230684
Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023, hier: Street Food Festival Mai 2023
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Sammeldokument öffentlich
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Beschlussvorlage öffentlich 230684 Die Oberbürgermeisterin —— Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023, hier: Street Food Festival Mai 2023 Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Da die Veranstaltung bereits vom 27. bis 29. Mai 2023 stattfindet, ist eine Be- schlussfassung in der fristgemäß erreichbaren nächsten Sitzung am 31. Mai 2023 zu spät. Beschlussvorschlag Die Bezirksvertretung Beuel beschließt, dass ausnahmsweise und letztmalig das Street Food Festival mit Einzäunung und Eintritt stattfinden darf. Begründung: Grundsätzlich sind die von der Bezirksvertretung Beuel im Rahmen der Druck- sache 222284 am 7. Dezember 2022 beschlossenen Vorgaben für Veranstal- tungen an der Beueler Rheinpromenade den Veranstaltern bekannt gegeben worden. Lediglich im Fall des Street Food Festivals im Mai 2023 ist es gegenüber dem Veranstalter zu einer fehlerhaften Kommunikation gekommen. Dem Veranstal- ter wurde kommuniziert, dass die Untersagung der Einzäunung und des Ein- tritts erst ab 2024 gilt. Leider ist dies erst Ende März 2023 aufgefallen, und eine umgehende Rücksprache mit dem Veranstalter hat ergeben, dass er bereits Eintrittskarten in einer signifikanten Zahl verkauft hat. Eine jetzige Untersagung der Einzäunung und des Eintritts würde daher auf Seiten des Veranstalters zu einem erheblichen Schaden führen. Der Veranstalter spricht von einem finanzi- ellen Schaden in mindestens fünfstelliger Höhe, sollte die Veranstaltung ent- sprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel eingeschränkt oder ganz untersagt werden. Daher bittet die Verwaltung - auch unter Berücksichti- gung des Umstands, dass die beschlossenen Vorgaben einzig für die hier in Rede stehende Veranstaltung Auswirkungen zeigen - um ausnahmsweise und letztmalige Genehmigung der Veranstaltung mit Eintritt und Einzäunung. Für die gleiche Veranstaltung im September ist dem Veranstalter bekannt, dass sie nur ohne Einzäunung und Eintritt stattfinden darf. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Anlage/n Keine Seite 2 von 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen - mit Maßgabe
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- 230684
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 14.04.2023
- Erstellt
- 18.01.2026 04:40