V/0454/2012/1
Einrichtung einer Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Münster
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Hauptvorlage V/0454/2012
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DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Vorlagen-Nr.: V/0454/2012 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Graf von Plettenberg Ruf: Betrifft Einrichtung einer Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Münster Beratungsfolge 13.06.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Eine Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Münster wird entsprechend der nachfolgenden Konzeption zum 01.10.2012 eingerichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2012 ff ca. 5.000,-- € aus dem Verwal- tungsbudget des Jobcenters 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 24.05.2012 V/0454/2012 - 2 - Begründung: 1. Beschlusslage 2006 regte der Beirat der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) an, ein unabhängiges Ideen- und Beschwerdeverfahren mit folgender Aufgabenstellung einzurichten: • Entgegennahme von Kritik, Beschwerden, Anregungen, Vorschläge und Fragen • Vermittlung im Einzelfall • Vorbereitung einer Lösungsempfehlung bei wiederkehrenden, strukturellen Problemen • Nach einer Probezeit sollte das Verfahren hinsichtlich seiner Effizienz überprüft werden. 2008 wurde das Verfahren bei einigen Beratungsstellen eingerichtet. Bei der Vorstellung des Ab- schlussberichts zum Ideen- und Beschwerdeverfahren in der Sitzung des Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung (ASGAf) am 12.10.2011 machte das Cultur- und Begegnungs- zentrum Achtermannstraße e.V. (cuba) auf strukturelle Probleme der Verknüpfung des Beschwer- deverfahrens mit einer Beratungsstelle aufmerksam und empfahl die Einrichtung eines unabhängi- gen sogenannten Ombudsrates. Der ASGAf hat sich diese Anregung zu Eigen gemacht und einstimmig folgenden Beschluss ge- fasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, für den ASGAf zum 1. Quartal des Jahres 2012 eine Be- schlussvorlage zu erarbeiten, die das im Abschlussbericht (Abschnitt D) zum Ideen- und Be- schwerdeverfahren skizzierte Modell eines Ombudsrates mit den dort genannten Aufgaben konkretisiert und dessen Umsetzung vorbereitet. Der Ombudsrat ist wie vorgeschlagen als ein vom Jobcenter unabhängiges, mit ehrenamtlichen Personen besetztes und mit anderen Bera- tungsstellen vernetztes Gremium auszugestalten.“ 2. Rechtsbehelfe und Beschwerdemöglichkeiten Zur Überprüfung des (Verwaltungs-)Handelns im Jobcenter Münster stehen den Kundinnen und Kunden verschiedene Rechtsbehelfe und Beschwerdeverfahren sowie die Hilfen von Bera- tungsstellen zur Verfügung: Formelle Rechtsbehelfe Der Widerspruch ist ein förmlicher Rechtsbehelf, mit dem die Überprüfung der Recht- und der Zweckmäßigkeit begehrt wird. Er hat aufschiebende Wirkung, außer wenn das Gesetz eine andere Regelung vorsieht oder die sofortige Vollziehung angeordnet ist. Die Klage ist der Antrag, mit dem das Verfahren auf gerichtliche Entscheidung eingeleitet wird. Dieser muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Der einstweilige Rechtsschutz bezeichnet eine Möglichkeit mit der ein Kläger unter bestimmten Voraussetzungen vor der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache, schnell eine vorläufige Regelung herbeiführen kann. Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes sind die einstweilige Anordnung und die einstweilige Verfügung. Hinweis: Die Rechtspflegestellen der Sozialgerichte unterstützen die Bürgerinnen und Bürger bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder auf einstweiligen Rechtschutz. Unter bestimmten Voraussetzungen gewähren sie Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Formlose Rechtsbehelfe Die Fachaufsichtsbeschwerde, ersetzt keinen förmlichen Rechtsbehelf und hemmt insbesondere nicht die Bestandskraft des Bescheides. Ob ein Widerspruch oder eine Fachaufsichtsbeschwerde V/0454/2012 - 3 - gewollt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Im Zweifel ist danach zu entscheiden, was für den Bürger günstiger ist. