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2195/2023

289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.08.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.10.2023, TOP 16.1

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlagen 2 bis 23, ergänzende Erläuterungen

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Ansehen

Anlage 1, 289. Satzung

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3071 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/62/621/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2195/2023 
Freigabedatum 
 02.08.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. 
Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt den Erlass der 289. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Sat-
zung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 
1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fas-
sung. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen 
keine Änderungswünsche äußern. 
 
Verkehrsausschuss 22.08.2023 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 31.08.2023 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 18.09.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 25.09.2023 
Verkehrsausschuss  
Rat 26.10.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitrags-
satzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festle-
gungen zu treffen: 
 die Bildung von Abschnitten, 
 die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssat-
zung aufgeführten Straßenarten sowie 
 der Umfang der einzelnen Maßnahmen. 
 
Die in § 1 des beigefügten Entwurfs der 289. Satzung (Anlage 1) aufgeführten Maßnahmen 
sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbau-
beitragssatzung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs 
vorgesehenen Maßnahmen und der in den §§ 2 bis 4 aufgeführten Satzungsänderungen sind 
in den beigefügten ergänzenden Erläuterungen (Anlagen 2 bis 23) dargestellt. 
Nach der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 03.05.2022 werden die von den Bei-
tragspflichtigen zu zahlenden Straßenausbaubeiträge für nach dem 01.01.2018 beschlossene 
Straßenbaumaßnahmen zu 100 Prozent vom Land NRW übernommen.  
Solange die Straßenausbaubeiträge nicht vollständig abgeschafft werden, ist der Erlass von 
KAG-Maßnahmensatzungen auch weiterhin erforderlich, da hiermit die straßenbaulichen 
Maßnahmen in Köln festgelegt werden. Dies ist Voraussetzung um die Landesförderung be-
antragen zu können.  
Anlagen 
Anlage 1 Entwurf der 289. KAG-Maßnahmensatzung 
Anlagen 2 bis 20 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 
des Satzungsentwurfes 
Anlagen 21 bis 23  Erläuterungen zu Änderungen bestehender Satzungen in den §§ 2 bis 4 
des Satzungsentwurfs

Anlagen 2 bis 23, ergänzende Erläuterungen

49108 Zeichen

Anlage 2 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Am Duffesbach 
von : Saarstraße 
bis : Eifelplatz 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal weist gravierende Schäden auf und hat mit einem Alter 
von ca. 120 Jahren die wirtschaftliche Liegedauer überschritten. Er ist daher durch einen 
neuen Mischwasserkanal zu ersetzen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 07.03.2023 bis 
07.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau der Straßenabläufe. 
  
Kosten des Ausbaus geschätzt: 
Herstellung des Mischwasserkanals: 258.400,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils 
der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 118.900,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 49.100,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 168.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 84.000,00 EUR 
Die Straße Am Duffesbach ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der 
Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Von der Straße Am Duffesbach zweigen mehrere 
Straßen ab, so dass sie neben der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch der 
Weiterleitung des Verkehrs innerhalb des Wohngebietes dient. Ihre Verkehrsfunktion geht 
somit über die einer reinen Anliegerstraße hinaus. 
  
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Am Duffesbach ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.

