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V/0591/2018

Verlängerung "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte"

Vorlagen 17.07.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 21

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

16382 Zeichen

V/0591/2018 
V/0591/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verlängerung des Projektes "Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für 
Neuzugewanderte - Sport, Sprache, Integration" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.09.2018 Integrationsrat Anhörung 
   05.09.2018 Sportausschuss Vorberatung 
   05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und  
E-Government 
Vorberatung 
   19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   19.09.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung 
(BMBF) die dort für das Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote 
für Neuzugewanderte“ avisierte Projektverlängerung um weitere zwei Jahre zu beantragen.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit der Projektverlängerung die Weiterführung der 
Aufgaben im Sinne der BMBF-Förderrichtlinien (Transparenzschaffung, Vernetzung, 
Koordinierung, Beratung) zu verfolgen, und insbesondere den nachhaltigen Transfer in die  
operative Ebene unter Beteiligung der  Neuzugewanderten und relevanter  Akteurinnen und 
Akteure zu unterstützen. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
Sportamt 
 
15.08.2018 
 
Ihre Ansprechpartner: 
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@Stadt-Muenster.de 
Herr Willnath 
Telefon: 492-5200 
Willnath@Stadt-Muenster.de

- 2 - 
V/0591/2018 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Für die Maßnahmen entstehen folgende Erträge und Aufwendungen im Teilergebnisplan: 
 
Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen 
 Pos. Nr. Bezeichnung Bedarf 2019  Bedarf 2020  Bedarf 2021  
Zeile 02 Zuwendungen und 
allgemeine Umlagen    123.030,00 € 172.960,00 € 42.470,00 € 
Erträge gesamt   123.030,00 € 172.960,00 € 42.470,00 € 
Zeile 11 Personalaufwendungen     117.780,00 € 165.960,00 € 40.720,00 € 
Zeile 16 Sonstige ordentliche 
Aufwendungen 5.250,00 € 7.000,00 € 1.750,00 € 
Aufwand gesamt 123.030,00 € 172.960,00 € 42.470,00 € 
Saldo 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
 
Bisher sind keine Mittel für die Verlängerung der Maßnahme im Etatentwurf 2019 enthalten. Sie 
werden über Veränderungsblätter in die Etatberatungen 2019 eingebracht. 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass es sich bei dem Vorhaben um eine 100 % -Finanzierung des 
Bundes handelt, sodass keine zusätzlichen kommunalen Aufwendungen entstehen. 
Nicht separat aufgeführt und auch nicht förderfähig sind die pauschal nach KGSt zu 
berücksichtigenden Arbeitsplatzkosten (Raum inklusive Büroarbeitsplatz) sowie Kosten für die 
administrative Begleitung des Projektes durch das Amt für Schule und Weiterbildung.   
 
 
III Begründung 
 
Ausgangslage 
Projektverlauf von März 2017 bis März 2019 
 
Im Jahr 2015 hat das BMBF das damals zweijährige Förderprogramm „Kommunale Koordinierung der 
Bildungsangebote für Neuzugewanderte“ aufgelegt. Hinterg rund dieses Programms war die Absicht, 
auf kommunaler Ebene Bildungsangebote zu koordinieren und mit dem Ziel transparent zu machen,  
dass Entscheidungsträger Steuerungshilfen zur Verfügung haben . So können die Akteurinnen und 
Akteure wie auch die Neuzugewanderten bzgl. Sprachförder - und Integrationsmaßnahmen davon 
profitieren. 
 
Im Zuge der vermehrten Zuwanderung von geflüchteten Menschen 2015/16 entstand in Münster, wie 
in anderen Kommunen, eine Fülle von I nitiativen und Maßnahmen und damit einhergehend 
Unübersichtlichkeit. Es war trotz bereits ausgeprägter Netzwerkstrukturen hinsichtlich der 
Integrationsprozesse kaum möglich, die Vielzahl der verschiedenen Maßnahmen, die sich zudem an 
unterschiedliche Zielg ruppen richteten (unterschiedliche Rechtskreise, unterschiedliche 
Altersgruppen, unterschiedliche Herkunftsländer und damit Bleibeperspektiven) zu überblicken.  
 