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde wird das persönliche Verhalten eines Mitarbeiters gerügt. Die Gegenvorstellung soll Behörden veranlassen, eine Entscheidung wegen neuer oder bei der Entscheidung übersehener tatsächlicher oder rechtlicher Gründe zu überprüfen und zu ändern. Es muss keine eigene Rechtsbeeinträchtigung geltend gemacht und es können auch Einwände nicht- rechtlicher Art vorgebracht werden. Die AMS hat in 2008 unmittelbar bei der Geschäftsführung ein Kundenreaktionsmanagement installiert, das eine sa ch- und zeitgerechte Bearbeitung von Gegen- vorstellungen durch einen unbeteiligten Mitarbeiter gewährleistet. Diese Vorgehensweise wird auch im Jobcenter Münster beibehalten. Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden gem. § 24 GO NW in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Zentrales Beschwerdemanagement der Stadtverwaltung Münster Alle Personen haben die Möglichkeit, sich mit Anregungen und Beschwerden an den Oberbürger- meister zu wenden. Die an den Oberbürgermeister gerichteten Beschwerden werden entspre- chend der Erwartungshaltung der Ratsuchenden nicht in den Fachämtern bearbeitet sondern vom zentralen Beschwerdemanagement im Amt des Rates und des Oberbürgermeisters geprüft und beantwortet. Hilfe von Beratungsstellen Das Sozialbüro und die Arbeitslosenberatung im cuba sowie andere Beratungsstellen (z. B. der freien Wohlfahrtspflege) bieten eine umfassende Arbeitslosen- und Sozialberatung. Sie beinhaltet Informationen und Beratung über die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Hilfe- stellungen bei der Durchsetzung von Ansprüchen. 3. Rolle, Zielsetzung und Aufgabenstellung der Ombudsstelle Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Beschwerdestelle für Personen, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beantragt haben oder beziehen. Sie nimmt deren Anliegen und Einwände wertneutral und wohlwollend auf, ordnet sie, wägt ab und berät die Bürger/innen über die bestehenden Möglichkeiten, ihre Interessen wahrzunehmen. Damit wird die Hilfestellung geleistet, welche die Beschwerdeführer/innen in die Lage versetzt, selbst über den Einsatz eines geeigneten Beschwerdeinstruments zu entscheiden. Darüber hinaus unterstützt die Ombudsstelle das Jobcenter bei dem Erkennen bekannt gewordener Mängel. 3.1. Individuelle Beratung Die mit dem fa:z Modell für die Vermittlung in Arbeit bzw. die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt eingeführten Prinzipien, sich an den Zielen der Kunden zu orientieren und deren Ressourcen zu stärken, sollen auch in der Beratungstätigkeit der Ombudsstelle zum Tragen kom- men. Insofern steht zunächst die Entgegennahme der Beschwerde und der damit verbundenen Unzufriedenheit im Fokus, danach die Konkretisierung und Strukturierung des Streitgegenstandes. Es gilt, die Erwartungshaltung der Betroffenen zur Beilegung der Streitigkeit zu klären und ihnen Lösungswege aufzuzeigen (s. Ziffer 2). Die Hinweise der Ombudsstelle haben lediglich empfehlenden Charakter. V/0454/2012 - 4 - 3.2. Weiterentwicklung der SGB II-Umsetzung in Münster Das Qualitätsmanagement hat im Jobcenter bzw. der Arbeitsgemeinschaft Münster eine mehrjäh- rige Tradition. Daher entspricht es dem Selbstverständnis des Jobcenters Münster die Strukturen und Verfahren zur Umsetzung des SGB II zu hi nterfragen und im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Zur Identifikation von Optimierungsbedarfen hat das Jobcenter u. a.: • seit 2008 an Kundenbefragungen durch das Zentrum für Kunden- und Mitarbeiter- befragungen, Nürnberg teilgenommen • ein internes Kundenreaktionsmanagement (KRM) eingeführt • einen regelmäßigen Informationsaustausch mit ex ternen Stellen (Sozialbüro im Cuba, Rich- ter/innen des Sozialgerichtes und Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände) aufgebaut und genutzt. Dieses Selbstverständnis ergänzt eine Ombudsstelle, die die an sie gerichteten Beschwerden sys- tematisiert, feststellbare Befunde und Entwicklungen aufzeigt sowie Empfehlungen für die Weiter- entwicklung des Verwaltungshandelns des Jobcenters gibt. Aus dieser Aufgabenstellung leiten sich folgende Tätigkeiten für die Ombudsstelle ab: • Systematische Dokumentation der Beschwerden • Auswertung der Beschwerdeinhalte • Entwicklung von Empfehlungen • regelmäßige Erörterung der Feststellungen und Empfehlungen mit der Amtsleitung des Jobcenters In welchem Umfang das Jobcenter Empfehlungen und Hinweise in die interne Aufbau- und Ablauf- organisation aufgreift, unterliegt der internen Organisationsverantwortung. 