Anlage 3 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Metzer Straße 
von : Sachsenring 
bis : Volksgartenstraße 
Stadtteil : Neustadt/Süd 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Überspannungen mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Sera LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird weiterverwen-
det und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 12.04.2023 bis 
12.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 45.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 31.500,00 EUR 
Die Metzer Straße ist aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung als Anliegerstraße gemäß 
§ 3 Abs. 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt in einer Tempo-30-
Zone und dient vorrangig der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke.  
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Metzer Straße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 4 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Siegesstraße 
von : Mindener Straße 
bis : Neuhöfferstraße 
Stadtteil : Deutz 
Stadtbezirk : 1 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Sera LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten werden weiterverwen-
det und nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 22.02.2023 bis 
23.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 14.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 9.800,00 EUR 
Die Siegesstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden 
Grundstücke und unterliegt zudem einer Geschwindigkeitbeschränkung auf 30 km/h. 
Der durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr fließt über die Mindener Straße 
und Opladener Straße.  
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Siegesstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 5 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Klarastraße 
von : Venloer Straße 
bis : Stammstraße 
Stadtteil : Ehrenfeld 
Stadtbezirk : 4 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird voraussicht-
lich weiterverwendet und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 11.04.2023 bis 
02.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 22.600,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 16.000,00 EUR 
Die Klarastraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Bei der Klarastraße handelt es sich um eine Einbahnstraße von Ven-
loer Straße in Richtung Stammstraße in einer Tempo-30-Zone. Die Fahrbahn ist sehr 
schmal, auch die Gehwege haben nur eine geringe Breite. Am Fahrbahnrand sind versetzt 
Parkflächen angelegt. Eine Verbindungsfunktion hat die Klarastraße nicht. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Klarastraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 6 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Laurenz-Kiesgen-Straße 
von : Jakob-Kneip-Straße 
bis : südliches Ausbauende 
Stadtteil : Poll 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird voraussicht-
lich weiterverwendet und nur mit einen neuen Leuchtaufsatz versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 25.04.2023 bis 
16.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung von Jakob-Kneip-Straße bis zum Wendekreis durch 
Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.700,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 7.500,00 EUR 
Die Laurenz-Kiesgen-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen-
baubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der keine weiteren 
Straßen abzweigen. Sie dient somit ausschließlich der Erschließung der angrenzenden 
Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Laurenz-Kiesgen-
Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 
22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie 
Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine 
hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen 
zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 7 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Loorweg 
von : Beginn der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 Höhe Haus-Nr. 92 
bis : Grenze des Bebauungsplanes 72369/03 (Haus-Nr. 174 ausschließlich) 
Stadtteil : Langel 
Stadtbezirk : 7 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Bereits vorhandene Normmasten und LED-
Leuchtaufsätze werden weiterverwendet. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 18.04.2023 bis 
02.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter-
verwendung neuwertiger Masten und Leuchtaufsätze. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Hauptverkehrsstraße (30 %): 10.800,00 EUR 
Der Loorweg ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Als Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 dient der Loorweg neben 
der Erschließung der angrenzenden Grundstücke auch dem Durchgangsverkehr. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Loorweg ist im Stra-
ßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlos-
sen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit 
ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeran-
teils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro 
festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.

Anlage 8 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Detmolder Straße 
von : Ostmerheimer Straße 
bis : Wendehammer 
Stadtteil : Merheim 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 48 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 bzw. 6 m hohe Normmasten mit 
Aufsatzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast wird vo-
raussichtlich weiterverwendet und nur mit einem neuen Leuchtaufsatz versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 29.03.2023 bis 
26.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 36.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 26.000,00 EUR 
Die Detmolder Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Das Wohngebiet zwischen Olpener Straße und der KVB-Linie 1, 
durch das die Detmolder Straße verläuft, ist lediglich durch die Bocholter Straße sowie durch 
die Ostmerheimer Straße von der Olpener Straße aus zu erreichen. Die Detmolder Straße 
hat damit nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend der Erschließung der 
angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Detmolder Straße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 9 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Thumbstraße 
von : Markt/Steprathstraße 
bis : Kasernenstraße 
Stadtteil : Kalk 
Stadtbezirk : 8 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 49 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Die Leuchten am Fußgängerüberweg an der Vereins-
straße wurden erst kürzlich installiert und können voraussichtlich vollständig erhalten blei-
ben. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 17.05.2023 bis 
14.06.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibehal-
tung von zwei neuwertigen Leuchtstellen am Fußgängerüberweg an der Vereinsstraße. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 30.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 21.000,00 EUR 
Die Thumbstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Sie hat nur eine geringe Verbindungsfunktion und dient überwiegend 
der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Es handelt sich teilweise um eine Ein-
bahnstraße und auch im restlichen Teil ist die Straße aufgrund von am Fahrbahnrand par-
kenden Fahrzeugen nicht durchgehend zweispurig befahrbar. An der Buchforststraße befin-
den sich das Kalker Krankenhaus und gegenüber ein Lebensmittel- und ein Bekleidungsge-
schäft. Da sowohl das Krankenhaus, als auch die Geschäfte an die Thumbstraße grenzen, 
handelt es sich bei dem Verkehr von und zu diesen Grundstücken um Anliegerverkehr. Der 
durchgehende innerörtliche und überörtliche Verkehr verläuft hauptsächlich über die Kalker 
Hauptstraße und die Eythstraße. 
  
Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage in der Erschließungsanlage Thumbstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 10 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Bleichstraße 
von : Papageienstraße 
bis : Bachstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 02.05.2023 bis 
31.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt) : 10.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 7.000,00 EUR 
Die Bleichstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Die Bleichstraße hat in dem Wohnviertel zwischen Danzierstraße, Mül-
heimer Brücke und Deutz-Mülheimer Straße nur eine sehr geringe Verbindungsfunktion und 
dient ganz überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Bleichstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft..

Anlage 11 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Danzierstraße 
von : Deutz-Mülheimer Straße 
bis : Bergischer Ring 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien.  
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Fünf bereits vorhandene Normmasten werden weiter-
verwendet und nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 06.02.2023 bis 
03.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 48.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Haupterschließungsstraße (50 %): 24.000,00 EUR 
Die Danzierstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra-
ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstü-
cke dient sie auch dem innerörtlichen Verkehr von Mülheim, da von ihr weitere Straßen in 
nördliche und südliche Richtung abzweigen. Die Danzierstraße verbindet nicht nur die Deutz-
Mülheimer Straße und den Bergischen Ring, sondern hat darüber hinaus auch eine wesentli-
che Bedeutung innerhalb des ÖPNV, da unter anderem die Buslinien 150 und 260 über die 
Danzierstraße führen. Ihre Verkehrsfunktion geht somit über die einer reinen Anliegerstraße 
hinaus. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Danzierstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 12 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Flügelstraße 
von : Formesstraße 
bis : Windmühlenstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Normmasten mit Aufsatzleuchten und ist über 50 Jahre 
alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanie-
rungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 20.03.2023 bis 
14.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
 . 
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 5.400,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 3.800,00 EUR 
Die Flügelstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Sie verbindet die Windmühlenstraße mit der Formesstraße und dient 
dabei überwiegend der Erschließung der angrenzenden Garagengrundstücke sowie lediglich 
einem Wohnhaus. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Flügelstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 be-
schlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des An-
liegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 13 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Grünstraße 
von : Wohnweg neben Hausnummer 44 
bis : Schleiermacherstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Drei bereits vorhandene Normmasten bleiben erhal-
ten und werden nur mit neuen Leuchtaufsätzen versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 17.03.2023 bis 
07.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 12.500,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 8.800,00 EUR 
Die Grünstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Sie liegt in einer Tempo-30-Zone und dient ganz überwiegend der Er-
schließung der angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Grünstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 14 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße 
von : Danzierstraße 
bis : Grünstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die drei von der Horststraße in südliche bzw. nördliche Richtung abgehenden, jeweils ca. 
45 m bzw. 60 m langen Stichstraßen Hardenbergstraße und Laufenbergstraße sind beitrags-
rechtlich unselbstständige Anhängsel der Horststraße. 
In der Horststraße und Laufenbergstraße muss die Straßenbeleuchtung erneuert werden. 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 30.01.2023 bis 
24.02.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße durch 
Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 30.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 21.000,00 EUR 
Die Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 
Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Die Erschließungsanlage liegt 
in einer Tempo-30-Zone. Zwischen Grünstraße und Laufenbergstraße ist die Horststraße zu-
dem als Einbahnstraße ausgewiesen. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 15 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Kasseler Straße 
von : Kalk-Mülheimer Straße 
bis : Dortmunder Straße 
Stadtteil : Buchforst 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Der vorhandene Mischwasserkanal in der Kasseler Straße ist über 100 Jahre alt (Baujahr 
1922) und verschlissen. Nach den Bildern aus der Kamerauntersuchung der StEB weist der 
Kanal erhebliche Schäden auf. 
Aufgrund des Schadensausmaßes und des Alters des Kanals muss dieser nach Ablauf der 
wirtschaftlichen Liegedauer erneuert werden. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 09.11.2022 bis 
08.12.2022 in schriftlicher Form stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- 
und Umbau von Straßenabläufen. 
  
