße Stadtteil : Kalk Stadtbezirk : 8 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 49 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die Leuchten am Fußgängerüberweg an der Vereins- straße wurden erst kürzlich installiert und können voraussichtlich vollständig erhalten blei- ben. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 17.05.2023 bis 14.06.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal- tung von zwei neuwertigen Leuchtstellen am Fußgängerüberweg an der Vereinsstraße. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 30.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 21.000,00 EUR Die Thumbstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Es handelt sich teilweise um eine Ein- bahnstraße und auch im restlichen Teil ist die Straße aufgrund von am Fahrbahnrand par- kenden Fahrzeugen nicht durchgehend zweispurig befahrbar. An der Buchforststraße befin- den sich das Kalker Krankenhaus und gegenüber ein Lebensmittel- und ein Bekleidungsge- schäft. Da sowohl das Krankenhaus, als auch die Geschäfte an die Thumbstraße grenzen, handelt es sich bei dem Verkehr von und zu diesen Grundstücken um Anliegerverkehr. Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Kalker Hauptstraße und die Eythstraße. Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Erschließungsanlage Thumbstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Bleichstraße von : Papageienstraße bis : Bachstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 02.05.2023 bis 31.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) : 10.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 7.000,00 EUR Die Bleichstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Die Bleichstraße hat in dem Wohnviertel zwischen Danzierstraße, Mül- heimer Brücke und Deutz-Mülheimer Straße nur eine sehr geringe Verbindungsfunktion und dient ganz überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Bleichstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Danzierstraße von : Deutz-Mülheimer Straße bis : Bergischer Ring Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Fünf bereits vorhandene Normmasten werden weiter- verwendet und nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 06.02.2023 bis 03.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 48.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 24.000,00 EUR Die Danzierstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstü- cke dient sie auch dem innerörtlichen Verkehr von Mülheim, da von ihr weitere Straßen in nördliche und südliche Richtung abzweigen. Die Danzierstraße verbindet nicht nur die Deutz- Mülheimer Straße und den Bergischen Ring, sondern hat darüber hinaus auch eine wesentli- che Bedeutung innerhalb des ÖPNV, da unter anderem die Buslinien 150 und 260 über die Danzierstraße führen. Ihre Verkehrsfunktion geht somit über die einer reinen Anliegerstraße hinaus. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Danzierstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Flügelstraße von : Formesstraße bis : Windmühlenstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Aufsatzleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanie- rungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 20.03.2023 bis 14.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. . Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 5.400,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 3.800,00 EUR Die Flügelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Sie verbindet die Windmühlenstraße mit der Formesstraße und dient dabei überwiegend der Erschließung der angrenzenden Garagengrundstücke sowie lediglich einem Wohnhaus. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Flügelstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be- schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An- liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 13 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Grünstraße von : Wohnweg neben Hausnummer 44 bis : Schleiermacherstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Drei bereits vorhandene Normmasten bleiben erhal- ten und werden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 17.03.2023 bis 07.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 12.500,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 8.800,00 EUR Die Grünstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone und dient ganz überwiegend der Er- schließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Grünstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 14 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße von : Danzierstraße bis : Grünstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die drei von der Horststraße in südliche bzw. nördliche Richtung abgehenden, jeweils ca. 45 m bzw. 60 m langen Stichstraßen Hardenbergstraße und Laufenbergstraße sind beitrags- rechtlich unselbstständige Anhängsel der Horststraße. In der Horststraße und Laufenbergstraße muss die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 30.01.2023 bis 24.02.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 30.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 21.000,00 EUR Die Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Die Erschließungsanlage liegt in einer Tempo-30-Zone. Zwischen Grünstraße und Laufenbergstraße ist die Horststraße zu- dem als Einbahnstraße ausgewiesen. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 15 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kasseler Straße von : Kalk-Mülheimer Straße bis : Dortmunder Straße Stadtteil : Buchforst Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der vorhandene Mischwasserkanal in der Kasseler Straße ist über 100 Jahre alt (Baujahr 1922) und verschlissen. Nach den Bildern aus der Kamerauntersuchung der StEB weist der Kanal erhebliche Schäden auf. Aufgrund des Schadensausmaßes und des Alters des Kanals muss dieser nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer erneuert werden. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 09.11.2022 bis 08.12.2022 in schriftlicher Form stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus geschätzt: Herstellung des Mischwasserkanals: 409.000,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 189.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 37.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 226.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 159.000,00 EUR Die Kasseler Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund- stücke. Für den Verkehr innerhalb des Baugebietes dienen die umliegenden Haupterschlie- ßungsstraßen Kalk-Mülheimer Straße, Heidelberger Straße und Waldecker Straße. Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Kasseler Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft. Anlage 16 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Lülsdorffstraße von : Bleichstraße bis : Bergischer Ring Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus einem Peitschenmast mit Langfeldleuchte sowie einem Normmast mit Kofferleuchte. Der Peitschenmast ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und ent- spricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Der Peitschenmast wird demontiert und durch einen 6 m hohen Normmast mit Aufsatz- leuchte vom Typ Iridium LED ersetzt. Der Normmast bleibt erhalten und wird nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 20.03.2023 bis 14.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 4.200,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 3.000,00 EUR Die Lülsdorffstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone sowie als Einbahnstraße ausgewiesen und dient überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Lülsdorffstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 17 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Mainaustraße von : Windmühlenstraße bis : Danzierstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Kofferleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zusätzlich wird ein weiterer Beleuchtungsmast aufge- stellt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 29.03.2023 bis 21.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 9.200,00 EUR Die Mainaustraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone sowie als Einbahnstraße ausgewiesen und dient überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Mainaustraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 18 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel-Straße von : Formesstraße bis : Danzierstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Johann-Bendel-Straße ist aufgrund ihrer Gesamtlänge von knapp 80 m unselbstständi- ges Anhängsel der Schleiermacherstraße. In der Schleiermacherstraße und der Johann-Bendel-Straße muss die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gül- tigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.02.2023 bis 07.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 18.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 12.600,00 EUR Die Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel-Straße ist als Anlieger- straße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Die Straße liegt in einer Tempo-30-Zone und hat nördlich der Danzierstraße nur eine geringe Verbin- dungsfunktion. Ganz überwiegend dient sie der Erschließung der angrenzenden Grundstü- cke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schleiermacherstraße einschließlich der Stichstraße Johann-Bendel-Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förder- richtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich- stellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlie- ger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 19 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ulitzkastraße von : Adam-Stegerwald-Straße bis : Theodor-Brauer-Straße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast in Höhe der Ein- mündung Theodor-Brauer-Straße bleibt erhalten und wird nur mit zwei neuen Leuchtaufsät- zen versehen. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 28.04.2023 bis 23.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 22.700,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 16.000,00 EUR Die Ulitzkastraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Die Ulitzkastraße hat ebenso wie die meisten anderen Straßen inner- halb der Stegerwaldsiedlung nur eine geringe Verbindungsfunktion. Ganz überwiegend dient sie der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Ulitzkastraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. Anlage 20 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Wallstraße von : Deutz-Mülheimer Straße bis : Bachstraße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz- leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 14.02.2023 bis 10.