V/0349/2009
32. Änderung FNP - Beschluss über die Stellungnahmen - Abschließender Beschluss
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V-0349-2009-Anlage-2-Begruendung
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0349/2009 BEGRÜNDUNG zur 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße Inhalt Seite 1. Änderungsanlass / Planungsgrundlagen...............................................................................................2 2. Änderungsbereich..................................................................................................................................3 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................3 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung............................................... 3 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen .......................................... 4 4. Räumliche und strukturelle Situation .....................................................................................................5 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung .............................................................................5 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung ...........................................................................................6 6.1 Grundzüge der Änderung........................................................................................................... 6 6.2 Art der baulichen Nutzung.......................................................................................................... 8 6.3 Berücksichtigung von Umwelteinwirkungen............................................................................. 11 6.4 Altlasten / Altstandorte.............................................................................................................. 11 6.5 Denkmalschutz / Archäologie................................................................................................... 13 7. Kenndaten der 32. Änderung ..............................................................................................................13 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht ...................................................................................13 8.1 Rahmen der Umweltprüfung .................................................................................................... 13 8.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................13 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes..................................................... 13 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ......................................... 14 8.4.1 Mensch............................................................................................................................14 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .........................................................................15 8.4.3 Boden ..............................................................................................................................15 8.4.4 Wasser ............................................................................................................................16 8.4.5 Klima / Luft ......................................................................................................................17 8.4.6 Landschaft.......................................................................................................................17 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................................................18 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ...............................................................................18 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen........................18 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)....................................................... 18 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ...................................................................................... 18 8.7 Überwachung (Monitoring) .......................................................................................................18 8.8 Zusammenfassung................................................................................................................... 19 9. Gesamtabwägung................................................................................................................................19 10. Realisierung der Änderungsinhalte .....................................................................................................20 Begründung / Seite 1 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 1. Änderungsanlass / Planungsgrundlagen Die RATIO Handel GmbH als traditionsreic hes Handelsunternehmen aus dem Münsterland be- treibt seit den sechziger Jahren am Standort Münster-Loddenheide ein Einkaufszentrum als SB- Warenhaus sowie einen Baufachmarkt und trägt somit seit Jahrzehnten an dem eingeführten Standort Loddenheide/Albersloher Weg zur Versorgung der Bevölkerung bei. Über die zusätz- lich am Standort errichteten Verwaltungsgebäude der Firma RATIO Handel GmbH hat der Standort „Loddenheide“ darüber hinaus eine traditionell hohe unternehmerische und logistische Bedeutung für die RATIO-Handelsgruppe. Zur Bündelung der Effizienzen und Abrundung des Standortprofils ist vor wenigen Jahren zusätzlich ein C&C-Großmarkt der Firma RATIO Handel GmbH im gegenüberliegenden räumlichen Anschluss an die benannten Nutzungen errichtet worden. Vor dem Hintergrund eines permanenten Wandels im Handelssektor mit sich verändernden baulichen und ablauftechnischen Anforderungen an die jeweiligen Standorte genügen insbe- sondere das SB-Warenhaus und der Baumarkt nicht mehr den Kundenansprüchen, die heute an solche Objekte gestellt werden. Innerhalb des südöstlichen Stadtgebietes als Kerneinzugsbereich des eingeführten Standortes Loddenheide/Albersloher Weg bestehen für das SB-Warenhaus keine alternativen verfügbaren oder zeitnah aktivierbaren Ansiedlungsstandorte innerhalb von zentralen Versorgungsbereichen gemäß § 24 a Landesentwicklungsprogramm (LEPro). Die im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts der Stadt Münster (Ratsbeschluss am 11.02.2009) gemäß § 24 a Abs. 2 LEPro abgegrenzten zentralen Versorgungsbereiche im o. a. Kerneinzugsbereich des SB-Warenhauses sind räumlich nicht ausreichend (Bereich Hansaring / Hafenweg oder Bereich Warendorfer Straße / Schifffahrter Damm), oder stehen - wie der im Zentrenkonzept der Stadt Münster zwar enthaltene, jedoch zumindest mittelfristig noch von den britischen Streitkräften genutzte Bereich der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf - liegenschaftlich nicht zur Verfügung. Aus Gründen der langfristigen Bestandssicherung, aber auch angeregt durch die Schaffung des Gewerbegebietes „Loddenheide“, ist es daher für die Firma RATIO Handel GmbH erforderlich, eine funktionale und bauliche Neuordnung des bestehenden Standortes vorzunehmen. So sol- len das südwestlich des Albersloher Wegs gelegene SB-Warenhaus und der nordwestlich der Straße „Loddenheide“ gelegene Baumarkt in einer räumlich zusammenhängenden baulichen Einheit auf dem bestehenden Grundstück südöstlich der Straße „Loddenheide“ in den jetzigen C&C-Großmarkt umverlagert werden. Die bestehenden baulichen Anlagen des Großmarktes bleiben dabei im Wesentlichen erhalten und werden lediglich nach Nordosten über einen Neu- bau für den zukünftigen Bau- und Gartenmarkt erweitert. Die Neugliederung erfolgt unter Ein- haltung der für den Alt-Standort planungsrechtlich wirksamen absoluten Verkaufsflächengrößen der jeweiligen Nutzungen. Innerhalb des SB-Warenhauses wird eine Umstrukturierung der Sor- timentsstruktur vorgenommen (s. a. Kapitel 6.1). Im Zuge der baulichen Neuordnung wird der vorhandene Großmarkt im nordwestlichen Bereich der rechtskräftigen 1. Änderung des Bebau- ungsplans 404 südwestlich des Bertha-von-Suttner-Weges neu errichtet. Die freiwerdenden Grundstücke des derzeitigen Bau- und Gartenmarktes und SB-Warenhauses der RATIO Han- del GmbH werden einer reinen gewerblichen Nachfolgenutzung unter grundsätzlichem Aus- schluss von Einzelhandelsnutzungen zugeführt. Die bestehenden baulichen Anlagen im Eckbe- reich Egbert-Snoek-Straße / Albersloher Weg werden in Teilen rückgebaut, die in diesem Be- reich vorhandenen Verwaltungsgebäude der RATIO Handel GmbH werden saniert und den heutigen Ansprüchen an moderne Verwaltungseinrichtungen angepasst. Die benannte Neugliederung des Handelsstandortes der RATIO Handel GmbH erfolgt über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 „Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Lod- denheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio)“ gemäß § 12 BauGB. Vor dem Hin- tergrund der bestehenden Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 8 Abs. 2 BauGB zur Begründung / Seite 2 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Umsetzung der Entwicklungsziele des Bebauungsplans eine Änderung des Flächennutzungs- plans im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich. Die Aufstellung der Flächennut- zungsplanänderung wurde als 32. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes für den Bereich „Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 BauGB durch den Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 07.05.2008 beschlossen. 2. Änderungsbereich Die Abgrenzung des Bereichs der 32. Änderung des Flächennutzungsplans ist aus dem Gel- tungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 abgeleitet. Er setzt sich zu- sammen aus • den Grundstücken des bestehenden Baumarktes und SB-Warenhauses der RATIO Handel GmbH nordwestlich der Straßen „Loddenheide“ und Egbert-Snoek-Straße, • dem Grundstück des vorhandenen C&C-Großmarktes nach Südwesten, • dem Grundstück der vorhandenen Verwaltungseinrichtungen der RATIO-Handelsgruppe nach Südosten zum Albersloher Weg sowie • den zwischen den Grundstücken liegenden öffentlichen Verkehrsflächen der Egbert- Snoek-Straße einschließlich Kreisverkehr sowie Teilabschnitten der Straßen „Loddenhei- de“ und Rösnerstraße. Der Bereich der 32. Änderung umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 12 ha. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung Gemäß § 24 a Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Lan- desentwicklungsprogramm – LEPro) vom 19.06.2007 dürfen vorhandene Standorte für Vorha- ben im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen abwei- chend von Absatz 1 unter Beschränkung auf den vorhandenen Bestand als Sondergebiete aus- gewiesen werden. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Vorhaben nicht um eine Neu- ansiedlung, sondern um die Verlagerung eines Bestandsobjektes innerhalb eines Standortbe- reichs ohne quantitative Veränderung der absoluten Verkaufsflächengrößen handelt, wird zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 und der damit verbundenen 32. Änderung des Flächennutzungsplans von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht. Als „vorhandener Bestand“ im Sinne des § 24 a Abs. 5 LEPro sind hierbei die über die bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanfestsetzungen wirksamen maximalen Verkaufsflächengrößen anzunehmen. Die Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Lod- denheide“ der RATIO Handel GmbH erfolgt daher ausdrücklich auf Basis des bestehenden Ein- zelhandelsprofils mit Einhaltung der für diesen Standort planungsrechtlich wirksamen absoluten Verkaufsflächengrößen der jeweiligen Einzelhandelseinrichtungen (s. a. Kapitel 6.1). Das landesplanerische Anpassungsverfahren gemäß § 32 Landesplanungsgesetz LPIG NRW zur Anpassung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 und der 32. Än- derung des Flächennutzungsplans an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB wurde durch die Stadt Münster am 26.06.2008 eingeleitet. Hierauf Bezug nehmend hat die Bezirksregierung Münster mit Schreiben vom 27.10.2008 der Stadt Münster mitgeteilt, dass die geplante Umstrukturierung des Standortes im Hinblick auf die Lage im Stadtgefüge nach § 24 a Abs. 5 LEPro zu beurteilen ist, und dem zu Folge hier nur eine Über- planung des Standortes unter Berücksichtigung der im bisher geltenden Bebauungsplan festge- setzten Verkaufsflächenbestände durchgeführt werden kann und Verkaufsflächenzuwächse ausgeschlossen werden. Mit Schreiben vom 19.11.2008 sowie 05.12.2008 hat die Bezirksregie- Begründung / Seite 3 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) rung Münster ergänzend bestätigt, dass die schematische Übersicht zur Festschreibung der Einzelhandelsnutzungen der Fa. RATIO am Standort Loddenheide, die Bestandteil der Begrün- dungen der 32. Änderung des FNP (s. Kap. 6.2, S. 10) sowie des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans Nr. 517 ist, im Einklang mit der Erklärung der landesplanerischen Anpassung vom 27.10.2008 steht. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belan- ge gem. § 4 (1) BauGB gingen einige Stellungnahmen bei der Verwaltung ein, die sich zum Einzelhandel äußern. Die Verwaltung sah auf der Grundlage der vorliegenden Stellungnahmen keine Veranlassung zur Änderung der Begründungen der beiden Bauleitplanungen. Mit Schrei- ben vom 14.01.2009 wurden die Stellungnahmen, die sich zum Einzelhandel äußern, an die Bezirksregierung Münster weitergeleitet mit der Bitte, auf dieser Grundlage das landesplaneri- sche Anpassungsverfahren gem. § 32 LPlG zum Abschluss zu bringen. Mit Schreiben vom 09.04.2009 hat die Bezirksregierung Münster erklärt, dass sie auf der Grundlage der zwischen- zeitlich erfolgten umfangreichen Stellungnahmen und nach erneuter Prüfung der Offenlegungs- unterlagen abschließend zu dem Ergebnis kommt, „dass die Darstellungen der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 517 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind.“ Der gültige Regionalplan (ehemals Gebietsentwicklungsplan) für den Regierungsbezirk Münster stellt den Planbereich in wesentlichen Teilen als ‚Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereich’ (GIB) dar. Im Rahmen der eingeleiteten Fortschreibung des Regionalplans ist beabsichtigt, die- sen Bereich als ‚Allgemeinen Siedlungsbereich’ (ASB) darzustellen. Die geplante 32. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster steht damit grundsätzlich im Einklang mit den Darstellungen und Zielen der Landes- und Regio- nalplanung. 3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen Vorbereitende Bauleitplanung, Darstellungen im Flächennutzungsplan: Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Münster sind die Flächen des bestehenden SB- Warenhauses und des Baufachmarktes der RATIO Handel GmbH als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Verbrauchermarkt“ (VM) dargestellt. Die südöstlichen Bereiche mit den vorhandenen Verwaltungseinrichtungen sowie die nach Süden und Südwesten angrenzenden gewerblich genutzten Flächen einschließlich der Flächen des vorhandenen C&C-Großmarktes sind als Gewerbegebiet (GE) dargestellt. Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen: Die im Bereich der 32. Flächennutzungsplanänderung und durch den vorhabenbezogenen Be- bauungsplan Nr. 517 zu überplanenden Flächen liegen derzeit im Geltungsbereich zweier Be- bauungspläne: • Bebauungsplan Nr. 370 „Loddenheide / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsstraße / Albers- loher Weg“, rechtskräftig seit Februar 1993 u. a. mit dem ersten Gebäude-Ensemble der RATIO-Gruppe am Albersloher Weg bestehend aus dem SB-Warenhaus, dem Baumarkt und der Zentralverwaltung der RATIO Handel GmbH, und • Bebauungsplan Nr. 404 „Loddenheide - Albersloher Weg / An den Loddenbüschen“ in der Fassung der 1. Änderung, rechtskräftig seit Oktober 2000, u. a. mit dem derzeitigen C&C- Großmarkt. Die Verlagerung der vorhandenen Handelseinrichtungen der RATIO Handel GmbH und deren Zusammenziehung am Standort des jetzigen C&C-Großmarktes ist in den Darstellungen des Begründung / Seite 4 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) wirksamen Flächennutzungsplans sowie in den Gebietsfestsetzungen der rechtskräftigen Be- bauungspläne 370 und 404 nicht möglich. Die Umsetzung der genannten Entwicklungsziele erfolgt daher über das Instrumentarium eines Vorhaben- und Erschließungsplans gemäß § 12 BauGB und der nach § 8 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB erforderlichen Flächennutzungsplanände- rung im Parallelverfahren. Mit Inkrafttreten der 32. Änderung des Flächennutzungsplans werden die in dem Änderungsbereich bisher gültigen Darstellungen aufgehoben. Sonstige Satzungen, Verordnungen: Sonstige Satzungen oder Verordnungen der Stadt Münster sind von der 32. Änderung des Flä- chennutzungsplans nicht betroffen. 4. Räumliche und strukturelle Situation Der Bereich der 32. Flächennutzungsplanänderung ist gekennzeichnet durch die bestehenden Handelseinrichtungen der RATIO Handel GmbH. Nach Nordosten und Nordwesten prägen die I-II geschossigen Gebäude des Baumarktes und des SB-Warenhauses mit den dazugehörigen Stellplatzanlagen das räumliche Erscheinungsbild. Nach Südosten wird die Egbert-Snoek- Straße durch I-II geschossige Lagergebäude/Mitarbeitercasino der RATIO Handel GmbH einge- fasst, rückwärtig dominieren bis zu IV- geschossige Gebäudebereiche der Verwaltungseinrich- tungen den zurückgesetzten Innenbereich. Die architektonische Qualität und Ausgestaltung der Gebäude sind in weiten Teilen defizitär und entsprechen nicht den funktionalen und stadträum- lichen Anforderungen an einen attraktiven Einzelhandelsstandort. Lediglich der C&C-Großmarkt im südwestlichen Planbereich wird in seiner grundlegenden baulichen Ausgestaltung den ange- strebten Entwicklungszielen am Standort gerecht. Der übergeordnete, nach Südosten und Südwesten angrenzende Planbereich wird durch die gewerblichen Nutzungen mit unterschiedlichsten Büro- und Gewerbebetrieben sowie großzügi- gen öffentlichen Grün- und Freiflächen des neuen Gewerbegebiets „Loddenheide“ geprägt. Nach Nordosten und Norden bilden die Hauptverkehrsachsen ‚Albersloher Weg’ als L 586 so- wie die Bundesstraße B 51 als Umgehungsstraße eine stadträumliche Zäsur im weiteren Sied- lungsgefüge. 5. Ziel und Zweck der Flächennutzungsplanänderung Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Entwicklungsziele des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans Nr. 517 in die vorbereitende Bauleitplanung übernommen werden, um somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB die planungsrechtlichen Vorrausetzungen zur Neugliede- rung des Handelsstandortes „Münster-Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH zu schaffen. Die Neugliederung erfolgt aus dem zwingenden Erfordernis, die baulichen Gegebenheiten und be- trieblich funktionalen Abläufe an die veränderten Einkaufsgewohnheiten und Ansprüche der Kunden anzupassen um einen langfristigen Erhalt des über Jahrzehnte eingeführten Einzel- handelsstandortes nachhaltig zu sichern. Mit den benannten Entwicklungszielen ist eine städte- bauliche Neuordnung des Bereichs verbunden, die zur Steigerung der Gesamtattraktivität des Einzelhandelsstandortes beiträgt. Neben den betrieblich architektonischen Zielsetzungen einer zukunftsgerichteten Standortsiche- rung ist - unter Wahrung des Standortprofils im Sinne des § 24 a Abs. 5 LEPro - die Festset- zung und Sicherung eines neuen Nutzungsprofils für die frei werdenden derzeitigen Einzelhan- delsgrundstücke des SB-Warenhauses und des Baumarktes innerhalb einer geordneten städ- tebaulichen Entwicklung eine weitere, wesentliche planungsrechtliche Zielsetzung. Begründung / Seite 5 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 6. Inhalte der Flächennutzungsplanänderung 6.1 Grundzüge der Änderung Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorha- benbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 erfolgt in Anwendung der Bestandsschutzregelung des § 24 a Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesent- wicklungsprogramm – LEPro) vom 19. Juni 2007 (s. a. Kapitel 3.1). Im Hinblick auf die Lage im Stadtgefüge und über die Festschreibung der Einzelhandelsbetriebe auf den vorhandenen Bestand ist entsprechend der landesplanerischen Stellungnahme der Bezirksregierung Münster gem. § 32 LPlG gem. Schreiben vom 27.10.2008 und vom 19.11.2008 die Anwendbarkeit des § 24 a Abs. 5 LEPro auf das Vorhaben zur Umstrukturierung des Handelsstandortes ‚Münster-Loddenheide’ gegeben. Als „vorhandener Bestand“ im Sinne des § 24 a Abs. 5 LEPro sind hierbei gemäß der