Kosten des Ausbaus geschätzt: 
Herstellung des Mischwasserkanals: 409.000,00 EUR 
Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils 
der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 189.000,00 EUR 
Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 37.000,00 EUR 
Kostenanteil der Straßenentwässerung: 226.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 159.000,00 EUR 
Die Kasseler Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund-
stücke. Für den Verkehr innerhalb des Baugebietes dienen die umliegenden Haupterschlie-
ßungsstraßen Kalk-Mülheimer Straße, Heidelberger Straße und Waldecker Straße. 
  
Die Erneuerung der Straßenentwässerung in der Erschließungsanlage Kasseler Straße ist 
im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.

Anlage 16 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Lülsdorffstraße 
von : Bleichstraße 
bis : Bergischer Ring 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus einem Peitschenmast mit Langfeldleuchte sowie einem 
Normmast mit Kofferleuchte. Der Peitschenmast ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche 
Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und ent-
spricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Der Peitschenmast wird demontiert und durch einen 6 m hohen Normmast mit Aufsatz-
leuchte vom Typ Iridium LED ersetzt. Der Normmast bleibt erhalten und wird nur mit einem 
neuen Leuchtaufsatz versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 20.03.2023 bis 
14.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 4.200,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 3.000,00 EUR 
Die Lülsdorffstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone sowie als Einbahnstraße ausgewiesen 
und dient überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Lülsdorffstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 17 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Mainaustraße 
von : Windmühlenstraße 
bis : Danzierstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht aus Peitschenmasten mit Kofferleuchten und ist über 50 
Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage 
sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Zusätzlich wird ein weiterer Beleuchtungsmast aufge-
stellt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 29.03.2023 bis 
21.04.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 13.100,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 9.200,00 EUR 
Die Mainaustraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei-
tragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone sowie als Einbahnstraße ausgewiesen 
und dient überwiegend der Erschließung der an sie angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Mainaustraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 18 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel-Straße 
von : Formesstraße 
bis : Danzierstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Johann-Bendel-Straße ist aufgrund ihrer Gesamtlänge von knapp 80 m unselbstständi-
ges Anhängsel der Schleiermacherstraße. 
In der Schleiermacherstraße und der Johann-Bendel-Straße muss die Straßenbeleuchtung 
erneuert werden. Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit 
Langfeldleuchten und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. 
Darüber hinaus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gül-
tigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 13.02.2023 bis 
07.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 18.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 12.600,00 EUR 
Die Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel-Straße ist als Anlieger-
straße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Die Straße 
liegt in einer Tempo-30-Zone und hat nördlich der Danzierstraße nur eine geringe Verbin-
dungsfunktion. Ganz überwiegend dient sie der Erschließung der angrenzenden Grundstü-
cke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Schleiermacherstraße einschließlich der 
Stichstraße Johann-Bendel-Straße ist im Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der 
Verkehrsausschuss am 22.11.2022 beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förder-
richtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-
stellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht 
eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlie-
ger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden. 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 19 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Ulitzkastraße 
von : Adam-Stegerwald-Straße 
bis : Theodor-Brauer-Straße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast in Höhe der Ein-
mündung Theodor-Brauer-Straße bleibt erhalten und wird nur mit zwei neuen Leuchtaufsät-
zen versehen. 
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 28.04.2023 bis 
23.05.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden. 
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 22.700,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 16.000,00 EUR 
Die Ulitzkastraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags-
satzung einzustufen. Die Ulitzkastraße hat ebenso wie die meisten anderen Straßen inner-
halb der Stegerwaldsiedlung nur eine geringe Verbindungsfunktion. Ganz überwiegend dient 
sie der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. 
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Ulitzkastraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden 
Mit den Arbeiten soll im 3. Quartal 2023 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen 
auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft.

