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230684

Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023, hier: Street Food Festival Mai 2023

Beschlussvorlage 14.04.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Beuel, Sitzung am 17.04.2023, TOP 6.25

Sammeldokument öffentlich

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Sammeldokument öffentlich

2191 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
230684 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
——
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023, 
hier: Street Food Festival Mai 2023 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Da die Veranstaltung bereits vom 27. bis 29. Mai 2023 stattfindet, ist eine Be-
schlussfassung in der fristgemäß erreichbaren nächsten Sitzung am 31. Mai 
2023 zu spät. 
 
Beschlussvorschlag 
 
Die Bezirksvertretung Beuel beschließt, dass ausnahmsweise und letztmalig 
das Street Food Festival mit Einzäunung und Eintritt stattfinden darf. 
 
Begründung: 
 
Grundsätzlich sind die von der Bezirksvertretung Beuel im Rahmen der Druck-
sache 222284 am 7. Dezember 2022 beschlossenen Vorgaben für Veranstal-
tungen an der Beueler Rheinpromenade den Veranstaltern bekannt gegeben 
worden. 
 
Lediglich im Fall des Street Food Festivals im Mai 2023 ist es gegenüber dem 
Veranstalter zu einer fehlerhaften Kommunikation gekommen. Dem Veranstal-
ter wurde kommuniziert, dass die Untersagung der Einzäunung und des Ein-
tritts erst ab 2024 gilt. Leider ist dies erst Ende März 2023 aufgefallen, und eine 
umgehende Rücksprache mit dem Veranstalter hat ergeben, dass er bereits 
Eintrittskarten in einer signifikanten Zahl verkauft hat. Eine jetzige Untersagung 
der Einzäunung und des Eintritts würde daher auf Seiten des Veranstalters zu 
einem erheblichen Schaden führen. Der Veranstalter spricht von einem finanzi-
ellen Schaden in mindestens fünfstelliger Höhe, sollte die Veranstaltung ent-
sprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel eingeschränkt oder 
ganz untersagt werden. Daher bittet die Verwaltung - auch unter Berücksichti-
gung des Umstands, dass die beschlossenen Vorgaben einzig für die hier in 
Rede stehende Veranstaltung Auswirkungen zeigen - um ausnahmsweise und 
letztmalige Genehmigung der Veranstaltung mit Eintritt und Einzäunung. Für 
die gleiche Veranstaltung im September ist dem Veranstalter bekannt, dass sie 
nur ohne Einzäunung und Eintritt stattfinden darf. 
 
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
——
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

17.04.2023 Bezirksvertretung Beuel
TOP 6.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen - mit Maßgabe

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
230684
Typ
Beschlussvorlage
Datum
14.04.2023
Erstellt
18.01.2026 04:40