V/0811/2021
Übertragung der Namensrechte für Teilflächen städtischer Sportanlagen an Vereine im Rahmen von Überlassungsverträgen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0811/2021 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage sollen Vereine die Möglichkeit erhalten, aus der Verwertung der Namensrechte für T eilflächenstädtischer Sportanlagen - die ihnen im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Nutzung zur Verfügung stehen - wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Vereinen eine Möglichkeit zu eröffnen, weitere Einnahmequellen zu generieren, um den steigenden Kostendruck auffangen und insbesondere die teilweise geforderten Eigenbeteiligungen erbringen zu können. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? Ja x Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0811/2021 V/0811/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Übertragung der Namensrechte für T eilflächenstädtischer Sportanlagen an Vereine im Rahmen von Überlassungsverträgen Beratungsfolge 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.01.2022 Sportausschuss Vorberatung 08.02.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 09.02.2022 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss stimmt zu, dass Namensrechte für T eilflächenstädtischer Sportanlagen an Vereine im Rahmen von Überlassungsverträgen zur Vermarktung übertragen werden. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung die Inhalte dieser Vorlage mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abgestimmt hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Sportamt 14.12.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Peters T elefon:492-5210 PetersR@stadt-muenster.de - 2 - V/0811/2021 Begründung: Zu Punkt 1 der Sachentscheidung Die Stadt Münster hält ein breites Angebot von Sportstätten vor, die durch Überlassungsverträge Vereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben zum Erhalt der Sportstätten werden den Vereinen gemäß der Sportförderrichtlinie Zuschüsse gewährt. Der Kostendruck auf Sportvereine - u. a. zur Verbesserung der Attraktivität und Angebotsvielfalt im Bereich der Kinder- und Jugendförderung - ist in letzter Zeit stetig gestiegen. Gleichzeitig müssen die Vereine von ihnen zu tragende Eigenbeteiligungen (beispielsweise bei der Errichtung von Kunstrasenplätzen) erwirtschaften. Deshalb versuchen die Vereine weitere Einnahmequellen zu generieren und sind mit dem Wunsch an die Verwaltung herangetreten, Namensrechte wirtschaftlich nutzen zu dürfen. Die Stadt Münster ist Eigentümerin der überlassenen Sportanlagen und damit auch Inhaberin des Namensrechts. Das hat zur Folge, dass die Stadt Münster den Sportvereinen das Namensrecht für die Sportanlage oder T eile der Anlage zur Nutzung übertragen muss, wenn diese einen wirtschaftlichen Nutzen aus der Vermarkung des Namensrechts erzielen wollen. Die Übertragung des Namensrechts für die gesamte Sportanlage auf Sportvereine soll dabei jedoch nicht erfolgen, damit die Sportstätten nicht in Abhängigkeit von der Laufzeit der Sponsorenverträge ihre Namen ändern und durch die Umbenennung ihre städtische Identität verloren geht. Es soll vielmehr für abgrenzbare T eile der Sportanlagen, z. B. Fußballplätze, während eines bestehenden Überlassungsvertrags das Namensrecht auf die Sportvereine übertragen werden. So können insbesondere für die Eigenbeteiligung bei Kunstrasenplätzen Sponsoren gefunden werden. Die Vereine können für die Dauer der Nutzungsüberlassungsverträge für diese T eilflächenselbstgewählte Namen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vergeben und die durch den Werbeeffekt ihnen zufließenden kommerziellen Vorteile verwerten. Die steuerrechtliche Bewertung des Sponsorings liegt in der Verantwortung der jeweiligen Vereine. Zu Punkt 2 der Sachentscheidung Ziel kommunaler Sportförderung ist die zeitgemäße, in die Zukunft gerichtete Sportentwicklung. Dafür arbeiten die Verwaltung und der Stadtsportbund Münster e.V. als Interessenvertretung der Sportvereine eng zusammen. Der in dieser Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag wurde im Rahmen dieser Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e.V. abgestimmt, um die Interessenvertretung der Sportvereine sicherzustellen. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage: Anlage A
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0811/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.10.2021
- Erstellt
- 25.10.2021 15:20