221414-01 ST
Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der Viktoriabrücke
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Sammeldokument öffentlich
2589 Zeichen
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 221414-01 ST Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Erhöhung der Fußgängerfreundlichkeit an der Viktoriabrücke Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 15.11.2022 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die entstandenen „Trampelpfade“ im Bereich der Dreiecksinsel der Einmündung Viktoriabrücke / Endenicher Straße könnten eine befestigte Asphaltoberfläche erhalten und dem Fußgängerverkehr die Querung der Rechtsabbiegespur ermöglichen. Ein barrierefreier Ausbau ist allerdings aufgrund zukünftig anstehender Umbauarbeiten an diesem Knoten für die in Rede stehende zusätzliche Wegebeziehung vorerst nicht geplant. Eine barrierefreie Querung ist über den bereits vorhandenen signalisierten Überweg möglich. Die Signalisierung eines zusätzlichen Überweges über die Rechtsabbiegespur ist nicht möglich. Hierzu wären im Bereich des Gehwegs drei Signalgruppen für die Geradeausspur Individualverkehr (IV), Geradeausspur Radverkehr, Rechtsabbieger IV und Radverkehr erforderlich. Die Begreifbarkeit der Signalisierung mit drei Signalgebern (Signalgeber KFZ rechts (rot/gelb/dunkel), Signalgeber Rad geradeaus und Signalgeber rechts) ist nicht gegeben und würde zu Fehlinterpretationen führen. Bei möglicher Freigabe der Rechtsabbiegespur in der Kreuzung für den IV wäre beim Anfahren eine Gefährdung des geradeausfahrenden Radverkehrs zu befürchten. Die Signalisierung wäre mit dem Fußgängerüberweg und dem Hauptknoten zu koppeln. Dies würde zu längeren Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmenden führen, an einem Knotenpunkt, der heute schon eine recht geringe Qualitätsstufe F aufweist. Eine derartige scheinbare Verbesserung für den Fußverkehr geht mit einer Verschlechterung der rechnerischen Leistungsfähigkeit des Knotens einher. Dieser Umstand könnte sich negativ auf die Förderung der Maßnahme auswirken. Durch anhaltende und sich rückstauende Fahrzeuge würde der Rechtsabbieger des Radverkehrs auf der Rampe erheblich beeinträchtigt werden, da die Rad- und auch die IV-Spur in Richtung Wittelsbacher Ring zugestaut würden. Die Verwaltung strebt die Umplanung des gesamten Knotenpunktes an. In diesem Rahmen soll die in Rede stehende Fußgängerführung geplant werden. Bei entsprechender Beschlussfassung könnte die Verwaltung für eine provisorische zusätzliche Querungsmöglichkeit die Einrichtung einer nicht Seite 1 von 2 Seite 2 —— signalisierten Fußgängerquerung prüfen. Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Endenicher Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 221414-01 ST
- Typ
- Stellungnahme der Verwaltung
- Datum
- 02.11.2022
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40