CDU-Fraktion: Rechtliche Beurteilung des § 20 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund;hier: Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme der Verwaltung 36261-24/1
Stand: Am 19.11.2024 in der Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis genommen.
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CDU-2020-0101 af (2024-09-03) Rechtliche Beurteilung des Par 20 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
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