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. Vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 17.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 12.000,00 EUR Die Wallstraße ist aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Wallstraße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft. Anlage 21 (zu § 2) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Auenweg von : Mettfelder Straße bis : Grüngürtelstraße Stadtteil : Rodenkirchen Stadtbezirk : 2 Der Auenweg ist mit folgendem Bauprogramm Gegenstand von § 1 Ziff. 1 der 280. KAG- Maßnahmensatzung vom 31.05.2022: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter- verwendung einer neuwertigen Leuchtstelle Die Erneuerung der Beleuchtung erfolgte zum 03.03.2022. Hierbei wurde auch die neuwer- tige Leuchtstelle erneuert, da der vorhandene Mast 2 Meter höher war als die neu zu errich- tenden Masten. Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange- passt. Die Entscheidung der RheinEnergie AG zur Durchführung der Maßnahmen wurde am 30.06.2021 und damit nach dem Stichtag 01.01.2018 getroffen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtli- nie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Anlage 22 (zu § 3) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Brunhildplatz/Balmungweg von : Neue Kempener Straße bis : Neue Kempener Straße Stadtteil : Mauenheim Stadtbezirk : 5 Der Brunhildplatz/Balmungweg ist mit folgendem Bauprogramm Gegenstand von § 1 Ziff. 9 der 272. KAG-Maßnahmensatzung vom 15.01.2020: Erneuerung der Mischverkehrsfläche durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilberei- chen, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Die Erneuerung der Beleuchtung erfolgte zum 31.03.2020 (Brunhildplatz) bzw. zum 16.07.2020 (Balmungweg). Die Straßenbauarbeiten wurden vom 27.01.2020 bis zum 06.03.2020 durchgeführt. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurde dann festgestellt, dass die vorhandene Frostschutzschicht intakt und ausreichend ist und daher auf eine Erneuerung verzichtet. Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange- passt. Der Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen wurde am 04.07.2019 (Straßenbau) bzw. am 18.07.2019 und 08.08.2019 (Beleuchtung Brunhildplatz und Balmungweg) und damit nach dem Stichtag 01.01.2018 getroffen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hun- dertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. Anlage 23 (zu § 4) Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Schlackstraße von : Paul-Humburg-Straße bis : Longericher Straße Stadtteil : Longerich Stadtbezirk : 5 § 1 Ziffer 6 der 237. KAG-Maßnahmensatzung vom 24.04.2014 sieht für die Schlackstraße die Erneuerung der Fahrbahn ausschließlich im Hauptzug sowie die Erneuerung des nördli- chen Gehweges vor. Die Straßenbauarbeiten in der Schlackstraße wurden im Jahr 2020 ausgeführt. Derzeit wird die Beitragserhebung vorbereitet. Das ursprüngliche Bauprogramm sieht für die Fahrbahn des Hauptzuges den Einbau einer Asphaltbinderschicht vor. Aufgrund des vergleichsweise geringen Schwerlastverkehrs konnte jedoch tatsächlich auf den Einbau einer Asphaltbinderschicht verzichtet werden. In den nördlichen abgehenden öffentlichen Stichstraßen sollte nur eine beitragsfreie Erneue- rung der Fahrbahndecke erfolgen. Im Zuge der Arbeiten wurde in den Stichstraßen jedoch eine unzureichende Entwässerungssituation festgestellt. Um diese zu optimieren, mussten die Sinkkästen erneuert und die Querneigung der Straße geändert werden. Hierzu war es er- forderlich, diese Stichstraßen teilweise mehrlagig auszubauen. Dementsprechend ist das Bauprogramm um die Arbeiten in den Stichstraßen zu erweitern. Im Zuge der Generalsanierung wurden auch die Bordsteine des Hauptzuges erneuert. Ei- gentlich sollte dies auch Teil des Bauprogramms sein, wie der ergänzenden Erläuterung zur Satzungsvorlage der 237. KAG-Maßnahmensatzung in der Anlage 7 zu entnehmen ist (Anlagen 2 - 9 zur Vorlage 0641/2014). Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden im Maß- nahmentext jedoch die Bordsteine nicht erwähnt, wie der Anlage 1 zur Vorlage 0641/2014 zu entnehmen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird daher auch die Erneuerung der Bord- steine in das neugefasste Bauprogramm aufgenommen. Mit der rückwirkenden Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau angepasst. Tatsächliche Kosten des Ausbaus: Fahrbahn – Hauptzug und Stichstraßen 726.602,96 EUR Anliegeranteil (50 %) 363.301,48 EUR Gehweg – Nordseite 105.142,73 EUR Anliegeranteil (65 %) 68.342,77 EUR Summe der Anliegeranteile 431.644,25 EUR durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 431.644,25 EUR : 29.000 m² = rd. 14,90 EUR Ursprünglich wurde eine Beitragsbelastung in Höhe von 11,40 EUR pro m² Grundstücksflä- che errechnet. Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe- rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden nur solche Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Der Beschluss über die Sanierung der Schlackstraße wurde bereits im Jahr 2012 getroffen. Die Voraussetzungen der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine Förderung ist nicht möglich.