Ausdrücklich setzt das BMBF -Programm mit seinem strategischen und konzeptionellen Ansatz 
zunächst darauf, für die Akteurinnen und Akteure einen Mehrwert dadurch zu schaffen, dass 
Unübersichtlichkeit aufgelöst und Transparenz geschaffen wird : für die Akteure, die Anbieter und 
letztlich für die Neuzugewanderten selbst. Aufbauend darauf können Be darfe identifiziert, 
Parallelstrukturen abgebaut, Angebotslücken geschlossen und praktische Arbeitshilfen abgeleitet 
werden. Diese Arbeitshilfen fußen auf Best-Practice-Beispielen und einer Analyse ihrer besonderen 
Gelingensbedingungen. Insbesondere letzte re sind für eine Übertragung auf andere kleinräumige 
Strukturen hilfreich.

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V/0591/2018 
 
 
Aufgabenfelder nach den Vorgaben des Bundes sind 
 
- die Initiierung und Koordinierung von Austausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren (Auf- 
bzw. Ausbau kommunaler Koordinierungsstrukturen),  
- die Identifizierung der Akteurinnen und Akteure und deren Angebote (stadtweit und 
sozialräumlich), 
- die Schaffung von Transparenz (ggf. Entwicklung entsprechender Instrumente) und 
- die Beratung von Entscheidungsinstanzen (z.B. im Hinblick auf Angebotslücken und 
passgenaue Ausgestaltung von Angeboten), 
 
um auf diese Weise auch Entscheidungshilfen für Politik und Verwaltungsführung, ggf. auch Dritte, zu 
liefern. 
 
Die Stadt Münster hat sich mit besonderem Fokus auf zwei definierte Handlungsfelder Sport und 
Sprache an dem Projekt beteiligt (vgl. V/0656/2016). Dabei wird neben der Sprachförderung auch der 
Sport als Initiator für gelingende Integration verstanden. Deshalb trägt das Projekt in Münster den 
Zusatz „Sport, Sprache, Integration“. Besonders  hinsichtlich der Verbindung von Sport und Sprache, 
aber auch in den einzelnen Handlungsfeldern , sollen interessierte Vereine, Institutionen, etc. durch 
die Bildungskoordination unterstützt werden. Beteiligte sind in Münster deshalb nicht nur 
Sprachanbieter, sondern in besonderer Weise auch die Sportvereine, der Stadtsportbund Münster 
e.V. (SSB), der Hochschulsport und die Sportwissenschaften der WWU Münster. 
 
In der bisherigen Projektlaufzeit (vgl. Zwischenbericht nach dem ersten Projektjahr V/0179/2018) 
wurden zunächst Grundlagen gelegt, Rechercheaufgaben verfolgt und Kontakte hergestellt sowie 
Netzwerke und Koordinierungsstrukturen auf- und ausgebaut. Zur Förderung von Transparenz tragen 
im Besonderen das dezernatsübergreifende Gremium Fachübergreifende K oordination der 
Integrationsprojekte sowie die in Vorbereitung befindliche Übersicht über die Bildungslandschaft für 
Neuzugewanderte bei. Bei den Gesprächen und Recherchen in den Stadtteilen/Sozialräumen wurden 
insbesondere die Bedarfe der Neuzugewanderten  identifiziert, wie z.B. Qualifizierungsangebote für 
Neuzugewanderte sowie Fortbildungen zum Umgang mit Traumata in Sport - und Sprachangeboten 
für Bildungsakteurinnen und -akteure, die mit Neuzugewanderten arbeiten. 
 
