0450/2024
Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Jahresbericht 2023 und Ausblick 2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/6 Vorlagen-Nummer 05.02.2024 0450/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 27.02.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Queerpolitik 07.03.2024 Jugendhilfeausschuss 12.03.2024 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 12.03.2024 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 19.04.2024 Kommunales Integrationsmanagement (KIM) Jahresbericht 2023 und Ausblick 2024 Zusammenfassung in einfacher Sprache Menschen, die neu aus dem Ausland nach Köln gekommen sind oder bereits länger hier leben, können sich beim Kommunalen Integrationsmanagement in den Stadtbezirken beraten lassen. Seit 2021 wurden über 800 Menschen von 12 Trägern beraten. Spezielle Angebote gibt es für Menschen mit Behinderung oder für queere Menschen. Um die Abläufe in der Verwaltung zu verbessern, arbeiten 18 Organisationen wie Ausländerbehörde und Jobcenter zusammen und planen, wie sie besser zusammenarbeiten können. Im Jahr 2023 wurden 14 Beratungsfälle be- sonders genau untersucht. Themen waren unter anderem Arbeitserlaubnisse und der Wechsel vom Sozialamt zum Jobcenter. Die Ergebnisse sollen genutzt werden, um Abläufe besser und schneller für die Menschen zu machen. Im kommenden Jahr soll die Zusammenarbeit auch durch ein neues Computerprogramm unterstützt werden. Die Beratungsstellen haben derzeit finanzielle Probleme, weil sie höhere Löhne und andere Kosten zahlen müssen. Jahresbilanz KIM 2023 Im Mai 2021 hat der Rat der Stadt Köln die Teilnahme am Landesprogramm Kommunales In- tegrationsmanagement (KIM) beschlossen. Dadurch wurde ein rechtskreisübergreifendes, ein- zelfallbezogenes Case Management eingerichtet sowie die Implementierung einer Gesamtko- ordination im Kommunalen Integrationszentrum (Vorlage 1004/2021). Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Fortführung des Programms beschlossen (Vorlage 2904/2022). Die Stadt Köln begrüßt ausdrücklich die vom Land ermöglichte Verstetigung des Programms KIM. Alle Stellen bei KIM konnten 2023 besetzt werden, ein Großteil der Beratungsstellen sind seit 2023 voll ausgelastet und die Fallzahlen haben sich im Vergleich zu 2022 verdoppelt. Durch die Gesamtkoordination wurden aus Fällen resultierende Themen systematisch ver- arbeitet und mit allen wichtigen Akteur*innen wurde eine Basis-Kooperationsvereinba- rung verabschiedet, die erstmalig ein bestimmtes Lösungsverfahren („Produktionsnetzwerk“ 2 nach Vorgabe des Landes) für auftretende systemische Herausforderungen auf kommunaler Ebene regelt. Aktuelle Statistik aus dem Case Management Die Beratung im Rahmen des KIM Case Managements wird derzeit von 12 Trägern der freien Wohlfahrtspflege mit insgesamt 14 Vollzeitstellen durchgeführt. Sie richtet sich an alle Köl- ner*innen mit internationaler Familiengeschichte, die nicht vorrangig durch das Jobcenter integrativ beraten werden (Übersicht Beratungsstellen). Insbesondere umfasst die Zielgruppe Menschen mit dem Aufenthaltsstatus Duldung oder Aufenthaltsgestattung. Zwei der 14 Vollzeit- stellen bieten zielgruppenspezifisches Case Management für Menschen mit Behinderungen und Menschen aus der queeren Community an. Seit dem Programmstart im August 2021 bis zum Stichtag 31.12.2023 wurden insgesamt 809 Fälle (Einzelpersonen oder Familiensysteme) im Rahmen des KIM beraten. Dies umfasst die Begleitung von 417 Case Management Fällen mit langfristigen, komplexen Unterstützungsbe- darfen und 392 Kurz- oder Verweisberatungen. In 10 % der Fälle gab es Beratungsbedarfe zu behinderungsspezifischen Fragestellungen. Die Beratung wurde von Personen mit insgesamt 46 verschiedenen Staatsangehörigkeiten aufgesucht. Die Hauptherkunftsländer der ratsuchenden Personen im KIM sind der Irak (130 Fälle), Syrien (103 Fälle), Afghanistan (60 Fälle) und die Ukraine (46 Fälle). Das KIM Case Management wird insbesondere von Menschen mit Fluchtbiografie in Anspruch genommen. 13 % der Ratsuchenden wurde der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlings- konvention zuerkannt. 