3.3. Jahresbericht Mit der politisch initiierten Einrichtung einer Ombudsstelle in der vorgeschlagenen Art schafft die Stadt Münster eine neue Unterstützungsform für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters. Um die Arbeit, Arbeitsergebnisse und Erfahrungen der beteiligten Stellen wiederzuspiegeln, wird die Ombudsstelle dem zuständigen Fachausschuss regelm äßig jährlich (erstmalig zum 4. Quartal 2013) Bericht erstatten. 4. Organisation 4.1. Strukturen Die Ombudsstelle ist eine unabhängige Einrichtung. Sie wird mit mehreren ehrenamtlich tätigen Personen besetzt. In Vier-Augen-Gesprächen widmen sich die Mitglieder der Ombudsstelle den Anliegen der Betroffenen. Eine kollegiale Behandlung von Einzelfällen erfolgt nicht. Die Erfahrun- gen aus den Einzelgesprächen beraten die Mitglieder der Ombudsstelle und entwickeln gemein- same Empfehlungen an die Amtsleitung des Jobcenter Münster. Für administrative Tätigkeiten sowie persönliche Auskünfte an Bürgerinnen und Bürger, die sich außerhalb der Sprechstunden oder auf anderem Wege an die Ombudsstelle wenden möchten, wird eine Geschäftstelle der Ombudsstelle eingerichtet. 4.2. Eingaben an die Ombudsstelle Die Zielsetzung der Ombudsstelle, Ratsuchende individuell und zielorientiert zu beraten und zu unterstützen, erfordert einen persönlichen oder telefonischen Kontakt. Für persönliche Vorsprachen bietet die Ombudsstelle feste Sprechstunden an. Da die Erfahrun- gen aus dem Ideen- und Beschwerdeverfahren und auch die Erfahrungswerte anderer Kommunen V/0454/2012 - 5 - nicht übertragbar sind, schlägt die Verwaltung zunächst regelmäßige wöchentliche Sprechzeiten von zwei Stunden vor. Diese können u. U. nach ersten Erfahrungen angepasst werden (s. u.). Anrufe für die Ombudsstelle können weder während, noch außerhalb der Sprechzeiten persönlich von den Mitgliedern der Ombudsstelle entgegen genommen werden. Wegen der möglicherweise existenziellen Bedeutung des Streitgegenstandes für die Ratsuchenden werden die Anrufe nicht an einen Anrufbeantworter weiter geleitet, sondern von der Geschäftsstelle entgegengenommen. Die Geschäftsstelle wird die Anrufenden nicht beraten, sondern lediglich Auskünfte über die Sprechzeiten der Ombudsstelle erteilen und Möglichkeiten aufzeigen, die kurzfristig für unabhän- gige Beratung und Hilfestellung zur Verfügung stehen(Rechtspflegestelle des Sozialgerichts und zentrales Beschwerdemanagement der Stadt Münster). Wünschen die Anrufer einen Rückruf gibt die Geschäftsstelle die Kontaktdaten zu den Posteingängen der Ombudsstelle. Posteingänge und E-Mails für die Ombudsstelle sollten nur durch ein Mitglied der Ombudsstelle geöffnet werden. Das Mitglied der Ombudsstelle gibt die Kontaktdaten an die Geschäftsstelle und legt das Schreiben ab. Die Geschäftsstelle fertigt ein Antwortschreiben an die Ratsuchenden mit den gleichen Informationen wie bei der telefonischen Kontaktaufnahme. 5. Personelle Besetzung des Ombudsstelle 5.1. Unabhängigkeit Für Rat suchende Beschwerdeführer/innen muss die Unabhängigkeit vom Jobcenter bzw. anderen städtischen Stellen nachvollziehbar sein. Damit dürfen die beratenden Personen in keinem städti- schen Dienst- oder sonstigen Abhängigkeitsverhältnis stehen. Ein aktives kommunalpolitisches Mandat (in Münster) ist ebenfalls Ausschlusskriterium, desgleichen eine Leitungsfunktion in einer Partei oder Wählergruppe, die von Personen in der Vertretungskörperschaft vertreten wird. Unver- einbarkeit besteht ebenso für Mitglieder des Integrationsrates. Aus Sicht des Jobcenters, das von der Ombudsst elle möglicherweise Anregungen im Hinblick auf das eigene Qualitätsmanagement entgegennehmen soll, ist wichtig, dass ebenfalls eine Unabhän- gigkeit von sozialen Beratungs- oder Selbsthilfeorganisationen, desgleichen von Trägern, die sozi- ale Leistungen zur Existenzsicherung oder solche zur Arbeitsmarktintegration bereitstellen, ge- währleistet ist und es sich bei den mitgeteilten Beobachtungen um die einer neutralen Stelle han- delt, die von möglichen Veränderungen