o. a. landesplanerischen Stellungnahme der Bezirksregierung die über die bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplanfestsetzungen wirk- samen maximalen Verkaufsflächengrößen anzunehmen. Diese betragen, festgesetzt im Be- bauungsplan Nr. 370 „Loddenheide / Dortmund-Ems-Kanal / Umgehungsstraße / Albersloher Weg“, rechtskräftig seit dem 19. Februar 1993, für das SB-Warenhaus maximal 12.000 m² Ver- kaufsfläche (VK) – davon maximal 2.500 m² VK Lebensmittel-Einzelhandel – und maximal 6.000 m² VK für das Bau- und Gartencenter. Durch diese Übernahme und Festsetzung der bereits planungsrechtlich bestehenden maxima- len Verkaufsflächengrößen von max. 12.000 m² VK (davon max. 2.500 m² VK Nahrungs- und Genussmittel) für das SB-Warenhaus sowie von max. 6.000 m² VK für den Bau- und Garten- markt kommt es zu keiner Erhöhung gegenüber dem bislang möglichen Stand. Darüber hinaus erfolgt mit der Festschreibung der künftigen Sortimentsstruktur und der künftigen sortimentsbe- zogenen maximalen Verkaufsflächengrößen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 (s. a. Kapitel 6.2.1) mit Blick auf § 24 a Abs. 5 LEPro eine differenzierte Gliederung und Begren- zung der übrigen zentrenrelevanten Sortimente im SB-Warenhaus gegenüber dem heute pla- nungsrechtlich geltenden Stand. Im fortgeschriebenen „Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster“ (Vorlage 878/2008, Rats- beschluss vom 11.02.2009) wird der Vorhabenstandort dem Standorttyp E „Sonderstand- ort/Fachmarktzentrum“ außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen zugeordnet. Da es sich jedoch nicht um eine Neuansiedlung, sondern um die Verlagerung eines Bestandsobjektes in- nerhalb eines Standortbereichs handelt, wird das Vorhaben im Einzelhandels- und Zentrenkon- zept Münster als „Sonderfall“ eingestuft. Die zu erwartenden landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen der Neugliederung des Handelsstandortes der Ratio Handel GmbH wurden in der „Verträglichkeits- und Wirkungs- analyse Einzelhandelsprojekt (SB-Warenhaus) Gewerbegebiet Loddenheide 48155 Münster“ der BulwienGesa AG aus Hamburg vom 24.06.2008 gutachterlich untersucht. Dabei wurde eine Analyse und Bewertung der Auswirkungen des Vorhabens • auf den Angebotsbestand in benachbarten zentralen Lagebereichen, • auf die im Einzelhandelskonzept der Stadt Münster dargestellten Entwicklungsziele für die- se Zentren sowie • auf den Angebotsbestand in benachbarten zentralen Orten im Umlandeinzugsgebiet vorgenommen. Neben der Aufnahme und Betrachtung vorhandener Einzelhandelseinrichtungen (IST- Situation) wurden auch konkrete Vorhaben mit Baurecht in die Untersuchung einbezogen und wie Bestandsobjekte behandelt. Projektvorhaben, die noch nicht hinreichend konkretisiert sind, wurden als mittelfristig bzw. langfristig zu realisieren erfasst, konnten vor dem Hintergrund des noch unscharfen Profils jedoch nicht abschließend bewertet werden. Auf Basis des Makro- Begründung / Seite 6 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) standortes der Stadt Münster und seines Einzugsgebiets mit den Kennziffern zur Kaufkraft (Kaufkraftbindung / Kaufkraftzuflüsse), zum einzelhandelsrelevanten Nachfragevolumen sowie zur Einzelhandelszentralität und Stellung in der Raumordnung wurden das Vorhaben der RATIO Handel GmbH und sein Einzugsgebiet erfasst und hinsichtlich der Umverteilungswir- kungen als maßgebliches Kriterium für die Beurteilung der zu erwartenden städtebaulichen Auswirkungen dargestellt und bewertet. Die Sachverhalte wurden getrennt nach Auswirkungen im periodischen Sektor (Lebensmittel/Verbrauchsgüter) und Auswirkungen im aperiodischen Sektor (Nonfood Gebrauchsgüter) gutachterlich überprüft. Als maßgebliche Bewertungskriterien der Wirkung des Vorhabenprojektes wurden städtebauli- che Kriterien (Auswirkungen auf die städtebauliche Funktionsfähigkeit benachbarter Versor- gungsbereiche und auf die Nahversorgung sowie eine städtebauliche Bewertung der zu erwar- tenden Auswirkungen hinsichtlich einer möglichen „Gefährdung“ der städtebaulichen Funktions- fähigkeit) sowie landesplanerische Kriterien (Konzentrationsgebot, Integrationsgebot, Kon- gruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot) gutachterlich untersucht. Die Auswirkungen des Vorhabenprojektes im periodischen Sektor (Lebensmit- tel/Verbrauchsgüter) lassen sich laut Gutachten wie folgt zusammenfassen: • Die zu erwartenden Umverteilungswirkungen aus geplantem Mehrumsatz gegenüber dem vorhandenen Angebot liegen mit durchschnittlich 2,3 % Umverteilung im gesamten Stadt- gebiet (erwartete Umsatzminderung von 2 % in der City und maximal 3,7 % bzw. 5,2 % in allen anderen erfassten Lagebereichen) weit unterhalb der von der aktuellen Rechtsspre- chung als ‚kritisch’ gewerteten Größenordnung von 10 %. • Anhaltspunkte für eine Gefährdung der städtebaulichen Funktionsfähigkeit der benannten Lagebereiche, z.B. durch eine erhöhte Leerstandsrate, sind nicht erkennbar. • Mit einer durchschnittlichen Umverteilungsquote von -2,2 % gegenüber Anbietern im Um- landeinzugsgebiet (höchste erwartete Umsatzminderung von 4,5 % in Everswinkel, Telgte und Ostbevern 1,3 % bzw. 1,2 %) sind funktionsgefährdende Wirkungen auf zentrale La- gebereiche in Nachbarzentren nicht gegeben. Insgesamt ergeben sich im periodischen Sektor aus Gutachtersicht keine Anhaltspunkte für eine raumordnerische Unverträglichkeit des Vorhabenprojektes. Die Auswirkungen des Vorhabenprojektes im aperiodischen Sektor (Nonfood Gebrauchsgüter) lassen sich laut Gutachten wie folgt zusammenfassen: • Die zu erwartenden Umverteilungswirkungen aus geplantem Mehrumsatz und differenziert nach Hauptwarengruppen sind im Worst-Case-Ansatz (Annahme, dass der gesamte aperi- odische Mehrumsatz zulasten der City geht) mit durchschnittlich -0,42 % (Ausnahme Wa- rengruppe ‚Glas / Porzellan / Keramik / Haushaltswaren / Heim- und Haushaltstextilien’ mit 1,7 %) nach herkömmlichen Maßstäben als städtebaulich voll verträglich einzustufen. Bei realistischer Prognose und unter Einbeziehung von benachbarten zentralen Lagebereichen sinkt die Umverteilung in der City bei den zentrentypischen, aperiodischen Sortimenten so- gar auf -0,29 %. In den übrigen einbezogenen zentralen Lagebereichen werden maximal - 1,15 % Umsatzumverteilung bei innenstadtrelevanten Sortimenten erreicht. Auch im aperiodischen Sektor ergeben sich aus Gutachtersicht keine Anzeichen für eine städ- tebauliche Gefährdung einzelner zentraler Lagebereiche. Der geplante aperiodische Mehrum- satz des Vorhabenprojektes hat vor dem Hintergrund der Münsteraner Marktrahmendaten nur marginale Bedeutung. Zusammengefasst kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass mit Umsetzung des Vorha- benprojektes marktanalytisch keine gravierenden unmittelbaren negativen Wirkungen für die Begründung / Seite 7 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungsstandorte im Untersuchungsraum zu er- warten sind; aufgrund der als gering einzuschätzenden Wirkungseffekte sind existenzgefähr- dende Einflüsse auf bestehende Besatzstrukturen nicht gegeben. In seiner Gesamtheit wird laut Gutachter das Vorhaben zu einer ausgewogenen Angebotslandschaft im Raum der Stadt Münster und zu einer Rückführung bisher lokal abfließender Kaufkraft beitragen. Die prognostizierten Umsatzeinbußen sind für die angesprochenen Gemeinden aufgrund des vorliegenden Gutachtens als unkritisch anzusehen. Daher wurde einer diesbezüglichen Stel- lungnahme nicht gefolgt. Vor dem Hintergrund der gutachterlichen Ergebnisse bleibt mit der Flächennutzungsplanände- rung zur Umsetzung der Entwicklungsziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 die Einhaltung und Sicherung städtebaulicher und landesplanerischer Vorgaben gewährleistet. Die im Folgenden aufgezeigten Inhalte zur Planänderung werden als 32. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplans der Stadt Münster aufgenommen, durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplans werden dessen Grundzüge nicht verändert. Der Anregung, in die Planzeichnung zur Flächennutzungsplanänderung die Gesamtverkaufsflä- chenobergrenzen für das SB-Warenhaus und den Baumarkt aufzunehmen, wurde nicht gefolgt. Die Stadt Münster hat bisher im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans in der jewei- ligen Begründung stets die konkrete, städtebaulich beabsichtigte Nutzung für den jeweiligen Standort dezidiert beschrieben. Insbesondere bei Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO werden Angaben zu Sortimentsbereichen und Verkaufsflächenobergrenzen in den Begründungen vorgenommen. Der Rat der Stadt Münster beschließt in seinem abschließenden Beschluss über die jeweilige FNP-Änderung ausdrücklich auch die dazugehörige Begründung und bindet sich damit an die entsprechenden textlichen Begründungen und Erläuterungen für die nachfolgende Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist es nicht erforderlich, bei der Darstellung von Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO alle differenzierten Nutzungsfestsetzungen zu den zulässigen Sortimentsbereichen und den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen in der Planzeichnung oder in der dazu gehöri- gen Zeichenerklärung einer FNP-Änderung aufzulisten. 