Mit dem eigens gegründeten Beirat Sport, Sprache, Integration, der zur Etablierung eines Netzwerks 
mit der Verbindung Sport und Sprache beiträgt, wurden bereits Maßnahmen zur Deckung dieser 
Bedarfe angestoßen. Erste Erfolge konnten bspw. bereits durch die Initiierung einer sprachsensiblen 
Übungsleiter-C-Ausbildung für Neuzugewanderte unter Federführung des SSB und Hochschulsports 
der WWU Münster verzeichnet werden. Diese soll eingebettet in das von der Staatskanzlei finanzierte 
Modellprojekt BOLAS (Berufliche Orientierung und Lizenz -Ausbildung S port)1 ab Januar 2019 in 
Münster stattfinden. Ebenso konnte in Anlehnung an den ermittelten Bedarf an Fortbildungen zum 
Umgang mit Traumata in Sport - und Sprachangeboten eine Fortbildung für das Ehrenamt initiiert 
werden. Diese wird am 06.11.2018 unter dem  Titel Flucht und Trauma: Stress - und 
Traumasensibilität im Umgang mit geflüchteten Menschen von dem SSB angeboten.  
 
Zur Förderung der lokalen Netzwerkbildung von Sprachkursträgern, ehrenamtlichen 
Sprachförderkräften, Lehrkräften, Sportvereinen, Flüchtlin gsinitiativen etc. organisieren die 
Bildungskoordinatorinnen am 31.10.2018 eine Fachtagung zum Thema Sprachförderung und 
Bewegung/Sport im Rathaus/Stadtweinhaus . Hier erhalten die Teilnehmenden neben einem 
fachlichen Input auch die Möglichkeit, Beispiele g elungener Praxis mit der Verbindung 
                                                
1 BOLAS besteht aus verschiedenen Qualifizierungsbausteinen: Jugendintegrationskurs, Sportw o-
che/Teambuilding, C -Lizenz-Ausbildung (SSB/LSB), Kompetenzfeststellung, Berufssprachkurs B2, Bewe r-
bungscoaching und Praktikum.

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V/0591/2018 
Sprachförderung und Bewegung/Sport 2 kennenzulernen und für ihre Institutionen, Vereine etc. 
anzupassen.  
 
Zu 1.:  
Beantragung der Projektverlängerung 
 
Aufgrund der weitreichenden Arbeitsfelder und deren Inhalte kann das Ziel der Förderschiene 
innerhalb von zwei Jahren nicht hinreichend erreicht werden. Deshalb wurde das Förderprogramm 
zur kommunalen Bildungskoordination für Neuzugewanderte bereits um wei tere zwei Jahre vom 
BMBF verlängert. Alle geförderten Kreise und kreisfreien Städte (insgesamt ca. 325) wurden 
aufgefordert, eine Verlängerung zu beantragen.  
Dies ist auch für die Stadt Münster sehr sinnvoll: Einerseits ist der eigentliche Projektauftrag noch 
fortzuführen; es bedarf vor allem für die Erfassung der Angebote sowie der stadtteilspezifischen 
Strukturen weiterer Recherche und Gespräche. Entscheidend ist aber für die zweite Förderphase, 
aus der Analyse der Bildungslandschaft stadtteilspezifisch sowie stadtteilübergreifend Maßnahmen 
entstehen zu lassen und ein Wirksamwerden vor Ort zu erreichen. Die Übertragung in praktische 
Unterstützung steht in der zweiten Förderphase im Mittelpunkt. 
 
Insbesondere das aufgebaute Netzwerk Sport und Sprache, aus dem in kürzester Zeit konkrete 
Maßnahmen erwachsen sind, gilt es über das Projekt hinaus nachhaltig zu verstetigen.  
 
Die Projektverlängerung ist bis Ende September 2018 beim Bund zu beantragen. 
 