Anlage 20 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Wallstraße 
von : Deutz-Mülheimer Straße 
bis : Bachstraße 
Stadtteil : Mülheim 
Stadtbezirk : 9 
  
Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: 
Die Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuchten 
und ist über 50 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus 
ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. 
Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 m hohe Normmasten mit Aufsatz-
leuchten vom Typ Iridium LED ersetzt.  
Die verbindliche Beteiligung der Anlieger*innen hat in der Zeit vom 14.02.2023 bis 
10.03.2023 in Form eines Online-Dialogs stattgefunden.  
  
Vorgesehene Maßnahme: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
  
Kosten des Ausbaus (geschätzt): 17.000,00 EUR 
  
Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart 
Anliegerstraße (70 %): 12.000,00 EUR 
Die Wallstraße ist aufgrund ihrer Lage und Verkehrsbedeutung als Anliegerstraße gemäß § 3 
Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie ist als Tempo-30-Zone 
ausgewiesen und dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.  
  
Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Erschließungsanlage Wallstraße ist im 
Straßen- und Wegekonzept enthalten, welches der Verkehrsausschuss am 22.11.2022 
beschlossen hat. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom 
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit 
soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hundertprozentige Förderung des 
Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb 
auf 0 Euro festgesetzt werden.  
Mit den Arbeiten wurde im Juni 2023 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese 
Maßnahme rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft.

Anlage 21 (zu § 2) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Auenweg 
von : Mettfelder Straße  
bis : Grüngürtelstraße  
Stadtteil : Rodenkirchen 
Stadtbezirk : 2 
  
Der Auenweg ist mit folgendem Bauprogramm Gegenstand von § 1 Ziff. 1 der 280. KAG-
Maßnahmensatzung vom 31.05.2022: 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Weiter-
verwendung einer neuwertigen Leuchtstelle 
Die Erneuerung der Beleuchtung erfolgte zum 03.03.2022. Hierbei wurde auch die neuwer-
tige Leuchtstelle erneuert, da der vorhandene Mast 2 Meter höher war als die neu zu errich-
tenden Masten. 
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange-
passt. 
  
Die Entscheidung der RheinEnergie AG zur Durchführung der Maßnahmen wurde am 
30.06.2021 und damit nach dem Stichtag 01.01.2018 getroffen. Die Zuschussbedingungen 
der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtli-
nie sieht eine hundertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den 
Anlieger*innen zu zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.

Anlage 22 (zu § 3) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Brunhildplatz/Balmungweg 
von : Neue Kempener Straße 
bis : Neue Kempener Straße 
Stadtteil : Mauenheim 
Stadtbezirk : 5 
  
Der Brunhildplatz/Balmungweg ist mit folgendem Bauprogramm Gegenstand von § 1 Ziff. 9 
der 272. KAG-Maßnahmensatzung vom 15.01.2020: 
Erneuerung der Mischverkehrsfläche durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag-
schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilberei-
chen, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
Die Erneuerung der Beleuchtung erfolgte zum 31.03.2020 (Brunhildplatz) bzw. zum 
16.07.2020 (Balmungweg). Die Straßenbauarbeiten wurden vom 27.01.2020 bis zum 
06.03.2020 durchgeführt. Im Zuge der Aufbrucharbeiten wurde dann festgestellt, dass die 
vorhandene Frostschutzschicht intakt und ausreichend ist und daher auf eine Erneuerung 
verzichtet.  
Mit der Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen Ausbau ange-
passt. 
  
Der Beschluss zur Durchführung der Maßnahmen wurde am 04.07.2019 (Straßenbau) bzw. 
am 18.07.2019 und 08.08.2019 (Beleuchtung Brunhildplatz und Balmungweg) und damit 
nach dem Stichtag 01.01.2018 getroffen. Die Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie 
Straßenausbaubeiträge vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 
vom 03.05.2022 werden damit soweit ersichtlich erfüllt. Die Förderrichtlinie sieht eine hun-
dertprozentige Förderung des Anliegeranteils vor. Die Höhe der von den Anlieger*innen zu 
zahlenden Beiträge soll deshalb auf 0 Euro festgesetzt werden.