9 % der Ratsuchenden sind subsidiär schutzberechtigt gemäß § 4 Asyl- gesetz. Weitere 10 % der KIM Adressat*innen verfügen über eine Duldung gemäß § 60a Auf- enthG. Strukturelle Zusammenarbeit Im vergangenen Jahr wurden 14 sogenannte Fallrekonstruktionen durchgeführt und es wurde eine Arbeitsgruppe zum Thema Arbeitserlaubnis gebildet. Zwei weitere Arbeitsgruppen werden aktuell gegründet, unter anderem zum Thema Rechtskreiswechsel. Eine Fallrekonstruktion hat das Ziel, aus mehreren sich ähnelnden Einzelfällen aus der Bera- tungspraxis das „Allgemeine“ bei einer Problematik herauszuarbeiten und in weiteren Schritten mit allen Beteiligten gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Im ersten Schritt werden mehrere Fälle aus der Beratungsarbeit des Case Management gesammelt und mit der Koordi- nation aufbereitet: In einer Arbeitsgruppe mit den Beteiligten aus den Behörden und weiteren Organisationen findet die Festlegung auf ein übergeordnetes Thema statt und mögliche Lö- sungswege werden gesucht. Wenn keine Lösung erzielt werden kann, wird die Leitungsebene der jeweiligen Behörden in der KIM-Lenkungsgruppe informiert und diese kann eine Projekt- gruppe einberufen, die sich vertieft mit dem Problem auseinandersetzt und mit weiteren Ak- teur*innen eine Lösung erarbeitet. Der Einbezug der entscheidungsbefugten Leitungen ist be- sonders wichtig, um die gefundene Lösung auf allen Ebenen der Behörden durchzusetzen. Aufgrund der Dringlichkeit des Themas „Drittstaatler*innen aus der Ukraine“ wurde Mitte 2023 nach Durchführung einer Fallrekonstruktion eine Arbeitsgruppe gegründet, in der sich die relevanten Akteur*innen über bessere Teilhabechancen für diese Zielgruppe beraten ha- ben. Als Ergebnis wurde eine Ressourcenübersicht für die Beratungsstellen erstellt und die entsprechende Dienstleistungskette analysiert. Weiterhin wurde durch den Integrationsrat eine Anfrage zur Überprüfung der Finanzierung des Lebensunterhalts für diese Zielgruppe gestellt und durch das Jobcenter beantwortet. Kooperationsvereinbarungen Im Jahr 2023 fanden zwei Sitzungen der Lenkungsgruppe KIM statt, welche die wichtigsten Institutionen im Bereich der Teilhabe und Integration für Köln umfasst. Neben verschiedenen Ämtern der Verwaltung sind dies unter anderem die Bundesagentur für Arbeit, das BAMF, die 3 Sprecher*in der Interkulturellen Zentren und der Kölner Flüchtlingsrat. Eine Basis-Kooperati- onsvereinbarung, welche die Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene und institutioneller Ebene zwischen den Mitgliedern der Lenkungsgruppe und des Case Managements im Rah- men des KIM regelt, wurde durch die Mitglieder verabschiedet. Köln ist damit eine der ersten Kommunen in NRW, die das vom Land festgelegte neue Verfahren (Produktionsnetzwerk) konkret schriftlich festgehalten hat und aktuell erprobt. So können weitere Erkenntnisse zur Optimierung von Verwaltungsprozessen generiert werden. Ausblick und Chancen 2024 Für den Sommer 2024 plant das Land die Einführung einer landesweiten Datenbank für das Case Management. Dadurch soll eine umfassendere Auswertung der Beratungsdaten und -verläufe ermöglicht werden. Auch eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Trä- gern und der städtischen Koordination soll dadurch ermöglicht werden. Die Ausarbeitung von Individuellen Kooperationsvereinbarungen mit den wichtigsten Be- hörden wird aufgenommen. Diese sollen die konkrete Zusammenarbeit auf Arbeits- und Strukturebene regeln und sich auf bestimmte Verfahren im Umgang mit Fällen des KIM sowie weitere Kooperationsinstrumente beziehen. Herausforderungen und Risiken 2024: Aktuell stehen viele Träger der Wohlfahrtspflege aufgrund steigender Kosten für Personal- und Sachkosten finanziell unter Druck. Dies führt dazu, dass Träger des Case Management- möglicherweise aus dem Landesprogramm KIM aussteigen müssen. Ein solcher Ausstieg hätte zur Folge, dass Beratungsangebote für Menschen mit internationaler Familienge- schichte in Köln verloren gehen und der Erfolg des Programms erheblich gefährdet würde. Bereits jetzt bestehen Kooperationen mit Trägern für Zielgruppen wie Menschen mit Behinderung, die ohne die KIM-Finanzierung nicht möglich wären. Die Träger mit ihren Case Manager*innen verfügen über detaillierte Kenntnisse der Zielgruppe, haben einen nied- rigschwelligen Zugang und alle haben eine KIM Case Management Zertifizierung über die Pa- ritätische Akademie abgeschlossen. Somit können sie nicht nur qualifiziert beraten, sondern auch durch ihre Expertise dazu beitragen, das kommunale Verwaltungshandeln entspre- chend der KIM-Zielsetzung zu verbessern. Aus diesem Grund hat die Verwaltung eine Beschlussvorlage (2725/2023) inklusive Richtlinie zur Nutzung des städtischen Eigenanteils (11.000€ pro CM-Stelle) für die Verwendung von Sachkosten erarbeitet. Bisher war die Nutzung dieser Mittel ausschließlich für Personalkosten der Träger möglich, die weiterhin vorrangig sind. Die sich zurzeit in der politischen Beratung befindende Beschlussvorlage soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Träger zu ver- bessern. Gez. Reker
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0450/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 05.02.2024
- Erstellt
- 30.01.2024 09:59