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V/0732/2014

Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Vorlagen 30.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 12

Beschlussvorlage

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Anlage zur Vorlage V/0732/2014

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Beschlussvorlage

3304 Zeichen

V/0732/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Einrichtung eines Einheitlichen 
Ansprechpartners im Rahmen der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und 
                     E-Government Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die bislang vom Kreis Warendorf für die Stadt Münster wahrgenommene Aufgabe des Ein-
heitlichen Ansprechpartners übernimmt ab dem 01.01.2015 der Kreis Steinfurt. Die Verwal-
tung wird beauftragt, die als Anlage beigefügte Änderungsvereinbarung, ggf. mit redakti o-
nellen Änderungen, abzuschließen. 
  
 
Begründung: 
 
Ende des Jahres 2006 trat die EU-Dienstleistungsrichtlinie (RL 2006/23/EG) in Kraft. Die Richtlinie 
zielt darauf, bürokratische Hindernisse abzubauen, den grenzüberschreitenden Handel mit Diens t-
leistungen zu fördern und damit zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes beizutragen. 
Hierzu mussten sogenannte E inheitliche Ansprechpartner eingerichtet werden, über die alle Ve r-
fahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erfo r-
derlich sind, abgewickelt werden können. 
  
In Nordrhein -Westfalen gibt es insgesamt 21 Einheitl iche Ansprechpartner. Die Kreise Borken, 
Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Städte Hamm und Münster haben die Aufgabe 
zwecks Verwaltungsvereinfachung und Kostenreduzierung im Rahmen einer Delegation  (Öffent-
lich-rechtliche Vereinbarung) auf den Kre is Warendorf übertragen. Die entsprechende öffentlich -
rechtliche Vereinbarung wurde am 18.12.2009 unterzeichnet.  
 
Der Einheitliche Ansprechpartner Münsterland hat am 28.12.2009 seine Arbeit aufgenommen. Von 
Beginn an war vorgesehen, dass die Aufgabe nach einer bestimmten Zeit von einem anderen K o-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0732/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Etienne 
Ruf: 
492-1114 
E-Mail: 
Etienne@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0732/2014 
operationspartner übernommen wird. Am Anfang waren hierfür zwei Jahre anvisiert. In der Sitzung 
des Lenkungsausschusses am 04.02.2011 wurde vereinbart, dass die Aufgabe des Einheitlichen 
Ansprechpartners aufgrund der geringen Inanspruchnahme und der guten Aufgabenwahrnehmung 
erst einmal beim Kreis Warendorf bleiben sollte.  
 
In der Landräte-Konferenz am 21.03.2014 haben sich die Behördenleiter darauf verständigt, dass 
nach nunmehr fünf Jahren der Aufgabenwahrnehmung  durch den Kreis Warendorf ab dem 
01.01.2015 der Kreis Steinfurt diese Aufgabe übernehmen soll. Diese Vorgehensweise entspricht 
dem ursprünglichen Gedanken der rotierenden Aufgabenübernahme. Notwendig ist eine Anpa s-
sung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer  
Stadtrat 
 
 
Anlage: 
1. Änderungsvereinbarung zur öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufga-
ben nach dem Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein -Westfalen (EA - 
Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 12.12.2006 über Dienstlei s-
tungen im Binnenmarkt

Anlage zur Vorlage V/0732/2014

2894 Zeichen

Anlage   
 
1. Änderungsvereinbarung 
zur Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung  
zur Übertragung der Aufgaben nach dem Gesetz zur Bildung  
Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen  
(EA - Gesetz NRW) in Verbindung mit der Richtlinie 2006/123/EG vom 
12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt 
 
 
Die Kreise/kreisfreien Städte 
 
1. Borken, vertreten durch den Landrat Dr. Kai Zwicker und den Leitenden Kreisrechtsdirek-
tor Dr. Hermann Paßlick 
2. Coesfeld, vertreten durch den Landrat  Konrad Püning und den Kreisdirek tor Joachim L. 
Gilbeau 
3. Steinfurt, vertreten durch den Landrat Thomas Kubendorff und den Kreisdirektor Dr. Mar-
tin Sommer 
4. Warendorf, vertreten durch den Landrat Dr. Olaf Gericke und den Kreisdirektor Dr. Heinz 
Börger 
5. Hamm, vertreten durch den Oberbürgermeist er Thomas Hunsteger-Petermann und d ie 
Erste Beigeordnete und Stadtbaurätin Rita Schulze Böing 
6. Münster, vertreten durch den Oberbürgermeister  Markus Lewe und den S tadtdirektor 
Hartwig Schultheiß 
 
- nachfolgend Beteiligte genannt -   
 
schließen gem. §§ 1 und  23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit 
(GkG) die 1. Änderungsvereinbarung zur  öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übe r-
tragung und Wahrnehmung der Aufgaben des Einhei tlichen Ansprechpartners nach der 
Richtlinie 2006/123/EG über Dienstle istungen im Bi nnenmarkt (EU -
Dienstleistungsrichtlinie) vom 12.12.2006 (ABl. EG Nr. I 376 S. 36) und dem G esetz zur 
Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen (EA-Gesetz NRW). 
 
I. 
Änderung 
 
§ 1 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: 
 
(1) Der Kreis Steinfurt übernimmt im Rahmen einer Delegation nach § 23 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 
GkG ab dem 01.01.2015 die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners als einheitliche 
Stelle gem. § 71a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein -Westfalen 
(VwVfG NRW) i n Verbindung mit den Artikeln 6 bis 8 der Richtlinie 2006/123/EG über 
Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie) für die Beteiligten.  
 
II. 
Inkrafttreten 
 
Diese 1. Änderungsverein barung tritt am Tag nach Bekanntmachung im Amtsblatt der Be-
zirksregierung Münster, frühestens am 01.01.2015, in Kraft.

Anlage   
………………………, den ………….. 
  
 
 
Kreis Borken   _____________________  ______________________ 
    Landrat    Leitender  
Kreisrechtsdirektor 
 
 
 
Kreis Coesfeld  _____________________ ______________________ 
    Landrat    Kreisdirektor 
 
 
 
 
Kreis Steinfurt   _____________________ ______________________ 
    Landrat    Kreisdirektor 
 
 
 
 
Kreis Warendorf  _____________________ ______________________ 
    Landrat    Kreisdirektor 
 
 
 
 
Stadt Hamm   _____________________  ______________________ 
Oberbürgermeister   Erste Beigeordnete und 
Stadtbaurätin 
 
 
 
Stadt Münster   _____________________  ______________________ 
    Der Oberbürgermeister  Stadtdirektor

Beratungsverlauf (3)

22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0732/2014
Typ
Vorlagen
Datum
30.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37