Mandari Insight

V/0811/2021

Übertragung der Namensrechte für Teilflächen städtischer Sportanlagen an Vereine im Rahmen von Überlassungsverträgen

Vorlagen 25.10.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 09.02.2022, TOP 3

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1196 Zeichen

Anlage A zur V/0811/2021
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage sollen Vereine die Möglichkeit erhalten, aus der Verwertung der Namensrechte
für T eilflächenstädtischer Sportanlagen - die ihnen im Rahmen von Überlassungsverträgen zur
Nutzung zur Verfügung stehen - wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Vereinen eine Möglichkeit zu eröffnen, weitere
Einnahmequellen zu generieren, um den steigenden Kostendruck auffangen und insbesondere
die teilweise geforderten Eigenbeteiligungen erbringen zu können.
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beschlussvorlage

3821 Zeichen

V/0811/2021
V/0811/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Übertragung der Namensrechte für T eilflächenstädtischer Sportanlagen an Vereine im Rahmen
von Überlassungsverträgen
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass Namensrechte für T eilflächenstädtischer Sportanlagen
an Vereine im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Vermarktung übertragen werden.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem
Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Sportamt
14.12.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Peters
T elefon:492-5210
PetersR@stadt-muenster.de

- 2 -
V/0811/2021
Begründung:
Zu Punkt 1 der Sachentscheidung
Die Stadt Münster hält ein breites Angebot von Sportstätten vor, die durch Überlassungsverträge
Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben zum
Erhalt der Sportstätten werden den Vereinen gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse gewährt.
Der Kostendruck auf Sportvereine - u. a. zur Verbesserung der Attraktivität und Angebotsvielfalt im
Bereich der Kinder- und Jugendförderung - ist in letzter Zeit stetig gestiegen. Gleichzeitig müssen die
Vereine von ihnen zu tragende Eigenbeteiligungen (beispielsweise bei der Errichtung von
Kunstrasenplätzen) erwirtschaften. Deshalb versuchen die Vereine weitere Einnahmequellen zu
generieren und sind mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, Namensrechte wirtschaftlich
nutzen zu dürfen.
Die Stadt Münster ist Eigentümerin der überlassenen Sportanlagen und damit auch Inhaberin des
Namensrechts. Das hat zur Folge, dass die Stadt Münster den Sportvereinen das Namensrecht für
die Sportanlage oder T eile der Anlage zur Nutzung übertragen muss, wenn diese einen
wirtschaftlichen Nutzen aus der Vermarkung des Namensrechts erzielen wollen.
Die Übertragung des Namensrechts für die gesamte Sportanlage auf Sportvereine soll dabei jedoch
nicht erfolgen, damit die Sportstätten nicht in Abhängigkeit von der Laufzeit der Sponsorenverträge
ihre Namen ändern und durch die Umbenennung ihre städtische Identität verloren geht. Es soll
vielmehr für abgrenzbare T eile der Sportanlagen, z. B. Fußballplätze, während eines bestehenden
Überlassungsvertrags das Namensrecht auf die Sportvereine übertragen werden. So können
insbesondere für die Eigenbeteiligung bei Kunstrasenplätzen Sponsoren gefunden werden. Die
Vereine können für die Dauer der Nutzungsüberlassungsverträge für diese T eilflächenselbstgewählte
Namen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vergeben und die durch den Werbeeffekt ihnen
zufließenden kommerziellen Vorteile verwerten. Die steuerrechtliche Bewertung des Sponsorings liegt
in der Verantwortung der jeweiligen Vereine.
Zu Punkt 2 der Sachentscheidung
Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür
arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der
Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen
dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die
Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen.
In Vertretung
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlage:
Anlage A

Beratungsverlauf (9)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.01.2022 Sportausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0811/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.10.2021
Erstellt
25.10.2021 15:20