Anlage 23 (zu § 4) 
Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) 
  
Straße : Schlackstraße 
von : Paul-Humburg-Straße 
bis : Longericher Straße 
Stadtteil : Longerich 
Stadtbezirk : 5 
  
§ 1 Ziffer 6 der 237. KAG-Maßnahmensatzung vom 24.04.2014 sieht für die Schlackstraße 
die Erneuerung der Fahrbahn ausschließlich im Hauptzug sowie die Erneuerung des nördli-
chen Gehweges vor. 
Die Straßenbauarbeiten in der Schlackstraße wurden im Jahr 2020 ausgeführt. Derzeit wird 
die Beitragserhebung vorbereitet. 
Das ursprüngliche Bauprogramm sieht für die Fahrbahn des Hauptzuges den Einbau einer 
Asphaltbinderschicht vor. Aufgrund des vergleichsweise geringen Schwerlastverkehrs konnte 
jedoch tatsächlich auf den Einbau einer Asphaltbinderschicht verzichtet werden. 
In den nördlichen abgehenden öffentlichen Stichstraßen sollte nur eine beitragsfreie Erneue-
rung der Fahrbahndecke erfolgen. Im Zuge der Arbeiten wurde in den Stichstraßen jedoch 
eine unzureichende Entwässerungssituation festgestellt. Um diese zu optimieren, mussten 
die Sinkkästen erneuert und die Querneigung der Straße geändert werden. Hierzu war es er-
forderlich, diese Stichstraßen teilweise mehrlagig auszubauen. Dementsprechend ist das 
Bauprogramm um die Arbeiten in den Stichstraßen zu erweitern. 
Im Zuge der Generalsanierung wurden auch die Bordsteine des Hauptzuges erneuert. Ei-
gentlich sollte dies auch Teil des Bauprogramms sein, wie der ergänzenden Erläuterung zur 
Satzungsvorlage der 237. KAG-Maßnahmensatzung in der Anlage 7 zu entnehmen ist 
(Anlagen 2 - 9 zur Vorlage 0641/2014). Aufgrund eines Übertragungsfehlers wurden im Maß-
nahmentext jedoch die Bordsteine nicht erwähnt, wie der Anlage 1 zur Vorlage 0641/2014 zu 
entnehmen ist. Aus Gründen der Rechtssicherheit wird daher auch die Erneuerung der Bord-
steine in das neugefasste Bauprogramm aufgenommen. 
Mit der rückwirkenden Satzungsänderung wird der Maßnahmenumfang an den tatsächlichen 
Ausbau angepasst. 
  
Tatsächliche Kosten des Ausbaus: 
Fahrbahn – Hauptzug und Stichstraßen 726.602,96 EUR 
Anliegeranteil (50 %) 363.301,48 EUR 
Gehweg – Nordseite 105.142,73 EUR 
Anliegeranteil (65 %) 68.342,77 EUR 
Summe der Anliegeranteile 431.644,25 EUR  
  
durchschnittliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche: 
431.644,25 EUR : 29.000 m² = rd. 14,90 EUR 
Ursprünglich wurde eine Beitragsbelastung in Höhe von 11,40 EUR pro m² Grundstücksflä-
che errechnet. 
  
Nach den Zuschussbedingungen der Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge vom Ministe-
rium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 03.05.2022 werden nur solche 
Maßnahmen gefördert, die nach dem 01.01.2018 beschlossen wurden. Der Beschluss über

die Sanierung der Schlackstraße wurde bereits im Jahr 2012 getroffen. Die Voraussetzungen 
der Förderrichtlinie werden daher nicht erfüllt, eine Förderung ist nicht möglich.

Anlage 1, 289. Satzung

9365 Zeichen

Anlage 1 
Zweihundertneunundachtzigste Satzung über die Festlegungen 
gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 
über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG 
NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am                    aufgrund der §§ 2 und 8 Ab-
satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG 
NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit 
§§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 
1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung 
geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen 
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. 
Stadt Köln 2005, S. 116, geändert siehe ABl. der Stadt Köln 2010, S. 450, 2014, S. 119 und 
2020, S. 492) diese Satzung beschlossen: 
§ 1 
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra-
ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe-
bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen 
vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß-
nahme wie folgt festgelegt: 
1. Am Duffesbach (Stadtbezirk 1) 
von Saarstraße bis Eifelplatz; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau der Straßenabläufe.  
2. Metzer Straße (Stadtbezirk 1) 
von Sachsenring bis Volksgartenstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
3. Siegesstraße (Stadtbezirk 1) 
von Mindener Straße bis Neuhöfferstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen.