6.2 Art der baulichen Nutzung Im Änderungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster werden zur Art der baulichen Nutzung (Bauflächen) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB folgende Ände- rungen vorgenommen: • Die im wirksamen Flächennutzungsplan als „Sondergebiet Verbrauchermarkt“ (SO VM) dargestellten Flächen des bestehenden Bau- und Gartenmarktes und SB-Warenhauses der RATIO Handel GmbH werden in Flächen für Gewerbegebiet (GE) geändert. Die Darstellung als Gewerbegebiet erfolgt in Anpassung an die veränderten Entwicklungs- ziele zur Modernisierung und Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH, wonach die benannten Flächen als Einzelhandelsflächen auf- gegeben und einer ausschließlichen gewerblichen Nutzung zugeführt werden (s.a. Kapitel 1). Weitergehende planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung städtebaulicher Be- lange sowie zum grundlegenden Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen für die Gewer- begebiete werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 getroffen. Die Änderung der „Sondergebiet Verbrauchermarkt“-Flächen in Gewerbegebietsflächen entspricht den Plandarstellungen der südöstlich bzw. südwestlich angrenzenden Bereiche Begründung / Seite 8 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) als Gewerbegebiet bzw. gewerbliche Bauflächen. Konflikte zu den angrenzenden beste- henden Nutzungen sind daher nicht gegeben. Die Darstellung als Gewerbegebiet entspricht der geplanten Festsetzung des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans Nr. 517 für diesen Bereich. • Die im wirksamen Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet (GE) dargestellte Fläche des bestehenden C&C-Großmarktes der RATIO Handel GmbH wird in ein Sondergebiet für ein „SB-Warenhaus / Bau- und Gartenmarkt“ (SO SB-WH / BuG) geändert. Die Darstellung als Sondergebiet „SB-Warenhaus / Bau- und Gartenmarkt“ erfolgt in An- passung an die veränderten Entwicklungsziele zur Modernisierung und Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH, wonach die benannte Fläche den Vorhabenstandort des neuen SB-Warenhauses mit Bau- und Gartenmarkt dar- stellt (s.a. Kapitel 1). Auf Basis der bestehenden rechtswirksamen Verkaufsflächengrößen und der „Münsteraner Sortimentsliste“ werden weitergehende planungsrechtliche Festset- zungen zur Art (Betriebstyp, Sortimente) und zum Umfang (Gesamtverkaufsfläche, sorti- mentsbezogene Verkaufsfläche) der Einzelhandelsnutzungen auf der Ebene der verbindli- chen Bauleitplanung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 getroffen (s. nachfol- gende schematische Übersicht, S. 10). Über die Festsetzungen wird sichergestellt, dass mit der Neugliederung des Einzelhan- delsstandortes im Sinne des § 24 a Abs. 5 LEPro unzulässige Verkaufsflächenzuwächse oder unverträgliche Umstrukturierungen der Sortimentsstruktur ausgeschlossen sind. Die Verträglichkeit der Gesamtmaßnahme zur Sicherung des Einzelhandelsstandortes Müns- ter-Loddenheide bleibt somit gemäß den gutachterlichen Ergebnissen der „Verträglichkeits- und Wirkungsanalyse“ der BulwienGesa AG gewährleistet (s. Kapitel 6.1). Konflikte der Vorhabennutzung als SB-Warenhaus und Bau- und Gartenmarkt zu den an- grenzenden Nutzungen der Gewerbegebiete bzw. der gewerblichen Bauflächen sind nicht gegeben. Die Darstellung als Sondergebiet „SB-Warenhaus / Bau- und Gartenmarkt“ entspricht der geplanten Festsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 für diesen Be- reich. Die im Zuge der Neugliederung des Einzelhandelsstandortes erforderliche Verlagerung des bestehenden C&C-Großmarktes in das südwestlich zum Vorhabenstandort angrenzende Ge- werbegebiet ist innerhalb der wirksamen Flächennutzungsplandarstellungen und der Festset- zungen der verbindlichen Bauleitplanung dieses Bereichs (Baugebiet GE 6 der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 404) ohne Änderungsbedarf möglich. Begründung / Seite 9 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Begründung / Seite 10 von 21 Schematische Übersicht zur Festschreibung der Einzelhandelsnutzungen nach Art (Betriebstyp, Sortimente) und Umfang (Gesamtverkaufsfläche, sortimentsbezogene Verkaufsfläche) auf Grund- lage der Münsteraner Sortimentsliste Bau- und Gartenmarkt bis maximal 6.000 m² Verkaufsfläche für nicht zentrenrelevante Sortimente im Hauptsortiment zentrenrelevante Randsortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste mit Bezug zum Hauptsortiment sind auf maximal 10 % der Gesamtverkaufsfläche zu begrenzen Sonstige zentrenrelevante Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste bis maximal 2.500 m² Verkaufsfläche je Sortimentsgruppe Sortimentsgruppen: o Bekleidung aller Art (inklusive Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Schuhe, Lederwaren, Sportbeklei- dung, Tuche, Stoffe, Meterware) o Haushaltswaren / Hausratartikel (inklusive G/P/K, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Antiquitäten, Bilder und Bilderrahmen, Geschenkartikel, Heim- und Haustextilien, Bettwaren, Handarbeitenartikel / Strickwaren, Bürobedarf / Organisationsmittel) o Spielwaren / Sportartikel / Hobbyartikel / Bücher / Schreibwaren / Uhren / Schmuck (inklusive Baby- und Kinderartikel, Papierwaren, Schulbedarf, Bastelbedarf, Fachliteratur, Musikinstrumente / Musikalien, Sportgerä- te, Fahrräder / -zubehör, Jagdartikel / Waffen, Edelme- tallwaren) o Elektrokleingeräte / Kommunikations- und Unterhal- tungselektronik (inklusive Computer und -zubehör, Ton- träger, Telefone und -zubehör, Fotogeräte und -artikel, Leuchten, medizinische und orthopädische Artikel, opti- sche und akustische Erzeugnisse) o Nah- und Grundversorgung (inklusive Blumen (Schnitt- blumen/Topfpflanzen), Drogerie- / Parfümerieartikel, Ge- tränke, Kosmetische Artikel, Pharmazeutische Artikel, Tabakwaren, Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere, Zeitschriften / Zeitungen; außer Nahrungs- und Genussmittel) Nahrungs- und Genussmittel bis maximal 2.500 m² Verkaufsfläche davon davon SB-Warenhaus bis max. 12.000 m² Verkaufsfläche für zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente gemäß Münsteraner Sortimentsliste Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 6.3 Berücksichtigung von Umwelteinwirkungen Mit der Modernisierung und Neugliederung des Einzelhandelsstandortes „Münster- Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH sind keine zusätzlichen, lärmschutzrelevanten Emissi- onen aus • Verkehrslärm (über ein erhöhtes, weiteres Verkehrsaufkommen gegenüber den bereits bestehenden Verkehrsbelastungen) oder aus • Betriebslärm (über lärmtechnisch relevante veränderte Betriebsabläufe gegenüber den bereits bestehenden Emissionen der betrieblichen Anlagen und Einrichtungen) auf die angrenzenden Nutzungen und vorhandenen Einrichtungen zu erwarten. Für die neuen Gewerbegebietsflächen der frei werdenden Grundstücke des derzeitigen Bau- marktes und SB-Warenhauses im nordwestlichen Änderungsbereich wird, abgeleitet aus den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 370, eine Gliederung entspre- chend den Abstandsklassen der Abstandsliste auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 festgesetzt. Somit bleibt sichergestellt, dass auch über die „nachrückenden“ gewerblichen Nutzungen die Immissionsverträglichkeit für die im Plangebiet vorhandenen und im übergeordneten Planbereich angrenzenden Nutzungen ge- geben ist. Weitergehende Vorkehrungen oder Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwir- kungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind mit der Neugliederung des Ein- zelhandelsstandortes „Münster-Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH nicht erforderlich. 6.4 Altlasten / Altstandorte Im Altlastenkataster der Stadt Münster sind für den Änderungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplans folgende Altlasten-Verdachtsflächen eingetragen: • Altlast-/Verdachtsfläche 8: Die Fläche einer ehemaligen Tankstelle liegt im Eckbereich „Egbert-Snoek-Straße / Albersloher Weg“ im heutigen Geltungsbereich des Bebauungs- plans Nr. 370 und betrifft vollständig die Flächen der heutigen Verwaltungseinrichtungen der RATIO Handel GmbH. Untersuchungen aus dem Jahre 1998 ergaben keine sanie- rungsrelevanten Verunreinigungen, der Ausbau der Behälter im Jahr 2001 wurde gutach- terlich begleitet. Weitere Maßnahmen sind nach heutigem Kenntnisstand nicht vorgesehen. Die Fläche liegt im wirksamen Flächennutzungsplan innerhalb einer als Altlast- /Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichneten Fläche. Die Kennzeichnung bleibt mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans unverändert erhalten. • Altlast-/Verdachtsfläche 9: Die Fläche liegt im Zufahrtsbereich des bestehenden SB- Warenhauses von der Egbert-Snoek-Straße im heutigen Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 370 und war Standort einer ehemaligen Tankstelle. Aufgrund von Undichtigkei- ten und Mineralölleckageverlusten ist es zu Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers gekommen. Die Sanierungsmaßnahmen wurden mit einer Bodensanierung im Jahre 1999 und einer Grundwassersanierung bis Ende 2000 erfolgreich abgeschlossen. Die Fläche ist im wirksamen Flächennutzungsplan als Altlast- / Verdachtsfläche < 1 ha ge- kennzeichnet. Die Kennzeichnung bleibt mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans unverändert erhalten. Unabhängig von der benannten Sanierung und von den bestehenden Nutzungen im Plan- gebiet wurden im Bereich des Albersloher Weges bei Sanierungs- und Baumaßnahmen Grundwasserverunreinigungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen CKW festgestellt. Die Begründung / Seite 11 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Schadensquelle konnte nicht im direkten Umfeld zum Albersloher Weg ermittelt werden. Weitere Untersuchungen seitens der zuständigen Fachbehörden sind vorgesehen. • Altlast-/Verdachtsfläche 826: Als Standort eines ehemaligen Flughafen- und Kasernenge- ländes betrifft die Fläche das gesamte Grundstück des bestehenden C&C-Großmarktes im Änderungsbereich der 32. Änderung sowie die südöstlich und südwestlich angrenzenden Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 404. Untersuchungen zur Gefähr- dungsabschätzung zeigten Verunreinigungen des Erdreichs. Entsprechend der planungs- rechtlich zulässigen Nutzung als Gewerbegebiet wurde eine Sanierung durchgeführt. Eine Sanierungsdokumentation für den Bereich liegt vor, alle Auflagen der Sanierungsgenehmi- gung wurden erfüllt. Grundsätzlich kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass even- tuell noch Störstoffe oder geringe Kontaminationen in den nicht aufgeschlossenen Flächen vorhanden sind. Die Fläche liegt im wirksamen Flächennutzungsplan innerhalb einer als Altlast- /Verdachtsfläche > 1 ha gekennzeichneten Fläche. Die Kennzeichnung bleibt mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans unverändert erhalten. Eine Kennzeichnung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird analog der Darstellung im rechtskräftigen Be- bauungsplan Nr. 404 nicht vorgenommen, da keine altlastenrelevante Nutzungsänderung mit Verlagerung des Baumarktes und SB-Warenhauses an diesen Standort gegenüber dem bestehenden Großmarkt verbunden ist. Zur Sicherung eines fachgerechten Umgangs mit eventuell noch vorhandenen Störstoffen oder geringen Kontaminationen in den nicht