Zu 2.:  
Weiterführung des Projekts „Kommunale Koordini erung der Bildungsangebote für 
Neuzugewanderte—Sport, Sprache, Integration“ 
 
Im Zeitraum 2019 – 2021 wird sich die Bildungskoordination in Münster der Weiterführung und 
Vervollständigung ihrer bisherigen Aufgaben im Rahmen der Förderrichtlinie des BMBF (siehe oben 
Ausgangslage) widmen: So z.B. der weiteren Erfassung und Abbildung von Bildungsangeboten und 
Netzwerkstrukturen in den Stadtteilen, um Transparenz herzustellen und Möglichkeiten der 
Vernetzung und Kooperation auf operativer Ebene zu erweitern, der  Verstetigung des Netzwerkes 
Sport und Sprache  und der Ausgestaltung der im Beirat entwickelten Ideen (bspw. der Ausbildung 
von Sport - und Sprachlotsen) sowie der Beratung von Entscheidungsinstanzen im Hinblick auf 
Angebotslücken, die besonderen Netzwerkst rukturen in den Stadtteilen und die Übertragbarkeit von 
Beispielen gelungener Praxis auf Stadtteile ähnlicher Strukturen.  
 
Um das Projekt wirksam werden zu lassen, werden die Ergebnisse in praktische Hilfen für die 
Akteurinnen und Akteure vor Ort übersetz t (Übersicht über die Angebote, Hilfen zur Kommunikation 
und Ansprache der Zielgruppe etc.). Dieser Transfer ist für die Bildungskoordination in der 
Verlängerungsphase  ein wesentliches Ziel. Für die operative Umsetzung von Maßnahmen spielen in 
den zwei Ha ndlungsfeldern Sport und Sprache besonders der SSB, die Sportvereine, der 
Hochschulsport, die Sprachkursanbieter, ehrenamtliche Initiativen, Sozial - und Wohlfahrt sverbände 
etc. eine wichtige Rolle. 
 
So wird vor allem die enge Zusammenarbeit mit dem Sportam t und dem SSB genutzt, um Integration 
durch Sport auf operativer Ebene durch diese Partner weiter voranzutreiben. Denn im Handlungsfeld 
Sport zeigte sich bspw., dass es trotz der bereits erfolgten Öffnung vieler Sportvereine für die 
Bedarfe Neuzugewanderter und dem Leben von Willkommenskultur immer noch Hindernisfaktoren für 
Neuzugewanderte gibt, bestehende Sportangebote wahrzunehmen. In Kooperation mit dem 
Kommunalen Integrationszentrum (KI) und Studierenden der Fachhochschule für öffentliche 
Verwaltung (FHöV) konnten hierzu mittels Befragungen von Geflüchteten, Flüchtlingsinitiativen und 
Sozialarbeitern bereits erste Hindernisfaktoren, wie eingeschränkte Möglichkeiten der 
                                                
2 Folgende Workshops werden angeboten:  1) „Bewegte Sprache“, 2) „heim:ART“ interkulturelles Integration s-
projekt, 3) Sprachsensibler Sportunterricht

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V/0591/2018 
Kinderbetreuung, die Unkenntnis über hiesige Vereinsstrukturen, zeitlich verbindliche  Kurs-
/Trainingszeiten ausgemacht werden. Diesen wird bereits durch Maßnahmen der Ämter, Vereine, 
Flüchtlingsinitiativen etc. im Rahmen ihrer Möglichkeiten begegnet. Um der Unkenntnis über die 
hiesigen Vereinsstrukturen entgegenzuwirken, gibt der SSB Ende 2018 beispielsweise eine 
Broschüre heraus, die die bestehende Auflistung des Sportamts über Angebote und Kontakte der 
Sportvereine um mehrsprachige Erläuterungen zu der hiesigen Sportvereinskultur ergänzt (Wie 
funktioniert Sport im Sportverein, warum ist e s sinnvoll Sport im Verein zu betreiben etc.) und 
Sportarten beschreibt.     
 
