V/0461/2012/1
Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Hauptvorlage V/0461/2012 mit Anlagen
17068 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Vorlagen-Nr.:
V/0461/2012
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Philipp
Ruf:
Betrifft
Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren
Beratungsfolge
24.10.2012 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
30.10.2012 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung
07.11.2012 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ausbau der u3-Angebote bis zu einer Versorgungsquote
von mindestens 40 % bis zu den Jahren 2014/2015 zu und nimmt zur Kenntnis, dass die Ausbau-
planungen für die Kindertagesbetreuung im Kita-Bericht 2012 ausführlich dargelegt worden sind
und dort grundsätzlich beschlossen wurden (V/0124/2012 – Auszug daraus s. Anlage 3).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen einzelnen Ausbauplanungen, soweit sie noch
nicht beschlossen worden sind, zur Beschlussreife vorzulegen und den parlamentarischen Gre-
mien (Bezirksvertretungen, beteiligte Fachausschüsse sowie HA und Rat) zur Entscheidung vorzu-
legen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Mit dem u3-Ausbau auf eine Versorgungsquote von mi ndestens 40 % bis voraussichtlich zum Jahr
2014 sind investive Mittel in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € erforderlich.
Die zeitliche Veranschlagung der investiven Mittel erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltes
2012 und der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2013ff.
Die investiven Mittel sind im Rahmen der Haus haltsplanung 2012-2013 im HH-Entwurf wie folgt
vorgesehen.
492 51 11
E-Mail:
PhilippF@stadt-muenster.de
Datum:
08.10.2012
V/0461/2012
- 2 -
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Kin-
dertagesbetreuung
Zeilen 08
und
11
Auszahlungen für Baumaß-
nahmen und
Auszahlungen von aktivierba-
ren Zuwendungen
2012
2013
0,9 Mio.
10,5 Mio.
4,0 Mio.
2014ff
Summe aller Auszahlungen/Saldo 15,4 Mio.
Die Aufwendungen für die erforderlichen Betriebskosten für 2012 sind bereits im Teilergebnisplan
berücksichtigt.
Die erforderlichen Betriebskosten werden je nach Fertigstellung und Bereitstellung der zusätzli-
chen Plätze in den Jahren 2013ff entsprechend der Haushaltseckwerte Planung veranschlagt.
Zu allen hier vorgesehenen Einzelmaßnahme (s. Anlage 3) wurden bzw. werden entsprechende
Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Über die konkrete Höhe im Einzelfall lässt sich z.Z. keine
verlässliche Aussage machen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der
kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013ff erfolgt.
Begründung:
1. Ausgangslage und Anliegen dieser Vorlage
Die CDU-Fraktion hat mit Antrag vom 28.11.2011 (A-R 0075/2011) beantragt, die Voraussetzun-
gen zu schaffen, die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bis Ende des Jahres 2014 auf
40 % bedarfsgerecht auszubauen. Dieser Antrag wurd vom Hauptausschuss am 21.03.2012 an
die Verwaltung zur Prüfung verwiesen (s. Anlagen 1 und 2).
Die aktuelle u3-Versorgungsquote in Münster beträgt zum Kindergartenjahr 34,1 % stadtweit; da-
von davon 21,2 % in Kitas und 12,9 % in der Kindertagespflege. Damit sind die bisher zugrundege-
legten Ausbauziele bis zu einer Quote von 35 % nahezu erreicht.
Die Nachfrage von u3-Plätzen liegt in Münster deutlich über 35 %. Vergleichbar wie in anderen
Großstädten in NRW und in der Bundesrepublik auch ist in Münster von einer Versorgungsquote
von mindestens 50 % auszugehen.
Angesichts der demografischen Entwicklung in Münster mit dem Zuwachs von rd. 400 u3-Kindern
allein in den letzten beiden Jahren und den damit verbundenen sukzessiven Anstieg der Anzahl
der ü3-Kindern in den nächsten fünf Jahren, können weitere Bedarfe, die über 35 % hinausgehen
nur mittels neuer Kindertageseinrichtungen und auch nur schrittweise in den nächsten Jahren be-
rücksichtigt werden.
In einer Verfahrensvorlage V/0005/2012 in der auf einen Ratsantrag der CDU-Fraktion (Nr. A-
R/0075/2011 – „Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren ausbauen“) bezug genommen wird,
hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt, den Ausbau der u3-Quote auf 40 % bis zum
Ende des Jahr 2014 zu prüfen.