aufgeschlossenen Flächen wird jedoch ein entsprechender Hinweis in den vorhabenbezo- genen Bebauungsplan Nr. 517 aufgenommen. • Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047): Die Fläche einer ehemaligen Spedition mit Eigenverbrauchertankanlage und Werkstattbereich aus den Jahren 1971 bis 1987 liegt im heutigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 370 und betrifft vollstän- dig die Flächen des bestehenden Baumarktes der RATIO Handel GmbH. Eine Untersu- chung zur Gefährdungsabschätzung wurde im Auftrag der RATIO Handel GmbH durch die Umweltlabor ACB GmbH aus Münster erstellt und im „Gutachten zu Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung – Ratio Baumarkt, Egbert-Snoek-Straße 1, Münster -“ mit Datum vom 05.12.2008 dokumentiert. Dabei wurde für den eng begrenzten Bereich des ehemaligen Dieseltanks der Eigenverbrauchertankanlage eine Bodenverunreinigung durch Mineralöl festgestellt. Aufgrund der weitgehenden Eingrenzung des verunreinigten Be- reichs und aufgrund der Tatsache, dass durch Aufgabe der Tankstelle ein weiterer Schad- stoffeintrag ausgeschlossen ist, kann eine erhebliche Grundwassergefährdung nicht er- kannt werden. Eine akute Gefährdung unterschiedlicher Schutzgüter ist laut Gutachter auf der Fläche nicht zu besorgen. Die Fläche wurde am 06.10.2008 unter der Nummer 86 in das Altlasten-/ Verdachtsflä- chenkataster der Stadt Münster aufgenommen. In Abstimmung und unter Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin der Fläche kurzfristig eine Sanierung des verunreinigten Bereichs durch Bo- denaustausch vorgenommen. Der Abschluss der Maßnahmen wird der Unteren Boden- schutzbehörde durch Vorlage der Sanierungsdokumentation angezeigt. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine potentielle Gefährdung des Grundwassers dauerhaft aus- zuschließen und eine uneingeschränkte Nutzung des Grundstücks als Gewerbegrundstück sichergestellt. Eine Kennzeichnung der Fläche als Altlast-/Verdachtsfläche in der 32. Änderung des Flä- chennutzungsplans sowie auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist aufgrund der benannten Inhalte und Vorgehensweisen nicht erforderlich. Begründung / Seite 12 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 6.5 Denkmalschutz / Archäologie Innerhalb des Änderungsbereichs der 32. Änderung des Flächennutzungsplans befinden sich keine eingetragenen Boden- oder Baudenkmale oder sonstigen Denkmale im Sinne des Denk- malschutzgesetztes NRW. Belange der Bodendenkmalpflege sind von der Änderung des Flä- chennutzungsplans nicht betroffen. 7. Kenndaten der 32. Änderung Im Änderungsbereich der 32. Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich folgende neue Flächenbilanz: Flächen nach Nutzung Größe in Hektar % Sondergebiet SB-Warenhaus/Bau- und Gartenmarkt (SO SB-WH/BuG) 5,8 ha 47,9 % Gewerbegebiet (GE) 6,3 ha 52,1 % Gesamtfläche 12,1 ha 100,0 % Tabelle 1 - Flächenbilanz 8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht 8.1 Rahmen der Umweltprüfung Nach § 2a BauGB ist bei Änderung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die voraussichtlichen, erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht, der den Anforderungen der Anlage zum BauGB zu ent- sprechen hat, beschrieben und bewertet. Umfang und Detaillierungsgrad für die Ermittlung der Umweltbelange wurden am 23.06.2008 im Rahmen eines Scopings besprochen. Die 32. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird eine gesonderte Umweltprüfung durchgeführt und als Bestandteil der Begründung ein se- parater Umweltbericht erstellt. 8.2 Kurzdarstellung der Planung Die Firma RATIO Handel GmbH plant eine funktionale und bauliche Neuordnung ihres Standor- tes im Bereich des Gewerbegebietes Loddenheide im Südosten von Münster. Dabei sollen RATIO-Baumarkt und RATIO-SB-Warenhaus an den Standort des heutigen RATIO-C&C- Großmarktes verlagert und die alten Standorte von Baumarkt und SB-Warenhaus rückgebaut und einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Die bestehenden Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster sind mit der Planung nicht vereinbar und es ist erforderlich, die Nutzungstypen Sondergebiet und Gewerbe anders zuzuweisen. Dies erfolgt im Rahmen der 32. Änderung des Flächennutzungs- plans. Die Größe des Plangebietes beträgt ca. 12,1 ha. 8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Bundes- Immissionsschutzgesetz und aus zugehörigen Verordnungen sowie aus dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffe in Natur und Landschaft). Begründung / Seite 13 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Das Plangebiet umfasst keine naturschutzfachlich geschützten Flächen, ebenfalls kommen kei- ne geschützten Biotope nach § 30 BNatSchG bzw. § 62 LG sowie nach aktueller Kenntnis keine streng geschützten Arten nach § 42 BNatSchG vor. Für den Änderungsbereich relevante Fachpläne existieren in Form des Regionalplans des Re- gierungsbezirks Münster sowie des Umweltplans der Stadt Münster: • Der Regionalplan stellt den Planbereich in wesentlichen Teilen als ‚Gewerbe- und Indust- rieansiedlungsbereich’ (GIB) dar. Im Rahmen der eingeleiteten Fortschreibung des Regio- nalplans ist beabsichtigt, diesen Bereich als ‚Allgemeinen Siedlungsbereich’ (ASB) darzu- stellen. Die Planung steht damit grundsätzlich im Einklang mit den Darstellungen der über- geordneten Raumordnung. • Im Umweltplan werden planerische Zielvorstellungen zu den Themen Klima-, Gewässer- und Bodenschutz räumlich dargestellt. Ökologische Anforderungen an die vorliegende Pla- nung lassen sich nicht ableiten, da das Plangebiet ohne besondere Schutzwürdigkeiten dargestellt wird. 8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 8.4.1 Mensch Nutzungen Im Plangebiet ist bisher eine Nutzung als Gewerbe- bzw. Sondergebiet vorgesehen und mit den bestehenden Nutzungen durch die RATIO Handel GmbH auch realisiert. Eine Bedeutung für die Freizeitnutzung besteht nicht. Auswirkungen der Planung: Die Verwirklichung der Planung wird sich auf die persönlichen Le- bensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Die zu erwartenden landesplanerischen und städtebaulichen Auswirkungen der Neugliederung des Handelsstandortes wurden in einer Verträglichkeits- und Wirkungsanalyse gutachterlich untersucht (vgl. Kap. 6.1). Insgesamt ergeben sich aus Gutachtersicht keine Anhaltspunkte für eine raumordnerische Unverträglichkeit des Vorhabenprojektes. Lärmsituation Das Plangebiet weist aktuell immissionsschutzrechtlich Schutzwürdigkeiten von Gewerbe- und Sondergebietsstandorten auf. Sensible Nutzungen sind nicht vorhanden und grenzen auch nicht unmittelbar an. Erst jenseits des Albersloher Weges kommen mit Wohnbereichen und Kleingärten Bereiche höherer Empfindlichkeit vor. Vorbelastungen: Im Plangebiet existieren Vorbelastungen durch den Verkehrslärm des Albers- loher Wegs sowie durch Emissionen der Gewerbebetriebe. Eine Überschreitung der relevanten Schwellenwerte ist im Plangebiet selbst jedoch nicht zu verzeichnen. Für die Wohnbereiche nordöstlich des Albersloher Wegs wurden im Zuge der Ausbauplanung dieser Straße Lärmschutzmaßnahmen entwickelt, die auch der durch das Gewerbegebiet Lod- denheide zu erwartenden höheren Prognosebelastung Rechnung tragen werden. Auswirkungen der Planung: Die Planung sieht lediglich eine räumliche Verlagerung der Nut- zungstypen Gewerbe- und Sondergebiet innerhalb des Planbereichs vor. Damit ist zunächst keine Veränderung der künftigen Belastungssituation verbunden. Über die Modernisierung mit einer erhöhten Attraktivität des Einzelhandelsstandortes ist unter Umständen ein dichterer Kun- denverkehr zu erwarten. Aufgrund des Fehlens empfindlicher Nutzungen im direkten Umfeld ist Begründung / Seite 14 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) eine Überschreitung relevanter Schwellenwerte jedoch nicht zu erwarten und eine genauere Prognose der Auswirkungen nicht notwendig. 8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Arten- und Biotopschutz Das Plangebiet ist von großflächigen Gebäuden und weiten Parkplatzflächen geprägt. Grünflä- chen sind nur zu einem geringen Anteil vorhanden und konzentrieren sich entlang der zentralen Erschließung Loddenheide / Egbert-Snoek-Straße. Abseits der zentralen Erschließung kommen Grünflächen nur äußerst kleinflächig als Baumscheiben und Zierrabatten im Bereich der Stell- plätze vor. Nördlich grenzt an das Plangebiet eine im Rahmen der Stadtbiotopkartierung Münsters als schutzwürdig bewertete Fläche an. Es handelt sich um einen Biotopkomplex entlang der Bahn- linie der WLE, der sich aus Gebüschen, waldartigen Gehölzen sowie artenreicher Ruderalvege- tation zusammensetzt. Was die Tierlebewelt betrifft, wurden bisher im Plangebiet keine systematischen Untersuchun- gen angestellt und es existieren bei der Unteren Landschaftsbehörde und bei der LÖBF keine Daten zum Faunenbestand. Potentiell besitzt das Gebiet für Fledermäuse Bedeutung. So kommt mit Sicherheit die Zwergfledermaus zumindest als Nahrungsgast im Gebiet vor. Alle Fledermäuse gelten als nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Vorbelastungen: Aufgrund des hohen Versiegelungsgrads besitzt das Gebiet eine nur einge- schränkte Lebensraumbedeutung für Flora und Fauna. Zusammenhängende Grünstrukturen sind lediglich entlang der Straßen ‚Loddenheide’ und Egbert-Snoek-Straße vorhanden, alte Ge- hölze kommen nicht vor. Auswirkungen der Planung: Die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt in Abstimmung auf das Grünkonzept des Gewerbegebiets ‚Loddenheide’. Teilweise werden ge- genüber der bestehenden Situation sogar Verbesserungen zu erwarten sein, so im Umfeld des Verwaltungsgebäudes der RATIO Handel GmbH und des bisherigen SB-Warenhauses. Die Flächennutzungsplanänderung bereitet somit keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Land- schaft vor. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung sowie die Konkretisierung der grünordneri- schen Maßnahmen erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Für Fledermäuse wären mit dem Vorhaben dann nachteilige Auswirkungen verbunden, wenn von Gebäudeabriss, wie er im künftigen Gewerbegebiet geplant ist, Quartiere betroffen wären. Eine Bearbeitung der artenschutzrechtlichen Belange und die Konkretisierung von Minde- rungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. FFH-Gebiete/Vogelschutzgebiete Im Umfeld des Plangebiets kommen keine FFH- oder Vogelschutzgebiete vor. 8.4.3 Boden Das Plangebiet gehört naturräumlich zur Wolbecker Ebene, die in ihrer Oberfläche durch Sand- löß geprägt ist, aus dem sich im Zuge der Bodenentwicklung ursprünglich Braunerde- Pseudogley als vorherrschender Bodentyp entwickelte. Er wurde durch diverse Bautätigkeiten auf dem Gelände mittlerweile stark anthropogen überformt. Seltene oder naturnahe Bodenbe- reiche kommen nicht vor. Vorbelastungen: Das Plangebiet ist bereits stark versiegelt, weswegen bodentypische Funktio- nen als stark beeinträchtigt gelten müssen (Filter-, Puffer-, Speicher-, Archivfunktion). Zudem waren Plangebiet und Umgebung bis Mitte der 1990er Jahre durch militärische Nutzung ge- Begründung / Seite 15 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) prägt, weswegen im gesamten Geltungsbereich lokale Verunreinigungen nicht auszuschließen sind. Gemäß Altlastenkataster der Stadt Münster sind für den Geltungsbereich vier Altlasten- Verdachtsflächen eingetragen (Altlast-Verdachtsflächen 8, 9 und 826 sowie die neu aufgenom- mene Altlast-Verdachtsfläche 86), die in Kapitel 6.4 genauer beschrieben werden. Auswirkungen der Planung: Zusätzliche Versiegelungen sind nicht in relevantem Maße zu er- warten, da bereits heute Nutzungstypen mit sehr hohem Versiegelungsgrad anzutreffen sind. Eine genaue Darstellung des Versiegelungsgrads erfolgt im Umweltbericht zum vorhabenbezo- genen Bebauungsplan. Die Darstellung der Altlasten-Verdachtsflächen 8, 9 und 826 wird unverändert in die FNP- Änderung übernommen. Während die Sanierung der Flächen 8 und 9 als abgeschlossen be- wertet werden kann, ist bei Fläche 826 nicht auszuschließen, dass eventuell noch Störstoffe oder geringe Kontaminationen in den nicht aufgeschlossenen Flächen vorhanden sind, ein ent- sprechender Hinweis erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Für die Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047) wurde eine Untersuchung zur Gefährdungsabschätzung im Auftrag der RATIO Handel GmbH durch die Umweltlabor ACB GmbH aus Münster erstellt und im „Gutachten zu Bodenuntersuchungen zur Gefährdungsab- schätzung – Ratio Baumarkt, Egbert-Snoek-Straße 1, Münster -“ mit Datum vom 05.12.2008 dokumentiert. Dabei wurde für den eng begrenzten Bereich des ehemaligen Dieseltanks der Eigenverbrauchertankanlage eine Bodenverunreinigung durch Mineralöl festgestellt. Eine er- hebliche Grundwassergefährdung ist jedoch laut Gutachter nicht erkennbar. In Abstimmung und unter Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin der Fläche kurzfristig eine Sanierung des ver- unreinigten Bereichs durch Bodenaustausch vorgenommen, so dass eine Kennzeichnung der Fläche in der 32. Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich ist (s. a. Kapitel 6.4). 8.4.4 Wasser Oberflächengewässer kommen im Änderungsbereich des FNP nicht vor. Der Dortmund-Ems- Kanal verläuft etwa 400 m nördlich; jenseits des Albersloher Wegs verläuft der Honebach. Großräumig betrachtet liegt Münster im Einzugsgebiet der Ems. Die Grundwasserschutzfunktion und Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers wer- den im Umweltkataster der Stadt Münster für das Plangebiet als sehr gering bzw. gering bewer- tet. Der Flurabstand beträgt mehr als 2 m. Das Plangebiet liegt nicht im Bereich einer Wasser- schutzzone. Vorbelastung: Aufgrund der bestehenden weitläufigen Versiegelung des Änderungsbereichs ist die Grundwasserneubildung stark eingeschränkt. Laut Gutachten zur Gefährdungsabschätzung der Altlast-/Verdachtsfläche 86 ist eine erhebliche Grundwassergefährdung aus dem durch Mineralöl verunreinigten Bereich nicht gegeben. Ein akuter Handlungsbedarf besteht nicht, bei einer konkreten Umnutzung sollte laut Gutachter die belastete Fläche mittels Bodenaustausch saniert werden. Ehemalige Grundwasserbelastungen im Bereich der Altlastenverdachtsfläche 9 auf dem heuti- gen SB-Warenhausgrundstück konnten im Jahr 2000 abschließend saniert werden. Unabhän- gig von der Sanierung und den vorhandenen Nutzungen im Plangebiet wurden im Bereich des Albersloher Wegs bei Sanierungs- und Baumaßnahmen Grundwasserverunreinigungen mit chlorierten Kohlenwasserstoffen CKW festgestellt. Die Schadensquelle konnte trotz weiterge- Begründung / Seite 16 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) hender Umfelduntersuchungen nicht im direkten Umfeld zum Albersloher Weg ermittelt werden. Weitere Untersuchungen seitens der zuständigen Fachbehörden sind vorgesehen. Auswirkungen: Die zu erwartende Erheblichkeit der Umweltauswirkungen ist für das Schutzgut Wasser auf Ebene des Flächennutzungsplans als sehr gering einzustufen. Eine Versickerung von Oberflächenwasser ist aufgrund der Bodenverhältnisse vor Ort nicht möglich. Eine Verän- derung der bestehenden Verhältnisse ist damit nicht verbunden, da auch bisher die Regen- und Schmutzwasserentsorgung im Trennsystem erfolgte. Für den verunreinigten Bereich der Altlast-/Verdachtsfläche 86 wird in Abstimmung und unter Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin der Fläche eine Sanierung mittels Bodenaustausch vorgenommen. Der Abschluss der Maßnahmen wird der Unteren Bodenschutzbehörde durch Vorlage der Sanie- rungsdokumentation angezeigt. Mit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine potentielle Gefährdung des Grundwassers dauerhaft auszuschließen. 8.4.5 Klima / Luft Großklimatisch betrachtet ist das Klima in Münster atlantisch geprägt und durch ständige Wechsel von kurzen Schlechtwetterabschnitten und mehrtägigen Schönwetterperioden charak- terisiert. Kleinräumig betrachtet ist das Plangebiet mit seinen hohen Versiegelungsanteilen dem Klima- typ des Gewerbeklimas zuzurechnen, welches gegenüber dem Klimatyp Freilandklima durch höhere Temperaturen und geringere Luftfeuchtigkeit gekennzeichnet ist und gegenüber dem Klimatyp Stadtklima eine größere Windoffenheit besitzt. Das Gebiet spielt für die Kaltluftentste- hung eine entsprechend geringe Rolle, auch Kaltluftleitbahnen und Belüftungskorridore sind im Plangebiet lt. Umweltkataster der Stadt Münster nicht vorhanden. Bereiche mit klimaökologi- scher Ausgleichsfunktion sind ebenfalls erst außerhalb anzutreffen, so z.B. jenseits des Albers- loher Wegs (Kleingärten). Vorbelastungen: Die weitreichenden Versiegelungen bedingen einen sog. Wärmeinseleffekt und führen dazu, dass das Plangebiet als klimaökologischer Ausgleichsraum keine Rolle spielt. Luftschadstoffe werden in das Plangebiet besonders über den Verkehr auf dem Albersloher Weg sowie über Gewerbebetriebe eingebracht. Dabei liegt die Feinstaubbelastung bei 10-15 μg/m³, außerdem sind lt. Umweltkataster der Stadt Münster erhöhte Werte für CO (440-450 μg/m³) und NOx (45-50 μg/m³) festzustellen. Auswirkungen: Die zu erwartende Erheblichkeit der Umweltauswirkungen ist für das Schutzgut Klima auf Ebene des Flächennutzungsplans als sehr gering einzustufen. 8.4.6 Landschaft Das Plangebiet liegt im südlichen Stadtgebiet von Münster inmitten einer Gemengelage von Hauptverkehrswegen, Gewerbe- und sonstigen Siedlungsstrukturen. Markant erhebt sich un- weit das denkmalgeschützte Gerüst des alten Münsterschen Gasometers und markiert den wichtigen Verkehrsknoten Albersloher Weg / Umgehungsstraße B 51. Auswirkungen der Planung: Die Planung erlaubt teilweise höhere Bauweisen, als bisher anzu- treffen sind. Aufgrund der heterogen strukturierten Umgebung kann dies jedoch städtebaulich sinnvoll und ohne erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Ortsbild umgesetzt werden. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sieht eine enge Anbindung an das übergeordnete Grünkonzept des Gewerbegebiets ‚Loddenheide’ vor. Begründung / Seite 17 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Im Plangebiet kommen keine Kultur- oder Baudenkmäler vor. Zum Vorkommen von Boden- denkmälern ist ebenfalls nichts bekannt, allerdings ist das Auffinden derartiger Strukturen bei Bauarbeiten grundsätzlich möglich. Als Besonderheit des Gewerbegebiets ‚Loddenheide’ ist der Friedenspark mit der Friedenska- pelle und der 1998 vom Dalai Lama gepflanzten Friedenskastanie zu nennen. Nördlich des Plangebiets steht außerdem in einer Entfernung von etwa 180 Metern der denkmalgeschützte Münstersche Gasometer. Auswirkungen der Planung: Kultur- und Sachgüter sind nach aktueller Kenntnis von der Pla- nung nicht betroffen. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfolgt ein Hinweis bezüglich der Vorgehens- weise beim Auftreten von Bodendenkmälern. 8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter Zu beachtende und voraussichtlich beeinträchtigte Wechselwirkungen zwischen den aufgeführ- ten Schutzgütern sind auf dieser Planungsebene im Änderungsbereich nicht ersichtlich und nicht zu vermuten. 8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind bei Realisierung der Planung nicht zu erwar- ten. Potentiell könnten Konflikte im Bereich Altlasten (Verdachtsfläche 826, ggf. kontaminiertes Schichtenwasser) sowie im Bereich Artenschutz auftreten (Fledermäuse). Generelle Restriktio- nen gegen die FNP-Änderung sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht erkennbar. 8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Ohne die Fortschreibung würden die Darstellungen des bisherigen Flächennutzungsplans wei- ter gelten. Sie sehen eine vergleichbare Versiegelung des Grundstücks und eine vergleichbare Nutzungsstruktur vor. Allerdings wäre der Einzelhandelsstandort innerhalb der bestehenden Strukturen längerfristig nicht mehr tragfähig und müsste zumindest in Teilen aufgegeben wer- den. 8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Der Änderungsbereich umfasst die Flächen eines seit den 1960er Jahren bestehenden Han- delsstandortes der RATIO Handel GmbH. Über die aufgezeigten Änderungen der Flächenzu- weisungen soll der Standort nun marktgerecht modernisiert und in seinem Bestand gesichert werden. Alle Grundstücksflächen der im Plangebiet bestehenden Handelseinrichtungen befin- den sich im Eigentum der RATIO Handel GmbH. Bezüglich Standortalternativen wird auf die Ausführungen in Kapitel 1 verwiesen. 