Für die zweite Projektphase ist in Kooperation mit dem SSB, dem Sportamt und den 
Sportwissenschaften der WWU Münster eine intensivere Befragung von Sportvereinen (u.a. SC 
Westfalia Kinderhaus, Wasser + Freizeit e.V. und Münsters Stützpunktvereinen wie SC Münster 08, 
BSV Roxel, Frauensportverein Münster) und Neuzugewanderten geplant. Diese wird sowohl 
genderspezifische als auch soziokulturelle Aspekte genauer in den Fokus nehmen  (z.B. die genauen 
Bedarfe von neuzugewanderten Frauen im Hinblick auf Sportangebote) , um daran anschließend 
Weiterentwicklungen bedarfsorientiert an den Wünschen der Vereine sowie der Neuzugewanderten 
zu forcieren. Ein Ziel hierbei ist es u.a., die Hindernis faktoren für Neuzugewanderte, an 
Sportangeboten teilzunehmen, weiter abzubauen. Die Bildungskoordination wird diesen Prozess 
konzeptionell begleiten, z.B. anknüpfend an den ermittelten Bedarfen Gelingensbedingungen ableiten 
und diese an kommunale Entscheidungsträger sowie an Sportvereine, Begegnungszentren, 
ehrenamtliche Initiativen etc. in den Sozialräumen kommunizieren.    
 
Im Bereich der Sprachförderung haben sich ebenfalls deutliche Bedarfe herausgestellt, deren 
Deckung von der Bildungskoordination angestoßen wird. Diese bestehen beispielsweise bei 
neuzugewanderten Schülerinnen und Schülern im Übergang Schule und Beruf: Trotz ihrer zum Teil 
sehr ho hen Motivation und der ausgeprägten Hilfsbereitschaft der Lehrenden erreichen viele von 
ihnen nicht oder nur schwer die für die Ausbildung oder den Berufseinstieg vorgesehenen 
Sprachniveaustufen (B1, ggf. B2). Selbst diejenigen, die diese erreichen, haben zum größten Teil 
erhebliche Schwierigkeiten, im theoretischen Teil der Ausbildung zu bestehen.  
Hier geht es darum, weitere Unterstützungsmöglichkeiten (wie beispielsweise die 
Einstiegsqualifizierung plus Sprache)  zu ermitteln, diese an Entscheidungsträger  zu kommunizieren 
und ressortübergreifend anzusetzen.  
 
Im Hinblick auf die Gestaltung sprachlicher Bildungsangebote soll zudem die Perspektive 
(Neu)Zugewanderter eine stärkere Berücksichtigung finden, um Partizipation am gesellschaftlichen 
Leben zu förder n. Hierfür wird eine intensivere Zusammenarbeit mit Migrantenselbstorganisationen 
angestrebt. Bereits in einem Fachgespräch mit dem KI, einer MSO und einem Begegnungszentrum 
wurde zusammen u.a. eine gute Verankerung im Quartier entwickelt um künftig als MSO erfolgreicher 
wirksam zu werden.  
 
Das BMBF fördert zu 100 % die kompletten Arbeitgeberbruttokosten für zwei Stellen E 13 
(Vollzeitäquivalent) sowie erforderliche Reise - und Fortbildungskosten, denn dem Bund geht es mit 
diesem Förderprogramm darum, eine zentrale kommunale Koordinierung der Bildungsarbeit im Sinne 
der Integration Neuzugewanderter zu etablieren. Unterstützt wird die Arbeit durch die Transferagentur 
für Großstädte. Die Verwaltung wird  nach der Zustimmung des Rates zu dieser Vorlage für das 
Projekt (Antragsschluss: 30.09.2018) den Verlängerungsantrag beim BMBF stellen. 
 