beim Jobcenter weder profitiert noch Nachteile befürchten muss. 5.2. Kommunikative Fähigkeiten Leistungsempfänger/innen fühlen sich oft in die Rolle von Bittstellerinnen und Bittstellern gedrängt. Sie erleben sich entmündigt und ausgeliefert. Die Mitglieder der Ombudsstelle sollten im einzelnen Beratungsgespräch die erforderliche Empathie, ein angemessenes Engagement authentisch ver- mitteln ohne eine zu große persönliche Nähe entstehen zu lassen oder persönliche Einschätzun- gen weiterzugeben. Für den Austausch mit der Amtsleitung des Jobcenters ist die sachliche Vermittlung kritisch reflek- tierter Beobachtungen/Feststellungen für eine konstruktive und resultatorientierte Gesprächsfüh- rung notwendig, ebenso die Akzeptanz im Austausch mit der Amtsleitung. 5.3. Verfahrenssicherheit Zur Auswahl geeigneter Beschwerdeverfahren ist es erforderlich, dass die beratenden Personen die unter Ziffer 2 beschriebenen Verfahren kennen. Darüber hinaus sind Grundkenntnisse des SGB II, der Organisationsstruktur und der wesentlichen Geschäftsabläufe im Jobcenter erforderlich bzw. die Bereitschaft sich diese anzueignen. V/0454/2012 - 6 - V/0454/2012 5.4. Statistische Auswertungen, Abstraktionsvermögen Die Zielsetzung der Ombudsstelle erfordert weiterhin, dass die Mitglieder nicht nur auf den Einzel- fall bezogen den Beschwerdegegenstand ermitteln können, sondern darüber hinaus auch zu einer entsprechenden statistischen Aufbereitung der Beratungsgegenstände fähig sind. 5.5. Besetzungsverfahren Bei der Einrichtung der Ombudsstelle wird der Rat initiativ tätig. Ein prägendes Merkmal ist die Unabhängigkeit der Ombudsstelle und seiner Mitglieder (vgl. Ziffer 5.1). Daher sollen die Aufgaben eines Mitgliedes der Ombudsstelle im Wege der Betrauung mit einem Ehrenamt durch den Rat übertragen werden. Derzeit führt die Verwaltung mit potentiellen Kandidatinnen und Kandidaten Gespräche über ihre Bereitschaft diese Aufgaben zu übernehmen. Nach der Sommerpause wird dem Rat eine entsprechende Beschlussvorlage zur Besetzung vor- gelegt, in der auch weitere Einzelheiten beschrieben werden. 6. Aufwandsentschädigung/Kosten Die Mitglieder der Ombudsstelle erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädi- gung für Fahrtkosten, Telekommunikation etc. Die entstehenden Kosten werden aus dem Verwal- tungsbudget des Jobcenters Münster erstattet. 7. Zwischenbericht Die Stadt Münster betritt mit der Einrichtung der Ombudsstelle Neuland. Daher sind die Vorausset- zungen und Abläufe des Verfahrens einer genauen Betrachtung und engen Begleitung zu unter- ziehen. Ein erstes Zwischenresümee soll im ersten Jahresbericht im 4. Quartal 2013 gezogen werden. gez. Thomas Paal Stadtrat
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0454/2012/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Einrichtung einer Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenter Münster Beratungsfolge 27.06.2012 Hauptausschuss Vorberatung 27.06.2012 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Eine Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcent er Münster wird entsprechend der nachfolgenden Konzeption zum 01.10.2012 eingerichtet. Auf der Grundlage der anonymisierten und nach Gegenständen zusammengefassten Eingaben tauscht sich die Ombudsstelle vor den Gesprächen zwischen ihr und dem Jobcenter mit den am bis Mitte vergangenen Jahres durchgeführten Ideen- und Beschwerdeverfahren beteiligten Beratungsstellen in freier Tr ä- gerschaft aus. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen 2012 ff ca. 5.000,-- € aus dem Verwal- tungsbudget des Jobcenters Vorlagen-Nr.: V/0454/2012/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Graf von Plettenberg Ruf: 492 70 52 E-Mail: Plettenberg@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0454/2012/1 Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat aufgrund des Änderungsantra- ges der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL den Beschlussvorschlag in seiner Sitzung vom 13.06.2012 einstimmig geändert beschlossen. Die Änderung ist markiert. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Achtermannstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0454/2012/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37