2 
 
 
4. Klarastraße (Stadtbezirk 4) 
von Venloer Straße bis Stammstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
5. Laurenz-Kiesgen-Straße (Stadtbezirk 7) 
von Jakob-Kneip-Straße bis südliches Ausbauende; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung von Jakob-Kneip-Straße bis zum Wendekreis 
durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Austausch eines Leuchtaufsatzes. 
6. Loorweg (Stadtbezirk 7) 
von Beginn der Ortsdurchfahrt der Kreisstraße 22 Höhe Haus-Nr. 92 bis Grenze des Be-
bauungsplanes 72369/03 (Haus-Nr. 174 ausschließlich); 
Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Wei-
terverwendung neuwertiger Masten und Leuchtaufsätze.  
7. Detmolder Straße (Stadtbezirk 8) 
von Ostmerheimer Straße bis Wendehammer; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch eines Leuchtaufsatzes. 
8. Thumbstraße (Stadtbezirk 8) 
von Markt/Steprathstraße bis Kasernenstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei-
behaltung von zwei neuwertigen Leuchtstellen am Fußgängerüberweg an der Vereins-
straße. 
9. Bleichstraße (Stadtbezirk 9) 
von Papageienstraße bis Bachstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.  
10. Danzierstraße (Stadtbezirk 9) 
von Deutz-Mülheimer Straße bis Bergischer Ring; 
Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen.

3 
 
 
11. Flügelstraße (Stadtbezirk 9) 
von Formesstraße bis Windmühlenstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
12. Grünstraße (Stadtbezirk 9) 
von Wohnweg neben Hausnummer 44 bis Schleiermacherstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
13. Horststraße/Laufenbergstraße/Hardenbergstraße (Stadtbezirk 9) 
von Danzierstraße bis Grünstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Horststraße und der Laufenbergstraße durch 
Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
14. Kasseler Straße (Stadtbezirk 9) 
von Kalk-Mülheimer Straße bis Dortmunder Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie 
Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
15. Lülsdorffstraße (Stadtbezirk 9) 
von Bleichstraße bis Bergischer Ring; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen einer neuen Straßenleuchte bzw. 
Austausch eines Leuchtaufsatzes. 
16. Mainaustraße (Stadtbezirk 9) 
von Windmühlenstraße bis Danzierstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
17. Schleiermacherstraße einschließlich Stichstraße Johann-Bendel-
Straße (Stadtbezirk 9) 
von Formesstraße bis Danzierstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten.

4 
 
 
18. Ulitzkastraße (Stadtbezirk 9) 
von Adam-Stegerwald-Straße bis Theodor-Brauer-Straße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus-
tausch von Leuchtaufsätzen. 
19. Wallstraße (Stadtbezirk 9) 
von Deutz-Mülheimer Straße bis Bachstraße; 
Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1; 
Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 
§ 2 
Die 280. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 
28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen vom 31.05.2022 (Internetveröffentlichung vom 14.06.2022, 
geändert siehe Internetveröffentlichung vom 01.12.2022) wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 2 
Auenweg (Stadtbezirk 2) 
werden im Maßnahmentext „Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer 
Straßenleuchten unter Weiterverwendung einer neuwertigen Leuchtstelle“ die Worte 
„unter Weiterverwendung einer neuwertigen Leuchtstelle“ ersatzlos gestrichen. 
§ 3 
Die 272. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 
28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen vom 15.01.2020 (Amtsblatt der Stadt Köln 2020, S. 45) 
wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 9 
Brunhildplatz/Balmungweg (Stadtbezirk 5) 
werden in Satz 1 des Maßnahmentextes (Erneuerung der Mischverkehrsfläche durch 
Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frost-
schutzschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilbereichen, Herstellung einer Rinnenfüh-
rung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen), die Worte „Asphalttragschicht, 
Schottertragschicht und Frostschutzschicht“ gestrichen und durch die Worte „Asphalt-
tragschicht und Schottertragschicht“ ersetzt. 
§ 4 
Die 237. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 
28.02.2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für 
straßenbauliche Maßnahmen vom 24.04.2014 (Amtsblatt der Stadt Köln 2014, S. 285, 
geändert siehe Amtsblatt der Stadt Köln 2015, S. 433) wird wie folgt geändert: 
In § 1 Ziffer 6 
Schlackstraße  (Stadtbezirk 5) 
wird der Maßnahmentext („Erneuerung der Fahrbahn der Hauptführung durch Einbau 
einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht, Schottertrag-
schicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau

5 
 
 
von Straßenabläufen. Erneuerung des nördlichen Gehweges durch Einbau von Platten 
bzw. Pflaster auf Schottertragschicht.“) gestrichen und durch einen neuen Maßnah-
mentext: 
„Erneuerung der Fahrbahn im Hauptzug durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf As-
phalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Bordsteine 
auf der Südseite, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenab-
läufen. 
Erneuerung der Fahrbahn in den Stichstraßen zu den Haus-Nrn. 22-24, 26-28, 30-32 
und 34-36 durch Einbau einer Asphaltdeckschicht sowie in Teilbereichen auf Asphalt-
tragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Bordsteine in Teilbereichen, Erneu-
erung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 
Erneuerung des nördlichen Gehweges im Hauptzug durch Einbau von Platten bzw. 
Pflaster auf Schottertragschicht und Erneuerung der Bordsteine.“ 
ersetzt. 
§ 5 
§ 1 Ziffer 1 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. 
§ 1 Ziffern 2-5, 7-13 und 15-18 treten rückwirkend zum 01.07.2023 in Kraft. 
§ 1 Ziffern 6, 14 und 19 treten rückwirkend zum 01.06.2023 in Kraft. 
§ 2 tritt rückwirkend zum 01.02.2022 in Kraft. 
§ 3 tritt am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung in Kraft. 
§ 4 tritt rückwirkend zum 01.01.2020 in Kraft

Beratungsverlauf (9)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.13 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
24.08.2023 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.09.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
26.10.2023 Rat
TOP 16.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (63)

  • Saarstraße
  • Metzer Straße
  • Volksgartenstraße
  • Siegesstraße
  • Neuhöfferstraße
  • Klarastraße
  • Venloer Straße
  • Stammstraße
  • Laurenz-Kiesgen-Straße
  • Jakob-Kneip-Straße
  • Detmolder Straße
  • Ostmerheimer Straße
  • Thumbstraße
  • Kasernenstraße
  • Bleichstraße
  • Papageienstraße
  • Bachstraße
  • Danzierstraße
  • Deutz-Mülheimer Straße
  • Flügelstraße
  • Formesstraße
  • Windmühlenstraße
  • Grünstraße
  • Schleiermacherstraße
  • Horststraße
  • Kasseler Straße
  • Kalk-Mülheimer Straße
  • Dortmunder Straße
  • Lülsdorffstraße
  • Mainaustraße
  • Ulitzkastraße
  • Adam-Stegerwald-Straße
  • Theodor-Brauer-Straße
  • Wallstraße
  • Schlackstraße
  • Opladener Straße
  • Olpener Straße
  • Bocholter Straße
  • Vereinsstraße
  • Buchforststraße
  • Eythstraße
  • Mülheimer Straße
  • Johann-Bendel-Straße
  • Mettfelder Straße
  • Grüngürtelstraße
  • Neue Kempener Straße
  • Paul-Humburg-Straße
  • Longericher Straße
  • Eifelplatz
  • Sachsenring
  • Loorweg
  • Bergischer Ring
  • Auenweg
  • Brunhildplatz
  • Balmungweg
  • Am Duffesbach
  • Heidelberger Straße
  • Kalker Hauptstraße
  • Hardenbergstraße
  • Waldecker Straße
  • Steprathstraße
  • Bahnstraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
2195/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.08.2023
Erstellt
07.07.2023 13:54