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Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung und teilweise Ausgabe von Mittagessen an verschiedene Bonner Schulen in drei Losen für das Schuljahr 2025/2026 mit der Option der dreimaligen Verlängerung längstens bis zum Ende des Schuljahres 2028/2029

Beschlussvorlage: Einleitung 14.01.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe, Sitzung am 30.01.2025, TOP 5.2

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

4717 Zeichen

Beschlussvorlage: Einleitung 
öffentlich 
252354 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
40 Schulamt 
Dezernat: 
Dez. V 
 
 
 
Einleitung des Vergabeverfahrens für die Lieferung 
und teilweise Ausgabe von Mittagessen an 
verschiedene Bonner Schulen in drei Losen für das 
Schuljahr 2025/2026 mit der Option der dreimaligen 
Verlängerung längstens bis zum Ende des 
Schuljahres 2028/2029 
 
Beratungsfolge 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und 
Vergabe 
30.01.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
Der Einleitung des Vergabeverfahrens gemäß Ziffer 3.4 der Vergabeordnung 
der Bundesstadt Bonn für die Lieferung und teilweise Ausgabe von Mittagessen 
an verschiedene Bonner Schulen in drei Losen für das Schuljahr 2025/2026 
wird zugestimmt. 
 
Begründung 
Das Schulamt der Bundessstadt Bonn wurde einen Tag vor Beginn der 
Betriebsferien durch einen Caterer über die Kündigung verschiedener 
Schulstandorte im Bereich der Warmverpflegung informiert.  
Die Kündigung der Standorte erfolgt zum Ende des Schuljahres 2024/2025 und 
hat vor allem wirtschaftliche Aspekte, wie der Caterer in einem Gespräch 
darlegte.  
Gestiegene Mindestlöhne, höhere Energie- und Lebensmittelpreise waren für 
den Caterer ausschlaggebend, da die bisherigen Essenpreise an den 
Schulstandorten aus Sicht des Caterers nicht mehr auskömmlich sind. Die 
Schätzkosten haben sich gegenüber der letzten Vergabe dieser drei Lose 
(Schuljahr 2022/2023) nicht nur wegen gestiegener Kosten erhöht, sondern 
auch aufgrund zum Teil deutlich gestiegener Essenzahlen an den 
Schulstandorten. 
Aufgrund der kurzfristigen Kündigung besteht eine Dringlichkeit, die drei Lose 
mit insgesamt sieben Schulstandorten in einem Offenen Verfahren neu zu 
vergeben, damit die Warmverpflegung über das laufende Schuljahr hinaus 
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Seite 2  
 
 
—
—
weiterhin gegeben ist. 
Für das Schuljahr 2025/2026 ist vom Schulamt die Vergabe der Lieferung und 
teilweise Ausgabe von Mittagessen an sieben Bonner Schulen mit der Option 
der dreimaligen Verlängerung bis längstens zum Ende der Schuljahres 
2028/2029 im offenen Verfahren nach VgV auszuschreiben. 
Die Bundesstadt Bonn ist als Schulträger für diejenigen städtischen Schulen, 
die sich im sog. gebundenen Ganztag befinden, für die Mittagsverpflegung 
zuständig. Die Vergabe der Mittagessen für diese Schulstandorte erfolgte 
zuletzt zum Schuljahr 2022/2023. Diese Standorte wurden mit einer 
verbindlichen Bio-Quote von 20% in den Vergabeunterlagen ausgeschrieben. 
Um den Bio-Anteil in der Schulverpflegung kontinuierlich zu erhöhen, soll die 
jetzige Ausschreibung nun eine verbindliche Bio-Quote von mindestens 
30% für alle Schulen beinhalten.  
Die angegebenen Brutto-Schätzkosten beziehen sich auf ein volles Schuljahr 
im Regelbetrieb. Die Kosten für ein Mittagessen werden in der Regel durch die 
Eltern getragen. Ausgenommen davon sind diejenigen Eltern, deren Kinder 
einen Anspruch auf eine kostenfreie Teilnahme an der Mittagsverpflegung über 
das Bildungs- und Teilhabepaket haben.  
Die nachfolgenden Schulstandorte werden neu ausgeschrieben: 
Los 1: Bertolt-Brecht-Gesamtschule 
Los 2: Gesamtschule Bonns Fünfte, Karl-Simrock-Schule und Emilie-
Heyermann-Realschule   
Los 3: Elisabeth-Selbert-Gesamtschule, Konrad-Adenauer-Gymnasium und 
Johannes-Rau-Schule 
 Die benötigten Finanzmittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die 
Ausschreibung entspricht den Regelungen des § 82 GO NRW. Da es sich um 
eine Pflichtaufgabe des Schulträgers handelt, sind die hier zugehörigen 
Aufwendungen / Auszahlungen zwingend und unabweisbar notwendig. 
 
Vergabeart 
 
 öffentlich x offen (EU)  aufgeforderte Firmen 
 beschränkt  nichtoffen (EU)  mit öffentlichem  
Teilnahmewettbewerb 
 Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe  Verhandlungsverfahren (EU)  Abweichung von der  
vorgeschriebenen Vergabeart 
 
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung  Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto 
 
BN-2025-00092  VOB  UVgO x VgV 27.08.2025 -17.07.2026 
(mit der Option der drei-
maligen Verlängerung 
längstens bis zum Beginn 
der Sommerferien im Jahr 
2029) 
Schätzkosten für 
ein Jahr / vier Jahre 
Los 1  
166.079,38 / 664.317,52 
Los 2  
250.054,06 / 
1.000.216,24 
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Seite 3  
 
 
—
—
Los 3  
205.892,31 / 823.569,24 
 
 
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / 
Finanzposition (investiv) 
CO-Kontierung (konsum-
tiv) / 
Finanzstelle (investiv) 
140000302 bis 140000305 Hauptschulen, Realschulen, Gym-
nasien, Gesamtschulen 
529120 / 72.1000 4000302 bis 4000305 
 
Verpflichtungsermächtigungen 
 
Verwendung von Haushaltsresten Mittel 
  
ja x nein  ja x nein  freigegeben x vorgesehen 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

30.01.2025 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe
TOP 5.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
252354
Typ
Beschlussvorlage: Einleitung
Datum
14.01.2025
Erstellt
08.02.2026 04:40