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221414-01 ST

Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der Viktoriabrücke

Stellungnahme der Verwaltung 02.11.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 15.11.2022, TOP 6.32.1

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2589 Zeichen

Stellungnahme der Verwaltung 
öffentlich 
221414-01 ST 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
61 Stadtplanungsamt 
Dezernat: 
Dez. III 
 
 
 
 
 
Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der 
Viktoriabrücke 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme 
 
Inhalt der Stellungnahme: 
  
Die entstandenen „Trampelpfade“ im Bereich der Dreiecksinsel der 
Einmündung Viktoriabrücke / Endenicher Straße könnten eine befestigte 
Asphaltoberfläche erhalten und dem Fußgängerverkehr die Querung der 
Rechtsabbiegespur ermöglichen. Ein barrierefreier Ausbau ist allerdings 
aufgrund zukünftig anstehender Umbauarbeiten an diesem Knoten für die in 
Rede stehende zusätzliche Wegebeziehung vorerst nicht geplant. Eine 
barrierefreie Querung ist über den bereits vorhandenen signalisierten Überweg 
möglich.  
  
Die Signalisierung eines zusätzlichen Überweges über die Rechtsabbiegespur 
ist nicht möglich. Hierzu wären im Bereich des Gehwegs drei Signalgruppen für 
die Geradeausspur Individualverkehr (IV), Geradeausspur Radverkehr, 
Rechtsabbieger IV und Radverkehr erforderlich. Die Begreifbarkeit der 
Signalisierung mit drei Signalgebern (Signalgeber KFZ rechts (rot/gelb/dunkel), 
Signalgeber Rad geradeaus und Signalgeber rechts) ist nicht gegeben und 
würde zu Fehlinterpretationen führen. 
  
Bei möglicher Freigabe der Rechtsabbiegespur in der Kreuzung für den IV wäre 
beim Anfahren eine Gefährdung des geradeausfahrenden Radverkehrs zu 
befürchten. Die Signalisierung wäre mit dem Fußgängerüberweg und dem 
Hauptknoten zu koppeln. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle 
Verkehrsteilnehmenden führen, an einem Knotenpunkt, der heute schon eine 
recht geringe Qualitätsstufe F aufweist. Eine derartige scheinbare 
Verbesserung für den Fußverkehr geht mit einer Verschlechterung der 
rechnerischen Leistungsfähigkeit des Knotens einher. Dieser Umstand könnte 
sich negativ auf die Förderung der Maßnahme auswirken.  
  
Durch anhaltende und sich rückstauende Fahrzeuge würde der Rechtsabbieger 
des Radverkehrs auf der Rampe erheblich beeinträchtigt werden, da die Rad- 
und auch die IV-Spur in Richtung Wittelsbacher Ring zugestaut würden. 
  
Die Verwaltung strebt die Umplanung des gesamten Knotenpunktes an. In 
diesem Rahmen soll die in Rede stehende Fußgängerführung geplant werden. 
Bei entsprechender Beschlussfassung könnte die Verwaltung für eine 
provisorische zusätzliche Querungsmöglichkeit die Einrichtung einer nicht 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
signalisierten Fußgängerquerung prüfen. 
 
 
 
Anlage/n 
Keine 
 
Seite 2 von 2

Beratungsverlauf (1)

15.11.2022 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.32.1 Kenntnisnahme

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Endenicher Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
221414-01 ST
Typ
Stellungnahme der Verwaltung
Datum
02.11.2022
Erstellt
18.01.2026 04:40