Anlage 1, 289. Satzung
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Anlage 1 Zweihundertneunundachtzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, geändert siehe ABl. der Stadt Köln 2010, S. 450, 2014, S. 119 und 2020, S. 492) diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß- nahme wie folgt festgelegt: 1. Am Duffesbach (Stadtbezirk 1) von Saarstraße bis Eifelplatz; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau der Straßenabläufe. 2. Metzer Straße (Stadtbezirk 1) von Sachsenring bis Volksgartenstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 3. Siegesstraße (Stadtbezirk 1) von Mindener Straße bis Neuhöfferstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 2 4. Klarastraße (Stadtbezirk 4) von Venloer Straße bis Stammstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 5. Laurenz-Kiesgen-Straße (Stadtbezirk 7) von Jakob-Kneip-Straße bis südliches Ausbauende; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung von Jakob-Kneip-Straße bis zum Wendekreis durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch eines Leuchtaufsatzes. 6. Loorweg (Stadtbezirk 7) von Beginn der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 Höhe Haus-Nr. 92 bis Grenze des Be- bauungsplanes 72369/03 (Haus-Nr. 174 ausschließlich); Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei- terverwendung neuwertiger Masten und Leuchtaufsätze. 7. Detmolder Straße (Stadtbezirk 8) von Ostmerheimer Straße bis Wendehammer; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 8. Thumbstraße (Stadtbezirk 8) von Markt/Steprathstraße bis Kasernenstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei- behaltung von zwei neuwertigen Leuchtstellen am Fußgängerüberweg an der Vereins- straße. 9. Bleichstraße (Stadtbezirk 9) von Papageienstraße bis Bachstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 10. Danzierstraße (Stadtbezirk 9) von Deutz-Mülheimer Straße bis Bergischer Ring; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 3 11. Flügelstraße (Stadtbezirk 9) von Formesstraße bis Windmühlenstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 12. Grünstraße (Stadtbezirk 9) von Wohnweg neben Hausnummer 44 bis Schleiermacherstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 13. Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße (Stadtbezirk 9) von Danzierstraße bis Grünstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 14. Kasseler Straße (Stadtbezirk 9) von Kalk-Mülheimer Straße bis Dortmunder Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 15. Lülsdorffstraße (Stadtbezirk 9) von Bleichstraße bis Bergischer Ring; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte bzw. Austausch eines Leuchtaufsatzes. 16. Mainaustraße (Stadtbezirk 9) von Windmühlenstraße bis Danzierstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 17. Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel- Straße (Stadtbezirk 9) von Formesstraße bis Danzierstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 4 18. Ulitzkastraße (Stadtbezirk 9) von Adam-Stegerwald-Straße bis Theodor-Brauer-Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch von Leuchtaufsätzen. 19. Wallstraße (Stadtbezirk 9) von Deutz-Mülheimer Straße bis Bachstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. § 2 Die 280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 31.05.2022 (Internetveröffentlichung vom 14.06.2022, geändert siehe Internetveröffentlichung vom 01.12.2022) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 2 Auenweg (Stadtbezirk 2) werden im Maßnahmentext „Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiterverwendung einer neuwertigen Leuchtstelle“ die Worte „unter Weiterverwendung einer neuwertigen Leuchtstelle“ ersatzlos gestrichen. § 3 Die 272. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 15.01.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln 2020, S. 45) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 9 Brunhildplatz/Balmungweg (Stadtbezirk 5) werden in Satz 1 des Maßnahmentextes (Erneuerung der Mischverkehrsfläche durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frost- schutzschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilbereichen, Herstellung einer Rinnenfüh- rung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen), die Worte „Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht“ gestrichen und durch die Worte „Asphalt- tragschicht und Schottertragschicht“ ersetzt. § 4 Die 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 24.04.2014 (Amtsblatt der Stadt Köln 2014, S. 285, geändert siehe Amtsblatt der Stadt Köln 2015, S. 433) wird wie folgt geändert: In § 1 Ziffer 6 Schlackstraße (Stadtbezirk 5) wird der Maßnahmentext („Erneuerung der Fahrbahn der Hauptführung durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau 5 von Straßenabläufen. Erneuerung des nördlichen Gehweges durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht.“) gestrichen und durch einen neuen Maßnah- mentext: „Erneuerung der Fahrbahn im Hauptzug durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf As- phalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Bordsteine auf der Südseite, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenab- läufen. Erneuerung der Fahrbahn in den Stichstraßen zu den Haus-Nrn. 22-24, 26-28, 30-32 und 34-36 durch Einbau einer Asphaltdeckschicht sowie in Teilbereichen auf Asphalt- tragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilbereichen, Erneu- erung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung des nördlichen Gehweges im Hauptzug durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Erneuerung der Bordsteine.“ ersetzt. § 5 § 1 Ziffer 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. § 1 Ziffern 2-5, 7-13 und 15-18 treten rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. § 1 Ziffern 6, 14 und 19 treten rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. § 3 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. § 4 tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: ungeändert empfohlen
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Details
- Aktenzeichen
- 2195/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.08.2023
- Erstellt
- 07.07.2023 13:54