V/0461/2012
- 3 -
2. Bedarfsplanerische Prüfung des gesamtstädtischen u3-Ausbaus auf 40 %
Derzeit sind mit einer u3-Versorgungsquote von 34,1 % und einer ü3-Versorgungsquote von
100,2 % gute Grundlagen geschaffen worden, die Kindertagesbetreuung weiter auszubauen.
Auf der Grundlage der derzeitigen Anzahl von 7.691 u3-Kinder und den 2.624 u3-Plätzen sind
für eine 35 %ige Versorgungsquote noch 68 u3-Plätze und
für eine 40 %ige Versorgungsquote insgesamt 452 u3-Plätze erforderlich.
Auf weitere demografische Zuwächse (auch bei den ü3-Kindern) hat sich die Kindergartenbedarfs-
planung der Stadt Münster in ihren Maßnahme- und Ressourcenplanungen einzustellen.
Mit Berücksichtigung eines demografischen Zuwachses sind in den nächsten zwei bis drei
Jahren weitere rd. 500 u3-Plätze erforderlich, um mindestens eine 40%ige Versorgungsquote bis
2015 zu erreichen.
Zu Berücksichtigen ist ferner der Anstieg der ü3-Kinder: Bereits heute – zu Beginn 2012 – leben in
Münster 7.249 ü3-Kinder. Demgegenüber stehen bereits heute 7.691 u3-Kinder.
In den nächsten zwei bis drei Jahren ist davon auszugehen, dass die Anzahl der ü3-Kinder
demzufolge um rd. 450 Kinder ansteigen wird.
Um diese Anzahl der Kinder, die einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertagesein-
richtung haben und einen etwaigen demografischen Zuwachs abdecken zu können, sind rd. 580
neue ü3-Plätze in den nächsten zwei bis drei Jahren erforderlich.
Fazit: In den nächsten zwei bis drei Jahren sind über das bisherige Ausbauprogramm hin-
aus noch weitere rd. 1.100 Kita-Plätze für u3- und ü3-Kinder erforderlich.
3. Maßnahmeplanungen
In der o.a. Verfahrenvorlage V/0005/2012 ist als wichtigstes Kriterium für den u3-Ausbau auf 40 %
und auch für weitere bedarfsdeckende ü3-Plätze u.a. die „Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen
(Finanzmittel und Personal)“ genannt worden.
3.1 Ausbauplanungen bei den Kindertageseinrichtungen
Der aktuelle Kita-Bericht für 2012 weist
570 u3-Plätze sind bis zum Jahr 2015 noch in der Umsetzung. Die damit verbundenen Errich-
tungsbeschlüsse sind zu einem großen Teil bereits vom Rat der Stadt Münster beschlossen wor-
den. Die noch ausstehenden Errichtungsbeschlüsse erfolgen mittels Einzelvorlagen zeitgleich zu
dieser Beratungskette oder bis spätestens Ende des Jahres. Die Inbetriebnahme der Plätze ist
nach dem bisherigen Planungsstand voraussichtlich für folgende Jahre vorgesehen:
• 2013 = 261 u3-Plätze
• 2014 = 265 u3-Plätze
• 2015 = 44 u3-Plätze
Abweichungen können sich im Zusammenhang mit den baulichen Zeitplanungen und der Bereit-
stellung der Bundes- und Landesförderung noch ergeben. Darüber hinaus bestehen weitere Pla-
nungsperspektiven, die den bedarfsgerechten Ausbau der u3-Plätze in Kindertagesein-richtungen
gerecht werden sollen. Über diese Perspektivplanungen wird im Rahmen gesonderter Vorlagen
berichtet bzw. werden entsprechende Beschlüsse vorbereitet.
V/0461/2012
- 4 -
Mit diesen Planungen kann bei einer gleichbleibenden Anzahl der u3-Kinder von heute 7.691 eine
u3-Versorgungsquote von 41,5 % bis zum Jahr 2015 erreicht werden.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen auch in der dort genannten Zeitplanung umgesetzt wer-
den können und es nicht im Zusammenhang mit den Errichtungsverfahren zu Verzögerungen
kommt.
3.2 Ausbauplanungen in der Kindertagespflege
Mit heute rd. 1.000 u3 Plätzen sind die u3-Plätze in der Kindertagespflege (KTP) in den vergange-
nen Jahren mehr als verdreifacht worden. Die Anzahl der KTP-Plätze stieg seit dem Kiga-Jahr
2005/2006 von 360 Plätzen auf heute 993 Plätze.
