V/0094/2015
Regelungen des Verfahrens zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2015
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Satzungsänderung Wahlordnung
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1 Anlage 1 zur Vorlage V/0094/2015 Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV.NRW S. 878) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) in der Fassung der Beka nntmachung vom 16.11.2004 (GV. NRW S. 644), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.08.20 12 (GV. NRW S. 296) hat der Rat der Stadt Münster am ______ folgende Satzung zur Änderu ng der Wahlordnung für das Delegier- tenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster für beschlossen: Artikel I § 1 (Wahlordnung) Absatz 1 erhält folgende Fassung: (1) Die Vorbereitung der Delegiertenwahl obliegt dem „Runder Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ (im folgenden „Runder Tisch“) mit Unterstützung der Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice , Geschäftsstelle der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM). … Artikel II … § 2 (Wahlversammlung) Satz 5 erhält folgende Fassung: … Meldungen von Delegierten und Ersatzdelegierten müs sen mittels eines von der Verwaltung erstellten Formblattes sechs Wochen vor dem Wahlter min dem Wahlleiter (Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice , Wahlleiter für die KSVM, 48127 Münster) schriftlich vorliegen. … Artikel III § 3 (Kandidatur für die Kommunale Seniorenvertretung Münster) Absatz 3 erhält fol- gende Fassung: … (3) Meldungen von Kandidaten müssen sechs Wochen vor de m Wahltermin dem Wahlleiter (Stadt Münster, Amt für Bürger- und Ratsservice , Wahlleiter für die KSVM, 48127 Münster) schrift- lich vorliegen. Artikel IV § 4 (Wahlvorgang) Absatz 7 erhält folgende Fassung: … (7) Nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch den Wahl vorstand werden die gewählten Kan- didaten von dem Vorsitzenden der Wahlversammlung au fgefordert, die Annahme der Wahl zu erklären. Eine zuvor abgegebene schriftliche Erklär ung über die Annahme der Wahl ersetzt im Fall der Abwesenheit eines Kandidaten am Wahltag di e persönliche Erklärung gegenüber dem Wahlleiter. … 2 Artikel IV Inkrafttreten Diese Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0094/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Bürger- und Ratsservice Betrifft Regelungen des Verfahrens zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster 2015 Beratungsfolge 27.04.2015 Kommunale Seniorenvertretung Vorberatung 06.05.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 06.05.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster wird am 23.11.2015 als Delegier- tenwahl durchgeführt. 2. Die Vorbereitung und Durchführung der Wahl obliegt dem „Runden Tisch – Seniorinnen und Senioren in Münster“ mit Unterstützung durch das Amt für Bürger- und Ratsservice. 3. Die anliegende Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster (Anlage 1) wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine. Begründung: Mit der Vorlage V/0041/2006 wurde die Grundlage für die Bildung einer Seniorenvertretung Müns- ter geschaffen. Am 15.02.2006 begrüßte der Rat der Stadt Münster die Absicht eine Seniorenver- tretung zu bilden. Die Seniorenvertretung Münster entstand nachfolgend durch die sog. Delegier- tenwahl, bei der Vertreterinnen und Vertreter der Initiativen und Organisationen des „Runden Ti- sches – Seniorinnen und Senioren in Münster“ aus einem Kreis von Kandidatinnen und Kandida- ten die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Seniorenvertretung wählten. Zudem gab es die Mög- lichkeit als Einzelbewerberin und Einzelbewerber anzutreten, wenn hierzu eine Unterschriftenliste als Unterstützung vorgelegt wurde. Zur Fortführung und Weiterentwicklung hatte sich die Seniorenvertretung das Ziel gesetzt, im Zuge Vorlagen-Nr.: V/0094/2015 Auskunft erteilt: Frau Heitz Ruf: 492-3362 E-Mail: Heitz@stadt-muenster.de Datum: 13.04.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0094/2015 der im Jahr 2009 anstehenden Kommunalwahl eine kommunale Seniorenvertretung zu werden. Durch den neu gewählten Rat wurde am 28.10.2009 der Beschluss zur Bildung einer Kommunalen Seniorenvertretung Münster (KSVM) einstimmig gefasst. Als Folge dieses Beschlusses wurde am 16.12.2009 durch die Delegierten des Runden Tisches erstmalig die KSVM gewählt. Am 19.12.2012 wurde durch die Delegierten des Runden Tisches die aktuelle KSVM gewählt. Die konstituierende Sitzung fand am 09.01.2013 statt. Die aktuelle Wahlperiode endet mit Ablauf des Jahres 2015. Gemäß § 1 Absatz 2 der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommuna- len Seniorenvertretung Münster ist der Wahltermin vom Rat festzulegen. Die Änderungen in der Wahlordnung betreffen ausschließlich redaktionelle Anpassungen (Artikel I – III: Änderung der Amtsbezeichnung) bzw. eine Korrektur (Artikel IV: Streichung eines doppelten Wortes). In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage 1 – Satzung zur Änderung der Wahlordnung für das Delegiertenwahlverfahren zur Wahl der Kommunalen Seniorenvertretung Münster
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0094/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37