I.V.       I.V. 
 
gez.       gez. 
Thomas Paal      Cornelia Wilkens  
Stadtdirektor      Stadträtin 
 
Anlage:  
Anlage A

Anlage A

3702 Zeichen

Anlage A zur V/0591/2018 
Kurzüberblick 
Verlängerung des Projekts  
„Kommunale Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte – Sport, Sprache, In-
tegration“ 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird die Verlängerung des Projekts „Kommunale Koordinierung der Bildungsan-
gebote für Neuzugewanderte – Sport, Sprache, Integration“ verfolgt.  
 
Teilziele lauten: 
1) Weiterführung der Aufgaben im Sinne der Förderrichtlinien (Identifizierung, Transparenzschaf-
fung, Koordinierung, Beratung)  
2) Nachhaltiger Transfer in die operative Ebene unter der dortigen Beteiligung von Neuzuge-
wanderten und der relevanten Bildungsakteurinnen und -akteure der Handlungsfelder Sport 
und Sprache  
 
Zielerreichung:  
In der bisherigen Projektlaufzeit seit März 2017 wurden Koordinierungs- und Netzwerkstrukturen 
in den Handlungsfeldern Sport und Sprache auf- und ausgebaut und es wurde an der Herstellung 
von Transparenz über die Bildungslandschaft für Neuzugewanderte gearbeitet. Darauf aufbauend 
wurden Angebotslücken identifiziert, über diese informiert und ihre Schließung angestoßen (vgl. 
Zwischenbericht nach dem ersten Projektjahr V/0179/2018). 
Mit der Fortführung der Aufgaben im Sinne der Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bil-
dung und Forschung (BMBF) soll die nachhaltige Verstetigung der aufgebauten Koordinierungs- 
und Netzwerkstrukturen erzielt werden. Zudem soll die Schaffung von Transparenz über die ge-
samtstädtische und stadtteilspezifische Bildungslandschaft für Neuzugewanderte mit der Veröf-
fentlichung einer webbasierten Übersicht über die Bildungsakteurinnen und -akteure abgeschlos-
sen werden.  
Aufbauend auf den ermittelten Angeboten, Bedarfen und stadtteilspezifischen Strukturen soll die 
Projektverlängerung zudem gezielt dazu genutzt werden, konzeptionelle Hilfestellungen bei der 
operativen Umsetzung (weiter)entwickelter Sport- und Sprachförderangebote in den Stadtteilen 
wie auch stadtweit zu geben. Dies unter Beteiligung von Neuzugewanderten und relevanten Bil-
dungsakteurinnen und -akteure.  
 
Die Vollfinanzierung der zwei tätigen Bildungskoordinatorinnen durch das BMBF für die beiden 
Folgejahre wird bis Ende September 2018 beim Bund beantragt.

Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen  für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja x Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan 2019 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Die Mittel werden über Veränderungsblätter in die Etatberatungen für 2019 eingebracht. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Grundlage dieses Projektes: Ratsbeschluss vom 28.09.2016 zur Vorlage V/0656/2016 „Kommunale 
Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte, Sport, Sprache, Integration – Antrag 
der Stadt Münster“. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Vorlage macht Aussagen zu den Querschnittsthemen Migration und Gleichstellung: 
 
Sie stellt auszugsweise dar, welche Angebotslücken im Bereich der Sprachförderung und des 
Sports für Neuzugewanderte in Münster zum derzeitigen Projektzeitpunkt zu verzeichnen sind 
und mit welcher Methodik deren Schließung angestrebt wird. 
 
Zudem beschreibt sie die Initiierung und konzeptionelle Begleitung einer Befragung von Sportver-
einen und Neuzugewanderten, die u.a. genderspezifische und soziokulturelle Aspekte in den 
Blick nehmen wird.

Beratungsverlauf (8)

04.09.2018 Integrationsrat
TOP 2.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2018 Sportausschuss
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.09.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.09.2018 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0591/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.07.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37