Die KTP-Versorgungsquote hat stieg im gleichen Zeitraum von 5,0% auf 12,9 %.
Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung für u3-Kinder ab dem 01.08.2013 sieht sowohl eine
Betreuung in einer Kita oder in der KTP vor (Zur Erinnerung: Kinder ab drei Jahren haben einen
Anspruch ausschließlich auf einen Kita-Platz).
Bund und Land haben bei der Ausgestaltung des u3-Rechtsanspruchs ein durchschnittliches Ver-
hältnis von 2/3-Kita-Plätzen und 1/3-KTP-Plätze zugrundegelegt.
Dieses Verhältnis konnte in Münster immer gut eingehalten werden. Mit heute 12,9 % KTP-Plätze
ist der Anteil der KTP an der Gesamtversorgung etwas größer als ein Drittel.
Diese KTP-Plätze können bereits jetzt schon gut genutzt werden, um den Eltern eine gute und
qualitative Alternative insbesondere für jüngere u3-Kinder in familienähnlichen Verhältnissen an-
zubieten (siehe auch Vorlage „Qualitativer Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes
Kindertagespflege“ V/0117/2011).
Bei einer Versorgungsquote von 40 % beträgt die Versorgungsquote durch die KTP bei einem An-
teil von 1/3 am Gesamtangebot 13,3 %. Mit den heutigen 12,9 % hat die KTP diesen Anteil bereits
annähernd erfüllt.
Für die Entwicklung der KTP bedeutet dieses, dass auch in den nächsten Jahren die KTP soweit
wie möglich ausgebaut wird. Die in der KTP noch möglichen Plätze können genutzt werden, um
kurzfristig Bedarfe abzudecken, die über 40 % hinausgehen und bieten somit eine wichtige Reser-
ve für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf u3-Betreuung.
Ein weiterer Ausbau kann jedoch nur erfolgen, wenn auch hierfür entsprechende Ressourcen (Fi-
nanzen und Personal zur Verfügung gestellt werden.
In dem Maße, wie die u3-Versorgung über 40 % ausgebaut werden muss, müssen auch entspre-
chende Platzzuwächse in der KTP planerisch entwickelt werden.
Wenn beispielweise eine Ausbauquote von 50 % umgesetzt werden soll, müssen über den heuti-
gen Ausbaustand von rd. 1.000 KTP-Plätzen hinaus neben den o.g. Kita-Plätzen auch rd. 230
neue KTP-Plätze geschaffen werden.
V/0461/2012
- 5 -
V/0461/2012
4. Fazit
Mit der hier vorgestellten Ausbauplanung in Verbindung mit der im Haushaltsentwurf 2012-2016
dargelegten Finanzplanung kann die Verwaltung die weitere Ausbauplanung konkret umsetzen.
Erforderliche und befristete zusätzliche Personalressourcen sollen im Rahmen des Stellenplanes
beantragt und jeweils im Einzelfall begründet werden.
Je nach der demografischen Entwicklung in Münster kann eine 40 %ige u3-Versorgungsquote bis
2015 erreicht werden.
I.V.
gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Anlagen:
1. Ratsantrag Nr. A-R/0075/2011
2. Verfahrensvorlage V/0005/2012
3. Auszug aus dem Kita-Bericht 2012
Antrag an den Rat Nr. A-R/0075/2011
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
28.11.2011
Antrag
Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren ausbauen
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die
Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bis zum Ende des Jahres 2014 auf 40 Prozent
bedarfsgerecht ausgebaut wird. Dabei sollen insbesondere Freie Träger bei der
Neuschaffung von U3-Betreuungsplätzen berücksichtigt bzw. unterstützt werden.
Ein entsprechendes Konzept mit Kostenschätzungen und Zeitplänen ist den zuständigen
Gremien zur Beratung und Verabschiedung vorzulegen.
Begründung
:
Obwohl die Stadt Münster seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen hat,
die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren auszubauen, zeigt sich, dass über das
bestehende Angebot hinaus immer noch eine sehr viel größere Nachfrage besteht. Aufgrund
sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen, aber auch eines geänderten
Unterhaltsrechts wird diese Nachfrage in den kommenden Jahren eher zu- als abnehmen.
