V/0732/2014
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
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Beschlussvorlage
3304 Zeichen
V/0732/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat I
Betrifft
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung eines Einheitlichen
Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Beratungsfolge
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und
E-Government Vorberatung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
05.11.2014 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die bislang vom Kreis Warendorf für die Stadt Münster wahrgenommene Aufgabe des Ein-
heitlichen Ansprechpartners übernimmt ab dem 01.01.2015 der Kreis Steinfurt. Die Verwal-
tung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Änderungsvereinbarung, ggf. mit redakti o-
nellen Änderungen, abzuschließen.
Begründung:
Ende des Jahres 2006 trat die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/23/EG) in Kraft. Die Richtlinie
zielt darauf, bürokratische Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Diens t-
leistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes beizutragen.
Hierzu mussten sogenannte E inheitliche Ansprechpartner eingerichtet werden, über die alle Ve r-
fahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erfo r-
derlich sind, abgewickelt werden können.
In Nordrhein -Westfalen gibt es insgesamt 21 Einheitl iche Ansprechpartner. Die Kreise Borken,
Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Städte Hamm und Münster haben die Aufgabe
zwecks Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung im Rahmen einer Delegation (Öffent-
lich-rechtliche Vereinbarung) auf den Kre is Warendorf übertragen. Die entsprechende öffentlich -
rechtliche Vereinbarung wurde am 18.12.2009 unterzeichnet.
Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland hat am 28.12.2009 seine Arbeit aufgenommen. Von
Beginn an war vorgesehen, dass die Aufgabe nach einer bestimmten Zeit von einem anderen K o-
Vorlagen-Nr.:
V/0732/2014
Auskunft erteilt:
Herr Etienne
Ruf:
492-1114
E-Mail:
Etienne@stadt-muenster.de
Datum:
29.09.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0732/2014
operationspartner übernommen wird. Am Anfang waren hierfür zwei Jahre anvisiert. In der Sitzung
des Lenkungsausschusses am 04.02.2011 wurde vereinbart, dass die Aufgabe des Einheitlichen
Ansprechpartners aufgrund der geringen Inanspruchnahme und der guten Aufgabenwahrnehmung
erst einmal beim Kreis Warendorf bleiben sollte.
In der Landräte-Konferenz am 21.03.2014 haben sich die Behördenleiter darauf verständigt, dass
nach nunmehr fünf Jahren der Aufgabenwahrnehmung durch den Kreis Warendorf ab dem
01.01.2015 der Kreis Steinfurt diese Aufgabe übernehmen soll. Diese Vorgehensweise entspricht
dem ursprünglichen Gedanken der rotierenden Aufgabenübernahme. Notwendig ist eine Anpa s-
sung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage:
1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufga-
ben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein -Westfalen (EA -
Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstlei s-
tungen im Binnenmarkt
Anlage zur Vorlage V/0732/2014
2894 Zeichen
Anlage
1. Änderungsvereinbarung
zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung
Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen
(EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom
12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
Die Kreise/kreisfreien Städte
1. Borken, vertreten durch den Landrat Dr. Kai Zwicker und den Leitenden Kreisrechtsdirek-
tor Dr. Hermann Paßlick
2. Coesfeld, vertreten durch den Landrat Konrad Püning und den Kreisdirek tor Joachim L.
Gilbeau
3. Steinfurt, vertreten durch den Landrat Thomas Kubendorff und den Kreisdirektor Dr. Mar-
tin Sommer
4. Warendorf, vertreten durch den Landrat Dr. Olaf Gericke und den Kreisdirektor Dr. Heinz
Börger
5. Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeist er Thomas Hunsteger-Petermann und d ie
Erste Beigeordnete und Stadtbaurätin Rita Schulze Böing
6. Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Lewe und den S tadtdirektor
Hartwig Schultheiß
- nachfolgend Beteiligte genannt -
schließen gem. §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit
(GkG) die 1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übe r-
tragung und Wahrnehmung der Aufgaben des Einhei tlichen Ansprechpartners nach der
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstle istungen im Bi nnenmarkt (EU -
Dienstleistungsrichtlinie) vom 12.12.2006 (ABl. EG Nr. I 376 S. 36) und dem G esetz zur
Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW).
I.
Änderung
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Der Kreis Steinfurt übernimmt im Rahmen einer Delegation nach § 23 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
GkG ab dem 01.01.2015 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners als einheitliche
Stelle gem. § 71a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen
(VwVfG NRW) i n Verbindung mit den Artikeln 6 bis 8 der Richtlinie 2006/123/EG über
Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) für die Beteiligten.
II.
Inkrafttreten
Diese 1. Änderungsverein barung tritt am Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Be-
zirksregierung Münster, frühestens am 01.01.2015, in Kraft.
Anlage
………………………, den …………..
Kreis Borken _____________________ ______________________
Landrat Leitender
Kreisrechtsdirektor
Kreis Coesfeld _____________________ ______________________
Landrat Kreisdirektor
Kreis Steinfurt _____________________ ______________________
Landrat Kreisdirektor
Kreis Warendorf _____________________ ______________________
Landrat Kreisdirektor
Stadt Hamm _____________________ ______________________
Oberbürgermeister Erste Beigeordnete und
Stadtbaurätin
Stadt Münster _____________________ ______________________
Der Oberbürgermeister Stadtdirektor
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0732/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37