8.7 Überwachung (Monitoring) Die Änderung des Flächennutzungsplans stellt die planungsrechtliche Vorbereitung für das pa- rallel laufende Verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 517 dar. Allein aus der Änderung des Flächennutzungsplans resultieren noch keine verbindlichen, umweltrelevanten Auswirkungen. Maßnahmen zur Überwachung werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleit- planung entwickelt und sind dem entsprechenden Umweltbericht zu entnehmen. Begründung / Seite 18 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 8.8 Zusammenfassung Das Plangebiet zur Umstrukturierung des bestehenden Einzelhandelsstandortes am Alberslo- her Weg ist bereits großflächig von Gewerbe- und Verkehrsflächen geprägt. Empfindliche Nut- zungen sind nicht vorhanden und grenzen auch nicht unmittelbar an, erst nordöstlich des Al- bersloher Wegs sind Kleingärten und Wohnsiedlungsbereiche anzutreffen. Aktuell umfasst das Plangebiet keine naturschutzfachlich geschützten Flächen, ebenfalls kommen keine geschützten Biotope sowie nach aktueller Kenntnis keine streng geschützten Arten vor. Für Fledermausarten ist eine Nutzung des Gebietes als Nahrungsgäste allerdings mit Sicherheit anzunehmen. Eine Berücksichtigung daraus abzuleitender artenschutzrechtlicher Belange erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hinsichtlich der Altlast-/Verdachtsfläche 86 (historischer Altstandort 8047) wurde eine Untersu- chung zur Gefährdungsabschätzung vorgenommen, dabei wurde für einen eng begrenzten Be- reich eine Bodenverunreinigung durch Mineralöl festgestellt. Eine erhebliche Grundwasserge- fährdung ist laut Gutachter nicht erkennbar. In Abstimmung und unter Begleitung der Unteren Bodenschutzbehörde der Stadt Münster wird durch die RATIO Handel GmbH als Eigentümerin der Fläche eine Sanierung des verunreinigten Bodens vorgenommen, so dass eine Kennzeich- nung der Fläche in der 32. Änderung des Flächennutzungsplans nicht erforderlich ist (s. a. Ka- pitel 6.4). Unter der Voraussetzung, dass zur Umsetzung der Inhalte des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans Nr. 517 geeignete Untersuchungen hinsichtlich der genannten potentiellen Umwelt- auswirkungen getroffen werden, sind mit der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs- plans keine voraussichtlichen erheblichen negativen Umweltauswirkungen verbunden. 9. Gesamtabwägung Die Vorhabenplanung zur Neugliederung und Modernisierung des bestehenden Einzelhandels- standortes „Loddenheide“ der RATIO Handel GmbH ist unternehmerisch zwingend notwendig, um den heutigen marktspezifischen Erfordernissen am Standort zu entsprechen. Zur Umset- zung der Entwicklungsziele ist eine Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Münster erforderlich. Aufgrund der als gering einzuschätzenden Wirkungseffekte ohne existenzgefährdende Einflüs- se auf bestehende Besatzstrukturen bestehen aus marktanalytischer Sicht keine Bedenken gegen die Vorhabenplanung. Über Festsetzungen zur Art (Betriebstyp, Sortimente) und zum Umfang (Gesamtverkaufsfläche, sortiments bezogene Verkaufsfläche) der Einzelhandelsnut- zungen auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird den landesplanerischen Belangen entsprochen und die Verträglichkeit der Gesamtmaßnahme planungsrechtlich sichergestellt. Standortalter-nativen sind vor dem Hintergrund, dass es sich ausdrücklich um die Verlagerung eines Bestandsobjektes innerhalb eines eingeführten Standortbereichs und bestehender Eigen- tumsverhältnisse handelt, nicht gegeben. Vor dem Hintergrund der bereits bestehenden baulichen Anlagen mit hohen Versiegelungsan- teilen der Grundstücksfreiflächen ist mit der Umsetzung der Vorhabenplanung ein relevanter Eingriff in Natur und Landschaft nicht verbunden, Umweltbelange stehen der Planung nicht ent- gegen. Über die bestehende technische Infrastruktur entspricht der Standort bereits heute den verkehrlichen Erfordernissen und technischen Maßgaben der Ver- und Entsorgung, die an ein solches Vorhaben zu stellen sind. Belange des Immissionsschutzes werden nicht betroffen, mit Umsetzung des Vorhabens ist keine Veränderung der bestehenden Situation aus zusätzlich relevanten Emissionen zu erwarten. Insgesamt ist die Vorhabenplanung mit den städtebaulichen und landesplanerischen Vorgaben vereinbar. Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans zur Umsetzung der Entwicklungs- Begründung / Seite 19 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) ziele des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 wird der über Jahrzehnte eingeführte Einzelhandelsstandort „Loddenheide“ nachhaltig gesichert, um auch zukünftig zur Versorgung der Bevölkerung beizutragen. 10. Realisierung der Änderungsinhalte Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 verbundenen Entwicklungsziele als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt angesehen werden können. Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche vertragliche Vereinbarun- gen in einem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger ab- geschlossen. Die Verwirklichung der Inhalte der 32. Änderung des Flächennutzungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im Plangebiet lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher oder sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Nähere Einzelheiten zur Planung sind aus dem Plan zur 32. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes ersichtlich. Durch die vorliegende Änderung des Flächennutzungspla- nes werden dessen Grundzüge nicht verändert. Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be- schlossenen 32. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungspla- nes. Münster, __________ Dr. Tillmann Oberbürgermeister Begründung / Seite 20 von 21 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster – Fortschreibung 2008 – Münsteraner Sortimentsliste* * die grau hinterlegten Sortimente sind gemäß Anlage zu § 24a LEPro NRW zentrenrelevante Leitsortimente Zentrenrelevante Sortimente Nicht zentrenrelevante Sortimente • Antiquitäten • Baby- und Kinderartikel • Bastelbedarf • Bekleidung aller Art • Bücher, Fachliteratur • Bürobedarf, Organisations- mittel • Computer und –zubehör, Kommunikationselektronik • Elektrokleingeräte • Fahrräder und Zubehör • Fotogeräte und -artikel • Geschenkartikel • Glas/Porzellan/Kera- mikartikel • Handarbeitenartikel /Strickwaren • Haushaltwaren, Hausratarti- kel • Heim- u. Haustextilien, Bett- waren • Jagdartikel/Waffen • Kunstgewerbliche Erzeug- nisse, Bilder und -rahmen • Lederwaren • Leuchten • Medizinische u. orthopädi- sche Artikel • Musikinstrumente, Musika- lien • Optische und akustische Erzeugnisse • Schreib- u. Papierwaren, Schul- bedarf • Schuhe • Spielwaren, Hobbyartikel • Sportartikel/-geräte/ -bekleidung • Stoffe, Tuche, Meterware • Unterhaltungselektronik, Tonträ- ger • Uhren, Edelmetallwaren, Schmuck • Telefone / -zubehör Nah- /Grundversorgung: • Blumen (Schnittblumen, Topf- pflanzen) • Drogerie-/Parfümerieartikel • Getränke • Kosmetische Artikel • Nahrungs- und Genussmittel • Pharmazeutische Artikel • Tabakwaren • Tierfutter / Tierpflegeartikel für Kleintiere • Zeitschriften, Zeitungen ▪ Autos, Autoteile, -zubehör u. -reifen ▪ Badeinrichtungen ▪ Bauelemente (inkl. Fenster, Türen, Bau- und Heimwerkerbedarf) ▪ Baustoffe (inkl. Fliesen) ▪ Blockhäuser, Wintergärten, Zäune) ▪ Bodenbeläge ▪ Boote und Zubehör ▪ Campingwagen und -artikel, Zelte ▪ Gartenbedarf, -möbel, -geräte, Pflanzen ▪ Haushaltsgroßgeräte, weiße Ware ▪ Herde/Öfen/Kamine ▪ Installationsbedarf für Gas, Sanitär u. Heizung ▪ Kleineisenwaren, Werkzeuge ▪ Küchen ▪ Möbel, Büromöbel ▪ Motorräder, -zubehör u. –reifen ▪ Rollläden, Rollos, Markisen ▪ Sauna-/Schwimmbadanlagen ▪ Tapeten, Lacke ▪ Teppiche ▪ Tiermöbel ▪ Zoologischer Bedarf/lebende Tiere Begründung / Seite 21 von 21
V-0349-2009-Anlage-1-Stellungnahmen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0349/2009 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster im Bereich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 32. Änder ung des fortgeschriebenen Flächen- nutzungsplanes für den Bereich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha- von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) wurden folgende Stellungnahmen abgegeben: 1. Die Bezirksregierung Münster – Dezernat Regionalentwicklung erklärt, dass sie auf der Grundlage der umfangreichen Stellungnahmen und nach Prüfung der Offenlegungsunterla- gen abschließend zu dem Ergebnis kommt, „dass die Darstellungen der 32. Änderung des Flächennutzungsplans und die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind“. Die Bezirksregierung verweist im Hinblick auf die Darstellung im Flächennutzungsplan auf die Formulierungen unter Punkt 4.2.3 des Einzelhandelserlasses NRW und regt hierzu an, in der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes die Gesamtverkaufsflächenobergrenzen des „SB-Warenhauses“ mit max. 12.000 m² und die des Baumarktes mit max. 6.000 m² in die Planzeichnung aufzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung: Vom Dezernat 32 der Bezirksregierung Münster wurden entsprechende Empfehlungen bereits früher im Rahmen von einzelnen Änderungen des Flächennutzungsplanes vorgebracht (vgl. z. B. die 3. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 2007). Die Stadt Münster hat bisher im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes in der jeweiligen Begründung stets die konkrete, städtebaulich beabsichtigte Nutzung für den jeweiligen Standort dezidiert beschrieben. Insbesondere bei Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO werden An- gaben zu Sortimentsbereichen und Verkaufsflächenobergrenzen in den Begründungen vorge- nommen; so auch im vorliegenden Fall (siehe Kaptitel 6.2 „Art der baulichen Nutzung“, Seite 16 – 19 der Begründung des Entwurfes zur 32. Änderung des FNP der Stadt Münster). Der Rat der Stadt Münster beschließt in seinem abschließenden Beschluss über die jeweilige FNP-Änderung ausdrücklich auch die dazugehörige Begründung und bindet sich damit an die entsprechenden textlichen Begründungen und Erläuterungen für die nachfolgende Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Daher ist es aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich, bei der Darstellung von Sondergebie- ten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO alle differenzierten Nutzungsfestsetzungen zu den zu- lässigen Sortimentsbereichen und den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen in der Plan- zeichnung oder in der dazu gehörigen Zeichenerklärung einer FNP-Änderung aufzulisten. Zudem erscheint eine solche Auflistung nicht zweckmäßig, da differenzierte Angaben zu einzel- nen zulässigen Sortimentsbereichen und zu den jeweiligen Verkaufsflächenobergrenzen für jedes Sondergebiet in der zeichnerischen Darstellung oder in der Legende zu einer Verschlech- terung der Lesbarkeit des Flächennutzungsplanes und seiner Zeichenerklärung führen würden. Der Anregung sollte aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.1) 2. Die Gemeinde Everswinkel äußert Bedenken gegen die beabsichtigte Planung. Die Beden- ken gründen sich auf die im Gutachten „Verträglichkeits- und Wirkungsanalyse zum Einzel- handelsprojekt (SB-Warenhaus) Gewerbegebiet Loddenheide“ der BulwienGesa AG vom 24.06.2008 prognostizierten Umsatzverlagerungen zu Lasten der Gemeinde Everswinkel. Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 1 von 3 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) Die im Gutachten ermittelten Umsatzeinbußen für den periodischen Sektor (- 4,5 %) und speziell für die Lebensmittelsupermärkte (- 7,1%) werden aus Sicht der Gemeinde Evers- winkel in der Gesamtschau mit weiteren Einzelhandelsentwicklungen im Umland für sehr bedenklich eingeschätzt. Stellungnahme der Verwaltung Bezüglich der Bedenken der Gemeinde Everswinkel wird auf das o. g. Gutachten und die Ein- schätzung des Gutachters als Sachverständiger verwiesen, der die prognostizierten möglichen Auswirkungen der geplanten Verlagerung des SB-Warenhauses Ratio unter Berücksichtigung der einschlägigen gesetzlichen Vorgaben auf der Bundes- und Landesebene sowie der aktuel- len Rechtsprechung für unkritisch hält. „Bewertung Aus gutachterlicher Sicht sind die Verdrängungswirkungen gegenüber den Besatzstruktu- ren innerhalb des Einzugsgebietes (Stadt Münster und tangiertes Umland mit Teilen des Landkreises Warendorf) genau analysiert worden, da der Aufrechterhaltung der Nahversor- gung in den Wohnquartieren und zentralen Geschäftsbereichen durch Gesetz und Recht- sprechung ein besonderes städtebauliches Schutzbedürfnis zugeschrieben wird, .… Die wahrscheinlichen Umverteilungseffekte gegenüber den gesamten tangierten Lebens- mittel-Besatzstrukturen innerhalb des Einzugsgebietes dürften bei einem Verlust von durchschnittlich rd. -2,3 % liegen. Insgesamt bleiben diese Werte somit deutlich unter der kritischen 10 %-Marke, ab der laut Rechtsprechung eine Beeinträchtigung der städtebauli- chen Funktionsfähigkeit der Zentrumsbereiche wie auch der wohnnahen Versorgung zu vermuten ist. … Auch aus landesplanerischer Sicht …[handelt es sich bei dem Vorhaben um]… keine prob- lembehaftete Neubaumaßnahme, da der Verdrängungswettbewerb gegenüber den Besatz- strukturen im östlich von Münster liegenden tangierten Umland ebenfalls unbedeutend ist. … Fazit … Somit bestehen bei Anwendung der maßgeblichen städtebaulichen und landesplanerischen Bewertungskriterien aus Gutachtersicht keine Einwände gegen die Etablierung eines SB- Warenhauses am Standort Loddenheide im Südosten der Stadt Münster.“ (vgl. Gutachten „Verträglichkeits- und Wirkungsanalyse zum Einzelhandelsprojekt (SB- Warenhaus) Gewerbegebiet Loddenheide“ der BulwienGesa AG vom 24.06.2008, S. 46) Der Bezirksregierung Münster wurden die Schreiben der Gemeinde Everswinkel im Rahmen der Anpassung der Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung gem. § 32 (1) LPlG bekannt gegeben. In Kenntnis dieser Schreiben sowie des ebenfalls zugeleiteten Gutachtens hat die Bezirksregierung Münster ihre abschließende positive landesplanerische Stellungnahme zu der Planung mit Schreiben vom 09.04.2009 erteilt. (s. Anregung Ziffer 1.) Den Bedenken sollte aus den v.g. Gründen nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschlag 1.2) Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 2 von 3 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 3. Der Eigentümer von Grundstücken an der Eulerstraße befürchtet, dass das bestehende Straßennetz den infolge der Planung zu erwartenden Verkehr nicht mehr bewältigen könne. Ergänzend führt er an, dass ein vorhandener “Schleichweg“ zum Albersloher Weg (ehem. Praktiker) über die Parkplatzflächen der Fa. Ratio künftig nicht mehr nutzbar sei. Durch den absehbaren „Verkehrskollaps“ werde die Lagequalität und somit die Wettbewerbsfähigkeit auch bestehender Standorte und Betriebe im näheren Umfeld eingeschränkt. In diesem Zusammenhang wird zur Entzerrung der Verkehrssituation eine Anbindung der Eulerstraße an die Nieberdingstraße angeregt. Stellungnahme der Verwaltung Da die Planung im Wesentlichen einen „Standorttausch“ vorhandener bzw. bereits bisher pla- nungsrechtlich zulässiger Einzelhandelsnutzungen zum Gegenstand hat, ist nicht mit wesentli- chen Steigerungen gegenüber dem bisherigen Verkehrsaufkommen zu rechnen. Vielmehr wird verkehrsplanerisch davon ausgegangen, dass der zu erwartende Verkehr auf dem bestehenden Straßennetz abzuwickeln ist. Ergänzend ist festzustellen, dass der Einmündungsbereich Eg- bert-Snoek-Straße / Albersloher Weg mit einer Optimierung der Abbiegespuren in 2008 umge- baut worden ist. Die Befürchtungen des Eingebers sind insoweit unbegründet. Der angesprochene „Schleichweg“ entfällt. Er war, da er nicht über dem Verkehr gewidmete Flächen sondern über Privatgelände führt, ohnehin illegal. Die angeregte Verknüpfung von Eulerstraße und Nieberdingstraße ist sachlich und räumlich nicht Gegenstand der Planung. Diese ist außerdem weder für eine Optimierung der Verkehrser- schließung im Plangebiet erforderlich noch kurz fristig umsetzbar, da entsprechendes Planungs- recht fehlt. Die angeregte Maßnahme ist ggflls. im Zusammenhang mit einer späteren Überpla- nung des Bereichs Nieberdingstraße (Stadionstandort gem. FNP) aufzugreifen. Der Stellungnahme sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.3 und 1.4) 4. Der Einzelhandelsverband Westfalen-Münsterland e.V. (EHV WM) bezweifelt, dass mit der vorliegenden Planung die landesplanerischen Vorgaben (hier: Novellierung des § 24 a Abs. 5 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Landesentwicklung (Landesentwicklungs- programm – LEPro) vom 19. Juni 2007) ausreichend berücksichtigt werden. Weiter wird bezweifelt, dass es sich bei der Planung um eine Verlagerung im Bestand handelt. Stellungnahme der Verwaltung Die Bezirksregierung Münster – Dezernat Regionalentwicklung erklärt, dass sie auf der Grund- lage der umfangreichen Stellungnahmen und nach Prüfung der Offenlegungsunterlagen ab- schließend zu dem Ergebnis kommt, „dass die Darstellungen der 32. Änderung des Flächen- nutzungsplans und die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 517 mit den Zielen der Raumordnung vereinbar sind“. Damit sind die angeführten Zweifel ausgeräumt. Der Stellungnahme sollte nicht gefolgt werden. (Beschlussvorschläge 1.5 und 1.6) Stellungnahmen zur Offenlegung / Seite 3 von 3
Beschlussvorlage
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V/0349/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Abschließender Beschluss Beratungsfolge 09.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung 24.06.2009 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den in den nachfolgenden Stellungnahmen geäußerten Anregungen zum Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ra- tio) nicht gefolgt: 1.1 In die Planzeichnung die Gesamtverkaufsflächenobergrenzen für das SB-Warenhaus und den Baumarkt aufzunehmen. (Anlage 1, Punkt 1) 1.2 Dass die prognostizierten Umsatzeinbußen für die Gemeinde Everswinkel als sehr be- denklich einzustufen sind. (Anlage 1, Punkt 2) 1.3 Dass das vorhandene Straßennetz den erwarteten zusätzlichen Verkehr nicht bewälti- gen könne. (Anlage 1, Punkt 3) 1.4 Die Eulerstraße an die Nieberdingstraße anzubinden. (Anlage 1, Punkt 3) 1.5 Dass die landesplanerischen Vorgaben nicht ausreichend berücksichtigt werden. (An- lage 1, Punkt 4) 1.6 Dass es sich bei der Planung nicht um eine Verlagerung im Bestand handelt. (Anlage 1, Punkt 4) Vorlagen-Nr.: V/0349/2009 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Hülk Ruf: 492 6111 / 6190 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 15.05.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0349/2009 2. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Be- reich Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße / Loddenheide / Bertha-von-Suttner-Weg / Rösnerstraße (Ratio) wird gemäß § 2 Baugesetzbuch abschließend beschlossen. Die Begründung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplanes wird ebenfalls beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Flächennutzungsplanänderung der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: 1. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 30.03. bis 30.04.2009 öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Stellungnahmen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.6 Beschluss gefasst werden soll. 2. Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes soll aufgrund der Beschlussvor- schläge 1.1 bis 1.6 nicht geändert oder ergänzt werden. Somit kann die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes abschließend beschlossen werden. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Stellungnahmen 2. Begründung 3. Plan
V-0349-2009-Anlage-3-Plan
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Bisherige Darstellung Y Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0349/2009 Sondergebiet Fläche für Verbrauchermarkt m Bahnanlagen Sondergebiet SB-Warenhaus / zus Altlast- / Verdachts- Bau- und Gartenmarkt Mäche:s Iiha Gewerbliche Baufläche fläche > 1ha Gewerbegebiet Altlast- / Verdachts- Bra ii MÜNSTER Amt für u / Stadtentwicklung H/: Stadtplanung ‘ Verkehrsplanung Plan zur 32. Änderung des fortge- schriebenen Flächennutzungsplanss N — Stand: 11.12.2008 M.: 115.000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Egbert-Snoek-Straße 1
- Rösnerstraße
- Eulerstraße
- Nieberdingstraße
- Albersloher Weg
- Hafenweg
- Schifffahrter Damm
- Bertha-von-Suttner-Weg
- Warendorfer Straße
- Umgehungsstraße
- An den Loddenbüschen
- Loddenheide
- Hansaring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0349/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37