Da Münster zudem eine steigende Geburtenrate aufweisen kann und weiterhin Zuzüge
junger Familien aus dem Umland zu verzeichnen hat, sollen in den kommenden Jahren über
die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 35 Prozent hinaus Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren geschaffen werden. Als kinderfreundlichste Stadt Deutschlands hat
Münster schon vor vielen Jahren einen vorbildlichen Weg bei der Kinderbetreuung
eingeschlagen, der konsequent weiter beschritten werden muss. Voraussetzung dafür ist,
dass Bund und Land sich in angemessener Weise an den Kosten der Kinderbetreuung
beteiligen.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg
Buddenbäumer
Olaf Dreßen
Edgar Drüge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von Göwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Teresa Küppers
Franz-Pius Graf von
Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Peter Wolfgarten
V/0005/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Antrag der CDU-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0075/2011 - "Betreuungsquote für Kinder unter drei
Jahren ausbauen"
Beratungsfolge
21.03.2012 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
1. Der Antrag der CDU-Fraktion A-R/0075/2011 -„Bet reuungsquote für Kinder unter drei Jah-
ren ausbauen“ (Anlage) wird zur Vorberatung an den Ausschuss für Kinder, Jugendliche
und Familien verwiesen.
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie die Betreuungsquote für Kinder unter drei
Jahren von 35 % bis zum Ende des Jahres 2014 auf 40 % ausgebaut werden kann.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung folgende Rahmenbedingungen prüft:
• Zielgerichtete Zurverfügungstellung der erforderli chen Flächen für neue Kindertagesein-
richtungen,
• Zeitnahe Investorenverfahren (auf der Grundlage de r Mietvereinbarungen des KiBiz),
• Bereitstellung der erforderlichen Bundes- und Land esförderung,
• Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen (Finanzmitt el und Personal) für den u3- und ü3-
Ausbau.
Begründung
1. Antragsanliegen
Antragsanliegen ist der Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren, um bis zum
Ende des Jahres 2014 eine Betreuungsquote von 40 % zu erreichen.
2. Ausbaustand in Münster
Bislang wurden insgesamt 1.460 neue Plätze für Kinder unter 3 Jahren geschaffen.
Die Versorgungsquote konnte von ursprünglich 9,9 % im Jahr 2005 auf 31,3 % im Jahr 2011/2012
erhöht werden.
Vorlagen-Nr.:
V/0005/2012
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau
Kratz-Trutti
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
02.03.2012
Öffentliche Beschluss vorlage
- 2 -
V/0005/2012
Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Zahl der Kinder in dieser Altersgruppe seit dem Kiga-
Jahr 2008/2009 kontinuierlich ansteigt. Sie stieg von 7079 Kindern in 2008/2009 auf 7555 Kinder in
2011/2012 an. Insbesondere im letzten Berichtszeitr aum hatte Münster sowohl einen hohen An-
stieg der Geburtenrate (7,4% in 2010), als auch übe rdurchschnittlich viele Familienzuzüge zu ver-
zeichnen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Famil ien hat den positiven Trend einer Geburten-
steigerung in den bisherigen Ausbauplanungen als He rausforderung berücksichtigt und so viele
neue Plätze geschaffen, dass trotz der Geburtenstei gerung eine Steigerung der u3 Quote auf 31,1
% möglich wurde. Dabei hat auch die Kindertagespfle ge einen wichtigen Beitrag geleistet. Die
Plätze der Kindertagespflege machen rund ein Drittel des Gesamtangebotes für u3- Kinder aus.
3. Voraussetzungen für den weiteren u3- Ausbau
Ob und wie die Versorgungsquote auf 40 % auszubauen ist, hängt angesichts der demographi-
schen Entwicklung von verschiedenen Voraussetzungen ab. Die Voraussetzungen umfassen ver-
schiedene Anforderungen wie unter Beschlusspunkt 2 genannt.
Zur Errichtung weiterer Kindertageseinrichtungen müssen entsprechend geeignete Flächen zur
Verfügung gestellt werden. Zeitnah sind alle Voraussetzungen zur Errichtung von Einrichtungen zu
schaffen. Unter anderem sind unter Beteiligung aller Ämter die planungs- , baulich- und bauord-
nungsrechtlichen Aspekte frühzeitig abzuklären.
Potentielle Investoren müssen auf der Grundlage der Mietvereinbarungen des Kibiz gewonnen
werden.
Die erforderlichen Bundes- und Landesmittel müssen bereitgestellt werden.
Zusätzliche städtische finanzielle und personelle Ressourcen müssen bereitgestellt werden, um
diese Mittel zu ergänzen, soweit dies in Abstimmung mit den finanzpolitischen Zielsetzungen
(Haushaltsausgleich bis 2020) möglich ist bzw. politisch mehrheitlich gewollt ist.
i.V.
Gez.
Dr. Andrea Hanke
Beigeordnete
Ergänzungsvorlage Beschluss
4187 Zeichen
V/0461/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Ausbau der Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren Beratungsfolge 07.11.2012 Hauptausschuss Vorberatung 07.11.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ausbau der u3 -Angebote bis zu einer Versorgungsquote von mindestens 40 % bis zu den Jahren 2014/2015 zu und nimmt zur Kenntnis, dass die Ausba u- planungen für die Kindertagesbetreuung im Kita -Bericht 2012 ausführlich dargelegt worden sind und dort grundsätzlich beschlossen wurden (V/0124/2012 – Auszug daraus s. Anlage 3). 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen einzelnen Ausbauplanungen, soweit sie noch nicht beschlossen worden sind, zur Beschlussreife vorzulegen und den parlamentarischen Gr emi- en (Bezirksvertretungen, beteiligte Fachausschüsse sowie HA und Rat) zur Entscheidung vorz ule- gen. II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem u3-Ausbau auf eine Versorgungsquote von mindestens 40 % bis voraussichtlich zum Jahr 2014 sind investive Mittel in Höhe von insgesamt 15,4 Mio. € erforderlich. Die zeitliche Veranschlagung der investiven Mittel erfolgt im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2012 und der Haushaltsplanaufstellung für die Jahre 2013ff. Die investiven Mittel sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2012 -2013 im HH -Entwurf wie folgt vorgesehen. Vorlagen-Nr.: V/0461/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 06.11.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0461/2012/1 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ki n- dertagesbetreuung Zeilen 08 und 11 Auszahlungen für Bauma ß- nahmen und Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 2012 2013 2014ff 0,9 Mio. 10,5 Mio. 4,0 Mio. Summe aller Auszahlungen/Saldo 15,4 Mio. Die Aufwendungen für die erforderlichen Betriebskosten für 2012 sind bereits im Teilergebnisplan berücksichtigt. Die erforderlichen Betriebskosten werden je nach Fertigstellung und Bereitstellung der zusätzl i- chen Plätze in den Jahren 2013ff entsprechend der Haushaltseckwerte Planung veranschlagt. Für die ab 2013 bis 2015 durch Neubau und Umstrukturierung entstehenden 570 u3 -Plätze sowie für 581 ü3-Plätze fallen Be triebskostenzuschüsse von rd. 9.0 Mio € an. Demgege n- über stehen Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rd. 3,5 Mio €. Die Aufwendungen ergeben sich aus den Zuschüssen zu den Kindpa uschalen für GI - und GII-Gruppen. Für die neuen Einrichtungen, für d ie bisher der Träger noch nicht feststeht, wurde der Zuschussbetrag für andere Träger (91%) angerechnet. Berücksichtigt wird da r- über hinaus die gesetzlich festgelegte Steigerung der Kindpauschalen pro Kindergartenjahr von 1,5 %. Die Aufwendungen fallen in A bhängigkeit von der Inbetriebnahme der Einric h- tungen bzw. der Plätze an. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun gen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2013 2014 2015ff. 2,2 Mio 1,0 Mio 0,3 Mio Landeszu- schüsse zu den Betriebs- kosten Zeile 15 Transferaufwendungen 2013 2014 2015ff 6,0 Mio 2,2 Mio 0,8 Mio Betriebskos- ten für Kitas freier Träger Zu allen hier vorgesehenen Einzelmaßnahmen (s. Anlage 3) wurden bzw. werden entsprechende Bundes- bzw. Landesmittel beantragt. Über die konkrete Höhe im Einzelfall lässt sich z.Z. keine verlässliche Aussage machen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2013ff erfolgt. - 3 - V/0461/2012/1 Begründung: In der Sitzung des AKJF vom 24.09.201 2 sagte die Verwaltung zu, für die durch Neubau und U m- strukturierung entstehenden Plätze im Kita -Bereich die f inanziellen Auswirkungen auf dem Teiler- gebnisplan transparenter darzustellen. I.V. gez. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Mauritzstraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0461/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.10.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37